Zwischenruf: Anmerkungen zum Vorschlag einer verpflichtenden Entscheidungslösung bei der Organspende von Ethikratsmitglied Jochen Sautermeister

Jochen Sautermeister, Moraltheologe an de Universität Bonn und Mitglied des Deutschen Ethikrates, nimmt in der aktuellen Ausgabe der Herder Korrespondenz (Heft 7/2026, S. 28 – 30) zur politischen Debatte um Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz Stellung. Der Beitrag wirkt ein wenig mit so, als sei er mit angezogener Handbremse geschrieben worden. Eine einfache Widerspruchslösung will der Autor nicht, das wird klar. Diese halte zwar weiter an der Freiwilligkeit fest, kehre aber die Beweislast um und führe daher zu einer Zustimmungsfiktion. Eine solche, darin mag man dem Autor zustimmen, ist angesichts gravierender Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu wenig.

Sautermeister könnte, so die Quintessenz seines Beitrags, mit einer verpflichtenden Entscheidungslösung leben, bei der alle Bürger mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gezwungen wären, eine dokumentierte Entscheidung zu treffen, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen. Allerdings will Sautermeister drei Optionen vorsehen: Ja, Nein und „keine Entscheidung“. Eine Organentnahme wäre für ihn nur bei einer eindeutigen Entscheidung mit Ja ethisch erlaubt, da in den beiden anderen Fällen keine freiwillige Zustimmung vorliege.

Zwei Dinge prüft Sautermeister allerdings nicht. Zum einen sollte ein Moraltheologe wissen, dass ethische Urteile stets gemischte sind; das heißt: Sie enthalten immer implizit einen empirischen Anteil. Wenn Sautermeister von „postmortaler“ Organentnahme spricht, sollte klar bleiben, dass gerade diese Annahme bereits in der ethischen Debatte über Organspende umstritten ist. Immerhin: Wer schon der Frage nicht zustimmen kann, weil sie unausgesprochen Partei ergreift oder die erwartete Entscheidung in eine bestimmte Richtung „framed“, könnte mit „keine Entscheidung“ antworten. Transparenz bei gravierenden ethischen Entscheidungen sollte allerdings anders aussehen.

Zum anderen hat jedes Grundrecht einen positiven wie negativen Gehalt in sich. So wäre bei einer sorgfältigen ethischen Güter- und Übelabwägung auch der Eingriff in die negative Meinungsfreiheit zu prüfen. In Zeiten wachsender Gesinnungsethik, da Haltung zum Modewort geworden ist, wird die negative Meinungsfreiheit immer weniger verstanden; es soll schon Fälle gegeben haben, wo diese sogar mit Ausdrucksformen einer „Cancel Culture“ verwechselt wurde. Doch geht es nicht um das echt, sich unliebsame Meinung Andersdenkender vom Leib zu halten. Dieses Abwehrrecht schützt vielmehr gerade den Einzelnen, vor staatlichem Zwang, eine Haltung nach außen einzunehmen, sich öffentlich zu positionieren oder fremde Ansichten als eigene annehmen zu müssen. Auch hier lässt sich sagen, dass Sautermeister mit der dritten Option die negative Meinungsfreiheit wahren will. Nur: Dies müsste auch explizit gemacht werden. Denn die wortstarken Verfechter einer Widerspruchslösung werden wohl kaum eine solche Enthaltung bei einer gesetzlichen Neuregelung azeptieren.   

Zwischenruf: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?

Rupert Scholz, immerhin einst Justizminister im Bund und auf Berliner Landesebene, sprach im Vorfeld des AfD-Bundesparteitages von Erfurt in einem Kommentar für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ von einer „undemokratischen Blockade“. Es gäbe das Recht zu demonstrieren, doch schließe dieses Gewalt, Blockaden und Nötigung nicht ein. Parteitage, so Scholz, seien „Teil des demokratischen Gesamtspektrums der Bundesrepublik Deutschland“. Es sei dahingestellt, ob ein Unionspolitiker mit derart klaren Worten heute noch in Regierungsverantwortung käme.

Ortswechsel: Andreas Hoppe Weick aus dem BDKJ-Diözesanvorstand Bamberg sieht es genau umgekehrt, wenn er laut Internetseiten des Erzbistums sagt: „Wir wollen das Gut der demokratischen Mitbestimmung und damit unsere tiefste Überzeugung bewahren.“ Demokraten sollten zusammenstehen, so der Verbandsfunktionär, und ein Zeichen setzen. „Zusammenstehen“ hört sich gut an, meint für den Bamberger Bund der katholischen Jugend aber, sich dem Aktionsbündnis Widersetzen anzuschließen, das den Erfurter Parteitag durch Blockaden verhindern will. Da das Erzbistum Bamberg den Protestaufruf seines Jugendverbandes auf den diözesanen Internetseiten veröffentlicht, darf man nicht von einer erzbischöflichen Distanzierung ausgehen, auch wenn der Erzbistum vor Amtsantritt seinen Eid auf die Verfassung abgelegt und damit zugesichert hat, dafür zu sorgen, dass diese auch in seinem Amtsbereich geachtet werde. Keine Petitesse sollte man meinen.

