Schlaglicht: Ist Gender eine Theorie oder Ideologie? – eine Antwort in freiheitsbetonter Perspektive

Ist Gender eine Theorie oder Ideologie? Über diese Frage wird im publizistischen, politischen oder auch kirchlichen Diskurs heftig, mitunter polemisch und nicht selten emotional gestritten. Möglicherweise ist diese Alternative gar nicht zu entscheiden. Denn wenn wir den dialektischen Charakter der Aufklärung ernstnehmen, lassen sich Ideologien nicht prinzipiell von „Nichtideologien“ abgrenzen. Jede Form der Aufklärung bewegt sich weiterhin auf dem Boden historischer Situativität. Vielmehr bezeichnet „Ideologie“ einen besonderen Modus des Diskursgebrauchs. Jeder Diskurs, der politisch mobilisieren will, gerät in die Gefahr, ideologisch zu werden. Denn wer mobilisiert, spitzt zu, vereinfacht und instrumentalisiert. Im politischen Diskurs werden die konzeptuelle Dimension und analytische Kraft in Anspruch genommener Konzepte leicht reduziert zugunsten ihrer Tauglichkeit dafür, eigene Ansprüche zu untermauern und durchzusetzen. Kein Denksystem ist davor geschützt, dies gilt sowohl für die Kritik als auch die Verteidigung des Bestehenden.

Auch der Genderdiskurs vermag sich gegen eine solche Gebrauchsweise nicht zu wehren. Denn Diskurse sind keine Subjekte. Vielmehr sind es die Diskursakteure, die selbst im Modus der Ideologie an der welterschließenden Funktion des beanspruchten Gespräches festhalten. Übersehen wird dabei schnell der Hang mobilisierender Diskurse, sich selbst gegen Kritiker abzuschotten und reale Widersprüche in der politisch-ethischen Umsetzung zu verdrängen. Es wäre eine sozialethische Aufgabe, solche Prozesse im Blick auf den Genderdiskurs auszuloten. Gendermainstreaming als konzeptionelle Forderung, die aus diesem Diskurs abgeleitet wird, ist zunächst einmal ein partikulares Konzept, das systematisch allenfalls den Rang eines interpretierenden Prinzips beanspruchen kann und dessen Vor- und Nachteile offen diskutiert werden müssten.  Sollen die verhärteten Fronten innerhalb der Genderdebatte aufgebrochen werden, wäre es wichtig, zunächst einmal das Selbstverständnis der jeweils anderen Seite unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen.

Dieser Anspruch an einen fairen Diskurs wird schon durch die Ausdrucksweise „gendergerechte“ Sprache verfehlt. Die Redeweise geht unausgesprochen von der Annahme aus, dass ein überkommener Sprachgebrauch „ungerecht“ sei und unterstellt den Sprechern, die sich sprachpolitisch motivierten Eingriffen in die Freiheit der eigenen Meinungsäußerung nicht beugen wollen, bereits von vornherein eine bestimmte, pejorativ gewertete Intention. Überdies wäre das implizit vorausgesetzte Verständnis von Gerechtigkeit einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Gerechtigkeit wird hier vorrangig gleichheitsbezogen verstanden; der Freiheitsaspekt bleibt unterbestimmt.

In Folge des moralisch-politisch aufgeladenen Genderdiskurses ist keine sprachliche Variante mehr neutral: Dies gilt für das generische Maskulinum wie für alle anderen Alternativen, etwa die durchgängige Verwendung von Doppelbezeichnungen, das große Binnen-I, das generische Femininum, die bevorzugte Verwendung „neutraler“ Pluralformen und was es sonst noch für Schreibweisen gibt. Alle Formen – gleich, welche gewählt wird – transportieren mehr oder weniger bewusst bestimmte weltanschauliche Implikationen. Umso problematischer ist es, wenn immer häufiger der wissenschaftliche Sprachgebrauch durch Herausgeber, Redakteure, Gutachtergremien, mitunter sogar durch Senatsbeschlüsse reglementiert wird – was einen massiven Einschnitt in die individuelle Publikationsfreiheit des eigenen Autors bedeutet. Solche Eingriffe unterlaufen das Freiheitsbewusstsein einer freiheitlichen Gesellschaft und die Achtung der Persönlichkeit des Einzelnen, deren Kernbereich der kollektiven Vereinnahmung entzogen bleiben sollte. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um staatliche Vorgaben handelt oder der Druck durch gesellschaftliche Kollektive erzeugt wird.

Als zentrales Konfliktfeld, auf dem der Streit um die Genderkategorie ausgetragen wird, erweist sich die Sprache, nicht zuletzt in wissenschaftlichen Publikationen. Dies verwundert kaum, wenn man sich deren Bedeutung für Welterschließung und Weltdeutung vor Augen hält. Die geistig-intellektuelle Integrität des kulturell-wissenschaftlichen Produktiven lebt davon, selbst über Inhalt, aber auch Sprachgestalt seines Textes zu entscheiden – nur dann kann vollumfänglich von geistiger Urheberschaft gesprochen werden. Sprachpolitisch motivierte Vorgaben einer vermeintlich „gendergerechten“ Sprache stellen die Freiheit der Wissenschaft in Frage – und delegitimieren damit den wissenschaftlichen Diskurs.

Pädagogischer Werdegang – eine kurze Skizze

Kurzvorstellung anlässlich der Einsetzung als Schulleiter (gehalten am 21. Oktober 2018):

Welche Stationen haben mich bis zu diesem Tag geführt? Begonnen hat alles in Münster, wo ich katholische Theologie und Pädagogik studiert habe – damals allerdings noch keineswegs mit dem Ziel, einmal im Schuldienst zu arbeiten. Anschließend folgte ich meiner Doktormutter an die Universität Bamberg. Dort entstand eine theologische Dissertation mit dem Titel Parteien zwischen Affären und Verantwortung. Es ging um den Entwurf einer Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive. Anschließend nutzte ich die Möglichkeit, ein Referendariat zu absolvieren, und zwar am Städtischen Emslandgymnasium im westfälischen Rheine, mit den Fächern Pädagogik, katholische Religionslehre, Sozialwissenschaften und Politik. In Nordrhein-Westfalen bestand seinerzeit die Möglichkeit, auch ohne Lehramtsstudium die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt der Sekundarstufe II abzulegen. Besonders geprägt hat mich in dieser Zeit das pädagogische Fachseminar. Wir waren damals eine sehr heterogene Seminargruppe mit ganz verschiedenen Werdegängen und Vorerfahrungen. Unserem Fachleiter gelang es auf didaktisch sehr geschickte Weise, noch einmal einen ganz anderen, praxisorientierten, aber zugleich bildungstheoretisch fundierten Zugang zu pädagogischen Fragen zu erschließen, als ich dies im Studium erlebt hatte. Damals wurde ich im Wunsch bestärkt, Pädagogik zu unterrichten und junge Menschen in einen pädagogischen Beruf einzuführen. Ein Wunsch, der sich erst in der Lehrerausbildung, jetzt in der Erzieherausbildung verwirklicht hat. Zunächst jedoch führte mich der Weg wieder an die Universität Bamberg zurück, und zwar als Geschäftsführer eines interdisziplinären Forschungsprojekts zum Menschenrecht auf Bildung. In dieser Zeit entstand – begleitet durch meine Doktormutter und Prof. Dr. Volker Ladenthin von der Universität Bonn – eine Habilitationsschrift mit dem Titel Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung, die ich an der Universität Bonn im Fach Erziehungswissenschaft einreichte. Die Arbeit an bildungsethischen Fragen hat mich seitdem nicht mehr losgelassen – und das wird auch so bleiben, wenn diese nun in neuer Form im Schulleiteralltag wiederkehren. Fünf Semester war ich im Bereich Bildungswissenschaften der Universität Trier als Vertretungsprofessor für Schulpädagogik mit den Schwerpunkten Bildung und Erziehung tätig, bevor mich mein Weg 2011 in den Schuldienst führte, zunächst als Dozent für Pädagogik, seit 2012 als stellvertretender Schulleiter und seit 2016 als Teil eines innovativen Schulleitungsteams. „Schule geht nur gemeinsam“ – und so freue ich mich, heute die Schulleitung im Team mit meinem Kollegen übernehmen zu dürfen.

