Vorankündigung: 25 Jahre PISA

Der Band erscheint im September 2026 in der Reihe „Gymnasium – Bildung – Gesellschaft“:

Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): 25 Jahre PISA. Folgen und Diskussionen (Verlag Julius Klinkhardt).

Die ersten PISA-Studien haben in Deutschland zu einem Aufschwung der empirischen Bildungsforschung, aber auch zum Entstehen eines genuin sozialethischen Bildungsdiskurses geführt Axel Bernd Kunze bilanziert ein Vierteljahrhundert später im vorliegenden Band den Stand der bildungsethischen Diskussion:

Axel Bernd Kunze: Ein sozialethischer Bildungsdiskurs entsteht. Chancen, Grenzen und aktuelle Herausforderungen normativer Bildungsforschung.

Zum Verhältnis von Pädgogischer Ethik und Sozialethik der Bildung – eine exemplarische Fallbesprechung

Bildung als moderner Integrationsbegriff entsteht mit der Aufklärung, da die Gesellschaft sich ausdifferenziert und die Ziele des pädagogischen Handelns nicht mehr aus einer teleologischen Weltdeutung, der überlieferten Sitte oder der überkommenen gesellschaftlichen Praxis abgeleitet werden können. Was pädagogisch Geltung beansprucht, muss sich vor der regulativen Idee der Bildung ausweisen.

Bildung gehört nicht zu den klassischen Gegenstandsbereichen der Christlichen Sozialethik. Ein Grund dürfte im personalen Charakter der Bildung zu suchen sein, der sich vordergründigen strukturethischen Überlegungen zunächst einmal verschließt. Die ethische Reflexion über die pädagogische Beziehung ist vorrangig eine individualethische Aufgabe, die ihren Ort in einer eigenen pädagogischen Bereichsethik hat. Erst in jüngerer Zeit hat sich ein eigenständiger sozialethischer Bildungsdiskurs herausgebildet, angestoßen durch die ersten PISA-Studien vor rund zweieinhalb  Jahrzehnten. Maßgeblich hierzu beigetragen hat ein Bamberger DFG-Forschungsprojekt zum Menschenrecht auf Bildung.

Zentrale Akteure dieses Forschungsprojektes sind als Herausgeber auch an einem neuen Lehrbuch zur Christlichen Sozialethik beteiligt, das 2022 erschienen ist. Daher verwundert es nicht, dass unter den behandelten Handlungsfeldern dem sozialethischen Bildungsdiskurs deutliche Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Der Titel löst ein zweiteiliges Vorgängerwerk ab, das in den Jahren 2004 und 2005 als Gemeinschaftswerk der bayerischen Lehrstühle für Sozialethik ebenfalls im Regensburger Verlag Friedrich Pustet herausgekommen war. Das neue Lehrbuch versteht die Christliche Sozialethik ausdrücklich als ein theologisches Fach. Programmatisch heißt es zu Beginn: „Wir arbeiten mit einer Pluralität von Ansätzen und rechnen mit einer andauernden Lerngeschichte im Fach, die durch Rezeption und Erprobung neuer Denkansätze aus der Philosophie, den Gesellschaftswissenschaften und der Theologie vorangetrieben wird“ (Heimbach-Steins u. a., S. 18). Der Band versteht sich ausdrücklich als ein Lehrbuch, das didaktisch-methodisch zum Selbststudium anleiten soll.

Im vorliegenden Kontext soll allein das vom Mainzer Sozialethiker Gerhard Kruip verhandelte Kapitel zur Bildung (ebd., S. 387 – 399) in den Blick genommen werden. Der Band wählt einen menschenrechtlichen Zugang über das Recht auf Bildung. Der Aufbau des Bildungskapitels lässt sich mit dem bekannten sozialethischen Dreischritt von Sehen – Urteilen – Handeln beschreiben.

(1.) Sehen: Die aktuelle Bedeutung von Bildungsfragen für die sozialethische Diskussion wird zunächst auf zweifache Weise begründet: (1.1) Zum einen sei Bildung „in modernen Wissensgesellschaften zur neuen sozialen Frage“ (ebd., S. 388) geworden. (1.2) Zum anderen seien durch die internationalen Schulleistungsvergleichsstudien der OECD erhebliche Defizite im deutschen Bildungssystem deutlich geworden.

(2.) Urteilen: (2.1) In sozialethischer Reflexion wird Bildungsgerechtigkeit als ein Teilaspekt umfassender Beteiligungsgerechtigkeit verstanden, und Bildung damit als eine zentrale Voraussetzung für Beteiligung. (2.2) Konkretisiert wird das am Menschenrecht auf Bildung, das mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 erstmals international festgeschrieben wurde. Begründet wird dieses sowohl über die Individualität als auch Sozialalität des Menschen: Bildung sei „unabdingbar für Subjektwerdung und gesellschaftliche Beteiligung sowie in beiderlei Hinsicht notwendige Voraussetzung der Freiheit. Weil alle Menschen Bildung für ein menschenwürdiges Leben brauchen, muss ihnen auch ein Recht auf Bildung zugestanden werden“ (ebd., S. 391).

