Rezension teilweise übernommen:
Rezension: „Umerziehung zum neuen Menschen“ von Erwin Rigo
Ein Weckruf für die Freiheit des Geistes – aus transzendentalkritischer Sicht gewürdigt.
Von Dr. Hans-Michael Tappen (Rezensent)
In den traditionsreichen Debatten der Salzburger Symposien zur Systematischen Pädagogik – maßgeblich geprägt durch das Vermächtnis meines geschätzten Lehrers Marian Heitger – haben wir uns über Jahre hinweg mit einer zentralen Frage beschäftigt: Wie bleibt der Mensch das Subjekt seiner Bildung und wird nicht zum Objekt fremder Zwecke degradiert?
Erwin Rigo, der an der Universität Wien promovierte, hat nun mit seinem aktuellen Werk „Umerziehung zum neuen Menschen: Umprogrammierung – Konditionierung – Indoktrination“ ein Buch vorgelegt, das genau diese fundamentale Fragestellung mitten in den gesellschaftlichen Diskurs katapultiert.
Man mag im methodischen Ansatz getrennte Wege gehen: Wo wir im akademischen Raum die transzendentalkritische Begründung von Bildung und die sittliche Autonomie der Person streng philosophisch herleiten, wählt Rigo das scharfe Florett der pointierten Kulturkritik. Er verlässt den Elfenbeinturm, um den direkten, gesellschaftspolitischen Weckruf zu wagen. Doch nach dem bewährten Motto „getrennt marschieren – aber vereint schlagen“ treffen wir uns im Ziel.
Rigos präzise Phänomenanalyse der modernen Bildungslandschaft legt den Finger in eine tiefe Wunde. Er seziert, wie durch den modernen Kompetenzwahn internationaler Programme echtes, tiefes Fachwissen zugunsten einer staatlich erwünschten Verhaltenssteuerung zurückgedrängt wird. Aus der Perspektive meines Lehrers Marian Heitger und meinem eigenen Ansatz lässt sich Rigos Diagnose nur unterstreichen: Eine Pädagogik, die Bildung auf bloß messbare Funktionalkompetenzen reduziert, verfehlt die transzendentale Bedingung von Freiheit. Sie betreibt keine Bildung, sondern funktionale Konditionierung. Sie achtet nicht die Würde der Person, sondern betreibt eine Form der ideologischen Umerziehung.
Ich schätze Erwin Rigo als langjährigen, engagierten Pädagogen außerordentlich. Sein Buch ist ein hochgradig anerkennenswertes und aufrüttelndes Werk. Es bietet eine schonungslose Offenlegung der Entfremdungsprozesse in unseren Schulen, ein leidenschaftliches Plädoyer für eine angstfreie Debattenkultur und einen unschätzbaren Impuls für Eltern, Lehrer und Denker, die sich nicht mit der technokratischen Verwaltung von Geist zufriedengeben wollen.
Auch wenn Rigos Sprache die Zuspitzung sucht und im Amadeus Verlag bewusst neue Leseräume erschließt: Inhaltlich liefert er die empirische und kulturkritische Bestätigung dessen, wovor die transzendentalkritische Erziehungswissenschaft seit jeher warnt. Ein absolut lesenswertes Buch, das zur Pflichtlektüre für jeden werden sollte, dem die Zukunft wahrhaft freier Bildung am Herzen liegt.
Bibliografische Angaben und Bezugsempfehlung:
Erwin Rigo: Umerziehung zum neuen Menschen. Umprogrammierung – Konditionierung – Indoktrination. Amadeus-Verlag, Fichtenberg. ISBN: 978-3985620456.
Buchtipp: Mondo Piccolo
„Wie für jeden katholisch geschulten Christen ist auch für Guareschi das Gewissen die höchste und letzte Instanz, vor der wir uns im Angesicht Gottes zu verantworten haben. Für die totalitären Parteien des Nationalsozialismus und des Kommunismus, aber auch in manchen Philosophien des Konstruktivismus und Postmodernismus, welche grundsätzlich die Gott-Verwiesenheit der menschlichen Vernunft und des moralischen Gewissens in einem Anflug von Atheismus meinen leugnen zu müssen zugunsten der Autonomie der menschlichen Freiheit als grundloser Selbstbestimmung, ist das Gewissen nur gebunden an das Interesse der Parteien oder die Lust- und Unlust-Empfindungen des einzelnen Subjekts – gemäß dem Diktum: Gut ist, was dem Volke oder der Klasse oder meinem persönlichen Wohlbefinden nutzt.“ – so der Dogmatiker und ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation Gerhard Ludwig Kardinal Müller im Nachwort zur Biographie Marco Gallinas über den literarischen Vater von Don Camillo, Giovannino Guareschi.

