Vorankündigung: 25 Jahre PISA

Der Band erscheint im September 2026 in der Reihe „Gymnasium – Bildung – Gesellschaft“:

Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): 25 Jahre PISA. Folgen und Diskussionen (Verlag Julius Klinkhardt).

Die ersten PISA-Studien haben in Deutschland zu einem Aufschwung der empirischen Bildungsforschung, aber auch zum Entstehen eines genuin sozialethischen Bildungsdiskurses geführt Axel Bernd Kunze bilanziert ein Vierteljahrhundert später im vorliegenden Band den Stand der bildungsethischen Diskussion:

Axel Bernd Kunze: Ein sozialethischer Bildungsdiskurs entsteht. Chancen, Grenzen und aktuelle Herausforderungen normativer Bildungsforschung.

Zum Verhältnis von Pädgogischer Ethik und Sozialethik der Bildung – eine exemplarische Fallbesprechung

Bildung als moderner Integrationsbegriff entsteht mit der Aufklärung, da die Gesellschaft sich ausdifferenziert und die Ziele des pädagogischen Handelns nicht mehr aus einer teleologischen Weltdeutung, der überlieferten Sitte oder der überkommenen gesellschaftlichen Praxis abgeleitet werden können. Was pädagogisch Geltung beansprucht, muss sich vor der regulativen Idee der Bildung ausweisen.

Bildung gehört nicht zu den klassischen Gegenstandsbereichen der Christlichen Sozialethik. Ein Grund dürfte im personalen Charakter der Bildung zu suchen sein, der sich vordergründigen strukturethischen Überlegungen zunächst einmal verschließt. Die ethische Reflexion über die pädagogische Beziehung ist vorrangig eine individualethische Aufgabe, die ihren Ort in einer eigenen pädagogischen Bereichsethik hat. Erst in jüngerer Zeit hat sich ein eigenständiger sozialethischer Bildungsdiskurs herausgebildet, angestoßen durch die ersten PISA-Studien vor rund zweieinhalb  Jahrzehnten. Maßgeblich hierzu beigetragen hat ein Bamberger DFG-Forschungsprojekt zum Menschenrecht auf Bildung.

Zentrale Akteure dieses Forschungsprojektes sind als Herausgeber auch an einem neuen Lehrbuch zur Christlichen Sozialethik beteiligt, das 2022 erschienen ist. Daher verwundert es nicht, dass unter den behandelten Handlungsfeldern dem sozialethischen Bildungsdiskurs deutliche Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Der Titel löst ein zweiteiliges Vorgängerwerk ab, das in den Jahren 2004 und 2005 als Gemeinschaftswerk der bayerischen Lehrstühle für Sozialethik ebenfalls im Regensburger Verlag Friedrich Pustet herausgekommen war. Das neue Lehrbuch versteht die Christliche Sozialethik ausdrücklich als ein theologisches Fach. Programmatisch heißt es zu Beginn: „Wir arbeiten mit einer Pluralität von Ansätzen und rechnen mit einer andauernden Lerngeschichte im Fach, die durch Rezeption und Erprobung neuer Denkansätze aus der Philosophie, den Gesellschaftswissenschaften und der Theologie vorangetrieben wird“ (Heimbach-Steins u. a., S. 18). Der Band versteht sich ausdrücklich als ein Lehrbuch, das didaktisch-methodisch zum Selbststudium anleiten soll.

Im vorliegenden Kontext soll allein das vom Mainzer Sozialethiker Gerhard Kruip verhandelte Kapitel zur Bildung (ebd., S. 387 – 399) in den Blick genommen werden. Der Band wählt einen menschenrechtlichen Zugang über das Recht auf Bildung. Der Aufbau des Bildungskapitels lässt sich mit dem bekannten sozialethischen Dreischritt von Sehen – Urteilen – Handeln beschreiben.

(1.) Sehen: Die aktuelle Bedeutung von Bildungsfragen für die sozialethische Diskussion wird zunächst auf zweifache Weise begründet: (1.1) Zum einen sei Bildung „in modernen Wissensgesellschaften zur neuen sozialen Frage“ (ebd., S. 388) geworden. (1.2) Zum anderen seien durch die internationalen Schulleistungsvergleichsstudien der OECD erhebliche Defizite im deutschen Bildungssystem deutlich geworden.

(2.) Urteilen: (2.1) In sozialethischer Reflexion wird Bildungsgerechtigkeit als ein Teilaspekt umfassender Beteiligungsgerechtigkeit verstanden, und Bildung damit als eine zentrale Voraussetzung für Beteiligung. (2.2) Konkretisiert wird das am Menschenrecht auf Bildung, das mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 erstmals international festgeschrieben wurde. Begründet wird dieses sowohl über die Individualität als auch Sozialalität des Menschen: Bildung sei „unabdingbar für Subjektwerdung und gesellschaftliche Beteiligung sowie in beiderlei Hinsicht notwendige Voraussetzung der Freiheit. Weil alle Menschen Bildung für ein menschenwürdiges Leben brauchen, muss ihnen auch ein Recht auf Bildung zugestanden werden“ (ebd., S. 391).

(3.) Handeln: (3.1) Im Folgenden wird dann aufgezeigt, welche staatlichen Pflichten sich aus dem Recht auf Bildung ergeben. Die Forderungen orientieren sich an der dreifachen Trias von Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten, die für den aktuellen Menschenrechtsdiskurs maßgeblich ist, und am 4A-Schema, das im UN-Monitoringsystem entwickelt wurde, um die durchaus umstrittenen Sozialrechte zu konkretisieren und deren Justiziablität zu stärken. Defizite im deutschen Schulsystem sieht der Verfasser des Bildungskapitels vor allem im Blick auf die Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit der Bildungsangebote, also bezogen auf die inhaltlich-qualitative Seite. Dies mündet in die Forderung, nicht die Kinder müssten sich der Schule, sondern vielmehr sollte sich die Schule den Kindern anpassen. (3.2) Am Ende wird eine Reihe an Reformen für das deutsche Bildungssystem gefordert, etwa ein Ausbau frühkindlicher Bildung, eine verbesserte Sprachdiagnostik und -förderung, eine Minderung an Übergängen und Segregationseffekten im traditionell gegliederten Schulsystem und eine Forcierung inklusiver Bildungsangebote. Starke Kritik erfährt der sogenannte „monolinguale Habitus“ im deutschen Schulsystem, der dazu führe, dass (außereuropäische) Herkunftssprachen von Kindern mit Migrationshintergrund nicht gewürdigt und in den Bildungsprozess einbezogen würden.