(3.) Handeln: (3.1) Im Folgenden wird dann aufgezeigt, welche staatlichen Pflichten sich aus dem Recht auf Bildung ergeben. Die Forderungen orientieren sich an der dreifachen Trias von Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten, die für den aktuellen Menschenrechtsdiskurs maßgeblich ist, und am 4A-Schema, das im UN-Monitoringsystem entwickelt wurde, um die durchaus umstrittenen Sozialrechte zu konkretisieren und deren Justiziablität zu stärken. Defizite im deutschen Schulsystem sieht der Verfasser des Bildungskapitels vor allem im Blick auf die Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit der Bildungsangebote, also bezogen auf die inhaltlich-qualitative Seite. Dies mündet in die Forderung, nicht die Kinder müssten sich der Schule, sondern vielmehr sollte sich die Schule den Kindern anpassen. (3.2) Am Ende wird eine Reihe an Reformen für das deutsche Bildungssystem gefordert, etwa ein Ausbau frühkindlicher Bildung, eine verbesserte Sprachdiagnostik und -förderung, eine Minderung an Übergängen und Segregationseffekten im traditionell gegliederten Schulsystem und eine Forcierung inklusiver Bildungsangebote. Starke Kritik erfährt der sogenannte „monolinguale Habitus“ im deutschen Schulsystem, der dazu führe, dass (außereuropäische) Herkunftssprachen von Kindern mit Migrationshintergrund nicht gewürdigt und in den Bildungsprozess einbezogen würden.

Ohne Zweifel ist die sozialethische Reflexion bildungsbezogener sozialer Praktiken eine wichtige Aufgabe, die lange nicht nicht genügend im Blickfeld der Disziplin lag. Dass diese im vorliegenden Lehrwerk einen deutlichen Stellenwert erhält, ist verdienstvoll. Immerhin ist Bildung in modernen Gesellschaft für nahezu alle gesellschaftlichen Teilpraxen ein zentraler Schlüssel für soziale Teilhabe und Mitbestimmung. Allerdings verlangt der sozialethische Bildungsdiskurs nach einer sorgfältigen Verknüpfung von bildungsphilosophischen und sozialwissenschaftlichen Zugängen. Denn wird Bildung allein auf ihre äußere soziale Seite reduziert, droht die Gefahr, diese auf eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Person und Sozialstruktur zu reduzieren, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn im Blick auf die Anpassungsfähigkeit der schulischen Systeme programmatisch anderes intendiert wird. Auch der vorliegende Beitrag entgeht dieser Gefahr nicht. Anders als die umfassende, dreifache Pflichtentrias des Staates nahelegt, fällt der durch ein Recht auf Bildung zentral zu leistende Schutz der geistig-intellektuellen Integrität, die für ein menschenwürdiges Leben unabdingbar ist, weitgehend aus. Das Recht auf Bildung erscheint in der Folge vor allem als ein soziales Anspruchsrecht und betont wird somit der partizipative Aspekt von Beteiligungsgerechtigkeit. Der kontributive Aspekt von Beteiligungsgerechtigkeit, der darauf zielt, dass sich der Einzelne als ein ethisch produktives Subjekt verwirklichen und erfahren kann, wird kleingeschrieben.

Diese Unwucht im sozialethischen Blick auf Bildung zu vermeiden, hätte vorausgesetzt, Bildung zunächst einmal anthropologisch und pädagogisch zu dimensionieren: ein Schritt, der im vorliegenden Fall übersprungen wird, sodass vorrangig über sekundäre Bildungszwecke gesprochen. Bildung bezieht sich auf jenen Bereich menschlichen Denkens und Handelns, der weder durch Natur eindeutig festgelegt ist noch allein kontingenten Umwelteinflüssen überlassen werden soll. Dass Bildung sozialstaatliche, wirtschaftliche und politische Effekte zeitigt, soll keinesfalls bestritten werden, allerdings liegt das Spezifikum von Bildungsprozessen gerade darin, dass diese über eine Stärkung der Urteilskraft erzielt werden. Bildungsethische Reformforderungen müssen sich daher daran messen lassen, ob sie die Selbstbestimmung des Einzelnen fördern. Immer wieder scheint im Lehrbuch eine Frontstellung zwischen pädagogischen und sozialethischen Ansprüchen auf. Gerade wenn eine verbesserte Qualität schulischer Angebote angemahnt wird, ist eine solche aber nur über eine überzeugende Verschränkung pädagogischer und sozialethischer Anliegen zu erreichen.

