Mia Breusing: Corona kontrovers I. Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 47 Seiten.
Mia Breusing: Corona kontrovers II. Zielsetzung und Vorgehensweisen der Regierungen im Vergleich (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 46 Seiten.
Mia Breusing: Corona kontrovers III. Maßnahmen und Folgen (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 48 Seiten.
Hans-Jürgen Papier, Ursula Münch, Gero Kellermann (Hgg.): Die Zukunft der liberalen Demokratie. Grundlagen, Pandemie- und Klimapolitik (Tutzinger Studien zur Politik; 21), Baden-Baden: Nomos 2025, 163 Seiten.
Hans-Jürgen Papier formuliert den springenden Punkt gleich im Auftaktbeitrag des Bandes. Schwerwiegende Notlagen könnten Grundrechtseinschränkungen notwendig machen. Doch der Zweck heilige eben nicht jedes Mittel. Doch müssten diese Wertkonflikte auf dem Boden der Verfassung gelöst werden. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ ist kein geeigneter Ratgeber für den Rechts- und Verfassungsstaat, wie Papier zu Recht anmerkt.
Rückblick
Angesichts einer nationalen Krisenlage können Grundrechtseinschränkungen zur Sicherung des Gesamtsystems an Grundfreiheiten durchaus gerechtfertigt sein, im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes auch auf einfachgesetzlichem Wege oder durch eine befristete, parlamentarisch hinreichend kontrollierte und immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfte Ermächtigung der Exekutive. Den hohen Anforderungen, die sich angesichts gravierender Grundrechtskonflikte stellen, angemessen gerecht zu werden, braucht es ein selbstbewusstes Parlament, das auch unter Handlungsdruck nicht auf kontroverse Debatten verzichtet, die Maßnahmen der Exekutive eigenständig prüft und bereit ist, notwendige Abwehrrechte zu formulieren. Soll den Parlamenten nicht allein eine reaktive Rolle verbleiben, müssen der Exekutive starke, proaktive Informationspflichten abverlangt werden. Die notwendige politische Willensbildung darf einerseits nicht in informelle Gremien ausgelagert werden, andererseits muss ein breiter, unvoreingenommener, freier gesellschaftlicher Diskurs gesichert bleiben.
Immer wieder müssen die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe geprüft werden, muss gefragt werden, ob die freiheitseinschränkenden Maßnahmen einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Unsere ethischen Grundorientierungen werden in einer Ausnahmesituation einem Stresstest ausgesetzt. Doch auch in einer Ausnahmesituation bleibt die kritische Reflexion über Moral auf eingeführte ethische Kriterien angewiesen. Zentrale Grundprinzipien ethischer Abwägung und Entscheidungsfindung sind etwa die Kriterien der sachlichen Angemessenheit, Widerspruchsfreiheit oder Verhältnismäßigkeit. Versuche hingegen, aus der Lage heraus aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen eine Krise und können schnell auf Abwege führen.
Denn wo sich der Rechtsstaat ohne Not vorschnell in einen Notrechtsstaat wandelt, wird eine Politik effektiver und rationaler Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr gerade nicht gestärkt – im Gegenteil: Sprunghafte, willkürliche, widersprüchliche Entscheidungen können die Folge sein. Die Krisenpolitik verliert an Vertrauen und Akzeptanz. Wo sich aber Krisenmaßnahmen nicht mehr auf Einsicht in ihren Sinn und ihre Notwendigkeit stützen können, muss der Staat zunehmend Druck aufbauen, ein Klima der Angst erzeugen und Gefolgschaft erzwingen. Sollen hingegen grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden, müssen neue Herausforderungen und Krisen im Rahmen bewährter rechtsstaatlicher, verfassungspolitischer und ethischer Traditionen bewältigt werden. Das wäre auch in der Coronakrise möglich gewesen, wenn man es ernsthaft gewollt hätte. Doch die Politik hat in weiten Teilen einen anderen Weg eingeschlagen.
Die Folgen sind bis heute spürbar und prägen weiterhin die Wahlkämpfe. Eine faire, transparente und angemessene Aufarbeitung des Coronaunrechts steht bis heute aus. Die damals bewusst in Kauf genommene Polarisierung ist bis heute deutlich spürbar.
Mangelnde Gewaltenteilung
Papier rekurriert vor allem auf den Bedeutungsverlust des Parlaments, der in den Coronajahren spürbar war. Die Abgeordneten haben sich das Heft von einer verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten aus der Hand nehmen lassen. Hierin ist Papier zuzustimmen.
Aber der ehemalige Verfassungsrichter ist klug genug, nicht deutlich zu werden. Er will weiterhin im politischen Geschäft mitspielen. Am Ende bleibt seine Warnung vor Opportunismus und Populismus, ohne wirklich Ross und Reiter zu nennen. Politiker wollen wiedergewählt werden, müssen also in bestimmter Hinsicht „populistisch“ sein, orientiert an den Wünschen und Erwartungen der Wähler. Aber dies allein wird wohl nicht erklären, warum die etablierte Politik angesichts von Corona so kopf- und maßlos reagiert hat. Und es war gerade die bürgerliche Mitte, welche die für den Rechts- und Verfassungsstaat konstitutive uneingeschränkte Herrschaft des Rechts seinerzeit schwer beschädigte.
