Buchtipp: Bedrohte Freiheit – (nicht nur) im Recht, in den Medien und in der Wissenschaft

Leben wir im besten Deutschland, das es je gab? Die Autoren eines neuen Bandes, der zur Frankfurter Buchmesse erscheint, haben daran Zweifel, wenn sie auf den Zustand der Freiheit in unserem Land schauen. „Freiheit ist das Lebenselement der Demokratie“, ist der Klappentext überschrieben. Und genau dieses konstitutive Lebenselement eines freiheitlichen Gemeinwesens ist erheblich angegriffen, etwa in den Teilpraxen von Recht, Medien und Wissenschaft.

„Hausdurchsuchung im Morgengrauen, Posts gelöscht, Artikel angezeigt, Konto weg – obwohl der Bürger gegen kein Gesetz verstoßen und nur seine Meinung gesagt hat? Formen politischer Zensur und Repression sind in Deutschland zum Alltag geworden. Wie konnte es dazu kommen?
Die Autoren analysieren in diesem Buch Herkunft, Funktionsweise und Missbrauchspotenzial des neuen Systems der Informationskontrolle und beleuchten dessen Folgen für die Meinungs-, Medien- und Wissenschaftsfreiheit sowie für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gesellschaft.
In ihren Beiträgen treten sie für die umfassende Wiederherstellung der Freiheitsrechte in der Rechtswirklichkeit ein. Ihr Anliegen ist die Stärkung eines gesellschaftlichen Ethos, das den Bürger als zu Freiheit, Vernunft und eigenverantwortlicher Urteilsbildung fähigen Menschen versteht.
Mit Beiträgen von Manfred Kölsch, Jobst Landgrebe, Hans-Georg Maaßen, Michael Meyen, Gerd Morgenthaler, Amrei Müller, Dietrich Murswiek, Dirk Schmitz, Rupert Scholz und Henrieke Stahl.“

Henrieke Stahl (Hg.): Vom Verfall der Freiheit in Recht, Medien und Wissenschaft, Basel: discorso Verlagsgenossenschaft 2027.

http://discorso.ch

Jahresfest der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft: 170 Jahre Geschichte und Gemeinschaft

Die Stiftung Großheppacher Schwesternschaft feiert am Sonntag, 18. Oktober, ihr Jahresfest und zugleich das 170-jährige Bestehen der Einrichtung. Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Gottesdienst, Ausstellungen, Begegnungen und Angeboten für die ganze Familie. Der Festtag beginnt um 10 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Stiftskirche in Weinstadt-Beutelsbach. Die Predigt hält Dekanin Dr. Juliane Baur. Es spielt der Posaunenchor Beutelsbach.

Im Anschluss an den Gottesdienst lädt die Stiftung herzlich zum Sektempfang und Mittagessen ins Mutterhaus, Oberlinstraße 4, ein. Kaffee und selbstgebackene Kuchen werden ab ca. 14 Uhr im Speisesaal sowie im Nostalgie-Café der Tagespflege angeboten.

Informations- und Mitmachangebote geben Einblicke in die Arbeit der Stiftung und ihrer Einrichtungen. Dazu gehören eine Bilderschau der Diakonischen Gemeinschaft, der Workshop „Demokratiepädagogik“ von Schülern der Fachschule für Sozialpädagogik, ein Stand des Tansania-Arbeitskreises mit fair gehandelten Produkten sowie Informationen der Pflegeschule. Die Fachschule für Sozialpädagogik und das Kinder- und Familienzentrum stellen in einer Ausstellung Bücher zu schwierigen Themen vor. Für Kinder gibt es einen Maltisch und Kinderschminken. Um 14 Uhr startet zudem eine Führung durch das Haus.

Den Abschluss des Jahresfestes bilden um 16 Uhr ein musikalischer Ausklang und ein gemeinsamer Segen im Speisesaal.

Die Stiftung lädt alle Interessierten herzlich zum Mitfeiern ein und bittet um Anmeldung zum Mittagessen auf http://www.grossheppacher-schwesternschaft.de. Der Eintritt ist frei.

(Pressemitteilung der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft)

Stiftung Großheppacher Schwesternschaft – Kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts

Bildungs- und Begegnungszentrum am Mutterhaus – Oberlinstraße 4, 71384 Weinstadt-Beutelsbach

Zwischenruf: Zwischen Klick-Zwang und Christus: Die Auferstehung als Einspruch gegen die totale Vermessung

Von Dr. Hans-Michael Tappen

Wer heute als Pädagoge eine Münchner Berufsschulklasse betritt, blickt oft in Gesichter, die im bläulichen Licht von Smartphones schimmern. Es ist die Welt der Immanenz, die Welt des ständigen „Klicks“ und des ökonomischen „Kiks“. Unsere Jugendlichen leben unter einem permanenten Diktat der quantifizierten Selbstdarstellung: Snapchat-Streaks, Likes und die unbarmherzige Frage der beruflichen Verwertbarkeit vermessen ihre Existenz. Es ist eine Diktatur der Sichtbarkeit, die im Grunde den Tod der echten Ichhaftigkeit einläutet.

Als „alter“ katholischer Religionslehrer treibt mich angesichts dieser heutigen planetarischen Glaubenskrise eine Frage um, die im ersten Moment fast irre klingen mag: Ist die Auferstehung Jesu ein individuelles Weiterleben oder eine soziale Größe? Und wie bringen wir das der heutigen Jugend nahe?

1. Der methodische Schlüssel: Vorstellung versus Aussage

Um diese Frage überhaupt verständlich zu machen, müssen wir einen ersten, fundamentalen Schritt vollziehen, den uns die Kirche selbst lehrt: die radikale Trennung von zeitbedingter Vorstellung und bleibender Aussage.

Wir kennen das aus der Schöpfungsgeschichte. Dort wird Gott als Töpfer geschildert, der den Menschen aus Ton formt; als Chirurg, der eine Rippe entnimmt; als Gärtner, der im Garten spazieren geht. Die Kirche selbst lehrt uns hier zu unterscheiden: Die Bilder vom Lehm, der Rippe oder dem Spaziergang am Euphrat sind zeitgebundene Vorstellungen der damaligen Menschen. Glauben sollen und dürfen wir nicht das historische Bild, sondern die Aussage: dass alles Leben von Gott stammt, dass der Mensch mit besonderer Liebe erschaffen und aufeinander zugeordnet ist und dass Gott seine Schöpfung niemals sich selbst überlässt.

Daraus folgt für unsere heutige Krise: Was mit biblischen Berichten – und eben auch mit der Auferstehung – eigentlich gemeint ist, weiß man nicht von vornherein. Wir begreifen es erst dann, wenn wir die Texte der Heiligen Schrift mit den Erkenntnissen unserer eigenen Zeit vergleichen: mit der heutigen Philosophie, den Naturwissenschaften, der Psychologie und ja, auch mit Systemen wie dem Sozialismus.

Erst im jeweiligen, hörenden Ringen mit der Gesamtkirche finden wir jenseits von blindem Dogmatismus und willkürlicher Beliebigkeit das Kriterium für diese Scheidung. Jedes andere Kriterium wäre rein sekundär oder autoritär. Dass religiöse Bildung und schulische Wirklichkeit genau in dieser Weise als Einspruch gegen die bloße Endlichkeit und die totale Vermessung verstanden werden müssen, hat nicht zuletzt mein geschätzter Kollege Volker Ladenthin – mit dem ich diese Perspektiven auch in unserer gemeinsamen Publikation über Schulkulturen erarbeiten durfte – immer wieder betont.

Freilich dürfen wir hier nicht auf das liberale Glatteis geraten, die Auferstehung zu einer bloßen Metapher zu verflachen. Während bei den Schöpfungsberichten die Bilder Symbole für eine zeitlose Wahrheit sind, verhält es sich bei der Auferstehung Jesu anders: Sie ist ein reales, geschichtliches Ereignis, das jedoch jede rein innerweltliche, biologische Vorstellung sprengt. Die zeitbedingte Vorstellung wäre es, die Auferstehung mit einer bloßen Wiederbelebung eines Leichnams zu verwechseln. Die bleibende Aussage hingegen verkündet eine radikale, neue Seinswirklichkeit: Dass Gott real in unserer Geschichte den Tod besiegt hat, um den konkreten Menschen in die unzerstörbare Communio hineinzurufen. Die Aussage ist hier kein bloßes Symbol – sie ist die Realität der Transzendenz schlechthin.

2. Die falsche Alternative der Auferstehung

Wenden wir diese im Sinne Marian Heitgers transzendental-kritisch geschärfte Unterscheidung auf die Auferstehung Jesu an, bricht die geistesgeschichtliche Dichotomie zusammen, die uns oft präsentiert wird:

Das Bild des bloß individuellen Weiterlebens (Die bürgerliche Verkürzung): Versteht man die Auferstehung rein als das private Fortbestehen der Einzelseele – ein platonisches Missverständnis –, verkommt sie zur jenseitigen Privatsache. Es wird zu einer metaphysischen Wellness-Garantie für das isolierte Ego, einer Flucht in den Schoß des Ichs.

Das Bild der reinen sozialen Größe (Die immanentistische Verkürzung): Versteht man die Auferstehung wiederum rein metaphorisch im Sinne von „Sein Geist lebt in der Gemeinde weiter“, wird sie zu einem bloßen innerweltlichen Sozialprogramm definiert.

