Schlaglicht: Streik als öffentliche Geiselnahme?

Die Katholische Soziallehre hat bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein? So schreibt es Max Weinkamm, ehemals Energiepolitischer Referent im Vorstandsstab der Bayernwerk AG, Geschäftsführer des Kolping-Bildungswerkes Bayern und Sozialreferent der Stadt Augsburg, in der aktuellen Ausgabe von ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen (CV). Der Titel seines Beitrags: „Der Streik als öffentlche Geiselnahme“ (Ausgabe 6/2020, S. 57 f.).

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Der Dritte Weg der Kirchen kennt kein Streikrecht. Man mag dazu stehen, wie man will. Die Kirche hat allerdings bis heute kein eigenes Modell der Lohnfindung zu Wege gebracht, sondern schließt sich den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst an. Verzichteten die Kirchen darauf, würden sie zahlreiche Fachkräfte verlieren. Auch Weinkamm bleibt die Antwort schuldig, wie auf andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Ein Schiedsgericht – wie vorgeschlagen – könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Den Streik im Öffentlichen Dienst als „Geiselnahme“ zu verzerren, ist populistische Stimmungsmache. Genauso könnte man sagen, eine Verkäuferin im Einzelhandel nehme die Konsumenten in „Geiselhaft“. Weinkamms Beispiele lassen eine andere Vermutung aufkommen: Man will einen Staat, der das Leben schön macht, aber bitte zu geringen Kosten. Die Erziehung der Kinder bleibt erste Pflicht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Es gibt gute Gründe für Kindertageseinrichtungen. Doch wer staatliche Leistungen will, muss die Berufe im Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Alles andere ist  unehrenhaft und vertragsbrüchig. Und dort wo der Staat aus hoheitlichen Gründen Streiks ausschließen will, muss er verbeamten.

Spielt Weinkamm mit seiner Kolumne „Ansichtssache“ auf die diesjährigen Warnstreiks in Kindergärten und im Nahverkehr an? Dann soll er Ross und Reiter nennen. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine coronabedingte Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen. Nicht die Erzieherinnen haben Eltern die Kinderbetreuung verweigert, sondern die Dienstgeberseite wollte sich aus der Verantwortung stehlen.

Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt, zerstört die Tarifautonomie und macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese als „Eigennutz“ verunglimpft, begeht ein Foul.

Pädagogikunterricht: Neue Ausgabe widmet sich der Digitalisierung des Faches

Unser Land hat in diesem Jahr eine Phase des erzwungenen Lernens von zuhause aus erlebt. Viele Schulen mussten in kurzer Zeit Strukturen des digital unterstützten Arbeitens aus dem Boden stampfen. Noch ist offen, welche Lehren wir aus dieser Erfahrung ziehen werden. Wird die Digitalisierungseuphorie in Schule und Bildungspolitik einen kräftigen Schub bekommen? Oder wird vielmehr rasch eine digitale Ernüchterung einsetzen? – jedenfalls rascher, als es vor einigen Jahrzehnten im Fall des Programmierten Lernens oder der Sprachlabore der Fall war, die am Ende in vielen Schulen leer standen. Eines zeigt sich jedenfalls schon jetzt: Lernen ohne Beziehung gelingt nur begrenzt. Schule braucht die erzieherische Begegnung.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich den Chancen und Grenzen digitaler Unterrichtsformate für das Fach.

Herausgeber der Zeitschrift ist der Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. Ullrich Bauer, Universität Bielefeld; Prof. Dr. Klaus Beyer, Universität Köln; Prof. Dr. Armin Bernhard, Universität Duisburg-Essen; Jun.-Prof. Dr. Katharina G. Gather, Universität Paderborn; Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Universität Bonn.

Urs Buhlmann rezensiert „Die Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Urs Buhlmann rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 26. November 2020 den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie:

Urs Buhlmann (Rez.): Die Zwei-Regimenter-Lehre ist nicht tot. Mit glasklaren Argumenten legen katholische und evangelische Autoren dar, warum es sich lohnt, den Staat in der Theologie wiederzuentdecken, in: Die Tagespost v. 26. November 2020, S. 42.

„Klare Widerrede zum gängigen Diskurs durchzieht den thesenartig aufgebauten Band, der bereits neueste Entwicklungen aufnimmt: In der Coronakrise sind Grenzschließungen auf einmal wieder möglich, Ausgangssperren werden verhängt, von einem Primat der Wirtschaft vor der Politik ist wenig zu bemerken. Der Staat ist ‚wieder da‘; die Autoren dieses glasklar argumentierenden Sammelbandes plädieren dafür, dass auch die theologische Wissenschaft ihn neu entdecken möge.“ (Urs Buhlmann).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020.

