Pressespiegel: Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

Eine erste Zusammenstellung von Beiträgen und Interviews zur Berliner Erklärung, mit der sich das Bündnis Redefreiheit für Meinungsfreiheit einsetzt:

Interview mit dem Juristen Ulrich Vosgerau:

Interview mit dem Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt:

https://www.epochtimes.de/epoch-tv/vor-ort/patzelt-warum-mediziner-und-juristen-jetzt-die-berliner-erklaerung-fuer-die-meinungsfreiheit-starten-a5454026.html

Michael Andrick in der Berliner Zeitung:

Weitere Berichte:

Josef Kraus in Tichys Einblick:

Ach gut:

https://www.achgut.com/artikel/berliner_erklaerung_zur_meinungsfreiheit

Kontrafunk aktuell:

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-02-april-2026

Die Tagespost:

https://www.die-tagespost.de/politik/berliner-erklaerung-fuer-meinungsfreiheit-vorgestellt-art-273896

Geld und mehr:

Stiftung Meinung & Freiheit e. V.:

b’s blog:

https://blog.fdik.org/2026-04/s1775673196

Freie Welt:

https://www.freiewelt.net/artikel/redaktion-mk/politik/berliner-erklaerung-zur-meinungsfreiheit/43638

Freiburg-Schwarzwald.de:

Bündnis Redefreiheit: Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit veröffentlicht – Unterstützung möglich

Das Bündnis Redefreiheit hat am 9. April 2026 eine Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit veröffentlicht. Die Erklärung kann von Unterstützern mitgezeichnet werden: https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung/

Die Erklärung finden Sie im Wortlaut hier: https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/

„Ich bin Erstunterzeichner der Berliner Erklärung des Bündnisses Redefreiheit, weil es ohne Meinungsfreiheit nur noch eine öffentlich vorgegebene Einheitsmeinung gibt.“
– 
Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Erstunterzeichner der Berliner Erklärung

Berlin, 8. April 2026
Mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit wenden sich Wissenschaftler, Mediziner,
Juristen und Publizisten gegen die zunehmende Einschränkung des freien öffentlichen
Diskurses in Deutschland. Die Erstunterzeichner warnen vor einer kulturellen, medialen und
rechtlich-institutionellen Erosion der Meinungsfreiheit – einem Grundpfeiler der
freiheitlichen demokratischen Ordnung.
Die Erklärung kritisiert unter anderem die Verengung des Meinungsspektrums durch soziale
Ächtung, staatlich geförderte Meldestrukturen, unscharfe Rechtsbegriffe wie „Hass und
Hetze“ sowie eine zunehmende Vermischung von Politik, Wissenschaft und Aktivismus.
Gleichzeitig formuliert sie konkrete Forderungen zur Stärkung der Meinungsfreiheit als
Abwehrrecht gegenüber dem Staat.
Ziel der Berliner Erklärung ist es, eine breite Debatte über den Zustand der Meinungsfreiheit
in Deutschland anzustoßen.

Kernaussagen der Berliner Erklärung:

  • Meinungsfreiheit ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
  • Der öffentliche Diskurs in Deutschland wird zunehmend eingeschränkt – kulturell wie institutionell.
  • Unscharfe Begriffe, soziale Sanktionen und staatliche Diskurssteuerung führen zu Selbstzensur.
  • Demokratie lebt von Dissens, nicht von vorgegebener Meinungskorridorpolitik.
  • Der Staat muss sich aus der Meinungslenkung zurückziehen und Neutralität wahren.