Ohne Zweifel ist die sozialethische Reflexion bildungsbezogener sozialer Praktiken eine wichtige Aufgabe, die lange nicht nicht genügend im Blickfeld der Disziplin lag. Dass diese im vorliegenden Lehrwerk einen deutlichen Stellenwert erhält, ist verdienstvoll. Immerhin ist Bildung in modernen Gesellschaft für nahezu alle gesellschaftlichen Teilpraxen ein zentraler Schlüssel für soziale Teilhabe und Mitbestimmung. Allerdings verlangt der sozialethische Bildungsdiskurs nach einer sorgfältigen Verknüpfung von bildungsphilosophischen und sozialwissenschaftlichen Zugängen. Denn wird Bildung allein auf ihre äußere soziale Seite reduziert, droht die Gefahr, diese auf eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Person und Sozialstruktur zu reduzieren, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn im Blick auf die Anpassungsfähigkeit der schulischen Systeme programmatisch anderes intendiert wird. Auch der vorliegende Beitrag entgeht dieser Gefahr nicht. Anders als die umfassende, dreifache Pflichtentrias des Staates nahelegt, fällt der durch ein Recht auf Bildung zentral zu leistende Schutz der geistig-intellektuellen Integrität, die für ein menschenwürdiges Leben unabdingbar ist, weitgehend aus. Das Recht auf Bildung erscheint in der Folge vor allem als ein soziales Anspruchsrecht und betont wird somit der partizipative Aspekt von Beteiligungsgerechtigkeit. Der kontributive Aspekt von Beteiligungsgerechtigkeit, der darauf zielt, dass sich der Einzelne als ein ethisch produktives Subjekt verwirklichen und erfahren kann, wird kleingeschrieben.

Diese Unwucht im sozialethischen Blick auf Bildung zu vermeiden, hätte vorausgesetzt, Bildung zunächst einmal anthropologisch und pädagogisch zu dimensionieren: ein Schritt, der im vorliegenden Fall übersprungen wird, sodass vorrangig über sekundäre Bildungszwecke gesprochen. Bildung bezieht sich auf jenen Bereich menschlichen Denkens und Handelns, der weder durch Natur eindeutig festgelegt ist noch allein kontingenten Umwelteinflüssen überlassen werden soll. Dass Bildung sozialstaatliche, wirtschaftliche und politische Effekte zeitigt, soll keinesfalls bestritten werden, allerdings liegt das Spezifikum von Bildungsprozessen gerade darin, dass diese über eine Stärkung der Urteilskraft erzielt werden. Bildungsethische Reformforderungen müssen sich daher daran messen lassen, ob sie die Selbstbestimmung des Einzelnen fördern. Immer wieder scheint im Lehrbuch eine Frontstellung zwischen pädagogischen und sozialethischen Ansprüchen auf. Gerade wenn eine verbesserte Qualität schulischer Angebote angemahnt wird, ist eine solche aber nur über eine überzeugende Verschränkung pädagogischer und sozialethischer Anliegen zu erreichen.

Wenn die Stimme der Bildungsethik angesichts der gegenwärtigen Problemlagen merklich stumm geworden ist, dann dürfte ein Grund darin zu suchen sein, dass im sozialethischen Bildungsdiskurs vom pädagogischen Grundbegriff der Bildung wenig bis gar nicht, aber viel von Komposita wie Bildungsfinanzierung, Bildungssteuerung, Bildungssozialpolitik und so fort die Rede ist. Am Ende kommt auch das vorliegende Beitragskapitel über das Niveau einer Maßnahmenpädagogik nicht hinaus, deren Einzelforderungen weder priorisiert noch systematisch miteinander verbunden werden. Dies zu leisten, hätte es einer deutlichen Zentrierung auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und einer sorgfältigen pädagogischen Kontextualisierung bedurft. Bei der sozialethischen Urteilsbildung wäre neben dem normativ-menschenrechtlichen Zugang noch eine sozialwissenschaftliche Grundierung über die verschiedenen Funktionen von Schule für den Einzelnen wie das Gemeinwesen sinnvoll gewesen.

Mängel im deutschen Bildungssystem sind gegenwärtig mehr als deutlich sichtbar und werden auch öffentlich diskutiert. Diese werden allerdings nicht allein über strukturelle Reformen zu lösen sein; vielmehr muss nicht minder darüber reflektiert werden, ob die vorherrschenden Bildungs- und Erziehungskonzepte angemessen sind und wie Lehrkräfte gerade bei der Wahrnehmung ihres doppelten pädagogischen Auftrags zu Bildung und Erziehung gestärkt werden können. Und dies wird nur im Miteinander geschehen. Demgegenüber scheinen im vorliegenden Lehrbuch immer wieder implizite Vorbehalte gegenüber dem professionellen Selbstverständnis von Lehrkräften durch, wenn diesen etwa eine mangelhalfte Kultur der Kollegialität oder mangelnde Bereitschaft zum konstruktiven Feedback vorgehalten wird.

