Buchhinweis: Schwarzbuch Staatsfunk

Die beiden Bestsellerautoren Josef Kraus und Walter Krämer haben in einem „Schwarzbuch“ das Versagen des öffentlich-rechtlichen, mit Zwangsgebühren finanzierten Rundfunks zusammengestellt. Josef Kraus war langjähriger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Walter Krämer leitet den Verein Deutsche Sprache e. V.

Weitere Informationen:

Schwarzbuch Staatsfunk – Desinformation statt Information | Kraus · Krämer (Hrsg.)

Josef Kraus, Walter Krämer (Hgg.): Schwarzbuch Staatsfunk. Desinformation statt Information (Langen Müller, 2026, 26,00 Euro, Hardcover).

Neuerscheinung: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen?

Im Sommer 2025 trafen sich Philosophen und Theologen am  Bamberger Lehrstuhl für Kirchengeschichte und Patrologie (Prof. Dr. Peter Bruns) zu den ersten „Bamberger Sondierungen zur Metaphysik“. Der Titel ist Programm: Es ging um Sondierungen zu einer Wiederentdeckung metaphysischer Fragestellungen. Es ging um Grundlagenfragen, aber auch ganz bewusst um gesellschaftliche Bezüge, verknüpft mit Perspektiven aus Pädagogik, Sozialethik oder Wissenschaftstheorie. Und es geht – denn die Tagungsreihe soll in diesem Herbst fortgesetzt werden.

Druckfrisch ist der erste Tagungsband erschienen: 

Jan Dochhorn (Hg.): Bamberger Sondierungen zur Metaphysik. Erste Folge (Philosophie interdisziplinär; 60), Regensburg: S. Roderer 2026.

Autoren des Bandes sind Jan Dochhorn (Durham), Meik Gerhards (Berlin), Salvatore Lavecchia (Udine), Moritz René Pretzsch (Kassel), Harald Schwaetzer (Stuttgart), Matthias Scherbaum (Bamberg) sowie Axel Bernd Kunze (Bonn).

Aus bildungsethischer Sicht darf ich auf folgenden Beitrag im Band hinweisen: 

Axel Bernd Kunze: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen? – Überlegungen aus bildungsethischer Perspektive, in: ebd., S. 203 – 224.

Veranstaltungsbericht: 75 Jahre Wiedergründung des Schwarzburgbundes

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker erinnert auf seiner Internetseite an die Wiedergründung des Schwarzburgbundes vor fünfundsiebzig Jahren. Das Jubiläum wurde mit einem Festkommers am Samstag vor Pfingsten in Bad Hersfeld gefeiert:

Jubiläumskommers: Schwarzburgbund vor 75 Jahren wiedergegründet – Arbeitskreis der Studentenhistoriker – AKSt

Tagungsbericht: Schwarzburgtagung 2026 in Bad Hersfeld

Der Schwarzburgbund (SB) war der Korporationsverband in Deutschland, der dank des Einsatzes seines von 1936 bis 1939 amtierenden Vorsitzenden, Jochen Sievers, am längsten noch eine Verbandstagung abhalten durfte – allerdings unter der Verpflichtung, sich selbst im Rahmen der Schwarzburgtagung 1939 aufzulösen. Die Wiedergründung nach Ende des Nationalsozialismus erfolgte 1951, also vor fünfundsiebzig Jahren.

Dieses Wiedergründungsjubiläum wurde 2026 auf der Schwarzburgtagung (SBT) in Bad Hersfeld festlich begangen: mit einem Empfang im Staudengarten des Stiftsbezirkes, einer Totenehrung am Verbandsdenkmal und einem Festkommers in der Schilde-Halle.

Der Schwarzburgbund wurde 1887 im thüringischen Schwarzburg gegründet. Gründungsmitglieder waren die Uttenruthia Erlangen, die älteste nichtschlagende Verbindung in Deutschland, die Tuiskonia Halle, die Nordalbingia Leipzig und die Sedinia Greifswald, allesamt Korporationen, die stark von evangelischen Theologen geprägt waren. Der Bund vereint nichtschlagende, christliche, in urburschenschaftlicher Tradition stehende Studentenverbindungen unterschiedlicher Ausrichtung, darunter etwa Schwarzburgverbindungen, Burschenschaften, Landsmannschaften und auch eine Damenverbindung. Als föderalistischer Dachverband genießen die Mitgliedsbünde eine hohe Selbständigkeit und pflegen jeweils ihr eigenes, spezifisches Profil. Gegenwärtig zählt der Schwarzburgbund einundzwanzig aktive und fünfzehn vertagte Bünde. Der Korporationsverband versteht sich nicht als Dachverband, sondern als Bund, weshalb alle Mitglieder in einem bundesbrüderlichen Verhältnis zueinander stehen. In seinen Grundsätzen, die 2006 neu gefasst wurden, bekennt sich der Schwarzburgbund zum Christianum, zum Mäßigkeits-, Lebensbund-, Wissenschaftlichkeits- und Vaterlandsprinzip sowie zum Anspruch auf Persönlichkeitsbildung.

War der Bund mit seiner alle zwei Jahre stattfindenden Schwarzburgtagung in den Neunzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts wieder in seine Bundesheimat nach Schwarzburg im Thüringerwald zurückgekehrt, zeigte sich, dass dort mittlerweile die Infrastruktur für eine solche Großveranstaltung leider nicht mehr gegeben ist. So kehrte die Jubiläumstagung 2026 wieder ins hessische Bad Hersfeld zurück, dem Ausweichort in Zeiten der deutschen Teilung. Noch heute findet sich in Stadtmauernähe ein Denkmal des Schwarzburgbundes in Erinnerung an die verstorbenen Bundesbrüder.