„Geschenk und Gnade“ – Bildung stiftet nicht selbst Sinn, aber ermöglicht, die Sinnfrage zu stellen

Aus einer Predigt zur Jahreslosung 2018

(gehalten am 21. Oktober 2018 in der Aegidiuskirche zu Großheppach)

 

Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst. (Offb 21,6)

 

[…] Doch hat die Hauptaufgabe der Schule eine Menge mit dem „Ich“ zu tun. Der Mensch kommt nicht fertig auf die Welt, er vermag nicht einfach zu existieren. Vielmehr muss er sich erst zu dem machen, der er sein will, in den Grenzen der Natur und des Rechts. Diesen lebenslangen Prozess nennen wir Bildung. Der Mensch ist weder ausschließlich Produkt seiner Anlagen noch der sozialen Einflüsse, denen er mehr oder weniger zufällig ausgesetzt ist. Der Mensch steht vor der Aufgabe, sich selbst zu bestimmen. Dies bleibt ein Auftrag, den uns keiner abnehmen kann, weder Erzieherinnen oder die Eltern noch Lehrer oder die Schule. Pädagogen können die Heranwachsenden dabei nur unterstützen. Diese Aufgabe ist mitunter anstrengend, sie macht aber unsere unvergleichliche Würde aus, die uns von Gott, dem Schöpfer, geschenkt worden ist.

Wie lässt sich diese Aufgabe umschreiben? Bildung kann als Fähigkeit verstanden werden, Alternativen zu denken, zwischen denen ich mich entscheiden kann. Sich vorzustellen, dass diese Welt auch ganz anders sein könnte, als sie ist. Fähigkeiten zu entdecken, die mir helfen, mein Leben aktiv zu gestalten – und nicht einfach so leben zu müssen, wie andere es von mir erwarten. Erst Bildung ermöglicht es, im eigentlichen Sinne, Ich sagen zu können; oder anders gesagt: Erst durch Bildung wird der Einzelne zum Autor des eigenen Lebens. Erst Bildung erlaubt uns, Fragen zu stellen, die Welt selber zu denken und zu gestalten. Als Christen glauben wir, dass wir auf diese Weise am Schöpfungswerk Gottes teilhaben dürfen.

Gleich ob wir Lehrkraft, Schulleiter, Erzieher oder Erzieherin sind … – eines verbindet uns: Wir dürfen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene auf diesem spannenden Weg der Bildung – des Entdeckens von Alternativen – begleiten. Und als Fachschule dürfen wir unsere Schüler und Schülerinnen auf dem Weg in einen pädagogisch-erzieherischen Beruf begleiten, damit sie wiederum Kinder und Jugendliche auf dem Weg ins Leben begleiten, damit sie ihnen helfen, Alternativen für sich zu entdecken und ihren Lebensweg aktiv zu gestalten.

Dies alles gelingt nur, wenn wir es nicht verlernen, Fragen zu stellen, wenn wir nicht die Neugier verlieren, Neues zu entdecken und auszuprobieren. Schwierig wird es, wenn der Hunger nach Bildung erstirbt, wenn die Frage nach Sinn nicht mehr gestellt wird; ja, wenn Antworten auf die großen Lebensfragen gar nicht mehr vermisst werden. Theologen und Religionspädagogen diagnostizieren für unsere Zeit eine „Gottesverdunstung“ und meinen damit eine Gleichgültigkeit gegenüber religiösen Fragen, die den Menschen daran hindern, in den Zwängen des Alltags aufzugehen. „Gottesverdunstung“ spricht davon, wie schleichend das Bewusstsein dafür verloren gehen kann, dass es im menschlichen Leben etwas geben sollte, das über die Mittel der bloßen Daseinserhaltung hinausgeht. Wir sollen nicht allein in den vielfachen Zwängen und Erwartungen, Konventionen und Routinen des Alltags aufgehen.

Die Jahreslosung ruft uns dazu auf, den Durst nach lebendigem Wasser nicht aufzugeben, die Sehnsucht nach den größeren Möglichkeiten unseres Lebens nicht verdunsten zu lassen. Bildung und Erziehung aus gläubiger Verantwortung tragen ihren Teil dazu bei; beide sind nichts Geringeres als ein zentraler christlicher Liebesdienst an den jungen Menschen. Es gibt eine „Bildungsarmut“, über die selten geredet wird. Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation betrifft nicht allein eine schuldenmindernde Haushaltsführung, eine nachhaltige Sozialpolitik oder den schonenden Umgang mit unserer Umwelt. Gerade Kindern und Jugendlichen Orte vorzuenthalten, wo sie sich mit Fragen des Glaubens auseinandersetzen können, ist nicht minder Ausdruck einer mangelnden Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation. Dies setzt voraus, dass wir als Pädagogen immer wieder selbst fragen und dann auch davon Zeugnis geben, was unserem pädagogischen Tun Sinn und Richtung gibt – als Christen werden wir diese Fragen vor dem Hintergrund biblischer und kirchlicher Lehre beantworten. Unsere Fachschule darf immer wieder neu „lebendiges Wasser“ aus dem Traditionsstrom christlicher Hoffnung schöpfen.

[…]

Der Theologe und Pädagoge Friedrich Schleiermacher hat einmal davon gesprochen, dass jede neue Generation dem Auftreten von Barbaren gleiche. Dies soll niemanden abschrecken, einen pädagogischen Beruf zu ergreifen. Schleiermacher erinnert an die alten Griechen, die alle Völker, die nicht die griechische Kultur besaßen, als Barbaren bezeichneten. Kultur und Tradition müssen immer wieder neu weitergegeben und mit Leben gefüllt werden. Pädagogisch tragen wir dabei eine soziale, weit über die Gegenwart hinausreichende Verantwortung. Denn wie künftige Generationen reden, denken und handeln werden, hängt davon ab, wie wir heute reden, denken und handeln – und was wir davon im Bildungsprozess an die nächste Generation weitergeben.

Bildung ist etwas Schönes: Sie macht unser Leben anregungs- und beziehungsreich. Und kann daher auch ein wichtiger Quell an Lebensfreude und Lebensgenuss sein. Daran bleibt zu erinnern in Zeiten einer regelrechten „Bildungspanik“, da Bildung gleichsam zum neuen „Heilsversprechen“ einer säkularisierten „Wissensgesellschaft“ zu werden droht. Auch sogenannte „digitale Bildung“ wird nicht der neue Heilsbringer sein können. Bildung ist keine moderne Selbsterlösung. Und das Ziel umfassender Persönlichkeitsbildung – früher sprach man treffend von Charakterbildung – wird gerade dort verfehlt, wo diese zum Wahn nach Selbstoptimierung entartet, nach dem Motto: immer früher, immer schneller, immer mehr. Bildung selbst – schon gar nicht ein bestimmter Bildungsabschluss – kann die Frage nach dem Sinn unseres Daseins im Letzten beantworten. Bildung ist aller Anstrengung wert, aber sie kann nicht mechanisch hergestellt, beliebig produziert und standardisiert werden.

Bildung und Religion in einem weiten Sinne haben einiges gemeinsam. Beide sind im Kern zweckfrei, setzen Freiheit und Beziehung voraus. Der Altmeister der bundesrepublikanischen Lehrerbildung, Wolfgang Klafki, wusste in seiner epochalen Dissertation noch, dass Bildung bei aller notwendigen Lern- und Anstrengungsbereitschaft doch „Geschenk und Gnade“ bleibt. In einer evangelischen Feier wie heute mögen wir bei dieser Formulierung durchaus an das „Sola gratia“ – Allein aus Gnade – der lutherischen Tradition denken. Im Bildungsprozess erschließt sich der Einzelne die kulturelle Welt für das eigene lernende Ich – und umgekehrt wird diese Welt für ihn aufgeschlossen. Wer sich bildet, bekommt neue Einsichten, Erfahrungen und Horizonte geschenkt, mitunter ganz spontan, unerwartet und „umsonst“. Und hierzu gehört auch die Suche nach dem „lebendigen Wasser“, ohne das unser Leben verdorrt.