Abschließend soll noch ein Blick auf den didaktischen Anspruch des Lehrbuches geworfen werden. Der Stil ist wenig erörternd. So wird der Hamburger Volksentscheid von 2010 zum Erhalt des gegliederten Schulsystems allein als Bildungsprotektionismus gedeutet, ohne dass die Motive der Gegenseite zur Sprache kommen. Aber nur wenn das Kontroversitätsgebot beim Umgang mit politisch strittigen Themen beachtet wird, werden sich die Lernenden am Ende auch ein eigenständiges Urteil bilden können. Und hierfür bleibt noch ein Zweites wichtig: Auf gesellschaftliche Kontroversen im Diskurs über Bildung und Bildungsreformen wird zwar hingewiesen, ohne dass aber die strittigen Positionen für die Nutzer des Lehrbuches nachvollziehbar herausgearbeitet werden. Hierzu trägt auch der sparsame Gebrauch von Verweisen bei, der vermutlich den Lehrbuchcharakter verstärken soll, sich aber letztlich als kontraproduktiv erweist. Am Ende muss der Leser schlicht glauben, was ihm vorgesetzt wird, statt zum Gelernten eine aufgeklärte und eigenständige Haltung einzunehmen. Aufgabe eines anspruchsvollen Lehrbuches wäre es nicht, Kontroversen zu vereindeutigen oder als bloße, letztlich beliebige Meinung zu präsentieren (etwa im Fall der Inklusion: „Manche Eltern favorisieren homogene Lerngruppen, weil sie meinen, ihre Kinder würden so besser gefördert“, ebd., S. 397), sondern auszuleuchten. Wo dies unterbleibt, wird ein Lehrbuch eher Ratlosigkeit bei seinen Nutzern erzeugen, als diese zum selbständigen Urteilen anzuleiten.

Marianne Heimbach-Steins, Michelle Becka, Johannes J. Frühbauer, Gerhard Kruip (Hgg.): Christliche Sozialethik. Grundlagen – Kontexte – Themen. Ein Lehr- und Studienbuch, Regensburg: Friedrich Pustet 2022, 528 Seiten.

Zwischenruf: Die Illusion der Rezeptologie – Oder das Vordringen zur maßgeblichen Struktur

Von Dr. Hans-Michael Tappen

Wer an meinen vorangegangenen Zwischenruf über die Grenzen des Quantitativen anschließt, steht unweigerlich vor der Frage, wie ein Lernen beschaffen sein muss, das diesen Namen noch verdient: Wie vergrößert man das Lernen der Reichweite und der Tiefe nach, ohne in die technokratische Vermessungsfalle zu geraten?

Die Antwort darauf liegt nicht im Besitz eines neuen „Steins der Weisen“ – einer weiteren, noch ausgeklügelteren Unterrichtsmethode. Sie liegt vielmehr im schlichten, aber radikalen Vollzug des Nachdenkens selbst. Wenn wir die Reichweite des Lernens vergrößern wollen, müssen wir dicht an die jeweils maßgebliche Struktur – an die innere Gesetzmäßigkeit einer Sache – herantreten und diese verstehen. Eine oberflächliche Behandlung bewirkt hier nichts; erst das richtige Verständnis in die Tiefe hinein führt zu jener Einsicht, die das Subjekt transformiert.

Das Diktat des funktionalistischen Totalitätsanspruchs

Genau an dieser Schnittstelle offenbart sich die Tragik der gegenwärtigen bayerischen Lehrerausbildung. Wir begegnen einer Generation junger Studierender, die durch ein rein quantifizierendes System bereits zutiefst funktionalisiert im Hörsaal ankommt. Sie fordern folgerichtig Rezepte. Sie verlangen nach einem „Methodenschulismus“ – einer didaktischen Strömung, die das Wie des Unterrichtens verabsolutiert und das Was, den kategorialen Gehalt, vollends entleert.

Wo der Totalitätsanspruch des Funktionalismus regiert, wird der angehende Lehrer nicht mehr als geistiger Bildner verstanden, sondern als logistischer Manager von Lernprozessen. Doch wo die Vermittlung nur noch das Funktionieren im System im Blick hat, wird die eigentliche Bedingung der Möglichkeit von Bildung liquidiert.

Ein biographischer Rückblick: Das Subjekt in der Institutionalisierung

Wenn ich diesen Befund erhebe, dann tue ich das nicht aus der Distanz des reinen Elfenbeinturms. Meine Perspektive speist sich aus der konkreten Erfahrung meiner eigenen Lehrtätigkeit am Interfakultären Institut für Sonder- und Heilpädagogik der Universität Wien in den 1990er Jahren, in der ich mich intensiv mit den Fragen der heilpädagogischen Praxis unter den Bedingungen von Professionalisierung und Institutionalisierung auseinanderzusetzen hatte.

Schon damals zeigte sich in der Heilpädagogik wie im Brennglas: Sobald die Institution meint, den Menschen über rein administrative Raster, Defizit-Listen und bürokratische Kontrollen erfassen zu können, verfehlt sie ihn. Ein junger Mensch in einer Krisensituation lässt sich nicht „verwalten“ – er muss in seiner Person verstanden werden. Was in der Heilpädagogik evident ist, gilt für die allgemeine Lehrerbildung heute erst recht.

Die transzendentale Umkehr: Auf der Suche nach Letztbegründung

Wer im Sinne Marian Heitgers transzendental-kritisch auf diese Fehlentwicklung blickt, betreibt keine wohlfeile Besserwisserei, sondern legt die Fundamente frei. Bildung ist nach Heitger kein empirisches Resultat, das man anhäufen kann, sondern eine transzendentale Kategorie. Sie fragt nach der Letztbegründung unseres pädagogischen Handelns:

  • Wahre Tiefe entsteht nicht durch die Akkumulation von abprüfbarem Fachwissen, sondern durch das hermeneutische Ringen mit der kategorialen Struktur einer Disziplin. Wer die Struktur versteht, erlangt Einsicht.
  • Wahre Reichweite ist das Resultat dieser Einsicht: Sie befreit das Subjekt zur autonomen, sittlichen Urteilskraft, die sich per se jedem Zugriff rein funktionaler Verwertbarkeit entzieht.