Wer hat nun Recht? Wer ist in diesem Fall demokratisch – der ehemalige Bundesjustizminister, der davon ausgeht, dass demokratisch gewählte und nicht verbotene Parteien auch Parteitage ohne Blockade und Nötigung abhalten sollten, oder kirchliche Akteure, die gerade die Störung solcher Parteitage als Ausdruck guter demokratischer Gesinnung erachten? Einmal mehr zeigt sich an dieser Stelle, welche Verwirrung ins katholische Staatsdenken Einzug gehalten hat – in zwei Richtungen:

Auf der einen Seite zeigt sich migrationsethisch in kirchlichen Stellungnahmen nicht selten eine deutliche Staatsvergessenheit.  Sozialethisch redet man lieber über eine beständige Ausweitung der Menschenrechte im Dienst gesellschaftlicher Reformvorhaben, weniger über deren notwendige staatliche Grundlagen. Oder man ersetzt staatsethische Überlegungen durch tugendethische Begriffe wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit oder Gastfreundschaft und deutet diese ohne hermeneutische Vermittlung einfach zu normethischen Kategorien um.

Die Menschenrechte sind zwar vorstaatliches Recht, bleiben aber auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen, der sie garantiert und wirksam schützt. Die menschenrechtlich gewährleistete Freiheit gründet auf einer staatlich befriedeten und durch Recht eingehegten Ordnung, die allein einen wilden Naturzustand zu bändigen vermag. Nur wenn der Staat seine sittliche Ordnungs- und Freiheitsfunktion im Dienst des Rechts erfüllen kann, wird er auch als Sozial- und Kulturstaat wirken können. Das deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, so steht es ausdrücklich in der Präambel unserer Verfassung. Wer diesen nationalen Bezug verkennt, läuft Gefahr, die rechtliche Ordnung aufzulösen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, von dem muss mehr als ein formales Bekenntnis zur Verfassung verlangt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass man den zweiten Pass gern mitnimmt, sich im Letzten aber nicht mit Deutschland, seiner Geschichte und Tradition, seiner Identität und seinen Werten identifiziert. Loyalitätskonflikte und kulturelle Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert.  Geraten die staatspolitischen Grundlagen eines Gemeinwesens erst einmal ins Rutschen und brechen kulturelle Konflikte gewaltsam auf, steht viel auf dem Spiel. Verantwortung muss konkret werden. Sie muss ausgehandelt, organisiert und abgesichert werden. Wirksame Verantwortung wurzelt in den konkreten Beziehungen einer Schicksals- und Solidargemeinschaft, die sich in die Pflicht nehmen lässt. Und dies wird, wie die Migrationskrise deutlich gezeigt hat, weiterhin der Nationalstaat bleiben. Die Nation ist mehr als eine Wärmestube für verunsicherte Ewiggestrige. Auch wer mehr suprastaatliche Kooperationen einfordert, geht dabei letztlich weiterhin von souveränen Staaten aus, die zusammenarbeiten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Auf der anderen Seite hatten Kirchen und Sozialethik in Coronazeiten keine Schwierigkeiten, einen Intensivstaat zu akzeptieren, der ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung Grundrechte einschränkte oder außer Kraft setzte und selbst vor der Grenze körperlicher Selbstbestimmung nicht Halt machte. Angesichts der damaligen Freiheits- und Grundrechtskonflikte blieb die Christliche Sozialethik, die sonst immer gern vom Menschenrechtsethos spricht, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erstaunlich stumm. Wem sein Verhältnis zum Staat nicht geklärt hat, weil er lieber von Gesellschaftsreform redet , der hat am Ende auch dann nichts zu sagen, wenn dieser Staat sehr deutlich in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eindringt und seine Akteure offen von einer Politik „ohne rote Linien“, wie es Bundeskanzler Scholz tat, sprechen.

Ist mit der katholischen Sozialethik noch ein Staat zu machen?  In der klassischen Tradition katholischen Staatsdenkens wird der Staat als „societas naturalis“ gedacht: als eine Institution, die in der Gemeinschaftsnatur des Menschen angelegt, aber keinesfalls unabhängig von menschlichen Willensentscheidungen zu denken ist. Die naturhafte Hinordnung des Menschen auf  das Gemeinwesen entspricht seiner Vernunft, die nach einem Leben in Ordnungen strebt. Als zur Sittlichkeit befähigte Person ist der Mensch zugleich berufen, die politisch-staatliche Ordnung in Freiheit und unter den Bedingungen historischer Situativität zu gestalten. Der Zweck des Staats als einer sittlichen Ordnungseinheit liegt in der Förderung der Personwerte und der Sicherung des Gemeinwohls.