Forderungen (Kurzfassung):

  • Keine weiteren Verschärfungen meinungsrelevanter Strafnormen
  • Ende staatlicher Finanzierung von Meldestellen, NGOs und Faktencheck-Organisationen
  • Wiederherstellung pluraler Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Klare Trennung von Politik und Wissenschaft
  • Ablehnung von Chatkontrolle, Digital Services Act in aktueller Form und „Trusted Flagger“-Systemen

Wie kann man die Berliner Erklärung unterstützen?
Jeder kann nach der Veröffentlichung die Berliner Erklärung unterzeichnen:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung/
Hier geht es direkt zum Dokument:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/
Mission und Komitee von Bündnis Redefreiheit:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/ueber/

Neuerscheinung: Gedenken an Hans Wölfel

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat ein neues Arbeitspapier zum Gedenken an den Bamberger Rechtsanwalt und christlichen Widerstandskämpfer Hans Wölfel veröffentlicht:

M. Bocksch, A. B. Kunze (Red.): Gedenken an Hans Wölfel (1902 – 1944) am 03. Juli 2025 in Bamberg (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; Ausgabe 3/2025), hg. v. d. Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V, o. O. (Bamberg) 2025.

Neuerscheinung: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien

Druckfrisch erschienen:

Axel Bernd Kunze: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien. Sozialethische Überlegungen zur Bedeutung von Gewissensfragen im Vorfeld politischer Entscheidungen, in: Henrieke Stahl (Hg.): Die Aktualisierung des Gewissens: Einsichten und Lehren aus der Coronazeit (Philosophie interdisziplinär; Bd. 59), Regensburg: S. Roderer 2026, S. 367 – 386.

Der Band dokumentiert eine interdisziplinäre Tagung, die vom 15. bis 17. Dezember 2022 an der Universität Trier stattgefunden hat.

Gliederung des Bandes:

Traumata der Coronazeit

Gewissen in der Literatur

Zur Herkunft des Gewissens

Gewissen und Widerstand

Gewissen in der Gesellschaft



Zwischenruf: Interreligiöse Bildungsprozesse

In der modernen Gesellschaft wird bei der pädagogischen Beschäftigung mit religiösen Fragen die religiös-plurale Gegenwartssituation aufgegriffen werden müssen. Wenn auch der religiöse Pluralismus nicht in jedem Kontext in gleicher Weise unmittelbar spürbar ist, so tragen nicht zuletzt die Medien dazu bei, dass die Wahrnehmung religiöser Phänomene insgesamt entgrenzter, globaler und vielfältiger, zugleich aber auch selektiver, plakativer und virtueller geworden ist.

Zur Notwendigkeit interreligiöser Bildungsprozesse

Doch bleibt es notwendig, interreligiöses Lernen nicht allein als bloße Reaktion, sondern als eine genuin pädagogische Antwort auf gesellschaftliche Pluralisierungsprozesse zu begreifen. Im ersten Fall wäre interreligiöses Lernen lediglich die bloße Affirmation gesellschaftlicher Bedingungen oder die Lösung bestimmter Probleme, die sich daraus ergeben. Dem Anspruch auf Bildung wird interreligiöses Lernen hingegen erst dann gerecht, wenn es als kritisch-reflexive Aufarbeitung religiöser Phänomene begriffen wird und somit als subjektive Anpassungsleistung, die letztlich pädagogisch nicht determinierbar ist und die auch einen anderen Ausgang nehmen kann als den, den der Lehrende vorgesehen hat.

Wenn interreligiöses Lernen diesem Anspruch gerecht werden will, wird es nicht allein um alltagstaugliche Copingstrategien gehen, also um die Vermeidung kultureller Fauxpas bei der Begegnung mit Menschen, die einer anderen Kultur oder Religion angehören. Gefragt ist vielmehr der Aufbau differenzierter, situationsübergreifender und nachhaltiger Denkstrukturen, die es dem Einzelnen ermöglichen, eine Urteils- und Entscheidungskompetenz gegenüber religiösen Geltungsansprüchen zu entwickeln und auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen.

Auch eine konfessionelle Religionspädagogik wird den didaktischen Umgang mit fremden Religionen suchen müssen, wenn einerseits der nicht mehr durch konfessionelle Homogenität bestimmte Lebenskontext der Heranwachsenden aufgegriffen werden soll und diese andererseits mit der religionstheologischen Wahrheitsfrage nicht alleingelassen werden sollen. Eine selbstbestimmte und tragfähige religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur faktisch vorgefundenen Pluralität religiöser Positionen.

