Christliches Forum übernimmt Beitrag zur Organspendedebatte:
Auf fremden Seiten: Selbstbestimmt jetzt!
Wider die kollektivistischen Narrative. Boris Kotchoubey rezensiert den neuen Band – zweiter Teil einer geplanten Trilogie – des Philosophen Michael Esfeld:
Michael Esfeld: Selbstbestimmt jetzt! Der Weg zur Gestaltung der Zukunft (Achgut Edition, 2026).
https://www.novo-argumente.com/rezension/wider_die_kollektivistischen_narrative
Zwischenruf: Allein die freie Zustimmungslösung bei Organspende ist ethisch verantwortbar
Organspende nach Herzstillstand?
Ein Positionspapier der DCD-Working-Group der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vom September 2026 beschäftigt sich mit der Möglichkeit einer Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD). Es beschreibt die Möglichkeit der Organspende bereits im Vorfeld des Hirntodes, und zwar wenn es bei einem Menschen kontrolliert (auf Intensivstation nach Abschalten der lebenserhaltenden Geräte) oder unkontrolliert (plötzlicher Herztod außerhalb der Intensivstation) zu einem Herzstillstand kommt. Diese Möglichkeit der Organspende ist bereits in zahlreichen Ländern etabliert. Nach einer sogenannten No-touch-Zeit von fünf Minuten nach Abschalten der Geräte oder einer erfolglosen Reanimation wird der Tod festgestellt und anschließend, sofern ein entsprechender Wille vorliegt, die Organentnahme eingeleitet.
Auf den ersten Blick erscheint dieses Vorgehen konsequent. Ein Patient hat vorher weitere lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, die Medizin respektiert diesen Willen und ermöglicht zusätzlich eine Organspende. Doch genau an diesem Punkt wird die Beurteilung des Patientenwillens schwierig, denn der Wunsch eines Patienten, eine medizinisch aussichtslose oder von ihm nicht mehr gewünschte Behandlung zu beenden, ist zunächst etwas anderes als der Wunsch, nach seinem Tod Organe zu spenden. Diese beiden Entscheidungen müssen strikt voneinander getrennt bleiben. Der Patient und die Angehörigen dürfen niemals den Eindruck gewinnen, dass die Beendigung der Intensivtherapie deshalb besonders sinnvoll oder erwünscht sei, weil anschließend eine Organentnahme möglich wird.
Sobald nach Beendigung der Therapie eine mögliche Organspende angezielt wird, entsteht eine Konstellation, bei welcher der Zeitpunkt des Todes gleichzeitig der Zeitpunkt der Entscheidung zur Organentnahme ist. Auf der einen Seite steht ein sterbender Patient, dessen Behandlung beendet werden soll, auf der anderen Seite steht ein schwer kranker Mensch, der dringend auf ein Organ wartet. Die Interessen der möglichen Empfänger dürfen jedoch niemals in die Entscheidung darüber einfließen, ob und wann die Behandlung des potenziellen Spenders beendet wird.
Hier liegt eine der zentralen ethischen Herausforderungen der Organentnahme nach Herzstillstand. Die Entscheidung zum Abbruch der lebenserhaltenden Therapie muss ausschließlich aus dem Interesse und dem Willen des Patienten heraus getroffen werden, nicht wegen seiner Organe, nicht wegen irgendwelcher Wartelisten und nicht wegen des Mangels an Spenderorganen.
Die angestrebte Organspende nach Herzstillstand (v. a. beim unkontrollierten Herzstillstand außerhalb der Intensivstation) zerstört das notwendige Vertrauen in die Ärzteschaft, in die Institutionen und auch in den Staat und seine Entscheidungsträger. Ein übergriffiger Staat greift steuernd, kontrollierend und ungehemmt in alle Belange des „Menschseins“ ein. Unsere Verfassungsordnung jedoch stellt das Individuum und dessen Schutz vor staatlicher Willkür an die erste Stelle.
Widerspruchslösung?
Noch deutlicher wird die Problematik, wenn gleichzeitig eine Widerspruchslösung eingeführt wird. Bei einer Zustimmungslösung bedeutet Schweigen zunächst, dass keine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Bei einer Widerspruchslösung bekommt dasselbe Schweigen eine völlig andere Bedeutung, es wird als Zustimmung behandelt. Aber ist Schweigen tatsächlich eine autonome Entscheidung? Wenn ein Mensch niemals bewusst entschieden hat, Organspender zu sein, kann sein Schweigen dann ethisch tatsächlich als positive Willensbekundung interpretiert werden?
