Rezension: Genderbezogen oder geschlechterbewusst?

Axel Bernd Kunze rezensiert unter dieser Frage im aktuellen Themenheft „Theologien des Leibes“ der Fachzeitschrift Concilium einen Grazer Sammelband:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Genderbezogen oder geschlechterbewusst? Zwei Pole eines Diskurses,

in: Concilium 62 (2026), H. 3, S. 315 – 319.

Rezension zu: Martina Bär/Katharina Pyschny (Hgg.): Theologische Genderstudien oder geschlechtsbewusste Theologie? Ein Forschungsfeld in Bewegung (Religion – Geschlecht – Körper; 4), Baden-Baden: Karl Alber 2026, 258 Seiten.

Neuerscheinung: Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Als Mitgutachter weise ich gern auf folgende Dissertation hin, die neu erschienen ist:

Jens Soemers:

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Eine qualitative Studie zur beruflichen Bildung für nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung

(Hürth 2026).

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft – L-S-B nach J. Soemers

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Zwischenruf: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?

Rupert Scholz, immerhin einst Justizminister im Bund und auf Berliner Landesebene, sprach im Vorfeld des AfD-Bundesparteitages von Erfurt in einem Kommentar für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ von einer „undemokratischen Blockade“. Es gäbe das Recht zu demonstrieren, doch schließe dieses Gewalt, Blockaden und Nötigung nicht ein. Parteitage, so Scholz, seien „Teil des demokratischen Gesamtspektrums der Bundesrepublik Deutschland“. Es sei dahingestellt, ob ein Unionspolitiker mit derart klaren Worten heute noch in Regierungsverantwortung käme.

Ortswechsel: Andreas Hoppe Weick aus dem BDKJ-Diözesanvorstand Bamberg sieht es genau umgekehrt, wenn er laut Internetseiten des Erzbistums sagt: „Wir wollen das Gut der demokratischen Mitbestimmung und damit unsere tiefste Überzeugung bewahren.“ Demokraten sollten zusammenstehen, so der Verbandsfunktionär, und ein Zeichen setzen. „Zusammenstehen“ hört sich gut an, meint für den Bamberger Bund der katholischen Jugend aber, sich dem Aktionsbündnis Widersetzen anzuschließen, das den Erfurter Parteitag durch Blockaden verhindern will. Da das Erzbistum Bamberg den Protestaufruf seines Jugendverbandes auf den diözesanen Internetseiten veröffentlicht, darf man nicht von einer erzbischöflichen Distanzierung ausgehen, auch wenn der Erzbischof vor Amtsantritt seinen Eid auf die Verfassung abgelegt und damit zugesichert hat, dafür zu sorgen, dass diese auch in seinem Amtsbereich geachtet werde. Keine Petitesse sollte man meinen.

Wer hat nun Recht? Wer ist in diesem Fall demokratisch – der ehemalige Bundesjustizminister, der davon ausgeht, dass demokratisch gewählte und nicht verbotene Parteien auch Parteitage ohne Blockade und Nötigung abhalten sollten, oder kirchliche Akteure, die gerade die Störung solcher Parteitage als Ausdruck guter demokratischer Gesinnung erachten? Einmal mehr zeigt sich an dieser Stelle, welche Verwirrung ins katholische Staatsdenken Einzug gehalten hat – in zwei Richtungen:

Auf der einen Seite zeigt sich migrationsethisch in kirchlichen Stellungnahmen nicht selten eine deutliche Staatsvergessenheit.  Sozialethisch redet man lieber über eine beständige Ausweitung der Menschenrechte im Dienst gesellschaftlicher Reformvorhaben, weniger über deren notwendige staatliche Grundlagen. Oder man ersetzt staatsethische Überlegungen durch tugendethische Begriffe wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit oder Gastfreundschaft und deutet diese ohne hermeneutische Vermittlung einfach zu normethischen Kategorien um.

