Rezension: Zur Studentengeschichte im Nationalsozialismus

Bernhard Grün: Zwischen Revolution und Rekonstitution. Die Kameradschaften des NSD-Studentenbundes und Altherrenschaften im NS-Altherrenbund an den deutschen Hoch- und höheren Fachschulen 1937 bis 1945. 3: Bereich Nord (rezensiert von Axel Bernd Kunze).

Rezension online abrufbar:

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Rezension: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte

Neue studentenhistorische Rezension:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Rezension zu: Bernhard Grün: Zwischen Revolution und Rekonstitution. Die Kameradschaften des NSD-Studentenbundes und Altherrenschaften im NS-Altherrenbund an den deutschen Hoch- und höheren Fachschulen 1937 bis 1945. Teilband 4/III: Bereich NORD (Schriften des Instituts für Deutsche Studentengeschichte; 4), Marl: Gemeinschaft für deutsche Studentengeschichte e. V. 2025, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte 151 (2026), S. 319 – 322.

Rezension: Gut gebrüllt, Löwe! – oder: Wider die Tyrannei der Gleichheit

Jeder gelingende Bildungsschritt führt zu mehr Ungleichheit. Im Prozess der Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, macht sich der Einzelne zu dem, der er in den Grenzen der Natur und des Rechts sein will – und er entscheidet, welchen Gebrauch er von den ihm offenstehenden Chancen zur Bildung machen will.

Dennoch hält sich das egalitaristische Vorurteil, gerecht sei im Bildungssystem allein, was zu immer mehr Gleichheit führt. Wo Bildung als Gleichmacherei missverstanden wird, gehen Individualität und Freiheit verloren. Ein Weg, der in die „Tyrannei der Gleichheit“ führt. Gerechtigkeit verwirklicht sich hingegen in der polaren Spannung von Gleichheit und Freiheit. Wo Gleichheit nicht als Diskriminierungsverbot, sondern als Ergebnisgleichheit verstanden wird, bleiben Anstrengungsbereitschaft und Leistung auf der Strecke – mit der Folge, dass Bildungstitel nicht mehr halten, was sie versprechen, sowie Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr bekommen, was sie vom Bildungssystem zu recht erwarten sollten. Wo Bildungsabschlüsse durch beständige Niveauabsenkung immer mehr entwertet werden, weil sich das System immer mehr an der unteren Leistungsskala orientiert, bleiben am Ende alle auf der Strecke.

Mathias Brodkorb, ehemaliger Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, und Klaus Zierer, Schulpädagoge an der Universität Augsburg, ziehen gegen eine Bildungspolitik (und auch eine Bildungsethik) zu Felde, die Gleichheit zum Dogma erhoben hat. Ihnen geht es in ihrer Streitschrift nicht darum, Lösungen für eine veränderte Bildungspolitik oder Pädagogik vorzuschlagen. Dies wäre ein zweiter Schritt. Zunächst gilt es, die Prediger der Gleichmacherei und ihre Illusionen zu entzaubern – und dies mit analytischer Präzision, scharfer Zunge, ungehemmter Streitlust und ohne falsche Rücksichtnahmen. Wer die intellektuelle Polemik liebt (leider eine fast in Vergessenheit geratene akademische Tugend), kommt voll auf seine Kosten.

Es geht um den Verlust historischen Denkens, Fehlauffassungen von Begabung, falsche Kausalitätsannahmen und die Halbgötter einer Gesellschaftstransformation mithilfe der Bildung, von Marx bis Bourdieu. Warum müssen wir für die Bildung streiten? Weil viel auf dem Spiel: gesellschaftlicher Zusammenhalt und individuelle Verantwortung. Bildung wird nicht mit dem Einzelnen gemacht, sondern Bildung ist das, was jeder – unter Hilfe anderer – aus sich selbst macht. Und hier liegt schon die falsche Grundannahme vieler bürokratischer Bildungsreformen, die viel Steuergeld, aber auch pädagogische Motivation und Energie kosten. Dem setzen die Autoren entgegen – wohlwissend, dass es dafür kaum medialen Beifall geben wird: „Die Komplexität des menschlichen Lebens lässt sich nicht mit einfachen Botschaften und denselben Instrumenten für alle bewältigen. Wer die bestehenden Probleme im Bildungssystem tatsächlich lösen will, muss dieser Komplexität in die Augen schauen. Und das heißt: Er muss bereit sein, Ungleiches ungleich zu behandeln“ (S. 152). Und bereit sein, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. „Tyrannei der Gleichheit“ geht dieses Wagnis ein.