Moralisch bleiben schwerwiegende Fragen. Nicht entschieden zu haben, ist nicht zwangsläufig dasselbe, wie zugestimmt zu haben. Die Widerspruchslösung verschiebt die Verantwortung vom Staat beziehungsweise vom medizinischen System auf den Einzelnen: Wer nicht widerspricht, muss damit rechnen, dass seine Organe nach seinem Tod entnommen werden. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet aber noch nicht die moralische Frage, ob aus einem unterlassenen Widerspruch tatsächlich eine autonome Zustimmung abgeleitet werden darf.
Besonders problematisch ist dies bei Menschen, die sich niemals ausreichend mit dem Thema Organspende beschäftigt haben, die sprachliche oder kognitive Einschränkungen haben oder die aus anderen Gründen keine bewusste Entscheidung getroffen haben. Viele Menschen verdrängen den eigenen Tod und beschäftigen sich nicht damit. Je weitreichender die Konsequenz einer Entscheidung ist, desto höher sollten die Anforderungen an die Feststellung eines tatsächlich bestehenden Willens sein. Eine Widerspruchslösung darf nicht dazu führen, dass aus Unwissenheit oder Nichtbefassung eine Zustimmung konstruiert wird.
Es steht viel auf dem Spiel!
Organentnahme nach Herzstillstand, Widerspruchslösung, bei der eine Zustimmung faktisch unterstellt wird … Wenn diese Vorschläge juristisch-politische Realität werden, kann von einer anthropologischen, ethischen und rechtlichen Zeitenwende gesprochen werden. Der eigene Körper wird zwangskollektiviert und dem Zugriff – sollen wir sagen: der Willkür? – des Staates ausgesetzt, mit unabsehbaren Folgen für unser Menschenbild, unser Leibverhältnis, unsere Verfassungsordnung und unser Zusammenleben.
Das Argument, der Staat habe eine soziale Verpflichtung, die Spendebereitschaft zu erhöhen, wirkt „harmlos“, ist es aber keineswegs. Wo der Körper der Verfügbarkeit Dritter und der Verzweckung durch den Staat überantwortet wird, erodiert ein humanes Zusammenleben.
Im Grunde ist eine solche Politik noch freiheitsfeindlicher als die Coronapolitik, die wir erlebt haben. Damals konnte man sich noch wehren, wenn auch die politischen, rechtlichen oder gesellschaftlichen Konsequenzen, die „Coronaleugner“ zu tragen hatten, dem Rechtsstaaat Hohn sprachen. Wenn man im Krankenhaus an Geräten liegt, vielleicht gar nicht bei Bewusstsein ist, kann man sich überhaupt nicht mehr wehren. Ein Organspenderecht, das die individuelle Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und die individuelle Freiheit mit Füßen tritt, wird auch das Vertrauen in die medizinischen Berufsgruppen zerstören.
Keine Zustimmungsfiktion zulassen!
Eine Widerspruchslösung im Organspenderecht kehrt die Beweislast um und führt zu einer Zustimmungsfiktion. Denn Schweigen ist keine Zustimmung, schon gar nicht bei einer derart gravierenden Materie, wenn der Staat in den Sterbeprozess aktiv eingreift. Die Verfügung über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess berührt den innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der vor dem Zugriff des Staates geschützt sein muss – oder wir sollten die Menschenwürdeformel aus unserer Verfassung streichen.
Schutz der negativen Meinungsfreiheit!
Auch eine verpflichtende Entscheidungslösung, wie sie beispielsweise von der katholischen Bischofskonferenz als Kompromiss ins Spiel gebracht wurde, ist moralisch nicht gerechtfertigt. Bei diesem Modell wären alle Bürger mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gezwungen, eine dokumentierte Entscheidung zu treffen (etwa im Bürger- oder Einwohnermeldeamt bei Beantragung eines neuen Personenstandsdokuments), ob sie einer „postmortalen“ Organentnahme zustimmen. Der Staat hat bei einer derart gravierenden Materie auch kein Recht, den Einzelnen zu einem Bekenntnis zu zwingen – das verlangt die negative Meinungsfreiheit. Dieses Abwehrrecht schützt vielmehr gerade den Einzelnen, vor staatlichem Zwang, eine Haltung nach außen einzunehmen, sich öffentlich zu positionieren oder fremde Ansichten als eigene annehmen zu müssen.
Kein Framing in der Organspendedebatte!
Mindestens müsste der Rechtsstaat die Option vorsehen, als Antwortmöglichkeit „keine Entscheidung“ anzugeben, und eine Organentnahme nur bei eindeutiger Antwort mit Ja zulassen. Normative Urteile enthalten immer implizit einen empirischen Anteil. Wenn in der Organspendedebatte von „postmortaler“ Organentnahme gesprochen wird, sollte klar bleiben, dass gerade diese Annahme in der ethischen Debatte über Organspende bereits umstritten ist. Wer aber schon der Frage nicht zustimmen kann, weil sie unausgesprochen Partei ergreift oder die erwartete Entscheidung in eine bestimmte Richtung „framed“, könnte immerhin noch mit „keine Entscheidung“ antworten. Transparenz bei gravierenden ethischen Entscheidungen sollte in einem freiheitlichen Gemeinwesen anders aussehen.