Wenn die Stimme der Bildungsethik angesichts der gegenwärtigen Problemlagen merklich stumm geworden ist, dann dürfte ein Grund darin zu suchen sein, dass im sozialethischen Bildungsdiskurs vom pädagogischen Grundbegriff der Bildung wenig bis gar nicht, aber viel von Komposita wie Bildungsfinanzierung, Bildungssteuerung, Bildungssozialpolitik und so fort die Rede ist. Am Ende kommt auch das vorliegende Beitragskapitel über das Niveau einer Maßnahmenpädagogik nicht hinaus, deren Einzelforderungen weder priorisiert noch systematisch miteinander verbunden werden. Dies zu leisten, hätte es einer deutlichen Zentrierung auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und einer sorgfältigen pädagogischen Kontextualisierung bedurft. Bei der sozialethischen Urteilsbildung wäre neben dem normativ-menschenrechtlichen Zugang noch eine sozialwissenschaftliche Grundierung über die verschiedenen Funktionen von Schule für den Einzelnen wie das Gemeinwesen sinnvoll gewesen.

Mängel im deutschen Bildungssystem sind gegenwärtig mehr als deutlich sichtbar und werden auch öffentlich diskutiert. Diese werden allerdings nicht allein über strukturelle Reformen zu lösen sein; vielmehr muss nicht minder darüber reflektiert werden, ob die vorherrschenden Bildungs- und Erziehungskonzepte angemessen sind und wie Lehrkräfte gerade bei der Wahrnehmung ihres doppelten pädagogischen Auftrags zu Bildung und Erziehung gestärkt werden können. Und dies wird nur im Miteinander geschehen. Demgegenüber scheinen im vorliegenden Lehrbuch immer wieder implizite Vorbehalte gegenüber dem professionellen Selbstverständnis von Lehrkräften durch, wenn diesen etwa eine mangelhalfte Kultur der Kollegialität oder mangelnde Bereitschaft zum konstruktiven Feedback vorgehalten wird.

Abschließend soll noch ein Blick auf den didaktischen Anspruch des Lehrbuches geworfen werden. Der Stil ist wenig erörternd. So wird der Hamburger Volksentscheid von 2010 zum Erhalt des gegliederten Schulsystems allein als Bildungsprotektionismus gedeutet, ohne dass die Motive der Gegenseite zur Sprache kommen. Aber nur wenn das Kontroversitätsgebot beim Umgang mit politisch strittigen Themen beachtet wird, werden sich die Lernenden am Ende auch ein eigenständiges Urteil bilden können. Und hierfür bleibt noch ein Zweites wichtig: Auf gesellschaftliche Kontroversen im Diskurs über Bildung und Bildungsreformen wird zwar hingewiesen, ohne dass aber die strittigen Positionen für die Nutzer des Lehrbuches nachvollziehbar herausgearbeitet werden. Hierzu trägt auch der sparsame Gebrauch von Verweisen bei, der vermutlich den Lehrbuchcharakter verstärken soll, sich aber letztlich als kontraproduktiv erweist. Am Ende muss der Leser schlicht glauben, was ihm vorgesetzt wird, statt zum Gelernten eine aufgeklärte und eigenständige Haltung einzunehmen. Aufgabe eines anspruchsvollen Lehrbuches wäre es nicht, Kontroversen zu vereindeutigen oder als bloße, letztlich beliebige Meinung zu präsentieren (etwa im Fall der Inklusion: „Manche Eltern favorisieren homogene Lerngruppen, weil sie meinen, ihre Kinder würden so besser gefördert“, ebd., S. 397), sondern auszuleuchten. Wo dies unterbleibt, wird ein Lehrbuch eher Ratlosigkeit bei seinen Nutzern erzeugen, als diese zum selbständigen Urteilen anzuleiten.

Marianne Heimbach-Steins, Michelle Becka, Johannes J. Frühbauer, Gerhard Kruip (Hgg.): Christliche Sozialethik. Grundlagen – Kontexte – Themen. Ein Lehr- und Studienbuch, Regensburg: Friedrich Pustet 2022, 528 Seiten.

Rezension: Gut gebrüllt, Löwe! – oder: Wider die Tyrannei der Gleichheit

Jeder gelingende Bildungsschritt führt zu mehr Ungleichheit. Im Prozess der Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, macht sich der Einzelne zu dem, der er in den Grenzen der Natur und des Rechts sein will – und er entscheidet, welchen Gebrauch er von den ihm offenstehenden Chancen zur Bildung machen will.