Voraussetzungen interreligiöser Bildungsprozesse

Urteilskraft und Selbstverantwortung entwickeln sich in Auseinandersetzung mit bestimmten Bildungsinhalten. Interreligiöses Lernen entbindet religiöse Kompetenzen. Aber ohne Zentrierung auf das sich bildende Subjekt wird die existentielle Dimension interreligiöser Lernprozesse verfehlt werden. Gelingende interreligiöse Bildungsprozesse bleiben auf zwei Voraussetzungen angewiesen:  Zum einen werden Schüler ein Verständnis für religiöse Phänomene und ein mündiges, gereiftes Urteil im Hinblick auf religiöse Fragestellungen nur dann entwickeln, wenn der Bildungsgehalt von Religion nicht allein auf deren kulturell-politische Funktionen reduziert wird. Kategoriale Einsichten in religiöse Fragestellungen werden Heranwachsende nur dann erreichen können, wenn sie zumindest ansatzweise auch mit gelebter Religion, mit religiösen Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen. Die moralische Qualität interreligiöser Bildungsprozesse wird gerade dort verfehlt werden, wo der religiöse Bildungsprozess moralerzieherisch oder sogar sozialtechnologisch funktionalisiert wird. Auch ethisch wird dies auf Dauer nicht folgenlos bleiben: Denn eine Ethosbildung, die bewusst von allen Formen gelebter Religion und Sittlichkeit abstrahieren wollte, würde auf Dauer an motivationsbildender Kraft verlieren.

Zum anderen wird sich ein Verständnis für das Fremde nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Der Berliner Erziehungswissenschaftler Der Berliner Erziehungswissenschaftler Dietrich Benner hat eine interessante bildungstheoretisch begründete Parallele zum Sprachenerwerb gezogen. So wie Kinder erst im Ausgang von einer Muttersprache andere Fremdsprachen erlernen können, werden fremde Religionen erst verständlich, wenn der Einzelne sich einen relativen eigenen Standpunkt erarbeitet hat. Dieser muss nicht in jedem Fall die eigene Religion sein, zumal ein bestimmtes konfessionelles Bekenntnis pädagogisch gar nicht allgemein vorausgesetzt werden kann, doch wird interreligiöses Lernen notwendigerweise einen Schwerpunkt setzen müssen, in der Regel bei jener Religion, die in der kulturellen Lebenswelt der Lernenden am stärksten verankert ist. Es ist nicht möglich, in alle Religionen pluriform, gleichgewichtig und gleichzeitig einzuführen.

Auch würde der interreligiös angezielte Austausch letztlich zum Erliegen kommen. Denn interreligiöser Austausch setzt voraus, etwas einbringen zu können. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann ich auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird die religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern.

Zu bedenken ist aber auch: Lernarrangements helfen nicht allein Differenzen überwinden, sie können mitunter auch die Wahrnehmung religiöser oder kultureller Fremdheit erst erzeugen. Erfahrungen von Fremdheit und Irritation können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber leichter fallen, wenn religiöse Fragestellungen im pädagogischen Zusammenleben von Bedeutung sind.

Religion muss als Religion erfahrbar werden

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Dies gilt auch für den Bereich der öffentlichen Schule. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Eine vermeintlich neutrale Werterziehung kann gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung werden.

Angesichts zunehmender religiöser Vielfalt, auch in konfessionellen Einrichtungen, wird es bei alldem heute darauf ankommen, unterschiedliche kulturelle und religiöse Perspektiven einzubinden, nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der einzelnen Religionen zu fragen und zu überlegen, wie ein gemeinschaftliches Zusammenleben in gegenseitiger Toleranz gelingen kann. Doch wird interreligiöses Lernen ohne kognitiv-intellektuellen Anspruch – und das heißt: ohne tatsächliche Wahrnehmung der anderen Religionen – vordergründig bleiben.