Wer von der notwendigen Ordnungsfunktion des Staates sprechen will, muss dies auch tun – und darf sich nicht allein auf tugendethische Kategorien zurückziehen. Und dies auch dann, wenn es unbequem wird; denn staatliche Interessen müssen mitunter auch robust verteidigt und durchgesetzt werden. Erneut hat ein Papst die symbolträchtige Flüchtlingsinsel Lampedusa besucht. Stille Gebete, das Hinhören auf bewegende Lebensgeschichten, emotional anrührende Bilder – all das soll nicht verächtlich gemacht werden. Aber Papst Leos öffentliche Zustimmung ist dadurch erkauft, dass er programmatisch über die staatsethischen Folgen ungeregelter Massenmigration schweigt, in den Herkunfts- wie Aufnahmeländern. Es reicht nicht, wie Leo XIV. dies durchaus getan hat, die Organisierte Kriminalität, die an der globalen Migration verdient, zu geißeln. Sowohl in seiner lehramtlichen als auch diplomatischen Rolle sollte ein Papst auch deutlich vom naturrechtlich begründeten Recht der Staaten sprechen, ihre Grenzen, ihr Territorium, ihre Identität und die Rechte der Nation zu verteidigen.

Wer ein sozialethisch kluger Ratgeber sein will, muss auch bereit sein, über Souveränität, Staatsräson, Ordre public, die Leistungsfähigkeit des Staates oder die kulturelle Identität des Staatsvolkes zu sprechen. Es war nicht zuletzt ein differenziertes, ordogeleitetes Staatsdenken, welches Europa geistesgeschichtlich ausgezeichnet und stark gemacht hat. In diesem Punkt hat die katholische Migrationsethik aber gegenwärtig deutlichen Nachholbedarf. 1914 rief Benedikt XV. den päpstlichen Weltflüchtlingstag ins Leben, an seiner Wiege stand die Sorge, dass die katholischen Auswanderer aus Italien in der neuen Heimat, den USA, ihre konfessionelle Identität verlieren könnten. Heute wird der päpstliche Welttag der Migranten und Flüchtlinge am letzten Sonntag im September begangen. Zwar zählt der Heilige Stuhl diesen Gedenktag immer noch seit 1914 durch, doch hat sich der thematische Fokus deutlich verschoben. Es geht nicht mehr um die pastorale Sorge des Papstes für katholische Migranten, sondern um das Programm einer globalistischen Gesinnungsethik, in der viel von Hoffnung, Menschheitsfamilie und einer besseren Welt die Rede ist, doch wenig von staatlicher Verantwortungsethik. Es wäre an der Zeit, in diesem Pontifikat angesichts wachsender globaler Unsicherheit gerade hierzu mehr zu vernehmen – gerade dann könnte der Papst an sozialethischer Statur in Nachfolge seines Vorgängers Leo XIII. gewinnen.

Buchhinweise zum Weiterlesen:

Oleg Dik, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer, 2023.

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Der Kulturstaat und seine geistigen Grundlagen. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck(Zeitdiagnosen; 60), Berlin: LIT 2022.

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Zwischenruf: Zwischen Systemfunktion und Lebensrelevanz. Zum Sein und Sollen des katholischen Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute

Ein Gastbeitrag von Dr. phil. Hans-Michael Tappen

Der katholische Religionsunterricht an beruflichen Schulen (BRU) steht heute an einer existentiellen Weggabelung. In einer Zeit, in der sich die Großkirchen in rasantem Tempo aus der gesellschaftlichen Fläche zurückziehen, ist der BRU oft der letzte verbliebene Resonanzraum, in dem junge Erwachsene, die mitten im Berufsleben stehen, mit theologischen und ethischen Fragen in Berührung kommen. Doch welches „Soll“ muss diesen Unterricht heute leiten? Um das zu bestimmen, hilft ein schmerzhafter Blick zurück auf das kirchliche Handeln in der Corona-Krise. Dieses Handeln muss uns als bildungsethisches Lehrstück dienen.

In den Jahren 2020 bis 2022 haben die Kirchenleitungen eine fundamentale Kernbotschaft ihres eigenen Glaubens preisgegeben: die Gewissheit, dass die Auferstehung Jesu kein isoliertes, historisches Biowunder der Vergangenheit ist, sondern ein diesseitiges, zutiefst soziales Geschehen. Wo Paulus die Gemeinschaft als den „Leib Christi“ (Soma pneumatikon) definiert, beschreibt er eine unauflösbare, leibliche und gemeinschaftliche Existenzform. Auferstehung im Hier und Jetzt bedeutet den praktischen Widerstand gegen den „sozialen Tod“ eben gegen die Vereinsamung, die Ausgrenzung und die Depersonalisierung des Menschen.

In der Pandemie jedoch kapitulierten die Kirchen vor einem staatlich verordneten, radikalen Biologismus, der das Menschsein auf ein bloß infektionsfreies Funktionieren reduzierte. Man ordnete das geistliche Schwert der Lebensbegleitung bedingungslos der staatlichen Gefahrenabwehr unter und zog sich ins Virtuelle zurück. Das einsame Verlöschen Tausender alter Menschen in den Heimen, abgeschnitten von leiblicher Zuwendung, war das Resultat dieses bildungsethischen Offenbarungseids.

