Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Neuerscheinung: Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos

Der Gedankengang basiert auf dem Seminar „Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos – Einführung und Austausch“ auf dem Christlichen Pädagogentag am 17. Mai 2025 in Walddorfhäslach:

Axel Bernd Kunze: Grundlagen eines pädagogischen Berufsethos, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 78 (2026), Heft 3 (Juli bis September 2026), S. 9 – 12.

https://www.eleg.de/artikel/glaube-und-erziehung-3-26.html

Magnifica Humanitas: Bündnis für humane Bildung nimmt Stellung

Am Pfingstmontag hat Papst Leo XIV. persönlich seine Antrittsenzyklika vorgestellt. Es ist die erste päpstliche Enzyklika, die sich dem Thema Künstliche Intelligenz widmet. Das Bündnis für humane Bildung hat hierzu Stellung genommen:

Es ist ein Dokument von weltweiter Bedeutung, die ENZYKLIKA MAGNIFICA HUMANITAS von Papst Leo XIV. Sie rechnet mit dem Digitalisierungs- und KI-Hype ab. Der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Augsburg) hat die Aussagen der Enzyklika zur Bildung in der Pressemitteilung : „Menschlichkeit in den Mittelpunkt: Durch Bildung KI entwaffnen!“ analysiert und schreibt:

  • „Die KI-Besoffenheit von Bildungspolitik, Schulaufsicht und einem großen Teil der Erziehungswissenschaften wirkt derzeit wie ein Brandbeschleuniger nach Jahren des Zündelns mit dem Feuer der Digitalität, das bereits großen Schaden angerichtet hat. Das Haus der Schule muss neu gebaut werden.“

Zur Analyse von Prof. Zierer:

https://die-pädagogische-wende.de/durch-bildung-ki-entwaffnen

Weitere Artikel zur Enzyklika und aktueller Schulpolitik:

Prof. Ralf Lankau: „Angst muss man nicht vor Maschinen haben, sondern vor den Menschen, die sie entwickeln und missbrauchen.“

Der Papst warnt in seiner ersten Enzyklika vor existenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz für Individuen und Völker. Ralf Lankau hofft im Interview mit den NachDenkSeiten auf neue Impulse in der Diskussion. Zugleich ist er sicher: Widerstand ist möglich!

https://die-pädagogische-wende.de/angst-muss-man-nicht-vor-maschinen-haben

Prof. Gertraud Teuchert-Noodt. Offener Brief an Ministerin Prien und die Expertenkommission: Kritische Stellungnahme zur aktuellen Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kindes- und Jugendschutz in der digitalen Welt vom 20.04.2026:

„Die Forderung aus diesen Erkenntnissen der Neurowissenschaften kann vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Probleme nur lauten, digitale Medien nicht als Hirnkiller bzw. Lernersatz für die biologisch-grandiosen haptischen Werkzeuge jedes Menschen einzusetzen. Sie haben in der gesamten Kindes- und Jugendentwicklung nichts zu suchen.“

https://die-pädagogische-wende.de/stellungnahme-teuchert-noodt_2026

Nina Kolleck, Joachim Bauer: Zwei neue Bücher für alle, die die digitale Sozialisation unserer Kinder verstehen wollen. 

https://die-pädagogische-wende.de/nina-kolleck-der-kampf-in-den-koepfen

https://die-pädagogische-wende.de/joachim-bauer-menschlichkeit-in-digitalen-zeiten

Bündnis für humane Bildung kritisiert Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gutachten ist ein trojanisches Pferd: Richtige Diagnose, industriefreundliche Folgerungen.

https://die-pädagogische-wende.de/erstaunliche-diskrepanz-zwischen-erkenntnis-und-folgerung

(Peter Hensinger, Bündnis für humane Bildung)

Zwischenruf: Wann sind Erzieher gerecht?