Vier konkrete Hebel für den universitären Praxisalltag

Wenn mich meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen nun fragen: „Schön und gut, aber wo setzen wir da heute konkret in der Ausbildung im Praxisalltag an?“, dann antworte ich nicht mit Forderungen nach neuen Gesetzen, sondern mit einer strukturellen Umakzentuierung unserer alltäglichen Seminarpraxis:

  1. Vom Methodenschulismus zum kategorialen Screening: Bevor Studierende im Seminar eine Unterrichtsstunde methodisch planen, müssen sie die transzendentale Bedingung des Themas freilegen. Nicht: „Wie beschäftige ich die Klasse digital?“, sondern: „Welches grundlegende Denkwerkzeug des Geistes wird an diesem mathematischen Satz oder diesem historischen Ereignis geschult? Warum braucht das Subjekt diesen Inhalt für seine Freiheit?“
  2. Hermeneutische Fallarbeit statt anonymer Module: In Orientierung an Artikel 131 der Bayerischen Verfassung müssen wir reale, multi-ethnische Praxissituationen aus den Praktika im Seminar hermeneutisch sezieren. Statt ein Kind mit Migrationshintergrund sofort in ein Defizit-Raster einzusortieren, fragen wir: „Welcher tiefere Sinn und welche Suche nach Anerkennung verbirgt sich hinter diesem Verhalten? Wie gelingt der Brückenschlag zur unantastbaren Würde dieser Person?“
  3. Erkenntnisdidaktische Allianzen: Wir brauchen das Co-Teaching von Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Der Professor der reinen Physik und der Didaktiker müssen gemeinsam zeigen, dass naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten eine spezifische Form der Welterschließung und Rationalität darstellen – und kein bloßes Abprüfungswissen.
  4. Das transzendentale Reframing der Digitalisierung: Das Tablet darf nicht als Surrogat für das eigene Denken missbraucht werden. Wenn im Seminar digitale Medien oder KI thematisiert werden, dann als Objekte der kritischen Distanz: Studierende müssen lernen, wie sie Schülern beibringen, die logischen und ethischen Grenzen dieser Technologien transzendental-kritisch zu durchschauen.

Fazit

Es geht mir nicht darum, das Bestehende hochmütig zu belehren. Es geht um das gemeinsame Eingeständnis einer kollektiven Überforderung des Systems, die erst dann endet, wenn wir aufhören, das Messinstrument mit dem Vermögen zu verwechseln. Wenn wir die Lehrerbildung vom lernenden Subjekt und seiner Freiheit her neu begründen, lösen wir schlicht das Versprechen ein, das die Bayerische Verfassung unseren Kindern seit Jahrzehnten gibt.

Dr. phil. Hans-Michael Tappen, Erziehungswissenschaftler (Univ. Lektor bei Marian Heitger, Universität Wien), blickt auf viele Jahre Lehrtätigkeit an verschiedenen Universitäten sowie eine langjährige Praxis in der Justiz zurück. Heute unterrichtet er an einer Münchner Berufsschule.

Neuerscheinung: Zum burschenschaftlichen Auftrag heute

Die Festrede zum Stiftungsfest der Nürnberger Burschenschaft Teutonia aus dem Sommersemester 2026 ist im Druck erschienen. Der Festredner, Privatdozent Dr. Axel Bernd Kunze, beleuchtete in der Festrede aus bildungsethischer Perspektive – am Beispiel des Cartells Christlicher Burschenschaften – den burschenschaftlichen Auftrag heute:

Axel Bernd Kunze: Überlegungen zum burschenschaftlichen Auftrag des Cartells Christlicher Burschenschaften (CCB). Stiftungsfestrede 2026. Gehalten im Rahmen des Festkommerses am 12. Juni 2026 auf dem Haus e. s. v. Burschenschaft Teutonia Nürnberg, in: Teutonen-Blätter (2026), Nr. 78 (Sommersemester 2026), S. 60 – 67.

>> Die Orientierungswerte unseres Zusammenlebens zu pflegen und daran mitzuarbeiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben der burschenschaftlichen Bewegung. Unser Cartell formuliert es in seinen Grundsätzen so: Es geht um „die Pflege des urburschenschaftlichen Gedankengutes christlicher Prägung, die Verbreitung dieser Ideale in der Öffentlichkeit und die Erhaltung des deutschen Verbindungsstudententums in seiner urburschenschaftlichen Ausprägung einschließlich der damit verbundenen Traditionspflege“. Und dies mit dem Zweck, die Cartellbrüder „zu einer aktiven Betätigung in Staat und Gesellschaft anzuhalten„.

Unsere burschenschaftliche Tradition hat zwei Wurzeln: einerseits die Tradition der Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft und die Einigungsbewegung des neun­zehnten Jahrhun­derts; andererseits das existentielle Fundament des Christentums, insbesondere sind hier national-protestantische Identität, die Anfänge der Inneren Mission, pietistische Innerlichkeit und die Erweckungsbewegung zu nennen. Theodor Körner und Ernst Moritz Arndt verbanden in ihrem Werk religiöse Bildsprache und nationalen Mythos. Ideengeschicht­lich gehen im Wartburgfest 1817 Luthergedenken und Nationalstaatswerdung Hand in Hand. Der Bezug auf das Christentum war keineswegs kontingent. Er fungierte als geistige Voraussetzung nationaler Selbstfindung und Legitimation einer umfassenden Kulturnation.