Vom seelsorgerlichen Versagen zum Auftrag des Berufsschulreligionsunterrichts

Dieses Versagen hat direkte Auswirkungen auf das Sein und Sollen des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, ob in der Pflege, im Handwerk, in der Verwaltung oder im sozialen Bereich, wurden in ihren Betrieben oft zu den vordersten Erfüllungsgehilfen dieser kalt-funktionalen Logik gemacht. Sie mussten die Isolation exekutieren oder am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn der Mensch nur noch als Rädchen im ökonomischen oder sanitären System begriffen wird.

Wenn der BRU heute eine Zukunft haben will, darf er sich nicht in die Rolle eines braven, systemstabilisierenden „Werte-Unterrichts“ drängen lassen. Sein Soll bemisst sich an drei fundamentalen Dimensionen:

  1. Einspruch gegen die funktionale Reduktion: Auszubildende an beruflichen Schulen erleben tagtäglich die Ökonomisierung und Optimierung des Lebens. Der Religionsunterricht muss der Ort des radikalen Einspruchs sein. Er hat die Ganzheitlichkeit des christlichen Menschenbildes zu verteidigen: Der Mensch lebt nicht vom Funktionieren allein. Junge Erwachsene müssen sprachfähig gemacht werden, um sich gegen eine Arbeitswelt zu wehren, die Effizienz über die humane Würde stellt.
  2. Pädagogische Verantwortung als Beziehungsarbeit: Das Corona-Handeln der Kirche zeigte ein fatales Vertrauen auf digitale Scheinlösungen. Das Soll des BRU ist die kompromisslose Betonung der analogen, leiblichen Ko-Präsenz. Im Klassenzimmer der Berufsschule muss Gemeinschaft real erfahrbar werden eben als ein Raum, in dem existentielle Ängste, Zweifel und Hoffnungen junger Menschen unzensiert Gehör finden. Ein Religionsunterricht, der sich in digitaler Wissensvermittlung erschöpft, schafft sich selbst ab.
  3. Schulung zum „heiligen Ungehorsam“: Die Krise hat gezeigt, wie schnell moralische Instanzen in vorauseilenden Gehorsam verfallen. Ein moderner BRU muss junge Menschen zu kritischer Wachsamkeit gegenüber staatlichen und institutionellen Zugriffen erziehen. Er muss angehende Fachkräfte – gerade in Pflege- und Sozialberufen – dazu ermutigen, die Würde des Gegenüber (ob alt, krank oder vulnerabel) auch gegen bürokratische Widerstände und systemische Zwänge offensiv zu verteidigen.

Plädoyer für den BRU in einer pluralen Gesellschaft

Gerade in unserer heutigen, multi-kulturell und multi-ethnisch geprägten Gesellschaftsrealität erweist sich das konfessionelle Profil des katholischen Religionsunterrichts an den Berufsschulen nicht als rückständig, sondern als absolut unverzichtbar. Ein unverwässerter, profilierter BRU weicht dem Pluralismus nicht feige aus, sondern bietet jungen Menschen in einer unübersichtlichen Welt einen klaren, reibungsfähigen Standpunkt an, der echtes ethisches Urteilsvermögen und interkulturelle Dialogfähigkeit überhaupt erst ermöglicht.

Fazit

Das gegenwärtige Sein des Berufsschulreligionsunterrichts ist oft von Rechtfertigungsdruck und institutioneller Schwäche geprägt. Sein Soll jedoch ist prophetisch: Er muss das „soziale Geschehen“ der Auferstehung im Hier und Jetzt übersetzen. Er muss jungen Erwachsenen zeigen, dass Glaube keine private Flucht ins Jenseits ist, sondern die unbedingte Kraft zum diesseitigen Aufstehen gegen die lebensfeindlichen Strukturen unserer Gegenwart. Eine Kirche, die diesen kritischen, analogen Bildungsraum an den beruflichen Schulen aufgibt, hat den Auferstandenen bereits im Grab zurückgelassen.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen studierte Pädagogik, Psychologie und Philosophie und wurde an der Universität Wien promoviert. Er absolvierte sein Studium der Sozialpädagogik an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München mit den Schwerpunkten Jugend-, Familien- und Altenhilfe. Seit Jahrzehnten unterrichtet er nebenamtlich katholische Religion an Berufsschulen. Im endenden Schuljahr ist er an einem Beruflichen Schulzentrum (BSZ) in München für Sozialpflege als katholischer Religionslehrer tätig. Seine Perspektive verbindet tiefe, praxisnahe Erfahrungen in staatlichen und kirchlichen Institutionen mit Fragen der Lebensbegleitung, Bildungsethik und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Schule als Erprobungsraum – auch für Lehrer

Lehrkräfte müssen sich um ihre Schülerinnen und Schüler so weit sorgen, dass Unterricht stattfinden kann. Sie müssen eine soziale Ordnung im Klassenraum schaffen, die ein fruchtbares Lernen möglich macht. Nicht zuletzt müssen sie die Unterrichtsinhalte didaktisch auswählen, methodisch zugänglich machen und die Lernenden anleiten, das Gelernte zu werten sowie lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen.