„Bildungsgerechtigkeit“ dient in der öffentlichen Debatte – spätestens seit der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert – als Projektionsfläche für vielfältige Erwartungen, Forderungen oder Visionen, die an das Bildungssystem herangetragen werden. Vielleicht müsste die Frage anders gestellt werden. Denn mit der Forderung nach „mehr Bildungsgerechtigkeit“ ist noch nicht geklärt, wem das Bildungs- und Erziehungssystem eigentlich gerecht werden soll. Wann sind Erzieher, Pädagogen oder Lehrer gerecht? Und dürfen sie überhaupt allen Erwartungen gerecht werden, wenn sie ihren pädagogischen Auftrag bestmöglich erfüllen wollen?

Über Gerechtigkeit nachzudenken, ist in der Erziehung aus zwei Gründen notwendig: Wer erziehen will, muss lernen, mit Unterschieden umzugehen – denn jedes Kind ist anders. Und er muss mit begrenzten Ressourcen haushalten, dies gilt auch für die Voraussetzungen erfolgreicher Förderung, Bildung und Erziehung. Woran lässt sich aber bemessen, ob Erzieher und Erzieherinnen nun gerecht handeln?

Zwei Formen von Gerechtigkeit

Jeder Einzelne – jedes Kind, jeder Jugendliche, aber auch jeder Erwachsene – hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bildenund seine Fähigkeiten zu entfalten. Dies spiegelt sich beispielsweise in in den Themen der in der Erzieherausbildung notwendingen Facharbeit wider, bei denen es um den pädagogischen Umgang mit Kindern aus Armutsfamilien, um Inklusion, aber auch um die Förderung hochbegabter Kinder in Kindertageseinrichtungen ging. Frei und gerecht zugleich wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugenund talentiertere Kinder gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle Kinder einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer bzw. egalisierender Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt, dass sich Erzieherinnen und Erzieher diskriminierungsfrei verhalten.

Doch wird eine optimale individuelle Förderung für alle angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die einzelnen Kinder mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem das gleiche pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip „Allen das Gleiche!“ vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem oder in einer pädagogischen Einrichtung zu regulieren. Es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück und gehört zum alten Erbe abendländischen Rechtsempfindens und ethischen Denkens – auch wenn wir nicht davon absehen können, dass dieser Satz im zwanzigsten Jahrhundert als Lagerinschrift in Buchenwald auf übelste Weise pervertiert worden ist.

Mit Eintritt in die Krippe oder den Kindergarten übernimmt das Kind erstmals eine öffentliche Rolle. Es muss sich in einer verfassten Gruppe bewähren, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schulreife. Es muss lernen, mit anderen Menschen zusammenzuleben und zusammenzuarbeiten. Menschliches Erkennen bleibt immer begrenzt. Das lernen angehende Pädagogische Fachkräfte etwa, wenn sie sich mit Fragen der Beobachtung und Dokumentation befassen. Daher können wir in der erzieherischen Praxis niemals alle zuteilungsrelevanten Eigenschaften oder Voraussetzungen in einer heterogenen Gruppe erfassen und berücksichtigen. Andernfalls müssten Sie als Erzieher allein Einzelbetreuung (oder wir als Lehrer allein Einzelunterricht) leisten. Das wäre weder finanzierbar noch im Blick auf soziales Lernen wünschenswert.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche!“ sowie „Jedem das Seine!“ – müssen miteinander verbunden werden: in der erzieherischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen unseres Bildungs- und Erziehungssystems. Entscheidend bleibt das komplementäre, sich ergänzende Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die einzelnen Kinder sollen in der Elementarbildung nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg mit zunehmendem Alter selbst zu bestimmen, soweit sie nicht andere daran hindern, dies gleichfalls zu tun. Jedes Kind soll, soweit dies möglich ist, nach seinen Leistungen und Bedürfnissen behandelt, gefördert, aber auch gefordert werden. Wenn Kindern die Forderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt diesen eine wichtige Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und sich durch das Bestehen von Herausforderungen weiterzuentwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es bei erzieherischem Arbeiten um soziale Bedürfnisse, die dem Kind zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Kindes ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben – auch in der Erziehung. Gerechtigkeit bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit. Der Wille zur Gerechtigkeit, den Sie bei den Kindern wecken sollen, erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet. Oder anders gesagt: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit.