Sehr erfreulich war, wie herzlich die Bürgermeisterin der osthessischen Kreis-, Festspiel- und Kurstadt Bad Hersfeld, Anke Hofmann, in ihrem Grußwort im Rahmen des Festkommerses den Schwarzburgbund wieder in Bad Hersfeld willkommen hieß: ein Zeichen, das heute nicht mehr in allen Städten selbstverständlich ist. Jonas van Horrick (Burschenschaft Rheno-Germania Bonn und Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg), der vor Ort ansässig ist, erhielt für seinen Einsatz, die Schwarzburgtagung wieder in Bad Hersfeld abhalten zu können, am Abend einen Ehrenzipfel des Schwarzburgbundes verliehen.

Zwei Ereignisse zeichneten den Festkommers anlässlich der Wiedergründung vor fünfundsiebzig Jahren aus: Zum einen wurde die nichtschlagende, gemischte Europäische Studentenverbindung Robert Schumann Argentorata (RSA) aus Straßburg, welche die Farben blau-gelb auf silbernem Grund trägt, feierlich aufgenommen. Die unter dem Namen Alsatia gegründete Verbindung trägt den heutigen Namen seit 1996. Der Schwarzburgbund kehrt damit ins Elsaß zurück, wo er schon früher mit der Schwarzburgverbindung Wilhelmitana vertreten war. Bekanntester Bundesbruder der Wilhelmitana war der Theologe, Musikwissenschaftler und Friedensnobelpreisträger Albert Schweitzer, der vor allem als „Urwalddoktor“ und seine medizinische Tätigkeit in Lambarene im damaligen Französisch-Äquatorialafrika bekannt wurde. Der Altherrenverein der Wilhelmitana löste sich 1985 auf.

Zum anderen wurde der zweite Teil des Festkommerses erstmals von einer Bundeschargia und nicht vom neuen Vorort geleitet. Der Schwarzburgbund folgt damit anderen Dachverbänden, die nicht mehr von einer einzigen präsidführenden Mitgliedsverbindung geleitet werden, sondern neuerdings durch eine aus unterschiedlichen Verbindungen sich rekrutierende Chargia.

Die Festrede im Rahmen des Wiedergründungskommerses hielt der Sozial- und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze, der als Privatdozent an der Universität Bonn lehrt – zu einem sehr aktuellen Thema: Künstliche Intelligenz und ihr Einsatz in der Schule. Die Geltungsansprüche generierter Chatbottexte kritisch zu prüfen, sei notwendig, wenn der Unterricht die Schüler zur Autonomie befähigen sollte, zeigte sich der Erziehungswissenschaftler überzeugt. Wörtlich sagte er: „Kleiner geht es nicht. Und dies gilt digital wie analog. Insofern braucht es keine neue Bildung oder Ethik 4.0, sondern Klarheit über das, was Lehrerhandeln im Kern schon immer war und bleiben muss: Denn verweigern sich Lehrkräfte der Aufgabe, die Schüler dazu aufzufordern und anzuleiten, nach Gründen zu verlangen, Geltungsansprüche zu prüfen und ebenso Gründe für eigene Äußerungen im Unterricht zu geben, werden sie ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht gerecht.“ Wir sollten uns, so Kunze, nicht vor Künstlicher Intelligenz fürchten, sondern vor einer Gesellschaft, die das Denken verlernt.

Und hier, so der Festredner zum Abschluss seines Vortrags, besitzen Studentenverbindungen eine wichtige Aufgabe: Denn gerade sie könnten Bildungsorte sein, in denen eine akademische Kultur des Selberdenkens gepflegt und gelebt wird. Kunze gab sich überzeugt: „Dies wäre ein zeitgemäßes, ein emanzipatorisches, vielleicht heute mutiges Programm.“ 

Ad multos annos!

Abbildung: Festkommers im Rahmen der Schwarzburgtagung 2026 (Bad Hersfeld, Schilde-Halle, 23. Mai 2026), im Vordergrund der Festredner, Privatdozent Dr. Axel Bernd Kunze (Redaktion „Die Schwarzburg“, M. Frenkler).

Zwischenruf: Selbstkritik aufseiten der DFG fällt aus

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Juli 2026 ein Positionspapier zur Stärkung der Freiheit und Resilienz der Wissenschaften veröffentlicht. Das Papier stellt vier Fragen: I. Welche Ziele werden mit den Angriffen auf die Wissenschaften und ihre Freiheit verfolgt?, II. Wo sind die Wissenschaften verwundbar?, III. Welche Faktoren begünstigen die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit?, IV. Wo kann gehandelt werden?

Die Wissenschaftsfreiheit sichert dem akademischen Tun eine starke Autonomie – wenn diese tatsächlich gelebt wird. Im zweiten Kapitel nennt das Papier verschiedene Punkte, in denen wissenschaftliche Akteure sich angreifbar machen und auf diese Weise dann auch das Anliegen der Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Es geht um „Cancel Culture“ und Aktivismus von Wissenschaftlern, die Gefahr der Instrumentalisierung oder Abschottung, fehlende Selbstreflexion – auch und gerade über das eigene Verständnis von Wissenschaft – und mangelnde Selbstkontrolle, um Abhängigkeit und finanzielle Risiken. Dem möchte man zustimmen. Aber die Ausführungen würden glaubwürdiger klingen, wenn sie nicht einleitend gleich „geframed“ würden, und zwar durch ein Framing, das deutliche Ressentiments gegenüber den Wissenschaftskritikern offenbart. Stellen diese immer schon gleich „die Wissenschaft“ und „die Wissenschaftsfreiheit“ infrage? Oder nicht eher die konkrete Form, wie Wissenschaft gegenwärtig institutionalisiert ist und im öffentlichen Diskurs zeigt? Statt vorgängig davon auszugehen, dass kritische Stimmen sowieso keine objektiven Fakten und belastbare Schlussfolgerungen auf ihrer Seite haben, würde es guter Wissenschaft entsprechen, diese erst einmal unvoreingenommen zu prüfen und sich diskursiv mit ihnen auseinander zu setzen.