Mathias Brodkorb, Klaus Zierer: Tyrannei der Gleichheit. Für mehr Gerechtigkeit in Schule und Gesellschaft, Berlin: MSB Mathes & Seitz 2026, 191 Seiten.

Sammelrezension: Zwei Studienbücher, die sich sinnvoll ergänzen

Thomas Kesselring: Ethik im Bildungswesen. Bildung zu Selbstbestimmung und Verantwortung (utb; 6495), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2025, 263 Seiten.

Roland Reichenbach: Ethik der Bildung und Erziehung (utb; 4859/Grundstudium der Erziehungswissenschaft),  Paderborn: Ferdinand Schöningh 2018, 269 Seiten.

Thomas Kesselring, der durch sein „Handbuch Ethik für Pädagogen“ in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft innerhalb der Pädagogischen Ethik bekannt ist, hat nun eine sozialethische Ethik des Bildungswesens vorgelegt. Diese wählt einen wertbezogenen Zugang und verbindet somit die vorgängige subjektbezogene Perspektive, die Bildung eröffnet, mit sozialethischen Fragen nach deren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der ethischen Gestaltung sekundärer Bildungszwecke. Eine solche Verschränkung beider Perspektiven ist für eine Sozialethik der Bildung keineswegs selbstverständlich und macht den besonderen Wert von Kesselrings Werk aus.

Der Band setzt zunächst mit Überlegungen ein, wie Bildung als Wert verstanden und ausgelegt werden kann. Bildung wird dabei pädagogisch zunächst als Wert an sich, als Selbstzweck betrachtet. Als „öffentliches Gut“ besitze Bildung aber auch eine wichtige Rolle für das gemeinsame Zusammenleben – und damit kommt die sozialethische Perspektive ins Spiel. Für die Pädagogische Ethik zeigt Kesselring auf, welche Rolle Wertfragen in der Bildung spielen und wie Bildung und Werterziehung zusammenspielen.

Nach diesem Präludium gliedert sich das Werk in drei Hauptteile, die mit den drei Schlagworten Wirtschaft – Macht – Entwicklung überschrieben werden können: Zunächst diskutiert Kesselring die ökonomischen Bedingungen der Bildung und die Bedeutung des Bildungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft (I.).  

Hierauf diskutiert Kesselring verschiedene Modell der Ethikbegründung – von Aristoteles bis Kant (II.). Den Schwerpunkt legt Kesselring, der vor seinem Ruhestand in Deutschland und der Schweiz lehrte, auf die Diskursethik nach Habermas und Apel. Damit ist die Machtfrage aufgerufen, die in der pädagogischen Beziehung wie im Bildungssystem in verschiedener Gestalt eine Rolle spielt. Kesselring diskutiert die ethischen Herausforderungen, die hier für eine Berufsethik von Lehrkräften ansichtig werden, einmal unter der pädagogischen Frage der Autonomieförderung, das andere Mal unter der Frage, wie sich Chancengleichheit sozialethisch und pädagogisch umsetzen lässt. Deutlich wehrt der Verfasser ein Missverständnis ab: Machtausübung ist kein Machtmissbrauch. Macht ist ein Ermöglichungsfaktor – auch in der Pädagogik. Hier wäre nach der Betonung der Diskursethik auch ein deutlicher Bezug auf Kants bleibende Frage möglich gewesen: Wie kann die Freiheit bei dem Zwange kultiviert werden? Denn pädagogische Beziehungen sind in verschiedener Hinsicht asymmetrische Beziehungen. Das ist anzuerkennen. Und mit dieser Tatsache ist pädagogisch verantwortlich umzugehen, ohne dass der Zwang zur Freiheit umdeklariert werden dürfe, wie Kesselring mahnt. Dies wäre unaufrichtig und könne Kinder psychisch schädigen. Gerade deshalb will Kant nicht Freiheit „durch“ Zwang kultivieren.

