Akademische Kultur – Gedanken zum neuen Studienjahr

Im Oktober beginnt ein neues Studienjahr: Grund für ein paar Gedanken zur akademischen Kultur, die gegenwärtig gefährdet erscheint …

Die Qualität eines Studiums bemisst sich nicht allein an formalen Noten. Akademische Bildung besteht auch nicht darin, Theorien – seien diese auch noch so komplex – einfach zu übernehmen und auf die eigene Arbeit anzuwenden. Sie blieben damit etwas rein Äußeres. Vielmehr ist es notwendig, die verschiedenen Theorien selbständig auf Sinn und Geltung hin zu befragen, zu werten, in Frage zu stellen, nicht selten zu verwerfen und durch verbesserte zu ersetzen. Erkenntnis ist ein Prozess, der nicht irgendwann, möglicherweise mit einem formalen Titel, abgeschlossen ist. Ein akademisches Studium soll dazu befähigen, einmal gegebene Antworten immer wieder in Frage zu stellen, selbständig nach neuen Lösungen zu suchen und sich ein eigenständiges Urteil zu bilden – und aus der Haltung einer solchen Freiheit im eigenen Denken und Handeln heraus Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Naive Theoriegläubigkeit und oberflächliche Fachkenntnis reichen hierfür nicht aus. Die Fähigkeit zum akademischen Arbeiten, die sich dann über Jahrzehnte im beruflichen Alltag bewähren muss, setzt voraus, dass der Einzelne sich im Studium mit einer Fragestellung, einem Themengebiet, einem Aspekt der eigenen Disziplin, einer Problemstellung auch einmal sehr gründlich, differenziert und tiefgehend auseinandergesetzt hat. Wer erlebt hat, wie tief die Suche nach Erkenntnis gehen kann, welche Fragen dabei aufbrechen können und wie um Antworten gerungen werden muss, der wird später an fachliche Problemstellungen und berufliche Herausforderungen anders herangehen können, der wird sich auch in veränderten Situationen bewähren und in kontroversen Debatten mit eigenem Urteil Position beziehen können.

Akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften können auf diesem Weg helfen. Sie vermitteln gehaltvolle soziale Erfahrungen und helfen dem Einzelnen, diese geistig zu verarbeiten. Dabei geht es nicht allein um die Vermittlung eines bestimmten Wissens oder formaler Fähigkeiten. Aus diesen soll vielmehr eine Haltung werden, eine durch Bildung substantiell bestimmte Lebensform: in der schöpferischen Auseinandersetzung mit kulturellen Werten und Traditionen, mit Sitte und Brauchtum, durch Einbindung in eine gelebte Verantwortungsgemeinschaft sowie die Einübung gemeinsamer Regeln und Überzeugungen – ohne dass der Einzelne allerdings auf diese Zwecke festgelegt werden darf. Der Einzelne soll zur Selbsttätigkeit freigesetzt, zur Freiheit im Denken und Handeln herausgefordert werden.
Damit erfüllen akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften (beispielsweise studentische Korporationen, Hochschulgemeinden oder Stipendiatengruppen) eine wichtige Aufgabe: zunächst für die umfassende Persönlichkeitsbildung des Einzelnen, dann aber auch für Staat und Gesellschaft, welche auf die Leistungsfähigkeit der Einzelnen unverzichtbar angewiesen bleiben. Wir bedürfen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, die groß vom Einzelnen denken, die das Individuum zur Selbsttätigkeit freisetzen und (anders als die sog. Bolognareformen) nicht betreuen wollen, die zum Selbstdenken herausfordern und die den Mut zum eigenen Gedanken wecken, die um den Ernst des Daseins wissen (und daher auch religiöse Fragen aus der geistigen Auseinandersetzung nicht aussparen) und jene Kräfte stärken, die notwendig sind, sich dem Zwang zum unproduktiven Gruppendenken zu widersetzen. Die kulturethische Bedeutung solcher Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften wächst angesichts der aktuellen Bildungs- und Hochschulreformen.
Dies ist ein anspruchsvolles Programm, das verlangt, den Einzelnen im Rahmen der Gemeinschaft zu fördern, aber auch zu fordern. Wo die Forderung und Herausforderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt dem Einzelnen eine wesentliche Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihm steckt und die Persönlichkeit zunehmend eigenständiger in der Bewältigung der Herausforderung zu entwickeln.