Der vorliegende Band dokumentiert eine Tagung des Forums Verfassungspolitik der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, die sich am 9. und 10. Juli 2021 mit der „Zukunft der liberalen Demokratie“ beschäftigte. Die beiden Hauptteile des Bandes – „Grundlagen der liberalen Demokratie“ sowie „Demokratie, Pandemie und Klimaschutz“ – werden jeweils durch eine Zusammenfassung der Tagungsdokumentation, die Gero Kellermann, einer der Herausgeber, besorgt hat, ergänzt.
Transformationsprozesse
Edgar Grande benennt drei Veränderungen, welche die Nachkriegsdemokratie durchlaufen habe. Diese habe sich zur Parteien-, Verhandlungs- und Mediendemokratie gewandelt. Alle Fragen würden nach dem Schema von Regierung und Opposition angegangen – auch dort, wo dies nicht angemessen sei. Die Mehrheitsdemokratie verliere an Bedeutung – stattdessen werde verhandelt, bis möglichst ein Konsensus unter allen Beteiligten gefunden sei. Die Medien orientierten sich in ihrer Berichterstattung vor allem am unterstellten Nachrichtenwert – und die Politik umgekehrt strebten vor allem nach Aufmerksamkeit mithilfe von Versprechungen und Ankündigungen.
Die Folge sei ein Steuerungstrilemma angesichts unvereinbarer Handlungsarenen und Regelsysteme: Verhandlungen würden parteipolitisiert und dadurch erschwert und zugleich ins Licht der medialen Öffentlichkeit gezogen, und die Medien trieben die Parteien in eine Dauerpolarisierung. Beschädigt würden am Ende sowohl der Wettbewerb um politische Ämter und die Mechanismen politischer Entscheidungsfindung als auch die öffentliche Darstellung der Politik.
Grande wertet die Entwicklung als irreversiblen Transformationsprozess. Auch seine Analyse läuft auf eine Populismuskritik zurück, ohne dass der Politikwissenschaftler genau definiert, was er darunter versteht. Populistische Parteien verdankten ihrem Aufstieg den Defiziten der realen Verfassung sowie ihren Leistungs- und Repräsentationsdefiziten. Inhaltlich konkret wird Grande nicht. Ob Grandes Vorschläge tatsächlich dazu geeignet sind, bestehende politische Probleme zu lösen oder nur Symptome zu kurieren, mag am Ende dahingestellt bleiben. Die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze könnte Reformen erleichtern, aber auch die ohnehin schon schwache Stellung der Länder im föderalen Bundesstaat weiter unterlaufen. Formen konsultativer Bürgerbeteiligung würden vermutlich weniger die Repräsentation erhöhen, als vielmehr Politik noch intransparenter und zum Spielball einer einseitig linken Zivilgesellschaft machen. Und drittens – ja, das Zauberwort politische Bildung.
Ein realistisches Wissen über politische Mechanismen sowie politische Urteilsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für die reale Teilhabe am politischen Leben. Doch Bildung ist zuallererst Befähigung zum Selberdenken, nicht ein Instrument zur Herstellung politisch erwünschter Ansichten. Vielleicht verstehen viele Wähler schon heute mehr von politischen Fragen, als Wissenschaftler auf Tagungen bereit sind anzunehmen. Es gab durchaus ernstzunehmende Gründe, warum nicht alle den damaligen Grundannahmen der Coronapolitik bereitwillig folgen wollten. Und nicht wenige Zweifel haben sich hinterher als gar nicht so unbegründet herausgestellt.
Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Der Rechtswissenschaftler Horst Dreier konstatiert in seinem Beitrag, dass die „Grundrechte im Zuge der Pandemiebekämpfung in historisch einmaliger Weise eingeschränkt, nicht aber suspendiert“ (Papier u. a., S. 95) worden seien. Gerichte hätten zwar in Bezug auf alle Abwägungsregeln einzelne Maßnahmen verworfen, sei es als unverhältnismäßig, ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen. Die großen Linien der Politik seien aber im Großen und Ganzen bestätigt worden. Also alles bestens?
Hat es die Schweiz besser gemacht? Daniel Thürer unternimmt einen Blick in das südliche Nachbarland. Im Vergleich zu Deutschland war die Coronapolitik dort deutlich föderalistischer angelegt. Angesichts der wachsenden Bedeutung internationaler und völkerrechtlicher Verflechtungen steht eine solche Politik unter Druck. Der Züricher Völkerrechtler bleibt gegenüber der konkreten Coronapolitik weitgehend unkritisch und wünscht sich am Ende seines Beitrags mehr Führungsstärke vonseiten des Bundesrates.
