Zwischenruf: Der gerufene Name

Transzendentalkritische und dialogische Überlegungen zur Existenzweise von Pädagogik und Sozialethik

Von Dr. Hans-Michael Tappen (Schüler von Marian Heitger)

»Ein Mensch, der so leer wird, dass er sich durch die Armut des Anderen spiegeln kann – nicht um sich darin zu besitzen, sondern um der unvertretbaren Freiheit des Gegenübers Raum zu geben.«

I. Die Grammatik des Namens und der transzendentalkritische Anspruch

Wenn ich bei meinem Namen gerufen werde – als katholischer Religionslehrer, als Berater oder Bewährungshelfer und als Schüler Marian Heitgers –, so vollzieht sich darin kein bloßes Aktenzeichen menschlicher Identität. Mein Name, Michael, birgt in seiner hebräischen Wurzel keine feststellende Behauptung, sondern die radikale Frage: Wer ist wie Gott? Wer transzendentalkritisch denkt, kann seinen eigenen Namen nicht als gesicherten Besitz verwalten. Ihn hinauszutragen bedeutet, ihn über das eigene Ego hinweg nach außen zu öffnen und zugleich über ihn hinauszufragen.

Die Vernunft darf in diesem Horizont nicht als ein beherrschendes Blicken missverstanden werden. Sie muss Einsicht sein – eine Kraft des Lichtes, die zugleich im Vernehmen und Hören verankert ist. Sehen bedeutet dann, in der Weise der Person mit sich eins zu sein. Person, verstanden in ihrer ursprünglichen Wortbedeutung von per-sonare: Was durchtönt mich? Das Handeln im pädagogischen oder seelsorgerlichen Raum wandelt sich so in ein bekennendes Begreifen.

II. Sehen und Hören: Die Phänomenologie der Entäußerung

Im Anschluss an das Denken Martin Bubers offenbart sich das Hören als eine ganz andere Bewegung als das distanzierte Sehen. Während das Sehen die Verankerung im Bei-sich-Sein sichert, streckt sich das Hören ins Scheinbare des Nichts aus. Im Moment des echten Hörens findet eine radikale Selbstenteignung statt. Der Name gewinnt seine eigentliche Gestalt erst im Gegenüber – im Du.

Menschliches Leben ist daher keineswegs bloße Struktur, sondern wesentlich Stimme. Erkenntnis erfordert, das Bild zusammen mit seiner Herkunft zu begreifen. Wenn das Bild immer das Bild von etwas ist, so stellt sich die existenzielle Frage: Wessen Genitiv tragen wir? Wer nach sich selbst fragt und dies im Raum des eigenen Namens tut, erkennt, dass der Name seinen Genitiv nicht abstreiten kann. Wir können nach uns selbst nur als Ausgesetzte fragen – als Wesen, die stets über ihren eigenen Namen hinausgehen.

III. Unverfügbare Freiheit: Marian Heitger und Martin Buber im Gespräch

In der transzendentalkritischen Pädagogik Marian Heitgers ist Freiheit keine empirisch erzeugbare Eigenschaft, sondern die unhintergehbare Bedingung der Möglichkeit von Erziehung überhaupt. Pädagogische Autonomie bedeutet, dass die Freiheit des Zöglings vom Erzieher weder hergestellt noch determiniert werden kann; sie muss vielmehr als unverfügbare Voraussetzung geachtet werden. Erziehung verfehlt ihr eigenes Wesen, sobald sie das Gegenüber zum Objekt technischer Formungs- oder Steuerungsprozesse degradiert.

Hier trifft sich Heitgers kritischer Denkansatz auf fruchtbare Weise mit dem dialogischen Prinzip Martin Bubers. Wo Heitger die wissenschaftstheoretische und transzendentale Grenze pädagogischen Verfügens zieht, beschreibt Buber die existenzielle Wirklichkeit des menschlichen Begegnens: Die Freiheit des Subjekts verwirklicht sich nicht in der monadischen Isolierung des Ichs, sondern im In-Beziehung-Treten zum Du.

Im verdinglichenden Ich-Es-Verhältnis wird das Gegenüber analysiert, beurteilt und zweckhaft eingeordnet – eine Gefahr, die der Pädagogik stets droht, wenn sie sich in bloßer Methodik, Leistungsdiagnostik und Funktionalisierung erschöpft. Das Ich-Du-Verhältnis hingegen entzieht sich jeder Zweck-Mittel-Kategorie. Für die pädagogische und ethische Praxis bedeutet die Verknüpfung beider Denker:

Erstens ist Freiheit keine schrankenlose Beliebigkeit, sondern die Freiheit zur Antwort. Die transzendentalkritische Autonomie bei Heitger schützt die Würde des Zöglings vor pädagogischer Übergriffigkeit; die dialogische Bezogenheit bei Buber verortet diese Autonomie im konkreten, vernehmenden Angesprochensein.

Zweitens bleibt die pädagogische Beziehung ein Wagnis der Unverfügbarkeit. Der Erzieher kann das Du nicht erzwingen, sondern sich nur in wacher Präsenz dafür bereithalten.

Drittens wird der Mensch am Du zum Ich. Autonomie ist damit nicht isolierte Selbstbezogenheit, sondern die Fähigkeit, aus eigener Existenz heraus in der Verantwortung für den Anderen zu stehen.

IV. Wesen als Wohnen und die Flucht in den Schoß des Ichs

Das Suchen nach sich selbst ist ein Akt der Einwilligung und der Bejahung, eine Ausnahme, in der sich das Subjekt selbst riskiert. Denn wer verrät uns, auf welchen verschlungenen Wegen wir zu uns selbst gekommen sind? Ein Mensch, der sich durch die Armut des Anderen spiegelt, erfährt, dass die Freiheit des Anderen weder hörbar noch sichtbar erzwingbar ist. Der Andere muss selbst konkrete, für mich unerfahrbare Freiheit sein; von sich selbst her muss er aus eigener Existenz heraus mithören und mitsprechen. Erst im Hörbarwerden des Ich-Du-Wir findet der Prozess der Selbstverwirklichung statt – im Nachkommen des eigenen Namens unter dem Risiko der inneren Ferne.

Die Wesensgestalt des Namens ist immer bestimmt durch Verheißung. Das mittelhochdeutsche Wort wesan bedeutet ursprünglich wohnen. Man wohnt im eigenen Namen, erfährt darin aber zugleich die Verwundbarkeit einer Existenz auf Abbruch. Aus der Angst vor der Verheißung entspringt die Versuchung, den Namen zu punktualisieren: Ich bin ich und du bist du. Die Transzendenz der Verheißung wird hierbei durch die Beliebigkeit von Möglichkeiten ersetzt; man träumt sich um die Punktualität des eigenen Lebens herum.

In dieser Verweigerung von Verheißung und Handlungskontinuität wurzeln existenzielle Ängste: Die Hysterie als Angst vor der Notwendigkeit des Selbstseins und die Neurose als Angst vor der Selbstverständlichkeit immerwährenden Handelns. Wer vor der Namensgebung flieht und seinen Namen nicht als Gabe hinschenken will, macht ihn schließlich zum bloßen Schoß seines Ichs. Er verschließt sich in einer isolierten Immanenz.

V. Das Unveröffentlichte und die Replik an die Sozialethik

Es gibt Dimensionen des Unveröffentlichten und Unverfügbaren, die man nur erkennt, wenn man sie im Verborgenen belässt. Ein solches reflexives Wissen wird im positiven Vergessen und Sinkenlassen fruchtbar: Ich kann nicht ich selbst sein, ohne dass ich im Tiefsten bereits im Selbst ein Du bin.

Gegenüber der Debatte auf bildungsethik.com um die Frage von Axel Bernd Kunze, ob mit der Christlichen Sozialethik heute noch Staat zu machen sei, drängt sich aus transzendentalkritischer Sicht die Replik auf: Was ist das für ein Staat, der sich nicht in der Gestalt des Denkens verwirklicht?

Ein Gemeinwesen, das die Freiheit des Einzelnen rein funktional oder technisch verkürzt, verfehlt seinen eigentlichen Auftrag. Christliche Sozialethik behält ihre kompromisslose Aktualität genau darin, dass sie den Staat an seine geistige und personale Voraussetzung erinnert: Sie fordert eine Ordnung ein, die den Menschen in seiner unvertretbaren Würde, in seiner Ausgesetztheit und in seiner unverfügbaren Freiheit anerkennt.

