Von Faktenfüxen und Schnaps in der Marmelade. Was ist akademische Bildung und wozu brauchen wir das?

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Jan Dochhorn

(Durham/Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)

Rede zum 161. Stiftungsfest der Leiziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg

am 10. September 2022

Hohes Präsid, verehrte Festversammlung, meine verehrten Damen und Herren,

ich danke Ihnen herzlich für die freundliche Einladung, auf diesem Festkommers eine Rede halten zu dürfen. Das Thema meines Vortrages »Von Faktenfüxen und Schnaps in der Marmelade. Was ist akademische Bildung und wozu brauchen wir das?« knüpft an ein Kinderlied an, das sich in meinem Hirn – und ausweislich des Netz­befundes in etwa so nicht nur in meinem – folgenderweise festgesetzt hat: »Die Wissenschaft hat festgestellt, festgestellt, festgestellt, / daß Marmelade Schnaps enthält, Schnahahahaps enthält«. Ich weiß von dem Lied aus Grundschultagen; der Text in der damals gängi­gen »Mundorgel«, einem Liederbuch für Kinder, geht etwas anders, fängt immerhin mit der Marmelade an, kommt erst später zum Schnaps, aber lassen wir es nun mal so, wie gerade zitiert. 

Was kümmert mich als Theologe der Schnaps in der Marmelade? Zunächst einmal: Es ist ja keiner drin, es sei denn, man tut ihn rein, nach dem Produktionsprozeß, und dann braucht man, um festzustellen, daß Schnaps in der Marmelade sei, keine Wissenschaft, sondern eher ein Mehr als Fünf Minuten-Gedächtnis, gegebenenfalls auch Ge­schmacks­nerven. Was die Wissenschaft hier also feststellt, wiederholt mit einer gewissen Feierlichkeit feststellt, das ist Konsens oder Nonsens, auf jeden Fall nicht tieferer Sinn, wohl aber handlungsleitend, denn aus der bedeutungsheischenden Feststellung der Wissenschaft zur Marmeladen und zum Schnaps folgt etwas im Kinderlied: »Wir essen Marmelade eimerweise, eimerweise …«.

Es ist diese Rede von Wissenschaft, diese Konzeptualisierung von Wissenschaft, der ich in diesem Vortrag mit Verärgerung zu begegnen gedenke: Die Wissenschaft im Singular tritt auf, angetan mit Laborkittel und Hornbrille, und verkündet etwas, das entweder jeder weiß oder nicht stimmt oder fragwürdig sein sollte, als eine autoritativ gültige Wahrheit, neben der es keine andere gibt, und daraus folgt etwas, zum Beispiel eine Handlungs­anweisung, die dann politisch nachzuvollziehen ist. Oder sie ist poli­tisch schon beschlossen: Es gab einmal, nach dem Ausbruch von Corona, eine Zeit, da sollten wir keine Masken tragen, unter anderem, weil diese gerade in China waren. Da stellte die Wissenschaft fest, daß Masken nichts bringen. Dann gab es Masken, nebenbei auch Unionsabgeordnete, die damit Geld verdienten, und da sollten wir Masken tragen. Die Wissenschaft stellte fest, daß Masken etwas bringen. Wer dann als Wissen­schaftler das Gegenteil behauptete, war umstritten. »Umstritten« ist anrüchig; in der Wissenschaft gibt es keinen Streit, die Wissenschaft stellt fest. Ich sage jetzt nicht, was ich selber zu Masken denke, ich denke gerade nicht im Geringsten über Masken nach, sondern darüber, wie man miteinander geredet hat, und nehme wahr: Nach einem rationalen Diskurs sieht das nicht aus. Und ein wichtiger Faktor bei dem, was da offenkundig nicht vernunftmäßig lief, ist ein Wissenschaftsbegriff, bei dem Wissen­schaft konzeptu­alisiert wird als eine singula­rische, einheitliche, unhinter­fragbare Größe, die autori­tativ etwas feststellt mit der Folge, daß wir alle etwas Bestimmtes für richtig halten und dann auch tun müssen.

Diesen Wissenschaftsbegriff nehme ich im Folgenden auf die Hörner, um ihn dort etwas herumtänzeln zu lassen und danach im hohen Bogen abzuwerfen, und dies als Theologe sowie im Namen dessen, was ich für akademische Bildung halte.