Ja, von „Cancel Culture“ ist die Rede – ein Grund, weshalb wissenschaftliche Akteure heute Kritik auf sich ziehen. Aber die Aussagen zu diesem breit diskutierten Phänomen wiegeln von vornherein ab: Kritik in der Sache werde gern zu einem Ausdruck von „Cancel Culture“ umgebogen. Auch wenn man gleich darauf mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Akteure einfordert, fällt diese hier aus. Bei zwei weiteren Themen gibt allein Leerstellen zu vermerken. Nicht thematisiert wird die problematische Rolle von Fachgesellschaften, die andersdenkende Stimmen durch Boykottaufrufe, politisch motivierte Sprachregelungen oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse von vornherein aus dem wissenschaftlichen Diskurs ausschließen. Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik boykottiert die Fachzeitschrift „Die Neue Ordnung“, die in der Folge nicht mehr von der Universitätsbibliothek Tübingen im Index theologicus ausgewertet wird. Die Zeitschrift AMOSinternational cancelt Autoren, die sich der Gendersprache verweigern. Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft schottet sich mit einem Unvereinbarkeitsbeschluss gegen Anhänger der AfD ab. Eingriffe in die Wissensschaftsfreiheit? Für die DFG nicht. Auch ein Blick auf Wissenschaft steuernde und die Wissenschaftsfreiheit der einzelnen Wissenschaftler beschneidende Leitbilder von Universitäten und Universitätsleitungen fehlt. Dabei kann (kollegiale) Zensur durch Wissenschaft noch problematischer sein als Zensur der Wissenschaft, weil sie unter dem Radar straf- und grundrechtlicher Eingriffe daherkommt.

Und dann gibt es noch eine dritte Leerstelle: der selbstkritische Blick auf sich selbst. Hierzu findet man im DFG-Papier überhaupt nichts.

Replik: Vom Wagnis der Mündigkeit

Vom Wagnis der Mündigkeit – Eine diskursive Replik auf Axel Bernd Kunzes Plädoyer zur Demokratiebildung

Von Hans-Michael Tappen

Axel Bernd Kunze entwirft in seinem Zwischenruf ein bemerkenswertes und in weiten Teilen tief überzeugendes Plädoyer für eine Pädagogik des Subjekts. Indem er Johann Friedrich Herbarts Konzept des „motivlosen Wohlwollens“ aufruft und mit Hannah Arendts Gedanken zur Erziehung verknüpft, stellt er sich entschieden gegen jede Form von funktionaler Vereinnahmung oder staatlicher Instrumentalisierung angehender pädagogischer Fachkräfte. Wer erzieht, so Kunze zu Recht, muss Zutrauen in die eigenständige Werturteilsfähigkeit des Gegenübers mitbringen. Demokratiebildung zeigt sich hier nicht als starres Regelwerk, sondern als lebendiger Beziehungsraum – als eine Praxis, die performativ im gemeinsamen Umgang wächst, anstatt bloß kognitiv abgefragt zu werden.

Umso irritierender ist jedoch der argumentative Bruch, der sich im letzten Drittel der Argumentation vollzieht. Ausgerechnet an der Schnittstelle zur konkreten curricularen Ausgestaltung verlässt der Text seinen eigenen bildungsethischen Pfad. Die Forderung, Gemeinschaftskunde als eigenständiges Fach an den Fachakademien für Sozialpädagogik wiedereinzuführen, wird maßgeblich mit den vermeintlichen „Wissensdefiziten“ jener Auszubildenden begründet, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.

Geprägt durch das Denken meiner Wiener Lehrer Marian Heitger und Johann Mader, regt sich hier fundamentaler Widerspruch. Aus dieser philosophisch-pädagogischen Perspektive ist Erziehung ein radikal dialogisches Geschehen, das die Würde und Freiheit der Person in den Mittelpunkt stellt. Praktische Philosophie und Verantwortung lassen sich, wie Mader lehrte, niemals rein szientistisch oder technokratisch begründen. Wenn politische Bildung jedoch, wie von Kunze im letzten Absatz gefordert, primär über das Nachholen und Abfragen formaler Strukturen und staatlicher Organe legitimiert wird, fällt sie in eine traditionelle, rein kognitive Institutionenkunde zurück. Sie gerät dann ungewollt in die Nähe einer affirmativen Anpassungspädagogik – und verkommt zu dem Instrument staatlicher Verhaltenssteuerung, vor dem Kunze eingangs so vehement warnt.

Gerade aus einer sprachphilosophischen und machtkritischen Sicht müssen wir hier genauer hinsehen: Begriffe wie „Demokratie“ oder „Rechtsstaatlichkeit“ entfalten im Modus einer verschulten Prüfungsstruktur eine völlig andere, disziplinierende Wirkung als im ergebnisoffenen Diskurs einer Projektwoche. Wenn wir die plurale und internationale Biografie von Studierenden als reines Wissensdefizit rahmen, das curricular „aufgefüllt“ werden muss, berauben wir sie im schlimmsten Fall ihrer eigenen Deutungsmacht und ihrer „Selbigkeit“. Menschen mit Migrationsbiografie bringen oft ein hochempfindliches, existentielles Gespür für das Spannungsfeld von Autokratie und Freiheit mit – dies ist kein Defizit, sondern eine unschätzbare Ressource für den Unterricht.

Hier berührt Kunzes Text eine fundamentale Wahrheit, die er für sein eigenes Profil an einer evangelischen Fachakademie in Anspruch nimmt, im politischen Raum jedoch zu verlassen droht: Wer konfessionelle Bildung  nicht ernst nimmt, nimmt letztendlich den Einzelnen nicht ernst! Doch dieses Prinzip muss im Sinne Heitgers und Maders unteilbar sein. Es gilt für die religiöse Sinnsuche exakt wie für die politische Urteilsbildung. Der Beutelsbacher Konsens mit seinem strikten Überwältigungsverbot ist das säkulare Gegenstück zu dieser Haltung: Er verbietet es, erwachsenen Studierenden fertige politische Urteile überzustülpen, weil Werte sich nicht rein logisch-mathematisch erzwingen lassen. Sie müssen in Freiheit ergriffen werden.