Sensible persönliche Daten schützen!
Mitunter werden Forderungen nach einer Widerspruchs- oder Enscheidungslösung bei der Organspende mit der Forderung nach einem digitalen Organspenderegister verbunden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob ein solches tätsächlich geschützt und identitätsgesichert aufgebaut werden kann. Bisherige Erfahrungen mit zentralen digitalen Registern oder warnende Stimmen wie etwa bei der elektronischen Patientenakte sollten zur Vorsicht mahnen. Es ist noch nicht lange her, dass beispielsweise die Berliner Verwaltung gehackt und sensible persönliche Daten gestohlen wurden.
Fazit:
Organspende muss die freie, persönliche Entscheidung des Einzelnen bleiben. Eine Widerspruchslösung stellt eine Zustimmungsfiktion dar und ist um der Menschenwürde willen abzulehnen. Eine Entscheidungslösung verletzt das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und ist ebenfalls abzulehen. Der Zwang, seine Daten in ein digitales Organspenderegister einzuspeisen, ist aus Sicherheitsbedenken und um der informationellen Selbstbestimmung willen abzulehen.
Die Debatte über Organspende muss transparent und fair geführt werden. Das Kontroversitätsgebot ist strikt zu achten. Jedes Framing ist abzulehnen. Unser Körper ist kein „Volkseigentum“. Der Sterbeprozess und die Verfügung über den eigenen Körper am Lebensende müssen vielmehr vollständig geschützt sein. Der Staat hat kein Recht, durch rechtlichen Druck die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Ethisch, menschenrechtlich und rechtsstaatlich angemessen bleibt allein eine freie Zustimmungslösung.
Der individuelle Sterbeprozess gehört zum innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat vor dem Zugriff durch den Staat oder Dritte vollständig geschützt bleiben muss. Jeglichem Kollektivismus in der Organspendedebatte ist eine eindeutige Absage zu erteilen.
Zwischenruf: Wider politische Heilslehren
Zum Tagesevangelium vom heutigen Neunundzwanzgisten Sonntag im Jahreskreis:
Unsere Kultur gründet auf drei Hügeln: Areopag, Kapitol und Golgatha. Das griechische Erbe steht für die Selbstregierung freier Bürger und die Anerkennung einer vernunftgeleiteten, autonomen Wissenschaft. Das römische Erbe zeigt sich im Gedanken einer Herrschaft des Rechts. Beides wird geformt durch die christliche Haltung der Solidarität und Barmherzigkeit und die Anerkennung einer gleichen Würde aller Menschen. Alle drei Einflüsse verbinden sich zu dem, was wir als christliches Abendland kennen. Produktiv wurde diese Idee nicht zuletzt durch die spannungsvolle Polarität von politischer und religiöser Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten – gemäß der unnachahmlichen Formel: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Der Kampf um das rechte Verhältnis von Religion und Politik durchzieht die gesamte Geschichte unseres Kulturraumes: vom Investiturstreit über die Reformation und die Aufklärung bis zur Gründung säkularer Nationalstaaten – um nur einige Stationen zu nennen.
Wenn wir heute über die Alternative Religions- oder Ethikunterricht in der Schule diskutieren, dann ist dies nur vor dem Hintergrund dieser geistesgeschichtlichen Entwicklung möglich. Wenn wir heute darüber streiten, ob ein muslimischer Bundespräsident denkbar ist, dann ist die Trennung von Religion und Politik vorausgesetzt. Am Rande: Formal ist dies gar keine Frage, hierfür genügt ein Blick in unsere Verfassung. Wenn wir uns über diese Frage streiten, dann deshalb, weil wir das höchste Amt im Staat nicht für Symbolpolitik missbrauchen sollten – das wird weder der Würde des Amtes noch den Muslimen, die hier leben, gerecht.
