Schlaglicht: Kulturkampf um Gendersprache – wäre der Verzicht auf Regeln ein Ausweg?

Die Gendersprache hat einen Kulturkampf ausgelöst, sie spaltet das Land. Und so wird vorgeschlagen, jeder solle doch so schreiben, wie er will. Ein möglicher Ausgang aus der Arena des Kulturkampfes!?  Leider erlebe ich im Umgang mit Gendersprache wenig Freiheit, aber viel Gängelung. In meinen Disziplinen wird es immer schwerer, Publikationsorte zu finden, die hier nicht gängeln – da besteht gerade keine Freiheit, dass jeder schreiben kann, wie es seiner Intention entspricht, von einem moralisierenden Rechtfertiungszwang einmal abgesehen. Mittlerweile erlebe ich immer häufiger folgende Argumentationsfigur: Wer Vorbehalte gegen Gendersprache äußert, erscheint als ein Feind der Freiheit, da er andere gängeln wolle; die realen politischen Zwänge, die von der Gegenseite aufgebaut werden, fallen unter den Tisch. Und noch eine Argumentationsfigur ist zu hören: Verzichten wir doch auf Regeln – dann braucht es auch keine Auseinandersetzung um das Gendern mehr zu geben.

Doch besteht ein Unterschied zwischen Freiheit und Anarchie. Nur zwei Anmerkungen: Der beständige Zwang, Freiheitsräume neu verhandeln zu müssen, schafft kein Mehr an Freiheit. Dies gilt auch für den Gesprach unserer (Verkehrs-)Sprache im öffentlichen Raum. Wer wissenschaftlich oder journalistisch arbeitet, muss eine robuste Wissenschafts- und Publikationsfreiheit genießen. Diese zählen zu den zentralen Grundfreiheiten und sind individuelle Grundrechte. Universitäten, zumal staatliche, oder öffentlich-rechtliche Medien haben aber keinen Auftrag zur Gesellschaftsreform im Sinne einer politisch einseitigen, vielleicht sogar ideologischen Umsteuerung der Gesellschaft. Ein solcher Auftrag untergräbt den Charakter des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates, der auf verlässliche Institutionen, nicht Anarchie setzt. Und ein solcher Auftrag wirkt sich individuell freiheitsschädlich aus, etwa indem er in die Freiheit des Lehrens und Forschens wie des Studiums eingreift.

Schlaglicht: „Gendern“ hat wenig mit Sprachwandel, aber viel mit politischem Aktivismus zu tun

Für den öffentlichen Raum sollte ein Mäßigungsgebot gelten. Sprache ist ein zentrales Kulturgut und ein wichtiges Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation, das nicht einseitig durch weltanschauliche Positionen vereinnahmt werden darf. Daher ist es richtig, dass es Regeln gibt, etwa der amtlichen Rechtschreibung. Sie bewahren davor, dass wir unsere Freiheitsräume beständig neu ausgehandelt werden müssen und sie helfen sichern, dass nicht eine einzelne Gruppe durchsetzt, was recht ist. Ich muss meine Muttersprache angstfrei gebrauchen können – ohne damit rechnen zu müssen, beständig in ein politisches Minenfeld zu treten. Wo der Sprachgebrauch politisiert und moralisiert wird, geht ein entscheidender Freiheitsraum verloren.

Mittlerweile ist es so, dass „Studierende“ in Lehrveranstaltungen Gendersprache einfordern; in nicht wenigen Lehrveranstaltungen lernen sie, dass vermeintlich nur Gendersprasche „gerecht“ und „inklusiv“ sei. Die Anmaßung, die hinter einem solchen Ansinnen steckt, wird nicht mehr wahrgenommen: Wer sich anmaßt, den Sprachgebrauch eines anderes zu normieren, verhält sich autoritär und übergriffig. Mit „Gerechtigkeit“ und „Inklusion“ hat dies nichts zu tun. Es besteht keine Wahlfreiheit, so oder so zu schreiben, auch wenn das Freiheitsargument immer häufiger dazu verwandt wird, jene als Freiheitsgegner hinzustellen, die sich einer genderpolitischen Überformung der Sprache in den Weg stellen. Denn Gendersprache hat wenig mit natürlichem Sprachwandel zu tun, aber viel mit einer aktivistischen Agenda.

Wo die Sprache zur Arena für Politaktivisten wird, wird die Freiheit absorbiert vom Zwang, sich beständig moralisch rechtfertigen zu müssen. Dies hat am Ende auch wenig mit Wissenschaftsfreiheit zu tun, da zu dieser auch die Freiheit gehört, seine Gedanken sprachlich so auszudrücken, dass man sich nicht einem ständigen moralisierenden Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sieht. Zum Kampf um die Freiheit gehört für mich auch das Ziel, die Sprache vor Politisierung und moralisierender Vereinnahmung zu bewahren.