Wie das als Theologe? Ich erläutere das kurz: Henryk Broder, ein jüdischer Unbequemdenker, eher rechts- als linksgerichtet, hat einmal im Anschluß an Gilbert Keith Chesterton konstatiert, übrigens obwohl er mit Religion nicht viel am Hut hat: »Seit die Menschen nicht mehr an Gott glauben, glauben sie nicht an nichts, sondern allen möglichen Unsinn«; er fährt dann fort mit dem Glauben an Windräder und den glücklichen Tod freilaufender Hühner; man wird auch an den Köhlerglauben von der Behebung des Fachkräftemangels durch Einwanderung von überwiegend Gering­qualifizierten denken dürfen. Ebenso wird man hinzufügen können: Sie glauben, wenn sie nicht mehr an Gott glauben, tendentiell auch eher an eine Wissenschaft, die etwas feststellt. Empirisch läßt sich dies meines Erachtens relativ mühelos zeigen: Parallel zum Niedergang der Religion als gesellschaftsformierender Macht haben seit der französischen Revolution Weltan­schauungssysteme Macht über Menschen gewon­nen, die auf Vernunft, Aufklärung, Wissenschaft zu basieren vorgeben – und sie haben mit ungewöhnlich starkem und dabei letalem Absolutheitsanspruch geherrscht. Die Inquisition mag unbekömmlich gewesen sein, aber die Massenmorde Stalins, Hitlers, Maos, Pol Pots gingen weiter – und beruhten nicht zuletzt auf Wissenschaft, die etwas festgestellt hat; der Begriff Sozialismus war dabei immer zur Hand, mit wissen­schaftlicher Begründung. Als Theologe und Christ sage ich: Es ist besser, sich von dergleichen, das als Ersatzreligion, als Götze bezeichnet werden kann, abzuwenden. Anders gesagt: Ich kenne einen Gott, dessen Autorität höher ist als andere Geltungs­ansprüche, der mich darum frei macht von solchen Geltungsan­sprüchen. Ich weiß: Letzte Sicherheit kann mir eine Wissenschaft, die etwas feststellt – was sollte das auch Großartiges sein –, nicht geben. Was letzte Sicherheit bietet, kann Wissenschaft nicht feststellen, sondern Metaphysik nur ahnen. Man mag sich damit glaubend in Beziehung setzen, was entgegen gängigem Vorurteil nichts ist für schwache Naturen, denn was man glaubt, ist unsichtbar, nicht anfaßbar wie ein materielles Ding oder pseudo-gewiß wie so vieles, das als wissenschaftlich approbierte Wahrheit daherkommt.

Was nun, ist also das viele Studieren nichts nütze? Sollen wir auf das Akademische verzichten? Das Gegenteil ist der Fall: Das Akademische besteht gerade in dem Wissen, religiös abgestützt oder nicht, daß eine Wissenschaft im Singular, die etwas feststellt, gar nicht Wissenschaft ist, sondern das Gegenteil davon. Studieren heißt: den akademischen Laden kennenlernen und dann auch wissen, wie da in der Küche gekocht wird, und das bedeutet: Als Akademiker leben wir mit Kontroverse; wir wissen, daß Wissen, sogenanntes Wissen, letzter Stand des Irrtums sein kann oder nicht so sehr Wissen ist als vielmehr eine von vielen Theorien oder gar Vorurteil und Ideologie, die sich als Theorie ausgeben. Akademiker haben das Zeug dazu, sich autoritären Zumutungen im Namen der Wissenschaft, nicht selten auch der Moral, zu widersetzen mit dem Hinweis, daß derlei Fraglosigkeiten fragwürdig seien. Ich versuche, das an zwei Beispielen zu zeigen, einem aus der hiesigen Universität und einem aus meinem Heimat­gymnasium, und dann bin ich fertig:

I. Unikat, das Campus-Magazin der Universität Bamberg, bringt in der Ausgabe 6/2022 mit Ilka Wolter, der Inhaberin des Lehrstuhls für Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Lernen am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LifBi) ein Interview zum Thema Gendern. Das Interview ist auf Hochglanzpapier festgehalten; man sieht jede Menge lächelnde Gesichter ohne klaren Bezug zum Inhalt; es ist auch alles in freundlichen Farben gehalten. Wie die Grünen für ihre Politik, wie Bosch für seine Waschmaschinen, so wirbt auch die Wissenschaft auf teurem Papier, und zwar für die Wissenschaft; es ist sinnlos, in diesem Zusammenhang nach der Ökobilanz zu fragen. Rechts oben auf S. 1 blickt mit verschränkten Armen und Gewinner-Lächeln die Professorin auf Text und Leser herab, und man ahnt: Auch Frauen beherrschen das Kasperlespiel von der Wissenschaft, die etwas feststellt. Und was stellt sie nun fest?

1. Ilka Wolter ist für das Gendern. Sie verwendet vor der Femininendung den Knacklaut, und das heißt – das Beispiel stammt von mir – daß sie von Intensiv­täter:innen spricht, wenn Intensivtuende gemeint sind. Aus sozialpsycho­logischer Perspektive, stellt sie fest, gebe es »kein einziges Argument, warum man das generische Maskulinum beibehalten solle« (S. 22).

2. Ilka Wolter findet es richtig, wenn Gendern mit autoritären Mitteln durchgesetzt wird: »Man kann versuchen«, sagt sie, »Veränderung auf freiwilliger Basis herbeizuführen, aber wir versuchen das schon eine ganze Weile. Das ist die gleiche Diskussion wie die zur Frauenquote. Bei beiden Debatten lässt sich beobachten, dass reine Freiwilligkeit nicht zum gewünschten Ergebnis führt.« (S. 22).