Religiöse Fragen spielen in zahlreiche Teilpraxen des Menschen hinein, seien es beispielsweise Politik und Kultur, Ethik oder Psychologie. Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Heranwachsende nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit der religiösen Teilpraxis des Menschen nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Heranwachsende werden nur dann für religiöse Fragen und Phänomene aufgeschlossen werden können, wenn sie – zumindest ansatzweise – auch mit gelebter Religion, mit den dahinterstehenden Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen.

Wichtig bleibt es, Formen zu entwickeln, die es ermöglichen, den spezifisch religionspädagogischen  Auftrag in den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule einzubinden – mit dem gemeinsamen Ziel, die Freiheit der Heranwachsenden in religiösen Dingen und ihre selbstbestimmte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu fördern.

Interreligiöses Lernen bleibt personal

Lehren und Lernen bleiben stets personenbezogen. Dabei lernen Heranwachsende nicht allein Sachverhalte, sondern zugleich die Bedeutung, die der Pädagoge oder die Pädagogin einer Sache gibt. Dies gilt zumal bei religionsbezogenen Themen, wo der Ebene der Sinngebung gegenstandskonstituierende Bedeutung zukommt. Kinder oder Jugendliche wollen in besonderer Weise wissen, wie die Inhalte vom Pädagogen oder der Pädagogin selbst gesehen werden und durch eigene Erfahrungen gestützt sind.

Ein neutrales „Lehren über Religion“ (teaching about) wird sich nur künstlich durchhalten lassen. Vielmehr wird von einem fließenden Übergang auszugehen sein, bei dem die Beschäftigung mit religiösen Wissensinhalten zum „Lehren von der Religion her“ wird (teaching from), also zu einem religiös bestimmten Identifikations- oder Imitationslernen. Der Pädagoge wird es gar nicht vermeiden können, selbst zum Modell zu werden. Selbst dann, wenn er gar nicht eigens Position beziehen wollte, nimmt er unweigerlich Stellung, offenbart er seine subjektive Haltung gegenüber Religion. Leben Sie Ihren Glauben?, Gehen Sie jeden Sonntag zur Kirche?, Was halten Sie persönlich an der Bibel für wahr?, Was halten Sie vom Islam? … – Selbst wenn solche Fragen mit dem Hinweis „Das gehört jetzt nicht hierher“ beiseite geschoben werden sollten, würde sich damit eine bestimmte Haltung im Reden über Religion kundtun. Auch außerhalb konfessioneller Zusammenhänge werden religionsbezogene Bildungsprozesse partiell immer „Lehre in einer bestimmten religiösen Haltung“ (teaching in) sein.

Der Einzelne wird sich selbst, die anderen und die Welt um sich herum nur dann angemessen und differenziert wahrnehmen können, wenn er religiöse Fragen dabei nicht ausklammert. Denn Religion ist Teil unserer Wirklichkeit und gehört zum menschlichen Leben dazu – gleich, ob sich der Einzelne selbst als religiös versteht oder nicht.

Zur umfassenden Persönlichkeitsbildung, die auch als Bestandteil eines Rechts auf Bildung ausdrücklich geschützt ist, gehört die Aufgabe, die Heranwachsenden in das Gesamt kultureller Möglichkeiten einzuführen und dem Einzelnen erzieherisch Hilfen zur vollen Entfaltung seiner vielfältigen Möglichkeiten anzubieten. Religion bleibt daher – neben dem konfessonellen Religionsunterricht – auch Teil des allgemeinen Bildungsauftrags, nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion.

Neuerscheinung: Die Aktualisierung des Gewissens

Am 30. Januar 2026 druckfrisch erschienen:

Henrieke Stahl: Die Aktualisierung des Gewissens. Einsichten und Lehren aus der Coronazeit, Regensburg: Roderer 2026 (= Philosophie interdisziplinär; Bd. 59).

In dem Band findet sich auch ein Beitrag aus sozialethischer Perspektive:

Axel Bernd Kunze: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien. Sozialethische Überlegungen zur Bedeutung von Gewissensfragen im Vorfeld politischer Entscheidungen.