Wenn wir Kunzes berechtigte Sorge vor Indoktrination und den Schutz des Individuums wirklich ernst nehmen, darf die Antwort nicht in einer erneuten Fächersegmentierung und dem bloßen Pauken von Institutionenwissen liegen. Politische Bildung an Fachakademien für Sozialpädagogik muss dort ansetzen, wo sie bereits im Alltag verankert ist: als querschnittliche, dialogische Praxis, die die Vielfalt der Studierenden als Bereicherung begreift. Demokratiebildung gelingt nicht durch die Rückkehr zur klassischen Institutionenkunde, sondern durch das gemeinsame, mutige Wagnis eines herrschaftsfreien Dialogs auf Augenhöhe.

Zwischenruf: Bildung in der Demokratie – Erziehung in der Demokratie

Die Menschenwürdegarantie, die am Beginn unseres Grundgesetzes steht, besagt, dass jeder Mensch stets als Selbstzweck zu achten sei, dass er niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden dürfe. Das hat auch pädagogisch Konsequenzen – für Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte gleichermaßen.

Wie wir Bildung verstehen und gestalten, beeinflusst unser gemeinsames Zusammenleben, im Kleinen wie im Großen. Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen, dessen Mündigkeit und Autonomie fördern. Er darf den Heranwachsenden aber nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wie er später zu leben hat. Johann Friedrich Herbart, ein Klassiker der Pädagogik, nennt diese pädagogische Grundhaltung in seiner „Allgemeinen praktischen Philosophie“ von 1808 ein „motivloses Wohlwollen“. Wer erzieht, muss Zutrauen in die Werturteils- und Entscheidungsfähigkeit des Heranwachsenden mitbringen.

Kindertageseinrichtungen und Schulen haben den Auftrag, ethische und politische Urteilsfähigkeit zu fördern. So hält Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung als Erziehungsziel ausdrücklich fest, dass die Jugend „zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung“ zu erziehen sei. Dabei geht es – dem Doppelauftrag zu Bildung und Erziehung entsprechend – um Bildung in der Demokratie und Erziehung zur Demokratie. Jeder von uns erfährt sich mehr oder weniger stark als Subjekt wie Objekt von Politik. Einübung demokratischer Verantwortung setzt voraus, sich nicht allein Wissen anzueignen, sondern fähig zu sein, dieses zu werten und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen.

Ohne einen lebendigen politisch-öffentlichen Diskurs würde auf Dauer sowohl die Politik an Legitimation verlieren als auch das Gemeinwesen schöpferische Kraft einbüßen. Eine zentrale Gelegenheit, politische Gesprächsfähigkeit einzuüben, ist der Tag der Freien Schulen, der alljährlich im November stattfindet; an diesem Tag kommen Landtagsabgeordnete in die Klasse und stellen sich den Fragen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler.

Bildung in der Demokratie hat zur Aufgabe, die Einsichtsfähigkeit in demokratische Prozesse und die vorgefundene politische Praxis zu fördern (sehr anschaulich gelingt dies bei Landtagsbesuchen) und die politische Urteilskraft zu stärken – mit einem doppelten Anliegen: Individuell geht es um die Freiheit zur Mitgestaltung und zum Einflussnehmen. Gesellschaftlich geht es um die angemessene Klärung von Sachfragen im Sinne des Allgemeinwohls.

Demokratie ist nur denkbar mit einem großen Vertrauen in Bildung, das heißt: in die sachliche und sittliche Urteilsfähigkeit der Einzelnen und ihre Fähigkeit, politische Streitfragen nicht zu emotionalisieren oder zu moralisieren, sondern als Sachfragen zu diskutieren und zu entscheiden.

Politik hat eine Ordnungsfunktion und legt zukünftiges Handeln fest, beispielsweise durch Gesetze oder Verordnungen. Die Pädagogik darf das nicht. Andernfalls wäre Bildung nicht mehr die Befähigung, Politik und Demokratie „selber zu denken“, sondern bloße Anpassung an politische Vorgaben. Am Ende stünden nicht Demokraten, die vermeintlich „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbst zu denken.

Im Bildungsprozess geht es um die Befähigung auf eine noch unbekannte Zukunft hin: eine Zukunft, die nicht vorgegeben ist, sondern die der Einzelne erst im Verein mit anderen hervorbringen muss. Die Philosophin Hannah Arendt hat dies 1958 in ihrer vielzitierten Rede in der Bremer Böttchergasse so ausgedrückt, ihre Worte sind bleibend aktuell: „Gerade um des Neuen und des Revolutionären willen in jedem Kind muß die Erziehung konservativ sein; dies Neue muß sie bewahren und als Neues in eine alte Welt einführen, die, wie revolutionär sie sich auch gebärden mag, doch im Sinne der nächsten Generation immer schon überaltert ist und nahe dem Verderben“ (zit. n.: Arendt, H.: Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Übungen im politischen Denken I, München 1994, S. 273). Nur durch Freisetzung zur Selbsttätigkeit und zum Selberdenken werden die Einzelnen sich als politisches Subjekt begreifen und ihren Anteil zur verantwortlichen Gestaltung des Gemeinwesens beitragen können.

Erziehung zur Demokratie ist „Erziehung zur Öffentlichkeit“. Sie soll den Einzelnen befähigen, die öffentlichen Angelegenheiten mitzugestalten, auch widerstreitende Wahrheitsansprüche im öffentlichen Raum auszuhalten und Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Dabei schließt Toleranz Widerspruch keinesfalls aus, doch muss eines klar bleiben – gerade auch pädagogisch: Ein Mensch kann irren, er darf aber als Person niemals aufgegeben werden. All dies braucht einen entsprechenden Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts.