Die eigentliche Aussage der Auferstehung sprengt beides: Sie konstituiert eine radikal neue Seinsweise. Gott ruft den konkreten, leidenden Menschen bei seinem unvertretbaren Namen. Nicht als austauschbares Kollektivmitglied, sondern in einer absoluten Singularität, die den Tod überdauert – aber er ruft ihn in die Gemeinschaft.

3. Das christliche Proprium in Abgrenzung zum Sozialismus

Aus dieser Aussage erwächst der unüberbrückbare Unterschied zu immanenten Systemen wie dem Sozialismus. Der Sozialismus sucht das Heil rein in der Struktur. Weil ihm die Transzendenz fehlt, neigt er dazu, das Individuum zum bloßen Funktionsträger eines historischen Prozesses zu machen und den Einzelnen der Masse unterzuordnen.

Das Christentum dagegen gründet im Unverfügbaren. Wenn ich an meinen langjährigen Wegbegleiter, den Jesuiten-Pater Georg Sporschill, und seine Arbeit mit den Straßenkindern in Osteuropa denke – wir kennen uns nun schon seit weit über einem halben Jahrhundert aus der Zeit vor unseren gemeinsamen Wegen im Noviziat –, wird dieser Unterschied greifbar: Seine Praxis ist keine technokratische Sozialarbeit, sondern gelebte Agape. Er wendet sich dem „unverwertbaren“ Kind in seiner Verwahrlosung zu, weil dieses Kind in seiner absoluten Würde jenseits aller innerweltlichen Nützlichkeit in Gott verankert ist. Das Christentum will nicht erst Strukturen verändern, um den Menschen zu retten; es weiß durch die Auferstehung, dass der Mensch bereits gerettet ist – und genau daraus erwächst die Kraft, ungerechte Strukturen zu durchbrechen, ohne den Einzelnen je opfern zu dürfen.

4. Die Brücke zur „Klick-Jugend“

Wenn wir unseren Jugendlichen heute die Auferstehung verkünden – was im gesamten christlichen Kult, am deutlichsten in Taufe und Eucharistie, gefeiert wird –, dann dürfen wir sie ihnen nicht als verstaubtes, apologetisches Bild aufzwingen. Weit gefehlt: Wir müssen die Aussage für ihre Existenz übersetzen.

Wir müssen ihnen zusagen: „Ihr seid unlöschbar. Ihr seid mehr als eure digitalen Profile, Scores und eure ökonomische Verwertbarkeit. Es gibt eine Dimension in euch, die für den Zugriff dieser Welt absolut unverfügbar bleibt – weil Gott euch beim Namen gerufen hat.“

Das ist kein theologischer Ausverkauf an die Sprache der Gegenwart und keine Beihilfe zum grassierenden Solipsismus. Im Gegenteil: Erst die Zusage, dass mein Ich nicht im immanenten Klick-Zwang verheizt wird, befreit den Jugendlichen aus der narzisstischen Isolation und macht ihn überhaupt erst fähig zur echten, christlichen Beziehungs- und Gemeinschaftserfahrung.

Die Auferstehung ist kein theologisches Fossil, sondern die notwendige transzendentalkritische Dekonstruktion einer verflachten Gegenwart. Sie ist der Einspruch Gottes gegen die totale Vermessung des Menschen.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist langjähriger katholischer Religionslehrer an berufsbildenden Schulen in München. Geprägt durch den transzendental-kritischen Ansatz von Marian Heitger (Wien), setzt er sich in seiner pädagogischen Praxis und publizistischen Reflexion intensiv mit den Bedingungen von Bildung, Ethik und Identität im digitalen Zeitalter auseinander. Er ist regelmäßiger Autor auf bildungsethik.com

Weiterführende Literaturhinweise des Autors:

  • Heitger, Marian: Bildung und Verantwortung. Schriften zur transzendental-kritischen Pädagogik.
  • Ladenthin, Volker / Tappen, Hans-Michael (u.a.): Kulturschulen Schulkulturen: Perspektiven auf ein Konzept. Bonn (Bouvier) 2012.
  • Ladenthin, Volker: Wozu religiöse Bildung heute? Sieben Versuche, an der Endlichkeit zu zweifeln. Würzburg (Echter) 2014.

Rezension: Rechtskunde lebensnah und verständlich

Gran, Andreas (2026): Rechtswissen für junge Menschen. Ein Guide für viele Lebenssituationen.

Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag, 135 Seiten, ISBN 978-3-7344-1738-2, Preis: 19,90 €.

Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechtsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Und ein Rechtsstaat lebt davon, dass die Funktion des Rechts verstanden wird. Rechtskunde sollte daher stärker als bisher ein Teil des Bildungssystems sein, wenn über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, diskutiert werden soll.

Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt: etwa in Form von Gesetzen, Verträgen, Verwaltungsvorschriften, Schulordnungen oder Dienstanweisungen.

Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. In den verschiedenen Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule sollten Rechtsfragen daher angemessen zur Sprache kommen. Im Politikunterricht etwa dort, wo es um Fragen der Gewaltenteilung geht, im Pädagogikunterricht beim Elternrecht oder im Geschichtsunterricht im Zusammenhang mit Verfassungsgeschichte. Im Ethikunterricht sollte vermittelt werden, zwischen Legalität und Legitimität zu unterscheiden; im Religionsunterricht wird vom Recht auf Religionsfreiheit oder über das Staats-Kirchen-Recht zu sprechen sein.

Wer ist der Autor?

Andreas Gran ist Rechtsanwalt sowie Hochschullehrer an der International School of Management ni Frankfurt am Main.

Worum geht es in dem Buch?                                                                                       

„Du bist wahrscheinlich ein Digital Native, ein junger Mensche, der seit Jahren mit IT vertraut ist, im Internet surft und online einkauft“ (S. 49). Der Band geht von typischen Alltagssituationen oder Problemen junger Menschen aus und beleuchtet diese aus juristischer Perspektive. In diesem Fall geht es um das „Shoppen im Internet“, Und Gran erläutert beispielsweise, was bei Onlinegeschäften zu beachten ist, wann und wie man bei verzögerter Lieferung vom Kauf zurücktreten kann, wie lange der Kauf widerrufen werden kann und was bei Mobilfunk- und Internetverträgen zu beachten ist.

Es geht beispielsweise um Schule und Berufseintritt, Social media und Vereinsleben, das Jobben oder die erste eigene Wohnung. Auch schwierige Fragen wie die Trennung der Eltern, Konflikte mit der Polizei oder die Sorge um pflegebedürftig gewordene Eltern. Einleitend legt der Autor dar, was überhaupt unter Recht zu verstehen ist, wozu wir dieses brauchen und warum es wichtig ist, sich damit zu beschäftigen.

Wer sollte das Buch lesen?

Das Buch richtet sich zunächst an Jugendliche und junge Erwachsene selbst und daher auch durchgängig in der Du-Form geschrieben. Die einzelnen Kapitel können aber aufgrund ihrer Lebensnähe und verständlichen Darstellung auch als Arbeitstexte im Unterricht oder in der Jugendbildung eingesetzt werden. Auch für eine Schulbibliothek lohnt sich die Anschaffung.

Was gibt es Kritisches?

So breit die Themenpalette des Bandes auch ist, ein Lebensbereich kommt nicht vor: Religion. Auchhierzu wäre ein Kapitel sinnvoll gewesen, etwa zu den Stichworten Religionsfreiheit und Religionsmündigkeit, religiöse Erziehung oder Religionsunterricht.

Ethische Konflikte, etwa wenn Minderjährige eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollen, werden ausgeblendet. Der Autor empfiehlt bei diesem Beispiel vorrangig eine „konkrete Rechtsberatung“ (S. 130).

Ein Stichwortregister hätte das Auffinden juristischer Fachbegriffe oder behandelter Aspekte erleichtert.

Weshalb sollte man das Buch lesen?

„Recht ist Teil unseres Lebens“ (S. 134). Wer Wer selbstbestimmt entscheiden und handeln will, sollte sich mit Rechtsfragen und mit den Instrumenten des Rechts auskennen. Wer nicht gelernt hat rechtlich zu denken, läuft – wie der Autor am Ende warnt – Gefahr, sich in ahnungsloser Rechthaberei zu verlaufen. Gran bietet als „Gegenmittel“ lebensnahe Rechtskunde in komprimierter Form und nimmt die Angst, sich mit „trockenen“ oder abstrakten Rechtsbegriffen (die im Band kursiv hervorgehoben werden) zu beschäftigen.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Der Rezensent, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn, ist als Schulleiter einer evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik tätig.

Rezension: Grundbegriffe der Medienethik

Filipovic, Alexander; Franzetti, Annika; Endres, Susanna (Hrsg.) (2026):

Grundbegriffe der Medienethik für Studium, Wissenschaft und Praxis.

Tübingen: UVK Verlag, Reihe: UTB, 442 Seiten, ISBN 978-3-8252-6605-9, Preis: 39,90 €.