Die gut lesbare, essayartige Biographie kann geradezu als praktisch-lebensnahe Veranschaulichung katholischer Gewissenslehre gelesen werden. So wie auch die beliebten Geschichte um Don Camillo und seinen kommunistischen Widersacher Peppone aus dem „Mondo Piccolo“, dem Italien der Poebene, jenseits der Touristenströme. Der Band ist ein starkes Plädoyer wider den autoritären Kollektivismus, der in unseren Tagen wieder sein Haupt erhebt. … ein starkes Plädoyer für den christlichen Personalismus und die Unbeugsamkeit des gläubigen Individuums. … ein starkes Plädoyer für das Gewissen, die Suche nach Wahrheit und den Mut, dem als wahr Erkannten auch zu folgen. … ein starkes Plädoyer für die Bedeutung von Tradition und die Kraft katholischer Identität.
Und nebenbei erfährt der Leser auch eine Menge über die „zwei Italien“ der Nachkriegszeit und die Kämpfe im damaligen Journalismus. Am Ende bleibt der Eindruck, dass Don Camillo immer noch erstaunlich aktuell ist. Die einzelnen Kapitel lassen sich sehr gut abschnittweise lesen.
Marco Gallina: Giovannino Guareschi. Don Camillos rebellischer Vater, Neu-Isenburg: Westend 2026, 207 Seiten.
Neuerscheinung: Organspende nach Herzstillstand?
Christliches Forum übernimmt Beitrag zur Organspendedebatte:
Auf fremden Seiten: Selbstbestimmt jetzt!
Wider die kollektivistischen Narrative. Boris Kotchoubey rezensiert den neuen Band – zweiter Teil einer geplanten Trilogie – des Philosophen Michael Esfeld:
Michael Esfeld: Selbstbestimmt jetzt! Der Weg zur Gestaltung der Zukunft (Achgut Edition, 2026).
https://www.novo-argumente.com/rezension/wider_die_kollektivistischen_narrative
Zwischenruf: Allein die freie Zustimmungslösung bei Organspende ist ethisch verantwortbar
Organspende nach Herzstillstand?
Ein Positionspapier der DCD-Working-Group der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vom September 2026 beschäftigt sich mit der Möglichkeit einer Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD). Es beschreibt die Möglichkeit der Organspende bereits im Vorfeld des Hirntodes, und zwar wenn es bei einem Menschen kontrolliert (auf Intensivstation nach Abschalten der lebenserhaltenden Geräte) oder unkontrolliert (plötzlicher Herztod außerhalb der Intensivstation) zu einem Herzstillstand kommt. Diese Möglichkeit der Organspende ist bereits in zahlreichen Ländern etabliert. Nach einer sogenannten No-touch-Zeit von fünf Minuten nach Abschalten der Geräte oder einer erfolglosen Reanimation wird der Tod festgestellt und anschließend, sofern ein entsprechender Wille vorliegt, die Organentnahme eingeleitet.
Auf den ersten Blick erscheint dieses Vorgehen konsequent. Ein Patient hat vorher weitere lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, die Medizin respektiert diesen Willen und ermöglicht zusätzlich eine Organspende. Doch genau an diesem Punkt wird die Beurteilung des Patientenwillens schwierig, denn der Wunsch eines Patienten, eine medizinisch aussichtslose oder von ihm nicht mehr gewünschte Behandlung zu beenden, ist zunächst etwas anderes als der Wunsch, nach seinem Tod Organe zu spenden. Diese beiden Entscheidungen müssen strikt voneinander getrennt bleiben. Der Patient und die Angehörigen dürfen niemals den Eindruck gewinnen, dass die Beendigung der Intensivtherapie deshalb besonders sinnvoll oder erwünscht sei, weil anschließend eine Organentnahme möglich wird.
