„Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen nach Zurverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.“ Die Worte stammen nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Nordrhein-Westfalen: aus einem Brief des Rektorats der Technischen Universität Dortmund vom 3. Februar 2016. Aus diesem darf zitiert werden, da er von der Universitätsleitung bewusst öffentlich gemacht wurde. Die Dortmunder Universitätsleitung hat zu Jahresbeginn unter Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes den 2012 beschlossenen „Raum der Stille“ schließen lassen. Zur Begründung heißt es, dass die Vereinbarung, der Raum solle ein neutraler Ort bleiben und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehen, nicht eingehalten worden sei.
Hier kann es nicht darum gehen zu diskutieren, ob ein neutraler „Raum der Stille“ sinnvoll ist und warum dieses Experiment in Dortmund gescheitert ist. Ähnliche Fälle gibt es auch andernorts zu berichten, beispielsweise aus Ulm oder Berlin. Doch wirft das Beispiel wichtige Anfragen auf: Wie viel Religion verträgt eine zunehmend pluraler werdende Einwanderungsgesellschaft? – wohlgemerkt: wir sprechen von einer faktischen Einwanderungsgesellschaft, denn eine ausdrückliche Einwanderungsgesetzgebung gibt es bis heute hierzulande nicht. Kann der gesellschaftliche Friede nur erhalten werden, wenn Religion weitgehend aus dem öffentlichen Raum herausgehalten wird und die „gebotene Neutralität und Überkonfessionalität“ unseres Verfassungsstaates vorrangig als religiöse Abstinenz öffentlicher Institutionen jeglicher Religion gegenüber verstanden wird?
Dies wäre eine Abkehr vom traditionell kooperativen Staat-Kirche-Verhältnis, wie es für Deutschland im Gegensatz zu laizistischen Staatswesen, beispielsweise bei unserem Nachbarn Frankreich, typisch ist. Von diesem kooperativen Verhältnis zwischen Kirche und Staat leben und profitieren nicht zuletzt konfessionelle Schulen. Dabei geht es nicht vornehmlich darum, konfessionelle Besitzstände zu verteidigen. Wichtiger bleibt zu fragen, ob eine solche Neuausrichtung der Religionspolitik für die Zukunft des Landes überhaupt klug und für das gemeinschaftliche Zusammenleben förderlich wäre.
- Welche Bedeutung besitzt der Gottesbezug der Verfassung im Bildungsbereich?
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. –
So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung. Auch kirchliche Schulen betreiben ihre pädagogische Arbeit auf dem Boden dieses Verfassungsartikels.
„Erziehung in Ehrfurcht vor Gott“!? Es geht an dieser Stelle nicht um ein persönliches Glaubensbekenntnis oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung, so der CDU-Kulturpolitiker Thomas Sternberg: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“ [Thomas Sternberg: Das Kreuz – religiöses oder kulturelles Symbol? Über Kreuze in öffentlichen Gebäuden, in: Engagement (2013), H. 1, S. 19 – 28, hier: 24]. Es geht um die sittliche Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jene Form des Materialismus, der den Menschen nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag.
Zunächst zur pädagogischen Bedeutung des Gottesbezugs: Der Gottesbezug hält jene „Leerstelle“ offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Dies vermitteln Erzieher, Pädagogen und Lehrer Kindern und Jugendlichen, wenn Sie diese zu Selbstbestimmung, Mündigkeit und Eigenverantwortung erziehen.
Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Die Anstrengung echter Charakterbildung können wir nicht an andere delegieren. Erzieher, Kinderpfleger und Lehrer können Kinder und Jugendliche auf dem Weg der eigenen Selbstfindung und Identitätsbildung begleiten, sie können ihnen diese Aufgabe aber nicht abnehmen. Religiöse Bildung ist bei alldem eine wichtige pädagogische Hilfe. Eine „Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott“, zur Freiheit im Denken und Handeln und zur sittlichen Verantwortung vor Gott und den Menschen, ist genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Sie lebt entscheidend vom lebendigen Vorbild des Pädagogen, der sich selbst mit religiösen und sittlichen Fragen auseinandergesetzt hat.
Der Letztbezug unserer Verfassung besitzt eine ungeheuer wichtige pädagogische Bedeutung für die Bildung der sittlichen Person. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.
Dann besitzt der Gottesbezug noch eine weitergehende kulturethische Bedeutung: Der Gottesbezug der Verfassung markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat selbst nicht garantieren kann. Ein sprechendes Bild wird gern verwendet, wenn veranschaulicht werden soll, was das besondere geistige Fundament unserer christlich-abendländischen Kultur ausmacht. Diese gründe auf drei Hügeln: auf Golgatha, dem Kreuzeshügel vor den Toren Jerusalems; auf dem Areopag, dem gesellschaftlichen Mittelpunkt Athens, und auf dem Kapitol, dem Machtzentrum Roms. Die drei genannten Berge stehen für jene drei Traditionen, die zusammen das Spezifische abendländischer Geistesgeschichte und der damit verbundenen Leistungen ausmachen: die Idee christlicher Barmherzigkeit und Solidarität, die Vorstellung von Demokratie, Individualität und der Würde des Einzelnen sowie die Herrschaft des Rechts und die Vorstellung einer natürlichen sittlichen Ordnung, die der Mensch mit seiner Vernunft erkennen kann. Die Verbindung von christlicher Erlösungsvorstellung, griechischer Philosophie und römischem Rechtsdenken zeigt sich auch noch in ihren säkularisierten Fassungen, zum Beispiel dem „Slogan“ der Französischen Revolution: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Historiker Heinrich August Winkler hat aufgezeigt, wie sich diese Verbindung zu Beginn der Moderne in Aufklärung und Französischer Revolution äußert, bis heute Gestalt und Bewusstsein Europas prägt und diesen Kontinent zusammenhält [vgl. Heinrich August Winkler: Was hält Europa zusammen?, Stuttgart 2005].