Dennoch hält sich das egalitaristische Vorurteil, gerecht sei im Bildungssystem allein, was zu immer mehr Gleichheit führt. Wo Bildung als Gleichmacherei missverstanden wird, gehen Individualität und Freiheit verloren. Ein Weg, der in die „Tyrannei der Gleichheit“ führt. Gerechtigkeit verwirklicht sich hingegen in der polaren Spannung von Gleichheit und Freiheit. Wo Gleichheit nicht als Diskriminierungsverbot, sondern als Ergebnisgleichheit verstanden wird, bleiben Anstrengungsbereitschaft und Leistung auf der Strecke – mit der Folge, dass Bildungstitel nicht mehr halten, was sie versprechen, sowie Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr bekommen, was sie vom Bildungssystem zu recht erwarten sollten. Wo Bildungsabschlüsse durch beständige Niveauabsenkung immer mehr entwertet werden, weil sich das System immer mehr an der unteren Leistungsskala orientiert, bleiben am Ende alle auf der Strecke.

Mathias Brodkorb, ehemaliger Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, und Klaus Zierer, Schulpädagoge an der Universität Augsburg, ziehen gegen eine Bildungspolitik (und auch eine Bildungsethik) zu Felde, die Gleichheit zum Dogma erhoben hat. Ihnen geht es in ihrer Streitschrift nicht darum, Lösungen für eine veränderte Bildungspolitik oder Pädagogik vorzuschlagen. Dies wäre ein zweiter Schritt. Zunächst gilt es, die Prediger der Gleichmacherei und ihre Illusionen zu entzaubern – und dies mit analytischer Präzision, scharfer Zunge, ungehemmter Streitlust und ohne falsche Rücksichtnahmen. Wer die intellektuelle Polemik liebt (leider eine fast in Vergessenheit geratene akademische Tugend), kommt voll auf seine Kosten.

Es geht um den Verlust historischen Denkens, Fehlauffassungen von Begabung, falsche Kausalitätsannahmen und die Halbgötter einer Gesellschaftstransformation mithilfe der Bildung, von Marx bis Bourdieu. Warum müssen wir für die Bildung streiten? Weil viel auf dem Spiel: gesellschaftlicher Zusammenhalt und individuelle Verantwortung. Bildung wird nicht mit dem Einzelnen gemacht, sondern Bildung ist das, was jeder – unter Hilfe anderer – aus sich selbst macht. Und hier liegt schon die falsche Grundannahme vieler bürokratischer Bildungsreformen, die viel Steuergeld, aber auch pädagogische Motivation und Energie kosten. Dem setzen die Autoren entgegen – wohlwissend, dass es dafür kaum medialen Beifall geben wird: „Die Komplexität des menschlichen Lebens lässt sich nicht mit einfachen Botschaften und denselben Instrumenten für alle bewältigen. Wer die bestehenden Probleme im Bildungssystem tatsächlich lösen will, muss dieser Komplexität in die Augen schauen. Und das heißt: Er muss bereit sein, Ungleiches ungleich zu behandeln“ (S. 152). Und bereit sein, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. „Tyrannei der Gleichheit“ geht dieses Wagnis ein.

Mathias Brodkorb, Klaus Zierer: Tyrannei der Gleichheit. Für mehr Gerechtigkeit in Schule und Gesellschaft, Berlin: MSB Mathes & Seitz 2026, 191 Seiten.

Sammelrezension: Zwei Studienbücher, die sich sinnvoll ergänzen

Thomas Kesselring: Ethik im Bildungswesen. Bildung zu Selbstbestimmung und Verantwortung (utb; 6495), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2025, 263 Seiten.

Roland Reichenbach: Ethik der Bildung und Erziehung (utb; 4859/Grundstudium der Erziehungswissenschaft),  Paderborn: Ferdinand Schöningh 2018, 269 Seiten.

Thomas Kesselring, der durch sein „Handbuch Ethik für Pädagogen“ in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft innerhalb der Pädagogischen Ethik bekannt ist, hat nun eine sozialethische Ethik des Bildungswesens vorgelegt. Diese wählt einen wertbezogenen Zugang und verbindet somit die vorgängige subjektbezogene Perspektive, die Bildung eröffnet, mit sozialethischen Fragen nach deren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der ethischen Gestaltung sekundärer Bildungszwecke. Eine solche Verschränkung beider Perspektiven ist für eine Sozialethik der Bildung keineswegs selbstverständlich und macht den besonderen Wert von Kesselrings Werk aus.

Der Band setzt zunächst mit Überlegungen ein, wie Bildung als Wert verstanden und ausgelegt werden kann. Bildung wird dabei pädagogisch zunächst als Wert an sich, als Selbstzweck betrachtet. Als „öffentliches Gut“ besitze Bildung aber auch eine wichtige Rolle für das gemeinsame Zusammenleben – und damit kommt die sozialethische Perspektive ins Spiel. Für die Pädagogische Ethik zeigt Kesselring auf, welche Rolle Wertfragen in der Bildung spielen und wie Bildung und Werterziehung zusammenspielen.