Sobald nach Beendigung der Therapie eine mögliche Organspende angezielt wird, entsteht eine Konstellation, bei welcher der Zeitpunkt des Todes gleichzeitig der Zeitpunkt der Entscheidung zur Organentnahme ist. Auf der einen Seite steht ein sterbender Patient, dessen Behandlung beendet werden soll, auf der anderen Seite steht ein schwer kranker Mensch, der dringend auf ein Organ wartet. Die Interessen der möglichen Empfänger dürfen jedoch niemals in die Entscheidung darüber einfließen, ob und wann die Behandlung des potenziellen Spenders beendet wird.
Hier liegt eine der zentralen ethischen Herausforderungen der Organentnahme nach Herzstillstand. Die Entscheidung zum Abbruch der lebenserhaltenden Therapie muss ausschließlich aus dem Interesse und dem Willen des Patienten heraus getroffen werden, nicht wegen seiner Organe, nicht wegen irgendwelcher Wartelisten und nicht wegen des Mangels an Spenderorganen.
Die angestrebte Organspende nach Herzstillstand (v. a. beim unkontrollierten Herzstillstand außerhalb der Intensivstation) zerstört das notwendige Vertrauen in die Ärzteschaft, in die Institutionen und auch in den Staat und seine Entscheidungsträger. Ein übergriffiger Staat greift steuernd, kontrollierend und ungehemmt in alle Belange des „Menschseins“ ein. Unsere Verfassungsordnung jedoch stellt das Individuum und dessen Schutz vor staatlicher Willkür an die erste Stelle.
Widerspruchslösung?
Noch deutlicher wird die Problematik, wenn gleichzeitig eine Widerspruchslösung eingeführt wird. Bei einer Zustimmungslösung bedeutet Schweigen zunächst, dass keine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Bei einer Widerspruchslösung bekommt dasselbe Schweigen eine völlig andere Bedeutung, es wird als Zustimmung behandelt. Aber ist Schweigen tatsächlich eine autonome Entscheidung? Wenn ein Mensch niemals bewusst entschieden hat, Organspender zu sein, kann sein Schweigen dann ethisch tatsächlich als positive Willensbekundung interpretiert werden?
Moralisch bleiben schwerwiegende Fragen. Nicht entschieden zu haben, ist nicht zwangsläufig dasselbe, wie zugestimmt zu haben. Die Widerspruchslösung verschiebt die Verantwortung vom Staat beziehungsweise vom medizinischen System auf den Einzelnen: Wer nicht widerspricht, muss damit rechnen, dass seine Organe nach seinem Tod entnommen werden. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet aber noch nicht die moralische Frage, ob aus einem unterlassenen Widerspruch tatsächlich eine autonome Zustimmung abgeleitet werden darf.
Besonders problematisch ist dies bei Menschen, die sich niemals ausreichend mit dem Thema Organspende beschäftigt haben, die sprachliche oder kognitive Einschränkungen haben oder die aus anderen Gründen keine bewusste Entscheidung getroffen haben. Viele Menschen verdrängen den eigenen Tod und beschäftigen sich nicht damit. Je weitreichender die Konsequenz einer Entscheidung ist, desto höher sollten die Anforderungen an die Feststellung eines tatsächlich bestehenden Willens sein. Eine Widerspruchslösung darf nicht dazu führen, dass aus Unwissenheit oder Nichtbefassung eine Zustimmung konstruiert wird.
Es steht viel auf dem Spiel!
Organentnahme nach Herzstillstand, Widerspruchslösung, bei der eine Zustimmung faktisch unterstellt wird … Wenn diese Vorschläge juristisch-politische Realität werden, kann von einer anthropologischen, ethischen und rechtlichen Zeitenwende gesprochen werden. Der eigene Körper wird zwangskollektiviert und dem Zugriff – sollen wir sagen: der Willkür? – des Staates ausgesetzt, mit unabsehbaren Folgen für unser Menschenbild, unser Leibverhältnis, unsere Verfassungsordnung und unser Zusammenleben.
Das Argument, der Staat habe eine soziale Verpflichtung, die Spendebereitschaft zu erhöhen, wirkt „harmlos“, ist es aber keineswegs. Wo der Körper der Verfügbarkeit Dritter und der Verzweckung durch den Staat überantwortet wird, erodiert ein humanes Zusammenleben.