Heute stellt sich die Frage, wie dieses Erbe in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Dabei geht es um mehr als ein konfessionelles Bekenntnis. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unserer Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens sind von christlichen Wertvorstellungen beeinflusst. Es bedarf immer wieder der gemeinsamen gesellschaftlichen, politischen wie pädagogischen Anstrengung, dieses Fundament zu wahren.
Schwinden Erlösungsglaube und Glaubenspraxis in unserem Land, wird auf Dauer auch das Wertefundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung brüchig werden. Wir tragen eine soziale Verantwortung – nicht zuletzt in unseren Kindertageseinrichtungen und Schulen – für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Kunst, Kultur und Tradition, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln [vgl. Peter Paulig: Die Verantwortung des Lehrers gegenüber Individuum und Gesellschaft, in: Margret Fell (Hg.): Erziehung, Bildung, Recht. Beiträge zu einem interdisziplinären und interkulturellen Dialog. Festschrift für Philipp Eggers zum 65. Geburtstag am 9. Juli 1994, Berlin 1994, S. 138 – 152, v. a. 143]. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir beispielsweise St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-“ oder „Lichterfest“ ersetzen: Wir nehmen den Kindern damit auch eine wichtige personale Identifikationsfigur, die bestimmten Werten geradezu sinnbildlich ein Gesicht verleiht. Religiös gebundene Traditionen sollten im öffentlichen Raum der Bildung nicht „neutralisiert“ werden. Vielmehr ist zu fragen, wie diese interkulturell vermittelt werden können – und ich bin mir sicher: Das geht.
- Warum sollte Religion im Bildungssystem Platz finden?
In der Moderne gibt es schon um der Gewissens- und Religionsfreiheit willen Bildung, die ein persönliches Bekenntnis nicht zwingend voraussetzt. In der modernen Gesellschaft können verschiedene religiöse Bekenntnisse nebeneinander bestehen. Dabei gibt es nicht das eine Christentum oder den einen Islam. Doch gibt es Gemeinsamkeiten, an denen wir uns trotz aller Unterschiede als Christen oder als Muslime untereinander erkennen. Über diese müssen wir konstruktiv miteinander ins Gespräch kommen. Der Einzelne bleibt herausgefordert, angesichts der vorhandenen Vielfalt religiöser Meinungen eine persönliche Entscheidung zu treffen. Wo Lebensverhältnisse brüchig, unübersichtlich oder komplex werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden, aber eben von anderen – und derjenige wird leicht manipulierbar. Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu vermitteln, ist ein wichtiger Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Jede Bildungseinrichtung wird dabei die religiös-plurale Gegenwartssituation ernst zu nehmen haben. Eine selbstbestimmte, tragfähige und tolerante religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur vorgefundenen Vielfalt religiöser Bekenntnisse. Beim interreligiösen Lernen geht es nicht allein um die Vermeidung kultureller „Fettnäpfchen“. Wichtig ist, dass der Einzelne in religiösen Fragen urteils- und entscheidungsfähig wird und lernt, auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen. Bei solchen Lernprozessen muss Religion aber auch als Religion erfahrbar werden – und nicht einfach als – zu zähmende – Funktion von Politik, als ein Machtfaktor oder gar als Auslöser von Gewalt und Terror.
Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdwahrnehmung. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Wo alles gleich ausfällt und „gleich-gültig“ ist, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Wir sollten daher meines Erachtens weiterhin für einen starken Religionsunterricht in unseren Schulen und für religiöse Wertebildung in unseren Kindertageseinrichtungen kämpfen.
Noch ein zweiter Aspekt ist wichtig: Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität und damit zusammenhängend auch sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein Prozess gelingen, den der Einzelne aktiv gestaltet. Von umfassender Persönlichkeitsbildung wird nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich herum mit Bezug auf Religion wahrzunehmen. Religion gehört zur menschlichen Lebenswirklichkeit dazu – unabhängig davon, ob der Einzelne selbst gläubig ist oder nicht. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wer Religion nicht mehr versteht, erfährt sie als etwas Bedrohliches und gerät in den Zwang, diese domestizieren zu müssen. Oder er wird weltanschaulich leichter orientierungslos oder manipulierbar.
(Beitrag basiert auf einer Festrede vom 14. Juli 2016)