Die Geschichte ist weitergegangen; die geistige Rückbindung hat sich entkonfessionalisiert. Die burschenschaftliche Bewegung hat ihre anfängliche protestantisch-nationale Engführung überwun­den, so wie es schon Artikel 5 der Grundsätze des Wartburgfestes formulierte und wie es im Konzept einer Bekenntnisökumene gelebt wird: „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ Diese überkonfessionelle Offenheit der burschenschaftlichen Idee hat sich als Stärke erwiesen. Auch unser Cartell erstreckt sich von traditionell protestantisch geprägten Städten wie Leipzig oder Nürnberg bis in katholisch geprägte Städte im Rheinland, in Oberfranken oder der Oberpfalz.

Bedenklich wäre es aber, wenn sich das Bekenntnis zur christlich geprägten Kulturnation nicht entkonfessionalisieren, sondern säkularisieren würde. Die soziokulturelle Realität wie der Zustand der Kirchen hierzulande können dazu verführen, die Wirkungsgeschichte des Christentums zu unter­schätzen. Doch die Bochumer Literaturwissenschaftlerin Bettina Gruber warnt: „Europa wurde mit dem Christentum und nicht gegen das Christentum groß und eine Zeitlang zur führenden Macht.“ Selbst die Säkularisierung wäre im Letzten nicht denkbar ohne die christliche Tiefenstruktur unserer Kultur. Die christlichen Wurzeln unserer Kulturnation zu leugnen, wäre geschichtsvergessen.

Die Auseinandersetzung mit den christlichen Wurzeln unserer Kultur muss angesichts der geistigen Herausforderungen unserer Zeit mehr sein als symbolische Selbstvergewisserung und museale Konservierung auf der einen oder eine beliebig austauschbare Option auf der anderen Seite. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisen­zeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, brauchen ein ethisches Fundament, soll die Nation nicht in eine bloße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abdriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die geistig-moralischen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Mögen die Burschenschaft Teutonia Nürnberg, unser Cartell Christlicher Burschenschaften und seine weiteren Mitgliedsbünde auch weiterhin mitbauen am geistigen Fundament einer identitätsbewussten, burschenschaftlich geprägten deutschen Kultur und Nation. Unser Wahlspruch GOTT – FREIHEIT – VATERLAND, unsere urburschenschaftlichen Ziele und unsere Grundsätze bieten hierfür ein starkes Fundament.<<


Zwischenruf: Die Illusion der Messbarkeit oder: Wenn das Fundament der Verantwortung im Messbaren versinkt

Ein Gastbeitrag von Hans-Michael Tappen

Die öffentliche Empörung über die jüngsten PISA-Ergebnisse bedient sich gern einer doppelten Ironie. Auf der einen Seite steht das hämische Diktum, PISA habe nun empirisch sein eigenes Scheitern quittiert – eine vermeintliche „Einsicht“, die nun schon wieder einmal als „erster Schritt zur Besserung“ angesehen werden soll. Auf der anderen Seite triumphiert der bildungspolitische Fatalismus, der mit Schiller konstatiert, dass gegen die grassierende Unvernunft selbst Götter vergebens kämpften. Beide Positionen jedoch verfehlen den Kern des Problems, weil sie in derselben kategorialen Verwechslung befangen bleiben. Sie verwechseln das Messinstrument mit dem Vermögen, das es messen soll.

Wer im Stile Marian Heitgers transzendental-kritisch auf dieses Schauspiel blickt, muss den Blick von den nackten Daten zurück auf deren Bedingungen der Möglichkeit lenken.

Das grundlegende Missverständnis liegt in der Annahme, Bildung ließe sich in einer reinen Logik von Input, Output und Effizienz abbilden. Entsprechend kurzgreifend ist der reflexartige Ruf der Politik nach einem immer neuen Zuschütten des Systems mit Finanzressourcen. Mehr Geld erhöht die Quantität von Ressourcen, heilt aber nicht die qualitative Sinnkrise. Geld schafft keine Wertebasis, es erzeugt keine sittliche Urteilskraft und es kann die transzendentale Dimension von Bildung nicht kaufen. Wenn behauptet wird, „PISA funktioniere nicht“, so wird das Testverfahren selbst moralisiert oder ihm eine pädagogische Steuerungsfunktion zugesprochen, die eine bloße Statistik gar nicht leisten kann. Eine empirische Studie funktioniert nicht dadurch, dass die Ergebnisse steigen, sondern dadurch, dass sie den Ist-Zustand nach ihren eigenen Kriterien abbildet. Das Problem ist nicht, dass PISA nicht funktioniert – das Problem ist, dass PISA funktionalisiert und damit das eigentliche Telos der Schule verstellt.

An dieser Stelle erweist sich der Rückgriff auf Helmut Fends struktur-funktionale Schultheorie als erhellend, obgleich er auf den ersten Blick einer ganz anderen Denktradition entstammt. Fend beschreibt die Schule bekanntlich als zentrale sekundäre Sozialisationsinstanz, die eine fundamentale Doppelfunktion erfüllt: Einerseits dient sie der gesellschaftlichen Reproduktion durch Qualifikation und Selektion, andererseits aber – und hier liegt das Hauptaugenmerk – der Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen (Individuation). Das verhängnisvolle Paradoxon von PISA liegt nun darin, dass das Testverfahren den Aspekt der gesellschaftlichen Reproduktion und der ökonomischen Verwertbarkeit so radikal verabsolutiert, dass er die Individuation nicht nur vernachlässigt, sondern geradezu erstickt. PISA, so könnte man sagen, verstärkt die reine Systemerhaltung und amputiert die Menschwerdung des Subjekts.

Denn worum geht es in der Schule im Kern? Es geht darum, dass der Schüler Teilhabe an Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und dem freiheitlichen Staat erlangt. Verantwortung ist jedoch keine „Kompetenz“, die man in standardisierten Tests ankreuzen kann; sie entspringt der sittlichen Urteilskraft einer autonomen Person. Doch wie soll diese Verantwortung heute überhaupt noch angebahnt werden? Wie gelingt dies im Hintergrund von multi-ethnischen, tief heterogenen Schulklassen, in denen eine gemeinsame Wertebasis nicht mehr fraglos vorausgesetzt werden kann?