Der dritte Hauptteil (III.) beleuchtet die moralische Entwicklung der Heranwachsenden, und dies nicht zuletzt unter Rückgriff auf Piagets klassisch gewordene Auffassung der Entwicklungsstufen und Kohlbergs Theorie der Moralentwicklung. Die Darstellung läuft am Ende auf die Verallgemeinerungsregeln und damit auf einen menschenrechtlichen Zugang zu Bildung hinaus: eine wichtige Universalisierungsleistung, die im Rahmen der Moralerziehung alters-und entwicklungsangemessen anzubahnen ist. Zum Abschluss des Bandes weitet Kesselring noch einmal den Blick auf die ökologischen Grundlagen eines humanen Zusammenlebens, indem er Bildungs-, Tier- und Ökologische Ethik miteinander ins Gespräch bringt.

Gelingende Bildungsprozesse, wenn sie der Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen entsprechen sollten, müssen auch aus sozialethischer Sicht mehr sein als eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur. Kesselring zeigt eine Sozialethik der Bildung, die angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen über eine gerechtigkeits- und gleichheitsfixierte Maßnahmenpädagogik hinausblickt und dem Anspruch folgt, eine freiheits- und wertorientierte Perspektive auch beim sozielethischen Zugang zu Bildung und Erziehung beständig mitzudenken.

Folgt Kesselring vorrangig einer bildungsbezogenen Linie, bietet sich Roland Reichenbachs „Ethik der Bildung und Erziehung“ begleitend bestens an. Reichenbachs Werk ist zweierlei: Studienbuch wie Essaysammlung – und wer Reichenbach kennt, weiß: Seine Essays versprechen nicht allein Erkenntnisgewinn, sondern zugleich Lesefreude. Erfrischend, gekonnt, gewitzt bügelt Reichenbach gängige Vorstellungen gegen den Strich und eröffnet somit auch altgedienten Pädagogen immer wieder Ahaerlebnisse und neue Einsichten.

Die gesammelten Essays beschäftigen sich mit der Zumutung des Erziehens, dem Umgang mit Konventionen, dem pädagogischen Modewort der Authentizität oder der regulativen Idee der Autonomie. Es geht um Verantwortung und den Umgang mit Ungleichheit, um Fürsorge und Gefühle, Tugend und Kompetenz, um Herzensbildung und Berufsethos. Eines wird immer wieder deutlich: Erziehung geht nicht ohne Beziehung. Hierfür braucht es den engagierten Lehrer, der mehr ist als ein Lernbegleiter. Reichenbachs Erziehungsethik ist ein deutlicher Widerspruch gegen konstruktivistische, technokratische oder technologische Missverständnisse von Lernen: Wo der Lehrer als Person verschwinde, werde Lernen sinnfrei. Im Bildungsprozess gehe es darum, sich auf eine gemeinsame Welt auszurichten und diese zu teilen. Reichenbach spart nicht mit scharfer Kritik, stets intelligent vorgetragen: Die Vorstellung, jeder konstruiere sich seine eigene Welt, sei letztlich psychopathologisch. In der Konsequenz blieben die Heranwachsenden in ihren esoterischen Wünschen gefangen.

Dabei rehabilitiert Reichenbach auch Vorstellungen, die einer vermeintlich rationalen Pädagogik ausgetrieben worden sind: Besondere Lesefrüchte versprechen die beiden Kapitel zum „Sentimentalismus“ und zum Dilettantismus in der Pädagogik.

Wer sich mit bildungsethischen Fragen aus einer genuin pädagogischen Perspektive näher beschäftigen will, sollte beide Bände in seine Hausbibliothek aufnehmen.

Sammelrezension: Coronaaufarbeitung – auch eine Bildungsaufgabe

Mia Breusing: Corona kontrovers I. Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 47 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers II. Zielsetzung und Vorgehensweisen der Regierungen im Vergleich (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 46 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers III. Maßnahmen und Folgen (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 48 Seiten.

Hans-Jürgen Papier, Ursula Münch, Gero Kellermann (Hgg.): Die Zukunft der liberalen Demokratie. Grundlagen, Pandemie- und Klimapolitik (Tutzinger Studien zur Politik; 21), Baden-Baden: Nomos 2025, 163 Seiten.