Die Menschenrechte sind zwar vorstaatliches Recht, bleiben aber auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen, der sie garantiert und wirksam schützt. Die menschenrechtlich gewährleistete Freiheit gründet auf einer staatlich befriedeten und durch Recht eingehegten Ordnung, die allein einen wilden Naturzustand zu bändigen vermag. Nur wenn der Staat seine sittliche Ordnungs- und Freiheitsfunktion im Dienst des Rechts erfüllen kann, wird er auch als Sozial- und Kulturstaat wirken können. Das deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, so steht es ausdrücklich in der Präambel unserer Verfassung. Wer diesen nationalen Bezug verkennt, läuft Gefahr, die rechtliche Ordnung aufzulösen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, von dem muss mehr als ein formales Bekenntnis zur Verfassung verlangt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass man den zweiten Pass gern mitnimmt, sich im Letzten aber nicht mit Deutschland, seiner Geschichte und Tradition, seiner Identität und seinen Werten identifiziert. Loyalitätskonflikte und kulturelle Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert.  Geraten die staatspolitischen Grundlagen eines Gemeinwesens erst einmal ins Rutschen und brechen kulturelle Konflikte gewaltsam auf, steht viel auf dem Spiel. Verantwortung muss konkret werden. Sie muss ausgehandelt, organisiert und abgesichert werden. Wirksame Verantwortung wurzelt in den konkreten Beziehungen einer Schicksals- und Solidargemeinschaft, die sich in die Pflicht nehmen lässt. Und dies wird, wie die Migrationskrise deutlich gezeigt hat, weiterhin der Nationalstaat bleiben. Die Nation ist mehr als eine Wärmestube für verunsicherte Ewiggestrige. Auch wer mehr suprastaatliche Kooperationen einfordert, geht dabei letztlich weiterhin von souveränen Staaten aus, die zusammenarbeiten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Auf der anderen Seite hatten Kirchen und Sozialethik in Coronazeiten keine Schwierigkeiten, einen Intensivstaat zu akzeptieren, der ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung Grundrechte einschränkte oder außer Kraft setzte und selbst vor der Grenze körperlicher Selbstbestimmung nicht Halt machte. Angesichts der damaligen Freiheits- und Grundrechtskonflikte blieb die Christliche Sozialethik, die sonst immer gern vom Menschenrechtsethos spricht, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erstaunlich stumm. Wem sein Verhältnis zum Staat nicht geklärt hat, weil er lieber von Gesellschaftsreform redet , der hat am Ende auch dann nichts zu sagen, wenn dieser Staat sehr deutlich in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eindringt und seine Akteure offen von einer Politik „ohne rote Linien“, wie es Bundeskanzler Scholz tat, sprechen.

Ist mit der katholischen Sozialethik noch ein Staat zu machen?  In der klassischen Tradition katholischen Staatsdenkens wird der Staat als „societas naturalis“ gedacht: als eine Institution, die in der Gemeinschaftsnatur des Menschen angelegt, aber keinesfalls unabhängig von menschlichen Willensentscheidungen zu denken ist. Die naturhafte Hinordnung des Menschen auf  das Gemeinwesen entspricht seiner Vernunft, die nach einem Leben in Ordnungen strebt. Als zur Sittlichkeit befähigte Person ist der Mensch zugleich berufen, die politisch-staatliche Ordnung in Freiheit und unter den Bedingungen historischer Situativität zu gestalten. Der Zweck des Staats als einer sittlichen Ordnungseinheit liegt in der Förderung der Personwerte und der Sicherung des Gemeinwohls.

Wer von der notwendigen Ordnungsfunktion des Staates sprechen will, muss dies auch tun – und darf sich nicht allein auf tugendethische Kategorien zurückziehen. Und dies auch dann, wenn es unbequem wird; denn staatliche Interessen müssen mitunter auch robust verteidigt und durchgesetzt werden. Erneut hat ein Papst die symbolträchtige Flüchtlingsinsel Lampedusa besucht. Stille Gebete, das Hinhören auf bewegende Lebensgeschichten, emotional anrührende Bilder – all das soll nicht verächtlich gemacht werden. Aber Papst Leos öffentliche Zustimmung ist dadurch erkauft, dass er programmatisch über die staatsethischen Folgen ungeregelter Massenmigration schweigt, in den Herkunfts- wie Aufnahmeländern. Es reicht nicht, wie Leo XIV. dies durchaus getan hat, die Organisierte Kriminalität, die an der globalen Migration verdient, zu geißeln. Sowohl in seiner lehramtlichen als auch diplomatischen Rolle sollte ein Papst auch deutlich vom naturrechtlich begründeten Recht der Staaten sprechen, ihre Grenzen, ihr Territorium, ihre Identität und die Rechte der Nation zu verteidigen.