In der Schule gehört beides zusammen: die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen (beispielsweise innerhalb der sozialpädagogischen Assistenzausbildung im Fach Gemeinschaftskunde oder innerhalb der Erzieherausbildung im Handlungsfeld Berufliches Handeln fundieren) auf der einen Seite sowie Tugend- und Werterziehung auf der anderen Seite: Denn „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seinen Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist“ (Reichenbach, R.: Zur demokratischen Dimension der Schule, in: Pädagogikunterricht 34 Jg. (1/2014), S. 2 – 11, hier: 9).

Tugenden oder Haltungen sind nicht als Inhalte vermittelbar. Sie entwickeln sich im gemeinschaftlichen Umgang. Werte wachsen in einem Lernklima, das selbst durch Werte geprägt ist. Uns als Fachschule sind daher eine persönliche Lernatmosphäre und gelebte Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, Herkünften oder Lebensentwürfen wichtig. Zentral für unser evangelisch-religionspädagogisches Profil ist es überdies, dass unsere Auszubildenden im Schulalltag Räume und Gelegenheiten finden, wo Fragen nach Sinn und Orientierung, religiöse und Wertfragen gestellt werden dürfen und gemeinsam nach Antworten gesucht werden kann.

Schülerinnen und Schüler müssen im Schulleben auch Möglichkeiten vorfinden, selbst mitbestimmen und Verantwortung übernehmen zu können, beispielsweise in der von den Auszubildenden inhaltlich selbst gestalteten Projektwoche am Ende des Schuljahres, im Projekt DigitalSchoolStory, das Demokratiebildung, Medienpädagogik und die Nutzung von „Social Media“ im Alltag junger Menschen verbindet, oder durch die Mitarbeit in der Schülermitverantwortung (SMV). Als einziger Fachverband innerhalb der Diakonie hat der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) eine eigene Studierendenvertretung, die es Auszubildenden aus den Mitgliedsschulen ermöglicht, sich auch bundesweit für gute Ausbildungsbedingungen und die eigenen berufsständischen Interessen stark zu machen. 

Politische Fragen begegnen im sozialpädagogischen Ausbildungskontext an zahlreichen Stellen, etwa wenn es um das Verhältnis von Staat und Familie, die Rolle des Jugendamtes oder des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit oder die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, um die Rolle öffentlicher und freier Träger, die Staatsferne sozialpädagogischer Angebote und das Elternrecht, die weltanschauliche und pädagogische Wahlfreiheit der Eltern und Heranwachsenden oder die Beteiligungsrechte der Kinder- und Jugendlichen geht. Nicht zuletzt sollen angehende Pädagogische Fachkräfte auch didaktisch-methodisch lernen, politisches Denken und Handeln bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu fördern, von klein auf. Nicht vergessen werden sollte ferner, dass angehende Pädagogische Fachkräfte später bei öffentlichen Trägern oder zumindest im staatlich-gesetzlichen Auftrag tätig sein werden. Da ein solides Grundlagenwissen über Funktionsweise, Strukturen und Organe unserer Demokratie nicht immer vorausgesetzt werden kann, zumal nicht mehr alle Auszubildenden ihren Schulabschluss in Deutschland erworben haben, wäre es wünschenswert, wenn mit dem neuen Lehrplan künftig auch in der Erzieherausbildung Gemeinschaftskunde wieder als eigenständiges Fach verankert werden würde. 

Vortrag: Bildung angesichts der Digitalisierung

Hohe Festversammlung!

Einige wissen, dass ich früher in Bamberg gewohnt habe. Erlauben Sie mir daher,  mit einem kurzen Umweg zu beginnen, der in die sogenannte „fränkische Toskana“ vor den Toren Bambergs führt: in jenen Landstrich, in dem man im Sommer nicht „in den Biergarten“, sondern „auf den Keller“ geht. Geisfeld hat einen wunderschönen Bierkeller. Und seit 1972 eine moderne Pfarrkirche. Die barocke Dorfkirche war zu klein geworden und wurde abgerissen. Nur der Turm blieb stehen. Der Bamberger Professor für Liturgie, der die Seelsorge vor Ort besorgte, gab mir ein Exemplar der örtlichen Pfarrchronik. Und wie begründete man laut Grundsteinurkunde seinerzeit den Neubau der Pfarrkirche? Der Mensch des Atomzeitalters brauche auch neue Kirchen.

Mittlerweile ist Deutschland aus der Kernenergie ausgestiegen – eine politische Entscheidung, die hier nicht diskutiert werden soll. Aber zum Glück haben wir zwischenzeitlich nicht alle barocken Dorfkirchen abgerissen.

Mittlerweile reden wir nicht mehr vom Atom-, sondern vom KI-Zeitalter, welches uns herausfordert. Die Rhetorik bleibt: Alles müsse neu werden. So wird im öffentlichen oder wissenschaftlichen Diskurs angesichts rasanter digitaler Entwicklungen nach einem neuen Menschenbild 2.0, einer neuen Ethik 2.0, einer neuen Bildung 2.0 und so fort gerufen. Der Gesellschaftswissenschaftler Thomas Gremsl forderte vor noch nicht allzu langer Zeit sogar eine Ethik 4.0 für die Epoche digitaler Transformation.

Doch braucht es tatsächlich immer gleich eine ganz neue Ethik oder ganz neue Bildung? Es geht – wie auch schon früher bei neuen technischen Entwicklungen – im Kern um einen verantwortlichen Umgang mit den erweiterten digitalen Möglichkeiten. Diese wird nur der mündig nutzen können, der durch Bildung und Erziehung jene Fertigkeiten und Kompetenzen erworben hat, welche die digitale Technik und die digitalen Medien selbst gerade nicht anbieten und die nicht allein funktional durch Techniknutzung erworben werden können.