Die Trennung von Politik und Religion bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten, die zu unserem kulturellen Erbe gehört, sollte vor zwei sozialethischen Gefahren warnen: Richtig verstanden, verbieten sich damit sowohl politische Heilslehren als auch voreilige politische Gewissheiten von Seiten der Kirche. Wenn Christen sich politisch zu Wort melden, muss dies sachkundig geschehen. Innerhalb des demokratischen Spektrums links wie rechts der Mitte werden Christen in politischen Streitfragen zu unterschiedlichen Antworten finden können. Dies bleibt kirchlich auszuhalten – auch in der gegenwärtigen Migrations- und Integrationsdebatte. Wer den politischen Streit über die künftige Rolle des Staates, den Umgang mit Zuwanderung oder das angemessene Verständnis von Integration gerade mit sozialethischen Argumenten unterbindet, funktionalisiert entweder die Religion für (partei-)politische Zwecke oder dogmatisiert ohne Not staatspolitische Kontroversen – am Ende könnten sowohl die Interessen der einheimischen Bevölkerung wie auch derjenigen, die dringend auf humanitären Schutz und Asyl angewiesen sind, auf der Strecke bleiben.
(Auszug aus: Axel Bernd Kunze, Ist mit der christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Überlegungen zur notwendigen Rechtsfunktion des Staates, in: Die Neue Ordnung, 71. Jg., H. 5/2017, S. 352 – 365.)
Buchtipp: Bedrohte Freiheit – (nicht nur) im Recht, in den Medien und in der Wissenschaft
Leben wir im besten Deutschland, das es je gab? Die Autoren eines neuen Bandes, der zur Frankfurter Buchmesse erscheint, haben daran Zweifel, wenn sie auf den Zustand der Freiheit in unserem Land schauen. „Freiheit ist das Lebenselement der Demokratie“, ist der Klappentext überschrieben. Und genau dieses konstitutive Lebenselement eines freiheitlichen Gemeinwesens ist erheblich angegriffen, etwa in den Teilpraxen von Recht, Medien und Wissenschaft.
„Hausdurchsuchung im Morgengrauen, Posts gelöscht, Artikel angezeigt, Konto weg – obwohl der Bürger gegen kein Gesetz verstoßen und nur seine Meinung gesagt hat? Formen politischer Zensur und Repression sind in Deutschland zum Alltag geworden. Wie konnte es dazu kommen?
Die Autoren analysieren in diesem Buch Herkunft, Funktionsweise und Missbrauchspotenzial des neuen Systems der Informationskontrolle und beleuchten dessen Folgen für die Meinungs-, Medien- und Wissenschaftsfreiheit sowie für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gesellschaft.
In ihren Beiträgen treten sie für die umfassende Wiederherstellung der Freiheitsrechte in der Rechtswirklichkeit ein. Ihr Anliegen ist die Stärkung eines gesellschaftlichen Ethos, das den Bürger als zu Freiheit, Vernunft und eigenverantwortlicher Urteilsbildung fähigen Menschen versteht.
Mit Beiträgen von Manfred Kölsch, Jobst Landgrebe, Hans-Georg Maaßen, Michael Meyen, Gerd Morgenthaler, Amrei Müller, Dietrich Murswiek, Dirk Schmitz, Rupert Scholz und Henrieke Stahl.“
Henrieke Stahl (Hg.): Vom Verfall der Freiheit in Recht, Medien und Wissenschaft, Basel: discorso Verlagsgenossenschaft 2027.
Jahresfest der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft: 170 Jahre Geschichte und Gemeinschaft
Die Stiftung Großheppacher Schwesternschaft feiert am Sonntag, 18. Oktober, ihr Jahresfest und zugleich das 170-jährige Bestehen der Einrichtung. Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Gottesdienst, Ausstellungen, Begegnungen und Angeboten für die ganze Familie. Der Festtag beginnt um 10 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Stiftskirche in Weinstadt-Beutelsbach. Die Predigt hält Dekanin Dr. Juliane Baur. Es spielt der Posaunenchor Beutelsbach.
Im Anschluss an den Gottesdienst lädt die Stiftung herzlich zum Sektempfang und Mittagessen ins Mutterhaus, Oberlinstraße 4, ein. Kaffee und selbstgebackene Kuchen werden ab ca. 14 Uhr im Speisesaal sowie im Nostalgie-Café der Tagespflege angeboten.
Informations- und Mitmachangebote geben Einblicke in die Arbeit der Stiftung und ihrer Einrichtungen. Dazu gehören eine Bilderschau der Diakonischen Gemeinschaft, der Workshop „Demokratiepädagogik“ von Schülern der Fachschule für Sozialpädagogik, ein Stand des Tansania-Arbeitskreises mit fair gehandelten Produkten sowie Informationen der Pflegeschule. Die Fachschule für Sozialpädagogik und das Kinder- und Familienzentrum stellen in einer Ausstellung Bücher zu schwierigen Themen vor. Für Kinder gibt es einen Maltisch und Kinderschminken. Um 14 Uhr startet zudem eine Führung durch das Haus.
Den Abschluss des Jahresfestes bilden um 16 Uhr ein musikalischer Ausklang und ein gemeinsamer Segen im Speisesaal.