3. Begründet wird der autoritäre Politikansatz mit psychologischem Wissen: »Die Forschung« (Singular!) »zeigt, dass für Veränderungen neue Routinen aufgebaut werden müssen. Wir brauchen Wiederholungen, damit eine Gewöhnung einsetzt und neue Sprachformen in den allgemeinen Gebrauch übergehen.« (S. 22).

4. Anlaß für die offenbar gewaltsam zu implementierende Sprache ist der Befund von Studien, denen zufolge Studienteilnehmer, wenn etwa nach Ärzten gefragt, eher an Männer denken, während dies sich anders verhalte, wenn nicht wie herkömmlich das generische Maskulinum verwendet werde (S. 23).

5. Studien zufolge trauen sich dementsprechend Mädchen eher einen Beruf zu im Falle von Beidnennung, wenn also etwa von Ärzten und Ärztinnen die Rede ist (S. 24).

6. Irritierend für Wolter ist dann allerdings Folgendes: »Gleichzeitig sinkt aber das Ansehen des Berufs[,] und die Tätigkeit wird von Grundschulkindern als weniger komplex und schwierig wahrgenommen«. (S. 24).

Wie reagieren wir nun auf dergleichen, dem Anspruch akademischer Bildung folgend? Glauben wir »der Wissenschaft« (der einen, unumstößlich wahren) und sind dann Akademiker, nicht etwa furchterregende Aluhüte, die nicht der Wissenschaft glauben, sondern dem Hirngespinst unter der metallenen Haube? Oder reagieren wir irgendwie anders? Ich bin für »irgendwie anders«, näherhin: nach dem Fragwürdigen fragen, das hier überdeckt scheint durch den Anspruch, etwas fraglos Richtiges zu verkünden, und dann Ansätze einer eigenen Positionierung entwickeln, dem Maß der je eigenen Allgemein- und Spezialbildung entsprechend. Nicht alles, was referiert wurde, können wir hier einem solchen Verfahren unterwerfen, beschränken wir uns auf einen Punkt, und zwar den Folgenden:  

Ganz ohne Kenntnis über Sozialpsychologie haben wir Anlaß zu der Annahme, daß Frau Wolter weder Demokratie noch Freiheit und Würde der Persönlichkeit respektiert. Sie benennt Verwendung der Gendersprache im Alltag als »gewünschtes Ergebnis«, das mit Freiwilligkeit allein nicht zu erreichen sei. Wer wünscht dies Ergebnis? Umfragen zufolge wünscht eine Mehrheit von ca. 70% der Bevölkerung das Gegenteil. Das ist ihr scheinbar gleichgültig. Durchgesetzt werden soll die Gendersprache durch Methoden der Konditionierung: Wiederholung soll die Leute dazu bringen, angemessen und ihren bisherigen Gewohnheiten zuwider zu sprechen (gedacht ist wohl etwa an eine Dauerbeschallung durch Gendersprache im öffentlichen Rundfunk). Verstanden wird dabei der Mensch als ein Wesen, das durch von oben aufoktroyierte und eingebleute Sprache im behavioristischen Sinne umpro­grammiert werden kann. Selbst wenn der Mensch damit richtig beschrieben sein sollte, bleibt festzuhalten: Dieser Beschreibung entsprechend mit ihm umzugehen, verletzt eklatant seine Menschenwürde; Methoden der Willensbrechung, wie sie in menschen­rechtsverletzenden Regimes gegen Dissidenten eingesetzt werden, zeichnen sich ab, wenn man in diese Richtung weitergeht. Doch ist der Mensch überhaupt richtig beschrieben, wo man ihn dermaßen als konditionierbares Wesen begreift? Als Aka­demiker haben wir vieles gelesen über den Menschen, beispielsweise in Werken der Philosophie, in der Weltliteratur, in den heiligen Schriften der Menschheit, auch in der psychoanalytischen Literatur, das uns ermutigt zu der Vermutung: Der Lichtkegel, der von der Sozialpsychologie, vielleicht auch nur von dem, was Frau Wolter unter Sozial­psychologie versteht, auf den Untersuchungsgegenstand Mensch fällt, ist wohl nicht besonders umfänglich, erhellt nicht viel. Ist hier eine Disziplin auf Abwegen, ist hier Psychologie eher Wissen um Menschenlenkung geworden, durchaus im Sinne von Mächtigen, auch Drittmittelgebern, als daß sie Menschsein wirklich erkundete?

Ich belasse es bei der Frage. Als Ergebnis können wir aber festhalten: Wir haben wenig Anlaß, dieser hochglanzvermarkteten Wissenschaft einfach zu glauben. Selbst wenn die von Frau Wolter in Anspruch genommenen Studien stimmen sollten, bleibt zutiefst frag­würdig, was sie sagt. Und dieses Fragwürdige besteht, wie meines Erach­tens auch sonst sehr häufig, in normativ-politischen Voraussetzungen, von denen der betref­fen­de Wissenschaftler ausgeht, ohne sie offenzulegen und für die Debatte freizugeben.