Wir haben uns schon viel zu sehr daran gewöhnt, dass öffentliche Organe (dazu zählen auch Senate und Frauenbeauftragte) steuernd eingreifen, wo es staatlich nichts zu steuern geben sollte – alles natürlich immer ganz sanft, getarnt im Schafspelz von „Tipps“, „Best-practice-Beispielen“ oder Qualitätmanagementinstrumenten. Der freie Bürger und der freie Wissenschaftler braucht keine Gängelung. Ferner: All diese „Beispiele und Tipps“ aus der schönen, neuen Hochschulwelt setzen unausgesprochen Prämissen voraus, die gar nicht diskutiert werden. Gendersprache ist nicht „geschlechtergerecht“, sie ist aus meiner Sicht einseitig egalitaristisch („Damit wir ALLE DIESELBE  Sprache sprechen“), während das Freiheitsmoment kleingeschrieben wird. Gerechtigkeit aber verwirklicht sich im polaren Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit.

Ein Sprachwandel, der sich aus freien Stücken im Rahmen der Sprachgemeinschaft vollzieht, hätte zumindest eine andere Qualität als ein politisch gesteuerter, wobei die Verfechter der Gendersprache sehr häufig diesen Unterschied verschleiern und das Durchsetzen von Gendersprache als „natürlichen Sprachwandel“ deklarieren – wenn dem so wäre, bräuchte es ja gerade keine Beschlüsse von Senaten, „Tipps“ von Frauenbeauftragen usw. Der Verlust an Konsens innerhalb der Sprachgemeinschaft ist schon älter als der Genderstern. Sehr oft höre ich das Argument, das generische Maskulinum sei nicht neutral, wobei dann in der Regel auch noch linguistische und sprachsoziologische Begründungen durcheinandergeworfen werden. Das Argument setzt allerdings eine Politisierung der Sprache im Rahmen sozialer Bewegungen bereits voraus – mit der Folge, dass wir jetzt in der Tat keine „neutrale“ Sprachform mehr haben. Damit bleibt es aber immer noch unredlich, wenn Verfechter der Gendersprache dann allein für ihre Varianten die Etiketten „geschlechterneutral“, „geschlechtergerecht“ oder „geschlechterinklusiv“ einseitig in Anspruch nehmen. Gegen die machtförmigen Interventionen der „Gendersprachler“ können wir nicht die Neutralität, wohl aber die Freiheit in Stellung bringen.

Schlaglicht: Freispruch für Kirchenasyl in Münsterschwarzach – kommentierende Anmerkungen zu einem Urteil, das Signalwirkung haben könnte

Ein Mönch des Benediktinerklosters Münsterschwarzach musste sich wegen Kirchenasyls vor Gericht verantworten. „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“, lautete der Vorwurf. Nun wurde er freigesprochen. Der Ordensmann habe zwar eine Straftat begangen, so die Richterin, doch sei ihm keine Schuld nachzuweisen – begründet wurde das Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Eine Politik, die nicht mehr rational, sondern affektgeleitet und moralisierend argumentiert, schafft den Resonanzraum für solche Urteile. „Wir schaffen das.“, „Humanität kennt keine Obergrenze.“, „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt.“ – gleich, was die Verfassung sagt. Diese lässt sich umdeuten, Spitzenpolitiker machen es vor. Am Ende wird die Verfassungsordnung beliebig und sehr dehnbar,  nicht nur politisch, auch juristisch. Wenn es egal ist, was die Verfassung sagt, und es nur um ein moralisierendes Wohlfühlen geht, macht das gute Gewissen alles wett. Und noch etwas kommt hinzu: Gerade in der Migrationspolitik wurde von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern und Politik gleichsam der ethische Ausnahmefall als Normalzustand proklamiert. Es kann Situationen geben, in denen wir auch massenhaft Asyl gewähren sollten – aber das sind historisch einmalige Situationen, nicht ein Dauerzustand, der jetzt schon sechs Jahre anhält. Im permanenten moralischen Notstand wird leicht alles zu einer unhinterfragbaren Gewissensentscheidung. Wer will da noch so kleinlich sein und nach ausländerrechtlichen Regelungen fragen …

In der Folge gehen wir sehr verschwenderisch mit den Institutionen unseres Gemeinwesens um: Verfassung, Föderalismus, Grenzregime, Tarifautonomie … Wir haben einen Grundkonflikt, der unser Land seit dem Sommer 2015 spaltet: zwischen gesinnungsethischen und verantwortungsethischen Konzepten. Wenn es um vermeintlich humanitäre Gründe geht, sind die Ansprüche des Staates, der Nation oder des Staatsvolkes irrelevant geworden. Im Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ wird von einem moralischen Individualismus, der aber nur vermeintlich humanitär ist, weil er Raubbau betreibt an den verlässlichen, institutionellen, rechtsstaatlich kontrollierten Grundlagen unseres Gemeinwesens. Wer diese aber infrage stellt, löst den Staat auf – und am Ende damit auch die Möglichkeiten des Staates, humanitäre Nothilfe zu leisten.