Mit Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule stellen sich neue medienpädagogische Herausforderungen: Wie können Schülerinnen und Schüler jene ethischen Urteilskompetenzen einüen, die für einen mündigen Umgang mit KI notwendig sind und die nicht allein durch Techniknutzung erworben werden können? KI kann Reaktionen auf Erfahrungen imitieren oder in kurzer Zeit Informatioen generieren. Diesen jedoch subjektiv bedeutsame Sinngehalte zuzuweisen, kann technisch nicht reproduziert werden. Verstehende Bedeutung bleibt auf personales Erleben angewiesen und bleibt eine menschliche Leistung. KI bleibt im Letzten synkretistisch, indem ihre Antworten an Rechenoperationen hängen, die Zentrierung auf eine wertgebundene Rationalität aber fehlt. KI hat daher auch kein Problem damit, zuzugeben, „gelogen“ zu haben.

Das einleitende Schlaglicht zeigt, wie medienpädagogische und -ethische Fragen eng miteinander verflochten sind und warum sich Lehrkräfte ein Grundwissen in Medienethik aneignen sollten.

Wer sind die Herausgeber?

Alexander Filipovic ist Professor für Sozialethik an der Universität Wien. Annika Franzetti lehrt im Studiengang Journalistik der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Susanna Endres ist Medienpädagogin an der Fakultät fü Soziale Arbeit der Katholischen Stiftungshochschule München.

Worum geht es in dem Buch?

Das vorliegende Handbuch stellt in überschaubaren Artikeln zentrale Grundbegriffe der Medienethik vor. Dabei geht es um normative Grundlagen einer Medienethik (z. B. Freiheit oder informationelle Selbstbestimmung)  und deren Ziele (z. B. Transparenz im Journalismus oder kulturelle Vielfalt) genauso wie um praktische Aspekte (z. B. Algorithmen oder Öffentlichkeit) und aktuelle Probleme (z. B. Täuschung und Manipulation oder Scham und Beschämung) der Medienwelt, über die ethisch zu reflektieren bleibt. Ein eigener Artikel zu KI fehlt, doch lässt sich das Stichwort mithilfe des Registers in zahlreichen Beiträgen als Querschnittsthema leicht auffinden.

Wer sollte das Buch lesen?

Der Band eignet sich für einen ersten Einstieg und die Suche nach weiterführender Literatur zu zentralen Fragen der Medienpädagogik und Medienethik. Als Nachschlagewerk ist das Buch gut für den Handapparat in der Lehrerbibliothek oder auch für Schulbibliotheken in der Sekundarstufe II geeignet.

Was gibt es Kritisches?

Einmal mehr muss die den Lesefluss störende, weltanschaulich aufgeladene Gendersprache moniert werden.

Die Aufgabe der Medienpädagogik wird über ein eigenes Stichwort Bildung eingeholt. Der von Susanna Endres verwendete Bildungsbegriff bleibt weitgehend technokratisch und wird nicht wirklich verständlich eingeführt, wie es für ein Studienbuch notwendig wäre. So bleibt der Eindruck, dass es bei Bildung eher um eine soziologisch zu beschreibende, der Sozialisation nahestehende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur als um Befähigung zur Selbstbestimmung geht. Der Begriff Erziehung wird zwar gestreift, hätte aber aufgrund seiner Bedeutung nicht zuletzt für die frühe Kindheit, aber auch die Werterziehung einen eigenen Artikel verdient.    

Weshalb sollte man das Buch lesen?

Medienpädagogische und medienethische Fragen durchziehen als Querschnittsaufgabe nahezu alle schulischen Fächer. Die Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen der Medienwelt ist daher für alle Lehrkräfte wichtig, zumal jedes Fach sich dem Umgang mit den erweiterten Möglichkeiten der KI in Untericht und Prüfungswesen stellen muss.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Der Rezensent, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn, ist als Schulleiter einer evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik tätig.

Vor 170 Jahren von Wilhelmine Canz gegründet: Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt feiert Jubiläum

Die Industrialisierung und die Soziale Frage im neunzehnten Jahrhunderten veränderten das Remstal vor den Toren Stuttgarts sehr deutlich. Die verelendete Landbevölkerung zog es in die Fabriken, die Kinder verwahrlosten.Wilhelmine Canz (1815 bis 1901) formulierte als ihre Antwort auf die sozialen Herausforderungen der Zeit die Idee, junge Frauen auszubilden, welche – wie es in der damaligen Sprache hieß – „die Kinder von Bauernweibern hüten“ sollten.

Pionierin der Elementar- und Frauenbildung

Wilhelmine Canz, beeinflusst durch das Vorbild Regine Jolbergs, wird damit eine Pionierin christlicher Kindertagesbetreuung und Frauenbildung. Regine Jolberg hatte im badischen Leutesheim und später in Nonnenweier Kinderschulen und 1844 auch ein Mutterhaus zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen gegründet. Sie ermutigte Wilhelmine Canz, Ähnliches auch in Württemberg zu versuchen.

Auf Einladung von Pfarrer Albert Spring kam Wilhelmine Canz nach Großheppach im Remstal, heute ein Stadtteil der Großen Kreisstadt Weinstadt. Die Geschichte der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik in Trägerschaft der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft begann am 3. Mai 1856 mit dem Eintritt der ersten zwei Lernschwestern in die von Canz gegründete Bildungsanstalt für Kleinkindpflegerinnen.

Die Gründerin war eine gebildete und durchsetzungsstarke Frau. Den Grundstock ihrer Arbeit bildeten nicht zuletzt die Tantiemen aus ihrer schriftstellerischen Tätigkeit. Ihre Idee fand hochrangige Unterstützer, bis zum Stuttgarter Königshof. Die Zahl der jungen Frauen, die Ausbildung und berufliche Perspektive suchen, wächst, sodass Wilhelmine Canze 1860 sich vergrößern muss und das Mutterhaus in das ehemalige Gasthaus „Zum Löwen“ in Großheppach umzieht. 1877 erfolgte eine Umbenennung zum Mutterhaus für evangelische Kleinkinderpflege, von Canz bis zu ihrem einundachtzigsten Lebensjahr 1896 geleitet. 1881 verleiht König Karl von Württemberg diesem die Rechte einer juristischen Persönlichkeit.

Wilhelmine Canz übernahm beispielsweise die Fröbelkästen mit Legekärtchen für geometrische Figuren, setzte sich aber auch in anderen Teilen bewusst von der Fröbelpädagogik ab. Für sie stand der Entwicklungsgedanke im Vordergrund. Der paulinische Grundsatz „Prüft alles und behaltet das Gute“, dem Canz folgte, ermöglichte einen großzügigen pädagogischen Erfahrungsrahmen.

Erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten

1950 schließen sich die Großheppacher Schwestern dem Kaiserswerther Verband deutscher Diakonissen-Mütterhäuser an. Die Schule öffnet sich damit auch für Schülerinnen, die nicht Diakonisse werden wollen. 1971 zieht das Mutterhaus, zunächst unter dem Namen „Haus der Diakonie“, auf die andere Remsseite nach Beutelsbach um; die Fachschule erhält dort ebenfalls neue Räumlichkeiten. Der Schule angeschlossen ist ein Wohnheim für junge Frauen in Ausbildung oder Studium.

Was Wilhelmine Canz und andere Pädagogen ihrer Zeit ins Werk gesetzt haben, ist heute ein professioneller Bildungsberuf, der vielfältige Berufs- und Aufstiegsmöglichpkeiten eröffnet. 2004, mit Einrichtung des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik, wird die Schule um drei Klassenzimmer erweitert. Durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung wächst die Fachschule in den Folgejahren bis zur Größe von rund vierhundert Schülern und Schülerinnen. Neue Ausbildungsgänge entstehen: 2014 wird eine Berufsfachschule für Kinderpflege (seit 2022: für sozialpädagogische Assistenz) eröffnet und mit der praxisintegrierten Erzieherausbildung begonnen. 2025 kommt eine sozialpädagogische Assistenzausbildung in praxisintegrierter Form dazu. In der Berufsfachschule kann ausbildungsbegleitend ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss, während der Erzieherausbildung die Fachhochschulreife erworben werden.

Seit 2017 besteht – in Kooperation mit der Evangelischen und der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg – die Möglichkeit, im Rahmen eines Integrierten Studienmodells zusätzlich zum staatlich anerkannten Erzieherabschuss einen kindheitspädagogischen Bachelorabschluss zu erwerben. Ab dem Schuljahr 2027/28 wird es durch eine Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands ferner möglich sein, die Erzieherausbildung mit einem ausbildungsbegleitenden Studium in Sozialer Arbeit und Management zu verbinden.

Ziel ist es, jungen Menschen mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzung den Einstieg in das Arbeiten mit Kindern zu ermöglichen und eine Vielfalt an durchlässigen und anschlussfähigen sozialpädagogischen Qualifizierungswegen zu eröffnen. Wer mit einem Hauptschulabschluss in der sozialpädagogischen Assistenzausbildung beginnt, kann sich bis zum Bachelorabschluss weitrqualifizieren. Geleitet wird die Schule im Teammodell durch eine pädagogisch-administrative und eine pädagogisch-didaktische Schulleitung.