Im Grunde ist eine solche Politik noch freiheitsfeindlicher als die Coronapolitik, die wir erlebt haben. Damals konnte man sich noch wehren, wenn auch die politischen, rechtlichen oder gesellschaftlichen Konsequenzen, die „Coronaleugner“ zu tragen hatten, dem Rechtsstaaat Hohn sprachen. Wenn man im Krankenhaus an Geräten liegt, vielleicht gar nicht bei Bewusstsein ist, kann man sich überhaupt nicht mehr wehren. Ein Organspenderecht, das die individuelle Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und die individuelle Freiheit mit Füßen tritt, wird auch das Vertrauen in die medizinischen Berufsgruppen zerstören.
Keine Zustimmungsfiktion zulassen!
Eine Widerspruchslösung im Organspenderecht kehrt die Beweislast um und führt zu einer Zustimmungsfiktion. Denn Schweigen ist keine Zustimmung, schon gar nicht bei einer derart gravierenden Materie, wenn der Staat in den Sterbeprozess aktiv eingreift. Die Verfügung über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess berührt den innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der vor dem Zugriff des Staates geschützt sein muss – oder wir sollten die Menschenwürdeformel aus unserer Verfassung streichen.
Schutz der negativen Meinungsfreiheit!
Auch eine verpflichtende Entscheidungslösung, wie sie beispielsweise von der katholischen Bischofskonferenz als Kompromiss ins Spiel gebracht wurde, ist moralisch nicht gerechtfertigt. Bei diesem Modell wären alle Bürger mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gezwungen, eine dokumentierte Entscheidung zu treffen (etwa im Bürger- oder Einwohnermeldeamt bei Beantragung eines neuen Personenstandsdokuments), ob sie einer „postmortalen“ Organentnahme zustimmen. Der Staat hat bei einer derart gravierenden Materie auch kein Recht, den Einzelnen zu einem Bekenntnis zu zwingen – das verlangt die negative Meinungsfreiheit. Dieses Abwehrrecht schützt vielmehr gerade den Einzelnen, vor staatlichem Zwang, eine Haltung nach außen einzunehmen, sich öffentlich zu positionieren oder fremde Ansichten als eigene annehmen zu müssen.
Kein Framing in der Organspendedebatte!
Mindestens müsste der Rechtsstaat die Option vorsehen, als Antwortmöglichkeit „keine Entscheidung“ anzugeben, und eine Organentnahme nur bei eindeutiger Antwort mit Ja zulassen. Normative Urteile enthalten immer implizit einen empirischen Anteil. Wenn in der Organspendedebatte von „postmortaler“ Organentnahme gesprochen wird, sollte klar bleiben, dass gerade diese Annahme in der ethischen Debatte über Organspende bereits umstritten ist. Wer aber schon der Frage nicht zustimmen kann, weil sie unausgesprochen Partei ergreift oder die erwartete Entscheidung in eine bestimmte Richtung „framed“, könnte immerhin noch mit „keine Entscheidung“ antworten. Transparenz bei gravierenden ethischen Entscheidungen sollte in einem freiheitlichen Gemeinwesen anders aussehen.
Sensible persönliche Daten schützen!
Mitunter werden Forderungen nach einer Widerspruchs- oder Enscheidungslösung bei der Organspende mit der Forderung nach einem digitalen Organspenderegister verbunden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob ein solches tätsächlich geschützt und identitätsgesichert aufgebaut werden kann. Bisherige Erfahrungen mit zentralen digitalen Registern oder warnende Stimmen wie etwa bei der elektronischen Patientenakte sollten zur Vorsicht mahnen. Es ist noch nicht lange her, dass beispielsweise die Berliner Verwaltung gehackt und sensible persönliche Daten gestohlen wurden.
Fazit:
Organspende muss die freie, persönliche Entscheidung des Einzelnen bleiben. Eine Widerspruchslösung stellt eine Zustimmungsfiktion dar und ist um der Menschenwürde willen abzulehnen. Eine Entscheidungslösung verletzt das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und ist ebenfalls abzulehen. Der Zwang, seine Daten in ein digitales Organspenderegister einzuspeisen, ist aus Sicherheitsbedenken und um der informationellen Selbstbestimmung willen abzulehen.