II. Wenden wir uns nun meinem Heimatgymnasium zu, dessen Ort ich jetzt einmal schamhaft verschweige. Was jetzt kommt, kann für Sie als gegenwärtige oder künftige Eltern relevant sein, übrigens in ähnlicher Weise, wenn Ihr Kind eine andere Schule als das Gymnasium besuchen sollte, wie es ja eigentlich der Normalfall ist: Vor der Mauer eines der Gebäude meines Heimatgymnasiums breitet sich eine große Ukraine­flagge, links versehen mit der Botschaft: »2160-Mal für Frieden« und rechts mit der Aufschrift: »Das gesamte Ulricianum« (so heißt die Anstalt) »steht für Frieden und Freiheit in Europa«, und darunter »#StandingWithUkraine«.

Das ganze Ulricianum? Gibt es nicht – wie in ganz Gallien das eine Dorf oder wie bei der überwältigenden Zustimmung für den Diktator der Herzen die eine Gegenstimme – unter den 2160 Insassen dieses Gymnasiums wenigstens den einen Bösewicht, der in Sachen Frieden und Freiheit irgendwie anderer Meinung ist, was man auch immer von dieser Meinung halten soll? Mich hat man auf diesem Gymnasium dereinst zum Selberdenken ermutigt; es war besonders der jüngst verstorbene Schulleiter – und jetzt? Das ganze Gymnasium unisono für das unfraglich Gute! Ich überlege sofort: Was wird man mit den Schülern, was mit den Lehrern, die so in dem Kollektiv der einen Stimme aufgehen, eigentlich sonst noch anstellen können oder wollen?

Lassen Sie mich etwas Ahnenkult betreiben; ich bin ja ein alter Mann. Und so frage ich mich, was wohl mein damaliger Schulleiter, Claus Goldbach, mit diesem Stück Propaganda angestellt hätte, wenn etwa ein Kollege vorgeschlagen hätte, es als einen Beweis von Haltung öffentlich auszuhängen. Nein, er hätte nicht einfach gesagt, daß ja Putin ebenso oder mindestens ebenso im Recht sei; derlei hätte, ob zutreffend oder nicht, seinen pädagogischen Absichten gar nicht entsprochen. Er hätte vielmehr mit den Schülern zu diskutieren begonnen, um in ihnen das Fragen zu wecken: »Schaut mal her, stimmt das überhaupt, daß an unser Schule alle dasselbe denken? Und was bedeutet eigentlich „StandWithUkrainie“, wo doch die Ukraine militärisch angegrif­fen wird? Ist an militärische Unterstützung gedacht? Oder an Waffen­lieferun­gen? Oder geht es eher so allgemein darum, daß man eine Kerze anmacht, eine lachhafte Kerze anmacht für die Ukraine? Wozu wollt Ihr euch bekennen, zu allgemeinem Gutsprech oder zu konkreten politischen Forderungen? Wenn etwa im Sinne der Bundesregierung zu Waffenlieferungen, wie paßt das mit der Friedens­botschaft zusammen? Die Waffen kommen bekanntlich zum Einsatz. Was bedeutet dann Für den Frieden-Sein?«

Das läßt weiterführen, und Claus Goldbach hätte es getan. Wie hätten wir dann reagiert? Manche hätten den Propaganda-Lappen mit anderen Augen gesehen, als Lappen eben, andere hätten vielleicht den guten Willen gut gefunden, der auf dem Lappen zum Ausdruck zu kommen scheint, andere hätten irgendwann von dem Gelaber – so bezeichnete man auch damals ganz gerne die Betä­tigung des Kopfes, auch zu sinnvollen Zwecken – genug gehabt und sich der Erforder­nisse des Fußballs erinnert: gut so, besser ein bißchen grobschlächtig bleiben als unisono das Angesagte blöken …  Ich schlage vor: Man rollt das Ding zusammen und hat gelernt, daß man als Staatsbürger je selbst nach reiflicher Überlegung einen Standpunkt findet, der dann auch konkret wird.

Es bereitet mir Sorgen, wenn in unserer Gesellschaft Wissenschaft unfraglich Wahres zu künden versucht und daraus unreflektiert Handlungsanweisungen ableitet, und es betrübt mich bis an die Kehle, wenn man jungen Leuten an der Schule nicht das Fragen entlockt, sondern ihnen das unfraglich Gute überstülpt – in Gestalt plakativer Botschaften, die jeden denkenden Menschen bloß beleidigen können. Wenn das so weitergeht, können wir dicht machen.

Tun wir es vorerst nicht! Ich hoffe, Lust aufs Fragen vorgeführt zu haben. Nicht den Faktenfuchs, der schon weiß, was Sache ist und was Fake, haben wir nötig, sondern den schlauen Fuchs, den gerissen-verfressenen Fuchs, der fragt. In diesem Sinne kön­nen wir auch die Tassen erheben, solange es nicht verboten ist – auf die hohe Fest­versammlung und die gute alte Alemannia Leipzig zu Bamberg, sie lebe hoch!

[1] Vgl. Henryk M. Broder: Hildegard von Bingen, Gott und ich, FAZ vom 27.7.2011.

[2] Vgl. Samira Rosenbaum: Wie beeinflusst uns Sprache? Ein Interview über Gender-Sterne und psychologische Erkenntnisse, Unikat 2022/02, 22–25.

