Neuerscheinung: Ethische Anfragen an schulisches Handeln

Was sollte eine pädagogische Berufsethik leisten? Was ist unter einer pädagogischen Schulreform zu verstehen? – Diesen Fragen geht der Bildungs- und Sozialethiker Axel Bernd Kunze, der als Schulleiter tätig ist, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabev on „Glaube + Erziehung“ nach. Am Ende steht ein Plädoyer für Freiheit und Pluralismus im Bildungssystem

Axel Bernd Kunze: Ethische Anfragen an schulisches Handeln, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 2 (April bis Juni), S. 14 f.

https://www.eleg.de/

Volksbegehren: „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nimmt erste Hürde

… und dies erstaunlich schnell: Wir sprechen alles – nur kein Genderdeutsch. Dieser Auffassung sind offenbar zahlreiche Baden-Württemberger: Mehr als zehntausend Wahlbürger aus neunhundertsechzig Kommunen, sowohl aus dem städtischen als auch ländlichen Kontext im Südwesten, haben das Volksbegehren unterstützt. Ziel des geplanten Volksentscheides ist, dass die Landesregierung sowie alle Behörden und Einrichtungen des Landes sich an die amtliche Rechtschreibung halten und auf Gendersprache verzichten. Weitere Informationen zum Volksbegehren finden sich hier:

Tagungsdokumentation: Political Correctness und Gendersprache – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder politische Kampfbegriffe?

Am 20. April 2022 fand im „Haus Erholung „in Mönchengladbach auf Einladung der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach ein Diskussionsaben unter dem Thema „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“? statt. Mittlerweile liegt die Tagungsdokumentation in gedruckter Form vor, zusammen mit einem Diskussionsabend zur Frage „Was ist konservativ?“, der am 3. November 2022 ebenfalls im „Haus Erholung“ stattfand:

Axel Bernd Kunze: Vorstellung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 9 f.

Erstveröffentlichung online unter:

Axel Bernd Kunze: Impulsvortrag Gendersprache, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 10 – 13.

Erstveröffentlichung unter:

Zwischenruf: Soll das Streikrecht eingeschränkt werden?

Der Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst nimmt Fahrt auf. Es könnte dieses Mal ein langer und harter Arbeitskampf der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen werden. Versprechungen der Coronazeit, die Erwartungen geweckt haben, Inflation, aber auch angespannte Arbeitsbedingungen infolge von Fachkräftemangel und steigende Belastungen in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen sind mögliche Gründe. Und wie nicht anders zu erwarten, melden sich Stimmen zu Wort, Streiks im Öffentlichen Dienst gesetzlich einzuschränken. Wortführer sind die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Schreckgespenst wird der übermäßige Tarifabschluss der damaligen ÖTV von 1974 an die Wand gemalt, wobei die Zuwächse damals über dem Inflationsausgleich lagen – anders als die ver.di-Forderungen aktuell.

Die Argumente sind hinreichend bekannt: Streiks im Öffentlichen Dienst treffen die Allgemeinheit, nehmen die Bevölkerung in Geiselhaft, wie gern gesagt wird, damit es dramatischer klingt. Doch stimmt das? Auch Streiks in der Wirtschaft können die Bevölkerung treffen, etwa in Form von Lieferschwierigkeiten, geplatzten Fristen und Handwerkerterminen. Der Unterschied mag sein, dass die Auswirkungen bei Streiks im Öffentlichen Dienst für den Einzelnen unmittelbarer spürbar sind. Doch wenn davon die Rede ist, solche Streiks richteten sich gegen die Bevölkerung, nicht gegen die Dienstgeber, ist das mindestens nur die Hälfte der Wahrheit.

Denn die Dienstgeberseite wird nicht in eigenem Auftrag tätig. Die öffentlichen Dienstgeber verdanken sich demokratischer Legitimation und haben letztlich ihren Auftrag, den Staat zu führen und zu gestalten, durch den Souverän erhalten. Und dieser ist eben nicht allein Betroffener eines Streiks im Öffentlichen Dienst. Nein, auch die Kehrseite ist zu beachten: Wie ein Arbeitskampf verläuft, hängt von Gewerkschafts- und Dienstgeberseite ab. Wenn der Souverän nun meint, die Dienstgeber hätten in einem Arbeitskampf anders verhandeln sollen, damit dieser sich etwa nicht über Gebühr ausweitet, dann müssen Sie bei der Wahl für andere politische Mehrheiten sorgen.

Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst müssen das Recht haben, für angemessene Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wer staatliche Daseinsvorsorge von Arbeitsniederlegungen verschonen will, muss verbeamten. Es geht nicht, immer höhere Erwartungen an den Staat zu richten, der für immer mehr gesellschaftliche Bereiche zuständig sein soll, und Staatsaufgaben auszuweiten, den dort Beschäftigen dann aber Misstrauen entgegen zu bringen und deren Rechte zu beschneiden. Vielmehr hat der Souverän, der sich über Streiks beklagen mag, auch die Verpflichtung, für angemessene Arbeitsbedingungen der öffentlich Beschäftigten zu sorgen. Und um diese ist es nicht zum Besten bestellt, wie die Personalnot in Kindertageseinrichtungen oder der zu einem großen Teil politisch verursachte Lehrermangel an Schulen zeigen. Nur ein Beispiel: Es reicht eben nicht, „Wir schaffen das“ zu rufen, die Schulen dann aber mit den Folgen einer ungesteuerten Migrationspolitik allein zu lassen.