Diakonische Gemeinschaft

Nicht nur die Fachschule, auch der Schulträger, die Stiftung Großheppacher Schwesternschaft, kann gleichfalls auf hundertsiebzig Jahre des Bestehens zurückblicken. Der Träger betreibt ferner die Evangelische Pflegeschule Weinstadt und das Kinder- und Familienzentrum am Sonnenhang, die ebenfalls Teil des Bildungs- und Begegnungszentrums am Mutterhaus in Beutelsbach. Ferner ist der Träger mit dem Wilhelmine-Canz-Zentrum in Großheppach und der Tagespflege im Mutterhaus im Bereich Pflege und mit Angeboten des gemeinschaftlichen Wohnens aktiv.

2022 konnte auf dem Mutterhausgelände ein großer Erweiterungsbau eingeweiht werden. Das Kinder- und Familienzentrum wurde um zwei  Gruppen mit naturnaher und tiergestützter Pädagogik erweitert, eine Tagespflege und moderne Wohnungen für ein Wohnen in Gemeinschaft sind neu entstanden. Die Fachschule für Sozialpädagogik erhielt in diesem Zusammenhang eine Naturwerkstatt in Lehmbauweise als zusätzlichen Unterrichtsraum. Der traditionelle evangelisch-religionspädagogische Schwerpunkt wurde zusätzlich um eine naturpädagogische Konzeption erweitert.

Die Stiftung Großheppacher Schwesternschaft hat sich aktiv bemüht, das traditionelle Modell einer Diakonissengemeinschaft, das historisch an ein Ende gekommen ist, neu zu denken und zukunftsfähig zu machen. 2011 wurde die Eckstein-Gemeinschaft, ein nach dem Leitwort der Stiftung benannter Freundeskreis, gegründet, der Frauen wie Männern einen Zugang zur Diakonischen Gemeinschaft ermöglicht, welche Dienst und Sendung der Stiftung trägt. 2021 schließen sich Schwestern und Eckstein-Gemeinschaft zusammen. Der Diakonischen Gemeinschaft – so heißt es auf den Internetseiten der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft, „können sich Menschen anschließen, die die Ziele der Stiftung unterstützen und sich eine Gemeinschaft, die gemäß christlicher Werte leben, anschließen wollen. Die Diakonische Gemeinschaft besteht nun aus Diakonissen, Diakonischen Schwestern und Männern und Frauen, die der Stiftung verbunden sind.“ Ein Teil der Mitglieder der Gemeinschaft lebt auf dem Mutterhausgelände, auf dem verschiedene Formen des Wohnens in Gemeinschaft angeboten werden.

Jahresfest

Gefeiert werden die hundertsiebzig Jahre von Großheppacher Schwesternschaft und evangelischer Fachschule für Sozialpädagogik im Rahmen des traditionellen Jahresfestes am 18. Oktober 2026. Die Feier beginnt mit einem Festgottesdienst in der Beutelsbacher Stiftskirche, in dem Frau Dekanin Juliane Bauer predigen wird, und setzt sich dann in und um das Mutterhaus fort.

Zwischenruf: Die Illusion der Vermessung: Warum Pädagogik nach PISA den Mut zum spurlosen Denken braucht

Von Hans-Michael Tappen (München)

Wenn der Blick eines langjährigen Religionslehrers über das gelebte Leben und die gegenwärtige Bildungslandschaft schweift, drängt sich die Frage auf, was wahrhaftes Denken und Handeln heute überhaupt noch bedeutet. Wer heute nach den Bedingungen der Möglichkeit von Erziehung und Bildung fragt, blickt unweigerlich in ein tiefes Paradoxon. Die anhaltende Debatte nach den jüngsten PISA-Ergebnissen legt die Wunden unseres Systems offen: Doch die Antworten der Politik erschöpfen sich reflexartig in Rufen nach noch mehr Standardisierung, nach fortlaufender Messbarkeit und härteren Kompetenzrastern. Unsere Gegenwart, die sich prägnant als Klick- und Kik-Gesellschaft beschreiben lässt, reagiert auf die Krise mit einer radikalen Verflachung ins Immanente. Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die durch die Unmittelbarkeit des digitalen Klicks und die konsumistische Verwertbarkeit des Kik-Prinzips gesteuert wird – und das Bildungssystem versucht, diese Entfremdung durch rein technokratische Optimierung zu reparieren.

Inmitten dieser Dynamik stellt sich uns Pädagogen die fundamentale Frage: Wie können wir uns den Jugendlichen von heute wieder auf eine Weise annähern, die sie in ihrer Lebenswelt abholt, ohne dass wir dabei selbst in der reinen Immanenz untergehen? Der Impuls, dieser Welt der Maske die Maske zu entreißen, ist groß. Doch wer dabei radikal zu den eigenen Ursprüngen vordringen will, gleicht einem Baum, dessen Wurzeln ans Tageslicht gezogen werden: Je mehr er entblößt wird, desto sicherer stirbt er. Die absolute, rationale Durchleuchtung des Ichs im heutigen Evaluations- und Optimierungsturnus verbrennt das Lebendige. Das moderne Immanenzdenken sperrt das Kind in eine Schleife der ständigen Sichtbarkeit ein. Das Kind ist nur noch, was sich messen, liken oder statistisch erfassen lässt. Wo jedoch nur noch das gilt, was unmittelbar verwertbar ist, erodiert die Fähigkeit zur Reflexion. Das Ich droht entweder den Tod der Ichhaftigkeit in der Sucht nach dem digitalen Licht zu sterben oder den Tod der Ichlosigkeit im Ertrinken in der anonymen Masse. Aus der Angst vor der Verheißung des Lebens entspringt die Versuchung, die eigene Existenz zu punktualisieren: Ich bin ich und du bist du. Die Transzendenz des Daseins wird durch die Beliebigkeit bloßer digitaler Möglichkeiten ersetzt; man träumt sich um die Punktualität des eigenen Lebens herum und flieht in den isolierten Schoß des Egos.

Das Ich kann sich nicht isoliert aus sich selbst begründen; es bedarf des Du. Wer transzendentalkritisch denkt, kann seinen eigenen Namen nicht als gesicherten Besitz verwalten. Wenn ein Mensch bei seinem Namen gerufen wird – sei es im Lehrberuf oder in der Seelsorge –, so vollzieht sich darin kein bloßes Aktenzeichen menschlicher Identität. Im Anschluss an Martin Buber offenbart sich das echte Hören als eine ganz andere Bewegung als das distanzierte, beherrschende Sehen. Während das Sehen die Verankerung im Bei-sich-Sein sichert, streckt sich das Hören ins Scheinbare des Nichts aus und verlangt eine radikale Selbstenteignung. Gefragt ist ein Mensch, der so leer wird, dass er sich durch die Armut des Anderen spiegeln kann – nicht um sich darin zu besitzen, sondern um der unvertretbaren Freiheit des Gegenübers Raum zu geben. Erst im Hörbarwerden dieses Dialogs entkommt das Dasein dem existentiellen Selbstmord der Isolation. Im Sinne Martin Bubers und Janusz Korczaks kann diese mitmenschliche Verschiedenheit nicht durch reine psychologische oder bildungspolitische Schablonen eingeholt werden – sie verlangt nach Unmittelbarkeit und Agape, jener bedingungslosen, zweckfreien Zuwendung, die das Gegenüber um seiner selbst willen bejaht. Flankiert von Philia, der Liebe auf Augenhöhe, und Philautia, der gesunden Selbstliebe, entsteht ein Beziehungsnetz, das den Erzieherischen Eros allererst entzündet.

Dieses Netz erlaubt es, das von Marian Heitger beschriebene dialektische Spannungsfeld von Führen und Wachsenlassen für das einundzwanzigste Jahrhundert neu zu erden. In der transzendentalkritischen Pädagogik Heitgers ist Freiheit keine empirisch erzeugbare Eigenschaft, sondern die unhintergehbare Bedingung der Möglichkeit von Erziehung überhaupt. Pädagogische Autonomie bedeutet, dass die Freiheit des Zöglings vom Erzieher weder hergestellt noch determiniert werden kann; sie muss vielmehr als unverfügbare Voraussetzung geachtet werden. Wo Heitger die wissenschaftstheoretische Grenze pädagogischen Verfügens zieht, beschreibt Buber die existentielle Wirklichkeit des menschlichen Begegnens. Ein echtes Wachsenlassen bedarf der Agape: Ich lasse dich wachsen, weil ich dich bedingungslos annehme, damit du eine Stabilität abseits von Klickzahlen und Test-Scores entwickeln kannst. Ein gelingendes Führen wiederum darf keine autoritäre Dressur sein, sondern muss durch eine verlässliche Alltagskultur im Sinne des Pragmas Orientierung stiften. Autonomie ist damit nicht isolierte Selbstbezogenheit, sondern die Fähigkeit, aus eigener Existenz heraus in der Verantwortung für den Anderen zu stehen.

Wie aber lässt sich dieser kategoriale Bruch in der Praxis überbrücken, ohne in einen wirkungslosen Kulturpessimismus zu verfallen? Die Antwort darf keine neue Reihe didaktischer Rezepte sein, welche den personalen Akt sofort wieder verdinglichen würden. Es geht um eine existenzielle Haltung des Pädagogen. Er muss die Fähigkeit zur phänomenologischen Enthaltung mitbringen – das Talent, die Schablonen des Systems wie Diagnosen, PISA-Indikatoren oder standardisierte Kompetenzraster temporär einzuklammern, um das Kind als Phänomen an sich wahrzunehmen. Hier liefert Thomas Mikhail mit der Untrennbarkeit von Bilden und Binden das Fundament. In einer Gesellschaft, die Bindungen atomisiert, muss der Pädagoge eine existenzielle Bindungsbereitschaft als Brücke nutzen, um eine Ich-Du-Beziehung einzugehen, statt das Kind als ein zu optimierendes Ich-Es zu verwalten. Das erfordert die Reife, die Antinomien des Alltags produktiv auszuhalten.