Und die Justiz, die nicht mehr lange ein konservatives Bollwerk gegen politischen Leichtsinn bilden wird, schwenkt auf diese Linie ein. Am Ende bleiben auch Juristen Kinder ihrer Zeit. Die Menschenwürde ist keine lex, sondern ratio legis. Wer sich auf sie beruft, muss konkret werden. Und ein Freispruch wäre etwa begründet, wenn der Ordensmann nachweislich aus einem Notstand heraus richtig gehandelt hätte, weil der Staat in ein konkretes Menschenrecht gravierend (!) eingegriffen hätte und alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft gewesen wären. Der Mönch sagt in einem Zeitungsinterview, er wolle einem Menschen helfen – das ist für eine Gewissensentscheidung zu wenig. In diesem Fall geht es um eine Abschiebung nach Rumänien, also in ein EU-Land, auf Basis des Dublinabkommens. Dann hat bereits eine Härtefallentscheidung stattgefunden. Vor diesem Hintergrund braucht es schon sehr gute Gründe, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Erstaunlich (oder vielleicht besser: auch nicht), dass die Medien gerade über die konketen Hintergründe sehr wenig sagen. Der Anwalt pocht darauf, dass Seelsorger nicht voreilig für ihre Amtsausübung bestraft werden dürfen – das ist grundsätzlich richtig und gilt auch für andere Berufe. Aber die Kirchenautomonie ist kein Freibrief. Sie gilt nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Soweit die Presseberichte ein Urteil erlauben, hat der Ordensmann gegen diese Grenzen kirchlicher Verfassungsautonomie verstoßen – oder anders herum: Die Presseberichte lassen nicht erkennen, warum eine starke Gewissensentscheidung, die es ohne Frage geben kann, in diesem Fall straffrei bleiben sollte.

Eine pauschale Berufung auf Glaubens- und Gewissensfreiheit führt in die Irre. Sind damit alle Handlungen zum Schutz von Migranten gleich rechtlich und moralisch einwandfrei? Hat der Staat keine Rechte mehr, eine robuste Ausländergesetzgebung zu erlassen? Oder: Sind demnächst auch linksradikale Brandanschläge oder Körperverletzungen gegenüber misslieben Politikern entschuldbar und vor Gericht freizusprechen, weil sich der Täter auf seine Gewissensfreiheit beruft? Ein Staat, der noch etwas auf sich hält, muss gegen ein solches Urteil Berufung einlegen.

Ein solches Urteil verdankt sich einem politisch-gesellschaftlichen Klima, in dem migrationsethisch offenbar keine rationale Güterabwägung mehr möglich sein soll. Die romantisch-utopische Verklärung von Migration, die hier aufscheint, muss sozialpsychologische Ursachen haben – aber das wäre ein weiteres Kapitel …

Der Freispruch ist politisch, rechtlich und ethisch grundlegend interessant, er könnte Präzendenzwirkung haben. Warum wird über die konkreten Gründe, weshalb das Kloster die Rechtmäßigkeit der Abschiebung anzweifelt, nicht gesprochen? Das kann im Persönlichkeitsschutz begründet sein. Möglicherweise wird aber stillschweigend von einem unbegrenzten Niederlassungsrecht ausgegangen, weshalb staatliche Abschiebungen grundsätzlich unter Verdacht stehen – nicht der Mönch müsse sich dann rechtfertigen, sondern der Staat. Und Politikeräußerungen wie die Stralsunder Rede, die von der Bundeskanzlerin bis heute nicht widerrufen wurde (auch Schäuble hat sich als Bundestagspräsident schon vor dem Plenum in gleicher Weise geäußert), befördern ein solches Klima: Wenn sowieso jeder, der im Land lebt, schon zum Volk gehört, sind Abschiebungen in der Folge ein Verbrechen des Staates. Wer schiebt schon sein eigenes Volk ab!?

In der Berichterstattung auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der Deutschen Bischofskonferenz, wird sehr deutlich, dass der Verteidiger dem schon so benannten moralischen Individualismus folgt: „Sauers Verteidiger Franz Bethäuser sagte in seinem Plädoyer, Bruder Abraham stütze sich auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies sei ein Individualrecht, das höher zu werten sei als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies Bethäuser darauf, dass in einer Ausführungsverordnung zum entsprechenden Strafrechtsparagrafen 95 darauf verwiesen werde, dass sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machten, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens. Explizit genannt sei in der Verordnung der Beruf des Seelsorgers. Außerdem sei der Asylbewerber nicht unverzüglich abgeschoben worden. Damit sei es zu einer faktischen Duldung gekommen.“

Individualrecht stehe immer höher als ein Kollektivrecht des Staates. Interessen des Staatsvolkes, Gemeinwohlbelange oder eine Staatsräson, die Helmut Schmidt noch kannte („Der Staat darf sich nicht erpressen lassen.“) sind damit ausgeschlossen. Dann bleibt die Frage, ob im vorliegenden Fall tatsächlich noch von Seelsorge gesprochen werden kann. Oder hat der Ordensmann die Grenzen der Seelsorge bereits verlassen? Auch im Bereich der Sozialen Arbeit wird der Ausländergesetzgebung sehr häufig kein eigenes Recht mehr zugestanden: Vor einigen Jahren erklärte eine Stellungnahme von Vertretern der Sozialen Arbeit es berufsethisch als unannehmbar, dass Vertreter der Disziplin an Abschiebungen mitwirken, auch wenn diese legal seien. Abschiebungen seien grundsätzlich illegitim. Damit wird ein Widerstandsrecht gegen ausländerrechtliche Maßnahmen des Staates proklamiert. Nun zeigt sich diese Position auch in richterlichen Entscheidungen.