Hans-Jürgen Papier formuliert den springenden Punkt gleich im Auftaktbeitrag des Bandes. Schwerwiegende Notlagen könnten Grundrechtseinschränkungen notwendig machen. Doch der Zweck heilige eben nicht jedes Mittel. Doch müssten diese Wertkonflikte auf dem Boden der Verfassung gelöst werden. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ ist kein geeigneter Ratgeber für den Rechts- und Verfassungsstaat, wie Papier zu Recht anmerkt.

Rückblick

Angesichts einer nationalen Krisenlage können Grundrechtseinschränkungen zur Sicherung des Gesamtsystems an Grundfreiheiten durchaus gerechtfertigt sein, im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes auch auf einfachgesetzlichem Wege oder durch eine befristete, parlamentarisch hinreichend kontrollierte und immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfte Ermächtigung der Exekutive. Den hohen Anforderungen, die sich angesichts gravierender Grundrechtskonflikte stellen, angemessen gerecht zu werden, braucht es ein selbstbewusstes Parlament, das auch unter Handlungsdruck nicht auf kontroverse Debatten verzichtet, die Maßnahmen der Exekutive eigenständig prüft und bereit ist, notwendige Abwehrrechte zu formulieren. Soll den Parlamenten nicht allein eine reaktive Rolle verbleiben, müssen der Exekutive starke, proaktive Informationspflichten abverlangt werden. Die notwendige politische Willensbildung darf einerseits nicht in informelle Gremien ausgelagert werden, andererseits muss ein breiter, unvoreingenommener, freier gesellschaftlicher Diskurs gesichert bleiben.

Immer wieder müssen die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe geprüft werden, muss gefragt werden, ob die freiheitseinschränkenden Maßnahmen einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Unsere ethischen Grundorientierungen werden in einer Ausnahmesituation einem Stresstest ausgesetzt. Doch auch in einer Ausnahmesituation bleibt die kritische Reflexion über Moral auf eingeführte ethische Kriterien angewiesen. Zentrale Grundprinzipien ethischer Abwägung und Entscheidungsfindung sind etwa die Kriterien der sachlichen Angemessenheit, Widerspruchsfreiheit oder Verhältnismäßigkeit. Versuche hingegen, aus der Lage heraus aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen eine Krise und können schnell auf Abwege führen.

Denn wo sich der Rechtsstaat ohne Not vorschnell in einen Notrechtsstaat wandelt, wird eine Politik effektiver und rationaler Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr gerade nicht gestärkt – im Gegenteil: Sprunghafte, willkürliche, widersprüchliche Entscheidungen können die Folge sein. Die Krisenpolitik verliert an Vertrauen und Akzeptanz. Wo sich aber Krisenmaßnahmen nicht mehr auf Einsicht in ihren Sinn und ihre Notwendigkeit stützen können, muss der Staat zunehmend Druck aufbauen, ein Klima der Angst erzeugen und Gefolgschaft erzwingen. Sollen hingegen grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden, müssen neue Herausforderungen und Krisen im Rahmen bewährter rechtsstaatlicher, verfassungspolitischer und ethischer Traditionen bewältigt werden. Das wäre auch in der Coronakrise möglich gewesen, wenn man es ernsthaft gewollt hätte. Doch die Politik hat in weiten Teilen einen anderen Weg eingeschlagen.  

Die Folgen sind bis heute spürbar und prägen weiterhin die Wahlkämpfe. Eine faire, transparente und angemessene Aufarbeitung des Coronaunrechts steht bis heute aus. Die damals bewusst in Kauf genommene Polarisierung ist bis heute deutlich spürbar.

Mangelnde Gewaltenteilung

Papier rekurriert vor allem auf den Bedeutungsverlust des Parlaments, der in den Coronajahren spürbar war. Die Abgeordneten haben sich das Heft von einer verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten aus der Hand nehmen lassen. Hierin ist Papier zuzustimmen.

Aber der ehemalige Verfassungsrichter ist klug genug, nicht deutlich zu werden. Er will weiterhin im politischen Geschäft mitspielen. Am Ende bleibt seine Warnung vor Opportunismus und Populismus, ohne wirklich Ross und Reiter zu nennen. Politiker wollen wiedergewählt werden, müssen also in bestimmter Hinsicht „populistisch“ sein, orientiert an den Wünschen und Erwartungen der Wähler. Aber dies allein wird wohl nicht erklären, warum die etablierte Politik angesichts von Corona so kopf- und maßlos reagiert hat. Und es war gerade die bürgerliche Mitte, welche die für den Rechts- und Verfassungsstaat konstitutive uneingeschränkte Herrschaft des Rechts seinerzeit schwer beschädigte.