[3] Eine der Umfragen (vom Jahre 2022) findet sich unter https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/weiter-vorbehalte-gegen-gendergerechte-sprache/.

Wissenschaftlergruppe kritisiert Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Die folgende Stellungnahme veröffentlichen wir auf Wunsch von Prof. Dr. Jan Dochhorn. „Bildungsethik“ unterstützt das Anliegen der dahinter stehenden Wissenschaftlergruppe.

Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungs­anträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)

Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demo­kratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:

1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Neben­wirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.

2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusam­menleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschen­würdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.

3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Grün­den auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:

a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungen läge eine eklatante Diskriminierung vor.

b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].

c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.

4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.

5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.

6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Unge­impften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifesta­tionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.

7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.

Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen

– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.

Prof. Kerstin Behnke

Prof. Dr. Ralf Bergmann

Prof. Dr. Klaus Buchenau 

Prof. Dr. Paul Cullen

Associate Prof. Dr. Jan Dochhorn

Prof. Dr. Ole Döring

Prof. Dr. Gerald Dyker

Prof. Dr. Michael Esfeld

Prof. Dr. Marc Forster

Dr. Johann Frahm

Prof. Dr. Kathrin Gierhake

Prof. Dr. Frank Göttmann

Prof. Dr. Ulrike Guérot

Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. Dr. Martina Hentschel

Prof. Dr. Sven Hildebrandt

Prof. Dr. Detlef Hiller

Prof. Dr. Georg Hörmann

Dr. Agnes Imhof

Dr. René Kegelmann

Dr. Sandra Kostner

Prof. Dr. Boris Kotchoubey

Prof. Dr. Klaus Kroy

PD Dr. Axel Bernd Kunze

PD Dr. Stefan Luft

PD Dr. Monika Melters

Prof. Dr. Klaus Morawetz

Prof. Dr. Ralph Neuhäuser

Prof. Dr.-Ing. Konrad Reif

Prof. Dr. Günter Reiner

Prof. Dr. Matthias Reitzner

Prof. Dr. Markus Riedenauer

Prof. Dr. Andreas Schnepf

Prof. Dr. Wolfram Schüffel

Dr. Jens Schwachtje

Prof. Dr. Harald Schwaetzer

Prof. Dr. Henrieke Stahl

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle

Prof. Dr. Lutz Stührenberg

Prof. Dr. Henrik Ullrich

Prof. Dr. Tobias Unruh

PD Dr. Reinhard Weber

Dr. Christine Wehrstedt

Prof. Dr. Christin Werner

Prof. Dr. Martin Winkler

Prof. Dr. Christina Zenk

 

[1] Vgl. Reynolds et al, Immune boosting by B.1.1.529 (Omicron) depends on previous SARS-CoV-2 exposure, Science 377, 275 (2022) 15 July 2022, https://www.science.org/doi/10.1126/science.abq1841; Singanayagam et al, Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study http://www.thelancet.com/infection Published online October 28, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648-4, corrected on November 2, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00690-3.

[2] Vgl. z.B. Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung, Expertcouncil.one e.V. (i. G.), Sammlung erster Ergebnisse, 6.7.2022, https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/sammlung-erster-ergebnisse-bei-der-mikroskopischen-untersuchung-der-covid-impfungen/; Sönnichsen et al., Indikation, Kontraindikationen und Nutzen Schaden Verhältnis der COVID Impfung: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Studienevidenz, 26.7.2022, https://www.mwgfd.de/2022/08/indikation-kontraindikationen-und-nutzen-schaden-verhaeltnis-der-covid-impfung/; Cassagne et al., Étude critique du rapport de l’OPECST (n°5263 Assemblée nationale et n° 659 Sénat) sur les effets indésirables des vaccins, https://reinfocovid.fr/wp-content/uploads/2022/07/­commentaire_pharmacovigilance.pdf; Yamamoto, Adverse effects of COVID‑19 vaccines and measures to prevent them, Virology Journal (2022) 19:100, https://doi.org/10.1186/s12985-022-01831-0; Furer et al, Herpes zoster following BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccination in patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases: a case series, Rheumatology 2021;60:SI90–SI95, doi:10.1093/rheumatology/keab345; vgl. auch Kuhbandner & Reitzner, Excess mortality in Germany 2020-2022, 10.8.2022,  https://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.27319.19365

[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.

[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).

[5] Vgl. Gravert et al., Update on SARS-CoV-2 Infection Risks in Long-distance Trains, Deutsche Bahn AG, September 2020, https://doi.org/10.13140/RG.2.2.14207.64165.

[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.

[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.