Gerade in Regionen mit hoher multi-ethnischer Dichte müssen wir endlich wegkommen von einem bürokratischen Denken, das sich im bloßen „Durchzählen und Gleichstellen“ vom 1. bis zum 13. Jahrgang erschöpft. Dieses mechanistische Festhalten an starren Jahrgangsstufen ignoriert die realen, ungleichen Lernausgangslagen und die Bedingungen, unter denen Subjekte überhaupt erst Anschlussfähigkeit an ein Bildungssystem finden können.

Stattdessen erleben wir eine fatale didaktische Verkehrung, die sich exemplarisch in der heutigen Mathematikdidaktik zeigt: Hier wurden die elementare Rechenkunst (die man im Alltag braucht) und das folgerichtige Denken im System (das man zum Studium von Naturwissenschaft und Technik braucht) zunehmend durch ein Konstrukt ersetzt, das man fälschlicherweise als „Modulationsfähigkeit“ feiert. Lebensweltliche Aufgaben sollen gelöst werden, indem nach der mathematischen Regel gesucht wird – eine Fähigkeit, die jedoch erst dann sinnvoll eingesetzt werden kann, wenn man das Rechnen und logische Denken bereits im Fundament beherrscht. Man übt in Mathematik und Naturwissenschaften systematisch den dritten Schritt vor den ersten beiden ein. Man verlangt Urteilskraft und Anwendung, bevor die kategorialen Werkzeuge des Geistes überhaupt ausgebildet wurden. Das Ergebnis ist keine höhere Bildung, sondern die Überforderung des Subjekts und die methodische Demontage der Rationalität.

Wir müssen hier jedoch noch eins draufsetzen: Schulbildung darf nicht zum „Event“ degradiert werden, das untermalt durch beliebig und falsch eingesetzte Medientechnik und Künstliche Intelligenz den kritischen Geist einschläfert. Unter dem wohlfeilen, aber inhaltsleeren Motto „Sei kreativ“ wird der technologische Fortschritt zum Surrogat für echte Denkarbeit deklariert. In heillos großen, willkürlich zusammengewürfelten Klassenstärken, die ohnehin mit riesigen sprachphilosophischen Problemen und fundamentalen Barrieren des gegenseitigen Verstehens kämpfen, verkommt der digitale Imperativ zur reinen Farce. Wo die Sprache als primäres Medium der Welt- und Selbsterkenntnis brüchig ist, repariert kein Tablet und keine KI die fehlende kategoriale Basis. Sie kaschieren lediglich das methodische Vakuum.

An dieser Stelle offenbart sich das transzendentale Defizit unseres Bildungssystems: Man fordert die Frucht – die staatstragende Verantwortung und die anwendungsbereite Urteilskraft –, vernichtet aber den Boden, auf dem sie wächst. Indem man die christliche Sozialethik aus den Schulen verdrängt, entzieht man der Bildung ihr metaphysisches Fundament. Was an ihre Stelle tritt, ist eine doppelte Entfremdung: Einerseits die reine Dressur für den Arbeitsmarkt, andererseits der manipulierte und nicht einmal stringent durchdachte Humanismus des staatlichen Ethikunterrichts.

Gerade hier zeigt sich die Krux einer säkularisierten Ersatz-Pädagogik: Das Fach Ethik ist in vielen Bundesländern nicht einmal ein echtes, selbstständiges wissenschaftliches Studienfach. Statt einer fundierten philosophischen oder theologischen Durchdringung erleben wir ein föderales Trauerspiel: Jede Landesregierung „fummelt“ je nach Mehrheitswechsel und Versorgungswunsch der eingesetzten Lehrer nach ihrer jeweiligen politischen Couleur an den Lehrplänen und den „erwünschten Ergebnis-Werten“ herum. Ethik verkommt so zum Manövrierfeld politischer Zweckmäßigkeit, das moralischen Relativismus vorschreibt, anstatt zur echten Urteilskraft zu befähigen.

In einer hochgradig heterogenen Schülergesellschaft kann die Erziehung zu verantwortlichen Staatsbürgern jedoch nicht durch politische Willkür, finanzielle Scheinlösungen, mediale Events und bloße Technokratie gelingen. Sie bedarf eines wissenschaftlich tragfähigen Fundaments, das nicht von außen verordnet, sondern im gemeinsamen Verstehen freigelegt wird. Hier schlägt sich die Brücke zur pädagogischen Hermeneutik. Sie führt uns weg vom verhärteten Kampfbegriff einer bloßen „Ideologisierung“ der heutigen Bildungspolitik und bindet zugleich Fends Postulat der Individuation theoretisch zurück. Hermeneutik bedeutet das Ringen um das Verstehen des Anderen, das Auslegen von Sinn und das Freilegen gemeinsamer Grundlagen inmitten der Pluralität – gerade dort, wo sprachphilosophische Hürden den Alltag bestimmen. Wenn wir den Rückgriff auf die Hermeneutik wagen, weitet sich der Blick: Wir müssen nicht mehr in den Schützengräben politischer Vorwürfe verharren, sondern können das gemeinsame, tiefere Fundament von Bildung, Individuation und Sinnstiftung methodisch reflektieren und pädagogisch fruchtbar machen.

Weder die ritualisierte „Einsicht“ in schlechte Daten noch das Rufen nach mehr Finanzmitteln oder der resignierte Verweis auf die „Dummheit“ führen uns weiter. Wir müssen aufhören, den Spiegel dafür zu hassen oder zu preisen, dass er uns ein unvorteilhaftes Bild zeigt. Wir müssen stattdessen die fundamentale Frage stellen, wie wir in einer pluralen Welt ohne ein verbindliches ethisches Fundament überhaupt noch zur Verantwortung bilden wollen, statt nur funktionales Humankapital für den Markt, digitale Spielereien für das Event und ideologische Konformität für den Tagessieg zu verwalten. Erst der hermeneutische Brückenschlag erlaubt es uns, das Subjekt hinter dem Bild wiederzuentdecken.