Nach diesem Präludium gliedert sich das Werk in drei Hauptteile, die mit den drei Schlagworten Wirtschaft – Macht – Entwicklung überschrieben werden können: Zunächst diskutiert Kesselring die ökonomischen Bedingungen der Bildung und die Bedeutung des Bildungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft (I.).  

Hierauf diskutiert Kesselring verschiedene Modell der Ethikbegründung – von Aristoteles bis Kant (II.). Den Schwerpunkt legt Kesselring, der vor seinem Ruhestand in Deutschland und der Schweiz lehrte, auf die Diskursethik nach Habermas und Apel. Damit ist die Machtfrage aufgerufen, die in der pädagogischen Beziehung wie im Bildungssystem in verschiedener Gestalt eine Rolle spielt. Kesselring diskutiert die ethischen Herausforderungen, die hier für eine Berufsethik von Lehrkräften ansichtig werden, einmal unter der pädagogischen Frage der Autonomieförderung, das andere Mal unter der Frage, wie sich Chancengleichheit sozialethisch und pädagogisch umsetzen lässt. Deutlich wehrt der Verfasser ein Missverständnis ab: Machtausübung ist kein Machtmissbrauch. Macht ist ein Ermöglichungsfaktor – auch in der Pädagogik. Hier wäre nach der Betonung der Diskursethik auch ein deutlicher Bezug auf Kants bleibende Frage möglich gewesen: Wie kann die Freiheit bei dem Zwange kultiviert werden? Denn pädagogische Beziehungen sind in verschiedener Hinsicht asymmetrische Beziehungen. Das ist anzuerkennen. Und mit dieser Tatsache ist pädagogisch verantwortlich umzugehen, ohne dass der Zwang zur Freiheit umdeklariert werden dürfe, wie Kesselring mahnt. Dies wäre unaufrichtig und könne Kinder psychisch schädigen. Gerade deshalb will Kant nicht Freiheit „durch“ Zwang kultivieren.

Der dritte Hauptteil (III.) beleuchtet die moralische Entwicklung der Heranwachsenden, und dies nicht zuletzt unter Rückgriff auf Piagets klassisch gewordene Auffassung der Entwicklungsstufen und Kohlbergs Theorie der Moralentwicklung. Die Darstellung läuft am Ende auf die Verallgemeinerungsregeln und damit auf einen menschenrechtlichen Zugang zu Bildung hinaus: eine wichtige Universalisierungsleistung, die im Rahmen der Moralerziehung alters-und entwicklungsangemessen anzubahnen ist. Zum Abschluss des Bandes weitet Kesselring noch einmal den Blick auf die ökologischen Grundlagen eines humanen Zusammenlebens, indem er Bildungs-, Tier- und Ökologische Ethik miteinander ins Gespräch bringt.

Gelingende Bildungsprozesse, wenn sie der Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen entsprechen sollten, müssen auch aus sozialethischer Sicht mehr sein als eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur. Kesselring zeigt eine Sozialethik der Bildung, die angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen über eine gerechtigkeits- und gleichheitsfixierte Maßnahmenpädagogik hinausblickt und dem Anspruch folgt, eine freiheits- und wertorientierte Perspektive auch beim sozielethischen Zugang zu Bildung und Erziehung beständig mitzudenken.

Folgt Kesselring vorrangig einer bildungsbezogenen Linie, bietet sich Roland Reichenbachs „Ethik der Bildung und Erziehung“ begleitend bestens an. Reichenbachs Werk ist zweierlei: Studienbuch wie Essaysammlung – und wer Reichenbach kennt, weiß: Seine Essays versprechen nicht allein Erkenntnisgewinn, sondern zugleich Lesefreude. Erfrischend, gekonnt, gewitzt bügelt Reichenbach gängige Vorstellungen gegen den Strich und eröffnet somit auch altgedienten Pädagogen immer wieder Ahaerlebnisse und neue Einsichten.

Die gesammelten Essays beschäftigen sich mit der Zumutung des Erziehens, dem Umgang mit Konventionen, dem pädagogischen Modewort der Authentizität oder der regulativen Idee der Autonomie. Es geht um Verantwortung und den Umgang mit Ungleichheit, um Fürsorge und Gefühle, Tugend und Kompetenz, um Herzensbildung und Berufsethos. Eines wird immer wieder deutlich: Erziehung geht nicht ohne Beziehung. Hierfür braucht es den engagierten Lehrer, der mehr ist als ein Lernbegleiter. Reichenbachs Erziehungsethik ist ein deutlicher Widerspruch gegen konstruktivistische, technokratische oder technologische Missverständnisse von Lernen: Wo der Lehrer als Person verschwinde, werde Lernen sinnfrei. Im Bildungsprozess gehe es darum, sich auf eine gemeinsame Welt auszurichten und diese zu teilen. Reichenbach spart nicht mit scharfer Kritik, stets intelligent vorgetragen: Die Vorstellung, jeder konstruiere sich seine eigene Welt, sei letztlich psychopathologisch. In der Konsequenz blieben die Heranwachsenden in ihren esoterischen Wünschen gefangen.