Zum Autor:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist promovierter Pädagoge (Universität Wien, in der Tradition Marian Heitgers). Er verbindet jahrzehntelange Erfahrung im staatlichen Justizdienst (u. a. Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe) mit religionspädagogischer Praxis an Berufsschulen. Seine Schwerpunkte liegen an den Schnittstellen von Bildungsethik, Lebensbegleitung und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Zwischenruf: Cui bono? Die Entsorgung der Transzendenz im Schulalltag

Transzendental-kritische Anmerkungen zur Brauchbarkeit der Christlichen Sozialethik

Von Dr. phil. Hans-Michael Tappen

Ist mit der Christlichen Sozialethik heute noch ein Staat zu machen? Die von PD Dr. Axel Bernd Kunze aufgeworfene Frage gewinnt gerade im alltäglichen Vollzug der beruflichen Bildung eine existenzielle Dringlichkeit. Wer heute an beruflichen Schulen unterrichtet, erlebt die schleichende Verdrängung der Transzendenz nicht als abstraktes Theorem, sondern als handfeste Krise im Klassenzimmer.

I. Die Immanenzfalle des Bildungsalltags: Angst vor dem Verworfensein

Die Beobachtungen aus der Unterrichtspraxis zeichnen ein deutliches Bild: Verstärkt durch die Nachwirkungen der Corona-Isolationsphasen, die Herausforderungen multiethnischer Heterogenität und eine fortschreitende digitale Trivialisierung zeigt sich bei vielen Heranwachsenden eine Verkennung der eigenen Transzendenzdimension. Das Bewusstsein, als Person von Gott bei seinem Namen gerufen zu sein, weicht einer ausschließlichen Einordnung des Lebens in Lust- und Nutzenkategorien.

Dieses Verharren in der Beschleunigungsimmanenz wird durch ein hemmungsloses „Kick- und Klick-Verhalten“, den Druck der Arbeitswelt sowie den verbreiteten Rückgriff auf Stimulanzien verfestigt. Wenn der Schulalltag vom Messbarkeits-Paradigma, von Qualitätsstandards, Algorithmen, Excel-Tabellen und einem verflachten Sprachgebrauch beherrscht wird, erscheint die Anstrengung der Vernunft im täglichen Vollzug zunehmend als lästig.

Dahinter verbirgt sich eine tiefsitzende Angst vor dem Verworfensein. Aus Furcht vor Kontrollverlust zieht sich das Subjekt in eine erstarrte „Ich-heit“ zurück und verweigert die Dynamik des Samenkorns: Es will nicht sterben, um Wandlung und Frucht zu ermöglichen, sondern klammert sich an das bloße Überleben. So spaltet das System das Sein in feindliche Gegensätze: Leben gegen den Tod, Tag gegen die Nacht, Tun gegen das Nichttun. Das Denken verkommt zur reinen Überlebensmechanik.

II. Pädagogische Schärfung: Das Ich-Du, polare Einheiten und die Metapher des Baumes

Dieser Befund fordert Pädagogen heraus, die eigenen Sinne zu schärfen. Wenn Bildung mehr sein soll als die Bereitstellung funktioneller Humankapazitäten, müssen wir mit den Schülern einen Weg einschlagen, der im Sinne Immanuel Kants zum Gebrauch des eigenen Verstandes anleitet.

Transzendental-kritische Pädagogik (in der Tradition Marian Heitgers) begreift Metaphysik nicht als starres Lehrgebäude, sondern als einen gedanklichen Prozess – als ein reflektiertes „Durch-die-Welt-Gehen“. Im multiethnischen Schulalltag bedeutet dies, der durchökonomisierten Alltagswelt die Maske zu entreißen und Verschiedenheiten im unmittelbaren Dialog zu entbinden. Dies gelingt nur in einer Sprache, die nach Martin Buber das echte „Ich-Du“ stiftet und Gemeinschaftlichkeit jenseits bloßer Nützlichkeit ermöglicht.

Dazu gehört das Wiederentdecken der polaren Einheiten im pädagogischen Handeln:

  • Sprechen und Schweigen: Ein Sprechen, das das Schweigen als Feind bekämpft, verkommt zum Steuerungsbefehl. Erst das „Schweigen in der Sprache“ öffnet die Dimension des Transzendenten im Wort als Raum der Ehrfurcht.
  • Halten und Lassen: Bildung erfüllt sich nicht im permanenten Machbarkeitswahn, sondern in der Gelassenheit des Gewährenlassens. Das Schweigen im Sprechen und das Lassen im Tun schützen die Unverfügbarkeit des Edukanden.

Sinnbildlich lässt sich dieser Selbstvollzug im Licht der Vernunft mit einem Baum vergleichen: Ein Baum wächst nur in dem Maße in das Licht der Selbstverwirklichung, wie er in den dunklen Boden hineinschaut, aus dem er lebt – in das Bewusstsein der eigenen Herkunft, Begrenztheit und Endlichkeit. Wo der Blick in diese Tiefe verweigert wird, verkommt Leben zur flachen Funktion.

III. Wissenschaftlicher Anspruch und die kritische Gegenfrage: Cui bono?

Ist ein solches Denken im Schulalltag bloße Phantasterei? Keineswegs. Es ist streng wissenschaftlich und argumentativ, weil es nach den Bedingungen der Möglichkeit von Freiheit und Würde fragt. Wer im Ethik- oder Religionsunterricht so denkt, betreibt keine unzulässige Spekulation, sondern schützt das Subjekt vor der totalen Vereinnahmung durch die Zwecke des Marktes.

Gerade deshalb müsste mit einer Christlichen Sozialethik heute dringend noch Staat zu machen sein. Doch der Befund der Praxis fordert eine Gegenfrage heraus: Warum zeigt der Staat ein abnehmendes Interesse an dieser sozialethischen Fundierung? Cui bono – wer profitiert davon?

Die Antwort liegt nahe: Ein System, das den Menschen primär als ökonomischen Datensatz und reibungslos funktionierendes Zahnrad begreift, empfindet die Erinnerung an das Unverfügbare als störend. Eine Christliche Sozialethik, die den Edukanden als bei seinem Namen gerufene Person versteht und ihn lehrt, Leben und Tod, Halten und Lassen als Ganzes anzunehmen, bleibt der unersetzliche Stachel im Fleisch einer rein immanenten Gesellschaft.

Zum Autor des Gastbeitrages:

Hans-Michael Tappen ist promovierter Pädagoge (Universität Wien, in der Tradition Marian Heitgers) und psychoanalytischer Supervisor. Er verbindet jahrzehntelange Erfahrung im staatlichen Justizdienst (u. a. Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe) mit religionspädagogischer Praxis an beruflichen Schulen. Seine Schwerpunkte liegen an den Schnittstellen von Bildungsethik, Lebensbegleitung und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Zwischenruf: Ein transzendental-kritischer Zwischenruf

Von Dr. phil. Hans-Michael Tappen

„Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?“ – Diese von PD Dr. Axel Bernd Kunze aufgeworfene Grundfrage zwingt uns Theologen und Pädagogen zur ehrlichen Bestandsaufnahme. Die Antwort darauf entscheidet sich an der Frage, ob wir den Menschen noch als ein auf Transzendenz hin ausgerichtetes Wesen begreifen – oder ob wir ihn längst an eine rein immanente Verwendungs- und Messbarkeitslogik ausgeliefert haben.

I. Das Jona-Syndrom: Die Flucht aus der Transzendenz

Das Buch Jona ist kein harmloses alttestamentliches Märchen, sondern eine existenzielle Fallstudie über den Rückzug des Subjekts vor dem Anspruch des Absoluten. Jona, der „Sohn des Amitai“ („Sohn der Wahrheit“), leidet an einer tragischen Verwechslung: Er hält seine eigene, verfestigte Vorstellung von Ordnung und Gerechtigkeit für die absolute Wahrheit.

Wo die göttliche Transzendenz ihn auffordert, ins Licht der Vernunft zu treten und sich dem radikal Fremden (der Stadt Ninive) zu stellen, wählt Jona die Flucht nach innen – den Regressus ad uterum. Im Bauch des Fisches, eingepfercht zwischen „Kot und Samen“, zieht er sich in die ultimative solipsistische Schutzhöhle zurück.