Literaturhinweise:

Heitger, Marian: Bildung als Selbstbestimmung. Paderborn: Schöningh, 2003.
(Liefert die systematisch-pädagogische Grundlage zur Autonomie und sittlichen Urteilskraft des Subjekts abseits rein funktionaler Anpassung).

Ladenthin, Volker: PISA – Recht und Grenzen einer globalen empirischen Studie. Eine bildungstheoretische Betrachtung. In: Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 79 (2003) 3, S. 354–375.
(Setzt sich transzendental- und sprachkritisch mit den methodischen und inhaltlichen Engführungen der PISA-Standards auseinander).

Kunze, Axel Bernd: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Münster: LIT Verlag, 2022.
(Analysiert das notwendige ethisch-religiöse Fundament für die Verantwortungsbildung in einer pluralen und heterogenen Gesellschaft).

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach seinem Studium der Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien (Schüler von Marian Heitger). Zusätzliche Qualifikationen erwarb er in der Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor. In seiner Biografie verbinden sich Theorie und Praxis auf besondere Weise: Nach langjährigen Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und in der Bewährungshilfe beim Landgericht München I unterrichtet er als reaktivierter katholischer Religionslehrer an einer Münchner Berufsschule.

Zwischenruf: Das optimierte Phänomen – Wenn Lebenshilfe zur biopolitischen Frage wird

Pädagogische Reflexionen über Selbstbestimmung, Biochemisierung und den Bildungsauftrag

Von Dr. Hans-Michael Tappen (Schüler von Marian Heitger)

Die Diskussionen um moderne pharmazeutische Hilfsmittel zur Gewichtsreduktion oder Leistungssteigerung werden in der Öffentlichkeit meist rein medizinisch oder ökonomisch geführt. Aus bildungsethischer Sicht verbirgt sich dahinter jedoch ein tieferes, gesellschaftliches Phänomen, das sich, wenn es denn für die Erwachsenenwelt zutrifft, in der Folge mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in der Heranwachsendenphase der Jugendlichen spiegeln dürfte. Wenn wir in der pädagogischen Praxis über die „optimierte Ohnmacht“ und das Phänomen des pharmakologischen Neuro-Enhancements nachdenken, stehen wir vor der Frage, wie sich eine zunehmende Biochemisierung des Alltags auf unser Verständnis von Mündigkeit auswirkt.

Dabei ist vorab ein ethisches Grundprinzip unmissverständlich festzuhalten: In einer freien Gesellschaft besitzt selbstverständlich jedes mündige Individuum das fundamentale Recht, selbstbestimmt über den eigenen Körper, Therapiewege oder den Einsatz zugelassener Präparate zu entscheiden. Die Kritik gilt somit nicht der individuellen, freien Entscheidung des Einzelnen, sondern der sozialethischen Frage, welche Signale eine Gesellschaft aussendet, wenn sie existenzielle Krisen oder strukturelle Fehlentwicklungen zunehmend technokratisch verwaltet. Ist mit der Christlichen Sozialethik, wie mein Kollege PD Axel Bernd Kunze unlängst fragte, heute noch ein Staat zu machen, wenn die Bewältigung des Alltags schrittweise an das Prinzip der Dauermedikation delegiert würde.

Die Spiegelung in der Heranwachsendenphase

Es ist ein pädagogisches Grundgesetz, dass Jugendliche ihr Verhalten an den Mustern der Erwachsenenwelt orientieren. Wenn sich in der Gesellschaft das Phänomen etabliert, dass Belastungen, mangelnde Frustrationstoleranz oder die Folgen einer fehlregulierten Konsumumwelt primär biochemisch gelöst werden, dürfte sich diese Logik der Kompensation mutmaßlich auch auf die jugendliche Generation übertragen.

Die Frage nach dem Sinn – die im Kern jeder existenziellen Krise junger Menschen steht – drohte durch ein künstlich erzeugtes Wohlbefinden überlagert zu werden. Wo das Ringen um das rechte Maß, der bewusste Verzicht oder das Erleben von Fastenritualen (wie etwa beim Islamischen Zuckerfest im multi-ethnischen Klassenalltag) keine erfahrbaren Reibungsflächen mehr böten, weil Befindlichkeiten pharmazeutisch nivelliert werden könnten, da geriete der Prozess der Charakterbildung bei Jugendlichen ins Stocken. Das Phänomen der Biochemisierung der Erwachsenenwelt droht somit, zu einem unbewussten Erziehungsprogramm für die heranwachsende Generation zu werden.

Vom „personare“ zur Isolation des Ichs

Aus anthropologischer Sicht berührt dies das Wesen der Person. Im Sinne des klassischen Verständnisses von personare („durchtönen“) konstituiert sich das menschliche Ich erst im Resonanzraum mit dem „Du“ und dem solidarischen „Wir“.

Eine gesellschaftliche Praxis, die komplexe psychosoziale Probleme auf eine rein biochemische Fehlfunktion des Individuums reduziere, liefere den Einzelnen der Isolation aus. Statt strukturelle Sünden – wie etwa die Profitlogik einer überzuckerten Lebensmittelindustrie oder den gnadenlosen Leistungsdruck in Ausbildung und Beruf – gemeinsam im „Wir“ anzugehen, würde das Problem individualisiert. Das Subjekt geriete in die Gefahr, sich in den „Schoß des eigenen Ichs“ zurückzuziehen und im Monolog mit der eigenen Biochemie zu verharren. Es tönte potenziell nichts mehr durch den Jugendlichen hindurch; er funktionierte zwar, liefe aber Gefahr, existenziell stumm zu werden.