Die Debatte über Organspende muss transparent und fair geführt werden. Das Kontroversitätsgebot ist strikt zu achten. Jedes Framing ist abzulehnen. Unser Körper ist kein „Volkseigentum“. Der Sterbeprozess und die Verfügung über den eigenen Körper am Lebensende müssen vielmehr vollständig geschützt sein. Der Staat hat kein Recht, durch rechtlichen Druck die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Ethisch, menschenrechtlich und rechtsstaatlich angemessen bleibt allein eine freie Zustimmungslösung.
Der individuelle Sterbeprozess gehört zum innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat vor dem Zugriff durch den Staat oder Dritte vollständig geschützt bleiben muss. Jeglichem Kollektivismus in der Organspendedebatte ist eine eindeutige Absage zu erteilen.
Zwischenruf: Wider politische Heilslehren
Zum Tagesevangelium vom heutigen Neunundzwanzgisten Sonntag im Jahreskreis:
Unsere Kultur gründet auf drei Hügeln: Areopag, Kapitol und Golgatha. Das griechische Erbe steht für die Selbstregierung freier Bürger und die Anerkennung einer vernunftgeleiteten, autonomen Wissenschaft. Das römische Erbe zeigt sich im Gedanken einer Herrschaft des Rechts. Beides wird geformt durch die christliche Haltung der Solidarität und Barmherzigkeit und die Anerkennung einer gleichen Würde aller Menschen. Alle drei Einflüsse verbinden sich zu dem, was wir als christliches Abendland kennen. Produktiv wurde diese Idee nicht zuletzt durch die spannungsvolle Polarität von politischer und religiöser Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten – gemäß der unnachahmlichen Formel: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Der Kampf um das rechte Verhältnis von Religion und Politik durchzieht die gesamte Geschichte unseres Kulturraumes: vom Investiturstreit über die Reformation und die Aufklärung bis zur Gründung säkularer Nationalstaaten – um nur einige Stationen zu nennen.
Wenn wir heute über die Alternative Religions- oder Ethikunterricht in der Schule diskutieren, dann ist dies nur vor dem Hintergrund dieser geistesgeschichtlichen Entwicklung möglich. Wenn wir heute darüber streiten, ob ein muslimischer Bundespräsident denkbar ist, dann ist die Trennung von Religion und Politik vorausgesetzt. Am Rande: Formal ist dies gar keine Frage, hierfür genügt ein Blick in unsere Verfassung. Wenn wir uns über diese Frage streiten, dann deshalb, weil wir das höchste Amt im Staat nicht für Symbolpolitik missbrauchen sollten – das wird weder der Würde des Amtes noch den Muslimen, die hier leben, gerecht.
Die Trennung von Politik und Religion bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten, die zu unserem kulturellen Erbe gehört, sollte vor zwei sozialethischen Gefahren warnen: Richtig verstanden, verbieten sich damit sowohl politische Heilslehren als auch voreilige politische Gewissheiten von Seiten der Kirche. Wenn Christen sich politisch zu Wort melden, muss dies sachkundig geschehen. Innerhalb des demokratischen Spektrums links wie rechts der Mitte werden Christen in politischen Streitfragen zu unterschiedlichen Antworten finden können. Dies bleibt kirchlich auszuhalten – auch in der gegenwärtigen Migrations- und Integrationsdebatte. Wer den politischen Streit über die künftige Rolle des Staates, den Umgang mit Zuwanderung oder das angemessene Verständnis von Integration gerade mit sozialethischen Argumenten unterbindet, funktionalisiert entweder die Religion für (partei-)politische Zwecke oder dogmatisiert ohne Not staatspolitische Kontroversen – am Ende könnten sowohl die Interessen der einheimischen Bevölkerung wie auch derjenigen, die dringend auf humanitären Schutz und Asyl angewiesen sind, auf der Strecke bleiben.
(Auszug aus: Axel Bernd Kunze, Ist mit der christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Überlegungen zur notwendigen Rechtsfunktion des Staates, in: Die Neue Ordnung, 71. Jg., H. 5/2017, S. 352 – 365.)