Es bleibt auch nach dem Studium eine beständige Aufgabe, eine Kultur akademischer Freiheit, Leistungsbereitschaft und Verantwortung lebendig zu erhalten. Diese Verantwortung setzt sich fort im akademischen Beruf, in der Rolle als Staatsbürger und aktives Glied der Gesellschaft. Gerade akademische Berufe verlangen ein hohes Maß an Freiheit im Denken und Handeln, an Verantwortung und Entscheidungsstärke, an Eigenständigkeit in der Urteilsbildung und Reflexionsfähigkeit, an sprachlichem Differenzierungsvermögen und gedanklicher Klarheit, an Persönlichkeitsbildung und sittlicher Reife.

Menschenrecht auf Bildung

Zwischen 2006 und 2009 lief am Lehrstuhl für Christliche Soziallehre und Allgemeine Religionssoziologie der Universität Bamberg in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Philosophie Hannover das DFG-Forschungsprojekt „Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“. Ein Teilprojekt, das in diesem Rahmen durchgeführt wurde, beschäftigte sich mit einer sozialethischen und pädagogisch-ethischen Grundlegung des Rechts auf Bildung. Die Ergebnisse wurden in zwei Teilstudien veröffentlicht:

 

Axel Bernd Kunze:
Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung
(Forum Bildungsethik; Bd. 10), Bielefeld: W. Bertelsmann 2012, 428 Seiten.

Freiheit im Denken und Handeln (eBook, PDF) - Kunze, Axel Bernd

 

Rezensionen:

• Gottfried Kleinschmidt, in: Bildungsethik – Beiträge und Nachrichten zu einer Sozialethik der Bilddung, 27. September 2015.
• Hans-Michael Tappen, in: Engagement 32 (2014), Heft 2, S. 145 f.
• Thomas Schumacher, in: Socialnet.de, 04. Mai 2013: http://www.socialnet.de/rezensionen/14234.php (Wiederabdruck in: http://www.erzieherin.de).
• GKP-Informationen. Mitgliederzeitschrift der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands 29 (2012), Heft November 2012, S. 3.
• Neue Bücher, in: Newsletter [der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit] (2013), Heft 2, S. 23.

 

Eine Besprechung von Gottfried Kleinschmidt:

Die vorliegende differenzialanalytische Studie wurde im Wintersemester 2010/11 von der Universität Bonn als erziehungswissenschaftliche Habilitationssschrift angenommen. Diese Arbeit erfolgte im Rahnen eines Projektes „Das Menschenrecht auf Bildung – Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“. Die Förderung erfolgte durch die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft).

Die zentrale Frage der Untersuchung lautet: Wie lässt sich ein Recht auf Bildung pädagogisch und sozialethisch begründen, wie weit reicht dessen Gehalt und welche Ansprüche ergeben sich? Gleichzeltig wird die Frage nach den Grenzen eines Rechts auf Bildung gestellt. Die Thenen der drei Kapitel sind:
• Rechtliche Grundlagen
• Pädagogisch-ethische Reflexion
• Sozialethische Reflexion

Schlüsselbegriffe der drei Kapitel sind: Entwicklung und Adressaten der Menschenrechte, Grundsätze der Menschenrechte, Merkmale menschenrechtlicher Forderungen, das Menschenrecht auf Bildung und Bildung als Materie der Menschenrechte, Bildsamkeit des Menschen und Bildung, Dimensionen von Bildung, Grundlegung eines sozialethischen Bildungsdiskurses, Bestimmungsmerkmale eines sozialethischen Bildungsdiskurses, Bildung, Subjektwerdung und soziale Teilhabe. Der Ertrag der Studie wird für die schnellen Leserinnen und Leser (insbesondere Entscheidungsträger der Politik) auf zweiunddreißig Seiten prägnant zusammengefasst. Die detaillierten Literaturhinweise (die in den Text integriert sind) regen zum vertiefenden Studium an.