Erstveröffentlichung unter:

https://www.achgut.com/artikel/81_wissenschaftler_gegen_neues_infektionsschutzgesetz

Neue Initiative für akademische Freiheit

Es gibt jetzt auch ein studentisches Pendant zum 2021 gegründeten Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de). Diese trägt den Namen „Studentische Initiative Hochschuldialog e. V.“: https://www.sih-ev.de/

„Der Verein Studentische Initiative Hochschuldialog ist ein überparteilicher, als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein von Studenten, die sich für die Freiheit in Forschung und Studium einsetzt. Wir positionieren uns für eine demokratische, offene und friedfertige Debattenkultur und widersetzen uns lautstark jeglichen Tendenzen, diese aus ideologischen Motiven zu unterbinden. Wir solidarisieren uns mit betroffenen Wissenschaftlern und Kommilitonen ungeachtet ihrer Disziplin und wissenschaftlichen Auffassung, solange sich diese im Rahmen unserer Verfassung positioniert.“

Angesichts der Diskursverengungen an unseren Universitäten und einer zunehmenden „Löschkultur“ auch hierzulande, lohnt es sich sicherlich, den Fortgang dieser Initiative zu verfolgen oder auch Kontakt aufzunehmen.

Neuerscheinung: Was die Coronakrise mit Bürgerlichkeit und Bildung zu tun hat

Jetzt druckfrisch erhältlich:

Axel Bernd Kunze: Was die Coronakrise mit Bürgerlichkeit und Bildung zu tun hat,

in: Sandra Kostner, Tanya Lieske (Hgg.): Pandemiepolitik. Freiheit unterm Rad? Eine interdisziplinäre Essaysammlung

(Klartext. Schriften zu Politik und Gesellschaft; 1/ibidem Sachbuch), Stuttgart: ibidem 2022.

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit:

https://www.ibidem.eu/de/fachgebiete/gesellschaft-politik/soziologie/pandemiepolitik-freiheit-unterm-rad-9783838217543.html

Vorschau: Pandemiepolitik. Freiheit unterm Rad?

Eine interdisziplinäre Essaysammlung beschäftigt sich kritisch mit der deutschen Coronapolitik, insbesondere mit der Politik aggressiver Impfnötigung, und sucht nach Wegen gesellschaftlicher Aussöhnung angesichts der verursachten Polarisierung:

Die Pandemiepolitik der letzten zweieinhalb Jahre ist nicht spurlos an der Gesellschaft vorbeigegangen. So gehören Lockdown, 2G-/3G-Regeln, Masken- und Impfpflichten mittlerweile ebenso zum allgemeinen Wortschatz wie die zur Abwertung von Maßnahmenkritikern verwendeten Begriffe Covidiot, Coronaleugner, Impfgegner oder Schwurbler. Kritik entzündete sich vor allem an der Frage: Welche Freiheitseingriffe sind zum Schutz vor COVID-19 verhältnismäßig? Der Band greift diese Frage auf und beleuchtet, wie sich der Stellenwert individueller Freiheitsrechte durch die ergriffenen Coronamaßnahmen verändert hat. Die Autorinnen und Autoren analysieren die Auswirkungen der Pandemiepolitik auf Wissenschaft, Demokratie und Gesellschaft. Und sie geben wichtige Denkanstöße zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik, die Voraussetzung für eine dringend notwendige Versöhnung ist. Mit Beiträgen von: Rainer Baule, Klaus Buchenau, Jan Dochhorn, Ole Döring, Michael Esfeld, Matthias Fechner, Agnes Imhof, Sandra Kostner, Boris Kotchoubey, Axel Bernd Kunze, Salvatore Lavecchia, Christian Lehmann, Tanya Lieske, Gerd Morgenthaler, Henning Nörenberg, Robert Obermaier und Markus Riedenauer.

Sandra Kostner, Tanya Lieske (Hgg.): Pandemiepolitik. Freiheit unterm Rad? Eine interdisziplinäre Essaysammlung (Klartext. Schriften zu Politik und Gesellschaft; 1).

Weitere Informationen, Inhaltsübersicht und Bestellmöglichkeit unter:

https://www.ibidem.eu/de/fachgebiete/gesellschaft-politik/soziologie/pandemiepolitik-freiheit-unterm-rad-9783838217543.html

Wissenschaftlergruppe warnt vor den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Im Vorfeld der vom Deutschen Bundestag Anfang September geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz hat sich eine Gruppe von rund fünfzig Wissenschaftlern an die Öffentlichkeit gewandt und gegen die geplanten Gesetzesänderungen ausgesprochen:

Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungs­anträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)

Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demo­kratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:

1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Neben­wirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.

2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusam­menleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschen­würdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.

3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Grün­den auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:

a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungen läge eine eklatante Diskriminierung vor.

b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].

c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.

4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.

5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.

6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Unge­impften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifesta­tionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.

7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.

Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen

– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.

