Ein kleines, aber vielleicht doch bedeutendes Erlebnis aus dem Alltag eines Publizisten und aus dem Land, in dem wir alle so gut und gerne leben: Ein großer, renommierter Fachverlag hat den Korrekturabzug für eine neue Veröffentlichung geschickt. In Zeiten, in denen teamorientierte Kompetenzen mehr zählen als der Respekt vor dem einzelnen Autor und seinem geistigen Eigentum sind redaktionelle Eingriffe alltäglich geworden, nicht immer zum Besten des Textes – vor allem dann nicht, wenn der Sinngehalt des Textes verändert wird. Politisch gilt immer noch die Parole: „Wir schaffen das.“ Also ist Diversity oberste Bürgerpflicht.“ Denn wir wissen: „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt“ – also sprach die Kanzlerin in ihrer Stralsunder Rede. Solche Sätze bleiben nicht ohne Wirkung. Natürlich muss es „Elifnur“ sein, die in der einleitenden Beispielgeschichte vorkommt. Es kommt zwar nur ein Kind vor – aber wehe, dieses Kind trägt auch noch einen deutschen Namen. Subtil wolle man die Leser darauf aufmerksam machen, dass es Kindergruppen heterogen seien. Hier zeigt sich jenes „change management“ des UN-Migrationspakts, mit dem die Einstellungen in der Bevölkerung unmerklich gesteuert werden sollen. Ich nenne solche Versuche manipulativ und übergriffig. Sie sollten, wenn das publizistische Ethos intakt ist, tabu sein. In diesem Fall ergibt sich überdies eine Bedeutungsverschiebung: Man könnte ja über die Chancen und Grenzen Interkultureller Pädagogik diskutieren, aber bitte offen. Und schon eine oberflächliche Googlerecherche zeigt, dass der türkisch-arabische Namen Elifnur im Zusammenhang mit sozialer Chancengleichheit im Bildungssystem diskutiert wird. Beides war im betreffenden Artikel nicht angezielt. Der Autor blieb hart. Die Redaktion hat dann die Namensänderung zurückgezogen.