Hier schließt sich der Kreis zur Frage von Axel Bernd Kunze, ob mit der Christlichen Sozialethik heute noch Staat zu machen sei. Aus transzendentalkritischer Sicht drängt sich die Replik auf: Was ist das für ein Staat, der sich nicht in der Gestalt des freien Denkens verwirklicht? Ein Gemeinwesen, das die Freiheit des Einzelnen rein funktional oder technisch verkürzt, verfehlt seinen eigentlichen Auftrag. Gerade heute ist mit der christlichen Sozialethik ein Staat zu machen – als radikales Widerstandsprinzip gegen die totale Ökonomisierung des Sozialen. Sie fordert eine Ordnung ein, die den Menschen in seiner unvertretbaren Würde, in seiner Ausgesetztheit und in seiner unverfügbaren Freiheit anerkennt. Der Pädagoge wird zum Anwalt des Transzendenten, indem er sich weigert, das Kind bloß als zukünftigen Funktionsträger einer von Klicks und PISA-Werten dominierten Ökonomie zu begreifen.

Diese Haltung wird vollends dort auf die Probe gestellt, wo wir es mit einer tiefen, existenziellen Beziehungs- und Sinnverwahrlosung zu tun haben – einer digitalen Deprivation durch permanente Reizüberflutung bei gleichzeitiger emotionaler Isolation. In dieser Situation erweist sich Andreas Mehringers heilpädagogisches Konzept des Ausverwahrlosenlassens als zutiefst prophetisch. Das exzessive Online-Sein oder die totale Verweigerung der heutigen Jugend sind oft Schutzpanzer in einer als resonanzlos erlebten Welt, die sie nur noch als zu vermessende Objekte wahrnimmt. Der Pädagoge muss den Mut aufbringen, das Verhalten als Überlebenssymptom zu lesen, den Druck herauszunehmen und ein tragendes Fundament zu bieten, in das kein rationales Warum des Systems hineinreicht. Es gibt Dimensionen des Unveröffentlichten und Unverfügbaren, die man nur erkennt, wenn man sie im Verborgenen belässt. Ein solches reflexives Wissen wird im positiven Vergessen und Sinkenlassen fruchtbar: Ich kann nicht ich selbst sein, ohne dass ich im Tiefsten bereits im Selbst ein Du bin. Denn das Leben und die Wissenschaft werden heute tragischerweise im Toten gesucht: im Messbaren, im Quantifizierbaren, im bloß technokratisch Gemachten. Wo die Pädagogik und die christliche Sozialethik im Geiste der Agape und der kritischen Vernunft wirklich leben, hinterlassen sie keine bürokratischen Spuren – sie verwandeln das Leben spurlos, aber nachhaltig von innen heraus.

Kurzhinweis zum theoretischen Fundament

Der diesem Essay zugrundeliegende transzendentalkritische Ansatz (begründet in der Tradition von Marian Heitger, Wien) versteht Pädagogik nicht als empirisch-technologische Verhaltenssteuerung, sondern fragt nach den unhintergehbaren Bedingungen der Möglichkeit von Erziehung und Bildung. Er begründet pädagogisches Handeln als einen personalen Akt, der untrennbar an die Freiheit, die Würde und die Transzendenz des Subjekts rückgebunden ist.

Ausgewählte Literatur (zum Weiterdenken)

  • Buber, Martin: Das dialogische Prinzip. (Für den Aspekt der Ich-Du-Begegnung).
  • Heitger, Marian: Bildung und Verantwortung. (Als Fundament der Transzendentalkritik).
  • Korczak, Janusz: Wie man ein Kind lieben soll. (Für die pädagogische Praxis der Agape).
  • Mehringer, Andreas: Heilpädagogik aus der Praxis. (Zum Konzept des Ausverwahrlosenlassens).
  • Mikhail, Thomas: Bilden und Binden. (Strukturtheoretische Untersuchung zur pädagogischen Beziehung).

Zum Autor: Dr. Hans-Michael Tappen ist langjähriger katholischer Religionslehrer und Pädagoge. Als Schüler von Marian Heitger setzt er sich intensiv mit der Schnittstelle von transzendentalkritischer Pädagogik, dialogischer Ethik und christlicher Sozialethik auseinander.

Impuls: Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften im Kulturstaat

Akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, etwa studentische Verbindungen, können auf ihre Weise dazu beitragen, die geistig-moralischen Grundlagen des Kulturstaates zu sichern. Dabei wird zunächst etwas zum vorausgesetzten Bildungs- und Gemeinschaftsverständnis zu sagen sein. Am Ende soll ein Blick auf den Zusammenhang von Bildung und Religion geworfen werden: (1.) Was ist unter Bildung zu verstehen?; (2.) Welche Rolle spielt die Gemeinschaft?; (3.) Welche Rolle spielen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften für den Kulturstaat?; (4.) Was verbindet Bildung und Religion?

1. Was ist unter Bildung zu verstehen?

Der Mensch ist weder durch seine Natur noch die sozialen Einflüsse eindeutig festgelegt. Soll der Mensch nicht zum Objekt fremder Zwecke oder Interessen werden, muss er sich selbst zu dem machen, der er in den Grenzen der Natur und des Rechts sein will – er muss sich selbst bestimmen: ein Vorgang, der als Bildung bezeichnet wird. Und dies ist nur in Freiheit möglich. Selbstbestimmung kann unterstützt und begleitet, nicht aber gesteuert werden – oder sie wäre gerade nicht mehr Selbstbestimmung. Es geht um Aufforderung zur Selbsttätigkeit.

Bildung ermöglicht dem Einzelnen, über seinen jeweiligen Status quo hinauszuwachsen. Bildung eröffnet Alternativen und Freiräume, ermöglicht eben auch Abweichung und Widerspruch. Der Einzelne muss die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aber auch für sich ergreifen, werten und sich zwischen ihnen entscheiden, wenn er verantwortlich und selbständig handeln will und nicht von anderen abhängig bleiben will. Wir können uns im Letzten nur selbst bilden, wir können nicht durch andere „gebildet werden“. Bildung zielt auf die Freisetzung des Einzelnen. Ernst Moritz Arndt hat den notwendigen Zusammenhang von Bildung und Freiheit in seiner (wenig rezipierten) Bildungstheorie deutlich auf den Punkt gebracht:

„Man kann in einer gewissen Bedeutung wohl der Beste und doch sehr beschränkt sein. Der Gebildetste zeigt eben darin seines Lebens Regel, daß er nichts zur Regel macht. […] Das Gesetz macht Knechte; sobald man aus dem Freiesten ein Gesetz macht, ist das freie Leben dahin, und ohne freies Leben will ich keine Gesellschaft, denn in ihr will ich ja eben vergessen, daß ich ein Knecht bin. Man mache also keine Gesetze aus Regeln, die nur so lange gut sind, als man nicht recht sagen kann, was sie sind. Die Guten und Gebildeten müssen die Zuversicht haben, sich selbst Maß und Regel sein zu können.“ [1]

Ideengeschichtlich sind der Deutsche Idealismus und seine Vorstellung akademischer Freiheit ein wichtiger Wurzelgrund unserer freiheitlichen Demokratie – bis heute. Die Universität hat der studierenden Jugend ein „Entwicklungsmoratorium“ zur Verfügung gestellt: eine Zeit, in der sich der Einzelne nicht allein auf die Ausübung eines bestimmten Berufes vorbereiten sollte, sondern auf eine umfassende, aktive Rolle in Staat und Gesellschaft.

Dabei bereitet das Studium nicht einfach auf eine bereits fertige Zukunft vor. Vielmehr soll der Einzelne dazu befähigt werden, diese Zukunft erst im Verein mit anderen hervorzubringen. Was Gemeinwohl und soziale Gerechtigkeit bedeuten, lässt sich nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln ableiten, sondern muss immer wieder von neuem gesucht und angestrebt werden – im gemeinsamen Ringen um die höchsten Ziele und Inhalte des Lebens. Dies setzt selbständige Persönlichkeiten voraus, die gelernt haben, frei zu denken und frei zu handeln und für das einzustehen, was sie als gut und richtig erkannt haben.

Doch ist Bildung kein zwangsläufig ablaufender Prozess. Sich zu bilden, wird weder durch vollkommene Ungebundenheit noch durch bloße Beliebigkeit gelingen. Befähigung zur Selbstbestimmung setzt bestimmte Standards im sozialen Umgang voraus. In diesem Sinne sind Bildungsinstitutionen normativ, aber unter dem Zwang zur Selbstbeschränkung; sie dürfen ihre Mitglieder nicht normieren und auf bestimmte Zwecke festlegen wollen. Ein Bildungsgang soll dazu befähigen, die „Welt selber zu denken“, ein subjektiv bestimmtes Verhältnis zu jenen Selbst-, Fremd- und Weltentwürfen zu entwickeln, in die wir unweigerlich immer schon verstrickt sind.