Prof. Kerstin Behnke

Prof. Dr. Ralf Bergmann

Prof. Dr. Klaus Buchenau 

Prof. Dr. Paul Cullen

Associate Prof. Dr. Jan Dochhorn

Prof. Dr. Ole Döring

Prof. Dr. Gerald Dyker

Prof. Dr. Michael Esfeld

Prof. Dr. Marc Forster

Dr. Johann Frahm

Prof. Dr. Kathrin Gierhake

Prof. Dr. Frank Göttmann

Prof. Dr. Ulrike Guérot

Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. Dr. Martina Hentschel

Prof. Dr. Sven Hildebrandt

Prof. Dr. Detlef Hiller

Prof. Dr. Georg Hörmann

Dr. Agnes Imhof

Dr. René Kegelmann

Dr. Sandra Kostner

Prof. Dr. Boris Kotchoubey

Prof. Dr. Klaus Kroy

PD Dr. Axel Bernd Kunze

PD Dr. Stefan Luft

PD Dr. Monika Melters

Prof. Dr. Klaus Morawetz

Prof. Dr. Ralph Neuhäuser

Prof. Dr.-Ing. Konrad Reif

Prof. Dr. Günter Reiner

Prof. Dr. Matthias Reitzner

Prof. Dr. Markus Riedenauer

Prof. Dr. Andreas Schnepf

Prof. Dr. Wolfram Schüffel

Dr. Jens Schwachtje

Prof. Dr. Harald Schwaetzer

Prof. Dr. Henrieke Stahl

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle

Prof. Dr. Lutz Stührenberg

Prof. Dr. Henrik Ullrich

Prof. Dr. Tobias Unruh

PD Dr. Reinhard Weber

Dr. Christine Wehrstedt

Prof. Dr. Christin Werner

Prof. Dr. Martin Winkler

Prof. Dr. Christina Zenk

[1] Vgl. Reynolds et al, Immune boosting by B.1.1.529 (Omicron) depends on previous SARS-CoV-2 exposure, Science 377, 275 (2022) 15 July 2022, https://www.science.org/doi/10.1126/science.abq1841; Singanayagam et al, Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study http://www.thelancet.com/infection Published online October 28, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648-4, corrected on November 2, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00690-3.

[2] Vgl. z.B. Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung, Expertcouncil.one e.V. (i. G.), Sammlung erster Ergebnisse, 6.7.2022, https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/sammlung-erster-ergebnisse-bei-der-mikroskopischen-untersuchung-der-covid-impfungen/; Sönnichsen et al., Indikation, Kontraindikationen und Nutzen Schaden Verhältnis der COVID Impfung: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Studienevidenz, 26.7.2022, https://www.mwgfd.de/2022/08/indikation-kontraindikationen-und-nutzen-schaden-verhaeltnis-der-covid-impfung/; Cassagne et al., Étude critique du rapport de l’OPECST (n°5263 Assemblée nationale et n° 659 Sénat) sur les effets indésirables des vaccins, https://reinfocovid.fr/wp-content/uploads/2022/07/­commentaire_pharmacovigilance.pdf; Yamamoto, Adverse effects of COVID‑19 vaccines and measures to prevent them, Virology Journal (2022) 19:100, https://doi.org/10.1186/s12985-022-01831-0; Furer et al, Herpes zoster following BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccination in patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases: a case series, Rheumatology 2021;60:SI90–SI95, doi:10.1093/rheumatology/keab345; vgl. auch Kuhbandner & Reitzner, Excess mortality in Germany 2020-2022, 10.8.2022,  https://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.27319.19365

[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.

[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).

[5] Vgl. Gravert et al., Update on SARS-CoV-2 Infection Risks in Long-distance Trains, Deutsche Bahn AG, September 2020, https://doi.org/10.13140/RG.2.2.14207.64165.

[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.

[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über die Stellungnahme:

https://www.nzz.ch/international/deutschland-die-wichtigsten-meldungen-aus-der-politik-ld.1701187

Wissenschaftlergruppe fordert: Keine evidenzfreie Maskenpflicht!

In der ersten Septemberwoche soll der Deutsche Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Im Vorfeld der Abstimmung hat eine Wissenschaftlergruppe Bedenken gegenüber einer erweiterten Maskenpflicht im öffentlichen Raum geäußert. Eine solche sei nicht hinreichend wissenschaftlich begründet. Der Text wurde von einer AG der Autorengruppe der „7 Argumente“ erarbeitet und von der Berliner Zeitung veröffentlicht:

https://www.berliner-zeitung.de/news/wissenschaftler-keine-evidenzfreie-maskenpflicht-infektionsschutzgesetz-li.263692

Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg feiert Doppeljubiläum nach

Die christliche Burschenschaft wurde vor hundertsechzig Jahren in Leipzig gegründet und ist seit dreißig Jahren in Bamberg ansässig

Bamberg (im September 2022) Die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg kann auf ein Doppeljubiläum zurückblicken: Die christliche Burschenschaft wurde 1861 in Leipzig gegründet. Seit 1991 hat sie ihren Sitz in Bamberg. Corona hat im vergangenen Jahr größere Feierlichkeiten verhindert. Doch im September soll das Jubiläumsstiftungsfest nachgeholt werden.