Der vorliegende Band dokumentiert eine Tagung des Forums Verfassungspolitik der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, die sich am 9. und 10. Juli 2021 mit der „Zukunft der liberalen Demokratie“ beschäftigte. Die beiden Hauptteile des Bandes – „Grundlagen der liberalen Demokratie“ sowie „Demokratie, Pandemie und Klimaschutz“ – werden jeweils durch eine Zusammenfassung der Tagungsdokumentation, die Gero Kellermann, einer der Herausgeber, besorgt hat, ergänzt.

Transformationsprozesse

Edgar Grande benennt drei Veränderungen, welche die Nachkriegsdemokratie durchlaufen habe. Diese habe sich zur Parteien-, Verhandlungs- und Mediendemokratie gewandelt. Alle Fragen würden nach dem Schema von Regierung und Opposition angegangen – auch dort, wo dies nicht angemessen sei. Die Mehrheitsdemokratie verliere an Bedeutung – stattdessen werde verhandelt, bis möglichst ein Konsensus unter allen Beteiligten gefunden sei. Die Medien orientierten sich in ihrer Berichterstattung vor allem am unterstellten Nachrichtenwert – und die Politik umgekehrt strebten vor allem nach Aufmerksamkeit mithilfe von Versprechungen und Ankündigungen.

Die Folge sei ein Steuerungstrilemma angesichts unvereinbarer Handlungsarenen und Regelsysteme: Verhandlungen würden parteipolitisiert und dadurch erschwert und zugleich ins Licht der medialen Öffentlichkeit gezogen, und die Medien trieben die Parteien in eine Dauerpolarisierung. Beschädigt würden am Ende sowohl der Wettbewerb um politische Ämter und die Mechanismen politischer Entscheidungsfindung als auch die öffentliche Darstellung der Politik.

Grande wertet die Entwicklung als irreversiblen Transformationsprozess. Auch seine Analyse läuft auf eine Populismuskritik zurück, ohne dass der Politikwissenschaftler genau definiert, was er darunter versteht. Populistische Parteien verdankten ihrem Aufstieg den Defiziten der realen Verfassung sowie ihren Leistungs- und Repräsentationsdefiziten. Inhaltlich konkret wird Grande nicht. Ob Grandes Vorschläge tatsächlich dazu geeignet sind, bestehende politische Probleme zu lösen oder nur Symptome zu kurieren, mag am Ende dahingestellt bleiben. Die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze könnte Reformen erleichtern, aber auch die ohnehin schon schwache Stellung der Länder im föderalen Bundesstaat weiter unterlaufen. Formen konsultativer Bürgerbeteiligung würden vermutlich weniger die Repräsentation erhöhen, als vielmehr Politik noch intransparenter und zum Spielball einer einseitig linken Zivilgesellschaft machen. Und drittens – ja, das Zauberwort politische Bildung.

Ein realistisches Wissen über politische Mechanismen sowie politische Urteilsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für die reale Teilhabe am politischen Leben. Doch Bildung ist zuallererst Befähigung zum Selberdenken, nicht ein Instrument zur Herstellung politisch erwünschter Ansichten. Vielleicht verstehen viele Wähler schon heute mehr von politischen Fragen, als Wissenschaftler auf Tagungen bereit sind anzunehmen. Es gab durchaus ernstzunehmende Gründe, warum nicht alle den damaligen Grundannahmen der Coronapolitik bereitwillig folgen wollten. Und nicht wenige Zweifel haben sich hinterher als gar nicht so unbegründet herausgestellt.

Frage nach der Verhältnismäßigkeit

Der Rechtswissenschaftler Horst Dreier konstatiert in seinem Beitrag, dass die „Grundrechte im Zuge der Pandemiebekämpfung in historisch einmaliger Weise eingeschränkt, nicht aber suspendiert“ (Papier u. a., S. 95) worden seien. Gerichte hätten zwar in Bezug auf alle Abwägungsregeln einzelne Maßnahmen verworfen, sei es als unverhältnismäßig, ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen. Die großen Linien der Politik seien aber im Großen und Ganzen bestätigt worden. Also alles bestens?