Dabei rehabilitiert Reichenbach auch Vorstellungen, die einer vermeintlich rationalen Pädagogik ausgetrieben worden sind: Besondere Lesefrüchte versprechen die beiden Kapitel zum „Sentimentalismus“ und zum Dilettantismus in der Pädagogik.

Wer sich mit bildungsethischen Fragen aus einer genuin pädagogischen Perspektive näher beschäftigen will, sollte beide Bände in seine Hausbibliothek aufnehmen.

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Neuerscheinung: Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos

Der Gedankengang basiert auf dem Seminar „Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos – Einführung und Austausch“ auf dem Christlichen Pädagogentag am 17. Mai 2025 in Walddorfhäslach:

Axel Bernd Kunze: Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 78 (2026), Heft 3 (Juli bis September 2026), S. 9 – 12.

https://www.eleg.de/artikel/glaube-und-erziehung-3-26.html

Magnifica Humanitas: Bündnis für humane Bildung nimmt Stellung

Am Pfingstmontag hat Papst Leo XIV. persönlich seine Antrittsenzyklika vorgestellt. Es ist die erste päpstliche Enzyklika, die sich dem Thema Künstliche Intelligenz widmet. Das Bündnis für humane Bildung hat hierzu Stellung genommen:

Es ist ein Dokument von weltweiter Bedeutung, die ENZYKLIKA MAGNIFICA HUMANITAS von Papst Leo XIV. Sie rechnet mit dem Digitalisierungs- und KI-Hype ab. Der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Augsburg) hat die Aussagen der Enzyklika zur Bildung in der Pressemitteilung : „Menschlichkeit in den Mittelpunkt: Durch Bildung KI entwaffnen!“ analysiert und schreibt:

  • „Die KI-Besoffenheit von Bildungspolitik, Schulaufsicht und einem großen Teil der Erziehungswissenschaften wirkt derzeit wie ein Brandbeschleuniger nach Jahren des Zündelns mit dem Feuer der Digitalität, das bereits großen Schaden angerichtet hat. Das Haus der Schule muss neu gebaut werden.“

Zur Analyse von Prof. Zierer:

https://die-pädagogische-wende.de/durch-bildung-ki-entwaffnen

Weitere Artikel zur Enzyklika und aktueller Schulpolitik:

Prof. Ralf Lankau: „Angst muss man nicht vor Maschinen haben, sondern vor den Menschen, die sie entwickeln und missbrauchen.“

Der Papst warnt in seiner ersten Enzyklika vor existenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz für Individuen und Völker. Ralf Lankau hofft im Interview mit den NachDenkSeiten auf neue Impulse in der Diskussion. Zugleich ist er sicher: Widerstand ist möglich!

https://die-pädagogische-wende.de/angst-muss-man-nicht-vor-maschinen-haben

Prof. Gertraud Teuchert-Noodt. Offener Brief an Ministerin Prien und die Expertenkommission: Kritische Stellungnahme zur aktuellen Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kindes- und Jugendschutz in der digitalen Welt vom 20.04.2026:

„Die Forderung aus diesen Erkenntnissen der Neurowissenschaften kann vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Probleme nur lauten, digitale Medien nicht als Hirnkiller bzw. Lernersatz für die biologisch-grandiosen haptischen Werkzeuge jedes Menschen einzusetzen. Sie haben in der gesamten Kindes- und Jugendentwicklung nichts zu suchen.“

https://die-pädagogische-wende.de/stellungnahme-teuchert-noodt_2026

Nina Kolleck, Joachim Bauer: Zwei neue Bücher für alle, die die digitale Sozialisation unserer Kinder verstehen wollen. 

https://die-pädagogische-wende.de/nina-kolleck-der-kampf-in-den-koepfen

https://die-pädagogische-wende.de/joachim-bauer-menschlichkeit-in-digitalen-zeiten

Bündnis für humane Bildung kritisiert Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gutachten ist ein trojanisches Pferd: Richtige Diagnose, industriefreundliche Folgerungen.

https://die-pädagogische-wende.de/erstaunliche-diskrepanz-zwischen-erkenntnis-und-folgerung

(Peter Hensinger, Bündnis für humane Bildung)

Zwischenruf: Wann sind Erzieher gerecht?