Im Interview mit dem Domradio aus Köln sagt ein Kirchenasyllobbyist: „Insofern hat sich das bestätigt, was wir immer sagen: Kirchenasyl ist zwar kein niedergeschriebenes Recht, aber wir machen es gelegentlich, weil der Rechtsstaat im Asylrecht versagt, auch in den vielen Fällen, die Bruder Abraham betreut hat. Wir machen das aus unserer religiösen und christlichen Überzeugung heraus – Matthäus 25:35 – das Gebot, sich um Fremde zu kümmern und sie aufzunehmen, sie nicht ins Verderben zu schicken. Das beherzigen wir und das hat auch Bruder Abraham so getan, was jetzt die Richterin offenbar bestätigt hat.“

Auch hier wieder: Man wird nicht konkret. Welches Verderben droht im EU-Land Rumänien? Es ist eine moralisierende Sprache ohne konkrete Güterabwägung. Und es wiederholt sich, was seit dem Sommer 2015 zu beobachten ist: Kategorien der Nächstenliebe werden als normethische Kriterien auf staatliches Handeln angewandt. Deutschland zeigt ein freundliches Antlitz, dafür entschuldige man sich nicht. Der Staat hat eine Fürsorge nicht nur gegenüber den eigenen Staatsangehörigen, sondern auch Verpflichtungen gegenüber Fremden, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten – aber das heißt noch nicht, dass Fremde aufgenommen werden müssen. Wenn sich jemand unberechtigt in einem Staat aufhält, darf dieser auch Zwangsmittel anwenden. Im weiteren Verlauf des Interviews geht es um die Rechtsauffassung des Freistaates Bayern: „Das ist ein bayerisches Phänomen. Ganz Deutschland wundert sich, warum man in Bayern das strafbar sein soll, was woanders nicht strafbar ist. Wir sehen ja, dass auch die bayerischen Gerichte einfach nicht mitspielen bei dieser Strategie, die offen von der Staatsregierung gesteuert wird, auch von Herrn Söder.“

Es fällt der Vorwurf politischer Einflussnahme auf das Justizsystem in Bayern auf – hier wäre genau hinzuschauen: Richter müssen unabhängig sein; offenbar gilt dies in Bayern, wie der Freispruch beweist. Die Staatsanwaltschaften arbeiten in Deutschland weisungsabhängig, was justizpolitisch immer wieder kritisiert wird. Hier ist auch in anderen Politikbereichen der Vorwurf, die bayerische Politik nehmer stärker als Einfluss als anderswo, schon länger bekannt. Unbeantwortet bleibt im Interview aber die Frage, warum Bayern in einem föderalen Staatswesen, das in der Coronapolitik gegenwärtig deutlich unterlaufen wird, nicht anders verfahren darf.  Aus moralisierenden Überlegungen wird ein zentraler Bestandteil unserer Verfassungsordnung in Frage gestellt. Wenn Bayern tatsächlich Menschenrechte unterlaufen sollte, wäre Rechtsschutz durch das BVerfG möglich.

Das Ökumenische Netzwerk für Asyl in der Kirche in NRW schreibt: „Das Kirchenasyl beruft sich vielmehr auf Grund- und Menschenrechte, weil es die Menschenwürde von Geflüchteten schützt. Der Freispruch von Bruder Abraham Sauer sollte somit auch Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung haben: wir lassen uns nicht von staatlichen Behörden vorschreiben, welchen Kriterien ein Kirchenasyl genügen muss, um anerkannt zu werden. Wir können uns mutig auf die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.“

Auch hier wieder: unkonkret. Um welche Grund- und Menschenrechte etwa geht es? Fehlender Rechtsschutz in Rumänien? Das müsste konkretisiert werden. Verräterisch ist die Aussage, dass man sich von staatlichen Behören nicht vorschreiben lasse, welchen Kriterien Kirchenasyl genügen muss – nein, die Kirche muss sich in der Tat vom Staat keine Kriterien für ihr Handeln vorschreiben lassen, aber sie muss damit leben, dass ihre Kriterien staatlich und gerichtlich überprüft werden. Hier wird ein Widerstandsrecht gegen den Staat in Anspruch genommen, das es menschenrechtlich und ethisch tatsächlich gibt – aber in gravierenden Ausnahmefällen. Und was heißt hier Staat? Den Sozialstaat, der am Ende alles bezahlt, will man sehr wohl, aber den Rechtsstaat, der seine Ansprüche und Interessen mit rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzt, will man nicht.

Wie man es auch dreht und wendet: Migration wird nicht mehr als ein irregulärer Zustand wahrgenommen, den es abzustellen gilt. Vielmehr erscheint Migration in einer globalisieten Welt als ein ganz normaler Zustand, der zu gestalten ist – und zwar unter der unausgesprochenen Annahme, dass es ein Niederlassungsrecht in Europa gibt. Der UN-Migrationspakt atmet diesen Geist. Der politische Umgang mit der Migrationskrise seit dem Sommer 2015 atmet diesen Geist – bis in hohe Staatsämter. Selbst der Bundesinnenminister war nicht mehr bereit, die Verfassung durchzusetzen. Die Wissenschaft (Ausnahmen sind etwa die beiden Sozialethiker Schröder und Körtner), die Medien und die Kirchen treiben diese Auffassung voran. Das Asylnetzwerk aus NRW spricht von einer Signalwirkung des Urteils – mag sein. Wenn sich diese Linie fortsetzt, wird sich die Polarisierung des Landes weiter vertiefen. Der bekannte Migratiionsberater Gerald Knaus warnt: Jede Migrationspolitik, die nicht auch Abschiebungen durchführt, wird scheitern. Alledings wäre es – anders als Knaus dies sagt –noch besser wäre, auch die territoriale Integrität des Landes zu schützen, damit Abschiebungen möglichst gar nicht erst notwendig werden. Doch dieser Konsens wurde seit dem Krisensommer 2015 bis tief hinein ins bürgerliche Lager aufgegeben, und die Kirchen mischen dabei selber politisch kräftig mit. Schengen hat den Grenzschutz abstrakt werden lassen, war aber nie darauf gerichtet, den Schutz der Außengrenzen aufzugeben, wie Knaus es fordert.