Weitere Informationen über den Band: https://www.eva-leipzig.de/product_info.php?info=p4984_Wiederentdeckung-des-Staates-in-der-Theologie.html

Eine „Wiederentdeckung des Staates“ ist wünschenswert – dort, wo es um genuin staatliche Aufgaben geht, die der Staat gegenwärtig oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt. Der Rechtsstaat ist in vielen Bereichen überfordert. Stattdessen besetzt der Staat immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Nur ein Beispiel: In einer Situation, da wir auf 180 Milliarden Staatsdefizit zusteuern, wäre die Entbindung wirtschaftlicher Produktivität notwendig, nicht eine neue Quote für Unternehmensvorstände. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Der Begriff „Bildungsgerechtigkeit“ hat seit Beginn der PISA-Studien eine steile Karriere durchlaufen. Die bildungspolitische Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit zielt auf gleiche Bildungschancen für alle, betrifft also vorrangig die Struktur des Bildungssystems. Davon zu unterscheiden bleibt die Frage, wie Schule dem Einzelnen gerecht werden kann und wie die Forderung nach Gerechtigkeit auf das pädagogische Handeln der Schule hin ausgelegt werden kann.

aus: Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“?, in: Elternforum (2020), Heft 3/4, S. 18 f.

Die Zeitschrift Elternforum, herausgegeben von der Katholischen Elternschaft Deutschlands, finden Sie unter https://www.katholische-elternschaft.de/ked-publikationen/elternforum.

Neuerscheinung: Ein neuer Anfang

Wir mögen dabei zunächst an Psalm 91 denken, in dem es heißt: „Denn er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen. Sie tragen dich auf ihren Händen, damit dein Fuß nicht an einen Stein stößt; du schreitest über Löwen und Nattern, trittst auf Löwen und Drachen.“ Dem Beter, der auf Gott vertraut, wird zugesichert, dass Gottes Boten ihn schützend begleiten. Jesus wird als jemand eingeführt, dem die lebens- und gottfeindlichen Mächte des Bösen nichts anhaben können. Immer wieder zeigen uns die Evangelien Jesus als jemanden, dem selbst die Dämonen gehorchen.

In der kurzen Notiz über die Versuchung Jesu, wie Markus sie uns schildert, steckt aber noch etwas anderes. Löwen und Giftschlangen können Jesus nichts anhaben – im Gegenteil: Jesus vermag mit den wilden Tieren zusammen zu leben. Für die jüdische Vorstellungswelt zur Zeit Jesu waren die wilden Tiere im paradiesischen Urzustand, in der Zeit vor dem Sündenfall, noch zahm.

Der Anfang der Schöpfung wiederholt sich in Jesus. Er ist der Gerechte, der als ein neuer Adam eingesetzt wird – oder, wie Paulus im ersten Brief an die Gemeinde in Korinth schreibt, als der „letzte  Adam“. Der „erste Adam“ wurde ein irdisches Lebewesen – und hat gesündigt. Der „letzte Adam“ wurde lebendig machender Geist – und hat in der Versuchung standgehalten.

aus einem Predigtvorschlag in:

Axel Bernd Kunze: Ein neuer Anfang, in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 18 (2021), Heft 1, S. 171 – 185.

Kolumne: Verantwortete Freiheit und Corona

Die Corona-Krise führt weiterhin zu Einschränkungen vieler Grundrechte. In der Kolumne vom 26.11.20 greift Dr. Axel Bernd Kunze, promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler, diese Thematik an ausgewählten Beispielen auf und erläutert, warum es stets eine Abwägung zwischen den Interessen der Einzelnen und denen der Gesellschaft geben müsse.

Zum Weiterlesen: Die sozialethische Kolumne aus der Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 26. November 2020 finden Sie auf den Internetseiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle unter https://www.ksz.de/meinung-verantwortete-freiheit-und-corona/

Aus der Kolumne: Soll voller Präsenzunterricht auch ohne Abstand unter allen Umständen aufrechterhalten bleiben? Alles andere wäre bildungsungerecht; Eltern fehle die Betreuung, sagen die einen. Der Staat habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber Lehrern, fordern deren Verbände. Die Zeit wurde verschlafen, die Schulen auf eine zweite Welle vorzubereiten sowie administrativ zu entlasten, damit diese sich auf einen anspruchsvollen Hybridunterricht konzentrieren könnten. Zum Recht auf Bildung gehört der Anspruch auf Unterricht, aber auch der Gesundheitsschutz für Lehrende. Beides muss abgewogen werden. Stattdessen fühlen sich viele Lehrer von der Politik vergessen.

Schlaglicht: Grundrechtliche Konflikte in der Schule zwischen Integrationsfunktion und individueller Freiheit

Zunehmende Vielfalt macht das Leben nicht allein bunter. Nein, sie führt auch zu Wertkonflikten. Dies hat man auch in der Kultuspolitik erkannt. Wie sollen Schulen mit Grundrechtskollisionen umgehen? Eine neue Broschüre der staatlichen Schulaufsicht gibt Auskunft. Zunächst viele Fallbeispiele, dann Hinweise zu den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Werbeverbot, Beutelsbacher Konsens usw.). Federführende Autorin ist eine Professorin der Universität Göttingen. Beim ersten Durchsehen scheint die Broschüre relativ neutral formuliert zu sein – man ist heute ja schon ganz anderes gewohnt. Die Fallkommentare sind juristisch und ethisch plausibel, sie entsprechen der geltenden Rechtslage und diese wird unvoreingenommen dargestellt.

Beim genaueren Hinsehen stellt sich aber auch noch ein anderer Eindruck ein: Die invididuelle Freiheit wird zunehmend beschnitten zugunsten der Integrationsfunktion der Schule – ein Beispiel: Schüler müssen auch dann auf einen Klassenausflug mit, wenn die Einhaltung religiöser Speisevorschriften nicht sichergestellt ist. Die Integrationsfunktion der Schule sei höher zu gewichten als die individuelle Religionsfreiheit. Von einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes sei nicht auszugehen, da alle Kinder dasselbe zu essen bekommen und die Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung sowohl eine Schlechter- als auch Besserstellung aufgrund religiöser Merkmale verbieten. Man wird abwarten, ob die Auffassung des Staates im Konfliktfall gerichtsfest ist.

Die Tendenz geht bei mehr Pluralität in eine Richtung: weniger individuelle Freiheit, mehr kollektive Anpassung. Momentan geht es um Einzelfälle, die juristische und politische Tendenz hinter dieser Güterabwägung kann aber auf Dauer auch für die gesellschaftliche Mehrheit einen Verlust an Freiheit bedeuten. Es ist auf Dauer nicht gleichgültig, wie das Staatsvolk zusammengesetzt ist, auch wenn die Stralsunder Rede der Kanzlerin anderes suggerierte. Bei Verfassungsrechtlern konnte man dies schon immer nachlesen.

Schlaglicht: Notwendige Einschränkungen von Grundrechten müssen zeitlich befristlich sein

Eine denkwürdige, leider wenig hoffnungsvoll stimmende Woche neigt sich dem Ende entgegen: Es war wahrlich keine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie, die wir in Deutschland erlebt haben. Im Gegenteil: Ein Parlament, von einer Fraktion abgesehen, gibt sich selbst auf. Die politisch Verantwortlichen haben die Spaltung unseres Landes und die Polarisierung unserer Gesellschaft in dieser Woche auf gefährliche Weise weiter vorangetrieben; und die Parlamentarierer haben sich eine selbst verschuldete Niederlage beigebracht. Ein großer Teil des bürgerlichen Lagers hat den Kampf um die Freiheit in weiten Teilen aufgegeben. Wenn die F.D.P.-Fraktion sich in einer solchen Situation einer Klage in Karlsruhe nicht anschließen wollte, zumal nach Lindners Rede, kann der institutionalisierte Liberalismus einpacken.

Damit ist wohlgemerkt nicht gesagt, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen sinnlos oder unverhältnismäßig seien. Im Gegenteil: Dieselben Parteien, die im Bundestag den neuen Infektionsschutzregelungen zugestimmt haben, vernachlässigen weiter auf gefährliche und unverantwortliche Weise denselben in den Schulen, die man auf Biegen und Brechen offenhalten will, ohne hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen – auf Kosten der Lehrkräfte, für die es offensichtlich keine Fürsorgepflicht der Dienstgeberseite zu geben scheint. Die F.A.Z. hat in ihrer Samstagsausgabe die „Wutrede“ einer Frankfurter Lehrerin veröffentlicht, die auf das bildungspolitische Versagen in dieser zweiten Pandemiewelle hinweist.

Nur braucht es über die notwendigen Einschränkungen der Grundrechte eine parlamentarische Debatte. Und die entsprechenden Ermächtigungen der Exekutive müssen immer zeitlich befristet sein – genau das aber hat der Bundestag in seiner Mehrheit verneint. Vom Bundespräsidenten, der mittlerweile wie andere politische Entscheidungsträger ebenfalls Partei geworden ist, war nicht zu erwarten, dass er verfassungsrechtliche  Zweifel hegen wird. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden wird. Einen Hinweis auf einen Widerspruch, der in dieser Woche ebenfalls sichtbar wurde, habe ich in den Zeitungs- und Internetkommentaren allerdings vermisst: Hatten dieselben Politiker nicht im ersten „Lockdown“ gerade Victor Orbán vollmundig wegen eines solchen Vorgehens kritisiert?

Angesichts einer solchen Entwicklung hege ich durchaus starke Zweifel an einer Staatsgläubigkeit, die sich aktuell in einer neuen Laizismusdebatte bahn bricht. Wir sollten vorsichtig sein, dem Staat allzu großen zivilreligiösen Einfluss auf die gesellschaftlichen Orientierungswerte zuzuschreiben. Ja, wir brauchen einen starken Staat, der seinen Kernaufgben innere und äußere Sicherheit gerecht wird (vgl. A. Dietz, J. Dochorn, A. B. Kunze, L. Schwienhorst-Schönberg: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020). Aber der Staat muss auf verlässlichen, rechtsstaatlich kontrollierten und durch Gewaltenteilung eingehegten Institutionen basieren.