Erziehung als modellhafter Ort von Gerechtigkeit

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen erzieherischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Bildungssystems, bei der Entlohnung der Beschäftigten. Gerechtigkeitsfragen stellen sich beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, im Team oder innerhalb der Kindergruppe. Untereinander oder im Umgang mit den Erziehern erfahren die Kinder beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden. Dabei wirken Erzieher oder Erzieherin zwangsläufig als Modell für gerechtes (oder auch ungerechtes) Handeln.

Das Besondere pädagogischen Handelns ist, dass Erzieher die Kinder gleichzeitig dazu befähigen sollen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie sollen die Kinder alters- und entwicklungsangemessen auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten, in der Gerechtigkeitsfragen eine wichtige Rolle spielen. Dabei handelt es sich bei Gerechtigkeitsproblemen im pädagogischen Bereich nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Bildungssystem aufbauen, alle Bildungseinrichtungen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch in der Praxis im Detail vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme stellen sich in jeder Generation und in jeder Situation immer wieder neu, sie können nicht einfach durch pädagogisches Handeln aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muss die Gerechtigkeitsfrage immer wieder auf unser erzieherisches Handeln hin ausgelegt werden.

Bildungsreform als Aufgabe der modernen Gesellschaft ist beständige Selbstreflexion der pädagogisch Tätigen, nicht beständige Strukturreform – dann könnten Erzieher und Pädagogen niemals in Ruhe arbeiten. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es nicht einfach das eine gerechte Bildungssystem, das wir nur als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausmalen und wortreich beschwören müssten. In einer pluralen Gesellschaft wird es verschiedene Modelle erzieherischen Arbeitens geben können, die sich als gerecht erweisen, solange sie sich wechselseitig rechtfertigen lassen. Sie müssen bei Bewerbungen entscheiden, welcher Träger, welches Konzept und welches Modell Ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht und wo Sie sich vorstellen können zu arbeiten.

Ein vollkommen „gerechtes“ Bildungssystem – wie immer man sich dieses auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht mehr frei. Freiheit verlangt danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder aufs Neue auf ihre Lebensdienlichkeit zu prüfen und unter Umständen weiterzuentwickeln. Die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit kann dabei Anwalt einer Humanität sein, welche die Mündigkeit des Einzelnen in den Vordergrund stellt und sich gegen mögliche funktionale Verengungen des Menschseins zur Wehr setzt.

Erzieher und Erzieherinnen sollten aktiv daran mitarbeiten, die Bedingungen Ihrer erzieherischen Arbeit möglichst gerecht zu gestalten – sei es in Verhandlungen mit dem Träger, durch politisches Engagement im Rahmen von Berufsverbänden, bei der Organisationsentwicklung in ihrer Einrichtung, in der Zusammenarbeit im Team oder mit den Eltern und nicht zuletzt in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, im Blick auf deren Bedürfnisse und Interessen, deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Und Sie sollten die Kinder und Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, alters- und entwicklungsangemessen zunehmend stärker dazu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu erkennen, selbständig zu beurteilen und angemessen damit umzugehen. Gerechtigkeit muss immer wieder neu gesucht und angestrebt werden. Schon früh sollten Kinder in jene Verfahren eingeführt werden, die dazu dienen, immer wieder Gerechtigkeit herzustellen und zu praktizieren. Im Kindergarten kann dies beispielsweise durch die Kinderkonferenz, das Philosophieren mit Kindern oder durch das Erlernen konstruktiver Modelle der Konfliktlösung gelingen.

Nicht zuletzt konfessionelle Kindertageseinrichtungen sollten selbst ein modellhafter Ort sein, an dem das Team immer wieder darüber nachdenkt, was es heißt, als Erzieher oder Erzieherin gerecht zu handeln – auch im Licht der immer größeren Gerechtigkeit Gottes, auf die wir als sündige, begrenzte Menschen stets angewiesen bleiben.