Bildung stiftet nicht selbst Sinn, aber schafft jene Freiräume, in denen wir die Sinnfrage überhaupt erst stellen können – auch die Frage nach Gott, der allein uns in seiner Gnade im Tiefsten unseres Herzens frei macht, frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen. Und der uns zuruft: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle lebendigen Wassers umsonst. Amen.

Vortrag im Bonner Museum König: Rote Fahnen, bunte Bänder

Der Vortrag wurde am 20. Oktober 2018 im Bonner Museum König anlässlich der deutschen Studentenhistorikertagung gehalten. Eine überarbeitete Fassung wird in der Reihe „Beiträge zur deutschen Studentengeschichte“ erscheinen.

 

Teil I: Was sind politische Parteien?

Wie haben sich die Parteien historisch entwickelt?

Der Begriff „Partei“ entwickelte sich im frühen Mittelalter – vorrangig als Rechtsbegriff – aus dem lateinischen „pars“, vor allem gebraucht im Sinne von Streit- oder Prozesspartei. Erinnert sei an den bereits in der Antike formulierten Rechtsgrundsatz: „audiatur et altera pars“. In dieser Wortherkunft klingen die beiden Bezugspunkte an, die im Parteienbegriff bis heute mitschwingen: Teil und Ganzheit. Parteiengeist wurde schon früh mit Spaltung, Zersplitterung, Uneinigkeit und Eigennutz in Verbindung gebracht. Die deutsche Parteiengeschichte kennt die beständige Kritik am zersplitterten Parteienstaat, aber auch das Gegenstück: eine quasireligiöse Überhöhung der Partei als „Mutter der Massen“. Die Wurzeln der Parteienkritik reichen – so z. B. der Parteienforscher Peter Lösche – weit zurück bis in die „konfessionellen, landsmannschaftlich-territorialen, ständischen, sozialen und wirtschaftlichen Spaltungen […] seit der Reformation des 16. Jahrhunderts“.

In einem weiten Sinne politischer Gruppenbildung hat es bereits in der Vormoderne „Parteien“ gegeben, z. B. rivalisierende Gruppen bei Hofe oder in Stadtrepubliken, Geheimgesellschaften, verwandtschaftliche oder konfessionelle Faktionen in Dörfern und Städten. Diese informellen Zusammenschlüsse spielten allerdings keine anerkannte Rolle bei der Besetzung politischer Ämter. Im konfessionellen Zeitalter entstand der Begriff der Religionspartei, der seit dem Westfälischen Frieden zur Bezeichnung der reichsrechtlich anerkannten Konfessionen verwendet wurde. Politische Parteien im heutigen Sinne sind ein Kind der modernen Demokratiebewegung und des Parlamentarismus. In Deutschland schlug ihre Geburtsstunde im Vorfeld der Märzrevolution von 1848. Bereits in dieser Zeit entwickelten sich die großen weltanschaulichen Strömungen, die bis heute im Parteiensystem erkennbar sind.

Das Grundgesetz räumt den Parteien erstmals in der deutschen Geschichte einen verfassungsmäßigen Rang ein und würdigt positiv ihre Rolle im Prozess der politischen Willensbildung. Parteien sind eine hybride Organisationsform des Dritten Sektors: Sie spielen eine intermediäre Rolle zwischen Gesellschaft und Staat. Es handelt sich um Zusammenschlüsse von Bürgern, die sich zur Erreichung gemeinsamer politischer Ziele zusammengeschlossen haben. Die Mitgliedschaft in ihnen ist freiwillig. Faktisch besitzen die Parteien in Deutschland ein Monopol bei der Aufstellung von Kandidaten für öffentliche Ämter und Mandate.

Stecken die Parteien in der Krise?

Gegenwärtig sind Auszehrungserscheinungen der Parteien nicht mehr zu übersehen. Die traditionellen Milieubindungen werden schwächer, die Zahl der Aktiven sinkt, und das mitunter recht deutliche Vereinsimage der örtlichen Parteigliederungen ist für jüngere politisch Interessierte kaum noch attraktiv. Parteiarbeit ist mühsam, verlangt Durchhaltevermögen, setzt auf lokale Verankerung sowie kommunalpolitisches Interesse und beansprucht ein hohes Maß an disponibler Zeit.

Schon 1989, aber wenig beachtet, hat der niederländische Soziologe Abram de Swaan auf eine Entwicklung in den westlichen Staaten hingewiesen, die sich der Bildungsexpansion der Nachkriegszeit verdanke und die politischen Beteiligungsmöglichkeiten erheblich verändert habe: Entstanden sei „eine Schicht von wissenschaftlichen Fachleuten und Staatsbeamten […], deren berufliches Fortkommen von kollektiven Einrichtungen abhing. […] Die Akademikergruppen knüpften nicht allein enge Bindungen zum Staatsapparat, sondern unterwarfen weite Teile der Bevölkerung ihrem ‚Regiment‘ – formten sie als Klientel“. Die Debatte verlagere sich zugunsten der Herrschaft von Expertenregimes, die sich politischer Mitsprache entzögen: „Die Klientel der staatsbezogenen Experten ist also überwiegend ein virtueller Kreis geblieben, den Akademiker, Bürokraten und Politiker definieren.“ Die Forderungen der Betroffenen, wenn sie sich überhaupt in Parteien, Gewerkschaften oder Verbänden artikulieren, gehen in „einem Wust sonstiger Forderungen“ unter.

In radikaler Form wird die Kritik an einer hermetisch abgeschlossenen Parteiendemokratie, die keine echten Beteiligungsmöglichkeiten mehr bietet, derzeit vom postdemokratischen Diskurs aufgegriffen, der mit Beginn des neuen Jahrtausends entstanden ist. Einer seiner Vordenker, Colin Crouch, spricht in seinem Bändchen „Postdemokratie“, von Langeweile, Frustration und Desillusionierung, die sich ausbreiten würden: „Alle Parteien mußten erfahren, daß sie dadurch verwundbar werden. Diese Entwicklung steckt hinter vielen der Korruptionsskandale, die Parteien jeder Couleur in allen Industriestaaten in Mitleidenschaft gezogen haben. Sobald die Vorstellung davon, was den öffentlichen Dienst auszeichnet, der Lächerlichkeit und dem Zynismus preisgegeben und das persönliche Profitstreben zum höchsten Ziel des Menschen stilisiert worden ist, muß man damit rechnen, daß Politiker, Berater und andere es für einen wichtigen und gänzlich legitimen Aspekt ihrer Beteiligung am politischen Leben halten, Einfluß gewinnbringend zu verkaufen.“ Zwar überlebten die formalen Merkmale der Demokratie, doch verlagerten sich die Arenen der politischen Entscheidung: Nicht mehr der Bürger, sondern Interessengruppen hätten das Sagen. Die Wahlbürger würden durch professionelles „change management“ gelenkt; die Politiker imitierten die Regeln des Showbusiness und Marketing.

In der Folge verändere sich die Organisationsstruktur der Partei: Diese bilde nicht mehr ein Modell konzentrischer Kreise, dessen innerer Zirkel durch die Führungsspitze gebildet wird, um den sich dann die weiteren Kreise der professionellen Aktivisten, ehrenamtlichen Funktionäre und Partei­mitglieder ziehen. Ausweiten würden sich die Berater- und Lobbyistenzirkel im Umfeld der führen­den Politiker. Im Zuge der Massenakademisierung dürfte der intermediäre öffentliche Bereich weiter an Einfluss gewinnen. Es entstehe eine Ellipse aus politischen Entscheidungsträgern und Beratern.

Haben sich die Parteien somit überholt?

Parteien sind in erster Linie freie Zusammenschlüsse von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer politischer Ziele. Ihre Ausschaltung wäre nur um den Preis der Freiheit möglich.