Hat es die Schweiz besser gemacht? Daniel Thürer unternimmt einen Blick in das südliche Nachbarland. Im Vergleich zu Deutschland war die Coronapolitik dort deutlich föderalistischer angelegt. Angesichts der wachsenden Bedeutung internationaler und völkerrechtlicher Verflechtungen steht eine solche Politik unter Druck. Der Züricher Völkerrechtler bleibt gegenüber der konkreten Coronapolitik weitgehend unkritisch und wünscht sich am Ende seines Beitrags mehr Führungsstärke vonseiten des Bundesrates.

Manfred Schröder, Rechtswissenschaftler aus Passau, nimmt dann das Verfassungsgebot des Klimaschutzes in den Blick, bei dem die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen nicht minder im Raum steht wie bei den Coronamaßnahmen. Zumindest vorsichtig formuliert Schröder Bedenken, dass sich mit der „Absehbarkeit“ zukünftiger Beeinträchtigungen wirklich eine verfassungsfeste Diskussion führen ließe: „Die mit dieser Begründung zu erwartenden, absehbar schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte ließen sich nur rechtfertigen, wenn sie mit der Verfassung insgesamt im Einklang stünden und insbesondere verhältnismäßig wären; ansonsten bestünde ein Unterlassungsanspruch des einzelnen Grundrechtsträgers“ (S. 130 f.).

Bürgerliches Fundament

Die vorliegenden Beiträge stellen die üblichen Annahmen über die Coronakrise oder den Klimawandel, wie sie in der gesellschaftliche Mitte geführt werden, nicht infrage. Die Zeit ist mittlerweile weitergegangen. Wenn Dreier in seinem Beitrag davon spricht, dass der „interessanteste Teil“ in der Debatte über den Grundrechtsschutz in der Pandemie noch vor uns liege, könnte das als Aufruf zu einer sorgfältigen Aufarbeitung gelesen werden. Doch gerade eine solche steht bis heute noch aus.

Gerade in Deutschland wird der notwendige Aussöhnungsprozess nicht leicht fallen, da hierzulande wenig Erfahrung mit zivilreligiösen oder identitätsstiftenden Ritualen besteht, auf der aufgebaut werden könnte. Doch wenn ein Aussöhnungsprozess gelingt, hat dieser nicht allein eine heilende Seite im Blick auf die verursachten Verletzungen, sondern auch eine präventive, die künftigen Verwerfungen vorbeugen kann. Hoffentlich werden sich am Ende dieser moralischen Krise noch genügend Einzelne mit bürgerlichem Selbstverständnis finden, die eine ethische Neugründung unserer Wert- und Verfassungsordnung anzustoßen bereit sind.

Kleiner geht es jedoch nicht. Denn es braucht eine selbstbewusste, mutige, am Freiheitsideal orientierte bürgerliche Öffentlichkeit, die sich schützend vor die Verfassung stellt, sich kollektivistischen Zumutungen entgegenstemmt und in der streitbar um das bessere Argument gerungen wird, jenseits politischer Nötigung und jenseits der Vereinnahmung des Einzelnen durch übermächtige gesellschaftliche Kollektive. Dies alles aus dem Bewusstsein heraus, dass der Gemeinschaft so am besten gedient ist.

Von dieser bürgerlichen Fundierung der liberalen Demokratie ist im Band allerdings so gut wie gar nichts zu lesen. Das verwundert, insofern der Bürger nicht weniger als der Souverän der Verfassungsordnung ist. Und – daran muss eine Akademie für politische Bildung offenbar erinnert werden: auch das aktive Subjekt jeder politischen Bildung.

Pädagogische Aufarbeitung

Den Umgang mit grundrechtsrelevanten Krisen wie der Coronakrise aufzuarbeiten, bleibt nicht nur eine politische, sondern auch pädagogische Aufgabe. Der Wochenschau-Verlag hat hierzu drei Hefte mit Unterrichtsreihen herausgegeben: Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (I), Zielsetzung und Vorgehensweise der Regierungen im Vergleich (II) sowie Maßnahmen und Folgen (III).