Die zusammenfassende Würdigung dieser grundlegenden Untersuchung erlaubt nur exemplarische und punktuelle Hinweise auf wenige markante Aussagen.
Die Studie konzentriert sich auf die Erarbeitung einer pädagogisch-ethischen und sozialethischen Grundlegung des Rechts auf Bildung. Das Teilprojekt berührt zugleich einen zentralen Ausschnitt der aktuellen christlich-sozialethischen sowie sozialphilosophischen Gerechtigkeitsdebatte. Der Fokus des Gedankenganges liegt bei der pädagogisch-ethischen Diskussion zunächst auf dem „sich selbst bestimmenden Subjekt“, nicht auf den sozialen Gegebenheiten und Zuständen, unter denen die Bildungssubjekte agieren.

An dieser Stelle soll der Versuch gemacht werden, die Studie durch ausgewählte Zitate zu charakterisieren. Dieses Verfahren ist insofern berechtigt, da der Autor sehr prägnante Formulierungen zur Diskussion stellt. Diese sollen die weitere Debatte anregen und vertiefen:

  • „Bildung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die menschliche Freiheit.“
  • „Bildung bringt die Beziehungen zur Sprache, die Menschen zu sich selbst, zu ihren Mitmenschen und zum Gesamt der Welt eingehen. Dieses dreifache korrelative Selbst-, Fremd- und Weltverhältnis, das sich in Bildung ausdrückt und in das wir immer schon verstrickt sind, tritt uns nicht neutral gegenüber, sondern kann nur in Modus gedanklich und sprachlich vermittelter Auseinandersetzung ansichtig werden und zu Bewusstsein kommen“ (S. 134).
  • An dieser Stelle wird W. von Hunboldt erwähnt. Sein Denken kreist pädagogisch um drei Begriffe: „Individualität – Totalität – Universalität“. A. B. Kunze schreibt: „Erst alle drei Bildungsakte zusammen – Wissen, Werten und Entscheiden (oder auch: Erkennen, Urteilen und Wollen) – machen die Ganzheit eines Bildungsprozesses aus“ (S. 137).
  • An späterer Stelle stellt er fest: „BiLdung – so können die drei genannten Deutungshorizonte zusammengefasst werden – ist die Frage des Menschen nach sich selbst, die Fähigkeit zur verantwortlichen Selbstbestinnung und die Ausformung der eigenen Individualität“ (S. 140).
  • „Bildung meint genau diese Fähigkeit des Menschen, sich selbstbestimmt, selbstverantwortlich und schöpferisch mit sachlichen oder sittlichen Geltungsansprüchen auseinandersetzen zu können, also sachliche oder sittliche Zwecke zu setzen“ (S. 182).
  • „Die menschliche Würde lässt keine innere Abstufung gelten. Ihre Anerkennung manifestiert sich in der Anerkennung von unveräußerlichen, für alle gleichen Rechten, welche die Fähigkeit des Menschen zur Selbstbestimmung schützen“ (S. 273).
  • „Bildung im menschenrechtlichen Sinne soll umfassende Persönlichkeitsbildung und Menschenrechtsbildung sein“ (S. 293).
  • „Menschenrechtsbildung bleibt aus den aufgezeigten Gründen auf Werterziehung und Sinnkommunikation unverzichtbar angewiesen“ ( S . 311).

Rezension:
Gottfried Kleinschmidt
Einsteinstraße 21
71229 Leonberg-Ramtel

 

Axel Bernd Kunze:
Das Recht auf Bildung. Anforderungen an die rechtliche und politische Implementierung
(Ethik im Unterricht; 12), mit einem Vorwort von Prof. Dr. Ursula Reitemeyer-Witt, Münster (Westf.): Waxmann 2013, 112 Seiten

Das Recht auf Bildung verpflichtet den Staat, jedem Einzelnen Bildungschancen zu eröffnen und damit die Möglichkeit, frei und selbstbestimmt leben zu können. Zugleich sichert der Staat auf diese Weise die kulturellen Grundlagen des Zusammenlebens und auch sein eigenes Fundament als Rechts- und Kulturstaat. Allerdings darf der Staat diese Grundlagen nicht erzwingen. Er kann hierfür nur die äußeren Rahmenbedingungen garantieren, beispielsweise durch ein leistungsfähiges Bildungssystem. Staat und Gesellschaft bleiben auf die Entwicklung der Fähigkeiten ihrer einzelnen Glieder angewiesen. Diese können sich nur dann bestmöglich entwickeln, wenn jeder Einzelne die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Individuelle Freiheit und individuelle Verschiedenheit sind wichtige Voraussetzungen für Bildung. Die Studie fragt aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive, welche Konsequenzen sich aus dieser Einsicht für die Ausgestaltung eines Rechts auf Bildung ergeben.

Wie politisch ist die Elementarbildung?

Wie politisch ist die Elementarbildung? – Mit dieser Frage startete die laufende Fortbildungsreihe zur Nachqualifizierung Pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt nach der Sommerpause in die zweite Runde. Die Teilnehmerinnen beschäftigten sich unter der Leitung von PD Dr. Axel Bernd Kunze, stv. Schulleiter und Dozent, in der Seminarsitzung am 23. September dieses Jahres mit Fragen des Globalen Lernens, der Menschenrechtsbildung und der Demokratiepädagogik. Deutlich wurde, wie groß die Verantwortung von Erzieherinnen ist. Deren Tätigkeit kann als Menschenrechtsprofession bezeichnet werden: Erzieherinnen sollen die Kinderrechte achten und schützen. Sie sollen Kinder wichtige Kentnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie später für das Leben in einer globalisierten Welt benötigen. Sie sollen sie ermutigen, sich für die Rechte anderer einzusetzen. Und sie sollen die Kinder bereits in der Kindertageseinrichtung an Entscheidungsprozessen beteiligen, damit sie von klein auf eine aktive Rolle in der Demokratie einüben. Pädagogische Arbeit ist etwas anderes als Politik. Aber Erzieherinnen üben, wie das Fortbildungsmodul deutlich machte, politischen Einfluss aus durch das, was sie den Kindern auf ihren Lebensweg mitgeben – oder eben auch nicht.
Die Fortbildungsreihe läuft noch bis Ende November. Nach einem Jahr intensiver Arbeit erhalten die Teilnehmerinnen dann ein Abschlusszertifikat, das ihnen ermöglicht als Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen eingesetzt zu werden. Ein neuer Fortbildungskurs beginnt kurz vor Weihnachten.

Im Reformhaus der Bildung

Im Rezensionsportal literaturkritik.de findet sich eine interessante Rezension des Essaybandes „Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems“. Der Band stammt aus der Feder des F.A.Z.-Herausgebers Jürgen Kaube und vereint wissenssoziologische Betrachtungen zu den problematischen Reformentwicklungen in Schule und vor allem Hochschule. Der Band wird auch in der kommenden Ausgabe 4/2015 von „Engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ besprochen werden.

Die Rezension von Bernd Blaschke lesen Sie hier.

Jürgen Kaube: Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems, Springe a. D.: zu Klampen 2015, 174 Seiten, 18,00 Euro.

Checkliste zum Bildungsplan

Am 14. September 2015 veröffentlichte das baden-württemberische Kultusministerium die Anhörungsfassung des überarbeiteten Bildungsplans 2016. Die Veröffentlichung wurde nach den Kontoversen der vergangenen Monate mit großer Spannung erwartet. Die Initiative „Zukunft – Verantwortung – Lernen e. V.“ hat eine gelungene Checkliste zur Prüfung der neuen Bildungsplanentwürfe veröffentlicht:

http://www.bildungsplan2015.de/2015/09/14/checkliste-zur-anhoerungsfassung-des-bildungsplans-2016/

Grundkurs Menschenrechte vollständig

„Der Menschenrechtsbildung […] kommt insofern ein anderer Status zu, als sie einen Eigenwert als Querschnitt-Aufgabe hat: Neben dem ‚harten‘, also gesetzten und einklagbaren Charakter der Rechte zielt die Menschenrechtsbildung auf die ‚weiche‘ Seite: auf die Bildsamkeit von Menschen, die dann auch doch auch wieder in klare und deutliche Handlungsperspektiven münden soll. ‚ Auch wen die Menschenrechte unteilbar sind, kommt dem Recht auf Bildung menschenrechtspolitisch gleichwohl eine besondere Aufgabe zu. Denn die Menschenrechte bedürfen selbt der Förderung durch pädagogisches Handeln und sind zugleich ein wichtiger Schlüssel für die Inanspruchnahme anderer Rechte‘ (Kunze 2013: 19 f.).“

aus: Otto Böhm/Doris Katheder: Grundkurs Menschenrechte. Die 30 Artikel. Kommentare und Anregungen für die politische Bildung, Band 5, Würzburg: Echter 2015, S. 21 f.

Zitat: Axel Bernd Kunze: Das Recht auf Bildung. Anforderungen an die rechtliche und politische Implementierung, Münster (Westf.) u. a.: Waxmann 2013.

 

Mit Band 5 liegt der an der Bamberger Bistumsakademie Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg entstandene „Grundkurs Menschenrechte“ nun vollständig vor. Das fünfbändige Kommentarwerk wendet sich vor allem an Jugend- und Erwachsenbildungsreferenten, die in der Menschenrechtsbildung tätig sind. Band 5 kommentiert die Artikel 24 bis 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, darunter auch das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR 1948). Jeder Band enthält zudem einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt; in diesem Fall geht es um die „Menschenrechte als kommunales Entwicklungsfeld“ (S. 232 ff.).Die Einleitung des Bandes erläutert – unter Bezug auf den Aufbau des Kommentarwerks – zentrale didaktische Aspekte, die für die Menschenrechtsbildung von Bedeutung sind.

 

Gender und Schule

Gender und Schule –

Chancen und Grenzen des schulischen Erziehungsauftrags

Herbsttagung 2015 der Katholischen Elternschaft Deutschlands

 

Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr erlebt, wie sehr Bildungsfragen die Gemüter erhitzen und zum Anlass für gesellschaftliche Auseinandersetzungen werden können. Vermutlich handelt es sich um den ersten Bildungsplan, bei dem die Polizei gegen gewalttätige Ausschreitungen vorgehen musste. Im Vordergrund stand der Umgang mit sexueller Vielfalt im Schulunterricht. Das eigentliche pädagogische Problem allerdings liegt tiefer: Neuere kompetenzorientierte Bildungspläne legen nicht allein Kenntnisse und Fähigkeiten fest, welche Schüler am Ende können sollen. Sie beanspruchen auch, Einstellungen und Handlungsbereitschaften zu steuern. Damit überschreitet der liberale Verfassungs-, Rechts- und Kulturstaat seine Grenzen. Die Schule darf ein bestimmtes äußeres Handeln einfordern, nicht aber das Denken und Fühlen der ihr anvertrauten jungen Menschen normieren. Schule soll vielmehr zum selbständigen Denken und Handeln befähigen. Ähnliche Kritik wie in Baden-Württemberg regt sich inzwischen auch in anderen Bundesländern, in denen Bildungspläne reformiert werden sollen, so z. B. in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen.

Bildungsfragen sind zugleich Gesellschaftsfragen, das zeigen die aktuellen Kontroversen sehr deutlich. Dabei geht es um die Frage, welche Rolle Schule in Staat und Zivilgesellschaft einnehmen soll. Zu fragen ist nach den Chancen, aber auch Grenzen ihres Auftrags sowie nach den Möglichkeiten schulischer Bildung und Erziehung, nicht zuletzt im Rahmen der Werterziehung. Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei der Umgang mit Geschlechterfragen im Unterricht. Diese berühren einen Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit, in dem staatliche Übergriffe besonders deutlich erfahren werden. Zu fragen ist: Wie kann Schule zum selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit der eigenen Geschlechtlichkeit befähigen? Und wie kann Schule ihrem Auftrag, zum toleranten Umgang in einer pluralen Gesellschaft beizutragen, pädagogisch gerecht werden?

Die Katholisch-soziale Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster lud Anfang September auf Einladung der Katholischen Elternschaft Deutschlands dazu ein, sich diesen Fragen zu stellen. Der Referent ist selber im Schuldienst tätig und seit Jahren im bildungsethischen Fachdiskurs engagiert.

Den Vortrag finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung des Verbands zu seiner Herbsttagung finden Sie hier.

Pädagogik der Vielfalt?

„Vielfalt“ als Normalfall spätmoderner Pädagogik? –

lautet der Titel eines Kommentars von Axel Bernd Kunze im aktuellen Heft der Zeitschrift

Erwägen – Wissen – Ethik. Forum für Erwägungskultur, 26. Jahrgang (2015), Heft 2, S. 217 – 220.

Der Kommentar reagiert auf einen Beitrag von Annedore Prengel mit dem Titel: „Pädagogik der Vielfalt: Inklusive Strömungen in der Sphäre spätmoderner Bildung“. Weitere Kritiken stammen u. a. aus der Feder von Norbert Brieskorn, Elisabeth Meilhammer oder Anton Nuding. Am Ende des Heftes reagiert die Hauptverfasserin auf die insgesamt 45 Kritiken.

Daseinsvorsorge Bildung

„Das unbotmäßige Verhalten der Gewerkschaften zeigt darüber hinaus, dass das Streikrecht für öffentlich Tarifbeschäftigte neu geregelt werden muss. Im Bereich der Daseinsvorsorge, zu dem Kitas zählen, müssen Arbeitskämpfe eingeschränkt werden, damit das Wohl der Kleinsten besser geschützt wird.“
(Rainer Blasius im Beitrag „Verlierer sind die Kinder“ am 10. August 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung)

 

Die Erwartungen an den Staat sind kräftig gestiegen. An die Kosten denkt dabei niemand. Wer immer mehr vom Staat erwartet, muss den Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Daran hapert es, nicht nur bei Erzieherinnen. Doch „Arbeit mit Kindern“ ist noch kein hinreichendes Kriterium für eine höhere Besoldung. Das Gehalt bemisst sich nach Ausbildung, Leistung und der Komplexität einer beruflichen Aufgabe. Es gibt viele öffentliche Bereiche, die vergleichbar verantwortungsvoll sind wie die Arbeit im Kindergarten. Rainer Blasius hat daher Recht, wenn er in seinem Beitrag an anderer Stelle zu bedenken gibt, dass über die Vergütung im Kindergarten im „Gesamtgefüge des öffentlichen Dienstes“ zu diskutieren ist.
Der Erzieherstreik wird – neben höheren Abgaben – zu einer Entsolidarisierung im Öffentlichen Dienst führen und dessen Tarifgefüge in Schieflage bringen.

Geredet werden muss über die Entlohnung im Öffentlichen Dienst insgesamt. Und es muss gesellschaftlich darüber geredet werden, was der Staat leisten soll – und was nicht, damit dieser nicht überfordert wird und Kernbereiche der staatlichen Daseinsvorsorge sowie öffentlichen Sicherheit auf der Strecke bleiben.

Wer vom Öffentlichen Dienst hohe Qualität erwartet, muss dafür sorgen, dass dieser nicht weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt wird. Hierfür sollten die Berufsgruppen im öffentlichen Sektor gemeinsam kämpfen. Und sie sollten – wie zuvor die Lokführer – dafür kämpfen, dass das Streikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge nicht ausgehöhlt wird. Streik ist ein wichtiges Abwehrrecht der Beschäftigten. Wer Streiks in zentralen Kernbereichen verhindern will, muss verbeamten (was allerdings zur Voraussetzung hat, dass die dort Beschäftigten von der sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe nicht ausgeschlossen werden – dies wäre für sich genommen ein illegitimer Grund für Verbeamtung). Eingriffe in das Grundrecht auf Streik, von denen in diesem Sommer nicht allein in der F.A.Z. die Rede war, sind nicht hinnehmbar.

 

(Ich danke Peter Launer für anregende Hinweise.)

Für Freiheit im Bildungssystem

Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten für ein freiheitliches Bildungssystem und für Freiheit für Forschung und Lehre

 

Der Offene Brief wurde bereits 2012 gestartet, die Initiative für Freiheit im Bildungssystem wird aber weitergeführt. Wenn Sie die Initiative mittragen möchten, wenden Sie sich bitte an den Initiator, Herrn Dr. Jan Dochhorn: jan.dochhorn@durham.ac.uk

Der Offene Brief wurde veröffentlicht …:

  • in: Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik 88 (2012), S. 341 – 351.
  • als Anhang in: Axel Bernd Kunze: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München 2013, S. 71 – 81.

Den vollen Wortlaut des Briefes und die Liste der Erstunterzeichner finden Sie hier.

 

Die Diskussion über die Hochschulreformen kommt nicht zur Ruhe. So gerne die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung den Bologna-Prozess zu einem Erfolg deklariert, melden sich doch immer wieder Einsprüche der Betroffenen in Forschung und Lehre zu Wort, auch von Seiten der Studierenden. Eine neue Stellungnahme aus dieser Perspektive ist ein »Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten für ein freiheitliches Bildungssystem und für Freiheit von Forschung und Lehre«, den Jan Dochhorn in der Vierteljahrsschrift für Wissenschaftliche Pädagogik 2/2012 veröffentlicht hat und den 54 Mitunterzeichnende unterstützen (dort S. 341 – 351).
Jan Dochhorn ist als deutscher Staatsbürger zurzeit im Vereinigten Königreich beschäftigt und kennt die Verhältnisse im deutschen Bildungssystem aufgrund langjähriger Erfahrung. Der Offene Brief nimmt das Bildungssystem als ein Ganzes in den Blick, und dementsprechend gehören die Mitunterzeichnenden unterschiedlichen Fachdisziplinen an; der Bogen spannt sich von orientalischen Philologien bis zu den technischen Disziplinen. Unterschrieben haben nicht nur Studierende und Universitätsmitar-eiter, sondern auch Angehörige anderer Bildungsberufe, u. a. Lehrer und Pastoren.
Der Brief appelliert an die Freiheitsagenda des Bundespräsidenten: Freiheit ist in Deutschland auch heute bedroht, und zwar unter anderem durch ein Bildungssystem, in dem sowohl Lernende wie Lehrende mehr und mehr ihrer Eigeninitiative beraubt werden. Grund ist nicht zuletzt die Einführung marktanaloger Steuerungsmechanismen, die in Bildung und Wissenschaft nicht Effizienz fördern, sondern Niveauabsenkung, Bürokratisierung und Verschwendung. Die Folgen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sind unabsehbar. Eine Umgestaltung des Bildungssystems ist drin-gend erforderlich. Verlangt wird unter anderem:

  • ein Abbau der Nachfragesteuerung: Je mehr Bildungseinrichtungen davon abhängen, wie viele Aspiranten sie aufnehmen oder wie viele Examina sie vergeben, desto stärker sind sie gezwungen, ihr Anforderungsniveau abzusenken. Marktmechanismen führen hier zum Gegenteil volkswirtschaft-licher Produktivität und müssen durch pädagogisch sinnvolle Steuerungssysteme ersetzt werden
  • ein wissenschaftliches Studium: Studierende sollten ein Recht haben, schon auf Bachelor-Niveau wissenschaftlich zu studieren. Unter anderem muss der Zugang zu fachfremden Seminaren unbürokratisch ermöglicht werden.
  • eine Abkehr vom Totalitarismus der Gegenwart: Philologisch-historische Fächer werden heute entweder abgewickelt oder auf die Gegenwart verengt. Gegen diese Vereinseitigung von Wissenschaft muss vorgegangen werden.
  • ein Rückbau der Drittmittelfinanzierung von Wissenschaft zugunsten grundständiger Förderung: Drittmittelanträge kosten Ressourcen und landen mehrheitlich in den Papierkörben der Bewilligungsbürokratie. Sie fördern außerdem Konformismus. Eine grundständige Förderung von Forschung ist volkswirtschaftlich sinnvoller und zugleich eher wissenschaftskonform.
  • eine Abkehr von prekären Arbeitsverhältnissen in Bildung und Wissenschaft: Befristete Arbeitsverhältnisse sollten für Schulen wie Universitäten die absolute Ausnahme sein. Teilzeitarbeit sollte es ausschließlich auf Wunsch der Beschäftigten geben. Privatdozenten sollten für ihre Arbeit bezahlt werden. Solange der Staat als Arbeitgeber sich hochqualifizierten Mitarbeitern gegenüber wie eine unseriöse Ausbeuterfirma geriert, wird eine tiefgreifende Entfremdung meinungsbildender Kreise von der Politik kaum zu verhindern sein.

(Pressemitteilung vom 17. Oktober 2012)

Wenn Sie den Offenen Brief unterstützen möchten oder Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Senior Lecturer Dr. Jan Dochhorn

jan.dochhorn@durham.ac.uk