Rezension: Pädagogische Zeitdiagnose

Axel Bernd Kunze (Rez.): Krise der Imagination, in: Glaube + Bildung. Zeitschrift für christliche Erziehung 77 (2025), H. 4, S. 30. Rezension zu: Roland Reichenbach: Krise der Imagination. Zum Verlust von Urteilskraft und Gemeinsinn (Gegenwartsfragen), Gießen: Psychosozial 2025, 170 Seiten.

„Warum sollte man das Buch lesen? Es gibt einen Anstoß, über ein vielfach vorherrschendes Verständnis, das Bildung allein als soziale Anpassungsleistung zu sehen vermag, hinauszudenken. Bildung fördert Imagination, wehrt Allmaschts- wie Ohnmachtsphantasien ab und hilft, die Welt zu verstehen und sich in ihr zu orientieren.“

Neuerscheinung: Zwanzig Jahre Kindheitspädagogik in Deutschland

2024 war es zwanzig Jahre her, dass in Deutschland eigenständige Studiengänge für Kindheitspädagogik entstanden. Aus Anlass dieses Jubiläums nimmt sich die Zeitschrift „Katholische Bildung“ des Themas an. Der Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze nimmt eine Standortbestimmung der noch jungen Disziplin vor:

Axel Bernd Kunze: Zwischen Sozialpädagogik und Elementarbildung – Bildungsethische Gedanken anlässlich zweier Jahrzehnte akademischer Kindheitspädagogik, in: Katholische Bildung 126 (2025, Heft 9/10 (September/Oktober), S. 221 – 232.

„Katholische Bildung“ ist die Verbandszeitschrift des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen e. V. (VkdL).

Rezension: Kinderrechte im Kontext Schule

Adolf Bartz, Katharina Gerarts, Lothar Krappmann, Claudia Lohrenscheit (Hgg.): Praxis der Kinderrechte an deutschen Schulen. Eine Zwischenbilanz (Kinderrechte und Bildung; debus Pädagogik), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2023, 380 Seiten.

Manfred L. Pirner, Michaela Gläser-Zikuda, Michael Krennerich (Hgg.): Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen im Kontext Schule (Wochenschau Wissenschaft), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 327 Seiten.

Wie steht es um die Kinder- und Menschenrechte in der Schule? Zwei Bände aus dem Frankfurter Wochenschau-Verlag versuchen eine Bilanz.

Der Band aus der Reihe „Kinderrechte und Bildung“ stellt vor allem die Beteiligungsrechte von Schülern und Schülerinnen in den Mittelpunkt. Die Zusammenstellung bietet eine anschauliche Sammlung von Praxisbeispielen, einschließlich eines Materialanhangs für die konkrete Umsetzung der Kinderrechte im Kontext Schule. Hier schreiben Lehrkräfte, Studienleiter, Schulleiter … Und das ist wichtig: Denn wie eine beteiligungsorientierte Praxis in der Schule umgesetzt werden kann, ist nicht aus der Menschenrechtstheorie abzuleiten. Deren Erkenntnisse müssen vielmehr pädagogisch rekontextualisiert werden. Und hierfür ist der Blick der Schulpädagogik und Didaktik wichtig, aber entscheidend auch die Stimme der pädagogischen Praxis.

Der Band von Manfred Pirner, Michaela Gläser-Zikuda und Michael Krennerich weitet den Blick, indem er – in jeweils getrennten Teilen des Bandes – die Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen thematisiert und fragt, was daraus für eine kinderrechtsgemäße Schul- und Unterrichtskultur folgt. Der Band dokumentiert eine Tagung des Center for Human Rights (CHREN) und des Kompetenzzentrums für Schulentwicklung und Evaluation (KSE) der Universität Erlangen-Nürnberg, des Regionalbüros Nürnberg des Deutschen Schulpreises und der Deutschen Schulakademie sowie der Wissenschaftlichen Arbeitsstelle Evangelische Schulen (WAES) in Hannover und des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg. Wichtig für die Umsetzung der Kinderrechte im schulischen Kontext ist – wie das Fazit am Ende des Bandes andeutet –, dass deutlich unterschieden ist, wer in diesem Rahmen jeweils welche Aufgaben hat. Dies wird nur im gemeinsamen Miteinander von Schulpraxis, Politik und Wissenschaft gelingen.