2. Welche Rolle spielt die Gemeinschaft?

Und hier setzt die Aufgabe gegenseitiger Erziehung an: Eine Gemeinschaft kann den Einzelnen dabei unterstützen, seine Freiheit zunehmend zu kultivieren und eine eigenständige Haltung zum Gelernten aufzubauen. Sie kann ihm Möglichkeiten aufzeigen, wie das Gelernte zu einem gelingenden Leben beitragen kann und wie mit ihm verantwortlich und gemeinwohlförderlich umzugehen ist. Sie kann den Einzelnen fördern – und zwar, indem sie den Einzelnen herausfordert, über das bisher Erreichte hinauszuwachsen. Wenn dem Einzelnen die Forderung und Herausforderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt ihm eine wesentliche Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihm steckt und seine Persönlichkeit zunehmend eigenständiger in der Bewältigung der Herausforderung zu entwickeln. [2]

Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, etwa studentische Korporationen, vermitteln gehaltvolle soziale Erfahrungen und können dem Einzelnen Hilfestellung geben, diese geistig zu verarbeiten. Dies gilt auch für religiöse Themen, etwa durch die Teilnahme an Gottesdiensten und Kasualien, durch die Auseinandersetzung mit Sinn-, Wert- und religiösen Fragen, durch die Begegnung mit kulturethischen, christlich geprägten Traditionen. Dabei geht es um mehr als Wissen oder formale Fähigkeiten: Es geht um die Ausbildung einer subjektiv bestimmten Haltung, eines individuellen Charakters, kurz: Es geht um Persönlichkeitsbildung.

Bildung kann nicht selbst Sinn schaffen. Doch setzt Bildung, soll der Einzelne nicht bloß ein Funktionär der bestehenden Verhältnisse oder der In­teressen der Gemeinschaft sein, die Überzeugung voraus, dass es im menschlichen Leben etwas geben sollte, das über die Mittel der bloßen Daseinserhaltung hinausgeht. Andernfalls würde das Bewusstsein des Subjekts auf das Überlebensinteresse des Kollektivs reduziert. Eine Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft kann dem Einzelnen eine feste Wertegemeinschaft bieten – und damit jenen Raum, in dem die Sinnfrage gestellt und gemeinsam um Antworten gerungen werden kann. Die persönliche Antwort auf die Sinnfrage muss allerdings jeder selbst geben. [3]

Werte können nur in einem Klima wachsen, das selbst durch Werte geprägt ist. Durch umfassende Charakterbildung, politisch-ethische Bildungsarbeit und durch Einführung in den erreichten Stand der Kultur und deren Wertigkeit kann jenes staatsbürgerliche Ethos wachsen, das für die Demokratie unverzichtbar ist. Hierzu gehören beispielsweise das Streben nach Wahrheit, der Wille zur Objektivität, das Bemühen um gedankliche und sprachliche Präzision, die Fähigkeit, auch unbequeme Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, das Vermögen, den eigenen Standpunkt in Zweifel zu ziehen, oder das Interesse, eigenständige und weiterführende Fragestellungen zu entwickeln.

Diese Haltungen auszubilden, ist nicht allein für jene wichtig, die dauerhaft in der Wissenschaft verbleiben wollen, sondern nicht zuletzt für alle Berufe, die ein hohes Maß an Verantwortung, Entscheidungsfähigkeit und Führungsstärke verlangen.

Alles in allem haben weltanschaulich orientierte, wertgebundene Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, die sich dem gegenwärtigen Trend zu einer „massendemokratischen Neujustierung der [sic!] Verhältnisses von Einzelnem und Gruppe“ [4] widersetzen, stattdessen aber auf starke Prinzipien bei gleichzeitiger Hochschätzung individueller Freiheit bauen, innerhalb der gegenwärtigen Bildungslandschaft einen schweren Stand. Wertgeschätzt werden nicht mehr die individuelle Persönlichkeit, sondern der Rhythmus der Gruppe, nicht mehr die Freiheit der eigenen Meinung, sondern der „Teamgeist“, nicht mehr die individuelle Leistung, sondern die Gruppenzugehörigkeit.

An der Universität zeigen sich die Folgen sehr: „Die Wissenschaft ist längst in den Dienst des Gruppenkults getreten: Und an dem typischen Campus-Phänomen der Politischen Korrektheit kann man sehen, dass heute nicht mehr die Wissenschaft verfolgt wird, sondern sie selbst die Verfolgung des heterodoxen Geistes organisiert. Auch an Universitäten darf man heute dumm sein, aber man darf nicht von der Parteilinie abweichen.“ [5] Eine Reaktion auf diese Entwicklungen innerhalb der akademischen Diskurskultur stellt das im Februar 2021 gegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit dar, das sich gegen zunehmende „Cancel Culture“ und Löschkultur an deutschen Universitäten wendet – im Gründungsmanifest heißt es:

„Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. Einzelne beanspruchen vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele, festlegen zu können, welche Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren. Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“ [6]

Eine ähnliche Situation ist auch in weiteren akademischen, nicht zuletzt politik-, wissenschaftsnahen oder pädagogischen Berufen spürbar: „Vorwürfe von Benachteiligung und Unmenschlichkeit, stehen allgegenwärtig im Raum, pauschale Anklagen, die sich dem Abgleich mit der Realität nur selten stellen.“ [7] Abweichende Positionen werden in einem solchen Diskursklima zunehmend moralisch stigmatisiert. Differenzen sollen nicht mehr im argumentativen Ringen und im wissenschaftlichen Streit ausgetragen, sondern aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen werden. Administrative oder politische Vorgaben aus Wissenschaftsministerien und Rektoraten greifen immer häufiger in die Wissenschaftsfreiheit des einzelnen Forschers ein. Problematische Inhalte sollen durch Warnhinweise gekennzeichnet werden, Seminarinhalte oder Literaturlisten quotiert werden, missliebige Zeitschriften aus Bibliotheken entfernt werden. Mitunter sind es ganze Fachgesellschaften, die Zensurmaßnahmen gegen abweichende Kollegen oder Positionen  ergreifen. [8]

Eine „Cancel culture“ oder Löschkultur, wie sie an angelsächsischen Hochschulen schon länger zu beobachten ist, wird mittlerweile auch in Deutschland nicht mehr geleugnet. 2019 erklärte der Deutsche Hochschulverband (DHV):

„Die Suche nach Wahrheit und Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, heftigen und kontroversen Ringen um Thesen, Fakten, Argumente und Beweise. An Universitäten muss daher jede Studentin und jeder Student sowie jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler seine Forschungsergebnisse, Thesen undAnsichten ohne Angst zur Diskussion stellen können. Das Grundgesetz bindet die Freiheit der Lehre lediglich an die Treue zur Verfassung. Darüber hinausgehende Denk- oder Sprechverbotegibt es nicht. Wer die Welt der Universitäten betritt, muss akzeptieren, mit Vorstellungenkonfrontiert zu werden, die den eigenen zuwiderlaufen. Zur Verkündung vermeintlich absoluterWahrheiten taugen Universitäten nicht. Widersprechende Meinungen müssen respektiert undausgehalten werden. Differenzen zu Andersdenkenden sind im argumentativen Streitauszutragen – nicht mit Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt.“ [9]

Wo der freie, plurale, ergebnisoffene, streitbare wissenschaftliche Diskurs, das freie Lehren, Forschen und Publizieren unterbunden werden, ist die Freiheit der Wissenschaft – und damit ein zentrales Grundrecht – in Gefahr. Es geht aber nicht allein um offene Zensur der Wissenschaft, sondern  um eine Zensur durch Wissenschaft; und kollegiale Repression kann mitunter noch repressiver sein als solche von außen, weil sie unter dem Radar rechtlicher Absicherungen durchläuft und juristisch schwer greifbar zu machen ist.

3. Welche Rolle spielen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften für den Kulturstaat?

Bernd Ahrbeck beginnt seinen Band „Jahrmarkt der Befindlichkeiten“ mit folgender Diagnose: „Die Gesellschaft ändert sich gravierend, in einer Geschwindigkeit und Richtung, die noch vor einem Jahrzehnt unvorstellbar war. Grundfeste der bürgerlichen Ordnung werden infrage gestellt: Nicht nur punktuell, wie es im Laufe der Zeit immer wieder und teils mit erfrischender Wirkung geschah. Nunmehr kumulieren einzelne, ursprünglich separierte Anliegen zu einer Bewegung, die sich machtvoll in Szene setzt und zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie strebt einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel an, ein neues kulturelles Selbstverständnis, das mit dem bisherigen an entscheidenden Stellen bricht.“ [10]

Feste Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften werden in einem solchen Debattenklima vorerst „unzeitgemäß“ bleiben, Studentenverbindungen mit Lebensbundprinzip können davon ein Lied singen. Sie werden aber Zukunft haben, wenn sie Studenten das bieten, was die gegenwärtige Universität und ein zunehmend auf finalisierte Zwecke ausgerichtetes Bildungssystem möglicherweise immer weniger bieten: jenes „Entwicklungsmoratorium“, von dem schon die Rede war und welches das Studium einmal kennzeichnete – einen Zeitraum der Persönlichkeitsreifung und des Verantwortungslernens. Hierfür braucht es eine Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft, die groß vom Einzelnen denkt, die das Individuum zur Selbsttätigkeit freisetzen und nicht betreuen will, die zum Selbstdenken herausfordert und die den Mut zum eigenen Gedanken weckt, die um den Ernst des Daseins weiß (und daher auch religiöse Fragen nicht ausspart) und jene Kräfte stärkt, die notwendig sind, sich dem Zwang zum unproduktiven Gruppendenken zu widersetzen.

Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften kommt in einem gesellschaftlichen und akademischen Klima, wie vorstehend beschrieben, eine zunehmend wichtiger werdende Rolle als kulturethisches Gedächtnis zu. Norbert Bolz spricht – im Anschluss an den Philosophen Odo Marquard – vom notwendigen Mut zur bürgerlichen Lebensführung, den wachzuhalten heute dringend geboten sei: „Denn zu nichts braucht man heute mehr Mut als zur Wahrnehmung des Positiven. Und damit erweist sich der Bürger auch als der letzte Träger der Aufklärung, der das ‚sapere aude‘ in eine Lebenspraxis der Freiheit umsetzt. Kants Mut zum Selberdenken konkretisiert sich heute als Mut zur Bürgerlichkeit. So hat Odo Marquard den Begriff Zivilcourage übersetzt. Es gibt noch Ritterlichkeit, auch wenn es keine Ritter mehr gibt. Und es gibt noch Bürgerlichkeit, auch wenn es keine bürgerliche Gesellschaft mehr geben sollte.“ [11]

Und – so ließe sich anfügen – es wird das Ideal akademischer Bildung und Freiheit weiterhin geben, solange es Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften gibt, die sich ihrer Wurzeln, ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung bewusst bleiben, die sich der Funktionalisierung menschlicher Intentionalität widersetzen sowie eine Vorstellung von der Größe des Individuums und seiner Sehnsucht nach Freiheit lebendig erhalten.

Denn Freiheitsbewusstsein ist kein fester Besitz. Freiheit muss immer wieder neu errungen und gelebt werden. Dies gelingt allerdings wiederum nur unter dem Wagnis der Freiheit,: Einerseits braucht es im freiheitlichen Gemeinwesen die leidenschaftliche Debatte um den Stellenwert von Freiheit, Gleichheit und Solidarität, es braucht eine Vorstellung von Gemeinschaft und nationaler Zugehörigkeit, es braucht den engagierten Einsatz für das Recht und einen gesellschaftlichen Grundkonsens, es braucht den Willen zum Kompromiss und zur Kooperation. Doch zugleich muss der  freiheitliche Staat darauf vertrauen, dass eine Gesellschaft auch Nichtengagement, Gleichgültigkeit oder Indifferenz verträgt. Eine Gesellschaft, in der es all dies nicht mehr geben würde und geben dürfte, wäre eine uniformierte, totalitäre und kontrollkonforme Gesellschaft, könnte sich aber nicht mehr freiheitlich nennen.

Bei alldem erfüllen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften eine zentrale politische Funktion: Diese können ihren Mitgliedern wertvolle Handlungsfähigkeiten vermitteln, die für eine aktive Rolle in Staat, Beruf und Gesellschaft unverzichtbar sind. Umfassende Persönlichkeitsbildung, politisch-ethische Bildungsarbeit und interdisziplinäre „Brückenschläge“ sowie die Einführung in eine bildungsbezogene Kultur und deren Wertigkeit leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Eine habituell disponierte Handlungsbereitschaft zu erzeugen, kann allerdings nicht ihr Ziel sein.

Denn Gemeinschaften, die versuchten, eine solche „Mission“ zu verfolgen, überwältigen, statt zur denkenden Auseinandersetzung anzuregen. Sie würden damit aber gerade das verfehlen, worauf der demokratische Verfassungsstaat unverzichtbar angewiesen bleibt: die Befähigung zum Vollzug von Freiheit. Und gerade diese ist es, die das Spezifikum des demokratischen Rechtsstaates ausmacht (eine an sozialer Gerechtigkeit oder Gleichheit orientierte Politik ist auch in anderen politischen Ordnungen denkbar, wie nicht zuletzt das politische System des anderen deutschen „Teilstaates“, dessen Geschichte 1990 endete, gezeigt hat).

Die Ordnung des freiheitlichen Rechts- und Kulturstaates verpflichtet – sei es in Schule oder Hochschule – auf einen Bildungsauftrag (und umgekehrt auch zum deutlichen Widerspruch, wenn dagegen verstoßen wird), der Einsichts-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit weckt, nicht aber den Einzelnen auf eine bestimmte Sicht oder Haltung verpflichtet. Dies wäre indoktrinär, übergriffig, manipulativ und würde dem Kontroversitätsgebot widersprechen, wonach politisch oder gesellschaftliche Kontroversen nicht didaktisch retuschiert werden dürfen. Es geht im Bildungsprozess nicht um die Steuerung bestimmter Einsichten, sondern um Ausbildung in Prinzipien, welche die eigenständige ethische Urteilsbildung leiten können. Gelingen wird dies nur, wenn Heranwachsende und Studenten im Raum der Bildung Evidenzerfahrungen machen können, die zu verbindlicher (nicht: endgültigen), selbsttätig geprüfter Einsicht führen. Und dies gilt dann auch für den Bildungsraum, den eine Korporation ihren Mitgliedern eröffnen sollte.

4. Was verbindet Bildung und Religion?

Pädagogisches Handeln – so schon Johann Friedrich Herbart [12] – bestimmt sich durch ein motivloses Wohlwollen am anderen, der stets als Selbstzweck und unverfügbare Person zu achten ist. Wer pädagogisch handelt, ist interessiert am Prozess der Subjektwerdung des anderen; er möchte, dass der andere seine Freiheit zunehmend kultiviert und sein „Menschtum“ verwirklicht, ohne vorab bestimmen zu wollen, wie der andere sich in diesem Prozess selbst bestimmt. Bildungs- und Erziehungsgemeinschafen müssen sich immer wieder prüfen, ob sie diesem hohen Anspruch gerecht werden.

Die Idee des Pädagogischen bindet die Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft und „steht in Kontrast zu den Allmachtsphantasien und Machbarkeitsvorstellungen. Es bedeutet Engagement bei gleichzeitiger Unbestimmtheit, Nähe bei gleichzeitiger Distanz, Führung bei gleichzeitiger Selbstüberantwortung.“ [13] Teilhabe statt Herrschaft, Richtung statt Sinnleere, Verbindlichkeit statt Beliebigkeit: An diesen Charakterzügen erweist sich die Verbindlichkeit, aber auch Widerstandskraft einer bildenden Gemeinschaft  und ihre Nähe zu – in einem weiten, nicht konfessionellen Sinne verstanden – religiösen Fragen, in der freiwilligen Bindung an etwas, das unmittelbar angeht. Denn „der freie Geist verletzt nicht nur das Tabu der Exzellenz, sondern auch das Tabu der Transzendenz. Sein Mut zur Wahrheit sprengt den Funktionalismus, die ausweglose Immanenz der sozialen Systeme. Und wenn man sieht, wie die ‚Weltgesellschaft‘ jedes Wort des Widerstands, jede Geste des Protests mühelos ins eigene Funktionieren einbaut, muss man zu dem Schluss kommen: Transzendenz ist heute der einzige subversive Begriff. Die konkrete Utopie jedes Außenseiters ist der systematische Paradigmenwechsel. Der freie Geist jedoch zielt auf die Metanoia des Einzelnen. Kehre um, du musst dein Leben ändern – oder doch wenigstens: dein Denken.“ [14]

Religion und Bildung setzen Freiheit voraus und sind nur als zweckfreie Prozesse denkbar. Wer erzieht soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Pädagogische Führung ist kein Herrschaftsverhältnis, sondern die freiwillige Bindung an den anderen um dessen Freiheit willen. Es geht um ein Vertrauensverhältnis, durch das der Einzelne lernt, sich selbst und seinen Fähigkeiten immer mehr zu vertrauen. Dies setzt ein Zutrauen in die Werturteilsfähigkeit des anderen voraus.

Politisch folgenlos bleibt ein solches Tun nicht. Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungs­maßstäbe; wie deren Ziele aber innerlich verwirklicht werden, bleibt aber Sache der Glieder einer Verfassungsgemeinschaft. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungs­ordnung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ [15] und inhaltliche Erfüllung. Ein die Freiheit seiner Bürger absor­bie­render Staat entspräche nicht dem neuzeitlichen Freiheits­ideal und der Würde des Menschen. Menschenrechtlich ge­schützt ist der individuelle Anspruch, sich frei zu vergemein­schaften und Bildung auch in nichtpolitischer Form bestimmen zu können.

An dieser Stelle verbinden sich politischer Auftrag und pädagogisches Selbstverständnis miteinander: Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften sichern dem Gemeinwesen jenes sozial-moralische Fundament, über das der Rechts- und Verfassungsstaat um der Freiheit willen nur äußerst begrenzt verfügen darf, das aber für dessen Identität und Zusammenhalt unverzichtbar bleibt; sie fördern jene Orientierungswerte, „die das sozialethische Verhalten des Bürgers im Alltag bestimmen.“ [16]  Gerechtigkeit als argumentativ-sittliche Forderung an das gemeinsame Zusammenleben ist keinesfalls voraussetzungslos, sondern bedarf einer wertbezogenen Motivation, der Liebe zur Gerechtigkeit, die pädagogisch geweckt werden muss.