„Bildungsgerechtigkeit“ dient in der öffentlichen Debatte – spätestens seit der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert – als Projektionsfläche für vielfältige Erwartungen, Forderungen oder Visionen, die an das Bildungssystem herangetragen werden. Vielleicht müsste die Frage anders gestellt werden. Denn mit der Forderung nach „mehr Bildungsgerechtigkeit“ ist noch nicht geklärt, wem das Bildungs- und Erziehungssystem eigentlich gerecht werden soll. Wann sind Erzieher, Pädagogen oder Lehrer gerecht? Und dürfen sie überhaupt allen Erwartungen gerecht werden, wenn sie ihren pädagogischen Auftrag bestmöglich erfüllen wollen?

Über Gerechtigkeit nachzudenken, ist in der Erziehung aus zwei Gründen notwendig: Wer erziehen will, muss lernen, mit Unterschieden umzugehen – denn jedes Kind ist anders. Und er muss mit begrenzten Ressourcen haushalten, dies gilt auch für die Voraussetzungen erfolgreicher Förderung, Bildung und Erziehung. Woran lässt sich aber bemessen, ob Erzieher und Erzieherinnen nun gerecht handeln?

Zwei Formen von Gerechtigkeit

Jeder Einzelne – jedes Kind, jeder Jugendliche, aber auch jeder Erwachsene – hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bildenund seine Fähigkeiten zu entfalten. Dies spiegelt sich beispielsweise in in den Themen der in der Erzieherausbildung notwendingen Facharbeit wider, bei denen es um den pädagogischen Umgang mit Kindern aus Armutsfamilien, um Inklusion, aber auch um die Förderung hochbegabter Kinder in Kindertageseinrichtungen ging. Frei und gerecht zugleich wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugenund talentiertere Kinder gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle Kinder einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer bzw. egalisierender Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt, dass sich Erzieherinnen und Erzieher diskriminierungsfrei verhalten.

Doch wird eine optimale individuelle Förderung für alle angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die einzelnen Kinder mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem das gleiche pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip „Allen das Gleiche!“ vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem oder in einer pädagogischen Einrichtung zu regulieren. Es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück und gehört zum alten Erbe abendländischen Rechtsempfindens und ethischen Denkens – auch wenn wir nicht davon absehen können, dass dieser Satz im zwanzigsten Jahrhundert als Lagerinschrift in Buchenwald auf übelste Weise pervertiert worden ist.

Mit Eintritt in die Krippe oder den Kindergarten übernimmt das Kind erstmals eine öffentliche Rolle. Es muss sich in einer verfassten Gruppe bewähren, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schulreife. Es muss lernen, mit anderen Menschen zusammenzuleben und zusammenzuarbeiten. Menschliches Erkennen bleibt immer begrenzt. Das lernen angehende Pädagogische Fachkräfte etwa, wenn sie sich mit Fragen der Beobachtung und Dokumentation befassen. Daher können wir in der erzieherischen Praxis niemals alle zuteilungsrelevanten Eigenschaften oder Voraussetzungen in einer heterogenen Gruppe erfassen und berücksichtigen. Andernfalls müssten Sie als Erzieher allein Einzelbetreuung (oder wir als Lehrer allein Einzelunterricht) leisten. Das wäre weder finanzierbar noch im Blick auf soziales Lernen wünschenswert.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche!“ sowie „Jedem das Seine!“ – müssen miteinander verbunden werden: in der erzieherischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen unseres Bildungs- und Erziehungssystems. Entscheidend bleibt das komplementäre, sich ergänzende Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die einzelnen Kinder sollen in der Elementarbildung nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg mit zunehmendem Alter selbst zu bestimmen, soweit sie nicht andere daran hindern, dies gleichfalls zu tun. Jedes Kind soll, soweit dies möglich ist, nach seinen Leistungen und Bedürfnissen behandelt, gefördert, aber auch gefordert werden. Wenn Kindern die Forderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt diesen eine wichtige Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und sich durch das Bestehen von Herausforderungen weiterzuentwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es bei erzieherischem Arbeiten um soziale Bedürfnisse, die dem Kind zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Kindes ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben – auch in der Erziehung. Gerechtigkeit bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit. Der Wille zur Gerechtigkeit, den Sie bei den Kindern wecken sollen, erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet. Oder anders gesagt: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit.

Erziehung als modellhafter Ort von Gerechtigkeit

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen erzieherischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Bildungssystems, bei der Entlohnung der Beschäftigten. Gerechtigkeitsfragen stellen sich beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, im Team oder innerhalb der Kindergruppe. Untereinander oder im Umgang mit den Erziehern erfahren die Kinder beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden. Dabei wirken Erzieher oder Erzieherin zwangsläufig als Modell für gerechtes (oder auch ungerechtes) Handeln.