Die Stiftung lädt alle Interessierten herzlich zum Mitfeiern ein und bittet um Anmeldung zum Mittagessen auf http://www.grossheppacher-schwesternschaft.de. Der Eintritt ist frei.
(Pressemitteilung der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft)
Stiftung Großheppacher Schwesternschaft – Kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Bildungs- und Begegnungszentrum am Mutterhaus – Oberlinstraße 4, 71384 Weinstadt-Beutelsbach
Jubiläum: 170 Jahre Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt
Mitgliedsschule des Bundesverbands evangelischer Fachschulen für Sozialpädagogik (BeA) feiert Jubiläum:
Zwischenruf: Zwischen Klick-Zwang und Christus: Die Auferstehung als Einspruch gegen die totale Vermessung
Von Dr. Hans-Michael Tappen
Wer heute als Pädagoge eine Münchner Berufsschulklasse betritt, blickt oft in Gesichter, die im bläulichen Licht von Smartphones schimmern. Es ist die Welt der Immanenz, die Welt des ständigen „Klicks“ und des ökonomischen „Kiks“. Unsere Jugendlichen leben unter einem permanenten Diktat der quantifizierten Selbstdarstellung: Snapchat-Streaks, Likes und die unbarmherzige Frage der beruflichen Verwertbarkeit vermessen ihre Existenz. Es ist eine Diktatur der Sichtbarkeit, die im Grunde den Tod der echten Ichhaftigkeit einläutet.
Als „alter“ katholischer Religionslehrer treibt mich angesichts dieser heutigen planetarischen Glaubenskrise eine Frage um, die im ersten Moment fast irre klingen mag: Ist die Auferstehung Jesu ein individuelles Weiterleben oder eine soziale Größe? Und wie bringen wir das der heutigen Jugend nahe?
1. Der methodische Schlüssel: Vorstellung versus Aussage
Um diese Frage überhaupt verständlich zu machen, müssen wir einen ersten, fundamentalen Schritt vollziehen, den uns die Kirche selbst lehrt: die radikale Trennung von zeitbedingter Vorstellung und bleibender Aussage.
Wir kennen das aus der Schöpfungsgeschichte. Dort wird Gott als Töpfer geschildert, der den Menschen aus Ton formt; als Chirurg, der eine Rippe entnimmt; als Gärtner, der im Garten spazieren geht. Die Kirche selbst lehrt uns hier zu unterscheiden: Die Bilder vom Lehm, der Rippe oder dem Spaziergang am Euphrat sind zeitgebundene Vorstellungen der damaligen Menschen. Glauben sollen und dürfen wir nicht das historische Bild, sondern die Aussage: dass alles Leben von Gott stammt, dass der Mensch mit besonderer Liebe erschaffen und aufeinander zugeordnet ist und dass Gott seine Schöpfung niemals sich selbst überlässt.
Daraus folgt für unsere heutige Krise: Was mit biblischen Berichten – und eben auch mit der Auferstehung – eigentlich gemeint ist, weiß man nicht von vornherein. Wir begreifen es erst dann, wenn wir die Texte der Heiligen Schrift mit den Erkenntnissen unserer eigenen Zeit vergleichen: mit der heutigen Philosophie, den Naturwissenschaften, der Psychologie und ja, auch mit Systemen wie dem Sozialismus.
Erst im jeweiligen, hörenden Ringen mit der Gesamtkirche finden wir jenseits von blindem Dogmatismus und willkürlicher Beliebigkeit das Kriterium für diese Scheidung. Jedes andere Kriterium wäre rein sekundär oder autoritär. Dass religiöse Bildung und schulische Wirklichkeit genau in dieser Weise als Einspruch gegen die bloße Endlichkeit und die totale Vermessung verstanden werden müssen, hat nicht zuletzt mein geschätzter Kollege Volker Ladenthin – mit dem ich diese Perspektiven auch in unserer gemeinsamen Publikation über Schulkulturen erarbeiten durfte – immer wieder betont.
Freilich dürfen wir hier nicht auf das liberale Glatteis geraten, die Auferstehung zu einer bloßen Metapher zu verflachen. Während bei den Schöpfungsberichten die Bilder Symbole für eine zeitlose Wahrheit sind, verhält es sich bei der Auferstehung Jesu anders: Sie ist ein reales, geschichtliches Ereignis, das jedoch jede rein innerweltliche, biologische Vorstellung sprengt. Die zeitbedingte Vorstellung wäre es, die Auferstehung mit einer bloßen Wiederbelebung eines Leichnams zu verwechseln. Die bleibende Aussage hingegen verkündet eine radikale, neue Seinswirklichkeit: Dass Gott real in unserer Geschichte den Tod besiegt hat, um den konkreten Menschen in die unzerstörbare Communio hineinzurufen. Die Aussage ist hier kein bloßes Symbol – sie ist die Realität der Transzendenz schlechthin.