Wie können die neuen digitalen Möglichkeiten verantwortungsvoll und lebensdienlich genutzt werden? Hierauf eine Antwort geben zu können, setzt ethische Urteils- und Handlungsfähigkeit voraus. Und diese muss pädagogisch angebahnt und gefördert werden. Gefordert bleibt also, was Schule schon immer ausmachte: der doppelte Auftrag zu Bildung und Erziehung.

Wo und auf welche Weise können Bildungseinrichtungen digitale Medien didaktisch, methodisch und erzieherisch sinnvoll einsetzen? Und wo möglicherweise auch nicht? Voraussetzung für einen pädagogisch fundierten Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten bleibt, dass Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte ihre eigene Haltung geklärt haben und dass Sie begründen können, wie, wann und warum ein Einsatz digitaler Technik in der pädagogischen Arbeit wichtig ist – oder eben auch nicht. Hierfür braucht es die Bereitschaft, bewusste pädagogische Entscheidungen zu treffen.

Was hat all dies mit dem heutigen Abend zu tun? Mit dem heutigen Tag haben Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, eine entscheidende Etappe Ihrer Bildungsbiographie gemeistert. Der Abschluss, den Sie erworben haben, ist ein wichtiger Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Er ermöglicht Ihnen, als Pädagogische Fachkraft mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu arbeiten. Und er dokumentiert, dass wir Ihnen zutrauen eigenständige, bewusste, verantwortungsvolle pädagogische Entscheidungen zu treffen.

Und dieser wichtige Bildungsschritt in die berufliche Selbständigkeit darf heute zurecht gefeiert werden.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Schule ist kein Selbstzweck. Auch in diesem Fall sollte gelten: Sie kann eingesetzt werden, so der pädagogische Fachdidaktiker Elmar Wortmann, „wenn dies neue motivierende und zugleich fachlich ertragreiche didaktische Handlungsoptionen eröffnet.“ Es gilt weiterhin der altbekannte didaktische Grundsatz: Ein Medium, eine Technik, eine Methode sollte dann im Unterricht eingesetzt werden, wenn damit ein Mehrwert für die Lernenden und den Lernprozess verbunden ist.

Mithilfe Künstlicher Intelligenz können in kurzer Zeit umfangreiche Inhalte, Texte und Informationen generiert werden. Es muss aber klar bleiben, dass es sich dabei um maschinengenerierte Äußerungen handelt. Diese zu generieren, fördert bestimmte Kompetenzen, die für die Nutzung von KI-Tools wichtig sind, etwa das effektive Prompting. Andere Fähigkeiten wie schriftsprachlicher Ausdruck, Lesefähigkeit, hermeneutische oder ethische Urteilskompetenzen können nicht generiert werden, sie müssen weiterhin handlungspraktisch vermittelt und eingeübt werden.

Der Nürnberger Trichter war zu allen Zeiten eine pädagogische Illusion. Heute ist vielleicht ein anderes Bild passender: Das Lernen an technische Hilfsmittel abtreten zu wollen, muss eine Illusion bleiben, wäre vergleichbar mit dem Training auf einem Hometrainer, an den ein Elektromotor angeschlossen ist. Es wäre allein die Simulation von Lernen, mit der wir uns letztlich selbst betrügen.

Chatbottexte dürfen nicht einfach übernommen werden, sondern müssen geprüft werden. Bildung bezeichnet in erster Linie die Fähigkeit, fremde Geltungsansprüche eigenständig zu prüfen sowie selbst sachliche wie sittlich verbindliche Aussagen zu treffen. Chatbots generieren verständliche Texte, können aber keine Geltungsansprüche begründen. Die mit Künstlicher Intelligenz generierten Äußerungen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, sie legen aber nicht – so noch einmal Wortmann – „die Genese der Fragestellungen, das methodische Vorgehen und die Entwicklung der Schlussfolgerungen“ offen und setzen diese auch nicht der Kritik aus. Ob die generierten Äußerungen einen Wahrheitsanspruch beinhalten und ob der unterstellte Anspruch auf Richtigkeit auch tatsächlich gerechtfertigt werden kann, muss geprüft werden.

Die Geltungsansprüche generierter Chatbottexte kritisch zu prüfen, ist notwendig, wenn unser pädagogisches Tun zur Selbstbestimmung, zur Mündigkeit, zur Autonomie befähigen soll. Kleiner geht es nicht. Und dies gilt digital wie analog. Fragen nach Sinn und Religion, Kultur und Orientierungswerten gehören daher unverzichtbar in die Bildungspläne, in Kindertageseinrichtungen wie Schulen. Wir sollten uns nicht vor KI fürchten, sondern vor einer Gesellschaft, die möglicherweise das Selberdenken verlernt. Etwas Bedeutung beizumessen, ethische und politische Entscheidungen zu treffen, unserem Tun Richtung und Sinn zu geben – diese Aufgaben können wir nicht an Maschinen abtreten. Hier sind wir als Menschen gefragt.

Hierfür braucht es keine neuen Dorfkirchen, gar Kathedralen oder Tempel „digitaler Bildung“. Hierfür braucht es kein neues Menschenbild 4.0, keine neue Ethik 4.0 oder keine neue Bildung 4.0. Es braucht auch künftig zuallererst pädagogisches Handeln, das sich seiner ureigenen Aufgabe bewusst ist, auch und gerade angesichts neuer digitaler Möglichkeiten. Es braucht Erzieherinnen und Pädagogen, die wissen, worauf es im Bildungs- und Erziehungsprozess ankommt, damit die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ins Leben finden und mündig werden. Kurz gesagt: Gefragt ist angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen nicht ein pädagogisches Programm für Digitalisierung, sondern eine reflektierte Pädagogik angesichts der Digitalisierung.

Wir wissen heute nicht, was sich technisch alles noch entwickeln wird und welche neuen digitalen Möglichkeiten auf uns zukommen werden. Aber es bleibt unsere Aufgabe, damit verantwortlich umzugehen. Wie sollen wir pädagogisch verantwortlich auf die digitale Transformation reagieren? Wie können wir die digitalen Möglichkeiten in unseren Bildungseinrichtungen pädagogisch sinnvoll nutzen? Wie können wir Kinder und Jugendliche bestmöglich darauf vorbereiten, in einer digitalen Welt zu leben? Eines ist sicher: Diese Fragen werden Sie in Ihrem künftigen Berufsalltag begleiten – und genauso auch unser Kollegium.

