Gesegnete Kar- und Ostertage

Deinde dicit Thomæ: Infer digitum tuum huc: et vide manus meas, et affer manum tuam, et mitte in latus meum: et noli esse incredulus, sed fidelis.
Respondit Thomas, et dixit ei: Dominus meus, et Deus meus.

(aus dem Evangelium zum zweiten Sonntag der Osterzeit; Joh 20, 28)

„Ostern ist das Siegesfest des Lebens.“ So hat die Schriftstellerin Gertrud von le Fort den Sinn dieses Festes zum Ausdruck gebracht. Diese Erfahrung wünsche ich allen Lesern meines Weblogs für die vor uns liegende Osterzeit.

Gute, erholsame Ostertage sowie eine gesegnete Osterzeit! Ihr Axel Bernd Kunze

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht und Digitalisierung

Das neue Themenheft der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Pädagogikunterricht: facliches LERNEN digital denken – digitales LERNEN fachlich denken.

Die größte deutschsprachige Fachzeitschrift für Pädagogikdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. A. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Schlaglicht: Diversity

Ein kleines, aber vielleicht doch bedeutendes Erlebnis aus dem Alltag eines Publizisten und aus dem Land, in dem wir alle so gut und gerne leben: Ein großer, renommierter Fachverlag hat den Korrekturabzug für eine neue Veröffentlichung geschickt. In Zeiten, in denen teamorientierte Kompetenzen mehr zählen als der Respekt vor dem einzelnen Autor und seinem geistigen Eigentum sind redaktionelle Eingriffe alltäglich geworden, nicht immer zum Besten des Textes – vor allem dann nicht, wenn der Sinngehalt des Textes verändert wird. Politisch gilt immer noch die Parole: „Wir schaffen das.“ Also ist Diversity oberste Bürgerpflicht.“ Denn wir wissen: „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt“ – also sprach die Kanzlerin in ihrer Stralsunder Rede. Solche Sätze bleiben nicht ohne Wirkung. Natürlich muss es „Elifnur“ sein, die in der einleitenden Beispielgeschichte vorkommt. Es kommt zwar nur ein Kind vor – aber wehe, dieses Kind trägt auch noch einen deutschen Namen. Subtil wolle man die Leser darauf aufmerksam machen, dass es Kindergruppen heterogen seien. Hier zeigt sich jenes „change management“ des UN-Migrationspakts, mit dem die Einstellungen in der Bevölkerung unmerklich gesteuert werden sollen. Ich nenne solche Versuche manipulativ und übergriffig. Sie sollten, wenn das publizistische Ethos intakt ist, tabu sein. In diesem Fall ergibt sich überdies eine Bedeutungsverschiebung: Man könnte ja über die Chancen und Grenzen Interkultureller Pädagogik diskutieren, aber bitte offen. Und schon eine oberflächliche Googlerecherche zeigt, dass der türkisch-arabische Namen Elifnur im Zusammenhang mit sozialer Chancengleichheit im Bildungssystem diskutiert wird. Beides war im betreffenden Artikel nicht angezielt. Der Autor blieb hart. Die Redaktion hat dann die Namensänderung zurückgezogen.

Neue Rezension: Theologie und Staat

Mariano Barbato rezensiert in der aktuellen Ausgabe 1/2021 von AMOSinternational – Internationale Zeitschrift für christliche Sozialethik den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, 264 Seiten). In gewisser Weise setzt der Rezensent einen Kontrapunkt zum Thementeil des Heftes, der dieses Mal der päpstlichen Enzyklika „Fratelli tutti“ gewidmet ist; insbesondere die Würzburger Sozialethikerin Michelle Becka plädiert darin einmal mehr für eine „Beschränkung von Grenzen“, ohne die Frage der Handlungsfähigkeit des Staates näher zu diskutieren. Der Leser möge entscheiden, welche sozialethische und theologische Haltung dem Staat gegenüber angemessen ist – ganz im Sinne des Rezensenten, der am Ende schreibt: „Auf dem knappen Raum einer Rezension lässt sich der Streit über den Staat nicht ausfechten. Die knappen Hinweise mögen ihn aber doch so befeuern, dass er anderswo ausgetragen wird. Denn eine engagierte Auseinandersetzung ist dem Buch wirklich zu wünschen.“

Schlaglicht: Eine falsche Debatte?