Kehren wir zurück zu Ernst Moritz Arndt. Dieser wusste in seinen schon zitierten „Fragmenten“, wie leicht Bildung verspielt werden kann:

„Bilden heißt ein Bild von etwas machen; einen Menschen bilden heißt ihn zum Bilde von irgend einem Dinge machen. Man könnte sagen, es sei der herrliche Sinn, ihn in allen Dingen zu einem Bilde zu machen, zu einem Muster von Trefflichkeit und Schönheit, wie man von einem schönen Menschen sagt: Es ist ein Bild. Aber selbst, wenn man diesen herrlichen Sinn darin legte, was man nicht tut, wie wollte man es anfangen, dies durch eine willkürliche Absicht zu erreichen? Noch hat keine Erfahrung die Zulässigkeit dieses Verfahrens bestätigt.“ [17]

So kann es also nicht gehen. Arndt fährt daher fort. Sein Naturbegriff – so werden wir heute sagen müssen – „ist ohne Zweifel unzureichend und brüchig“ [18], aber er hätte sich ganz sicher gegen die heute oft zu beobachtende Finalisierung der Bildung für alle öglichen gesellschaftlichen Ziele ausgesprochen, heißen diese nun Integration, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Antirassismus, Gender oder wie auch immer. Wahre Menschenbildung will den anderen gerade nicht bilden, sondern lässt ihm die Freiheit, sich selbst zu bilden:

„Sich bilden lassen soll man den jungen Menschen, alle Züge der schönen Welt sich frisch in die weiche Tafel einzeichnen lassen; so soll das lustige Reich der Bilder, so das Bild der Bilder, das Leben, in ihm und vor ihm auf- und untergehen. Dies wollen wir Bildung nennen, und die Nichtstörung dieses einfältigen Naturverfahrens heißt uns Menschenbildung im höchsten Sinn.“ [19]

Zum Weiterlesen

Axel Bernd Kunze: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München 2013.

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022.

Anmerkungen

[1] Münch, Wilhelm / Meisner, Heinrich (Hg.): Ernst Moritz Arndts Fragmente über Menschenbildung, nach der Originalsausgabe neu herausgegeben, Langensalza 2004, S. 179.

[2] Vgl. Glück, Alois: Warum wir uns ändern müssen. Wege zu einer zukunftsfähigen Kultur, München 2010, S. 146.

[3] Vgl. ausführlicher Kunze, Axel Bernd: Braucht Religion Bildung? Braucht Bildung Religion?, in: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule 31 (2013), H. 3, S. 225 – 233.

[4] Bolz, Norbert: Die ungeliebte Freiheit. Ein Lagebericht, München 2010, S. 98.

[5] Ebd., S. 101.

[6] Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Manifest [Februar 2021], in: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/manifest/ [Zugriff: 31.12.2022]. Das Netzwerk besteht aus einem inneren Kreis von Vereinsmitgliedern und einem erweiterten Netzwerk weiterer Sympathisanten. Es organisiert Veranstaltungen zur Wissenschaftsfreiheit, diskutiert mit Politikern (und ist  auch im Lobbyregister des Bundestages eingetragen), verteidigt Kollegen, die öffentlich oder dienstrechtlich unter Druck geraten sind, nimmt im öffentlichen Raum zur Lehr- und Forschungsfreiheit aktiv Stellung und dokumentiert Fälle deutscher „Cancel culture“. Die Liste ist auf den Internetseiten des Netzwerkes öffentlich einsehbar. Dort findet sich auch ein eigener Blog zu Fragen der Wissenschaftsfreiheit, ein Jahrbuch ist gegenwärtig in Planung. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluss engagierter Wissenschaftler, die sich mit einem zunehmend repressiver werdenden Klima in Wissenschaft und Hochschule nicht abfinden wollen. Der Zusammenschluss ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Das bedeutet aber nicht, dass in den eigenen Reihen nicht hart gerungen wird: um das eigene Selbstverständnis von Wissenschaft, um die Grenzen zwischen legitimem Pluralismus und notwendiger Distanzierung von Extremismus, um die Bedingungen redlicher, methodisch kontrollierter Wissenschaft und um das eigene Verständnis von Freiheit.

[7] Ahrbeck, Bernd: Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft, Springe a. D. 2022, S. 9.

[8] Vgl. exemplarisch den Boykottaufruf der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialehtik gegen die Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, der vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit als Fall von „Cancel Culture“ bewertet und und in seiner Fallsammlung dokumentiert wird. Dokumentiert in: Emunds, Bernhard (Hg.): Die Neue Ordnung – auch ein Sprachrohr des katholischen Rechtspopulismus. Dokumentation eines Konflikts. Frankfurt am Main, Juli 2019), Frankfurt am Main 2019. Die traditionsreiche Zeitschrift steht für die große und für die „alte“ Bundesrepublik durchaus prägende Tradition dominikanischer, rheinischer Sozialethik.In der Wochenzeitung „Die Tagespost“ wandten sich rund sechzig Wissenschaftler und Publizisten gegen die Stellungnahme der sozialethischen Fachgesellschaft: Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung. Empörung über Populismus genügt nicht, Gründe müssen genannt werden. Ein offener Brief zur Verteidigung der Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, in: Die Tagespost,13. Juni 2019, S. 27. Vier Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik antworteten mit folgender Replik: Emunds, Bernhard / Heimbach-Steins, Marianne / Kruip, Gerhard / Mandry, Christof: Für substanziellen Dialog und wissenschaftlichen Diskurs, in: Die Tagespost, 4. Juli 2019, S. 27.

[9] Deutsher Hochschulverband: Zur Verteidigung der freien Debattenkultur an Universitäten. Resolution des 69. DHV-Tages 2019 in Berlin [9. April 2019], in: https://www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/resolutionen/Resolution_Verteidigung_der_Debattenkultur-final.pdf [Zugriff: 31.12.2022].

[10] Ahrbeck: Jahrmarkt der Befindlichkeiten, S. 5.

[11] Bolz: Ungeliebte Freiheit, S. 136 [„Mut zur Bürgerlichkeit“ im Original kursiv hervorgehoben].

[12] Vgl. Herbart, Johann Friedrich: Systematische Pädagogik, eingeleitet, ausgewählt u. interpretiert v. Dietrich Benner, Stuttgart 1986 [erstmals 1808], S. 204 f.; 357 – 359.

[13] Mikhail, Thomas: Bilden und Binden. Zur religiösen Grundstruktur pädagogischen Han­delns, Frankfurt a. M. u. a. 2009, S. 230.

[14] Bolz, Norbert: Freimut, in: Ders. (Hg.): Wer hat Angst vor der Philosophie? Eine Einführung in Philosophie, München 2012, S. 9 – 24, hier: 9.

[15] Häberle, Peter: Erziehungsziele und Orientierungswerte im Verfassungsstaat, Freiburg i. Brsg. 1981, S. 92.

[16] Ebd., S. 87.

[17] Münch / Meisner: Fragmente über Menschenbildung, S. 10.

[18] Preul, Reiner: Die Bildungslehre Ernst Moritz Arndts, in: Alvermann, Dirk / Garbe, Irmfried (Hg.): Ernst Moritz Arndt. Anstöße und Wirkungen, Köln u. a. 2011, S. 15 – 30, hier: 29.

[19] Münch / Meisner, Fragmente über Menschenbildung, S. 11.

Festschrift: Patristica Orientalia Christiana

Im Oktober 2026 druckfrisch erschienen:

Zum 65. Geburtstag wurde der Bamberger Professor für Kirchengeschichte und Patrologie, Peter Bruns, mit einer Festschrift geehrt. Als Mitzeichner in der Tabula gratulatoria weise ich gern auf den Band hin:

Winfried Büttner, Thomas Kremer, Matthias Scherbaum (Hgg.): Patristica Orientalia Christiana. Festschrift für Peter Bruns zum 65. Geburtstag, Münster (Westf.): Aschendorff 2026.

„Was ich empfangen habe, habe ich weitergegeben“ (1 Kor 15,3) – dieses paulinische Wort könnte als Motto die Berufung des Kirchenhistorikers und Patrologen zusammenfassen. Wie kaum eine andere theologische Disziplin offenbart die Kirchengeschichte Wege und Irrwege, Höhenkamm und Talsohle des christlichen Denkens im Laufe der Zeit. Besonders den Vätern in Ost und West kommt hierbei eine Schlüsselstellung zu, da ihre Überlegungen in vielerlei Hinsicht als wegweisend und weichenstellend für den weiteren Verlauf der Kirchengeschichte gelten können. Peter Bruns hat sein wissenschaftliches Lebenswerk der Erforschung und Vermittlung der Kirchengeschichte, v. a. der (ostkirchlichen) Väter gewidmet. Seine langjährige Tätigkeit an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und anderen europäischen Hochschulen gibt davon ein eindrucksvolles Zeugnis ab. Die Beiträge dieser Festschrift wollen sowohl auf fachlicher wie auch persönlicher Ebene dem Theologen und Menschen Peter Bruns die Ehre erweisen.