Rede: Ein Bildungsberuf

Aus einem Schulleitungsgrußwort zur Abschlussfeier mit feierlicher Zeugnisübergabe:

Der Bereich frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten – im Anschluss an die ersten PISA-Studien – stark ausgebaut. Die Gründe sind vielfältig. Vom Umbau der Krippen- und Kindergartenlandschaft zum Elementarbildungsbereich versprach man sich, so eine der Erwartungen, ein Mehr an Bildungsgerechtigkeit. Die Fachschulen für Sozialpädagogik konnten im Rahmen dieser Entwicklung politisch durchsetzen, dass die staatliche Anerkennung von Erziehern und Erzieherinnen im Deutschen Qualifikationsrahmen, der 2013 in Kraft trat, im Kompetenzniveau einem akademischen Bachelorabschluss gleichgestellt wurde.

Ferner haben die Bundesländer eigene Bildungspläne für den Elementarbereich erlassen. In Baden-Württemberg wurde erst am Montag vor einer Woche der neue, gänzlich überarbeitete Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege öffentlich vorgestellt. Sie werden sich im Rahmen Ihrer Berufseinstiegsphase sicher noch intensiv mit diesem auseinandersetzen müssen.

Der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, auf dem die Orientierungs-, Rahmen- oder Bildungspläne für den Elementarbereich in den einzelnen Ländern aufbauen, verzichtet bewusst auf eine Abgrenzung zwischen Bildung und Erziehung. Dort heißt es: „Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Zwischen den Zeilen ist die Warnung vor einer „Verschulung“ des Kindergartens herauszulesen. Vermieden werden soll ein Bildungsverständnis, wie es schulischer Didaktik zugrunde liegt, bei der die Auseinandersetzung zwischen Lernenden und Lehrenden immer primär über einen methodisch strukturierten Bildungsinhalt verläuft – Zitat: „Eine Fächerorientierung oder Orientierung an Wissenschaftsdisziplinen ist dem Elementarbereich fremd. Eine Beschreibung von Themenfeldern, in denen sich kindliche Neugier artikuliert, aber ist sinnvoll, weil sie die Angebote der Kindertageseinrichtung konkretisiert.“ In der Elementardidaktik soll sich der „Prozess der Weltaneignung“ vorrangig aus sozialen Situationen ergeben, also alltagsbasiert erfolgen. Bildung geschieht über die lern- und entwicklungspsychologisch angemessene Gestaltung von Beziehungen, Situationen, Zeiten und Räumen.

Doch dieser Bildungsanspruch von Kindertageseinrichtungen ist im Zuge des Fachkräftemangels unter Druck geraten: „Der Erziehungs- und Bildungsauftrag tritt in den Hintergrund, der Betreuungsauftrag in den Mittelpunkt“, formuliert der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA), dem auch unsere Fachschule angehört, in einem aktuellen Positionspapier mit dem sprechenden Titel: „Betreuung statt Bildung? – Ohne uns!“ Weiter heißt es: „Indem wir dafür einstehen, dass Bildung und Erziehung genuine Aufgaben von Kindertagesstätten bleiben, engagieren wir uns für zentrale Zukunftsaufgaben, die gesellschaftliche Entwicklung sowie ein humanes, friedvolles und gemeinwohlorientiertes Zusammenleben sichern.“

Im März dieses Jahres wurden die Forderungen der bundesweit mehr als fünfundfünfzig evangelischen Fachschulen, die sich im BeA zusammengeschlossen haben, im Rahmen einer Strategie 2030 und einer Ausbildungsoffensive Sozialpädagogik konkretisiert.