Schlaglicht: Wozu noch Politik, wenn es ein „Klimamainstreaming“ gibt?

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte nicht verwundern: „Freiheitsrechte künftiger Generationen müssten geschützt werden“ (F.A.Z.,  30. April 2021, S. 1) Jedenfalls, den nicht, der die akademische Debatte um Menschen- und Kinderrechte, Klima- und Generationengerechtigkeit aufmerksam verfolgt. Seit Jahren wird an den Universitäten die Werbetrommel dafür gerührt, die Menschenrechte beständig auszuweiten. Individuelle Freiheitsrechte sind zu wenig, nein die nachfolgenden Generationen müssen mitbedacht werden. Individuelle Freiheitsrechte müssen ausgeweitet werden – bis zur Unkenntlichkeit. Die internationalen Solidaritätsrechte sollten gleichberechtigt neben den Abwehr- und Sozialrechten stehen. Wer darauf bestand, dass Träger der Menschenrechte nur Individuen, nicht aber Kollektive sein könnten, galt als Ewiggestriger.

Kurz und gut: Solches war aus Karlsruhe irgendwann zu erwarten. Am Ende bleiben auch Juristen Kinder ihrer  Zeit. Selbst auf der Bamberger Generalversammlung (ich war damals ob der verhandeltetn Thematik aus der pädagogischen Sektion in die juristische geflohen) der einstmals konservativen Görresgesellschaft, eine der ältesten Wissenschaftsvereinigungen Deutschlands, war vor Jahren schon die wissenschaftliche Grundlage für das neue Urteil gelegt worden: Die Referentin forderte den Einbezug von Generationengerechtigkeit in die Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen.

Es war Andrea Edenharter, ihr Beitrag am Ende der schwächsten in der Tagungsdokumentation. Angesichts der aktuellen Klimadebatte war die Referentin bereit, einen Bruch mit der gegenwärtigen Rechtsdogmatik zu wagen und Nachhaltigkeitsrechte künftiger Generationen verfassungsrechtlich zu implementieren. Als Unterton schwang ein umweltpolitischer Alarmismus mit. Ein solcher wäre verfassungspolitisch allerdings ein schlechter Ratgeber. Die Aufgabe einer Verfassung ist eine andere: Diese steckt den formalen Rahmen ab, in dem selbst strittige oder komplexe Debatten politisch bearbeitet werden können. Die Frage, welche konkreten umweltpolitischen Mittel dem Ziel der Nachhaltigkeit tatsächlich entsprechen, kann nicht im Vorhinein juristisch entschieden werden. Mit einer ergebnisoffen geführten wissenschaftlichen wie politischen Debatte und einem Staat, der politisch Handlungsspielraum behält, wird einer wirksamen Umweltpolitik besser gedient sein als mit Versuchen, die Justiziabilität der Kinderechte aufzugeben, indem diese in Gestalt internationaler Solidaritätsrechte überdehnt werden.

Nun habe sich das Bundesverfassungsgericht, wie Reinhard Müller am 30. April 2021 in der F.A.Z. kommentiert, für allzuständig erkärt. Wird die Welt dadurch gerechter, eben generationengerechter? Michael Klonovsky bezweifelt dies – jedenfalls dann, wenn man die Staatsverschuldung gegenrechnet, die in Coronazeiten auch schon ganz ohne „Klimamainstreaming“ in ungeahnte Höhen schießen wird. Aber wie beides zusammengeht, wird uns im grün-schwarzen Deutschland dann ganz öffentlich-rechtlich jeden Abend in den Klimanachrichten vor Acht erklärt werden. Noch Fragen? Ja. Wofür brauchen wir noch Politiker, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt selbst Politik gestaltet und die politische Abwägung konkurrierender Maßnahmen sowieso nicht mehr vorgesehen ist. Denn mit der Weltrettung vor der Klammer können alle politischen Maßnahmen gerechtfertigt werden. Dann erübrigt sich aber auch eine Wahl. Lassen wir doch gleich die Verfassungsrichter entscheiden.

Schlaglicht: Gender – eine Kulturnation macht sich zum Affen, und das ZdK verliert den Anstand

„… die Machenschaften einer kleinen Clique entschlossener Genderideologen“ – so Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS) in der aktuellen „Tagespost“ – haben „inzwischen eine ganze Kulturnation zum Affen gemacht. […] Die öffentliche Erleichterung ist mit den Händen zu greifen, dass endlich einmal ein tonangebender Politiker den Mut aufbringt, die Meinung der Wahlbürger ernst zu nehmen und  die übliche Verbeugung vor dem Gesslerhut der vermeintlichen politischen Korrektheit zu verweigern.“ Ja, wir sind Zeitzeugen anschwellender Kulturkämpfe. Bei Friedrich Schiller wagten die Freunde der Freiheit beim Rütlischwur einen Neuanfang, indem sie zunächst zum Naturrecht zurückkehrten – und eine neue Gemeinschaft der Freien schufen.

Doch gerade um das Verständnis von Natur wogt der Streit. Wer nicht gendert, erkenne Gottes gute Schöpfung nicht an – so das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), das wohl immer noch meint, die Alleinvertretung aller katholischen Laien für sich beanspruchen zu können. In die Erleichterung dieser Tage mischt sich für die Freunde der deutschen Sprache sogleich wieder Ärger. Wie schrieb ein Kommentator über das ZdK: „Man muß wohl schon ganz schön viel Messwein gesoffen haben, um sich als christliche Kirche so einen ideologischen und glaubensfernen Schwachsinn aus den Rippen zu schnitzen. Vermutlich war sogar Schnaps im Spiel; und wer den gemacht hat, dürfte ja allgemein bekannt sein.“ Nein, es ist noch schlimmer: Die Mehrheit derjenigen, die dem Antrag A4NEU „Geschlechtervielfalt in Wort und Schrift“ angenommen haben, sind Akademiker. Freiheit scheint für diese aber ein Fremdwort zu sein. Im schönen neuen Bologna- und Lissabonraum, der ja angeblich der größte Wissensraum der Welt sein soll, wird Fachlichkeit immer offener durch Ideologie ersetzt – und die Kirchen, die es eigentlich besser wissen sollten, sind nicht nur mittendrin, sondern an der Spitze dabei.

Ich frage mich: Wenn unsere westlichen Gesellschaften immer partizipativer, inklusiver, vielfältiger, gleicher, gerechter, bunter, lebenswerter, teilhabeorientierter, gendergerechter und so fort werden, warum ist dann die politische Stimmung so schlecht!? Offenbar führt alle pseudoakademische, pseudoliberale Gesellschaftsumwälzung am Ende doch nicht zu mehr Lebensqualität. Auch ein neues grün-schwarzes Vielfaltsministerium wird daran nichts ändern, im Gegenteil. Ein Antrag wie im ZdK, der nicht nur das Gendersternchen propagiert (was für sich genommen schon ein Frevel am Kulturgut unserer deutschen Sprache ist), sondern auch noch die Aussprache von Menschen normiert, ist nicht christlich, schöpfungsgemäß, liberal, gerecht, inklusiv oder entdiskriminierend, sondern totalitär, anmaßend und menschenverachtend. Und was passiert, wenn sich ein Redner im ZdK-Hoheitsbereich nicht an den Beschluss hält? Wird er dann aus dem katholischen Mustergarten Eden mit Schimpf und Schande vertrieben?

Ich weiß nicht, wie ein solcher Beschluss unter einem Präsidenten mit CDU-Parteibuch, der sich noch Kulturpolitiker nennt, unhinterfragt zur Abstimmung gestellt werden konnte. Hier bekommt das Wort „Zentralkomitee“ ganz ungewollt noch einmal eine ganz andere Konnotation. Ich wäre an seiner Stelle nach einem solchen Beschluss zurückgetreten – wo Menschen ihre eigene Muttersprache nicht mehr ungezwungen und angstfrei gebrauchen dürfen, sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat eine rote Linie überschritten sein. 

Das Traurige ist, dass es bei dieser Debatte nicht allein um die Schönheit der Sprache oder den Zusammenhalt unserer Kulturnation geht. Nein, das ZdK braucht offenbar eine Alphabetisierung in grundlegenden ethischen Prinzipien, in Freiheitsliebe und schlicht in menschlichem Anstand.

Schlaglicht: Wird der neue Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg von vornherein „ungerecht“ sein?

… das sollte man meinen, wenn die Grünen doch sonst immer gern darauf pochen, dass Sprache „geschlechterGERECHT“ sein müsse. Im Ländle sind sie jetzt „auf Bitten“ der CDU umgefallen. Gewiss, Nichtdiskriminierung ja, aber doch nicht auf Kosten der Macht. Wenn die CDU schon so lieb bittet, dann darf man doch auch ein wenig diskriminieren.

Nun gut, ich teile die Prämisse, dass Gendersprache „gerecht“ sei, von vornherein nicht. Diese ist exkludierend und übergriffig, wie im vorangegangenen „Schlaglicht“ zu lesen war. Aber wenigstens bleibt das ZdK aufrecht und will jetzt künftig der evangelischen Kirche nicht nachstehen.

Und was hat beides miteinander zu tun? 1. Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt, dass Gendersprache nicht inklusiv, sondern parteipolitisch ist. 2. Das ZdK übernimmt eine partikulare Position. 3. Nur sollte das ZdK dann nicht mehr behaupten, „die“ katholischen Laien zu vertreten – offenbar vertreten sie nur einen bestimmten parteipolitischen Ausschnitt des deutschen Laienkatholizismus. Quod erat demonstrandum.

PS: Auch Daniel Deckers hat sich in der F.A.Z. mit beiden Themen beschäftigt – wobei ich auch privat dazu rate, von Gendersprache die Hände zu lassen. Nicht zuletzt um der Schönheit unserer Sprache und der Sicherung dieses zentralen Kulturgutes willen.