Der erste Band der dreiteiligen konsekutiv aufgebauten Reihe ist durchwachsen. Die vorgelegten Materialien laden tatsächlich dazu ein, die Unsicherheit der Entscheidungsträger während der Coronakrise nachzuvollziehen, die begrenzte Aussagekraft von statistischen Daten und politischen Einschätzungen zu diskutieren und die eigene Urteilsbildung zu schulen. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass es im Politikunterricht schwer sein wird, die medizinischen und naturwissenschaftlichen Aussagen einzuordnen. Wenn die Lernenden hier nicht vorschnell für eine partikulare Sicht vereinnahmt werden sollen, wäre bei der Unterrichtsplanung genügend Zeit einzubauen, die vorliegenden Materialien einzuordnen und möglicherweise auch noch mit weiteren Stimmen zu korrelieren – denn die Diskussion ist seit 2022 weitergegangen, was auch den Einbezug neuerer Positionen wichtig macht. Möglicherweise bieten sich an dieser Stelle auch Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zwischen Politik-, Biologieunterricht und Gesundheitslehre. Bei einer am Überwältigungverbot und Kontroversitätsgebot ausgerichteten Unterrichtsplanung können die vorliegenden Hefte aber dazu beitragen, die politische und ethische Urteilsfähigkeit wie die hermeneutischen Kompetenzen der Schüler zu stärken. Allerdings braucht es hierzu noch ein eigenes Kapitel im Rahmen der Unterrrichtsreihe, mit dem die politischen Abwägungs- und ethischen Vorzugsregeln eigens eingeführt werden, damit die notwendige Abwägung auch systematisch, methodisch kontrolliert und argumentativ begründet von den Lernenden geleistet werden kann.

Rezension: Der „Schwarze General“ – ein Beispiel aus dem konservativ-katholischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus

Theodor Groppe (1882 – 1973) war katholischer Berufsoffizier, Absolvent der preußischen Kriegsakademie in Berlin, überzeugter Monarchist und im Ersten Weltkrieg ausgezeichnet mit dem Orden „Pour le Merite“. Pius XII. ehrte ihn 1952 mit dem Komturkreuz des Ritterordens vom Hl. Gregor dem Großen – „in Anerkennung der hohen Verdienste um die Kirche und seines charaktervollen Verhaltens den Zeiten des Nationalsozialismus“. Doch trotz dieser höchsten päpstlichen Auszeichnung blieb Groppes Widerstand im Zweiten Weltkrieg vielfach unbekannt. Allein die Truppenunterkunft des Panzerbataillons 213 in Augustdorf trägt seinen Namen. Dabei könnte der „schwarze General“, wie Groppe genannt wurde, für die Bundeswehr in hohem Maße ein traditions- und ethosbildendes Vorbild sein.

Theodor Groppe verband als Offizier soldatische Tugenden und persönliche, durch einen lebendigen Glauben gereifte Gewissensüberzeugung – bis zur Bereitschaft, sein eigenes Leben für diejenigen einzusetzen, für die er moralisch verantwortlich war. Groppe konnte auch unter den Einschränkungen des Versailler Vertrages in der Reichswehr verbleiben. Er war von Anfang an ein entschiedener Gegner Hitlers und des Nationalsozialismus. Als Berufsoffizier verblieb er in der Wehrmacht, auch in der Anfangszeit des Zweiten Weltkrieges. Am 1. November wurde er zum Generalleutnant ernannt – ein Titel, der ihm am 3. Mai 1942 aberkannt wurde, nachdem er bereits 1940 degradiert und Ende 1941 wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem aktiven Dienst entlassen worden war. 1952 wurde Groppe in der noch jungen Bundesrepublik wieder in seine Rechte als Generalleutnant a. D. eingesetzt.

Es waren vor allem zwei Ereignisse, die hierzu geführt hatten: Im Dezember 1939 widersetzte er sich als Kommandeur am Westwall einem von der Parteileitung angeordneten Pogrom und gab seinen Truppenteilen den Befehl, Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung zu verhindern. Dann widersetzte er sich dem sogenannten „Zeugungsbefehl“ Heinrich Himmlers vom 28. Oktober 1939, der den Angehörigen der SS und der Polizei nahelegte, möglichst viele, auch uneheliche, Kinder zu zeugen. Groppe nannte diesen Befehl „an Schamlosigkeit nicht zu überbieten“ und beklagte, dass Frauen und Töchter damit zum Freiwild würden.