Schule ist aber nicht hinreichend bestimmt, wenn es in ihr nur um eine möglichst effiziente Organisation von Lehr-Lern-Prozessen ginge. Bildung und Erziehung haben entscheidend mit Beziehung und Kommunikation zu tun. Schule wird personal gestaltet und erfahren. Wir wissen, wie stark Erfahrungen aus der Schule mitunter die gesamte Biographie prägen können. Lehrkräfte müssen mehr als Lernbegleiter sein. Dies wäre ein funktionalistisch reduziertes Lehrerbild. Erst wer als Person erlebbar wird, kann Schülerinnen und Schüler motivieren, fachlich begeistern, ermutigen, stützen, herausfordern, fördern und vieles mehr. Unterricht lebt von pädagogischer Freiheit und trägt so etwas wie ein künstlerisches Moment in sich.

Lernende müssen darauf vertrauen können, dass die Inhalte in der Schule des Lernens wert sind – und zwar deshalb, weil die Lehrkraft für diese mit ihrer Person einsteht. Die Karikatur eines Lehrers, der dies nicht kann, ist derjenige, der seiner Klasse auf die Frage „Warum müssen wir das überhaupt lernen?“ antwortet: „Weil es im Lehrplan steht.“ Wer unterrichtet, muss gerade das Gelernte selbst durchdrungen und auf Sinn hin befragt haben. Und diese Aufgabe kann den Lehrenden niemand abnehmen, keine Lehrplankommission oder Schulaufsicht, nicht die Politik und nicht die Gesellschaft – und genauso wenig die Künstliche Intelligenz, die immer mehr in der Schule Einzug hält.

Das heißt dann ganz praktisch: In der Fachschule erproben nicht allein die Auszubildenden, die in einen Beruf hineinwachsen sollen, ihre Fertigkeiten und Kompetenzen, ihre Interessen und Neigungen. Dasselbe gilt auch für das Kollegium. Die Lernenden werden schnell merken, ob der Dozent oder die Dozentin selbst Interesse, Freude oder Neugier an dem hat, was im Unterricht verhandelt wird – oder eben nicht.

Wo können sich Lehrkräfte erproben? Ich denke etwa an die Pädagogischen Tage, als an der neuen naturpädagogischen Konzeption für unsere Fachschule gearbeitet wurde. Das ganze Kollegium probierte damals auf dem Schönbühl oder dem Mutterhausgelände aus, was es heißt, in und mit der Natur zu lernen, zu spielen, sich zu betätigen. Ich denke an die Projekttage vor den Sommerferien, an denen sich Lernende und Lehrende gemeinsam auf den Weg machen, eigene Ideen umzusetzen – wobei am Anfang noch nicht vollständig absehbar ist, welches Ziel am Ende erreicht wird. Oder ich denke an die Beteiligung am Schulentwicklungsprojekt „Aufs Ganze gesehen“: Welche Möglichkeiten bietet KI? Wie kann KI verantwortlich in eine umfassende Lernkultur eingebettet werden? Ausprobieren – einordnen – aufs Ganze schauen – und: dranbleiben, lautete das Motto, welches der Referent dem Kollegium mit auf den Weg gab.

Auch der Unterricht ist ein Erprobungsraum. Sei es im religionspädagogischen Nachdenken über die „großen Fragen des Lebens“, bei denen Unterrichtende keineswegs einen Wissensvorsprung haben. Oder in der ästhetischen Bildung, wo das Tun geradezu Programm ist – ohne vorweggenommenes Ergebnis: Aus alten Schulmöbeln, Landkarten oder Röhren entstehen dann große Kunstinstallationen, die der Kreativität der Lernenden wie Lehrenden gleichermaßen Freiraum geben. Oder in einem pädagogischen Handlungsfeld steht plötzlich eine Praxiserfahrung im Raum: Wie soll ich mich hier verhalten? Wie kann ich verantwortungsvoll in der Situation reagieren? Erziehung ist niemals standardisierbar. Jede pädagogische Situation verlangt nach einer eigenen Entscheidung.

Und das gilt auch für den Unterricht: Nicht immer verlaufen Stunden so wie geplant. Und können dennoch pädagogisch sehr ertragreich sein. Herausforderungen, Störungen oder neue Fragen tauchen auf. Dann gilt es, gemeinsam zu überlegen: Wie wollen wir jetzt weitermachen? Wie können wir nach einer Lösung suchen? Die Lehrkraft muss spontan „umbauen“, von der Planung abweichen, neue Methoden ausprobieren …

Sich erproben zu können, setzt voraus, dass kein Fach oder Handlungsfeld bevorzugt oder benachteiligt wird. Wer eine gute Idee hat, soll diese einbringen können. Gleichzeitig ist es wichtig, die unterschiedlichen Lehrerpersönlichkeiten zu achten und mit ihren individuellen Zugängen, Interessen und Neigungen zum Zuge kommen zu lassen. Nicht ein pädagogischer Einheitsbrei, sondern die Vielfalt an Persönlichkeiten lässt Schule gelingen.