Dieser Überzeugung gab zu Beginn der Moderne James Madison im zehnten Artikel der „Federalist Papers“ an prominenter Stelle und auf klassische Weise Ausdruck. Die Zeitungsserie gilt als erster Verfassungskommentar der USA. Madison schrieb damals: „Der Einsatz für religiöse, politische und andere Überzeugungen in Wort und Tat, die Bindung an verschiedene politische Führer, die voller Ehrgeiz um Vorherrschaft und Macht ringen, oder an andere Persönlichkeiten, deren Schicksal die menschlichen Leidenschaften erregt haben – all dies hat die Menschheit immer wieder in Parteien gespalten, sie mit Feindseligkeit gegeneinander erfüllt und sie dazu gebracht, einander eher zu peinigen und zu unterdrücken als um des gemeinsamen Wohls willen zusammenzuarbeiten.“

Die Einschätzung ist deutlich: Parteiungen sind ein Übel. Doch ist Madison davon überzeugt, dass es unter den Menschen immer unterschiedliche Meinungen und Leidenschaften geben werde, solange der Mensch seine Freiheit gebraucht. Keiner Regierung sei es erlaubt, eine Gleichheit an Interessen vorzuschreiben oder gar durchzusetzen: „Freiheit ist für Parteiungen, was die Luft für das Feuer ist; die Nahrung, ohne die es augenblicklich erlischt.“ Im freiheitlichen Gemeinwesen könne es nicht darum gehen, die Ursachen von Partei­ungen zu beseitigen, sondern allein über „Mittel zur Kontrolle ihrer Wirkungen“ nachzudenken.

Parteien sind in der repräsentativen Demokratie in erster Linie weltanschauliche, wertorientierte Gruppierungen mit einem politischen Gesamtprogramm und nicht bloße Interessenverbände. Die Parteien bilden einen wichtigen Transmissionsriemen zwischen gesellschaftlicher und politischer Willensbildung. Ihnen obliegt die Aufgabe, gesellschaftliche Interessen auszuhandeln, zu durchsetzungsfähigen Programmen zu bündeln und getroffene Entscheidungen nachträglich kommunikativ zu vermitteln.

Teil II: Mehr Gemeinsamkeiten als gedacht – Studentische Verbindungen und Parteien

Das deutsche Korporationsstudententum verdankt sich der nach staatlicher Einheit und Freiheit strebenden Bewegung des neunzehnten Jahrhunderts, die sich als Antwort auf Napoleon unter Studenten formierte. Als Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften von Studenten und Alten Herren mit Studienabschluss fördern diese unter ihren Mitgliedern ein akademisches Bildungsideal und sittliches Verantwortungsgefühl. Studentische Korporationen haben keinen parteipolitischen Auftrag. Doch vermitteln sie ihren Mitgliedern gehaltvolle soziale Erfahrungen und bieten dem jungen Studenten Hilfestellung, diese geistig zu verarbeiten. Auf diese Weise vermitteln studentische Korporationen wichtige Bildungs- und Sozialisationserfahrungen, die für politisches Engagement fruchtbar gemacht werden können. In ihnen lernen junge Menschen beispielsweise Verantwortungsgefühl, Organisationstalent, Gesprächs- und Diskussionsfähigkeit, Kompromissfähigkeit und Zusammenhalt. Dabei geht es um mehr als funktionales Wissen oder formale Fähigkeiten. Es geht um Vermittlung eines geistigen Orientierungswissens, um Gemeinwohlbindung und um den Aufbau einer sittlichen Haltung, die daran interessiert ist, die Selbstbestimmung des anderen zu fördern und seine Freiheit zu stärken. In studentischen Korporationen geschieht dies in der schöpferischen Auseinandersetzung mit Werten und Traditionen, durch die Einübung von Regeln, das Ringen um gemeinsame Überzeugungen und durch Einbindung in eine konkrete Verantwortungsgemeinschaft, die ein Leben lang trägt. Dies geschieht im Rahmen basisdemokratischer Entscheidungen; in den Conventen studentischer Verbindungen wurde eine demokratische Kultur der Willensbildung und Entscheidungsfindung schon lange vor Einführung der Demokratie als Staatsform praktiziert.

Dies alles mag für viele Zeitgenossen (nicht in unserem Kreis) antiquiert klingen, ist aber äußerst aktuell. Denn eine Politik, der die Bindung an ein tragfähiges Orientierungswissen verloren geht, wird insgesamt schnelllebiger, sprunghafter und unberechenbarer, ausgerichtet an medialen Stimmungen und kurzatmigen Umfragetrends. Aktuelle Beispiele gibt es in der Politik zuhauf. Der politische „Pragmatiker des Augenblicks“, der seine Entscheidungen nur noch an momentanen, medial beherrschten Stimmungen ausrichtet und auch noch in immer kürzeren Abständen revidiert – alles frei nach dem Motto: „Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders“ –, verspielt das Zutrauen in seine Kompetenz und schränkt seine eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume dadurch selbst ein. Politische Durchsetzungsfähigkeit hängt nicht nur von der richtigen Strategie und Taktik ab, so wichtig beide für das Durchsetzen von Interessen und das Herstellen hierfür notwendiger Mehrheiten auch sind. Der nicht selten beklagte Vertrauensverlust in die Steuerungsfähigkeit und Problemlösekompetenz der politischen Akteure zeigt die Auswirkungen einer Politik, der langfristige Orientierungen verloren zu gehen scheinen.

Politische Parteien könnten von den Erfahrungen, dem Engagement und dem Orientierungswissen ihrer korporierten Mitglieder profitieren. Überdies zeigen sich bei genauerem Hinsehen deutliche Parallelen zwischen Parteien und Verbindungen. Die Mitgliederpartei vermittelt wichtige politische Sozialisationserfahrungen. Dabei geht es nicht nur um das Erlernen technischer und strategischer Politikfähigkeiten, sondern auch um die Weitergabe gemeinsam geteilter Traditionen und politischer Werte. Diese bestimmen das sozialethische Urteilen und Handeln der Parteimitglieder. So garantieren Parteien dem politischen Prozess über den Weg kollektiver Selbstregulierung ein bestimmtes Maß an Wertebindung und die kontinuierliche Weitergabe „kollektiv gespeicherter“ Erfahrungen. Dem kulturethischen Wissen, das die Parteien vermitteln, kommt eine nicht zu unterschätzende kulturstaatliche Orientierungsfunktion zu: Erst auf Basis einer solchen Wertgrundlage wird die Politik zu nachhaltigen Entscheidungen fähig und ist eine verlässliche Organisation des politischen Prozesses möglich.

In der SPD gründet dieses Bedeutung in der Bindung an eine mehr als hundertfünfzigjährige Geschichte, in welcher sich die Partei – nicht selten gegen harte Widerstände – für den Aufbau einer starken sozialen Demokratie eingesetzt hat. Verpflichtet sieht sich die SPD den Werten des Demokratischen Sozialismus: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Diese Werte müssen sich nach außen sich im Einsatz für den demokratischen Rechts- und Sozialstaat bewähren. Verstehen sich studentische Korporationen als ein generationenübergreifender Lebensbund, hat sich die SPD von ihren Anfängen her gleichfalls als eine starke Gemeinschaft Gleichgesinnter verstanden. Sichtbarer Ausdruck hierfür ist, dass sich Sozialdemokraten gegenseitig als Genossen anreden und – wie Bundesbrüder – einen Duzcomment pflegen.  Die politischen Werte, für welche die Partei steht, sollten sich auch in innerparteilicher Solidarität, im Einstehen für die gemeinsamen Überzeugungen und in einem lebendigen Parteileben zeigen.

Teil III: Korporierte Genossen

Das Verhältnis zwischen Sozialdemokratie und studentischen Korporationen ist nicht immer einfach gewesen – bis heute. Doch gab es seit Gründung der SPD zu allen Zeiten zahlreiche korporierte Genossen, berühmte und weniger berühmte, die couleurstudentisches und parteipolitisches Engagement miteinander verbanden. An erster Stelle ist hier Ferdinand Lassalle, der Gründer der deutschen Sozialdemokratie, zu nennen. In nicht wenigen Fällen wird man sogar sagen können, dass die gemeinsame Korporations- und Parteizugehörigkeit mehr als Zufall war, sondern vielmehr eine Quelle gegenseitiger Inspiration bedeutete. Auch dies gilt bis heute, wie der 2006 gegründete Lassalle-Kreis als Netzwerk korporierter Sozialdemokraten deutlich macht. Stellvertretend soll mit dem Band an verstorbene korporierte Sozialdemokraten erinnert werden: an ihr Leben und Wirken, an ihre politischen Leistungen und ihr gesellschaftliches Engagement.