Wir hoffen, dass Sie in Ihrer Ausbildung die notwendigen Grundlagen erworben haben, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und in ihr berufliches Handeln einzubinden.

Und wir hoffen, dass Sie mit Freude und Begeisterung auf Ihre künftige pädagogische Tätigkeit vorausblicken, dass Sie Freude haben werden, das, was Ihnen wichtig ist, was Sie selbst begeistert und motiviert, künftig an die Kinder und Jugendlichen weiterzugeben, mit denen Sie arbeiten werden und die Ihnen anvertraut sein werden. Heranwachsenden brauchen auch und gerade in digitalen Zeiten lebendige pädagogische Vorbilder.

Hierzu wünsche ich Ihnen im Namen der Schulleitung und des Kollegiums alles Gute, Elan und Zuversicht, die notwendige Kraft und bleibende Freude an der pädagogischen Arbeit sowie nicht zuletzt Gottes Segen. In diesem Sinne: Herzliche Glück- und Segenswünsche zu Ihrem erreichten Bildungsziel, das wir heute feiern dürfen.

(aus einer Schulleiteransprache zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Vortrag: Bildung in der Demokratie – Erziehung zur Demokratie

Hohe Festversammlung!

Lassen Sie mich mit einem Zitat des Rechtswissenschaftlers und Richters Paul Tiedemann beginnen:

„Das Gefühl der Authentizität beruht auf der Gewissheit, dass wir selbst die Urheber unserer Willensbildungsprozesse sind. […] Anders verhält es sich aber, wenn wir (nachträglich) erfahren, dass unsere Willensbildungsprozesse unter dem manipulativen Einfluss anderer Personen standen. […] Das ist […] dann der Fall, wenn der andere auf unseren Willensbildungsprozess in einer Weise Einfluss gewinnt, die zu einem Kontrollverlust führt. Die Verletzung der geistigen Integrität besteht in einem intellektuellen Kontrollverlust. Dieser versetzt uns in eine menschenunwürdige Situation wie der leibseelische Kontrollverlust.“

Auf diese Weise über Bildung zu sprechen, mag auf den ersten Blick ungewohnt klingen – und vielleicht auch ein wenig schwer verständlich. Wenn Juristen im schulischen Kontext über Bildung sprechen, geht es in der Regel um Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, um Entschuldigungsverfahren oder Regeln der Notenbildung, um Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. All dies dürfen Sie heute hinter sich lassen.

Beim einleitenden Zitat geht es um etwas anderes. Tiedemann verdeutlicht aus juristischer Perspektive, welch hohen Wert Bildung besitzt: Denn ohne Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, könnte die mit der Menschenwürdeidee geschützte Fähigkeit zum Vernunft-, Freiheits- und Sprachgebrauch bei uns Menschen gar nicht zur Entfaltung kommen. Ohne Bildung könnte der Einzelne auch nicht real am sozialen Leben teilhaben.

Die Menschenwürdegarantie meint, dass jeder Mensch stets als Selbstzweck zu achten ist, dass er niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden darf.

Das hat auch pädagogisch Konsequenzen – für Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte gleichermaßen.

Wer erzieht, soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Pädagogische Führung zeichnet sich entscheidend durch ein „motivloses Wohlwollen“ am anderen aus. Das meint: Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen, dessen Mündigkeit und Autonomie fördern. Er darf den Heranwachsenden aber nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wie er später zu leben hat. Wer erzieht, muss Zutrauen in die Werturteils- und Entscheidungsfähigkeit des Heranwachsenden mitbringen. Diese ethische und politische Urteilsfähigkeit soll in Kindertageseinrichtungen und Schulen gefördert werden.

Bildung befähigt uns, die vielfältigen Selbst-, Fremd- und Welterfahrungen zu ordnen, zu werten und angesichts der Vielfalt an Möglichkeiten, Sinnentwürfen und Deutungsangeboten eine mündige und verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Daher gehören Fragen nach Sinn und Religion, nach Kultur und Orientierungswerten ganz entscheidend in Bildungspläne hinein, in der Schule genauso wie in der Elementarbildung.

Was hat all dies mit dem heutigen Abend zu tun? Mit dem heutigen Tag haben Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, eine entscheidende Etappe Ihrer Bildungsbiographie gemeistert. Der Abschluss, den Sie erworben haben, ist ein wichtiger Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Er ermöglicht Ihnen, als Pädagogische Fachkraft mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu arbeiten.

Und dieser wichtige Bildungsschritt darf heute zurecht gefeiert werden.

Bildung hat nicht nur Bedeutung für den Einzelnen. Wie wir Bildung gestalten und leben, beeinflusst unser gemeinsames Zusammenleben, im Kleinen wie im Großen. Der Einzelne soll durch Erziehung zunehmend Orientierung gewinnen, wie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden können. So hält Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung als Erziehungsziel ausdrücklich fest, dass die Jugend „zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung“ zu erziehen sei.

Jeder erfährt sich mehr oder weniger stark als Subjekt wie Objekt von Politik. Soll der Einzelne handlungs- und entscheidungsfähig werden, muss er in der Lage sein, diese Erfahrungen zu ordnen und zu beurteilen. Wichtig ist die Vermittlung von Kenntnissen über Elemente, Anforderungen und Funktionsweisen der Demokratie. Dies beginnt etwa mit Kinderkonferenzen in der Kindertageseinrichtung und setzt sich in der Schule fort, sei es in der politischen Bildung im Unterricht, in Landtagsbesuchen, in Gesprächen mit Abgeordneten am Tag der Freien Schulen oder durch das praktische Engagement im Rahmen der SMV, der Schülermitverantwortung.