„Schon geimpft?“, fragt Corinna Budras in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2021 (S. 22) und spricht damit ein heikles Thema an: Dürfen Arbeitgeber dies ihre Mitarbeiter fragen? Die Antwort, die der Kommentar gibt, überzeugt nicht: Budras ist der Ansicht, im Arbeitsleben würden andere Maßstäbe als „die Buchstaben des Rechts“ gelten. Ja, was denn dann!? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht durch direkten oder indirekten Impfzwang in Frage gestellt werden – auch nicht im Arbeitsleben. Arbeitnehmerrechte müssen verlässlich bleiben. Wer wie Budras klare rechtliche Grenzen auflöst, zündelt gewaltig. Es ist gut, dass Berufsverbände – beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – in der Impffrage auf die Grundrechte ihrer Mitglieder pochen. Wer die Verteidigung historisch hart erkämpfter Arbeitsnehmerrechte zu einer „falschen Debatte“ erklärt, verlässt den Boden unserer Verfassungsordnung.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit

Als neues Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit weise ich gern noch einmal auf diese Initiative hin:

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/

„Wir sind ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für ein freiheitliches Wissenschaftsklima einsetzen. Darunter verstehen wir eine plurale von Sachargumenten und gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur und ein institutionelles Umfeld, in dem niemand aus Furcht vor sozialen und beruflichen Kosten Forschungsfragen und Debattenbeiträge meidet.

Wir widersetzen uns allen Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken.“

Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Neuerscheinung: Zwischenzeit der Kirche

In diesen Tagen ist ein Gottesdienstmodell für den Pfingstmontag erschienen. Die Texte greifen das neue Mariengedächtnis auf, das Papst Franziskus vor einigen Jahren mit dem Folgetag von Pfingsten verbunden hat: Maria wird als Mutter der Kirche geehrt – ein Auszug aus dem Predigtvorschlag:

Zwischen der Himmelfahrt Jesu und Pfingsten waren die Apostel im Gebet um Maria versammelt, wie Lukas in seiner Apostelgeschichte berichtet. Maria wird für die junge Christenschar zu einem wichtigen Vorbild im Glauben und im Gebet. Papst Franziskus hat die besondere Rolle, die Maria für die Kirche spielt, vor ein paar Jahren mit einem neuen Mariengedenktag gewürdigt: In der Pfingstwoche gedenken wir ihrer als Mutter der Kirche.  Als Glaubende sind wir mit der Mutter Jesu in geistlicher Mutterschaft verbunden. Sie ist durch den Tod und die Auferstehung Jesu auch unsere Mutter geworden.

Maria steht für die Zwischenexistenz der Kirche. Der Theologe Hugo Rahner hat dies einmal so ausgedrückt: „Die Kirche ist Jungfrau und Mutter, sie ist unbefleckt empfangen und trägt die Last der Geschichte, sie leidet und ist doch jetzt schon in den Himmel aufgenommen.“ Auf der einen Seite steht Maria, die schon Vollendete, der Kirche mütterlich bei, in allen Gefahren und Nöten, in allen Kämpfen und Sorgen dieser Erdenzeit. Auf der anderen Seite haben wir in Maria ein großes Zeichen der Hoffnung. An ihr erkennen wir die große Berufung, die Jesus im heutigen Evangelium so jubelnd besingt. An Maria können wir erkennen, zu welcher Vollendung wir alle berufen sind, wenn Gottes Heilshandeln einmal in voller Fülle an uns sichtbar werden wird.

Axel Bernd Kunze: Zwischenzeit der Kirche [Lesejahr B. Pfingstmontag], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 18 (2021), H. 3, S. 513 – 527.

Schlaglicht: Corona-Diktatur?