Die Forderungen, das Streikrecht im Öffentlichen Dienst einzuschränken, laufen Gefahr, den sozialen Zusammenhalt im Land und die Loyalität seiner öffentlich Beschäftigten, auf die ein leistungsfähiger Staat unverzichtbar angewiesen bleibt, zu gefährden. Beides sind hohe Güter, die nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden sollten, dass die öffentliche Gewalt ihre Rolle als Tarifpartner und Gesetzgeber vermischt. Tarifpolitik sollte Tarifpolitik bleiben. Noch hält sich der Bundeskanzler aus der aufkeimenden Debatte heraus – und das ist grundsätzlich richtig.

Neuerscheinung: Ein großes Freundschaftsversprechen

Aus einem Gottesdienstmodell zum Sechsten Sonntag der Osterzeit, dem Bittsonntag vor Christi Himmelfahrt:

Die Abschiedsreden im Johannesvangelium, aus denen wir heute einen Abschnitt gehört haben, gehören zu den anrührendsten Texten im Neuen Testament. Dies mag an der Abschiedsstimmung liegen, die über ihnen liegt. Dies liegt aber auch an dem tiefen Versprechen, das Jesus seinen Jüngern gibt: Ich lasse euch nicht allein. Ich werde für immer bei euch bleiben, auch wenn ihr mich nicht mehr seht. Jesus bietet uns seine bleibende Freundschaft an, die auch seinen Abschied überdauern soll.

Doch mit dem Karfreitag schien zunächst alles zu Ende zu sein. Hatte Jesus den Mund zu voll genommen? War er am Ende nicht mehr als ein großartiger, aber letztlich gescheiterter Mensch? Erst nach und nach haben die Jünger nach Ostern begriffen, wie Jesus sein Versprechen gemeint hat. Was es bedeutet, für immer mit ihm verbunden zu bleiben.

Axel Bernd Kunze: Ein großes Freundschaftsversprechen [Lesejahr A. Sechster Sonntag der Osterzeit], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 20 (2023), H. 3, S. 477 – 491.

Rezension: „Fundierter und couragierter Themenband“

Hans-Gerd Krabbe rezensiert im Blog „Christliches Forum“ den Sammelband „Geboren im falschen Körper. Genderdysphorie bei Kindern und Jugendlichen“, herausgegeben von Bernd Ahrbeck und Marion Felder (Stuttgart: Kohlhammer 2022); das Thema wird im Band auch aus sozial- und bildungsethischer Sicht beleuchtet.

Volksbegehren: Stoppt Gendern in Baden-Württemberg!

Im Südwesten hat das Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ begonnen:

https://stoppt-gendern-in-bw.de/antrag-unterzeichnen/

Ein Volksbegehren ist noch kein Volksentscheid. Ich meine aber, dass die politischen Angriffe auf das zentrale Kulturgut unserer Sprache, einem wichtigen Merkmal unserer nationalen Identität, sich auf jeden Fall einem Volksentscheid stellen sollten. Solche grundlegenden Eingriffe in die deutsche Sprache, die an die Grundlagen unserer Verfassungsordnung und nationalen Kultur rühren, sollten nicht durch Verordnungen der Exekutive und auch nicht allein durch den Landtag erfolgen.

Gründe gegen das sprachliche Gendern aus sozial- und bildungsethischer Sicht finden sich hier:

Ich hoffe, das Volksbegehren hat Erfolg, damit die ideologische Sprachzerstörung – nicht zuletzt an unseren Schulen und Hochschulen – beendet wird. Wem Sprache, Kultur und Freiheit ein Anliegen ist und in Baden-Württemberg wahlberechtigt ist, sollte unterschreiben.

Pressebericht: VDS-Sprachnachrichten berichten über Theologeneinspruch gegen Gendersprache

Theologen gegen Nötigung zur Gendersprache – Unter dieser Überschrift berichten die Sprachnachrichten des Vereins Deutsche Sprache e. V. (Heft I/2023, S. 13) über den Einspruch einer Theologengruppe aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit gegen die Verwendung von Gendersprache an theologischen Fakultäten:

Einspruch gegen die Nötigung zur Verwendung sog. „geschlechtergerechter Sprache“ in theologischen Ausbildungsstätten, in: Auftrag und Wahrheit 2 (2022/23), H. 1, S. 28 – 39-

Neuerscheinung: Schülerinnen und Schüler heute

Das neue Themenheft 2/2022 der Zeitschrift „engagement“ widment sich dem Thema „Schülerinnen und Schüler heute – Annäherungen an komplexe Lebensrealitäten“. Kommentiert werden die Fachbeiträge jeweils durch Stimmen heutiger Schüler und Jugendlicher.

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • Dario Schramm: Die Vernachlässigten. Generation Corona: Wie uns Schule und Politik im Stich lassen, München 2022 (Rez.: Silke Marchand).
  • Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022 (Rez.: Hans-Gerd Krabbe).