Lernen im Grünen: Was bedeutet Naturpädagogik?

Wir Menschen leben immer schon in Beziehungen: zu uns selbst, zu unseren Mitmenschen und zu unser Umwelt, der natürlichen wie der kulturell-technischen. Bildung hilft, diese Beziehungen, in die wir immer schon unweigerlich verstrickt sind, zu klären und zu gestalten. Damit ist auch die Aufgabe der Schule beschrieben: Diese soll die Heranwachsenden dabei unterstützen, sich einen differenzierten Selbst-, Fremd- und Weltentwurf zu erarbeiten. Für eine Fachschule für Sozialpädagogik gilt dies in doppelter Hinsicht: Denn was die Auszubildenden in ihrem eigenen Bildungsprozess erfahren, sollen sie im praktischen Teil der Ausbildung und später im Beruf an Kinder und Jugendliche weitergeben. Von klein auf sollen sie die Heranwachsenden bei derselben dreifachen Bildungsaufgabe begleiten.

In der Begegnung mit ihrer natürlichen Umwelt können Kinder diese als etwas Wertvolles, Lebenswertes und damit Schützenswertes erfahren. Doch die Entwicklung einer verantwortlichen, interessierten Haltung zur Natur hängt ganz entscheidend davon ab, inwieweit Kinder überhaupt Möglichkeiten zur Naturbegegnung in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Viele Kinder, nicht zuletzt in einer städtisch geprägten Region, sind weitgehend von naturnahen Räumen wie Bach, Wald oder Wiese abgeschnitten. Der Lebensraum wird von Verkehr dominiert. Viele Erfahrungen machen die Kinder medial vermittelt. Überdies sehen wir, dass die natürlichen Ressourcen begrenzt sind und wir mit diesen verantwortlich umgehen sollten.

Ein naturpädagogisches Profil, das ganzheitlich angelegt sein soll, verbindet umweltbezogene, soziale und anthropologische Fragen miteinander und durchdringt somit alle Fächer und Handlungsfelder (z. B. geht es um Bewegungspädagogik, LandArt, den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen im Kunstunterricht, Aspekte gesunder und ökologischer Ernährung oder schöpfungstheologische Fragen im Religionsunterricht), die in der Ausbildung Pädagogischer Fachkräfte heute wichtig sind. Im Vordergrund stehen nicht neue Inhalte; dies wäre angesichts der bestehenden Lehrpläne weder didaktisch sinnvoll noch zeitlich möglich. Vielmehr geht es darum, die Bildungsinhalte im Rahmen des Schulcurriculums so zu strukturieren, dass für die Lernenden die drei genannten Dimensionen erfahrbar und damit zugleich aus naturpädagogischer Perspektive „befragbar“ werden. Die angehenden sozialpädagogischen Assistentinnen sowie Erzieher sammeln eigene Erfahrungen und reflektieren diese. Zugleich sollen sie die notwendigen didaktisch-methodischen Fähigkeiten erwerben, die es braucht, Kindern zu helfen, sich die Welt zu erschließen und zu verstehen.

Zwischenruf: Parlamentsredaktion „framed“ Debatte um Widerspruchslösung

Am 25. Juni 2026 diskutierte der Deutsche Bundestag erneut über Organspende und Widerspruchslösung. Diese war zwar 2020 abgelehnt worden, aber deren Befürworter geben nicht auf. Die Widerspruchslösung bleibt ein schwerwiegender Eingriff in die Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Körper und die körperliche Unversehrtheit.

Auch das Parlament selber berichtet auf seiner Internetseite über die Grundsatzdebatte vom 25. Juni 2026. Eine Parlamentsredaktion sollte neutral und überparteilich berichten – sollte man meinen. Doch dies ist nicht der Fall: „In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden“, heißt es auf den Internetseiten des Bundestages. Hier wird das Thema am Beginn des Textes gleich „richtig geframed“: Problematisch seien demnach nicht die Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Körper, sondern die Spendenpraxis, soll heißen: Es gibt zu wenig Spender, die bereit sind, ihre Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen.

Wie schon zu Coronazeiten werden die Andersdenkenden, die auf einer grundrechtskonformen Ausgestaltung der Transplantationspraxis bestehen, zum Problemfall erklärt. Wer nicht mitmachen will, was als vermeintlich alternativlos Gutes von Politik und gesellschaftlichen Interessengruppen proklamiert wird, dem wird die Seriosität seiner Position abgesprochen, der ist ein Problemfall – und er wird in eine abwegige Rechtfertigungsposition gedrängt. Die sozialstaatliche Gemeinschaft der Anspruchsberechtigten habe doch schließlich ein Recht auf den Körper des anderen. Wer allerdings so denkt und argumentiert, verlässt den Boden einer freiheitlichen Verfassungs- und Grundrechtsordnung. Für diese ist gerade konstitutiv, dass Eingriffe des Staates in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit hochgradig begründungspflichtig sind, und nicht, dass der Einzelne begründen muss, warum er einen solchen Eingriff für sich persönlich ablehnt.