Er spürt seine Endlichkeit, wagt es aber nicht, seine eigenen Wurzeln dem Wind der Wirklichkeit auszusetzen, aus Angst, zu verdörren wie die spätere Rizinusstaude. Lieber flieht er vor dem gesellschaftlichen WIR und verweigert das ICH-DU (im Sinne Martin Bubers). Er spaltet das Sein in feindliche Gegensätze: Leben gegen den Tod. Jona lässt sich über Bord werfen – nicht aus rettender Liebe, sondern aus der resignativen Ichlosigkeit eines Menschen, der keinen tieferen Sinn mehr reflektieren kann.

II. Die Verflachung zur „PISA-Bildung“: Wenn das Denken erstickt

Wenn wir heute auf den Zustand von Kirche, Gesellschaft und Bildung blicken, begegnen wir Jonas Flucht im institutionellen Maßstab. In vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer flachen „Gott-ist-tot“-Theologie wird die Auferstehung oft zur bloßen „sozialen Metapher“ verharmlost. Die Kirche erzieht zu einem immanenten, morallastigen Humanismus.

In der Bildungsethik führt dieser Ausfall der Vertikalen direkt in die PISA-Bildung:

Vom Subjekt zum Datensatz: Bildung wird nicht mehr als Befähigung zur Freiheit und Verantwortung vor dem Absoluten verstanden, sondern verkommt zum pragmatischen „Punkte-Sammeln“.

Die Illusion des Gemachten: In Qualitätsmanagement, Kompetenzgerede und Excel-Tabellen versucht das System, das menschliche Sein einzukästeln.

Doch wo das Denken wirklich lebendig ist, hinterlässt es keine administrativen Spuren. In einer digitalisierten „Kick- und Klick-Gesellschaft“ wird dem Menschen das haptische Gegenüber entzogen. Die bürokratische Datenwelt ist die moderne Fortsetzung von Jonas Fischbauch: Das System bleibt unter sich, berührt aber die Existenz des Menschen nicht mehr.

III. Das „Schweigen in der Sprache“ als Schutzraum der Würde

An dieser Stelle erweist sich die transzendental-kritische Pädagogik (in der Tradition Marian Heitgers) als unverzichtbares Korrektiv. Wenn ich mich als Pädagoge im Heitger’schen Sinne „zur Vernunft zwinge“, erkenne ich: Das tiefste Selbst (die Einmaligkeit und Würde) des Edukanden ist kein empirisches Objekt, das sich in Kompetenzrastern erfassen ließe. Das eigene Antlitz des Menschen bleibt dem letzten begrifflichen Zugriff entzogen – es ist unsagbar.

Das erfordert eine Unterscheidung zweier Formen des Schweigens:

1. Das Schweigen nach der Sprache: Das bloße Verstummen, die Sprachlosigkeit oder die bürokratische Kälte.

2. Das Schweigen in der Sprache: Die Dimension des Transzendenten innerhalb des Wortes. Es ist der verbliebene Raum der Ehrfurcht im pädagogischen Gespräch. Das Schweigen in der Sprache schützt die Freiheit des Educanden vor dem Machbarkeitswahn der Institutionen. Es signalisiert: „Ich fordere deine Vernunft heraus, aber ich beherrsche dich nicht. Dein tiefstes Wesen gehört dir und Gott allein.“ Wo dieses Schweigen getötet wird, verkommt die Sprache zum reinen Steuerungsbefehl.

IV. Der Verlust des Futur II und die paulinische Antwort

Wo die Transzendenz gekappt wird, verarmt auch die Grammatik unseres Lebens. Es vollzieht sich der schleichende Verzicht auf das Futur II („Es wird gewesen sein“).

Ohne die Perspektive einer vollendenden Zukunft kollabiert das Leben vom dynamischen Vektor (einer gerichteten Bewegung mit Herkunft und Ziel) zur statischen Existenz im atemlosen Präsens. Man dreht sich im Kreis der eigenen Immanenz.

Mit einer solchen schrumpfenden Grammatik ist in der Tat kein Staat – und erst recht keine Erziehung – mehr zu machen. Denn ohne Transzendenz gäbe es keinen Grund, das eigene Leben für andere einzusetzen.

Erst wo wir die Enge der Immanenz durchbrechen, wird die paulinische Dimension greifbar: Die Auferstehung ist keine verblassende soziale Metapher, sondern eine Wirklichkeit im JETZT. Wo das starr gewordene ICH im Wagnis des DU zum WIR findet, bricht die Auferstehung mitten in unserer Gegenwart auf.

Fazit

Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Ja – aber nur, wenn sie sich weigert, sich den Logiken des reinen Nützlichkeitsdenkens anzupassen. Eine zukunftsfähige Bildungsethik darf den Menschen nicht an PISA-Punkte und Excel-Tabellen ausliefern. Sie muss den Mut besitzen, ihn wieder als Person zu begründen, die beim Namen gerufen ist – nicht um im Schutz solipsistischer Systeme zu verharren, sondern um im Licht von Vernunft, Glauben und Verantwortung nach Ninive aufzubrechen.

Zum Autor des Gastbeitrages:

Hans-Michael Tappen ist promovierter Pädagoge (Universität Wien, in der Tradition Marian Heitgers) und psychoanalytischer Supervisor. Er verbindet jahrzehntelange Erfahrung im staatlichen Justizdienst (u. a. Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe) mit religionspädagogischer Praxis an beruflichen Schulen. Seine Schwerpunkte liegen an den Schnittstellen von Bildungsethik, Lebensbegleitung und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Rezension: Gut gebrüllt, Löwe! – oder: Wider die Tyrannei der Gleichheit

Jeder gelingende Bildungsschritt führt zu mehr Ungleichheit. Im Prozess der Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, macht sich der Einzelne zu dem, der er in den Grenzen der Natur und des Rechts sein will – und er entscheidet, welchen Gebrauch er von den ihm offenstehenden Chancen zur Bildung machen will.

Dennoch hält sich das egalitaristische Vorurteil, gerecht sei im Bildungssystem allein, was zu immer mehr Gleichheit führt. Wo Bildung als Gleichmacherei missverstanden wird, gehen Individualität und Freiheit verloren. Ein Weg, der in die „Tyrannei der Gleichheit“ führt. Gerechtigkeit verwirklicht sich hingegen in der polaren Spannung von Gleichheit und Freiheit. Wo Gleichheit nicht als Diskriminierungsverbot, sondern als Ergebnisgleichheit verstanden wird, bleiben Anstrengungsbereitschaft und Leistung auf der Strecke – mit der Folge, dass Bildungstitel nicht mehr halten, was sie versprechen, sowie Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr bekommen, was sie vom Bildungssystem zu recht erwarten sollten. Wo Bildungsabschlüsse durch beständige Niveauabsenkung immer mehr entwertet werden, weil sich das System immer mehr an der unteren Leistungsskala orientiert, bleiben am Ende alle auf der Strecke.

Mathias Brodkorb, ehemaliger Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, und Klaus Zierer, Schulpädagoge an der Universität Augsburg, ziehen gegen eine Bildungspolitik (und auch eine Bildungsethik) zu Felde, die Gleichheit zum Dogma erhoben hat. Ihnen geht es in ihrer Streitschrift nicht darum, Lösungen für eine veränderte Bildungspolitik oder Pädagogik vorzuschlagen. Dies wäre ein zweiter Schritt. Zunächst gilt es, die Prediger der Gleichmacherei und ihre Illusionen zu entzaubern – und dies mit analytischer Präzision, scharfer Zunge, ungehemmter Streitlust und ohne falsche Rücksichtnahmen. Wer die intellektuelle Polemik liebt (leider eine fast in Vergessenheit geratene akademische Tugend), kommt voll auf seine Kosten.

Es geht um den Verlust historischen Denkens, Fehlauffassungen von Begabung, falsche Kausalitätsannahmen und die Halbgötter einer Gesellschaftstransformation mithilfe der Bildung, von Marx bis Bourdieu. Warum müssen wir für die Bildung streiten? Weil viel auf dem Spiel: gesellschaftlicher Zusammenhalt und individuelle Verantwortung. Bildung wird nicht mit dem Einzelnen gemacht, sondern Bildung ist das, was jeder – unter Hilfe anderer – aus sich selbst macht. Und hier liegt schon die falsche Grundannahme vieler bürokratischer Bildungsreformen, die viel Steuergeld, aber auch pädagogische Motivation und Energie kosten. Dem setzen die Autoren entgegen – wohlwissend, dass es dafür kaum medialen Beifall geben wird: „Die Komplexität des menschlichen Lebens lässt sich nicht mit einfachen Botschaften und denselben Instrumenten für alle bewältigen. Wer die bestehenden Probleme im Bildungssystem tatsächlich lösen will, muss dieser Komplexität in die Augen schauen. Und das heißt: Er muss bereit sein, Ungleiches ungleich zu behandeln“ (S. 152). Und bereit sein, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. „Tyrannei der Gleichheit“ geht dieses Wagnis ein.

Mathias Brodkorb, Klaus Zierer: Tyrannei der Gleichheit. Für mehr Gerechtigkeit in Schule und Gesellschaft, Berlin: MSB Mathes & Seitz 2026, 191 Seiten.

Sammelrezension: Zwei Studienbücher, die sich sinnvoll ergänzen

Thomas Kesselring: Ethik im Bildungswesen. Bildung zu Selbstbestimmung und Verantwortung (utb; 6495), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2025, 263 Seiten.

Roland Reichenbach: Ethik der Bildung und Erziehung (utb; 4859/Grundstudium der Erziehungswissenschaft),  Paderborn: Ferdinand Schöningh 2018, 269 Seiten.

Thomas Kesselring, der durch sein „Handbuch Ethik für Pädagogen“ in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft innerhalb der Pädagogischen Ethik bekannt ist, hat nun eine sozialethische Ethik des Bildungswesens vorgelegt. Diese wählt einen wertbezogenen Zugang und verbindet somit die vorgängige subjektbezogene Perspektive, die Bildung eröffnet, mit sozialethischen Fragen nach deren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der ethischen Gestaltung sekundärer Bildungszwecke. Eine solche Verschränkung beider Perspektiven ist für eine Sozialethik der Bildung keineswegs selbstverständlich und macht den besonderen Wert von Kesselrings Werk aus.

Der Band setzt zunächst mit Überlegungen ein, wie Bildung als Wert verstanden und ausgelegt werden kann. Bildung wird dabei pädagogisch zunächst als Wert an sich, als Selbstzweck betrachtet. Als „öffentliches Gut“ besitze Bildung aber auch eine wichtige Rolle für das gemeinsame Zusammenleben – und damit kommt die sozialethische Perspektive ins Spiel. Für die Pädagogische Ethik zeigt Kesselring auf, welche Rolle Wertfragen in der Bildung spielen und wie Bildung und Werterziehung zusammenspielen.

Nach diesem Präludium gliedert sich das Werk in drei Hauptteile, die mit den drei Schlagworten Wirtschaft – Macht – Entwicklung überschrieben werden können: Zunächst diskutiert Kesselring die ökonomischen Bedingungen der Bildung und die Bedeutung des Bildungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft (I.).  

Hierauf diskutiert Kesselring verschiedene Modell der Ethikbegründung – von Aristoteles bis Kant (II.). Den Schwerpunkt legt Kesselring, der vor seinem Ruhestand in Deutschland und der Schweiz lehrte, auf die Diskursethik nach Habermas und Apel. Damit ist die Machtfrage aufgerufen, die in der pädagogischen Beziehung wie im Bildungssystem in verschiedener Gestalt eine Rolle spielt. Kesselring diskutiert die ethischen Herausforderungen, die hier für eine Berufsethik von Lehrkräften ansichtig werden, einmal unter der pädagogischen Frage der Autonomieförderung, das andere Mal unter der Frage, wie sich Chancengleichheit sozialethisch und pädagogisch umsetzen lässt. Deutlich wehrt der Verfasser ein Missverständnis ab: Machtausübung ist kein Machtmissbrauch. Macht ist ein Ermöglichungsfaktor – auch in der Pädagogik. Hier wäre nach der Betonung der Diskursethik auch ein deutlicher Bezug auf Kants bleibende Frage möglich gewesen: Wie kann die Freiheit bei dem Zwange kultiviert werden? Denn pädagogische Beziehungen sind in verschiedener Hinsicht asymmetrische Beziehungen. Das ist anzuerkennen. Und mit dieser Tatsache ist pädagogisch verantwortlich umzugehen, ohne dass der Zwang zur Freiheit umdeklariert werden dürfe, wie Kesselring mahnt. Dies wäre unaufrichtig und könne Kinder psychisch schädigen. Gerade deshalb will Kant nicht Freiheit „durch“ Zwang kultivieren.

Der dritte Hauptteil (III.) beleuchtet die moralische Entwicklung der Heranwachsenden, und dies nicht zuletzt unter Rückgriff auf Piagets klassisch gewordene Auffassung der Entwicklungsstufen und Kohlbergs Theorie der Moralentwicklung. Die Darstellung läuft am Ende auf die Verallgemeinerungsregeln und damit auf einen menschenrechtlichen Zugang zu Bildung hinaus: eine wichtige Universalisierungsleistung, die im Rahmen der Moralerziehung alters-und entwicklungsangemessen anzubahnen ist. Zum Abschluss des Bandes weitet Kesselring noch einmal den Blick auf die ökologischen Grundlagen eines humanen Zusammenlebens, indem er Bildungs-, Tier- und Ökologische Ethik miteinander ins Gespräch bringt.

Gelingende Bildungsprozesse, wenn sie der Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen entsprechen sollten, müssen auch aus sozialethischer Sicht mehr sein als eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur. Kesselring zeigt eine Sozialethik der Bildung, die angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen über eine gerechtigkeits- und gleichheitsfixierte Maßnahmenpädagogik hinausblickt und dem Anspruch folgt, eine freiheits- und wertorientierte Perspektive auch beim sozielethischen Zugang zu Bildung und Erziehung beständig mitzudenken.

Folgt Kesselring vorrangig einer bildungsbezogenen Linie, bietet sich Roland Reichenbachs „Ethik der Bildung und Erziehung“ begleitend bestens an. Reichenbachs Werk ist zweierlei: Studienbuch wie Essaysammlung – und wer Reichenbach kennt, weiß: Seine Essays versprechen nicht allein Erkenntnisgewinn, sondern zugleich Lesefreude. Erfrischend, gekonnt, gewitzt bügelt Reichenbach gängige Vorstellungen gegen den Strich und eröffnet somit auch altgedienten Pädagogen immer wieder Ahaerlebnisse und neue Einsichten.

Die gesammelten Essays beschäftigen sich mit der Zumutung des Erziehens, dem Umgang mit Konventionen, dem pädagogischen Modewort der Authentizität oder der regulativen Idee der Autonomie. Es geht um Verantwortung und den Umgang mit Ungleichheit, um Fürsorge und Gefühle, Tugend und Kompetenz, um Herzensbildung und Berufsethos. Eines wird immer wieder deutlich: Erziehung geht nicht ohne Beziehung. Hierfür braucht es den engagierten Lehrer, der mehr ist als ein Lernbegleiter. Reichenbachs Erziehungsethik ist ein deutlicher Widerspruch gegen konstruktivistische, technokratische oder technologische Missverständnisse von Lernen: Wo der Lehrer als Person verschwinde, werde Lernen sinnfrei. Im Bildungsprozess gehe es darum, sich auf eine gemeinsame Welt auszurichten und diese zu teilen. Reichenbach spart nicht mit scharfer Kritik, stets intelligent vorgetragen: Die Vorstellung, jeder konstruiere sich seine eigene Welt, sei letztlich psychopathologisch. In der Konsequenz blieben die Heranwachsenden in ihren esoterischen Wünschen gefangen.

Dabei rehabilitiert Reichenbach auch Vorstellungen, die einer vermeintlich rationalen Pädagogik ausgetrieben worden sind: Besondere Lesefrüchte versprechen die beiden Kapitel zum „Sentimentalismus“ und zum Dilettantismus in der Pädagogik.

Wer sich mit bildungsethischen Fragen aus einer genuin pädagogischen Perspektive näher beschäftigen will, sollte beide Bände in seine Hausbibliothek aufnehmen.

Sammelrezension: Coronaaufarbeitung – auch eine Bildungsaufgabe

Mia Breusing: Corona kontrovers I. Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 47 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers II. Zielsetzung und Vorgehensweisen der Regierungen im Vergleich (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 46 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers III. Maßnahmen und Folgen (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 48 Seiten.