Die getroffene Auswahl versammelt korporierte Genossen von den Anfängen der Partei bis in die Gegenwart, vom Vormärz und das Kaiserreich über die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus bis zur Bundesrepublik und dem wiedervereinigten Deutschland. Die vorgestellten Genossen waren auf Reichs- oder Bundesebene, in der Landes- oder Kommunalpolitik aktiv; einige von ihnen waren maßgeblich am Aufbau der ersten deutschen Republik von Weimar oder am Wiederaufbau der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt. Einige mussten den Einsatz für ihre politischen Überzeugung und ihren Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrecht – wie Willy Aron und Adolf Reichwein – mit ihrem Leben bezahlen.

Die gesammelten Lebensbilder repräsentieren überdies unterschiedliche Strömungen und Flügel innerhalb der Partei. In ihnen zeigen sich unterschiedliche persönliche Motive oder Lebenserfahrungen, die dazu geführt haben, warum jemand zur Sozialdemokratie gestoßen ist. Die Portraits zeigen zugleich, auf welch unterschiedliche Weise die Einzelnen ihre Partei- und Korporationszugehörigkeit mit dem Eintreten für weitere gesellschaftliche oder kirchliche Anliegen verbunden haben. Unterschiedlich sind auch die Berufe der korporierten Genossen, die der Band vorstellt. Neben Sozialdemokraten, die ihr berufliches Leben vollständig der Politik widmeten, begegnen zum Beispiel Journalisten, Juristen, Manager, Pädagogen oder Wissenschaftler.

Nicht verschwiegen werden soll, dass es auch immer wieder zu unüberbrückbaren Konflikten kam, die dazu führten, dass die jeweiligen Betroffenen sich entweder von ihrer Verbindung oder von der SPD trennten. In manchen Fällen lagen der Trennung konkrete Konflikte im Verhältnis zwischen SPD und Verbindungen zugrunde, in anderen Fällen hatte man sich einfach auseinander entwickelt, sei es im persönlichen Verhältnis zur eigenen Korporation oder im gemeinsamen Verständnis sozialdemokratischer Politik. Der Band konzentriert sich auf Genossen, die Zeit ihres Lebens sowohl der SPD als auch ihrer Verbindung die Treue hielten, halten konnten und halten durften. Daher fehlen im Band dann aber auch solche Namen wie Rudolf Breitscheid oder Ernst Reuter.

Nicht zuletzt zeigt sich in den zusammengetragenen Lebensbildern die Vielgestaltigkeit des deutschen Couleurstudentums. Die korporierten Genossen waren Corpsstudenten oder Burschenschafter, Angehöriger paritätischer – jüdisch geprägter – oder christlicher Verbindungen. Am Beispiel Adolf Reichwein zeigt sich, wie der Eintritt in eine Studentenverbindung auch aus der Jugendbewegung erwachsen konnte.

Eines kann das Buch im Letzten aber nicht beantworten (der Rezensent in der F.A.Z. hatte dies als Manko des Bandes angemerkt) – hier wären tiefergehende Forschungen, beispielsweise im Rahmen einer Qualifikationsarbeit notwendig: Wie hat sich die Korporationszugehörigkeit letztlich auf das parteipolitische Engagement ausgewirkt? Welchen Ausschlag hat die korporative Prägung bei politischen Schlüsselentscheidungen gespielt? Aber selbst bei aufwendiger Recherche wäre es vermutlich nicht möglich, diese Frage aufgrund der Quellenlage befriedigend zu beantworten.

Die Lebensbilder sind auf Anregung des früheren Vorsitzenden des Lassalle-Kreises, Alexander Stintzing, über mehrere Jahre hinweg zunächst für die Rubrik „Korporierte Genossen“ auf den Internetseiten des Lassalle-Kreises entstanden. Eine erste, noch deutlich kleinere Zusammenstellung wurde 2010 anlässlich der Lassalle-Tagung in Tübingen in Manuskriptform an die eigenen Mitglieder herausgegeben. Eine Erweiterung ist geplant, zumindest in der Onlinefassung.

Teil IV: Ein Lebensbeispiel – Willy Aron

Politischer Werdegang

„Wenn man heute in Bamberg der Opfer des Nazismus gedenkt, dann ist an erster Stelle ein Name zu nennen – Willy Aron. Er war der erste Bamberger, der im Kz. Dachau sein Leben für Recht und Freiheit lassen mußte.“ (so Stadtrat Georg Grosch, 1947) – Willy Aron, Sohn des jüdischen Justizrates Albert Aron und dessen Frau Berta (beide starben später ebenfalls im Konzentrationslager), engagierte sich in der jüdischen und sozialistischen Jugendbewegung. Nicht zuletzt die Nationalsozialisten verspotteten Aron, der auch als Student und Justizreferendar ein aktiver Funktionär der Bamberger SAJ blieb, als  „Stehkragenproletarier“. Er hielt Bildungsveranstaltungen, nahm an Wanderungen und Jugendtagen teil.

Schon früh geriet der kämpferische Jungsozialist ins Visier der Nationalsozialisten. Hierzu beigetragen hatte nicht zuletzt, dass Aron im Prozess um die sogenannte „Schlacht am Schillerplatz“, eine von den Nazis am 31. Juli 1932 initiierte Massenschlägerei, die Verteidigung mehrerer Sozialdemokraten übernommen hatte.

Ob seine Führungstätigkeit innerhalb des Bamberger Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold oder seine Äußerung, die Nationalsozialisten hätten den Reichstag selbst in Brand gesteckt, den äußeren Anlass für seine frühe Verhaftung gab, ist umstritten. Auf jeden Fall gehört Willy Aron, den die Nazis einen „Roten Hund“ nannten, in Bamberg zu den Ersten, die das neue Regime am 10. März 1933 aus politischen Gründen in „Schutzhaft“ nehmen ließ, wie es verschleiernd in der Sprache der Nazis hieß. Im Konzentrationslager Dachau, wo er am 15. Mai, eintraf, wurde Aron, der durch seine Körpergröße und seine roten Haare auffiel, auf äußerst brutale Weise misshandelt. Zeugen berichteten später, dass dem bereits Fieberwahnsinnigen immer wieder von neuem auf die eiternden Wunden geschlagen wurde.

Die SS, deren Macht zu dieser Zeit noch nicht hinreichend gefestigt war, versuchte, den Mord an Aron zu vertuschen, und befürchtete, er könnte zum jüdischen Märtyrer werden. Als der Sarg in Bamberg eintraf, durfte er bis zur Beisetzung am 22. Mai nicht mehr geöffnet werden. Im März 1948 begann die strafrechtliche Verfolgung des Falles. Die Täter, die bis zum Schluss kein Schuldgefühl aufbrachten, kamen mit vergleichsweise harmlosen Strafen davon; einer von ihnen beging 1964 Selbstmord.

Andreas Dornheim spricht in seiner Biographie über Aron davon, „dass viele Nationalsozialisten zumindest ahnten, dass sie mit Wilhelm Aron nicht nur einen unschuldigen, sondern auch einen begabten Menschen mit einem gewissen Charisma umgebracht haben“. Schon kurz nach dem Krieg beginnt die öffentliche Erinnerung an Aron, auch dank des publizistischen Einsatzes Thomas Dehlers. Heute erinnern in seiner Heimatstadt die nach ihm benannte Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., drei „Stolpersteine“ des Kölner Künstlers Gunter Demnig (vor dem Anwesen Luitpoldstraße 32) und eine Aronstraße an ihn und seine Familie. Willy Arons Grab befindet sich auf dem Jüdischen Friedhof in Bamberg.

Akademischer Werdegang

Willy Aron begann sein Studium im Mai 1925 in Erlangen, wechselte aber, vielleicht wegen des latent antisemitischen Klimas dort, nach nur einem Semester nach Würzburg. Hier wurde er, den sie wegen seiner politischen Auffassung mit Spitznamen „Ilja Andrewitsch“ riefen, Waffenstudent des paritätischen Burschenbundes Wirceburgia.