Dass die öffentlich-rechtlichen Medien im Sinne politisch erwünschter Meinungen „framen“ ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Eine Parlamentsredaktion, die sich einer solchen Praxis anschließt, wird zum berühmten Bock, der gärtnert – oder anders gesagt: Eine solche Parlamentsredaktion verspielt Vertrauen in ein zentrales Verfassungsorgan, dessen Ansehen gerade davon lebt, dass hier fair, frei und unvoreingenommen um das bessere Argument in politischen Streitfragen gerungen wird.

Deutscher Bundestag – Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung

Bündnis für humane Bildung: Kritik an Vorschlägen der Expertenkommission zu Social-media-Verboten für Kinder und Jugendliche

Heute zentrales Thema auf vielen Titelnseiten: Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu Social Media und Smartphone-Verboten für Kinder und Jugendliche. Das Bündnis für humane Bildung hat in einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 Stellung genommen und kritisiert die Handlungsempfehlungen als Mogelpackung. Durch die Hintertür wird die KI-, Smartphone- und Tabletnutzung bereits ab der KiTa empfohlen. Hierzu die Analysen aus dem Bündnis für humane Bildung:

Pressemitteilung:  Bundesregierung muss Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ als ungenügend zurückweisen: https://die-pädagogische-wende.de/bundesregierung-muss-handlungsempfehlungen-der-expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-als-ungenuegend-zurueckweisen/

Prof. Ralf Lankau: Verkehrte Welt. Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission.Von widersinnig bis irrsinnig, ein Kniefall vor den Techkonzernen: https://die-pädagogische-wende.de/verkehrte-welt/

Ralf Lankau / Peter Hensinger: KI in der Schule: „Doof gebor’n wird keiner, doof wird man gemacht …“.Künstliche Intelligenz, Avatare, (Chat)Bots und Digitalpakte: Das ABC der Dehumanisierung von Schule und Unterricht, neuer Fachartikel: https://die-pädagogische-wende.de/doof-geborn-wird-keiner/

Im Deutschlandfunk-Interview kritisiert der Schulpädagoge Prof. Klaus Zierer, selbst Mitglied der Kommission, indirekt die Handlungsempfehlungen und spricht sich für strikte Verbote bis zum 16. Lebensjahr aus (ab Min 4:00):  Zu wenig Schutz vor Social Media? – Int Prof. Klaus Zierer, Uni Augsburg

Replik: Gegen die Kollektivierung des Leibes – Die Unwiederholbarkeit der Person bis zum Lebensende

Zum Zwischenruf „Wem gehört der eigene Körper?“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Von Hans-Michael Tappen

Der aktuelle Beitrag des Sozialethikers und Erziehungswissenschaftlers PD Dr. theol. Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) zur drohenden Kollektivierung des eigenen Körpers im Zuge der Organspendedebatte legt den Finger in eine offene, anthropologische Wunde. Die politische Stoßrichtung, das Schweigen der Bürger zur automatischen Zugriffserlaubnis des Staates zu erklären, beruht auf einem rein utilitaristischen Zählwerk, das die Natur des Menschen verfehlt. Wer die gesetzliche Widerspruchslösung fordert, betreibt letztlich eine schleichende Enteignung der Person. Freiheit und Menschenwürde müssen jedoch immer vom souveränen Individuum her geschützt werden – und zwar bis zum letzten Atemzug.

Um diese Position gegen den biomechanischen Zugriff zu stärken, lohnt ein Blick auf das erziehungswissenschaftliche Fundament meines Lehrers Marian Heitger. Er hat in seinen Arbeiten das Wesen des Menschen über seine unverwechselbare Identität bestimmt. Der Mensch zeichnet sich durch eine fundamentale „Einmaligkeit und Selbigkeit“ aus, die kein bloßes theoretisches Konstrukt ist, sondern die leibliche Existenz bis zum allerletzten Lebensende konstituiert. Diese Selbigkeit ist unteilbar. Sie verbietet es, den menschlichen Körper im Sterben in funktionale Teile aufzuspalten. Wenn der Mensch bis zuletzt er selbst bleibt, darf sein Leib am Ende seines Lebensweges nicht in eine staatliche Manövriermasse umdefiniert werden.Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dies für die medizinische Praxis: Organe, die für die Transplantationsmedizin durch künstliche Aufrechterhaltung des Restkreislaufs noch funktionsfähig gehalten werden, gehören rechtlich und ontologisch immer noch zur ungeteilten Selbigkeit dieses sterbenden Individuums. Ein echtes, für die Medizin nicht mehr verwertbares Organ liegt in der Natur der Sache erst dann vor, wenn der Organismus als Ganzes endgültig biologisch vergangen ist.