Buchtipp: Bedrohte Freiheit – (nicht nur) im Recht, in den Medien und in der Wissenschaft
Leben wir im besten Deutschland, das es je gab? Die Autoren eines neuen Bandes, der zur Frankfurter Buchmesse erscheint, haben daran Zweifel, wenn sie auf den Zustand der Freiheit in unserem Land schauen. „Freiheit ist das Lebenselement der Demokratie“, ist der Klappentext überschrieben. Und genau dieses konstitutive Lebenselement eines freiheitlichen Gemeinwesens ist erheblich angegriffen, etwa in den Teilpraxen von Recht, Medien und Wissenschaft.
„Hausdurchsuchung im Morgengrauen, Posts gelöscht, Artikel angezeigt, Konto weg – obwohl der Bürger gegen kein Gesetz verstoßen und nur seine Meinung gesagt hat? Formen politischer Zensur und Repression sind in Deutschland zum Alltag geworden. Wie konnte es dazu kommen?
Die Autoren analysieren in diesem Buch Herkunft, Funktionsweise und Missbrauchspotenzial des neuen Systems der Informationskontrolle und beleuchten dessen Folgen für die Meinungs-, Medien- und Wissenschaftsfreiheit sowie für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gesellschaft.
In ihren Beiträgen treten sie für die umfassende Wiederherstellung der Freiheitsrechte in der Rechtswirklichkeit ein. Ihr Anliegen ist die Stärkung eines gesellschaftlichen Ethos, das den Bürger als zu Freiheit, Vernunft und eigenverantwortlicher Urteilsbildung fähigen Menschen versteht.
Mit Beiträgen von Manfred Kölsch, Jobst Landgrebe, Hans-Georg Maaßen, Michael Meyen, Gerd Morgenthaler, Amrei Müller, Dietrich Murswiek, Dirk Schmitz, Rupert Scholz und Henrieke Stahl.“
Henrieke Stahl (Hg.): Vom Verfall der Freiheit in Recht, Medien und Wissenschaft, Basel: discorso Verlagsgenossenschaft 2027.
Jahresfest der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft: 170 Jahre Geschichte und Gemeinschaft
Die Stiftung Großheppacher Schwesternschaft feiert am Sonntag, 18. Oktober, ihr Jahresfest und zugleich das 170-jährige Bestehen der Einrichtung. Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Gottesdienst, Ausstellungen, Begegnungen und Angeboten für die ganze Familie. Der Festtag beginnt um 10 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Stiftskirche in Weinstadt-Beutelsbach. Die Predigt hält Dekanin Dr. Juliane Baur. Es spielt der Posaunenchor Beutelsbach.
Im Anschluss an den Gottesdienst lädt die Stiftung herzlich zum Sektempfang und Mittagessen ins Mutterhaus, Oberlinstraße 4, ein. Kaffee und selbstgebackene Kuchen werden ab ca. 14 Uhr im Speisesaal sowie im Nostalgie-Café der Tagespflege angeboten.
Informations- und Mitmachangebote geben Einblicke in die Arbeit der Stiftung und ihrer Einrichtungen. Dazu gehören eine Bilderschau der Diakonischen Gemeinschaft, der Workshop „Demokratiepädagogik“ von Schülern der Fachschule für Sozialpädagogik, ein Stand des Tansania-Arbeitskreises mit fair gehandelten Produkten sowie Informationen der Pflegeschule. Die Fachschule für Sozialpädagogik und das Kinder- und Familienzentrum stellen in einer Ausstellung Bücher zu schwierigen Themen vor. Für Kinder gibt es einen Maltisch und Kinderschminken. Um 14 Uhr startet zudem eine Führung durch das Haus.
Den Abschluss des Jahresfestes bilden um 16 Uhr ein musikalischer Ausklang und ein gemeinsamer Segen im Speisesaal.
Die Stiftung lädt alle Interessierten herzlich zum Mitfeiern ein und bittet um Anmeldung zum Mittagessen auf http://www.grossheppacher-schwesternschaft.de. Der Eintritt ist frei.
(Pressemitteilung der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft)
Stiftung Großheppacher Schwesternschaft – Kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Bildungs- und Begegnungszentrum am Mutterhaus – Oberlinstraße 4, 71384 Weinstadt-Beutelsbach
Jubiläum: 170 Jahre Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt
Mitgliedsschule des Bundesverbands evangelischer Fachschulen für Sozialpädagogik (BeA) feiert Jubiläum: