Festrede: Auftrag und Aktualität burschenschaftlicher Verpflichtung

Die folgende Festrede wurde am 12. Juni 2026 auf dem Stiftungsfest e. s. v. Burschenschaft im SB im CCB Teutonia Nürnberg gehalten. Eine Druckfassung mit ausführlichen Belegen ist in Vorbereitung

Hohes Präsid! Hohe Festcorona!

Liebe Farben-, Cartell- und Bundesbrüder!                                                                

Zunächst möchte ich mehr sehr herzlich für die Ehre bedanken, beim diesjährigen Stiftungsfest die Festrede halten zu dürfen. Ich verstehe die Einladung zugleich als Hommage an unser Cartell Christlicher Burschenschaften. Ich freue mich sehr über den heutigen Abend, zumal ich mich seinerzeit im Rahmen einer Cartellkneipe genau in diesem Kneipsaal bei meiner lb. Bamberger Alemannia aktiv gemeldet habe. Sehr erfreulich ist, dass unser Cartell mittlerweile auch nach außen hin deutlich stärker wahrgenommen wird. Exemplarisch hierfür kann die – deutlich erweiterte – Neuauflage des Handbuches „Die Fuxenstunde“ des bekannten Studentenhistorikers Bernhard Grün stehen, in dem das CCB erstmals mit einem eigenen Eintrag vorgestellt wird, wie etwa schon früher das Süddeutsche Kartell.

Burschenschaften sind aus gutem Grund konfessionell nicht gebunden sowie parteipolitisch neutral – was allerdings nicht Beliebigkeit oder Standpunktlosigkeit meint. Eine vitale Diskurs- und Streitkultur lebt von klaren Orientierungswerten und Prinzipien, von persönlichen Überzeugungen und vom Mut und Selbstbewusstsein, für diese einzustehen. Gegenwärtig wird die öffentliche Diskurskultur viel zu oft durch Polarisierung und Etikettierung, Moralisierung und Emotionalisierung, Brandmauern oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse, Gesprächs­verweigerung und Ausschließung bestimmt. Vielleicht Grund genug, heute Abend zu fragen, wie eine freiheitliche, faire und lebendige Gesprächskultur wieder gefördert werden kann – und was dies mit unseren urburschenschaftlichen Grundsätzen zu tun hat.

1. Gesprächsstörungen – oder: gefährdete Wissenschaftlichkeit

Akademische Freiheit, der sich Burschenschaften verpflichtet wissen, ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern ebenso durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder -vermachtung. Ein befreundeter Kollege, Bernd Ahrbeck, schreibt in seinem Band „Jahrmarkt der Befindlichkeiten“: „Die Gesellschaft ändert sich gravierend, in einer Geschwindigkeit und Richtung, die noch vor einem Jahrzehnt unvorstellbar war. Grundfeste der bürgerlichen Ordnung werden infrage gestellt: Nicht nur punktuell, wie es im Laufe der Zeit immer wieder und teils mit erfrischender Wirkung geschah. Nunmehr kumulieren einzelne, ursprünglich separierte Anliegen zu einer Bewegung, die sich machtvoll in Szene setzt und zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie strebt einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel an, ein neues kulturelles Selbstverständnis, das mit dem bisherigen an entscheidenden Stellen bricht.“

Angesichts einer derartigen Zeitdiagnose liegt es nicht fern, von Kulturkämpfen zu sprechen. „Vorwürfe von Benachteiligung und Unmenschlichkeit, stehen allgegenwärtig im Raum, pauschale Anklagen, die sich dem Abgleich mit der Realität nur selten stellen.“ – umschreibt Ahrbeck im Weiteren die Situation. Abweichende Positionen werden im wissenschaftlichen oder öffentlichen Diskurs schnell moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der Diskursarena ausgeschlossen.

Die Angriffe auf die Studentenhistorikertagung im vergangenen Jahr und das Unvermögen des Rechtsstaates, diese zu schützen, sind nur ein Beispiel, das uns im couleurstudentischen Umfeld besonders berührt. Im Internet ist zu lesen: Studentenhistoriker stützen das Opfernarrativ der Verbindungen und stabilisieren diese Erzählung damit nach innen. So schaffen sie unter sämtlichen Korporierten ein Gemeinschaftsgefühl und eine Verbundenheit durch eine ähnliche Geschichte, Brauchtümer und gemeinsame Traditionen. Die Geschichtsarbeit ist somit eines der wenigen Felder, in denen die zersplitterte, zerstrittene und unter öffentlichem Druck stehende Korporiertenlandschaft weiterhin zusammen kommt.“

Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt. Wo die Freiheit der akademischen Rede unter die Räder kommt, steht viel auf dem Spiel: unter anderem die Leitungsfähigkeit und das Ansehen der Hochschulen unseres Landes, damit am Ende auch volkswirtschaftliche Produktivität, gesellschaftliche Entwicklung, kulturelle Vitalität und technische Innovation, aber auch gesellschaftlicher Friede und politische Stabilität. Weder der Staat noch andere gesellschaftliche Agenturen dürfen die selbsttätige Wahrheitssuche und das faire Ringen um das bessere Argument durch Vorbehalte einschränken, wenn der Prozess wissenschaftlicher Erkenntnissuche produktiv und innovativ bleiben soll.

Im streitbaren Diskurs wird jeder Beteiligte immer auch ein Stück seiner Persönlichkeit preisgeben – und macht sich damit auch angreifbar. Der Schutz eines freien Diskurses ist daher unverzichtbar. Und keineswegs trivial: Wer studiert, soll nicht etwas für gut halten, weil die Hochschule dies vorschreibt. In den Worten des früheren Wiener Pädagogen Marian Heitger, der am Anfang seiner Karriere auch in Bamberg lehrte: „Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“

Zu vermeiden ist eine problematische Vermischung von Lehre und Lebenswelt. Didaktische Situationen sollen die Handlungsfähigkeit fördern, sie müssen sich aber versagen, Handlungsbereitschaft intentional zu steuern. Kriterienorientiert bewertet werden dürfen allein die fachlichen Anteile des Bildungsvorgangs, nicht die Gesinnung. Im Bildungsprozess darf allein die Selbstbestimmung der Lernenden vorab bestimmt werden, nicht aber, welchen Gebrauch diese vom Gelernten machen.

Das heißt nicht, Bildungsprozesse sollten moralisch indifferent daherkommen. Doch sind bestimmte Tugenden, Bürgerhaltungen oder Dispositionen nicht als Inhalte intentional vermittelbar. Diese entwickeln sich im personalen und gemeinschaftlichen Umgang, sind also eine Frage der Erziehung. Verstanden in einem weiten Sinne: Der Bildungsauftrag verlangt nach Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Der Erziehungsauftrag verpflichtet dazu, jene Urteilskraft zu fördern, die es ermöglicht, das Wissen selbst zu werten und die erworbenen Kompetenzen lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Denn – so der Pädagoge Roland Reichenbach – „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seiner Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist.“

Die hierfür notwendigen Orientierungswerte wachsen in einem Klima, das selbst durch Werte geprägt ist. Wo suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste akademisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine eigenständige, subjektiv bestimmte Wertung kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Studenten und Akademiker, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.

2. Zum bildungstheoretischen Problem der Neutralität – oder: gelebte Freiheit und Toleranz

In einer pluralen, freiheitlich-demokratischen Gesellschaft wird es immer eine Vielzahl unterschied­licher Vorstellungen des Guten geben, die im Rahmen des Richtigen gleichermaßen zulässig sind und gleichberechtigt nebeneinander stehen können. Die Einzelnen sind gefordert, zwischen ihnen eine subjektive Entscheidung zu treffen. Elisabeth Meilhammer, Professorin für Erwachsenen- und Weiterbildung an der Universität Augsburg, hat sich in ihrer Habilitation mit dem bildungs­theoretischen Problem der Neutralität beschäftigt und vorgeschlagen, nicht von Meinungsabstinenz, sondern Meinungsgerechtigkeit zu sprechen. Diese fasst sie in fünf Grundannahmen zusammen:

(1) Wer lehrt oder unterrichtet, müsse nicht auf eigene Stellungnahmen verzichten. Doch sollten keine eigenen Interessen im Blick auf das Prozessergebnis verfolgt werden, indem etwa bestimmte Akteure im Willensbildungs- und Aushandlungsprozess bevorzugt oder benachteiligt würden.

(2) Pädagogisch könne es niemals eine Wirkungsneutralität geben. Der pädagogische Prozess zeitige immer Wirkungen. Neutralität könne es allenfalls angesichts verschiedener partikularer Begründungen des Handelns geben.

(3) Dabei gehe es um einen Kommunikationsprozess, der bestimmten Regeln und Prinzipien unterworfen ist und in dem Argumente gleichberechtigt vorgetragen und geprüft werden können. Unzulässig im Prozess der Meinungsbildung sollten allein solche Argumente sein, die einer anderen Person den Status eines moralischen Subjekts absprechen.

(4) Neutralität beziehe sich auf den Widerstreit verschiedener nebeneinanderstehender Konzeptionen des Guten. Dieser Widerstreit setze einen Rahmen des Richtigen voraus, in dem fair um die verschiedenen Standpunkte gerungen werden kann. Dieser Rahmen muss auf Basis der grundrechtlichen Prinzipien so weit wie möglich und rechtlich präzise abgesteckt sein.

(5) Vorausgesetzt werde dabei eine demokratische Gesellschaft, in der dieser Rahmen durch die Beteiligung aller gemeinsam gestaltet wird.

Ein Diskurs, der diesen Annahmen gerecht wird, muss in Zeiten von „Cancel Culture“ oder Löschkultur von neuem eingeübt werden. Es braucht neuen Mut zu einem kontroversen Lernen. Der Widerstreit der Meinungen kann für die Beteiligten in bestimmten Fällen zu einer regelrechten Zerreißprobe werden. Toleranz ist nicht als Gleichgültigkeit misszuverstehen: Wo jemand in den Augen anderer irrt, muss er Widerspruch ertragen, aber als Person weiterhin geachtet bleiben.

Es gibt unterschiedliche Ansichten über die Zukunft des Nationalstaates und die Bewertung der Globalisierung, den Umgang mit anhaltender Migration, das Staatsbürgerschaftsrecht und die mögliche Bedeutung einer „Leitkultur“, die angemessene Reaktion auf die aktuellen sicherheitspolitischen Krisen und den rechten Umgang mit den geostrategischen Herausforderungen, über die Energiepolitik und die nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Basis des Staates sowie den Umgang mit sozialethischen Orientierungswerten in einem zunehmend heterogener werdenden Gemeinwesen. Und über diese Fragen muss im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat gestritten werden dürfen. Häufig erleben wir das Gegenteil. Die Coronadebatte hat seinerzeit besonders drastische Beispiele der Diffamierung und Exklusion geliefert – etwa wenn ein ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes sagen konnte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“ In anderen Zusammenhängen hätten viele gesagt, eine solche Äußerung stamme aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“. Ich formuliere im Konjunktiv. Denn dieses Mal war offenbar die politische und gesellschaftliche Mehrheit der Überzeugung, dass man so mit Andersdenkenden umgehen dürfe, die auf einer grundrechtskonformen Coronapolitik bestehen.

Weitere Beispiele aus jüngster Zeit ließen sich finden. Überwältigung geschieht heute oft seltener durch explizit parteipolitische Vereinnahmung. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder Disziplin erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte nicht mehr befragt werden darf.

Doch die Tatsache gesellschaftlicher Pluralität ist ethisch angemessen anzuerkennen. Dies verlangt „weder die Aufgabe der eigenen Überzeugungen und der Frage nach der Wahrheit noch die Behauptung der Richtigkeit aller vertretenen Positionen“. Das Ringen um das bessere Argument darf nicht durch Verbote beendet werden, sondern sollte auf Grundlage einer gemeinsam geteilten formalen Sittlichkeit ausgetragen werden. Zentral bleibt eine Haltung der Unvoreingenommenheit, die sich darum müht, die konfligierenden Positionen zunächst einmal vor dem jeweiligen Selbstver­ständnis der anderen redlich zu erfassen und zu prüfen, also zu unterstellen, dass andere gleichfalls aus gutem Willen zu abweichenden Positionen oder Antworten finden können.  Wo dies nicht geschieht, wird der andere zum Strohmann oder Pappkameraden aufgeblasen, also seine Position derart verzerrt, damit besser draufgeschlagen werden kann. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig etikettiert, bekämpft und aus dem gemeinsamen Gespräch ausgeschlossen werden, verkehren sich das Toleranz- oder Neutralitäts­gebot in ein Machtinstrument – mit der Folge, dass die öffentliche Debatte auf Dauer verödet.

3. Unvoreingenommenheit – oder: notwendiges Fundament an Sittlichkeit

Die eigenständige und unvoreingenommene Urteilsbildung im Rahmen „kon­troversen Lernens“ erfordert, Fähigkeiten didaktisch-methodisch zu fördern, die wichtige Grundlagen für das demokratische Zusammenleben legen: Sich eine eigene Meinung zu bilden, setzt etwa die Fähigkeit voraus, sich nach allen Seiten zu informieren, verschiedene Positionen vorurteilsfrei zu prüfen und auch kontroverse Standpunkte zur Kenntnis zu nehmen. Die verschiedenen Standpunkte müssen gedanklich durchdrungen und sorgfältig geprüft werden, die eigene Position stets sachlich begründet werden. Gerade die pädagogische Tugend gesunder Skepsis, die darum weiß, dass selbst das sorgfältigste Urteil nur bis zum Erweis des Gegenteils gilt, bleibt wiederzuentdecken. Wissenschaft und Pädagogik suchen nach der Wahrheit, dürfen aber niemals absolute Wahrheiten verkünden.

Wer lehrt oder unterrichtet, sollte widerstreitende Positionen gerecht behandeln. Die Lernenden dürfen nicht für eine bestimmte Sichtweise vereinnahmt werden, indem persönliche Positionen nicht als solche gekennzeichnet oder Kontroversen ausgeblendet werden. Gerechte Parteilichkeit kann in einzelnen Fällen allerdings auch beinhalten, einer einseitigen Wahrnehmung auf nichtmanipulative Weise gegenzusteuern, damit ein Problem multiperspektivisch in den Blick genommen werden kann und auch die Gegenseite mit ihren Argumenten Gehör findet. Wichtig bleibt, dass nicht Meinungen in den Raum gestellt werden, sondern die Einzelnen ihre Positionen argumentativ ausweisen.

Dies alles verlangt das lebendige Vorbild. Und ich meine, wir dürfen dies durchaus auf den Raum einer burschenschaftlichen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft übertragen. Es braucht einen ent­sprechen­­den Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts: Nur dann werden die Einzelnen auch die Sicherheit gewinnen können, aus der Vielheit an Möglichkeiten ohne falsches Ressentiment das Eigene zu wählen und eine Wahl gegebenenfalls auch wieder zu revidieren. Der Einsatz für jene Werte, die für das Gelingen demokratischer Verstehens- und Verständigungsprozesse notwendig sind, wird nur gelingen, wenn die Einzelnen zum Werten, zum eigenständigen sittlichen Urteilen und Entscheiden, befähigt werden. Genau dies entspricht dem aufklärerischen Anspruch, sich des eigenen Verstandes ohne Anleitung durch andere zu bedienen.

Dies sollte erst recht für den akademischen Lebensbund einer Burschenschaft gelten, in dem die freie geistige Entwicklung der einzelnen Bundesbrüder gewollt ist und angestrebt wird. Dabei verpflichtet uns unser Burschenversprechen zur Bundesbrüderlichkeit. Stellt sich ein Bundesbruder gegen die Prinzipien des Bundes, kann dies immer nur im Einzelfall festgestellt werden. Unvereinbarkeits­beschlüsse, wie sie leider auch in der Verbindungswelt um sich greifen, fördern nicht die freie geistige Auseinandersetzung, sondern beenden das Ringen um einen eigenen geistigen Standpunkt angesichts der Ansprüche und Herausforderungen unserer Zeit, und zwar mit einem Machtinstrument.

Für Bildung ist gerade charakteristisch, dass sie erst den Raum für einen Diskurs über Sittlichkeit und verantwortliche Überzeugungen eröffnet, der nur dann überflüssig wäre, wenn man bereits von vornherein wüsste oder zu wissen glaubte, was recht und gerecht ist oder die Entscheidung hierüber an fremde Instanzen delegieren würde, so der Pädagoge Andreas Poenitsch: „In Bildung geht es nicht um die unbedachte und fraglose Akzeptanz von bestehenden oder vorgegebenen Ordnungen, sondern gerade um deren Infragestellung und Problematisierung als Instanz und als Ordnung.“

Eine lebendige Demokratie lebt nicht von Tabus, Denkverboten und Reglementierungen, sondern von einer „Freiheit zu …“, von der Vielfalt an Alternativen und vom Wettstreit der Meinungen, der mitunter sogar sehr scharf ausgetragen werden kann. Das Leitbild ist nicht der umfassend und stets politisierte Aktivbürger, was einer permanenten Politisierung aller Gesellschaftsbereiche gleichkäme, sondern der kompetente, beteiligungsfähige, am politischen Geschehen interessierte, interventionsfähige Souverän, der bereit und fähig ist, sich einzumischen, wenn es darauf ankommt.

4. Verwurzelt in einer kulturellen Tiefenstruktur – oder: das Prinzip christlich-deutscher Gesinnung

Robert Schuman formulierte 1963 unter Berufung auf den katholischen Philosophien Jacques Maritain: „Eine antichristliche Demokratie wäre eine Karikatur, die der Tyrannei oder der Anarchie verfallen muss. […] Der Staat kann nicht ohne Unrecht oder Schaden für sich selbst die außergewöhnliche Wirksamkeit der religiösen Inspiration in der Ausübung der Bürgertugenden übersehen, noch dass sie einen Schutz gegen die überall tätigen Kräfte gesellschaftlicher Zerstörung bilden.“ Man kann dieses Zitat, wie es der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker getan hat, als Vorwegnahme jener Überlegungen lesen, die später als Böckenfördediktum bekannt geworden sind: Der moderne Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.

Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Eine konkrete Verfassungsordnung fällt nicht vom Himmel. Ihre Entstehung und ihre Gestalt sind in vielfacher Hinsicht kulturell und in starkem Maße auch religiös geprägt – so beispielsweise der Rechtswissenschaftler und Philosoph Lothar Christian Rilinger in seinem Werk „Christentum und Verfassung“ aus dem vergangenen Jahr. Und jedes Gemeinwesen, das stabil, handlungsfähig und geistig lebendig bleiben will, ist darauf angewiesen, sich seiner kulturellen Herkunft zu versichern. Und diese ist entscheidend religiös geprägt. Daher wäre es künstlich, strikt zwischen der konfessorischen und kulturethischen Bedeutung christlicher Ausdrucksformen trennen zu wollen. Die Bürger sind Träger religiöser Haltungen und umgekehrt. Der Staat darf daher Kreuz und Flagge gleichermaßen zeigen, solange er seine Staatsbürger nicht zu Bekenntnisakten zwingt.

Rilinger beruft sich in „Christentum und Verfassung“ auf scholastisches und naturrechtliches Denken, wenn er argumentiert, dass die moralischen Grundlagen und Motivationen der staatlichen Ordnung nicht staatsimmanent erzeugt werden können. Am Ende könnte ein Staat stehen, der sich selber zum Maß der Dinge macht und nicht mehr mit der eigenen Fehlbarkeit rechnet – und das heißt im Letzten: Die Verfügungsgewalt der Funktionäre wächst. Die Partei mag immer Recht haben, der naturrechtlich begründete Staat eben nicht.

Wo der säkulare Staat die vom Recht geschützte Wertordnung auf zivilreligiöse Weise zum Zweck seiner Selbststabilisierung einsetzt, muss er nicht allein Rechtsloyalität einfordern, sondern zunehmend Gesinnung kontrollieren. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat mit scharfen Worten vor einer moralisierenden, inquisitorischen Charakterveränderung des Rechts- und Verfassungsstaates gewarnt: „Fundamentalismus kann auch in der Form von Wertordnungs­fundamentalismus auftreten.“ Freiheit wäre dann auf Dauer nur noch als Freiheit im engen Rahmen gesetzter Gesinnungsprüfung lebbar.

Axel Honneth, Vertreter der sogenannten dritten Frankfurter Schule, deutet in seiner Arbeitssoziologie mit dem Titel „Der arbeitende Souverän“ von 2023 an, dass sich das Diktum Böckenfördes überholt habe. Er schreibt: „In seiner Schul- und Arbeitspolitik verfügt der demokratische Rechtsstaat nach meiner Überzeugung durchaus über zwei Instrumente, mit denen er seine eigenen kulturellen und mentalen Voraussetzungen zwar sicherlich nicht direkt garantieren, durch die er aber die Wahrscheinlichkeit ihrer Herausbildung gezielt erhöhen kann.“ Durch beide Teilpolitiken, so Honneth, könne der Staat darauf einwirken, „ob ihm zuträgliche, das heißt kooperative oder ihm zuwiderlaufende, das heißt egozentrische Verhaltensmuster innerhalb seiner Grenzen die Oberhand gewinnen“.

Ein Staat, der die moralischen Grundlagen des Gemeinwesens selber bewirtschaftet, wäre in verschiedener Hinsicht eine Abkehr von überkommenem Staatsdenken. Es ginge nicht mehr um individuelle Freiheit und Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es ginge um eine institutionelle, sozial determinierte Freiheit und eine Übermacht des Staates. Die freiheitsichernde Unterscheidung zwischen „polis“ und „oikos“ ginge verloren.

Der Philosoph Rudolf Brandner sieht konkrete Anzeichen hierfür in einem „sich indefinit aufblähenden Menschenrechtsdiskurs“, der die Orientierung an nationalen Interessen und nationale Identitätsbildung unter Generalverdacht stellt. Ein moralischer Universalismus solle das geschichtliche Projekt der Moderne vor der eigenen Bodenlosigkeit bewahren, so Brandner: „Die Idealität moralischer Transzendenz, die als reine Bewußseinsintention von Unbedingtheit einen Gottesersatz bietet, wird zum überpositiven Legitimationsprinzip politischer Ordnungen, das ihre bildungsgeschichtliche Grundlage im Ethos der Gemeinschaft für nichtig erklärt.“

Ein untauglicher und bedenklicher Versuch, der in letzter Konsequenz in eine Moraldiktatur führt, in der Gleichheit in Gleichmacherei und Gleichgültigkeit umschlägt, die wahnhafte Suche nach immer neuen Formen von Diskriminierung und Exklusion nur das Gefühl nihilistischer Verzweiflung übertünchen soll.

Der Egalitarismus lässt sich selbst am Ende nur durchhalten, indem er rigoros gegen „die Vielfalt lebendiger Selbstbejahung“ vorgeht, indem er die produktive Schöpferkraft der realen Differenzen und Besonderheiten verneint.Um vermeintlich die Unverletzlichkeit des Einzelnen zu schützen, wird der Staat gerade im Namen der Freiheit zu autokratischen Übergriffen legitimiert. Aus Freiheitsträgern werden Anspruchsberechtigte, der mündige Souverän wird ersetzt durch den Bedürftigen, der staatlicher Zuwendung bedarf. Das sich selbst bestimmende Subjekt, das durch den Verlust einer gemeinschaftlichen Weltdeutung auf sich selbst zurückgeworfen wird und zur Entscheidung genötigt ist, sucht sich einen neuen Heilsraum. Der Staat wird zur neuen Heilsgemeinschaft, das Kollektivbewusstsein einer globalen Menschheit zur neuen, säkularen Heilsaufgabe. Paradoxerweise geht auf diese Weise allerdings zugleich das Politische des Staates verloren. Moralisierende Absolutheitsansprüche untergraben die Rechtsgemeinschaft. Die öffentliche Debatte, so Ralf Schuler, ehemaliger Leiter der BILD-Parlamentsredaktion, verlaufe im mentalen Gleichschritt, das berühmt-berüchtigte Mitlaufen werde zum „Volkssport“. Wer die gemeinsame, von staatlichen Akteuren im Schulterschluss mit tonangebenden Kreisen der Zivilgesellschaft vorgegebene Marschroute verlässt, findet mitunter noch nicht einmal mehr als Zuschauer am Straßenrand Platz. Erst im vergangenen Herbst erregte ein Gerichtsurteil deutliche Aufmerksamkeit, welches die Löschung eines Social-media-Profils für rechtmäßig erklärte, weil der Inhaber in seinen Beiträgen nicht vorbehaltlos die Aussagen der WHO teilte. Ein Musterbeispiel, wie die freie Gesellschaft ihre eigene Konformität autoritär organisiert.

„Was folgt“, so Brandner, „ist die Selbststrangulierung des Rechtsstaates durch eine moralideologische Justiz, die ihren Sinnhorizont mentaler Unbedingtheit von Individuen opfert, die sich an ihrer Gutheit zugrunde vergewissern.“ In Gefahr stehen jene Orientierungswerte, „die das sozialethische Verhalten des Bürgers im Alltag bestimmen. Sie sind für eine offene Gesellschaft unverzichtbar und stellen ein Stück ihrer Identität dar“.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe; wie die Ziele der Verfassung aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglich­keit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender oder konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungs­­ord­nung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein formaler Verfassungs­patriotismus genügt als Ethos nicht, um die Freiheit unseres Zusammenlebens dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende Motivation, sagen wir durchaus: einen metaphysischen Bezugspunkt. Am Rande: Wir sehen dies gegenwärtig auch beim argentinischen Präsidenten Milei, der zwar gern als Libertärer bezeichnet wird, sein Land aber klar in einer christlich-abendländischen Wertegemeinschaft verorten will.

Die Orientierungswerte unseres Zusammenlebens zu pflegen und daran mitzuarbeiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben der burschenschaftlichen Bewegung. Unser Cartell formuliert es in seinen Grundsätzen so: Es geht um „die Pflege des urburschenschaftlichen Gedankengutes christlicher Prägung, die Verbreitung dieser Ideale in der Öffentlichkeit und die Erhaltung des deutschen Verbindungsstudententums in seiner urburschenschaftlichen Ausprägung einschließlich der damit verbundenen Traditionspflege“. Und dies mit dem Zweck, die Cartellbrüder „zu einer aktiven Betätigung in Staat und Gesellschaft anzuhalten“.

Unsere burschenschaftliche Tradition hat zwei Wurzeln: einerseits die Tradition der Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft und die Einigungsbewegung des neun­zehnten Jahrhun­derts; andererseits das existentielle Fundament des Christentums, insbesondere sind hier national-protestantische Identität, die Anfänge der Inneren Mission, pietistische Innerlichkeit und die Erweckungsbewegung zu nennen. Theodor Körner und Ernst Moritz Arndt verbanden in ihrem Werk religiöse Bildsprache und nationalen Mythos. Ideengeschicht­lich gehen im Wartburgfest 1817 Luthergedenken und Nationalstaatswerdung Hand in Hand. Der Bezug auf das Christentum war keineswegs kontingent. Er fungierte als geistige Voraussetzung nationaler Selbstfindung und Legitimation einer umfassenden Kulturnation.

Die Geschichte ist weitergegangen; die geistige Rückbindung hat sich entkonfessionalisiert. Die burschenschaftliche Bewegung hat ihre anfängliche protestantisch-nationale Engführung überwun­den, so wie es schon Artikel 5 der Grundsätze des Wartburgfestes formulierte und wie es im Konzept einer Bekenntnisökumene gelebt wird: „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ Diese überkonfessionelle Offenheit der burschenschaftlichen Idee hat sich als Stärke erwiesen. Auch unser Cartell erstreckt sich von traditionell protestantisch geprägten Städten wie Leipzig oder Nürnberg bis in katholisch geprägte Städte im Rheinland, in Oberfranken oder der Oberpfalz.

Bedenklich wäre es aber, wenn sich das Bekenntnis zur christlich geprägten Kulturnation nicht entkonfessionalisieren, sondern säkularisieren würde. Die soziokulturelle Realität wie der Zustand der Kirchen hierzulande können dazu verführen, die Wirkungsgeschichte des Christentums zu unter­schätzen. Doch die Bochumer Literaturwissenschaftlerin Bettina Gruber warnt: „Europa wurde mit dem Christentum und nicht gegen das Christentum groß und eine Zeitlang zur führenden Macht.“ Selbst die Säkularisierung wäre im Letzten nicht denkbar ohne die christliche Tiefenstruktur unserer Kultur. Die christlichen Wurzeln unserer Kulturnation zu leugnen, wäre geschichtsvergessen.

Die Auseinandersetzung mit den christlichen Wurzeln unserer Kultur muss angesichts der geistigen Herausforderungen unserer Zeit mehr sein als symbolische Selbstvergewisserung und museale Konservierung auf der einen oder eine beliebig austauschbare Option auf der anderen Seite. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisen­zeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, braucht ein ethisches Fundament, soll die Nation nicht in eine boße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abdriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die geistig-moralischen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Mögen die Burschenschaft Teutonia Nürnberg, unser Cartell Christlicher Burschenschaften und seine weiteren Mitgliedsbünde auch weiterhin mitbauen am geistigen Fundament einer idenditätsbewussten, burschenschaftlich geprägten deutschen Kultur und Nation. Unsere Wahlspruch GOTT – FREIHEIT – VATERLAND, unsere urburschenschaftlichen Ziele und unsere Grundsätze bieten hierfür ein starkes Fundament.

In diesem Sinne entbiete ich unserer lieben Cartellverbindung, der Burschenschaft Teutonia Nürnberg, herzliche Glück- und Segenswünsche zu ihrem heutigen Stiftungsfest und erhebe das Glas:

Burschenschaft Teutonia Nürnberg et Cartell Christlicher Burschenschaften

vivant, crescant, floreant in aeternum!

Vorankündigung: Bamberger Sondierungen 2025

Im Herbst 2026 soll der erste Tagungsband der neuen Tagungsreihe „Bamberger Sondierungen“ vom Sommer 2025 erscheinen:

Jan Dochhorn (Hrsg.): Bamberger Sondierungen zur Metaphysik. Erste Folge (Philosophie interdisziplinär; 60), Regensburg: S. Roderer 2026.

Darin findet sich aus bildungsethischer Perspektive folgender Beitrag:

Axel Bernd Kunze: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen? – Überlegungen aus bildungsethischer Perspektive, in: ebd., S. 203 ff.

Berliner Erklärung: Neues Video des Bündnisses Redefreiheit

Das Bündnis Redefreiheit, Initiator der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit, hat ein neues Video veröffentlicht – mit Hinweisen zur Arbeit des Bündnisses sowie den Möglichkeiten einer Mitgliedschaft oder Unterstützung:

Neuerscheinung: Studenten-Kurier 2/2026

Der neue Studenten-Kurier. Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen, herausgegeben von der Gemeinschaft für deutsche Studentengeschichte, enthält unter anderem folgende Beiträge:

  • Praktikumsbericht: Einblicke in die Arbeit des Instituts für deutsche Studentengeschichte
  • Historisches Datum: Waidhofener Beschlüsse
  • Musica Studentica: Eine Ära geht zu Ende
  • Scheffels 200. Geburtstag: Soireé in Heidelberg

Pressestimmen: Erste päpstliche KI-Enzyklika „Magnifica Humanitas“

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik sammelt auf ihren Internetseiten wissenschaftliche Pressestimmen und Kommentare zur ersten päpstlichen KI-Enzyklika „Magnifica Humanitas“, die am Pfingstmontag durch Papst Leo XIV. selbst vorgestellt wurde:

Zwischenruf: Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verleiht zum zweiten Mal gleichnamigen Preis an österreichischen Soziologen

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat am 12. Mai 2026 zum zweiten Mal seinen Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit verliehen. Die Verleihung fand dieses Mal in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) in Wien statt. Preisträger ist der Soziologe Alexander Bogner. Der erste Preis ging 2024 an den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, den Juristen Bernhard Kempen. Die Preisentscheidung löste auch in den eigenen Reihen deutliche Kritik aus, da Kempen als Vertreter eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes die freiheitsfeindliche Coronapolitik mitgetragen hatte. Unter seiner Ägide wurden zentrale Akteure der Coronapolitik, so der Virologe Drosten und die beiden BioNTec-Gründer, als Hochschullehrer des Jahres ausgezeichnet.

In der diesjährigen Begründung des Netzwerkes heißt es: „Der Preisträger hat sich als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie in besonderer Weise für die Wissenschaftsfreiheit eingesetzt und vor einer breiten Öffentlichkeit wesentliche neue Akzente in die aktuellen Debatten zum Thema eingebracht. In ruhigem, sachlichem Ton weist er Ansprüche zurück, mit vermeintlich kritischer Wissenschaft eine bestimmte (‚fortschrittliche‘) Gesinnung qua wissenschaftlicher Autorität für sakrosankt zu erklären. Wissenschaft hat nach Bogner nur dann einen demokratischen Nutzen, wenn sie verlässliches Wissen liefert und nicht Ideologien das Wort redet; wenn sie sich keiner politischen Doktrin verschreibt und genau deshalb eine antiautoritäre Wirkung hat. In dem gemeinsam mit Caspar Hirschi (St. Gallen) verfassten Grundsatztext ‚Rollentausch von Aktivisten und Antiakademikern‘ kritisiert er nicht nur, dass ganze Fachrichtungen ihre wissenschaftlichen Studien mit politischen Zielen verbinden, sondern erklärt sowohl ideologiegeleiteten wissenschaftlichen Aktivismus als auch antiakademischen Populismus mit einer Dialektik, die durch ein wechselseitiges Hochschaukeln von Selbst- und Fremdpolitisierung vorangetrieben wird“ (Pressemitteilung vom 27. März 2026).

Den besonderen Anstoß zur Preisverleihung gab, wie das Netzwerk weiter ausführt, dass Bogner öffentlich dagegen protestiert hatte, dass sich viele wissenschaftliche Vereinigungen aus aktivistischen Motiven der Boykottbewegung (BSD) gegen Israel angeschlossen hätten. BSD wird sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Österreichischen Nationalrat als antisemitisch eingestuft. Die Internationale Soziologische Vereinigung hat die Mitgliedschaft der israelischen Fachgesellschaft infolge des Gazakrieges suspendiert. Bogner erwirkte als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie (ÖGS) daraufhin, dass diese ihre Mitgliedschaft im internationalen Dachverband beendete. Das Netzwerk Wissenschaft wertet dieses Engagement Bogners in der genannten Pressemitteilung als ein Zeichen von Zivilcourage, das zugleich eine notwendige Debatte über Wissenschaftsfreiheit und die Politisierung von Wissenschaft angestoßen habe.

Der Einsatz des Preisträgers gegen ein aktivistisches Wissenschaftsverständnis und die Ausgrenzung andersdenkender Wissenschaftler oder Wissenschaftsvereingiungen aus politischen Motiven ist zweifelsohne anerkennenswert. Allerdings geht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zu weit, wenn es so tut, als wären Konzepte wie „israelbezogener Antisemistismus“ nicht selbst Ergebnis einer sozialwissenschaftlichen Debatte. Vielmehr muss es gleichfalls zur Wisenschaftsfreiheit gehören, dass über das, was unter Antisemitismus zu verstehen ist, an Universitäten fair, methodisch kontrolliert und unvoreingenommen diskutiert und geforscht werden kann. Eine Wissenschaft, die nur gesellschaftliche Vorverständnisse exekutieren wollte, bräuchte im Letzten keine Wissenschaftsfreiheit. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit müsste offenlegen, dass es bei seinem Verständnis von „israelbezogenem Antisemitismus“ einer Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance folgt, basiert, welche wiederum auf einer 2005 ausgearbeiteten Definition des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, der heutigen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fußt – im Letzten also selbst einer politischen Definition folgt.

Die Preisverleihung fand in der österreichischen Presse keinesfalls ein allein wohlwollendes Echo. So sprach der „Standard“, um nur ein Beispiel zu nennen, in seiner Berichterstattung im Blick auf den Preisgeber von einem „umstrittenen Netzwerk“ aus Deutschland. Die Philosophin Anne Sopie Meincke von der Universität Wien, welche der Jungen Akademie der ÖAW angehört, kritisierte gegenüber der Presse, dass dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit auch Mitglieder angehörten, die sich am Rand dessen bewegten, was verfassungsrechtlich akzeptabel sei. Sie erwarte eine entsprechende Distanzierung und erklärte, dass der Einsatz für Wissenschaftsfreiheit nicht allein bedeuten könne, Kritik an konservativen bis „weit rechts anzusiedelnden“ Positionen abzuwehren.

Dieser Kritik schließt sich auch der Preisträger selber an. So zitiert ihn der „Standard“ mit folgenden Worten: Man sollte sich im Netzwerk über Kritik nicht wunder, wenn „sich die Energie tonangebender Mitglieder nur an den Gender Studies festfrisst und keiner anderen Disziplin.“ Von einem Preisträger hätte man durchaus eine andere Reaktion und mehr Solidarität gegenüber dem Preisgeber erwarten dürfen.

Mittlerweile haben sich Mitglieder der österreichischen Fachgesellschaft für Soziologie auf eigene Initiative von der Preisverleihung an ihren Kollegen Bogner distanziert und erklärt: „Als ÖGS-Mitglieder sehen wir diese Preisverleihung sehr kritisch und möchten weder mit dem „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ noch mit dessen Verständnis von Wissenschaftsfreiheit in Verbindung gebracht werden.“ Die nicht von der Mitgliederversammlung beschlossene Erklärung wird von der ÖGS auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht. Man kann dies als Ausdruck eines fachinternen Pluralismus werten, aber auch als Distanzierung vom eigenen Präsidenten. Bogner könnte sich auf das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit berufen, sitzt jetzt aber offenbar zwischen den Stühlen.

Nachruf: Bamberger Alemannia trauert um Altrektor Hierold

Anlässlich des diesjährigen Stiftungsfestes der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg:

Nachruf auf Prof. Dr. Alfred Egid Hierold +, Altrektor der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg trauert um den verstorbenen Altrektor der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Hochwürdigsten Herrn Prälaten Professor Dr. Alfred Egid Hierold, Ehrenmitglied der K.St.V. Fredericia Bamberg und der KAV Capitolina zu Rom. Altrektor Hierold wurde am 29. Dezember 1941 in Vohenstrauß geboren. Er war von 1989 Prorektor, dann von 1992 bis 2000 Rektor unserer Alma Mater.

Akademischer Werdegang

Professor Hierold studierte Theologie in Regensburg und München. Dort begeisterte ihn sein Lehrer Klaus Mörsdorf, einer der bekanntesten Kanonisten Deutschlands, für das Kirchenrecht. Nach seiner Priesterweihe am 29. Juni 1967 in Regensburg und einer Kaplanszeit in Eggenfelden erwarb Hierold am 20. Februar 1975 das Lizenziat im kanonischen Recht; am 23. Februar 1978 wurde er mit einer Arbeit zum Thema „Grundlegung und Organisation kirchlicher Caritas: unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Teilkirchenrechts“ promoviert.

Seit dem 1. April 1980 lehrte er an der Universität Bamberg, wo er am 1. März 1981 zum ordentlichen Professor für Kirchenrecht berufen wurde. Schon sein Lehrstuhlvorgänger, Othmar Heggelbacher, war von 1972 bis 1973 Rektor der damaligen neuen Gesamthochschule Bamberg gewesen. Theologen wurden in Bamberg gern in das höchste Universitätsamt gewählt; von den bisher sechs Amtsinhabern kam die Hälfte aus der Disziplin.

Hierolds Forschungsschwerpunkte waren kirchliches Verfassungsrecht, Eherecht, Caritasrecht und Fragen der Militärseelsorge. Bereits seit 1983 Gastprofessor wurde er nach seiner Emeritierung ordentlicher Professor für Kanonisches Recht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz bei Wien.

Hochschulpolitisches und kirchliches Engagement

Der Verstorbene war neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit sowohl hochschulpolitisch als auch auf verschiedenen Ebenen kirchlich aktiv. So war er seit 1983 zugleich als Vizeoffizial des Erzbistums Bamberg tätig. Hierold engagierte sich in der Missiokommission der Erzdiözese, im Wissenschaftlichen Rat der Katholischen Akademie in Bayern, in der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz oder der Bolognakommission der römischen Bildungskongregation.

Hierold war seit 2005 Richter am neugegründeten Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn. Weitere Tätigkeiten waren seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Katholischen Soldatenseelsorge, im Aufsichtsrat des Kolping-Bildungswerkes in der Erzdiözese Bamberg oder im Kuratorium des Collegium Oecumenicum in Bamberg, sein Vorsitz in der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland oder seine Präsidentschaft im Verein der Freunde des Vatikanischen Geheimarchivs. Der Verstorbene förderte Sozialprojekte im Heiligen Land und war bis 2016 Prior der Komturei Bamberg des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, in deren Reihen er an der Fronleichnamsprozession teilnahm. Sonntags zelebrierte er in Friesen bei Hirschaid, wo man ihn auch beim Kartenspiel im örtlichen Brauereigasthof erleben konnte.

Zahlreiche kirchliche, universitäre, kommunale und staatliche Ehrungen würdigten Hierolds vielfältiges Engagement. Er war u. a. Päpstlicher Ehrenprälat (1993), Inhaber der Verdienstmedaille des Erzbistums Bamberg (2012) sowie der Bene-Merenti-Medaille der Universität Bamberg (2002), der Bürgermedaille der Stadt Bamberg (2002), Ehrenbürger der Märkte Hirschaid (2007) und Moosbach in der Oberpfalz (2008) sowie Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse (1998).

Bamberger Rektoratszeit

Seine Amtszeit als Bamberger Rektor war durch einen deutlichen Ausbau der noch jungen Universität geprägt. Während seines Rektorats nahm die Universität das Marcushaus, das Gebäude für die Didaktik der Naturwissenschaften, das Haus Am Kranen 14, zwei Verwaltungsgebäude in der Kapuzinerstraße und das Rotenhanpalais in Betrieb. Unter Hierolds Ägide erfolgten die Übernahme der ehemaligen Dominikanerkirche, die zur Aula der Universität umgebaut wurde, und der Spatenstich für das Rechenzentrum. Interdisziplinäre Profilbildung war für Hierold ein wichtiges Anliegen; so entstand in seiner Amtszeit etwa das Zentrum für Mittelalterstudien (ZEMAS). Hierold setzte sich für die Förderung von Graduiertenkollegs und An-Instituten ein. So etablierten sich unter seinem Rektorat das Staatsinstitut für Familienforschung (ifb) oder das ehemalige europäische forum für migrationsstudien (efms). Ferner gab Hierold den Impuls zur Gründung der Bamberger Universitätsstiftung. Die Zahl der Professoren stieg in seiner Zeit als Rektor von rund siebzig auf hundertzwanzig.

Hierold war ein akademischer Lehrer, der begeistern konnte. „Sein Einsatz war unprätentiös, sein Programm undogmatisch und seine Haltung gradlinig – immer getragen von einem hohen Maß an kollegialem Verständnis und kaum zu erschütternder Freundlichkeit.“ So charakterisierte ihn einmal sein Nachfolger im Rektorenamt, der Religionspädagoge Professor Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert.

Ich kann mich noch gut an die große Abschiedsvorlesung von Professor Hierold 2007 in der neuen Universitätsaula erinnern. Sein Traum war damals, im Alter noch einen Bootsführerschein zu erwerben. Schonungslos und ohne diplomatische Rücksichtnahme kritisierte Hierold die damalige wissenschaftspolitische Entscheidung, die theologische Fakultät in Bamberg auf Eis zu legen, was einer faktischen Schließung gleichkam, und das autoritäre Handeln der Universitätsleitung angesichts dieser Politik.

Hierolds juristisches Ethos war getragen von einer tiefen Ablehnung eines Rechtspositivismus und dessen Folgen im Nationalsozalismus, wie er in seiner Abschiedsvorlesung bekannte. Recht müsse von Gerechtigkeit getragen sein. Und eine Kirche ohne Kirchenrecht, so Hierolds Überzeugung, wäre gerade eine Kirche des Unrechts und der Ungerechtigkeit.

Hierold blieb in allen Ämtern menschenfreundlich, was sich auch in der Art niederschlug, wie er sein Reaktorat verstand. Er war kein Hochschulmanager, sondern blieb Seelsorger, jemand, der seine Hochschule als große Universitätsfamilie betrachtete und dem die Sorgen der Einzelnen am Herzen lagen. Dies zeigte sich etwa darin, dass es ihm ein wichtiges Anliegen war, dass kein verstorbener Universitätsangehöriger ohne Anteilnahme heimgehen sollte. Verstarb etwa eine Sekretärin ohne weitere Angehörige, ließ es sich Hierold nicht nehmen, selber die Begräbnisfeier zu leiten.

Der Altrektor und unsere Alemannia

Der Verstorbene war auch als Stiftungsfestredner für unsere lb. Alemannia tätig gewesen. Es ging damals um die Veränderungen im Zuge des Bolognaprozesses, in die er selbst durch seine hochschulpolitischen Aktivitäten eingebunden war. Auch sein Schüler, Lic. iur. can. Friedolf Lappen, der als kirchlicher Anwalt in Bamberg und Diözesanrichter in Rottenburg am Neckar tätig ist, hielt schon einmal eine Stiftungsfestrede, in der er am Beispiel des Ordensrechts über die notwendige Sensibilität bei Reformen und Veränderungsprozessen in Gemeinschaften sprach, die grundsätzlich auf lebenslange Zugehörigkeit hin angelegt sind.

Seine Verbundenheit mit unserem Bund zeigte Farbenbruder Profesor Hierold im Juni 2024 als Ehrengast während der Einweihung und Segnung des frisch renovierten Alemannenhauses. Niemand konnte damals ahnen, dass es die letzte Begegnung sein sollte. Unser Altrektor verstarb am 3. September 2025 im Alter von dreiundachtzig Jahren. Die Familie bedankte sich für die Kondolenz im Namen unserer lb. Alemannia mit einer handschriftlihen Danksagung.

Unsere Burschenschaft wird unserem Altrektor stets ein ehrendes Andenken bewahren:

Domine, requiem aeternam ei dona, et lux aeterna ei luceat.

Tabula gratulatoria: Festschrift für Prof. Dr. Peter Bruns

Zu Ehren des 65. Geburtstages von Professor Dr. Peter Bruns, Lehrstuhlinhaber für Kirchengeschichte und Patrologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und Präses der Marianischen Herren- und Bürgersodalität an St. Jakob in Bamberg, ist eine Festschrift erschienen:

Winfried Büttner/Thomas Kremer/Matthias Scherbaum (Hgg.): Patristica Orientalia Christiana. Festschrift für Peter Bruns zum 65. Geburtstag (Koinonia – Orians; 59), Münster (Westf.): Aschendorff 2026.

„Was ich empfangen habe, habe ich weitergegeben“ (1 Kor 15,3) – dieses paulinische Wort könnte als Motto die Berufung des Kirchenhistorikers und Patrologen zusammenfassen. Wie kaum eine andere theologische Disziplin offenbart die Kirchengeschichte Wege und Irrwege, Höhenkamm und Talsohle des christlichen Denkens im Laufe der Zeit. Besonders den Vätern in Ost und West kommt hierbei eine Schlüsselstellung zu, da ihre Überlegungen in vielerlei Hinsicht als wegweisend und weichenstellend für den weiteren Verlauf der Kirchengeschichte gelten können. Peter Bruns hat sein wissenschaftliches Lebenswerk der Erforschung und Vermittlung der Kirchengeschichte, v. a. der (ostkirchlichen) Väter gewidmet. Seine langjährige Tätigkeit an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und anderen europäischen Hochschulen gibt davon ein eindrucksvolles Zeugnis ab. Die Beiträge dieser Festschrift wollen sowohl auf fachlicher wie auch persönlicher Ebene dem Theologen und Menschen Peter Bruns die Ehre erweisen. [Verlagsankündigung]

Als Teilnehmer an der „tabula gratulatoria“ gratulieren wir zur Festschrift wie zum Geburtstag und wünschen: Ad multos annos!