2. Die falsche Alternative der Auferstehung
Wenden wir diese im Sinne Marian Heitgers transzendental-kritisch geschärfte Unterscheidung auf die Auferstehung Jesu an, bricht die geistesgeschichtliche Dichotomie zusammen, die uns oft präsentiert wird:
Das Bild des bloß individuellen Weiterlebens (Die bürgerliche Verkürzung): Versteht man die Auferstehung rein als das private Fortbestehen der Einzelseele – ein platonisches Missverständnis –, verkommt sie zur jenseitigen Privatsache. Es wird zu einer metaphysischen Wellness-Garantie für das isolierte Ego, einer Flucht in den Schoß des Ichs.
Das Bild der reinen sozialen Größe (Die immanentistische Verkürzung): Versteht man die Auferstehung wiederum rein metaphorisch im Sinne von „Sein Geist lebt in der Gemeinde weiter“, wird sie zu einem bloßen innerweltlichen Sozialprogramm definiert.
Die eigentliche Aussage der Auferstehung sprengt beides: Sie konstituiert eine radikal neue Seinsweise. Gott ruft den konkreten, leidenden Menschen bei seinem unvertretbaren Namen. Nicht als austauschbares Kollektivmitglied, sondern in einer absoluten Singularität, die den Tod überdauert – aber er ruft ihn in die Gemeinschaft.
3. Das christliche Proprium in Abgrenzung zum Sozialismus
Aus dieser Aussage erwächst der unüberbrückbare Unterschied zu immanenten Systemen wie dem Sozialismus. Der Sozialismus sucht das Heil rein in der Struktur. Weil ihm die Transzendenz fehlt, neigt er dazu, das Individuum zum bloßen Funktionsträger eines historischen Prozesses zu machen und den Einzelnen der Masse unterzuordnen.
Das Christentum dagegen gründet im Unverfügbaren. Wenn ich an meinen langjährigen Wegbegleiter, den Jesuiten-Pater Georg Sporschill, und seine Arbeit mit den Straßenkindern in Osteuropa denke – wir kennen uns nun schon seit weit über einem halben Jahrhundert aus der Zeit vor unseren gemeinsamen Wegen im Noviziat –, wird dieser Unterschied greifbar: Seine Praxis ist keine technokratische Sozialarbeit, sondern gelebte Agape. Er wendet sich dem „unverwertbaren“ Kind in seiner Verwahrlosung zu, weil dieses Kind in seiner absoluten Würde jenseits aller innerweltlichen Nützlichkeit in Gott verankert ist. Das Christentum will nicht erst Strukturen verändern, um den Menschen zu retten; es weiß durch die Auferstehung, dass der Mensch bereits gerettet ist – und genau daraus erwächst die Kraft, ungerechte Strukturen zu durchbrechen, ohne den Einzelnen je opfern zu dürfen.
4. Die Brücke zur „Klick-Jugend“
Wenn wir unseren Jugendlichen heute die Auferstehung verkünden – was im gesamten christlichen Kult, am deutlichsten in Taufe und Eucharistie, gefeiert wird –, dann dürfen wir sie ihnen nicht als verstaubtes, apologetisches Bild aufzwingen. Weit gefehlt: Wir müssen die Aussage für ihre Existenz übersetzen.
Wir müssen ihnen zusagen: „Ihr seid unlöschbar. Ihr seid mehr als eure digitalen Profile, Scores und eure ökonomische Verwertbarkeit. Es gibt eine Dimension in euch, die für den Zugriff dieser Welt absolut unverfügbar bleibt – weil Gott euch beim Namen gerufen hat.“
Das ist kein theologischer Ausverkauf an die Sprache der Gegenwart und keine Beihilfe zum grassierenden Solipsismus. Im Gegenteil: Erst die Zusage, dass mein Ich nicht im immanenten Klick-Zwang verheizt wird, befreit den Jugendlichen aus der narzisstischen Isolation und macht ihn überhaupt erst fähig zur echten, christlichen Beziehungs- und Gemeinschaftserfahrung.
Die Auferstehung ist kein theologisches Fossil, sondern die notwendige transzendentalkritische Dekonstruktion einer verflachten Gegenwart. Sie ist der Einspruch Gottes gegen die totale Vermessung des Menschen.
Zur Person:
Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist langjähriger katholischer Religionslehrer an berufsbildenden Schulen in München. Geprägt durch den transzendental-kritischen Ansatz von Marian Heitger (Wien), setzt er sich in seiner pädagogischen Praxis und publizistischen Reflexion intensiv mit den Bedingungen von Bildung, Ethik und Identität im digitalen Zeitalter auseinander. Er ist regelmäßiger Autor auf bildungsethik.com
Weiterführende Literaturhinweise des Autors:
- Heitger, Marian: Bildung und Verantwortung. Schriften zur transzendental-kritischen Pädagogik.