Die Reception zum Burschen erfolgte nach zwei genügenden Bestimmungsmensuren auf dem Semesterantrittsconvent im Sommer 1926. Sein Leibfuchs Günther Berger berichtete später: „Mir wurde mein Leibbursch ein wertvoller Freund im Gedankenaustausch. Im Zweifel hätte ich mit einem anderen Leibburschen nur über Banalitäten sprechen können.“

Im folgenden Semester wurde Aron zum Zweitchargierten und damit zum Fechtwart gewählt. Als der Semesterabschlussconvent den als still, schlank und sportlich beschriebenen Burschen aus seiner Charge entließ, wurde ihm sofort die Klammerung gestattet. Zeitgleich ließ Aron sich inaktivieren, da er das Sommersemester 1927 in München verbringen will. Dort wurde er Verkehrsgast des Burschenbundes Südmark. Als Aron im Wintersemester 1927/28 nach Würzburg zurückkehrte, erhielt er die Aufgabe des Fuchsmajors übertragen.

Trieb ein Bundesbruder seinen Ulk mit Aron, ließ dieser so etwas keinesfalls einfach auf sich sitzen. Der Studentenhistoriker Thomas Schindler schreibt Aron die Fähigkeit zur Selbstironie zu. So zeichnete er zum 45. Stiftungsfest seiner Wirceburgia (1930) das Liederheft seines Bundesbruders Hellmann hinter seinem Namen nicht nur mit Zirkel (unter Weglassung der Klammer), sondern auch mit der zweimaligen Wiederholung seines Nachnamens – einmal auf Griechisch, einmal auf Hebräisch.

Ab dem 4. März 1930 war Aron wieder dauerhaft in Bamberg ansässig. Ursprünglich preußischer Staatsbürger, war ihm erst Anfang April 1929 im Hinblick auf das erste juristische Staatsexamen die bayerische Staatsbürgerschaft verliehen worden; mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten zerschlugen sich alle Hoffnungen auf eine spätere Beamtenlaufbahn. Sein mutiges politisches Engagement sollte Willy Aron bereits kurz danach mit seinem Leben bezahlen. Das Haus seiner Wirceburgia wurde in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1933 von einem SA-Trupp gestürmt. Willy Aron war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Das Bamberger Volksblatt schloss am 23. Mai 1933 die Notiz über sein Begräbnis mit den Worten: „An der offenen Gruft sprach ein Bundesbruder des Toten herzliche Worte des Abschiedes.“

 

Manfred Blänkner, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Rote Fahnen, bunte Bänder. Korporierte Sozialdemokraten von Lassalle bis heute, Bonn 2016.

Hochschule: Deutsche Theologie solidarisiert sich mit dem Frankfurter Theologen Wucherpfennig

Die Berufs- und Fachverbände der katholischen Theologie in Deutschland haben sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Frankfurter Theologen, Professor Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ, aus der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen solidarisiert. Dem Hochschulrektor war vor kurzem ein neuerliches Nihil obstat durch den Vatikan verweigert worden. Die Erklärung im Wortlaut:

Katholisch-Theologischer Fakultätentag 

Vereinigung der Arbeitsgemeinschaften für Katholische Theologie 

Deutsche Sektion der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie 

AGENDA – Forum katholischer Theologinnen 

Mit großer Sorge und mit Unverständnis haben wir die Verweigerung des römischen Nihil obstat anlässlich der Wiederwahl von Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ zum Rektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen zur Kenntnis genommen. 

In erster Linie sehen wir darin einen in Form und Inhalt nicht zu rechtfertigenden Angriff auf einen verdienten Theologen, Seelsorger und Ordensmann. Wir sprechen ihm hiermit unsere uneingeschränkte Solidarität aus.Zugleich geht es nicht allein um einen Einzelfall, sondern um ein Grundproblem kirchlicher Kommunikation: Einmal mehr wird versucht, ein theologisch und pastoral drängendes Thema disziplinarisch zu „erledigen“ und zu tabuisieren, anstatt dessen dringend nötige Klärung in einem offenen theologischen Prozess zu fördern. In dieser Verweigerung des Dialogs sehen wir ein Zeichen jenes Missbrauchs von Macht, dergerade vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten Untersuchung zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland als Grundproblem scharf kritisiert wird. Die römische Maßnahme steht etwa der Aussage von Kardinal Marx diametral entgegen: „Machtstrukturen gefährden alle Religionen, besonders aber uns. Deshalb wollen und müssen wir von der Gesellschaft lernen. Wichtig ist eine konstruktive und begleitende Kritik aus allen Bereichen. Wir wollen die Kritik auf- und ernst nehmen!“ (Statement beim Michaelsempfang in Berlin am 10.10.2018

Wir sehen in der Verweigerung des Nihil obstat für P. Wucherpfennig aber auch einen schweren Angriff auf die Freiheit und Unabhängigkeit theologischer Forschung und akademischer Selbstverwaltung. Die akademische Theologie in Deutschland steht in kritischer Loyalität gegenüber dem römischen Lehramt. Verbundenheit mit ihrer eigenen Tradition bedeutet für die theologische Forschung und Lehre,innovativ und produktiv an der Vermittlung von Lehre und Leben, von Glaubensüberlieferung und Glaubensausdruck in der pluralen Lebenswirklichkeit zu arbeiten. Mit schriftlichen Ermahnungen und der Androhung von Disziplinarmaßnahmen, wie sie jüngst – nicht nur – im Fall Wucherpfennig stattgefunden haben, wird die offene Fortschreibung von Lehre und Praxis verhindert. Dadurch wird es aber auch unmöglich, die gravierenden innerkirchlichen Missstände, die im aktuellen Missbrauchsskandal offenbar geworden sind, aufzuklären, in ihrer Tragweite und ihren Ursachen zu erforschen. Wenn kirchliche Verantwortungsträger den Beitrag der Theologie zurÜberwindung der fundamentalen Kirchenkrise gering schätzen bzw. disziplinarisch zurückweisen, tun sie nicht nur den betroffenen Theologinnen und Theologen Unrecht, sondern schaden auch der Kirche. 

Es gehört zum Auftrag der Theologie als Wissenschaft, auch solche Themen zu bearbeiten, in denen die kirchliche Lehre für die meisten Zeitgenossen unverständlich und nicht mehr rezipierbar erscheint. P. Wucherpfennig hat dies wissenschaftlich wie pastoral verantwortungsvoll getan. Wenn Theologinnen und Theologen, die zu Fragen von Sexualität, Macht und Geschlechtergerechtigkeit forschen, mit Verurteilungen bedrohtwerden, verschärft das den aktuellen Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust in kirchliche Amts- und Machtstrukturen dramatisch. 

Gegenwärtig werden wir Zeugen von widersprüchlichen Signalen des römischen Lehramts. Einerseits wird Dezentralisierung gefordert, andererseits Zentralisierung praktiziert. Einerseits wird Aufklärung des Missbrauchs gefordert, andererseits Aufklärung über 

Machtmissbrauch verweigert. Einerseits wird die Theologie als ‚kulturelles Laboratorium‘ gefordert, das an die Grenze und darüber hinausgehen soll, um in Fortschreibung einer lebendigen Tradition aus dem Glauben heraus für neue Herausforderungen neue Antworten zu suchen (vgl. Papst Franziskus, Veritatis gaudium), andererseits werden Theologinnen und Theologen, die das in wissenschaftlicher Redlichkeit und in Loyalität zur Kirche tun, in jüngster Zeit von der Bildungskongregation in Zusammenarbeit mit der Glaubenskongregation inkriminiert und eine Abweichung von traditionellen Lehren diskussionslos sanktioniert. 