Schlaglicht: Ist Gendersprache wirklich „gerecht“?

„Merz gegen Gender-Stern“, so die F.A.Z. in einem Beitrag am Samstag, 24. April 2021: In einem Gespräch mit dem „Spiegel“ fragt der CDU-Politiker, „wer gibt Nachrichtenmoderatorinnen und -moderatoren das Recht, in ihren Sendungen einfach mal so eben die Regeln zur Verwendung unserer Sprache zu verändern?“ Merz sieht den kulturellen Konsens in unserem Land in Gefahr und lobt das Beispiel Frankreichs: Die Franzosen hätten „ein besseres Feingefühl für den kulturellen Wert ihrer sehr schönen Sprache“. So weit so gut.

Lassen wir an dieser Stelle die Frage außen vor, ob es hier um Wahlkampfrhetorik geht, mit welcher wieder einmal der rechte Flügel eingefangen werden soll – nur damit am Ende in der Regierung die CDU dann doch nach der grünen Flöte tanzt. Immerhin war es einst Frau von der Leyen von der CDU, die Gendermainstreaming als Maxime der Bundesregierung durchsetzte. Irgendetwas von vornherein zum „Mainstream“ zu erklären, sollte dem demokratischen Diskurs widersprechen, da einer sorgfältigen und verantwortlichen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen ist. Denn das Ergebnis, was in einem ethischen Wertkonflikt vorrangig zu berücksichtigen ist, wird per Kabinettsordner vorab festgelegt.

Falsch ist von vornherein die Prämisse, der auch die F.A.Z. einmal mehr auf den Leim geht, aber nicht nur sie: Friedrich Merz „hat sich gegen die Verwendung geschlechtergerechter Formulierungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewandt“, heißt es. Was heißt hier „gerecht“? Oder auch „inklusiv“ – wenn andernorts von „geschlechterinklusiver“ Sprache geredet wird? Gendersprache ist weder gerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt. Unser Kulturgut Sprache, das allen gehört, wird für politische Zwecke vereinnahmt. Wer widerspricht, wird als „ungerecht“ gebrandmarkt. Und wer es wagt, politisch anderer Meinung zu sein, wird ausgegrenzt. Und dies alles zulasten der Schönheit der Sprache, ihrer linguistischen Regeln und ihrer identitätsstiftenden Wirkung für die deutsche Kulturnation.

Das Diskriminierungsverbot der Verfassung gilt – keine Frage. Die Sprache ist aber der falsche Kampfplatz. Ich muss im Alltag meine Sprache nutzen können, ohne beständig Angst haben zu müssen, in ein politisches Minenfeld zu treten. Nicht Sprachkosmetik, sondern politische Maßnahmen mit Augenmaß, Klugheit und Verantwortungsbewusstsein sind zum Abbau von Diskriminierungen wichtig. Sprachpolitische Manipulationen, Sprachzerstörung und egalitaristische Rasuren an der Vielfalt grammatikalischer Ausdrucksformen (Studenten sind eben etwas anderes als Studierende) widersprechen dem Geist der Verfassung und schaffen keine Gerechtigkeit. Hierfür braucht es die Freiheit der Sprache und den angstfreien Diskurs. Und es braucht eine kraftvolle, schöne, differenzierte Sprache, die gern gesprochen, gelesen, gepflegt und an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wird.

Schlaglicht: Droht in Europa eine Coronaimpfpflicht?

„Europäischer Gerichtshof hält Corona-Impfpflicht für zulässig.“ So oder ähnlich titelten Medien in der vergangenen Woche. Es geht um die Klage einer Familie gegen den tschechischen Staat. Ganz so einfach ist es zwar nicht. Die Impfpflicht wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt. Dennoch lädt das Urteil dazu ein, Fragen zu stellen – zumal das Urteil andere Regierungen, auch in Deutschland, einladen könnte, ebenfalls eine Impfpflicht politisch durchzusetzen.

Was mit diesem Urteil passiert ist ein weiterer Schritt bei der schleichenden Abkehr vom Modell des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates in Europa, hin zu einem autoritären Zwangsstaat – oder vielleicht sogar: die Abkehr vom Rechtsstaat überhaupt!? Nur ein paar schlaglichtartige Anmerkungen. 

Gerichtsschelte ist problematisch. Aber diese muss dort sein, wo es gar nicht mehr um Recht geht. Das Urteil des europäischen Gerichtshofes hat mehr mit Aktivismus als Rechtsprechung zu tun. Hier passiert Ähnliches wie im Bereich der Wissenschaft: Widerstand kann dort geboten sein, wo „Cancel Culture“ Wissenschaftsfreiheit für Aktivitäten beansprucht, die sich schon längst von den Prinzipien der Wissenschaft entfernt haben. Im Vereinigten Königreich ist derzeit zu erleben, wie die Regierung mittlerweile eingreift, damit die Wissenschaftsfreiheit an den Universitäten des eigenen Landes wieder in ihr Recht eingesetzt wird – gewiss: Es bleibt eine Gratwanderung, wenn die Exekutive dies tut. 