Hier schließt sich der Kreis zu Thomas Schumachers grundlegendem Buch „Warum ich nein zur Organspende gesagt habe: Fakten • Motive • Argumente“ (Pneuma Verlag, ISBN: 978-3942013178, 14,95 €). Es entlarvt die gegenwärtige politische Diskussion zutiefst, dass Schumacher bereits im Erscheinungsjahr 2013 hochgradig weitsichtig und präzise begründet hat, warum das funktionale Kalkül der Transplantationsmedizin ethisch und biologisch fehlschlägt. Dass wir im Jahr 2026 im Bundestag exakt dieselben Scheinargumente verhandeln müssen, deckt auf, dass die aktuelle Debatte keinerlei neuen medizinischen Erkenntnisse liefert, sondern lediglich „altes“, längst widerlegtes Denken neu aufwärmt. Die Würde des Menschen verlangt es weiterhin, den Sterbeprozess als ganzheitlichen, unantastbaren Akt der Person zu respektieren, statt ihn für gesellschaftliche Nützlichkeitserwartungen freizugeben. Der Befund von PD Kunze bleibt somit unumstößlich: Eine Spende verliert ihren ethischen Charakter, wenn sie zur gesetzlichen Unterlassungspflicht wird. 

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist Sozialpädagoge und kath. Religionslehrer.

Replik: Elterliche Autonomie und staatliches Wächteramt

Zum Zwischenruf „Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Zwischenruf: Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten | bildungsethik

Von H.-M. Tappen

Der Zwischenruf meines geschätzten Kollegen PD Axel Bernd Kunze legt in gewohnt präziser und staatsbürgerlich verantwortungsvoller Weise den Finger in die Wunde eines bildungspolitischen Dauerkonflikts. Seine Abwägung zwischen elterlicher Autonomie und staatlichem Wächteramt ist klug austariert. Aus der Perspektive einer personalen Pädagogik in der Tradition Marian Heitgers drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, dass die Debatte im Südwesten zu sanft mit den strukturellen Prämissen des neuen Koalitionsvertrags umgeht.

Wenn die Landesregierung das letzte Kindergartenjahr de facto in eine Pflichtveranstaltung überführt, um empirisch messbare Defizite zu beheben, vollzieht sie einen klassischen Sein-Sollen-Fehlschluss: Aus dem unbestreitbaren So-Sein einer gesellschaftlichen Problemlage, die ich aus meiner täglichen Praxis an einer Münchner Berufsschule für Sozialpflege mit hohem Migrationsanteil nur zu gut kenne, wird eine pauschale Sollensforderung an alle Individuen abgeleitet. Hier wird nicht mehr das einzelne Kind in seiner unverwechselbaren Einmaligkeit begriffen, sondern das Kind als funktionales Element einer Systemsteuerung.

Dass ein solch administrativer Zugriff die frühe Kindheit standardisiert, ist die eine Seite. Die pädagogische Seite wiegt schwerer: Es droht eine schleichende Kollektivierung, die in ihrer Logik fatal an ein überkommenes, struktursozialistisches Staatsverständnis erinnert, in dem der Staat sich zum All-Erzieher aufschwingt und die Familie als primären Kultur- und Bildungsraum entmachtet. Wo Erziehung nur noch als effiziente Vorbereitung auf institutionelle Schulfähigkeit begriffen wird, verlässt sie den Boden einer Bildung, die den Menschen um seiner selbst willen meint.

Diese Tendenz zur Verzweckung des Geistes ist kein isoliertes Phänomen des Südwestens; wir erleben sie längst im Gesamtsystem. Wenn an Schulen der verfassungsmäßige Religionsunterricht, oft durch bürokratische Lenkung von Klassengrößen oder die sanfte Nötigung hin zum Einheitsfach Ethik, gezielt ausgetrocknet wird, zeigt sich dieselbe Stoßrichtung: Der Staat ersetzt die Pluralität gelebter Überzeugungen durch eine verordnete, zeitgeistige Einheitsmetaphysik.

Axel Bernd Kunze hat recht, wenn er die Feinjustierung zwischen Staat und Familie anmahnt. Doch wir müssen schärfer werden: Eine Pädagogik, die sich nicht korrumpieren lassen will, darf die Einmaligkeit des Kindes niemals der bürokratischen Logik einer Nivellierung opfern. Der Staat darf nicht zur Dressuranstalt mutieren, weil er die sozialen Fragen unserer Zeit nicht anders zu lösen vermag. Das Salz in der Suppe dieses Diskurses muss die Erinnerung daran sein, dass Bildung die Ermöglichung von personaler Freiheit und Transzendenz ist und eben nicht die Perfektionierung des Rädchens im staatlichen Getriebe.

Der Gastautor ist Sozialarbeiter und Religionspädagoge.