Das Besondere pädagogischen Handelns ist, dass Erzieher die Kinder gleichzeitig dazu befähigen sollen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie sollen die Kinder alters- und entwicklungsangemessen auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten, in der Gerechtigkeitsfragen eine wichtige Rolle spielen. Dabei handelt es sich bei Gerechtigkeitsproblemen im pädagogischen Bereich nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Bildungssystem aufbauen, alle Bildungseinrichtungen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch in der Praxis im Detail vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme stellen sich in jeder Generation und in jeder Situation immer wieder neu, sie können nicht einfach durch pädagogisches Handeln aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muss die Gerechtigkeitsfrage immer wieder auf unser erzieherisches Handeln hin ausgelegt werden.

Bildungsreform als Aufgabe der modernen Gesellschaft ist beständige Selbstreflexion der pädagogisch Tätigen, nicht beständige Strukturreform – dann könnten Erzieher und Pädagogen niemals in Ruhe arbeiten. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es nicht einfach das eine gerechte Bildungssystem, das wir nur als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausmalen und wortreich beschwören müssten. In einer pluralen Gesellschaft wird es verschiedene Modelle erzieherischen Arbeitens geben können, die sich als gerecht erweisen, solange sie sich wechselseitig rechtfertigen lassen. Sie müssen bei Bewerbungen entscheiden, welcher Träger, welches Konzept und welches Modell Ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht und wo Sie sich vorstellen können zu arbeiten.

Ein vollkommen „gerechtes“ Bildungssystem – wie immer man sich dieses auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht mehr frei. Freiheit verlangt danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder aufs Neue auf ihre Lebensdienlichkeit zu prüfen und unter Umständen weiterzuentwickeln. Die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit kann dabei Anwalt einer Humanität sein, welche die Mündigkeit des Einzelnen in den Vordergrund stellt und sich gegen mögliche funktionale Verengungen des Menschseins zur Wehr setzt.

Erzieher und Erzieherinnen sollten aktiv daran mitarbeiten, die Bedingungen Ihrer erzieherischen Arbeit möglichst gerecht zu gestalten – sei es in Verhandlungen mit dem Träger, durch politisches Engagement im Rahmen von Berufsverbänden, bei der Organisationsentwicklung in ihrer Einrichtung, in der Zusammenarbeit im Team oder mit den Eltern und nicht zuletzt in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, im Blick auf deren Bedürfnisse und Interessen, deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Und Sie sollten die Kinder und Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, alters- und entwicklungsangemessen zunehmend stärker dazu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu erkennen, selbständig zu beurteilen und angemessen damit umzugehen. Gerechtigkeit muss immer wieder neu gesucht und angestrebt werden. Schon früh sollten Kinder in jene Verfahren eingeführt werden, die dazu dienen, immer wieder Gerechtigkeit herzustellen und zu praktizieren. Im Kindergarten kann dies beispielsweise durch die Kinderkonferenz, das Philosophieren mit Kindern oder durch das Erlernen konstruktiver Modelle der Konfliktlösung gelingen.

Nicht zuletzt konfessionelle Kindertageseinrichtungen sollten selbst ein modellhafter Ort sein, an dem das Team immer wieder darüber nachdenkt, was es heißt, als Erzieher oder Erzieherin gerecht zu handeln – auch im Licht der immer größeren Gerechtigkeit Gottes, auf die wir als sündige, begrenzte Menschen stets angewiesen bleiben.

Rezension: Pädagogische Zeitdiagnose

Axel Bernd Kunze (Rez.): Krise der Imagination, in: Glaube + Bildung. Zeitschrift für christliche Erziehung 77 (2025), H. 4, S. 30. Rezension zu: Roland Reichenbach: Krise der Imagination. Zum Verlust von Urteilskraft und Gemeinsinn (Gegenwartsfragen), Gießen: Psychosozial 2025, 170 Seiten.

„Warum sollte man das Buch lesen? Es gibt einen Anstoß, über ein vielfach vorherrschendes Verständnis, das Bildung allein als soziale Anpassungsleistung zu sehen vermag, hinauszudenken. Bildung fördert Imagination, wehrt Allmaschts- wie Ohnmachtsphantasien ab und hilft, die Welt zu verstehen und sich in ihr zu orientieren.“

Neuerscheinung: Zwanzig Jahre Kindheitspädagogik in Deutschland

2024 war es zwanzig Jahre her, dass in Deutschland eigenständige Studiengänge für Kindheitspädagogik entstanden. Aus Anlass dieses Jubiläums nimmt sich die Zeitschrift „Katholische Bildung“ des Themas an. Der Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze nimmt eine Standortbestimmung der noch jungen Disziplin vor:

Axel Bernd Kunze: Zwischen Sozialpädagogik und Elementarbildung – Bildungsethische Gedanken anlässlich zweier Jahrzehnte akademischer Kindheitspädagogik, in: Katholische Bildung 126 (2025, Heft 9/10 (September/Oktober), S. 221 – 232.

„Katholische Bildung“ ist die Verbandszeitschrift des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen e. V. (VkdL).