Einübung demokratischer Verantwortung setzt voraus, sich nicht allein Wissen anzueignen, sondern fähig zu sein, dieses zu werten und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen. Soll der Einzelne im Bildungsprozess für das Politische aufgeschlossen werden und politisch mündig werden, braucht es hierfür pädagogisch gestaltete Räume. Aufgabe der Bildungspolitik ist es, solche offenzuhalten. Ohne einen lebendigen Diskurs über Politik würde auf Dauer sowohl die Politik an Legitimation verlieren als auch das Gemeinwesen schöpferische Kraft einbüßen.

Bildung in der Demokratie hat zur Aufgabe, die Einsichtsfähigkeit in demokratische Prozesse und die vorgefundene politische Praxis zu fördern und die politische Urteilskraft zu stärken – mit einem doppelten Anliegen: Individuell geht es um die Freiheit zur Mitgestaltung und zum Einflussnehmen. Die hierfür notwendigen Kompetenzen sind pädagogisch zu vermitteln. Gesellschaftlich geht es um die angemessene Klärung von Sachfragen im Sinne des Allgemeinwohls. Demokratie ist nur denkbar mit einem großen Vertrauen in Bildung, das heißt: in die sachliche und sittliche Urteilsfähigkeit jedes Einzelnen und seine Fähigkeit, politische Streitfragen nicht zu emotionalisieren oder zu moralisieren, sondern als Sachfragen zu diskutieren und zu entscheiden.

Die Politik hat eine Ordnungsfunktion und legt zukünftiges Handeln fest, beispielsweise durch Gesetze oder Verordnungen. Die Pädagogik darf das nicht. Andernfalls wäre Bildung nicht mehr die Befähigung, Politik und Demokratie „selber zu denken“, sondern bloße Anpassung an politische Vorgaben. Am Ende stünden nicht Demokraten, die vermeintlich „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbst zu denken.

Im Bildungsprozess geht es um die Befähigung auf eine noch unbekannte Zukunft hin: eine Zukunft, die nicht vorgegeben ist, sondern die der Einzelne erst im Verein mit anderen hervorbringen muss. Die Philosophin Hannah Arendt hat dies 1958 einmal so ausgedrückt, ihre Worte sind bleibend aktuell: „Gerade um des Neuen und des Revolutionären willen in jedem Kind muß die Erziehung konservativ sein; dies Neue muß sie bewahren und als Neues in eine alte Welt einführen, die, wie revolutionär sie sich auch gebärden mag, doch im Sinne der nächsten Generation immer schon überaltert ist und nahe dem Verderben.“ Nur durch Freisetzung zur Selbsttätigkeit, auch durch Befähigung zum Widerstand, wo dieser notwendig ist, wird der Einzelne sich als politisches Subjekt begreifen und seinen Anteil zur verantwortlichen Gestaltung des Gemeinwesens beitragen können.

Erziehung zur Demokratie ist „Erziehung zur Öffentlichkeit“. Sie soll den Einzelnen befähigen, die öffentlichen Angelegenheiten mitzugestalten, auch widerstreitende Wahrheitsansprüche im öffentlichen Raum auszuhalten und Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Dabei schließt Toleranz Widerspruch keinesfalls aus, doch muss eines klar bleiben – gerade auch pädagogisch: Auch der irrende Mensch darf als Person nicht aufgegeben werden. All dies braucht einen entsprechenden Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts.

In Bildungseinrichtungen gehört beides zusammen: die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen auf der einen Seite sowie Tugend- und Werterziehung auf der anderen Seite: Denn – so der Pädagoge Roland Reichenbach – „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seinen Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist.“

Tugenden oder Bürgerhaltungen sind nicht als Inhalte vermittelbar. Sie entwickeln sich im gemeinschaftlichen Umgang. Werte wachsen in einem Lernklima, das selbst durch Werte geprägt ist. Warum ist es überhaupt sinnvoll, sich zu bilden? Diese Frage kann nicht allein pädagogisch beantwortet werden. Damit Heranwachsende eine Antwort auf diese Frage finden können, braucht es lebendige Vorbilder, braucht es Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte, die eine Antwort auf die Frage nach Sinn konkret und überzeugend vorleben und die bereit sind, über das, was sie trägt und motiviert, Auskunft zu geben.

Wir hoffen, dass Sie dies in Ihrer Ausbildung bei uns spüren konnten. Und wir hoffen, dass Sie mit Freude und Begeisterung auf Ihre künftige pädagogische Tätigkeit vorausblicken, dass Sie Freude haben werden, das, was Ihnen wichtig ist, was Sie selbst begeistert und motiviert, künftig an die Kinder und Jugendlichen weiterzugeben, mit denen Sie arbeiten werden und die Ihnen anvertraut sein werden.

Hierzu wünsche ich Ihnen im Namen der Schulleitung und des Kollegiums alles Gute, Elan und Zuversicht, die notwendige Kraft und bleibende Freude an der pädagogischen Arbeit sowie nicht zuletzt Gottes Segen. In diesem Sinne: Herzliche Glück- und Segenswünsche zu Ihrem erreichten Bildungsziel, das wir heute feiern dürfen.

(aus einer Schulleiteransprache zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Rezension: Genderbezogen oder geschlechterbewusst?

Axel Bernd Kunze rezensiert unter dieser Frage im aktuellen Themenheft „Theologien des Leibes“ der Fachzeitschrift Concilium einen Grazer Sammelband:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Genderbezogen oder geschlechterbewusst? Zwei Pole eines Diskurses,

in: Concilium 62 (2026), H. 3, S. 315 – 319.

Rezension zu: Martina Bär/Katharina Pyschny (Hgg.): Theologische Genderstudien oder geschlechtsbewusste Theologie? Ein Forschungsfeld in Bewegung (Religion – Geschlecht – Körper; 4), Baden-Baden: Karl Alber 2026, 258 Seiten.