- Ladenthin, Volker / Tappen, Hans-Michael (u.a.): Kulturschulen Schulkulturen: Perspektiven auf ein Konzept. Bonn (Bouvier) 2012.
- Ladenthin, Volker: Wozu religiöse Bildung heute? Sieben Versuche, an der Endlichkeit zu zweifeln. Würzburg (Echter) 2014.
Rezension: Rechtskunde lebensnah und verständlich
Gran, Andreas (2026): Rechtswissen für junge Menschen. Ein Guide für viele Lebenssituationen.
Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag, 135 Seiten, ISBN 978-3-7344-1738-2, Preis: 19,90 €.
Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechtsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Und ein Rechtsstaat lebt davon, dass die Funktion des Rechts verstanden wird. Rechtskunde sollte daher stärker als bisher ein Teil des Bildungssystems sein, wenn über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, diskutiert werden soll.
Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt: etwa in Form von Gesetzen, Verträgen, Verwaltungsvorschriften, Schulordnungen oder Dienstanweisungen.
Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. In den verschiedenen Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule sollten Rechtsfragen daher angemessen zur Sprache kommen. Im Politikunterricht etwa dort, wo es um Fragen der Gewaltenteilung geht, im Pädagogikunterricht beim Elternrecht oder im Geschichtsunterricht im Zusammenhang mit Verfassungsgeschichte. Im Ethikunterricht sollte vermittelt werden, zwischen Legalität und Legitimität zu unterscheiden; im Religionsunterricht wird vom Recht auf Religionsfreiheit oder über das Staats-Kirchen-Recht zu sprechen sein.
Wer ist der Autor?
Andreas Gran ist Rechtsanwalt sowie Hochschullehrer an der International School of Management ni Frankfurt am Main.
Worum geht es in dem Buch?
„Du bist wahrscheinlich ein Digital Native, ein junger Mensche, der seit Jahren mit IT vertraut ist, im Internet surft und online einkauft“ (S. 49). Der Band geht von typischen Alltagssituationen oder Problemen junger Menschen aus und beleuchtet diese aus juristischer Perspektive. In diesem Fall geht es um das „Shoppen im Internet“, Und Gran erläutert beispielsweise, was bei Onlinegeschäften zu beachten ist, wann und wie man bei verzögerter Lieferung vom Kauf zurücktreten kann, wie lange der Kauf widerrufen werden kann und was bei Mobilfunk- und Internetverträgen zu beachten ist.
Es geht beispielsweise um Schule und Berufseintritt, Social media und Vereinsleben, das Jobben oder die erste eigene Wohnung. Auch schwierige Fragen wie die Trennung der Eltern, Konflikte mit der Polizei oder die Sorge um pflegebedürftig gewordene Eltern. Einleitend legt der Autor dar, was überhaupt unter Recht zu verstehen ist, wozu wir dieses brauchen und warum es wichtig ist, sich damit zu beschäftigen.
Wer sollte das Buch lesen?
Das Buch richtet sich zunächst an Jugendliche und junge Erwachsene selbst und daher auch durchgängig in der Du-Form geschrieben. Die einzelnen Kapitel können aber aufgrund ihrer Lebensnähe und verständlichen Darstellung auch als Arbeitstexte im Unterricht oder in der Jugendbildung eingesetzt werden. Auch für eine Schulbibliothek lohnt sich die Anschaffung.
Was gibt es Kritisches?
So breit die Themenpalette des Bandes auch ist, ein Lebensbereich kommt nicht vor: Religion. Auchhierzu wäre ein Kapitel sinnvoll gewesen, etwa zu den Stichworten Religionsfreiheit und Religionsmündigkeit, religiöse Erziehung oder Religionsunterricht.
Ethische Konflikte, etwa wenn Minderjährige eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollen, werden ausgeblendet. Der Autor empfiehlt bei diesem Beispiel vorrangig eine „konkrete Rechtsberatung“ (S. 130).
Ein Stichwortregister hätte das Auffinden juristischer Fachbegriffe oder behandelter Aspekte erleichtert.
Weshalb sollte man das Buch lesen?
„Recht ist Teil unseres Lebens“ (S. 134). Wer Wer selbstbestimmt entscheiden und handeln will, sollte sich mit Rechtsfragen und mit den Instrumenten des Rechts auskennen. Wer nicht gelernt hat rechtlich zu denken, läuft – wie der Autor am Ende warnt – Gefahr, sich in ahnungsloser Rechthaberei zu verlaufen. Gran bietet als „Gegenmittel“ lebensnahe Rechtskunde in komprimierter Form und nimmt die Angst, sich mit „trockenen“ oder abstrakten Rechtsbegriffen (die im Band kursiv hervorgehoben werden) zu beschäftigen.