Wer ein sozialethisch kluger Ratgeber sein will, muss auch bereit sein, über Souveränität, Staatsräson, Ordre public, die Leistungsfähigkeit des Staates oder die kulturelle Identität des Staatsvolkes zu sprechen. Es war nicht zuletzt ein differenziertes, ordogeleitetes Staatsdenken, welches Europa geistesgeschichtlich ausgezeichnet und stark gemacht hat. In diesem Punkt hat die katholische Migrationsethik aber gegenwärtig deutlichen Nachholbedarf. 1914 rief Benedikt XV. den päpstlichen Weltflüchtlingstag ins Leben, an seiner Wiege stand die Sorge, dass die katholischen Auswanderer aus Italien in der neuen Heimat, den USA, ihre konfessionelle Identität verlieren könnten. Heute wird der päpstliche Welttag der Migranten und Flüchtlinge am letzten Sonntag im September begangen. Zwar zählt der Heilige Stuhl diesen Gedenktag immer noch seit 1914 durch, doch hat sich der thematische Fokus deutlich verschoben. Es geht nicht mehr um die pastorale Sorge des Papstes für katholische Migranten, sondern um das Programm einer globalistischen Gesinnungsethik, in der viel von Hoffnung, Menschheitsfamilie und einer besseren Welt die Rede ist, doch wenig von staatlicher Verantwortungsethik. Es wäre an der Zeit, in diesem Pontifikat angesichts wachsender globaler Unsicherheit gerade hierzu mehr zu vernehmen – gerade dann könnte der Papst an sozialethischer Statur in Nachfolge seines Vorgängers Leo XIII. gewinnen.

Buchhinweise zum Weiterlesen:

Oleg Dik, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer, 2023.

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Der Kulturstaat und seine geistigen Grundlagen. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; 60), Berlin: LIT 2022.

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Replik: Gegen die Kollektivierung des Leibes – Die Unwiederholbarkeit der Person bis zum Lebensende

Zum Zwischenruf „Wem gehört der eigene Körper?“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Von Hans-Michael Tappen

Der aktuelle Beitrag des Sozialethikers und Erziehungswissenschaftlers PD Dr. theol. Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) zur drohenden Kollektivierung des eigenen Körpers im Zuge der Organspendedebatte legt den Finger in eine offene, anthropologische Wunde. Die politische Stoßrichtung, das Schweigen der Bürger zur automatischen Zugriffserlaubnis des Staates zu erklären, beruht auf einem rein utilitaristischen Zählwerk, das die Natur des Menschen verfehlt. Wer die gesetzliche Widerspruchslösung fordert, betreibt letztlich eine schleichende Enteignung der Person. Freiheit und Menschenwürde müssen jedoch immer vom souveränen Individuum her geschützt werden – und zwar bis zum letzten Atemzug.

Um diese Position gegen den biomechanischen Zugriff zu stärken, lohnt ein Blick auf das erziehungswissenschaftliche Fundament meines Lehrers Marian Heitger. Er hat in seinen Arbeiten das Wesen des Menschen über seine unverwechselbare Identität bestimmt. Der Mensch zeichnet sich durch eine fundamentale „Einmaligkeit und Selbigkeit“ aus, die kein bloßes theoretisches Konstrukt ist, sondern die leibliche Existenz bis zum allerletzten Lebensende konstituiert. Diese Selbigkeit ist unteilbar. Sie verbietet es, den menschlichen Körper im Sterben in funktionale Teile aufzuspalten. Wenn der Mensch bis zuletzt er selbst bleibt, darf sein Leib am Ende seines Lebensweges nicht in eine staatliche Manövriermasse umdefiniert werden.Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dies für die medizinische Praxis: Organe, die für die Transplantationsmedizin durch künstliche Aufrechterhaltung des Restkreislaufs noch funktionsfähig gehalten werden, gehören rechtlich und ontologisch immer noch zur ungeteilten Selbigkeit dieses sterbenden Individuums. Ein echtes, für die Medizin nicht mehr verwertbares Organ liegt in der Natur der Sache erst dann vor, wenn der Organismus als Ganzes endgültig biologisch vergangen ist.