Manfred Schröder, Rechtswissenschaftler aus Passau, nimmt dann das Verfassungsgebot des Klimaschutzes in den Blick, bei dem die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen nicht minder im Raum steht wie bei den Coronamaßnahmen. Zumindest vorsichtig formuliert Schröder Bedenken, dass sich mit der „Absehbarkeit“ zukünftiger Beeinträchtigungen wirklich eine verfassungsfeste Diskussion führen ließe: „Die mit dieser Begründung zu erwartenden, absehbar schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte ließen sich nur rechtfertigen, wenn sie mit der Verfassung insgesamt im Einklang stünden und insbesondere verhältnismäßig wären; ansonsten bestünde ein Unterlassungsanspruch des einzelnen Grundrechtsträgers“ (S. 130 f.).
Bürgerliches Fundament
Die vorliegenden Beiträge stellen die üblichen Annahmen über die Coronakrise oder den Klimawandel, wie sie in der gesellschaftliche Mitte geführt werden, nicht infrage. Die Zeit ist mittlerweile weitergegangen. Wenn Dreier in seinem Beitrag davon spricht, dass der „interessanteste Teil“ in der Debatte über den Grundrechtsschutz in der Pandemie noch vor uns liege, könnte das als Aufruf zu einer sorgfältigen Aufarbeitung gelesen werden. Doch gerade eine solche steht bis heute noch aus.
Gerade in Deutschland wird der notwendige Aussöhnungsprozess nicht leicht fallen, da hierzulande wenig Erfahrung mit zivilreligiösen oder identitätsstiftenden Ritualen besteht, auf der aufgebaut werden könnte. Doch wenn ein Aussöhnungsprozess gelingt, hat dieser nicht allein eine heilende Seite im Blick auf die verursachten Verletzungen, sondern auch eine präventive, die künftigen Verwerfungen vorbeugen kann. Hoffentlich werden sich am Ende dieser moralischen Krise noch genügend Einzelne mit bürgerlichem Selbstverständnis finden, die eine ethische Neugründung unserer Wert- und Verfassungsordnung anzustoßen bereit sind.
Kleiner geht es jedoch nicht. Denn es braucht eine selbstbewusste, mutige, am Freiheitsideal orientierte bürgerliche Öffentlichkeit, die sich schützend vor die Verfassung stellt, sich kollektivistischen Zumutungen entgegenstemmt und in der streitbar um das bessere Argument gerungen wird, jenseits politischer Nötigung und jenseits der Vereinnahmung des Einzelnen durch übermächtige gesellschaftliche Kollektive. Dies alles aus dem Bewusstsein heraus, dass der Gemeinschaft so am besten gedient ist.
Von dieser bürgerlichen Fundierung der liberalen Demokratie ist im Band allerdings so gut wie gar nichts zu lesen. Das verwundert, insofern der Bürger nicht weniger als der Souverän der Verfassungsordnung ist. Und – daran muss eine Akademie für politische Bildung offenbar erinnert werden: auch das aktive Subjekt jeder politischen Bildung.
Pädagogische Aufarbeitung
Den Umgang mit grundrechtsrelevanten Krisen wie der Coronakrise aufzuarbeiten, bleibt nicht nur eine politische, sondern auch pädagogische Aufgabe. Der Wochenschau-Verlag hat hierzu drei Hefte mit Unterrichtsreihen herausgegeben: Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (I), Zielsetzung und Vorgehensweise der Regierungen im Vergleich (II) sowie Maßnahmen und Folgen (III).
Der erste Band der dreiteiligen konsekutiv aufgebauten Reihe ist durchwachsen. Die vorgelegten Materialien laden tatsächlich dazu ein, die Unsicherheit der Entscheidungsträger während der Coronakrise nachzuvollziehen, die begrenzte Aussagekraft von statistischen Daten und politischen Einschätzungen zu diskutieren und die eigene Urteilsbildung zu schulen. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass es im Politikunterricht schwer sein wird, die medizinischen und naturwissenschaftlichen Aussagen einzuordnen. Wenn die Lernenden hier nicht vorschnell für eine partikulare Sicht vereinnahmt werden sollen, wäre bei der Unterrichtsplanung genügend Zeit einzubauen, die vorliegenden Materialien einzuordnen und möglicherweise auch noch mit weiteren Stimmen zu korrelieren – denn die Diskussion ist seit 2022 weitergegangen, was auch den Einbezug neuerer Positionen wichtig macht. Möglicherweise bieten sich an dieser Stelle auch Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zwischen Politik-, Biologieunterricht und Gesundheitslehre. Bei einer am Überwältigungverbot und Kontroversitätsgebot ausgerichteten Unterrichtsplanung können die vorliegenden Hefte aber dazu beitragen, die politische und ethische Urteilsfähigkeit wie die hermeneutischen Kompetenzen der Schüler zu stärken. Allerdings braucht es hierzu noch ein eigenes Kapitel im Rahmen der Unterrrichtsreihe, mit dem die politischen Abwägungs- und ethischen Vorzugsregeln eigens eingeführt werden, damit die notwendige Abwägung auch systematisch, methodisch kontrolliert und argumentativ begründet von den Lernenden geleistet werden kann.