Das Urteil zeigt, wohin es führt, wenn Aktivisten, hierzulande bis in die einst konservativen C-Parteien, die Kinderrechte einseitig hochhängen: Die Menschenwürde wird abwägbar. Kinder besitzen dann offenbar mehr Menschenwürde als andere, die sich nicht impfen lassen wollen. Das ist das Ende der Menschenwürdegarantie. Einer verantwortlichen Güterabwägung wird von vornherein zugunsten einer Abwägung der Menschenwürde der Boden entzogen. Genau eine solche Güterabwägung bleibt aber notwendig: Denn die körperliche Unversehrtheit derjenigen, die sich selbstbestimmt gegen eine Impfung entscheiden, hat gleichfalls Grundrechtsrang. Dass diese freie Entscheidung geschützt bleiben muss, ist Ausfluss der Menschenwürde. Selbstverständlich müssen bei einer Güter- und Übelabwägung auch Gemeinwohlbelange berücksichtigt werden. Das individuelle Grund- und Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und auf Verfügung über den eigenen Körper aber kollektiv zu verrechnen, kommt einem kollektivistischen Sozialismus gleich.

Die Begründung des Urteils – jedenfalls soweit diese aus der Presse zu verfolgen war – ist hanebüchen: Unter dem nebulösen Deckmantel einer „demokratischen Gesellschaft“ werden zentrale Menschenrechte ausgehebelt. Wenn dem so ist, hat Demokratie offenbar nichts mehr mit Recht zu tun. Wie anders klingt es in unserer nationalen Tradition, die immer mehr auf dem Altar Europas geopfert wird: Einigkeit und Recht und Freiheit. Eine Demokratie, aus der das Recht und die Freiheit herausgebrochen werden, ist keine Demokratie mehr, sondern ein autoritärer Zwangsstaat, eben ohne Selbst- und Mitbestimmung.

Europäische Institutionen, die nicht mehr Recht und Freiheit wahren, werden keine Zukunft haben. Was sich hier zeigt, ist nicht mehr ein europäisches Freiheitsprojekt, sondern die Morgenröte eines zentralistisch-autoritären Zwangsstaates. Vor diesem Hintergrund erscheinen Forderungen nach einem institutionellen Neuanfang der europäischen Einigung, wie sie sowohl von rechts (AfD) als auch links (Sahra Wagenknecht) erhoben werden, durchaus in einem freiheitlichen Licht.

Schlaglicht: Diversity

Ein kleines, aber vielleicht doch bedeutendes Erlebnis aus dem Alltag eines Publizisten und aus dem Land, in dem wir alle so gut und gerne leben: Ein großer, renommierter Fachverlag hat den Korrekturabzug für eine neue Veröffentlichung geschickt. In Zeiten, in denen teamorientierte Kompetenzen mehr zählen als der Respekt vor dem einzelnen Autor und seinem geistigen Eigentum sind redaktionelle Eingriffe alltäglich geworden, nicht immer zum Besten des Textes – vor allem dann nicht, wenn der Sinngehalt des Textes verändert wird. Politisch gilt immer noch die Parole: „Wir schaffen das.“ Also ist Diversity oberste Bürgerpflicht.“ Denn wir wissen: „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt“ – also sprach die Kanzlerin in ihrer Stralsunder Rede. Solche Sätze bleiben nicht ohne Wirkung. Natürlich muss es „Elifnur“ sein, die in der einleitenden Beispielgeschichte vorkommt. Es kommt zwar nur ein Kind vor – aber wehe, dieses Kind trägt auch noch einen deutschen Namen. Subtil wolle man die Leser darauf aufmerksam machen, dass es Kindergruppen heterogen seien. Hier zeigt sich jenes „change management“ des UN-Migrationspakts, mit dem die Einstellungen in der Bevölkerung unmerklich gesteuert werden sollen. Ich nenne solche Versuche manipulativ und übergriffig. Sie sollten, wenn das publizistische Ethos intakt ist, tabu sein. In diesem Fall ergibt sich überdies eine Bedeutungsverschiebung: Man könnte ja über die Chancen und Grenzen Interkultureller Pädagogik diskutieren, aber bitte offen. Und schon eine oberflächliche Googlerecherche zeigt, dass der türkisch-arabische Namen Elifnur im Zusammenhang mit sozialer Chancengleichheit im Bildungssystem diskutiert wird. Beides war im betreffenden Artikel nicht angezielt. Der Autor blieb hart. Die Redaktion hat dann die Namensänderung zurückgezogen.

Schlaglicht: Eine falsche Debatte?

„Schon geimpft?“, fragt Corinna Budras in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2021 (S. 22) und spricht damit ein heikles Thema an: Dürfen Arbeitgeber dies ihre Mitarbeiter fragen? Die Antwort, die der Kommentar gibt, überzeugt nicht: Budras ist der Ansicht, im Arbeitsleben würden andere Maßstäbe als „die Buchstaben des Rechts“ gelten. Ja, was denn dann!? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht durch direkten oder indirekten Impfzwang in Frage gestellt werden – auch nicht im Arbeitsleben. Arbeitnehmerrechte müssen verlässlich bleiben. Wer wie Budras klare rechtliche Grenzen auflöst, zündelt gewaltig. Es ist gut, dass Berufsverbände – beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – in der Impffrage auf die Grundrechte ihrer Mitglieder pochen. Wer die Verteidigung historisch hart erkämpfter Arbeitsnehmerrechte zu einer „falschen Debatte“ erklärt, verlässt den Boden unserer Verfassungsordnung.