Neustart in Bamberg

Dass vor dreißig Jahren eine Wiedergründung in Bamberg gelang, war nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz von Günter W. Zwanzig zu verdanken. Der Sozialdemokrat, der im April 2021 verstorben ist, war Oberbürgermeister im mittelfränkischen Weißenburg gewesen. Schon sein Vater war überzeugter Alemanne. Da es vor Ort noch keine Burschenschaft gab, waren die Bedingungen für einen Neustart in Bamberg erfolgversprechender. „Und diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen“, ist Alexander Meier, der den Verband Alter Herren der Alemannia führt, überzeugt. Und er fügt hinzu: „Seit drei Jahrzehnten ist unsere Verbindung an der Bamberger Universität verankert und im Stadtleben präsent, etwa bei der jährlichen Fronleichnamsprozession. Wir vereinen Studenten aller Fakultäten und Bamberger Unistandorte.“

Bewegte Geschichte

Die Bamberger Alemannia, deren Verbindungshaus gegenüber der Ottokirche in der Siechenstraße steht, ist eine nichtschlagende Burschenschaft, die aus christlicher Überzeugung die Mensur, das studentische Fechten, ablehnt. Ihre Mitglieder sind an den schwarz-rot-goldenen Bändern und ihren karmesinroten Mützen zu erkennen. Die Alemannia versteht sich als burschenschaftlich-akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft, die sich dem Prinzip gelebter Wissenschaftlichkeit verpflichtet weiß. Ein Element akademischer Charakterbildung sind die wissenschaftlichen Abende, zu denen die Verbindung regelmäßig Gastredner zu interdisziplinären Vorträgen auf ihr Haus einlädt.

Die Alemannia kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Mehrfach wurde sie vertagt, wie es in der Verbindungssprache heißt. Bereits 1868 fehlte erstmals studentischer Nachwuchs, sodass der Verbindungsbetrieb eingestellt wurde. Doch mehrfach wurde die Alemannia wiederbegründet: zum ersten Mal 1898 in Leipzig, später nach dem Verbot durch die Nationalsozialisten und dem erzwungenen Umzug in den Westen 1956 in Erlangen. Die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Studentenbewegung führten 1976 erneut zu einem Mangel an Mitgliedern. Doch erwies sich der Wille, den akademischen Lebensbund aufrecht zu erhalten, am Ende als stärker, wie die Wiedergründung in Bamberg gezeigt hat.

Feier des Doppeljubiläums im September

Üblicherweise bildet die Große Prozession am Donnerstag den Auftakt für das jährliche Stiftungsfest. „Doch dieses Mal müssen wir in den Spätsommer ausweichen“, erläutert Alexander Meier, „da nach der Coronazeit viele befreundete Verbindungen ihre Stiftungsfeste im Sommersemester nachfeiern.“

Im September ist es dann soweit: Das Doppeljubiläum wird im Spiegelsaal der Harmonie am Bamberger Schillerplatz nachgefeiert. Höhepunkt wird der Festkommers sein. Für die Festrede konnte der im nordenglischen Durham lehrende Neutestamentler Jan Dochhorn gewonnen werden. Hinter dem humoresken Titel seiner Rede „Von Faktenfüxen und Schnaps in der Marmelade“ verbirgt sich eine ernste Frage: Was sollte akademische Bildung sein und wozu brauchen wir sie auch heute noch? „Als Burschenschaft müssen wir uns diesen Fragen stellen. Denn eine umfassende akademische Persönlichkeitsbildung gehört neben der lebenslangen Freundschaft von Anfang an zu den zentralen burschenschaftlichen Idealen“, meint Meier.

Das Thema, so der Altherrenvorsitzende der Alemannia, sei brisant in Zeiten, da hierzulande zunehmend über ein verschultes Studium, eine enger werdende universitäre Debattenkultur und vermehrte Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit diskutiert wird. Und Meier erklärt: „Gerade in einer immer stärker polarisierten Gesellschaft mit einer polemischen Diskurskultur, die abweichende persönliche Standpunkte schnell abwertet und ausgrenzt, hilft das Engagement in einer Burschenschaft jungen Akademikern, eine eigenständige Position zu finden, argumentativ zu vertreten und gegen Widerstände zu behaupten.“ Weiter erklärt er: „Und diese Ideale einer freiheitlichen, streitbaren Diskurskultur wollen wir auch heute an junge Studenten weitergeben, damit diese im akademischen Beruf erfolgreich sein und für unser Land Verantwortung übernehmen können.“

Am Sonntag wird das Stiftungsfest beim Frühschoppen des Altenburgvereins ausklingen, dem die Alemannia angehört.

Wer sich über die Bamberger Alemannia informieren möchte, kann dies auf www.alemannia-bamberg.de tun. Interessierte, welche die Verbindung kennenlernen möchten, können nach vorheriger Anmeldung am Stiftungsfest teilnehmen.

Beiträge aus der Autorengruppe „7 Argumente“

Gabriele Peters hat die bisher vorliegenden Beiträger der Autorengruppe „7 Argumente“, welche sich kritisch mit der deutschen Coronapolitik aufbereitet und auf ihrer Internetseite zitierfähig veröffentlicht:

DIE SPALTUNG ÜBERWINDEN: Sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetztliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs (Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 6. Januar 2022)

EINE COVID-19-IMPFPFLICHT IST VERFASSUNGSWIDRIG (Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 9. März 2022):

Die Autorengruppe der „7 Argumente“ versammelt Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen, die sich für die freie Impfentscheidung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit engagieren. Weitere Informationen unter www.7argumente.de