Hans-Jürgen Papier, Ursula Münch, Gero Kellermann (Hgg.): Die Zukunft der liberalen Demokratie. Grundlagen, Pandemie- und Klimapolitik (Tutzinger Studien zur Politik; 21), Baden-Baden: Nomos 2025, 163 Seiten.

Hans-Jürgen Papier formuliert den springenden Punkt gleich im Auftaktbeitrag des Bandes. Schwerwiegende Notlagen könnten Grundrechtseinschränkungen notwendig machen. Doch der Zweck heilige eben nicht jedes Mittel. Doch müssten diese Wertkonflikte auf dem Boden der Verfassung gelöst werden. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ ist kein geeigneter Ratgeber für den Rechts- und Verfassungsstaat, wie Papier zu Recht anmerkt.

Rückblick

Angesichts einer nationalen Krisenlage können Grundrechtseinschränkungen zur Sicherung des Gesamtsystems an Grundfreiheiten durchaus gerechtfertigt sein, im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes auch auf einfachgesetzlichem Wege oder durch eine befristete, parlamentarisch hinreichend kontrollierte und immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfte Ermächtigung der Exekutive. Den hohen Anforderungen, die sich angesichts gravierender Grundrechtskonflikte stellen, angemessen gerecht zu werden, braucht es ein selbstbewusstes Parlament, das auch unter Handlungsdruck nicht auf kontroverse Debatten verzichtet, die Maßnahmen der Exekutive eigenständig prüft und bereit ist, notwendige Abwehrrechte zu formulieren. Soll den Parlamenten nicht allein eine reaktive Rolle verbleiben, müssen der Exekutive starke, proaktive Informationspflichten abverlangt werden. Die notwendige politische Willensbildung darf einerseits nicht in informelle Gremien ausgelagert werden, andererseits muss ein breiter, unvoreingenommener, freier gesellschaftlicher Diskurs gesichert bleiben.

Immer wieder müssen die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe geprüft werden, muss gefragt werden, ob die freiheitseinschränkenden Maßnahmen einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Unsere ethischen Grundorientierungen werden in einer Ausnahmesituation einem Stresstest ausgesetzt. Doch auch in einer Ausnahmesituation bleibt die kritische Reflexion über Moral auf eingeführte ethische Kriterien angewiesen. Zentrale Grundprinzipien ethischer Abwägung und Entscheidungsfindung sind etwa die Kriterien der sachlichen Angemessenheit, Widerspruchsfreiheit oder Verhältnismäßigkeit. Versuche hingegen, aus der Lage heraus aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen eine Krise und können schnell auf Abwege führen.

Denn wo sich der Rechtsstaat ohne Not vorschnell in einen Notrechtsstaat wandelt, wird eine Politik effektiver und rationaler Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr gerade nicht gestärkt – im Gegenteil: Sprunghafte, willkürliche, widersprüchliche Entscheidungen können die Folge sein. Die Krisenpolitik verliert an Vertrauen und Akzeptanz. Wo sich aber Krisenmaßnahmen nicht mehr auf Einsicht in ihren Sinn und ihre Notwendigkeit stützen können, muss der Staat zunehmend Druck aufbauen, ein Klima der Angst erzeugen und Gefolgschaft erzwingen. Sollen hingegen grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden, müssen neue Herausforderungen und Krisen im Rahmen bewährter rechtsstaatlicher, verfassungspolitischer und ethischer Traditionen bewältigt werden. Das wäre auch in der Coronakrise möglich gewesen, wenn man es ernsthaft gewollt hätte. Doch die Politik hat in weiten Teilen einen anderen Weg eingeschlagen.  

Die Folgen sind bis heute spürbar und prägen weiterhin die Wahlkämpfe. Eine faire, transparente und angemessene Aufarbeitung des Coronaunrechts steht bis heute aus. Die damals bewusst in Kauf genommene Polarisierung ist bis heute deutlich spürbar.

Mangelnde Gewaltenteilung

Papier rekurriert vor allem auf den Bedeutungsverlust des Parlaments, der in den Coronajahren spürbar war. Die Abgeordneten haben sich das Heft von einer verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten aus der Hand nehmen lassen. Hierin ist Papier zuzustimmen.

Aber der ehemalige Verfassungsrichter ist klug genug, nicht deutlich zu werden. Er will weiterhin im politischen Geschäft mitspielen. Am Ende bleibt seine Warnung vor Opportunismus und Populismus, ohne wirklich Ross und Reiter zu nennen. Politiker wollen wiedergewählt werden, müssen also in bestimmter Hinsicht „populistisch“ sein, orientiert an den Wünschen und Erwartungen der Wähler. Aber dies allein wird wohl nicht erklären, warum die etablierte Politik angesichts von Corona so kopf- und maßlos reagiert hat. Und es war gerade die bürgerliche Mitte, welche die für den Rechts- und Verfassungsstaat konstitutive uneingeschränkte Herrschaft des Rechts seinerzeit schwer beschädigte.

Der vorliegende Band dokumentiert eine Tagung des Forums Verfassungspolitik der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, die sich am 9. und 10. Juli 2021 mit der „Zukunft der liberalen Demokratie“ beschäftigte. Die beiden Hauptteile des Bandes – „Grundlagen der liberalen Demokratie“ sowie „Demokratie, Pandemie und Klimaschutz“ – werden jeweils durch eine Zusammenfassung der Tagungsdokumentation, die Gero Kellermann, einer der Herausgeber, besorgt hat, ergänzt.

Transformationsprozesse

Edgar Grande benennt drei Veränderungen, welche die Nachkriegsdemokratie durchlaufen habe. Diese habe sich zur Parteien-, Verhandlungs- und Mediendemokratie gewandelt. Alle Fragen würden nach dem Schema von Regierung und Opposition angegangen – auch dort, wo dies nicht angemessen sei. Die Mehrheitsdemokratie verliere an Bedeutung – stattdessen werde verhandelt, bis möglichst ein Konsensus unter allen Beteiligten gefunden sei. Die Medien orientierten sich in ihrer Berichterstattung vor allem am unterstellten Nachrichtenwert – und die Politik umgekehrt strebten vor allem nach Aufmerksamkeit mithilfe von Versprechungen und Ankündigungen.

Die Folge sei ein Steuerungstrilemma angesichts unvereinbarer Handlungsarenen und Regelsysteme: Verhandlungen würden parteipolitisiert und dadurch erschwert und zugleich ins Licht der medialen Öffentlichkeit gezogen, und die Medien trieben die Parteien in eine Dauerpolarisierung. Beschädigt würden am Ende sowohl der Wettbewerb um politische Ämter und die Mechanismen politischer Entscheidungsfindung als auch die öffentliche Darstellung der Politik.

Grande wertet die Entwicklung als irreversiblen Transformationsprozess. Auch seine Analyse läuft auf eine Populismuskritik zurück, ohne dass der Politikwissenschaftler genau definiert, was er darunter versteht. Populistische Parteien verdankten ihrem Aufstieg den Defiziten der realen Verfassung sowie ihren Leistungs- und Repräsentationsdefiziten. Inhaltlich konkret wird Grande nicht. Ob Grandes Vorschläge tatsächlich dazu geeignet sind, bestehende politische Probleme zu lösen oder nur Symptome zu kurieren, mag am Ende dahingestellt bleiben. Die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze könnte Reformen erleichtern, aber auch die ohnehin schon schwache Stellung der Länder im föderalen Bundesstaat weiter unterlaufen. Formen konsultativer Bürgerbeteiligung würden vermutlich weniger die Repräsentation erhöhen, als vielmehr Politik noch intransparenter und zum Spielball einer einseitig linken Zivilgesellschaft machen. Und drittens – ja, das Zauberwort politische Bildung.

Ein realistisches Wissen über politische Mechanismen sowie politische Urteilsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für die reale Teilhabe am politischen Leben. Doch Bildung ist zuallererst Befähigung zum Selberdenken, nicht ein Instrument zur Herstellung politisch erwünschter Ansichten. Vielleicht verstehen viele Wähler schon heute mehr von politischen Fragen, als Wissenschaftler auf Tagungen bereit sind anzunehmen. Es gab durchaus ernstzunehmende Gründe, warum nicht alle den damaligen Grundannahmen der Coronapolitik bereitwillig folgen wollten. Und nicht wenige Zweifel haben sich hinterher als gar nicht so unbegründet herausgestellt.

Frage nach der Verhältnismäßigkeit

Der Rechtswissenschaftler Horst Dreier konstatiert in seinem Beitrag, dass die „Grundrechte im Zuge der Pandemiebekämpfung in historisch einmaliger Weise eingeschränkt, nicht aber suspendiert“ (Papier u. a., S. 95) worden seien. Gerichte hätten zwar in Bezug auf alle Abwägungsregeln einzelne Maßnahmen verworfen, sei es als unverhältnismäßig, ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen. Die großen Linien der Politik seien aber im Großen und Ganzen bestätigt worden. Also alles bestens?

Hat es die Schweiz besser gemacht? Daniel Thürer unternimmt einen Blick in das südliche Nachbarland. Im Vergleich zu Deutschland war die Coronapolitik dort deutlich föderalistischer angelegt. Angesichts der wachsenden Bedeutung internationaler und völkerrechtlicher Verflechtungen steht eine solche Politik unter Druck. Der Züricher Völkerrechtler bleibt gegenüber der konkreten Coronapolitik weitgehend unkritisch und wünscht sich am Ende seines Beitrags mehr Führungsstärke vonseiten des Bundesrates.

Manfred Schröder, Rechtswissenschaftler aus Passau, nimmt dann das Verfassungsgebot des Klimaschutzes in den Blick, bei dem die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen nicht minder im Raum steht wie bei den Coronamaßnahmen. Zumindest vorsichtig formuliert Schröder Bedenken, dass sich mit der „Absehbarkeit“ zukünftiger Beeinträchtigungen wirklich eine verfassungsfeste Diskussion führen ließe: „Die mit dieser Begründung zu erwartenden, absehbar schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte ließen sich nur rechtfertigen, wenn sie mit der Verfassung insgesamt im Einklang stünden und insbesondere verhältnismäßig wären; ansonsten bestünde ein Unterlassungsanspruch des einzelnen Grundrechtsträgers“ (S. 130 f.).

Bürgerliches Fundament

Die vorliegenden Beiträge stellen die üblichen Annahmen über die Coronakrise oder den Klimawandel, wie sie in der gesellschaftliche Mitte geführt werden, nicht infrage. Die Zeit ist mittlerweile weitergegangen. Wenn Dreier in seinem Beitrag davon spricht, dass der „interessanteste Teil“ in der Debatte über den Grundrechtsschutz in der Pandemie noch vor uns liege, könnte das als Aufruf zu einer sorgfältigen Aufarbeitung gelesen werden. Doch gerade eine solche steht bis heute noch aus.

Gerade in Deutschland wird der notwendige Aussöhnungsprozess nicht leicht fallen, da hierzulande wenig Erfahrung mit zivilreligiösen oder identitätsstiftenden Ritualen besteht, auf der aufgebaut werden könnte. Doch wenn ein Aussöhnungsprozess gelingt, hat dieser nicht allein eine heilende Seite im Blick auf die verursachten Verletzungen, sondern auch eine präventive, die künftigen Verwerfungen vorbeugen kann. Hoffentlich werden sich am Ende dieser moralischen Krise noch genügend Einzelne mit bürgerlichem Selbstverständnis finden, die eine ethische Neugründung unserer Wert- und Verfassungsordnung anzustoßen bereit sind.

Kleiner geht es jedoch nicht. Denn es braucht eine selbstbewusste, mutige, am Freiheitsideal orientierte bürgerliche Öffentlichkeit, die sich schützend vor die Verfassung stellt, sich kollektivistischen Zumutungen entgegenstemmt und in der streitbar um das bessere Argument gerungen wird, jenseits politischer Nötigung und jenseits der Vereinnahmung des Einzelnen durch übermächtige gesellschaftliche Kollektive. Dies alles aus dem Bewusstsein heraus, dass der Gemeinschaft so am besten gedient ist.

Von dieser bürgerlichen Fundierung der liberalen Demokratie ist im Band allerdings so gut wie gar nichts zu lesen. Das verwundert, insofern der Bürger nicht weniger als der Souverän der Verfassungsordnung ist. Und – daran muss eine Akademie für politische Bildung offenbar erinnert werden: auch das aktive Subjekt jeder politischen Bildung.

Pädagogische Aufarbeitung

Den Umgang mit grundrechtsrelevanten Krisen wie der Coronakrise aufzuarbeiten, bleibt nicht nur eine politische, sondern auch pädagogische Aufgabe. Der Wochenschau-Verlag hat hierzu drei Hefte mit Unterrichtsreihen herausgegeben: Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (I), Zielsetzung und Vorgehensweise der Regierungen im Vergleich (II) sowie Maßnahmen und Folgen (III).

Der erste Band der dreiteiligen konsekutiv aufgebauten Reihe ist durchwachsen. Die vorgelegten Materialien laden tatsächlich dazu ein, die Unsicherheit der Entscheidungsträger während der Coronakrise nachzuvollziehen, die begrenzte Aussagekraft von statistischen Daten und politischen Einschätzungen zu diskutieren und die eigene Urteilsbildung zu schulen. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass es im Politikunterricht schwer sein wird, die medizinischen und naturwissenschaftlichen Aussagen einzuordnen. Wenn die Lernenden hier nicht vorschnell für eine partikulare Sicht vereinnahmt werden sollen, wäre bei der Unterrichtsplanung genügend Zeit einzubauen, die vorliegenden Materialien einzuordnen und möglicherweise auch noch mit weiteren Stimmen zu korrelieren – denn die Diskussion ist seit 2022 weitergegangen, was auch den Einbezug neuerer Positionen wichtig macht. Möglicherweise bieten sich an dieser Stelle auch Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zwischen Politik-, Biologieunterricht und Gesundheitslehre. Bei einer am Überwältigungverbot und Kontroversitätsgebot ausgerichteten Unterrichtsplanung können die vorliegenden Hefte aber dazu beitragen, die politische und ethische Urteilsfähigkeit wie die hermeneutischen Kompetenzen der Schüler zu stärken. Allerdings braucht es hierzu noch ein eigenes Kapitel im Rahmen der Unterrrichtsreihe, mit dem die politischen Abwägungs- und ethischen Vorzugsregeln eigens eingeführt werden, damit die notwendige Abwägung auch systematisch, methodisch kontrolliert und argumentativ begründet von den Lernenden geleistet werden kann.

Zwischenruf: Neuer Christlicher Religionsunterricht leistet einen Bärendienst

Anmerkungen zu: Michael Althaus: Reli für alle zusammen, in: Kirchenzeitung. Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 16/2026 vom 2. August 2026, S. 17

Mit dem neuen Schuljahr startet in Niedersachsen der Christlche Religionsunterricht. Das neue Fach soll weiterhin bekenntnisgebunden sein, wird darüber hinaus aber mit vielen modischen Hochglanzbegriffen aufgeladen. Eine Frage stellt die Kirchenzeitung nicht: Wird das neue Fach den Heranwachsenden eine Heimat bieten können? Wer konfessionelle Identiät nicht ernstnimmt, nimmt den Einzelnen nicht ernst. Kinder und Jugendliche müssen sich zuerst mit der eigenen Herkunft, Identität und dem eigenen Glauben beschäftigen, bevor interkonfessionelle oder interreligiöse Perspektiven verständlich werden. Dieser Schritt soll didaktisch offenbar übersprungen werden. Am Ende steht eine indifferente Lernumgebung, die Heranwachsende im Alltag sowieso schon zur Genüge vorfinden und die gerade keine Orientierung bietet und das religiöse Lernen eher erschwert als unterstützt. Es geht mehr um Alltagsrelevanz als um vertieftes Verstehen. Damit verschenkt der Religionsunterricht sein genuin schulisches Potential. Die Heranwachsenden werden in ihrer Lebenswelt festgehalten und nicht in ihrer religiösen Identitätsbildung gestärkt – am Ende ein Bärendienst, den die Kirchen hier für die Glaubensweitergabe leisten. Dabei finden gerade profilierte Glaubensangebote unter Jugendlichen gegenwärtig einen deutlichen Zulauf.

Zwischenruf: Die Entwurzelung des Lebensbaumes – Wider die Dystrophie im KI-Zeitalter

Ein Gastbeitrag von Hans-Michael Tappen

Die aktuelle Debatte um die Neuerscheinung „Wider die Dystopie – Bildung im KI-Zeitalter“ greift zu kurz, wenn sie nur technologische Zukunftsszenarien diskutiert. Das eigentliche Drama unserer Gegenwart ist keine abstrakte Dystopie der Maschine, sondern eine Dystrophie der Kultur – ein chronischer, lebensbedrohlicher Fehlwuchs, dessen Ursachen tief in unserer Bildungsgeschichte liegen.

Ein gesunder Baum wächst im Licht, vertikal orientiert nach oben, zur Sonne, zum Erhabenen – zu El, dem transzendenten Gott des Alten Testaments. Seine Standfestigkeit verdankt er dem Verborgenen: den tiefen, im metaphysischen Erdreich verankerten Wurzeln. Doch seit der 68er-Generation und der durch sie beflügelten Gott-ist-tot-Theologie erleben wir eine fatale Fehlveredelung.

Im Drang nach absoluter Autonomie und Selbsterkenntnis will der moderne Mensch sich ganzheitlich spiegeln. Er will der Baum sein, der sich selbst betrachtet. Doch um sich im Spiegel der eigenen Immanenz zu sehen, muss der Baum sich umdrehen – er muss seine eigenen Wurzeln aus der schützenden, nährenden Erde reißen. Er trennt das Diesseits radikal vom Jenseits. Hinzu kommt, dass das Licht, dem der Baum entgegenwachsen sollte, heute zutiefst vernebelt ist: durch die Erosion intakter Elternhäuser, durch eine einseitig ideologisierte Fremd-Früherziehung und durch technokratische Pisa-Reformen, die Bildung auf messbare ökonomische Funktionen reduzieren.

Die katastrophalen Konsequenzen dieser Entwurzelung sehen wir heute im Klassenzimmer: Es herrscht eine Generation von solipsistischen, im digitalen Spiegel gefangenen Einzelbäumen. Parallel zu den strukturellen Fehlentwicklungen vollzieht sich im Nahbereich der Familie ein tiefgreifender Verlust: Durch die Allgegenwart von Smartphone und KI bricht das Haptische, das leibhaftig Greifbare im existenziellen Ich-Du-Verhältnis weg. Wo keine körperliche Geborgenheit und kein reales Gegenüber mehr erfahrbar sind, wird die digitale Scheinwelt zur chronischen Fluchtrettung. Berauscht von der permanenten Klick- und Kick-Sucht algorithmischer Welten vegetiert die Jugend im künstlichen Licht einer sekundenschnellen Dopamin-Zufuhr. Und weil der organische, menschliche Geist mit diesem technokratischen, hyperbeschleunigten Tempo biologisch nicht mehr schritthalten kann, wird der morsche Stamm mittels Substanz-Optimierung durch Ritalin künstlich gedüngt und funktionstüchtig gespritzt. Wir kurieren chemisch am Symptom, während die Lebensader längst versiegt.

Ein solchermaßen entwurzelter, solipsistischer Baum hat dem aufkommenden Sturm der Zeit nichts mehr entgegenzusetzen. Er steht schutzlos im Zentrum eines doppelten Prozesses: Einerseits wird der gemeinsame Boden durch unverbundene multi-kulturelle Strömungen und einen postmodernen Wertrelativismus zunehmend atomisiert. Andererseits trifft diese innere Haltlosigkeit auf die vitale, kompromisslose Metaphysik des Islamismus, der in dieser Gemengelage als Axt bereits am Stamm liegt.

Die Kirchen müssen endlich umkehren. Sie müssen weg von der profanen Gleichmacherei und sich wieder klar positionieren: hin zum leidenden Christus und zur Auferstehung. Das bedeutet nicht, die christliche Vielfalt zu verbergen, sondern die gelebte Nächstenliebe wieder aus ihrer metaphysischen Quelle zu speisen. Wenn wir dem Solipsismus den barmherzigen Samariter entgegenhalten, dann müssen wir anerkennen: Nur wenn ein wirklicher, transzendenter Grund da ist, wird ein Mensch bereit sein, sein Leben für den Nächsten hinzugeben. Ohne dieses Fundament bleibt jede Ethik hohl.

Daraus folgt eine fundamentale bildungspolitische Forderung: Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum konfessionellen Religionsunterricht. Genau hier erweist sich das Fundament der Bayerischen Verfassung als prophetisch, wenn sie in Artikel 131 die Ehrfurcht vor Gott als oberstes Bildungsziel festschreibt und in Artikel 136 den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach schützt. Nur ein konfessioneller Religionsunterricht, der substantielle Inhalte statt inhaltsleerer Kompetenzen vermittelt, kann den Lebensbaum der nachfolgenden Generation wieder in der Transzendenz verankern, bevor der Wind der Zeit ihn endgültig umweht.

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach seinem Studium der Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien. Zusätzliche Qualifikationen erwarb er in der Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor.

Neuerscheinung: Wider die Dystopie – Bildung im KI-Zeitalter

Ein neuer Beitrag im Weblog THEOLOGIA DISSIDENS fragt aus bildungsethischer Perspektive, wie pädagogisch auf das KI-Zeitalter reagiert werden sollte:

Wider die Dystopie: Bildung im KI-Zeitalter – Theologia dissidens

„Es braucht pädagogisch die Arbeit an den kulturstaatlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisenzeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, und die eigenen Werte im beschleunigten Wandel zu bewahren, braucht ein starkes geistig-moralisches Fundament. Andernfalls droht die Res publica in eine bloße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abzudriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die ethisch-kulturellen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Dieses geistige Fundament wird Künstliche Intelligenz gerade nicht herstellen können. KI kann allenfalls die Effekte jener Traditionslinien an Kultur und Religion, an Identität und Sinn nachstellen, aus denen sich ein humanes Zusammenleben speist. Sie kann solche Traditionslinien aber nicht begründen. Hierfür braucht es eine konservative, eben werterhaltende, Pädagogik, die mehr sein muss als inhaltsentleerte Kompetenzvermittlung oder bloße Lehr-Lern-Prozessbegleitung. Es braucht eine erneuerte Bildung, die zur Selbstbestimmung befähigen will, die zum Selberdenken anleitet und groß vom Individuum denkt, und es braucht nicht minder neuen Mut zu einer Erziehung, die  dazu ermutigt, das Gelernte zu werten, dem Gelernten Sinn zu verleihen und zu fragen, wie dieses lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden kann.“

Die Initiatoren von „Theologia dissidens“, Therese Feiler und Lukas Hillmer, schreiben über ihr Projekt:

„Als Plattform für dissidente Theologen (generisches Maskulinum!) und theologisch Versierte gleichermaßen versammelt ThD Autoren aus allen großen Konfessionen. Sie ist damit katholisch im besten Sinn. Wir sind römisch-katholisch, evangelisch, lutherisch, anglikanisch, aber auch orthodox. Dabei singen wir nicht das Kumbayah einer fluffig-harmlosen Ökumene. Wir sehen die Differenzen – und auch die Unterschiede zwischen den Differenzen. Das gilt ebenfalls für die zu anderen Religionen.

Zu guter Letzt ein Wort zu unserem Logo. Es zeigt eine Skulptur im Halberstädter Dom, laut einem älteren Katalog ein Engel. Freundlich und verschmitzt lächelnd spendet er Segen. Bei allen Härten der Gegenwart repräsentiert er für uns den guten „Geist, der aus Rissen und Sprüngen entweicht“ (Botho Strauß).“

Zwischenruf: Das schleichende Ende der Metaphysik

Warum die Vertreibung des Religionsunterrichts an bayerischen Berufsschulen in die „optimierte Ohnmacht“ führt

Ein Gastbeitrag von Dr. Hans-Michael Tappen

In München vollzieht sich derzeit ein stiller, aber fundamentaler Umbruch an den Beruflichen Schulen (BRU): Der konfessionelle Religionsunterricht wird unter Verweis auf eine multi-ethnische Schülerschaft und sinkende Katholikenzahlen schrittweise „ausgeschlichen“. Was oberflächlich wie eine pragmatische Anpassung an die moderne Stadtgesellschaft wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als bildungspolitischer Offenbarungseid. Denn der unaufhaltsame Ersatz durch ein oft verflachtes Ersatzfach Ethik entzieht den Jugendlichen genau das, was sie in der heutigen Krisenzeit am dringendsten bräuchten: Einen Raum für transzendentale und metaphysische Gedanken.

Die Illusion der rein immanenten Werteerziehung

Der moderne Ethikunterricht an unseren Berufsschulen neigt immer stärker dazu, sich in zwei Extremen zu verlieren: Entweder er mutiert zu einer Diskussionsrunde über zeitgeistigen „Umwelt- und Ressourcen-Kram“, oder er verkommt zu einem verkürzten „Psychokram“ im Stile einer Schmalspur-Schulsozialarbeit. Den angehenden Lehrkräften wird an den Universitäten oft suggeriert, sie müssten eine Mischung aus Klima-Aktivisten und Therapeuten sein.

Dabei wird eine fatale Rollenkonfusion betrieben. Junge Menschen, die unter massivem Digitalstress stehen, die Klick-und-Kick-Sucht des Smartphones bewältigen und die psychischen Nachwehen der Corona-Pandemie verarbeiten, brauchen keine gut gemeinten, aber unprofessionellen psychologischen Gesprächskreise. Sie brauchen erst recht keine moralischen Appelle zur Selbstoptimierung. Was sie erleben, ist eine tiefe, existenzielle Sinnkrise. Und diese lässt sich nicht sozialpädagogisch wegreparieren.

Die „Ritalin-Sucht“ als Schrei nach dem Unverfügbaren

Wenn Schule jede Form von Metaphysik – also den Blick auf das, was über das rein Messbare, Materielle und Ökonomische hinausreicht – radikal wegfiltert, hinterlässt sie ein Sesam-öffne-dich-Vakuum. Wenn es kein „Darüber-hinaus“ mehr gibt, muss jeder Trost, jeder Kick und jede Entlastung sofort im Hier und Jetzt konsumiert werden. Der Griff zu Ritalin oder anderen Substanzen ist in einer durchoptimierten, aber metaphysikfreien Welt der logische, profane Ersatz für eine echte Transzendenserfahrung.

Die Berufsschule ist für die allermeisten Jugendlichen die buchstäblich letzte biografische Station, an der sie überhaupt noch mit systematischer Bildung und Kulturgeschichte konfrontiert werden. Danach folgt das reine, funktionale Erwerbsleben. Wenn wir ihnen genau hier die Auseinandersetzung mit den großen, kontroversen religiösen und philosophischen Entwürfen unserer Kultur vorenthalten, entlassen wir sie existenziell schutzlos in den Markt. Wir entlassen sie in die optimierte Ohnmacht: Sie funktionieren zwar perfekt als Rädchen im Getriebe, sind aber sprachlos gegenüber dem eigenen Leid und den Abgründen des Daseins.

Schluss mit der „Versorgungs-Mentalität“ in der Lehrerausbildung

Hierbei geht es längst nicht mehr nur um den römisch-katholischen Religionsunterricht. Das Problem betrifft das Fach Ethik und dessen akademisches Fundament gleichermaßen. In Bayern wird die Ausbildung zum Ethiklehrer viel zu oft als Auffangbecken für Lehrkräfte genutzt, die „versorgt werden müssen“, oder als Bühne für Parteipolitiker, die ihr ideologisches Süppchen kochen wollen. Das ist eine eklatante Missachtung des klaren Verfassungsauftrags zur Herzens- und Charakterbildung.

Wir brauchen stattdessen eine radikale Professionalisierung nach Hamburger Vorbild: Ethik als eigenständiges, wissenschaftliches Studienfach, das zwingend die christliche Philosophie inkludiert. Von Martina Dege findet man im Hamburger Philosophie- und Ethik-Lehramt genau hierzu sehr deutliche und prägende Spuren – allerdings weniger direkt im Vorlesungsverzeichnis der Universität Hamburg, sondern im Fundament der Hamburger Fachdidaktik und der Lehrerbildung. Nur eine solche akademische Tiefenschärfe hält die Schön-Redner vom Studium ab und sichert das intellektuelle Niveau, das für die existentielle Konfrontation an den Berufsschulen zwingend nötig ist.

Kann man mit einer amputierten Sozialethik noch Staat machen?

An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu der von PD Axel Kunze aufgeworfenen Frage: „Kann man mit Sozialethik heute noch Staat machen?“ Die Antwort lautet: Nein, man kann es nicht – jedenfalls dann nicht, wenn man die Existenz der Kirche und des Religionsunterrichts auf eine bloße, immanente „soziale Größe“ reduziert, wie es sich derzeit politisch durchzusetzen scheint. Und genau hier liegt der Casus knaxus dieser Entwicklung.

Eine reine humanistische Wohlfahrtsethik verflacht und nivelliert unsere derzeitige multikulturelle Realität, indem sie die real existierenden, tiefen religiösen und kulturellen Unterschiede der Menschen unter einem künstlichen, westlich-abstrakten Wertekonsens begräbt. Wenn Sozialethik nicht mehr transzendental rückgebunden ist, verkommt sie zur bloßen Systemstabilisierung und staatlichen Integrationsethik. Sie verliert ihre kritische, prophetische Gegenkraft zum Markt. Nur wenn wir an der metaphysischen Dimension festhalten, behält die Sozialethik ihre Substanz – und nur dann kann sie Jugendlichen in der Krise ein echtes Fundament bieten.

Ein Sondervermögen für den Stab unserer Verfassung

Wir müssen uns heute ernsthaft fragen, wie wir den Stab unserer bisherigen Verfassung sonst an die nächste Generation weitergeben wollen, wenn wir die geistesgeschichtlichen und metaphysischen Wurzeln, auf denen sie ruht, in der Bildung einfach klammheimlich ausradieren. Wenn der Staat Milliarden für die äußere Sicherheit und wirtschaftliche Transformationen mobilisieren kann, dann müsste uns die innere, ethische und transzendentale Widerstandskraft unserer Jugend heute erst recht ein echtes „Sondervermögen“ wert sein.

Wenn das Phänomen des Religionsunterrichtssterbens an Münchner Schulen ignoriert wird und der Unterricht zu einer psychosozialen Reparaturwerkstatt verflacht, schafft sich das Fach selbst ab. Wir erleben derzeit, wie dieses Fundament leise erodiert – und die Bildungspolitik merkt es nicht einmal. Es ist höchste Zeit für eine Kehrtwende an den Hochschulen und in den Lehrplänen: Wir müssen den Jugendlichen wieder die Zumutung und den Trost transzendentaler Gedanken zutrauen. Alles andere ist keine moderne Bildung, sondern die Kapitulation vor einer seelenlosen Optimierungslogik.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach dem Studium der Sozialpädagogik (Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe) an der KSFH München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien. Er erwarb Zusatzqualifikationen in Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor.

Seine Biografie verbindet Theorie und Praxis im staatlichen, kirchlichen und freien Bildungswesen: Er unterrichtete bereits ab 1977 an Gymnasien und Realschulen in Bayern, war ab 1981 hauptamtlich an einer Münchner Berufsschule tätig und wirkte später parallel zu Aufgaben bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und in der Bewährungshilfe beim Landgericht München I weiterhin nebenamtlich. Seine Lehrerfahrung umfasst neben der Waldorfpädagogik in Wien vor allem den langjährigen Wechselbezug zwischen konfessionellem Religionsunterricht und fünf Schuljahren im Fach Ethik an Münchner Berufsschulen. Zuletzt war er dort als reaktivierter Religionslehrer tätig und widmet sich heute Fragen der Lebensbegleitung und der Relevanz metaphysischer Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Literatur:

Dege, M. (2007). Lehrer zwischen Verachtung, Selbstverachtung und leidenschaftlicher Professionalität. In K.-J. Pazzini, G. Brandhofer, C. Schink, & W. Schirmacher (Hrsg.), Lehren macht müde: Vom Überleben der Lehrer (S. 231–241). VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Dochhorn, Jan (Hg.): Bamberger Sondierungen zur Metaphysik. Erste Folge, Roderer Verlag, Regensburg 2026 (ISBN: 978-3-68910-079-7).

Kunze, Axel Bernd: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Überlegungen zur notwendigen Rechtsfunktion des Staates, in: Die Neue Ordnung, 71. Jg., H. 5/2017, S. 364–375.

Tappen, Hans-Michael: Zwischenruf: Die optimierte Ohnmacht: Hat Substanzkonsum etwas mit einer Sinnkrise zu tun?, auf: bildungsethik.com (Veröffentlicht am 27. Juli 2026).

Tappen, Hans-Michael: Zwischenruf: Zwischen Systemfunktion und Lebensrelevanz – Zum Sein und Sollen des katholischen Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute, auf: bildungsethik.com (Veröffentlicht am 2. Juli 2026).