Axel Bernd Kunze (Rez.)
Der Rezensent, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn, ist als Schulleiter einer evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik tätig.
Rezension: Grundbegriffe der Medienethik
Filipovic, Alexander; Franzetti, Annika; Endres, Susanna (Hrsg.) (2026):
Grundbegriffe der Medienethik für Studium, Wissenschaft und Praxis.
Tübingen: UVK Verlag, Reihe: UTB, 442 Seiten, ISBN 978-3-8252-6605-9, Preis: 39,90 €.
Mit Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule stellen sich neue medienpädagogische Herausforderungen: Wie können Schülerinnen und Schüler jene ethischen Urteilskompetenzen einüen, die für einen mündigen Umgang mit KI notwendig sind und die nicht allein durch Techniknutzung erworben werden können? KI kann Reaktionen auf Erfahrungen imitieren oder in kurzer Zeit Informatioen generieren. Diesen jedoch subjektiv bedeutsame Sinngehalte zuzuweisen, kann technisch nicht reproduziert werden. Verstehende Bedeutung bleibt auf personales Erleben angewiesen und bleibt eine menschliche Leistung. KI bleibt im Letzten synkretistisch, indem ihre Antworten an Rechenoperationen hängen, die Zentrierung auf eine wertgebundene Rationalität aber fehlt. KI hat daher auch kein Problem damit, zuzugeben, „gelogen“ zu haben.
Das einleitende Schlaglicht zeigt, wie medienpädagogische und -ethische Fragen eng miteinander verflochten sind und warum sich Lehrkräfte ein Grundwissen in Medienethik aneignen sollten.
Wer sind die Herausgeber?
Alexander Filipovic ist Professor für Sozialethik an der Universität Wien. Annika Franzetti lehrt im Studiengang Journalistik der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Susanna Endres ist Medienpädagogin an der Fakultät fü Soziale Arbeit der Katholischen Stiftungshochschule München.
Worum geht es in dem Buch?
Das vorliegende Handbuch stellt in überschaubaren Artikeln zentrale Grundbegriffe der Medienethik vor. Dabei geht es um normative Grundlagen einer Medienethik (z. B. Freiheit oder informationelle Selbstbestimmung) und deren Ziele (z. B. Transparenz im Journalismus oder kulturelle Vielfalt) genauso wie um praktische Aspekte (z. B. Algorithmen oder Öffentlichkeit) und aktuelle Probleme (z. B. Täuschung und Manipulation oder Scham und Beschämung) der Medienwelt, über die ethisch zu reflektieren bleibt. Ein eigener Artikel zu KI fehlt, doch lässt sich das Stichwort mithilfe des Registers in zahlreichen Beiträgen als Querschnittsthema leicht auffinden.
Wer sollte das Buch lesen?
Der Band eignet sich für einen ersten Einstieg und die Suche nach weiterführender Literatur zu zentralen Fragen der Medienpädagogik und Medienethik. Als Nachschlagewerk ist das Buch gut für den Handapparat in der Lehrerbibliothek oder auch für Schulbibliotheken in der Sekundarstufe II geeignet.
Was gibt es Kritisches?
Einmal mehr muss die den Lesefluss störende, weltanschaulich aufgeladene Gendersprache moniert werden.
Die Aufgabe der Medienpädagogik wird über ein eigenes Stichwort Bildung eingeholt. Der von Susanna Endres verwendete Bildungsbegriff bleibt weitgehend technokratisch und wird nicht wirklich verständlich eingeführt, wie es für ein Studienbuch notwendig wäre. So bleibt der Eindruck, dass es bei Bildung eher um eine soziologisch zu beschreibende, der Sozialisation nahestehende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur als um Befähigung zur Selbstbestimmung geht. Der Begriff Erziehung wird zwar gestreift, hätte aber aufgrund seiner Bedeutung nicht zuletzt für die frühe Kindheit, aber auch die Werterziehung einen eigenen Artikel verdient.
Weshalb sollte man das Buch lesen?
Medienpädagogische und medienethische Fragen durchziehen als Querschnittsaufgabe nahezu alle schulischen Fächer. Die Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen der Medienwelt ist daher für alle Lehrkräfte wichtig, zumal jedes Fach sich dem Umgang mit den erweiterten Möglichkeiten der KI in Untericht und Prüfungswesen stellen muss.
Axel Bernd Kunze (Rez.)
Der Rezensent, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn, ist als Schulleiter einer evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik tätig.