Wir danken ausdrücklich den Bischöfen, die sich dafür einsetzen, die Wissenschaftsfreiheit der Theologie zu ermöglichen und die Integrität von Theologinnen und Theologen zu schützen. Wir unterstützen nachdrücklich die Bischöfe, die Pater Wucherpfennig und der Hochschule der Jesuiten in Sankt Georgen in den vergangenen Tagen ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Wir appellieren an den Ordensgeneral der Jesuiten, die klare Position des Provinzials P. Siebnerzu unterstützen, sich für die Erteilung des Nihil obstat und für eine vorbehaltlose Rehabilitierung von Pater Wucherpfennig einzusetzen. Wir fordern die Verantwortlichen in der Römischen Kurie auf, ihre Entscheidung zu revidieren und das Nihil obstat zu erteilen. Wir appellieren an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, die Schritte der Ordensleitung zu unterstützen und zugleich gegenüber den Vatikanischen Verantwortlichen deutlich zu machen, welchen Schaden dieser Fall für die Kirche in Deutschland gerade in der aktuellen Situation bedeutet. 

Prof. Dr. Joachim Schmiedl, Vallendar, Vorsitzender des Katholisch-Theologischen Fakultätentags 

Prof. Dr. Gerd Häfner, München, Vorsitzender der Vereinigung der Arbeitsgemeinschaften für Katholische Theologie 

Prof. Dr. Karlheinz Ruhstorfer, Freiburg, Vorsitzender der Deutschen Sektion der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie 

Prof. Dr. Margit Eckholt, Osnabrück, Vorsitzende von AGENDA – Forum katholischer Theologinnen“

Neuerscheinung: Heterogenität und Bildung

Mit einem Sammelband zum Verhältnis von Heterogenität und Bildung wird die Reihe „Gymnasium – Bildung – Gesellschaft“ fortgesetzt. Die Reihe steht im Zusammenhang mit dem Deutschen Philologenverband, ihr Ziel umreißen die Reihenherausgeber folgendermaßen: „Ziel war und ist es, im Interesse einer nach TIMSS und PISA neu begonnenen Interaktion zwischen Wissenschaft, Bildungspolitik und Schule den Diskurs von Wissenschaftler/inne/n aus unterschiedlichen Disziplinen sowie Schulpraktiker/inne/n zu bildungspolitisch relevanten Themen für Entscheidungen in der Bildungs- und Schulpolitik fruchtbar zu machen. Der neue – zehnte – Band ist aus einer Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Verbandes erwachsen, der in diesen Tagen erneut getagt hat; in diesem Jahr beschäftigte sich das Gremium mit dem Verhältnis von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): Heterogenität und Bildung – eine normative pädagogische Debatte? (Gymnasium – Bildung -Gesellschaft), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2018.

Kommentar: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“ – Der Beutelsbacher Konsens wird wieder aktuell

Ein Ort in Baden-Württemberg ist plötzlich wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit getreten: Beutelsbach, ein Weinort im S-Bahn-Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Bundesweit bekannt ist der Ort nicht nur wegen seiner Remstäler Weine, sondern nicht zuletzt wegen des gleichnamigen Konsenses, der 1976 dort verabschiedet wurde. Die Übereinkunft befriedete seinerzeit die politischen Kontroversen zwischen den verschiedenen Lagern innerhalb der Politikdidaktik, die sich in den Siebzigerjahren nahezu unversöhnlich gegenüber standen. Seitdem ist der Beutelsbacher Konsens in die Jahre gekommen, wenn auch gern zitiert, wirkte er zuletzt fast nur noch als ein Fossil aus politischer Urzeit.

Jetzt hat ein Vorhaben der Alternative für Deutschland (AfD) die alten Fragen zurückgebracht: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“, fragt die Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 12. Oktober 2018. Die noch junge, von den etablierten Parteien geschnittene Partei hat in mehreren Bundesländern Onlineportale freigeschaltet, über die Schüler und Eltern „Hetze, Stimmungsmache und Falschbehauptungen“ gegenüber der AfD melden sollen. Der Plan hat Lehrerverbände und Politik in Wallung gebracht.

Die AfD stört sich an einem links-liberalen Einheitsklima innerhalb eines Politikunterrichts, der die Schüler parteipolitisch gegen die eigene Partei vereinnahmt – im eigenen Selbstverständnis: gegen eine Partei im demokratischen Spektrum rechts der Mitte. Die Gegenseite hingegen wirft umgekehrt der AfD vor, mit diktatorischen Mitteln gegen missliebige Meinungen im Raum der Schule vorzugehen, Schüler und Lehrer gegeneinander aufzuhetzen und den Schulfrieden massiv zu stören. Für beide Positionen lassen sich plausible Argumente finden, wenn man denn wollte.

Die Situation ist verfahren und spiegelt wider, wie gespalten das Land auch mehr als drei Jahre nach Beginn der Migrationskrise ist. Insofern ist ein Vergleich mit den Kontroversen damals, auf die man in Beutelsbach eine Antwort suchte, nicht zu weit hergeholt. Was sich derzeit abspielt, ist ein Lehrstück, das einmal mehr verdeutlicht, dass die Schule alles andere als eine pädagogische Provinz ist, sondern an den gesellschaftlichen Verwerfungen ihrer Zeit teilhat. Doch gelingt es der öffentlichen Debatte immer weniger, das Selbstverständnis der jeweils anderen Seite zunächst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen – Kritik kann man dann immer noch üben. Gerade diese Kompetenz aber ist eine notwendige Bedingung, die der Beutelsbacher Konsens voraussetzt.

Die Übereinkunft von 1976 enthält unter anderem ein Indoktrinations- und Überwältigungsverbot sowie ein Kontroversitätsgebot. Die Inhalte in der politischen Bildung müssen didaktisch so aufbereitet werden, dass die Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden. Dabei steht jeder Unterricht vor der Aufgabe didaktischer Reduktion; diese darf aber politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfachen. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. In diesem Sinne ist die politische Bildung politisch, aber sie darf nicht parteipolitisch werden.

Und dies fällt schwer, wie die Stellungnahme des Verbandes der Realschullehrer exemplarisch verdeutlicht: „Wir müssen in den Schulen klar Position beziehen und dürfen das Feld nicht den Populisten und Antidemokraten überlassen.“ Finanzkrisen, regionale Kriege, Migrationskrise oder Brexit sind Themen, welche die Jugendlichen „verunsichern“, schreibt der Verband – richtig. Die pädagogische Antwort hierauf wäre, die Jugendlichen politisch urteils- und handlungsfähig zu machen. Dies gelingt nur, wenn sie auch lernen, die unterschiedlichen Positionen bei diesen Fragen denkend nachzuvollziehen. Damit sind wir mitten drin im Beutelsbacher Konsens. Hierzu müssen diese Kontroversen im Unterricht auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Es geht nicht um Beliebigkeit oder Neutralität des Unterrichts, wie der Verband in seiner Stellungnahme durchscheinen lässt, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage einer fairen demokratischen Streitkultur. Die genannten Themen sind komplex und werden schon allein deshalb kontrovers beurteilt. Die Frontlinien der Debatte verlaufen aber nicht, wie der Verband suggeriert, zwischen „demokratischen“ (ein Begriff, der ohnehin viel zu schnell für alles und jedes ins Spiel gebracht wird) und „antidemokratischen“ Positionen oder zwischen „populistischen“ und – ja, was!? – „rationalen“ (?) Antworten. So einfach ist unsere Welt nicht gestrickt, auch wenn sich diese dann besser in ein Tafelbild packen ließe … Die Stellungnahme des Verbandes zeigt, wie schnell in der politischen Debatte etikettiert und nicht argumentiert wird. Auf diese Weise aber werden Schüler bereits von vornherein für eine bestimmte partikulare Sichtweise vereinnahmt. Welcher Schüler wollte denn widersprechen, wenn der Lehrer eine bestimmte Position – gegen das Selbstverständnis desjenigen, der diese vertritt – gleich als „antidemokratisch“ oder „populistisch“ etikettiert.