Christine Lieberknecht (CDU), Linda Teuteberg (FDP) und Iris Gleicke (SPD) haben in der F.A.Z. vom 11. März 2021 (Nr. 59/2021, „Corona-Diktatur“?, S. 6) parteiübergreifend alle „Demokraten“ dazu aufgerufen, jenen Stimmen Einhalt zu gebieten, welche die Coronamaßnahmen mit einer Diktatur vergleichen. Solche pauschalen Aufrufe sind wenig hilfreich und polariseren. Sie enthalten den Generalverdacht, jede Anfrage an die konkrete Coronapolitik wäre schon ein Anschlag auf unsere Verfassungsordnung. Staatliche Freiheitseingriffe in einer Pandemie müssen zielführend, verhältnismäßig, effizient, befristet und begründet sein. Über diese Kriterien muss gerade in einer Demokratie kontrovers diskutiert werden dürfen. Erst recht, wenn Politiker mittlerweile sogar eine Impfpflicht nicht mehr ausschließen wollen. Diese bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, erst recht angesichts unzureichend erforschter Langzeitfolgen der neuartigen genbasierten Impfstoffe. Über das Restrisiko einer Impfung darf allein der Einzelne entscheiden, nicht der Staat. Politiker, die hier nicht eindeutig Stellung beziehen, verlassen den antitotalitären Konsens der Demokraten – nicht die Kritiker einer solchen Coronapolitik.

Rezension: „Der Staat der Theologen“

Professor Dr. Peter J. Brenner, vormals Technische Universität München, hat im Blog des Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) ausführlich gewürdigt. Die Rezension findet sich unter der Rubrik „Am Lesepult“:

https://imsw.de/2021/03/der-staat-der-theologen/

Ein kleiner Auszug:

„Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind. […]

Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)“

Schlaglicht: 100 Jahre Frauentag – taugt der 8. März als gesetzlicher Feiertag?

Am 8. März jährte sich der Frauentag zum hundertsten Mal. Und mittlerweile hat er es in Berlin sogar zum gesetzlichen Feiertag geschafft. Soll man sich darüber freuen? Wer will, mag den Frauentag feiern. Als gesetzlicher Feiertag taugt er allerdings nicht. Warum?

Der Frauentag hat seine Wurzeln in einer ganz bestimmten politisch-weltanschaulichen Richtung, entstanden als feministischer Kampftag im Rahmen der sozialistischen und kommunistischen Bewegung. Die Feiertagskultur eines Landes hat eine integrative Funktion. Einzelne politische Richtungen haben aber nicht das Recht, den öffentlichen Raum zu besetzen. Wer einen Tag wie den Frauentag zum gesetzlichen Feiertag erhebt, polarisiert.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Diskriminierungsverbot gehören zu unserer Verfassungsordnung – zu Recht. Das sollte unstrittig sein, rechtfertigt aber noch keinen eigenen Feiertag. Dies gilt auch für weitere Menschenrechte. In diesem Fall kommt aber hinzu, dass der Frauentag für eine ganz bestimmte partikulare Auslegung von Geschlechtergleichheit steht. Diese gehört nicht zum Wesensgehalt des Grundrechtes. Wie das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot politisch auszulegen und umzusetzen ist, darüber muss immer politisch diskutiert werden. Eine einzelne Auslegungsrichtung darf aber nicht durch einen gesetzlichen Feiertag quasi gesamtgesellschaftlich „dogmatisiert“ werden.

Gesetzliche Feiertage stehen für die kulturelle Prägung eines Staates. Sie stützen die geistig-kulturellen Fundamente unseres Gemeinwesens. Unser Staat bekennt sich deutlich zu den christlich-abendländischen Grundlagen seiner Rechts- und Verfassungsordnung. Daher sind Weihnachten, Karfreitag oder Allerheiligen zu Recht gesetzliche Feiertage. Dann stehen Feiertage für Ereignisse oder Werte der gesamtstaatlichen Verfassungsordnung, und nicht für einzelne (partei-)politische Konzepte. Daher ist etwa der Tag der Deutschen Einheit ein gesetzlicher Feiertag. Auch der Tag der Verkündung des Grundgesetztes könnte ein solcher werden, wenn wir es wollten.