Wichtig ist uns dabei:

  • Sie haben sich mit Ihrer Ausbildung, die Sie heute erfolgreich beenden, für einen anspruchsvollen Bildungsberuf entschieden. Das Berufsethos Pädagogischer Fachkräfte basiert darauf, dass Sie die Selbstbestimmungsfähigkeit und Mündigkeit der Ihnen anvertrauten Kinder fördern wollen.
  • Diese Arbeit ist äußerst anspruchsvoll und verlangt nach einer hohen Fachlichkeit. Und sie ist eine wichtige gesellschaftliche Zukunftsaufgabe, die öffentliche Anerkennung verdient. Und diese Arbeit wird angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen nicht an Bedeutung abnehmen, sondern gewinnen.
  • Die hohe Bildungs- und Erziehungskompetenz Pädagogischer Fachkräfte sichert die hohe Professionalität der Berufsgruppe, die Attraktivität Ihres Berufsbildes und das gesellschaftliche Ansehen.
  • Das evangelische Bildungsprofil stärkt diese Anliegen. Religiöse Bildung ist ein wichtiger Teil der Persönlichkeitsentwicklung und fördert darüber hinaus interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen.

Dies alles dürfen auch Sie sich auf die Fahne schreiben, wenn Sie heute Ihr Abschlusszeugnis, Ihre staatliche Anerkennung und darüber hinaus auch den Titel eines „Bachelor Professional in Sozialwesen“ in Empfang nehmen. Bildung sichert Zukunft. Oder anders gesagt: Sie sichern Zukunft. Sie tragen entscheidend dazu bei, den Kindern ihr Recht auf Bildung und Erziehung zu sichern.

Dies gilt für Ihre konkrete berufliche Tätigkeit in Krippe oder Kindertagesstätte, Grundschulbetreuung oder Hort, Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung. Dies gilt aber auch gesellschaftlich: Sie sind wichtige Botschafterinnen und Botschafter für den Bildungsauftrag Pädagogischer Fachkräfte – dort, wo Sie stehen:  im Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern; in der Praxisanleitung, wenn Sie in zwei Jahren vielleicht selbst als Mentor oder Mentorin aktiv sein werden; im Rahmen Ihres Trägers, in der Kommunalpolitik, in Berufs- und Fachverbänden oder überhaupt in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit.

Neuerscheinung: Theologische Ethik der Bildung

„Die Würde des Menschen – semiotisch, informationstheoretisch, bildungsethisch“, lautet das neue Themenheft der NEUEN ORDNUNG. Aus bildungsethischer Perspektive findet sich darin:

Axel Bernd Kunze: Pädagogische Selbstbestimmung. Überlegungen aus der Perspektive einer theologischen Ethik der Bildung, in: Die Neue Ordnung 79 (2025), H. 3, S. 208 – 220.

Münster: Abschiedsvorlesung im Sommersemster 2025

Die bisherige Direktorin des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften der Universität Münster, Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins, hält Ende dieses Sommersemesters ihre Abschiedsvorlesung: am Freitag, 11. Juli 2025, um 11 Uhr im Audimax in der Johannisstraße 12 – 20. Die Sozialethikerin kann als Pionierin einer Sozialethik der Bildung gelten. Das von ihr in Bamberg und später in Münster geleitete DFG-Forschungsprojekt „Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“ hat zentrale Grundlagen für einen eigenständigen Bildungsdiskurs innerhalb der Disziplin gelegt. Später hat sie sich verstärkt anderen Themen zugewandt, etwa der Pflegeethik. Die Münsteraner Forscherin wird nach ihrem Abschied als Seniorprofessorin weiterarbeiten.

In der aktuellen Ausgabe der Münsteraner Universitätszeitung findet sich ein Portrait über Marianne Heimbach-Steins:

https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=14614