Überwältigungen im Politikunterricht – und das macht die fachdidaktische Debatte gegenwärtig so schwierig – geschehen oft weniger bewusst aus einer ganz bestimmten parteipolitischen Haltung heraus. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die unbewusst aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder einer bestimmten Disziplin erwachsen. Man muss sich hierfür nur das Programmangebot der Bundeszentrale für politische Bildung einmal etwas genauer anschauen. Auch in der Wissenschaft gibt es hierfür gegenwärtig zahlreiches Anschauungsmaterial. Explizit parteipolitische Positionierung ist heute seltener als möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses. Vielmehr wird unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig tabuisiert oder sogar kriminalisiert werden, verkehrt sich das Neutralitätsgebot in ein Macht- oder Unterdrückungsinstrument. Am Ende läuft Demokratie auf Gleichschaltung der öffentlichen Meinung heraus, das mitunter harte Ringen um das bessere Argument erstirbt. Es gibt Argumente für und wider Deutschlands Haltung in der Migrationskrise oder den Brexit und unterschiedliche Ansichten über die Finanzkrise oder aktuelle Kriegs- und Konfliktherde – ob das dem Einzelnen gefällt oder nicht. Und über diese muss in der Demokratie gestritten werden.

Gegen eine Vereinnahmung für ein gesellschaftlich dominantes, aber keineswegs alternativloses Meinungsklima wehrt sich die AfD zu Recht. Gleichfalls werden die Onlineportale den Schulfrieden erheblich stören. Was Not tut, wäre eine gesellschaftliche Moderation, an deren Ende möglicherweise ein neuer Konsens stehen könnte – nach welchem Ort dieser auch immer benannt werden könnte. Schwierig ist allerdings, dass in der gegenwärtigen Krise nahezu alle politischen und gesellschaftlichen Akteure Partei sind: Der gesellschaftlich vorherrschende, vermeintlich alternativlose Meinungskonsens erstreckt sich von der Politik und den Gewerkschaften über die Kirche und die Medien bis zur Wissenschaft. Selbst die Bundespräsidenten haben seit Beginn der Migrationskrise – anders als ihr Amt es nahelegt – parteipolitisch Position bezogen.

Abgeordnete sollen das Handeln der Exekutive kontrollieren. Doch müssen bei alldem die Persönlichkeitsrechte und Arbeitnehmerrechte der Lehrer geschützt werden. Rechtssicherheit und Transparenz muss auch für sie gelten. Mit Verve verurteilen die Politiker nun das Vorgehen der AfD, allen voran Bundesjustizministerin Katarina Barley, die der AfD „organisierte Denunziation“ vorgeworfen hat. Man hätte sich solch deutliche Worte auch schon vor Jahren gegenüber den diversen Lehrerbewertungsportalen (Gleiches gilt für Professoren) gewünscht, die ebenfalls den Schulfrieden gefährden sowie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte untergraben – damals wurden diese Portale mit der Meinungsfreiheit der Schüler gerechtfertigt. Umso besser, wenn sich Politiker jetzt eines Besseren besinnen. Allerdings sollten sie genauso auch jenen Lehrkräften den Rücken stärken, die wegen gesellschaftlich missliebiger Positionen Shitstorms ausgesetzt sind. Das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot sind unteilbar, sie müssen von allen Seiten gewahrt werden.

Rezension: Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit

Karlies Abmeier bespricht in den aktuellen „Stimmen der Zeit“ 10/2018 den in zweiter Auflage erschienenen Tagungsband des „Forums Sozialethik – Initiative junger Sozialethikerinnen und Sozialethiker“ zur Migrations- und Integrationsethik:

„Bereichernd ist ein Streitgespräch zwischen den Theologen Andreas Fisch und Axel Bernd Kunze. Geschickt hinter einzelnen Themenkomplexen eingeschoben beiten die vertiefenden Fragen die Chance, dass die Beiträge nicht unwidersprochen präsentiert, sondern Kontroversen ausgetragen und teilweise von akademischen Höhen in die Niederungen der politischen Alltagsdebatte geführt werden.“ (S. 747)

Andreas Fisch, Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hgg.): Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet (Forum Sozizalethik; 18), Münster: Aschendorff 2., durchges. Aufl./2018.

Schlaglicht: Kennt Wissenschaft keine Verantwortungsethik?

Der Münchner Erzbischof, Reinhard Kardinal Marx, spendet 50.000 Euro für eine Seenothilfeorganisation im Mittelmeer. Aus welchen Quellen die Gelder genau kommen, die der Kardinal hier gespendet hat, ist nicht restlos klar. Die EKD unterstützt gleichfalls solche Organisationen – hier mit Kirchensteuermitteln. Die Kirche ergreift damit auf sehr fragwürdige Weise politisch Position und nimmt dafür alle Mitglieder in gleicher Weise in Mithaftung – das ist
unredlich und sozialethisch fragwürdig. Was sich im Mittelmeer abspielt, ist eine humanitäre Katastrophe, die so allerdings weiter gefördert wird – im Hintergrund steht eine Gesinnungsethik, die nicht mehr fragt, ob damit die Organisierte Kriminalität als Geschäftsmodell weiter angeheizt wird. Politische oder auch militärische Lösungen werden nicht diskutiert.

Unser Land ist gespalten – nicht, weil es unterschiedliche Positionen gibt. Die gibt es in der Regel immer. … sondern weil die verschiedenen Positionen nicht mehr in der Lage sind, das Selbstverständnis des anderen Lagers wahrzunehmen. Wo aber Positionen gar nicht erst wahrgenommen, erst recht nicht verstanden werden, kann es auch keine Auseinandersetzung mehr geben. Und politische Haltungen – auch in der Kirche – klären sich erst im Diskurs. Das Evangelium ist politisch relevant, aber es gibt noch kein umfassendes göttliches Gesetz vor – daher kann es unter Christen unterschiedliche konkrete politische Antworten geben. In der Migrationsethik zieht aber ein neuerlicher Integralismus in die Kirche ein. Sehr schwierig ist es, wenn in der Sozialethik versucht wird, die in der Migrationsethik kontrovers debattierte Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik nur für die Politik gelten zu lassen. Hier geht es nicht allein Fragen vermeintlich böser Realpolitik. Auch Wissenschaft und Kirchen sollten nicht ungehemmt einem überzogenen Moralismus frönen. Dies wäre sozialethisch naiv und fahrlässig.

 

Frankfurter Pfarrer solidarisieren sich mit dem Theologen Ansgar Wucherpfennig

Der Vatikan hat dem Rektor der Frankfurter Jesuitenhochschule, Professor Ansgar Wucherpfennig SJ, wegen seiner Äußerungen zur Homosexualität, zum Zölibat und zur Priesterweihe von Frauen das „Nihil obstat“ verweigert. Der im Februar zum dritten Mal wiedergewählte Rektor kann sein Amt damit nicht weiterführen. Die Maßregelung des Frankfurter Theologen blockiert einmal mehr das moraltheologische Nachdenken über sexualethische Fragen, konterkariert den Neuaufbruch der von Papst Franziskus einberufenen Synode zu Ehe und Familie und beschädigt die Meinungs- und Forschungsfreiheit innerhalb der Theologie.

Die Frankfurter Pfarrer haben sich mittlerweile in Form einer Onlinepetition mit Wucherpfennig solidarisiert:

Die Maßregelung des unbescholtenen und in Frankfurt sehr geschätzten Wissenschaftlers durch die römischen Behörden wird offenbar mit Aussagen von ihm zum Thema Homosexualität und zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare begründet. Wir halten die Anregungen von P. Wucherpfennig zu diesen Themen für einen wichtigen Diskussionsbeitrag und sind ihm dafür sehr dankbar. […]

Im Vatikan meint man offenbar immer noch, missliebige Positionen aus der Welt schaffen zu können, indem man diejenigen mit Sanktionen belegt, die sie äußern. Dieses Verhalten ist das genaue Gegenteil von dem „offenen Dialogs ohne Vorurteile“, den Papst Franziskus sich für die Kirche wünscht. Nur dieser macht uns aber als Kirche in einer offenen Gesellschaft, insbesondere in einer Stadtgesellschaft wie in Frankfurt, gesprächsfähig. Die Zeiten, wo Menschen – auch Amtsträger in der Kirche – sich von römischen Behörden vorschreiben lassen, worüber nachgedacht und diskutiert werden darf, sind Gott sei Dank endgültig vorüber.

Die Onlinepetition kann unter folgendem Link eingesehen und unterzeichnet werden:

https://www.mariaehimmelfahrt-ffm.de/erklaerung-der-pfarrer-der-katholischen-pfarreien-in-frankfurt-zum-fall-ansgar-wucherpfennig/