Zwischenruf: Kulturauftrag des Staates

Unseren Verfassungsstaat prägt – neben Rechtsstaatsgarantie und Sozialstaatsgebot – auch eine genuin kulturverfassungsrechtliche Verantwortung. Unter Kultur können dabei alle strukturierenden Ausdrucksformen des Menschen verstanden werden, die ihm helfen, seine Lebenswelt zu gestalten und verstehbar zu machen.

Der Kulturauftrag des Staates, der sich im föderalen Staatsaufbau von der kommunalen bis zur bundesstaatlichen Ebene erstreckt, ergibt sich aus den geschützten Freiheitsrechten der Einzelnen, etwa aus dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Wissenschaftsfreiheit, dem Zensurverbot oder der Kunstfreiheit, wobei die individuellen Grundrechte umgekehrt den staatlichen Auftrag begrenzend strukturieren. Im Wesentlichen umfasst der kulturstaatliche Auftrag die Sorge um Schule und Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Kunst und Sprachpflege, Kulturpflege und Sicherung des kulturellen Gedächtnisses. Zu nennen sind hier etwa die Sorge um Museen, Denkmalschutz, der Schutz nationalen Kulturgutes vor Veräußerung ins Ausland, die Auslandskulturpflege oder das Archivwesen.

Die Ausübung der kulturellen Freiheitsrechte bedarf keiner Begründung; ihre Beschränkung durch den Staat hingegen steht unter hohem Rechtfertigungszwang. Es geht umfassend um Freiheitsrechte des Einzelnen, der sich als wissenschaftlich und kulturell produktives Subjekt entwirft. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher keinesfalls allein institutionell betriebene Formen von Wissenschaft. Entscheidend ist die ernsthafte und planmäßige Suche nach Wahrheit, die von staatlicher Einflussnahme frei bleiben soll.

Dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich fällt eine wichtige Funktion im Rahmen kultureller und sozialer Identitätsbildung zu. Wissenschaft trägt zur Reproduktion und Innovation von Kultur bei. Aus der Wissenschaftsfreiheit erwachsen dem Staat bestimmte Schutz- und Leistungspflichten. Gleichzeitig wird dieses Individualgrundrecht aber nur dann umfänglich gesichert sein, wenn der Staat sich eine Distanz gegenüber der wissenschaftlichen Wahrheitssuche auferlegt. Werden individuelle Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung im Bereich von Wissenschaft und Kultur zunehmend vom Staat dominiert oder sogar ausgeschaltet, so werden auf Dauer jene geistig-moralischen Ressourcen beschädigt, die der Staat nicht selbst hervorbringen kann, auf die er aber um seines eigenen Bestands, seiner Vitalität und Stabilität willen aber auch nicht verzichten kann. Die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens würde als Ganzes Schaden nehmen.

Wilhelm von Humboldt hat das Grundprinzip moderner Staatlichkeit in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ von 1792 auf eine Weise formuliert, die bis heute nicht übertroffen wurde: Größere Wirksamkeit und eine höhere Produktivität werde der Staat – so Humboldt – gerade dann erlangen, wenn seine einzelnen Glieder in der Lage sind, mannigfaltig miteinander zu handeln und zu kommunizieren, wenn das freie Spiel der kulturellen Kräfte nicht unterbunden und wenn die Freiheit der Bürger nicht vom Staat absorbiert wird. Denn überall dort, wo es darum gehe, geistig-sittliche Zwecke zu setzen, könne nur die Tätigkeit des Menschen selbst in diesem Sinne produktiv genannt werden.

Wer wissenschaftlich tätig ist, muss seine Rolle selbst auf Sinn hin auslegen, die Inhalte seiner Disziplin selbst durchdrungen und auf ihre Geltung hin befragt haben, sich die Fragen, Ziele und Methoden seiner Wahrheitssuche selber setzen und seine Ergebnisse ohne äußeren Zwang ausformulieren können. Die akademische Freiheit ist grundrechtlich geschützt, und zwar ausdrücklich in Form einer Autonomie des einzelnen Wissenschaftlers, nicht als Autonomie der Leitungsebene, der Institution oder anderer staatlicher Entscheidungsträger.