Groppe schützten zunächst seine hohen Auszeichnungen aus dem Ersten Weltkrieg; verhaftet wurde der dann im Zuge des gescheiterten Hitlerattentates, an dem er nicht beteiligt war. Groppe wurde in verschiende Militärgefängnisse verschleppt – und hatte großes Glück: Ein Hinrichtungsbefehl wurde in den Wirren der letzten Kriegstage nicht mehr vollstreckt.

Haltung bewies Groppe noch einmal durch seine Aussage unter Eid im Spruchkammerverfahren gegen Ernst Maisel, einen der Überbringer des Ultimatums und der Giftampulle an Ernst Rommel. Er wurde deswegen von Generaloberst von Vormann im Gerichtssaal auf ehrverletzende Weise angegriffen, was Groppe später mit einem Brief beantwortete: „Als Himmler seine Schlächterbanden auf die jüdische Bevölkerung von Warschau losließ und tausende und abertausende von Männern, Frauen und Kindern niedermetzeln ließ, sahen Sie, als Oberbefehlshaber der Armee, in deren Bereich diese Greueltaten sich abspielten, tatenlos zu und respektierten den ‚höheren Befehl‘ des Massenmörders. […] Zwischen ihrer Weltanschauung und der meinigen klafft ein unüberbrückbarer Abgrund“ (S. 83).  

Theodor Groppe war sich immer bewusst, so schrieb sein Sohn – Pater Lothar Groppe SJ – zum neunzigsten Geburtstag über seinen Vater, dass über dem Befehl immer Gott stehe. Der „schwarze General“, der als Soldat nie einer Regierung oder Partei dienen wollte, veröffentlichte seine Erinnerungen 1947 unter dem Titel „Ein Kampf um Recht und Sitte“. Mit „Theodor Groppe – der ‚Schwarze General‘“ liegen diese vergriffenen Erinnerungen wieder vor, ergänzt um einen biograhpischen Vortrag seines Sohnes und weitere Materialien aus dem privaten Archiv Lothar Groppes.

Theodor Groppe – der „Schwarze General“. Ein katholischer Soldat im Kampf für Recht und Sitte, Bad Schussenried: Gerhard Hess 2008, 176 Seiten.

Rezension: Genderbezogen oder geschlechterbewusst?

Axel Bernd Kunze rezensiert unter dieser Frage im aktuellen Themenheft „Theologien des Leibes“ der Fachzeitschrift Concilium einen Grazer Sammelband:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Genderbezogen oder geschlechterbewusst? Zwei Pole eines Diskurses,

in: Concilium 62 (2026), H. 3, S. 315 – 319.

Rezension zu: Martina Bär/Katharina Pyschny (Hgg.): Theologische Genderstudien oder geschlechtsbewusste Theologie? Ein Forschungsfeld in Bewegung (Religion – Geschlecht – Körper; 4), Baden-Baden: Karl Alber 2026, 258 Seiten.

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Neuerscheinung: Sammelrezension zu Theologie und Künstlicher Intelligenz

Axel Bernd Kunze rezensiert im neuen Themenheft „Theologie und künstliche Intelligenz – neue Grenzgebiete“ der internationalen Fachzeitschrift CONCILIUM drei theologische Titel, die sich mit KI beschäftigen:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Technik- und Geisteswissenschaften zusammendenken,

in: Concilium 62 (2026), Heft 2, S. 201 – 205.

Sammelrezension zu:


Lukas Brand: Simulacrum Hominis. Die Reproduktion des Menschen im Medium der Technik (Studien zur systematischen Theologie, Ethik und Philosophie; 28), Münster (Westf.): Aschendorff 2025, 382 Seiten

Lukas Brand/Martin Kutz/Dominik Winter (Hgg.): Instrumente Gottes. Soziale Roboter und KI-Tools in religiösen Kontexten (Alber Theologie; 4.1), Baden-Baden: Alber 2025, 318 Seiten.

Markus Vogt/Ivo Frankenreiter (Hg.): Mensch werden. Christlicher Humanismus zwischen Philosophie und Theologie, Basel: Schwalbe 2024, 180 Seiten.