Hier schließt sich der Kreis zu Thomas Schumachers grundlegendem Buch „Warum ich nein zur Organspende gesagt habe: Fakten • Motive • Argumente“ (Pneuma Verlag, ISBN: 978-3942013178, 14,95 €). Es entlarvt die gegenwärtige politische Diskussion zutiefst, dass Schumacher bereits im Erscheinungsjahr 2013 hochgradig weitsichtig und präzise begründet hat, warum das funktionale Kalkül der Transplantationsmedizin ethisch und biologisch fehlschlägt. Dass wir im Jahr 2026 im Bundestag exakt dieselben Scheinargumente verhandeln müssen, deckt auf, dass die aktuelle Debatte keinerlei neuen medizinischen Erkenntnisse liefert, sondern lediglich „altes“, längst widerlegtes Denken neu aufwärmt. Die Würde des Menschen verlangt es weiterhin, den Sterbeprozess als ganzheitlichen, unantastbaren Akt der Person zu respektieren, statt ihn für gesellschaftliche Nützlichkeitserwartungen freizugeben. Der Befund von PD Kunze bleibt somit unumstößlich: Eine Spende verliert ihren ethischen Charakter, wenn sie zur gesetzlichen Unterlassungspflicht wird. 

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist Sozialpädagoge und kath. Religionslehrer.

Replik: Elterliche Autonomie und staatliches Wächteramt

Zum Zwischenruf „Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Zwischenruf: Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten | bildungsethik

Von H.-M. Tappen

Der Zwischenruf meines geschätzten Kollegen PD Axel Bernd Kunze legt in gewohnt präziser und staatsbürgerlich verantwortungsvoller Weise den Finger in die Wunde eines bildungspolitischen Dauerkonflikts. Seine Abwägung zwischen elterlicher Autonomie und staatlichem Wächteramt ist klug austariert. Aus der Perspektive einer personalen Pädagogik in der Tradition Marian Heitgers drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, dass die Debatte im Südwesten zu sanft mit den strukturellen Prämissen des neuen Koalitionsvertrags umgeht.

Wenn die Landesregierung das letzte Kindergartenjahr de facto in eine Pflichtveranstaltung überführt, um empirisch messbare Defizite zu beheben, vollzieht sie einen klassischen Sein-Sollen-Fehlschluss: Aus dem unbestreitbaren So-Sein einer gesellschaftlichen Problemlage, die ich aus meiner täglichen Praxis an einer Münchner Berufsschule für Sozialpflege mit hohem Migrationsanteil nur zu gut kenne, wird eine pauschale Sollensforderung an alle Individuen abgeleitet. Hier wird nicht mehr das einzelne Kind in seiner unverwechselbaren Einmaligkeit begriffen, sondern das Kind als funktionales Element einer Systemsteuerung.

Dass ein solch administrativer Zugriff die frühe Kindheit standardisiert, ist die eine Seite. Die pädagogische Seite wiegt schwerer: Es droht eine schleichende Kollektivierung, die in ihrer Logik fatal an ein überkommenes, struktursozialistisches Staatsverständnis erinnert, in dem der Staat sich zum All-Erzieher aufschwingt und die Familie als primären Kultur- und Bildungsraum entmachtet. Wo Erziehung nur noch als effiziente Vorbereitung auf institutionelle Schulfähigkeit begriffen wird, verlässt sie den Boden einer Bildung, die den Menschen um seiner selbst willen meint.

Diese Tendenz zur Verzweckung des Geistes ist kein isoliertes Phänomen des Südwestens; wir erleben sie längst im Gesamtsystem. Wenn an Schulen der verfassungsmäßige Religionsunterricht, oft durch bürokratische Lenkung von Klassengrößen oder die sanfte Nötigung hin zum Einheitsfach Ethik, gezielt ausgetrocknet wird, zeigt sich dieselbe Stoßrichtung: Der Staat ersetzt die Pluralität gelebter Überzeugungen durch eine verordnete, zeitgeistige Einheitsmetaphysik.

Axel Bernd Kunze hat recht, wenn er die Feinjustierung zwischen Staat und Familie anmahnt. Doch wir müssen schärfer werden: Eine Pädagogik, die sich nicht korrumpieren lassen will, darf die Einmaligkeit des Kindes niemals der bürokratischen Logik einer Nivellierung opfern. Der Staat darf nicht zur Dressuranstalt mutieren, weil er die sozialen Fragen unserer Zeit nicht anders zu lösen vermag. Das Salz in der Suppe dieses Diskurses muss die Erinnerung daran sein, dass Bildung die Ermöglichung von personaler Freiheit und Transzendenz ist und eben nicht die Perfektionierung des Rädchens im staatlichen Getriebe.

Der Gastautor ist Sozialarbeiter und Religionspädagoge.