Der Bildungsauftrag der Bayerischen Verfassung als Kompass

Gegen die Tendenz, den Menschen als rein technisches, optimierbares Objekt zu begreifen, lässt sich das transzendentalkritische Denken Marian Heitgers als Kompass nutzen: Freiheit ist die unverfügbare Bedingung von Erziehung. Sie kann nicht pharmazeutisch hergestellt, sondern muss im Medium der Beziehung erlernt werden.

Hierauf gründet auch der spezifische Kulturauftrag im Freistaat. Die Bayerische Verfassung fordert in Artikel 131 explizit, dass Schulen nicht nur Wissen vermitteln, sondern „Herz und Charakter“ bilden sollen. Zu den obersten Bildungszielen gehören Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Hilfsbereitschaft.

Wenn die Erwachsenenwelt den Jugendlichen vorlebte, dass Selbstbeherrschung primär eine Frage der chemischen Verfügbarkeit oder des Geldbeutels sei, konterkarierte dies diesen Verfassungsauftrag. Eine Pädagogik, die Mündigkeit ernst nimmt, muss Räume eröffnen, in denen Jugendliche lernen, Krisen durch eigene Urteilskraft und tragfähige Beziehungen zu bewältigen – anstatt die Antwort im Blisterstreifen zu suchen. Es gilt, das Recht auf Selbstbestimmung des Erwachsenen zu achten, aber ebenso die Pflicht der Gesellschaft zu betonen, Jugendlichen ein Umfeld zu bieten, in dem sie diese Selbstbestimmung überhaupt erst ohne pharmazeutische Krücken entwickeln können.

Rechtlicher und institutioneller Hinweis des Autors:
Der Verfasser dieses Beitrags ist promovierter Pädagoge, Supervisor und Religionslehrer im reaktivierten Dienst. Der vorliegende Text stellt eine rein bildungsethische, pädagogische und kulturphilosophische Reflexion im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Wissenschafts- und Meinungsfreiheit dar. Er beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung (da der Autor kein Jurist ist) und ersetzt keine medizinische, pharmazeutische oder therapeutische Beratung. Es werden keine spezifischen Marken- oder Produktnamen bewertet; Gegenstand der Betrachtung ist ein allgemeines gesellschaftliches und pädagogisches Phänomen.

Buchhinweis: Transhumanismus

„In theologischer Hinsicht ist der Transhumanismus eine direkte religiöse Antithese zum Christentum, eien pervertierte Form des christlichen Glaubens.“ – so Harald Walch (S. 81) in seinem neuen Buch „Transhumanismus. Welche Zukunft wollen wir?“ Es heißt mich mehr nur „Gott ist tot“. Im Namen der szientistischen Weltanschauung des Transhumanismus setzt sich der Mensch selbst zum Gott ein. Der Transhumanismus bedroht unsere Kultur, unsere Freiheit und Eigenverantwortung. Wer sich damit nicht abfinden und Widerstand gegen den neuen (medizinischen) Materialismus leisten will, muss zunächst einmal verstehen, was unter Transhumanismus zu verstehen ist. Der Band erscheint im noch jungen Verlag discorso, den der Autor mitbegründet hat und der sich für eine neue Debattenkultur einsetzen will – gegen die fehlgeleiteten szientistischen Diskursverengungen der Gegenwart.

Harald Walach: Transhumanismus. Welche Zukunft wollen wir?, Basel: discorso Verlagsgenossenschaft 2026, 302 Seiten.

http://discorso.ch

Neuerscheinung: Deeper Learning pädagogisch betrachtet

Deeper Learning pädagogisch betrachtet – so der Titel der neuen Ausgabe (46. Jahrgang, Heft 2-3, Juli 2026) der Zeitschrift PädagogikUNTERRICHT, der größten Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum, herausgegeben vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen e. V. Dem Wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift Prof. Dr. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. Beyer (Köln), Prof. Dr. Gather (Köln) und PD Dr. Kunze (Bonn) an.

www.vdp.org

Leserbrief: Ein Bärendienst

… unter dieser Überschrift nimmt der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze in Ausgabe Nr. 18/2026 der Kirchenmagazine im Verbund der nord-, mittel- und ostdeutschen Bistumspresse (Ausgaben vom 30.08.2026, S. 8) Stellung zum neuen Christlichen Religionsunterricht, der in Niedersachsen mit dem neuen Schuljahr begonnen hat:

„In Niedersachsen startet der Christliche Religionsunterricht. Kinder und Jugendliche müssen sich zuerst mit der eigenen Herkunft, Identität und dem eigenen Glauben beschäftigen, bevor interkonfessionelle oder interreligiöse Perspektiven verständliche werden. (…) Der Religionsunterricht verschenkt hier sein Potenzial. Die Heranwachsenden werden nicht in ihrer religiösen Identitätsbildung gestärkt – am Ende ein Bärendienst, den die Kirchen für die Glaubenswiedergabe leisten.“

Zwischenruf: Kindergartenpflicht?

Niedersachsen diskutiert im Kommunalwahlkampf über ein verpflichtendes Kindergartenjahr vor Schuleintritt. Die Forderung ist nicht neu und wurde schon nach der ersten PISA-Studie erhoben. Konflikte sind vorprogrammiert, etwa dann, wenn Eltern ihr Kind zwar in eine Koranschule schicken, nicht aber in den öffentlichen Kindergarten. Gefordert sind an dieser Stelle die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch die Fachkräfte, auf die neue Kontroll- und Dokumentationspflichten zukommen würden. Pädagogisch wird damit umzugehen sein, dass möglicherweise nicht mehr alle Kinder freiwillig in der Kindertagesbetreuung sein werden. Ein obligatorischer Kindergarten ist ein starker Eingriff in das Elternrecht, der nach einer sehr sorgfältigen Begründung vonseiten des Staates verlangt, und auch nach einer Art staatlichen Schulaufsicht im Sinne des Grundgesetzes.