Wissenschaftlergruppe kritisiert Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Die folgende Stellungnahme veröffentlichen wir auf Wunsch von Prof. Dr. Jan Dochhorn. „Bildungsethik“ unterstützt das Anliegen der dahinter stehenden Wissenschaftlergruppe.

Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungs­anträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)

Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demo­kratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:

1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Neben­wirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.

2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusam­menleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschen­würdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.

3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Grün­den auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:

a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungen läge eine eklatante Diskriminierung vor.

b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].

c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.

4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.

5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.

6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Unge­impften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifesta­tionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.

7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.

Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen

– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.

Prof. Kerstin Behnke

Prof. Dr. Ralf Bergmann

Prof. Dr. Klaus Buchenau 

Prof. Dr. Paul Cullen

Associate Prof. Dr. Jan Dochhorn

Prof. Dr. Ole Döring

Prof. Dr. Gerald Dyker

Prof. Dr. Michael Esfeld

Prof. Dr. Marc Forster

Dr. Johann Frahm

Prof. Dr. Kathrin Gierhake

Prof. Dr. Frank Göttmann

Prof. Dr. Ulrike Guérot

Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. Dr. Martina Hentschel

Prof. Dr. Sven Hildebrandt

Prof. Dr. Detlef Hiller

Prof. Dr. Georg Hörmann

Dr. Agnes Imhof

Dr. René Kegelmann

Dr. Sandra Kostner

Prof. Dr. Boris Kotchoubey

Prof. Dr. Klaus Kroy

PD Dr. Axel Bernd Kunze

PD Dr. Stefan Luft

PD Dr. Monika Melters

Prof. Dr. Klaus Morawetz

Prof. Dr. Ralph Neuhäuser

Prof. Dr.-Ing. Konrad Reif

Prof. Dr. Günter Reiner

Prof. Dr. Matthias Reitzner

Prof. Dr. Markus Riedenauer

Prof. Dr. Andreas Schnepf

Prof. Dr. Wolfram Schüffel

Dr. Jens Schwachtje

Prof. Dr. Harald Schwaetzer

Prof. Dr. Henrieke Stahl

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle

Prof. Dr. Lutz Stührenberg

Prof. Dr. Henrik Ullrich

Prof. Dr. Tobias Unruh

PD Dr. Reinhard Weber

Dr. Christine Wehrstedt

Prof. Dr. Christin Werner

Prof. Dr. Martin Winkler

Prof. Dr. Christina Zenk

 

[1] Vgl. Reynolds et al, Immune boosting by B.1.1.529 (Omicron) depends on previous SARS-CoV-2 exposure, Science 377, 275 (2022) 15 July 2022, https://www.science.org/doi/10.1126/science.abq1841; Singanayagam et al, Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study http://www.thelancet.com/infection Published online October 28, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648-4, corrected on November 2, 2021, https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00690-3.

[2] Vgl. z.B. Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung, Expertcouncil.one e.V. (i. G.), Sammlung erster Ergebnisse, 6.7.2022, https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/sammlung-erster-ergebnisse-bei-der-mikroskopischen-untersuchung-der-covid-impfungen/; Sönnichsen et al., Indikation, Kontraindikationen und Nutzen Schaden Verhältnis der COVID Impfung: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Studienevidenz, 26.7.2022, https://www.mwgfd.de/2022/08/indikation-kontraindikationen-und-nutzen-schaden-verhaeltnis-der-covid-impfung/; Cassagne et al., Étude critique du rapport de l’OPECST (n°5263 Assemblée nationale et n° 659 Sénat) sur les effets indésirables des vaccins, https://reinfocovid.fr/wp-content/uploads/2022/07/­commentaire_pharmacovigilance.pdf; Yamamoto, Adverse effects of COVID‑19 vaccines and measures to prevent them, Virology Journal (2022) 19:100, https://doi.org/10.1186/s12985-022-01831-0; Furer et al, Herpes zoster following BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccination in patients with autoimmune inflammatory rheumatic diseases: a case series, Rheumatology 2021;60:SI90–SI95, doi:10.1093/rheumatology/keab345; vgl. auch Kuhbandner & Reitzner, Excess mortality in Germany 2020-2022, 10.8.2022,  https://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.27319.19365

[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.

[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).

[5] Vgl. Gravert et al., Update on SARS-CoV-2 Infection Risks in Long-distance Trains, Deutsche Bahn AG, September 2020, https://doi.org/10.13140/RG.2.2.14207.64165.

[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.

[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.

Erstveröffentlichung unter:

https://www.achgut.com/artikel/81_wissenschaftler_gegen_neues_infektionsschutzgesetz

Michael Felten zum Fachkräftemangel und zur Akademikerschwemme

„Ohne Abi und Studium geht nichts, meinen viele Eltern. Kein Wunder, dass uns die Handwerker fehlen, sagt der Bildungsaktivist Michael Felten. Er fordert mehr Anerkennung für Ausbildungsberufe und strengere Zugangsbeschränkungen für Gymnasien.“ (Politisches Feuilleton im Deutschlandfunk, 30.08.2022)

Der Kommentar ist hier zu hören:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/fachkraeftemangel-und-zu-viele-gymnasiasten-100.html

VDS-Infobrief: „Schrebergartendenken“

Der Infobrief des Vereins Deutsche Sprache vom 14. August 2022 verweist auf Beitrag aus „Bildungsethik“:

Der Schulleiter und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze kommentiert in seinem Blog ein Interview mit der Inhaberin des Bamberger Lehrstuhls für Bildungsforschung, Ilka Wolter, im Universitätsmagazin uni.kat. „Wie beeinflusst uns Sprache? lautet das Thema. Aus ihrer sozialpsychologischen Perspektive finde man kein einziges Argument, warum man das generische Maskulinum behalten sollte, sagt die Bildungsforscherin Wolter da. Für Kunze ist das „disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken“. „Die Kollegin wird sicherlich von ‚Bildung‘ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie“.

Gendersprache ist eine Kunstsprache, die wenig mit Toleranz, aber viel mit Macht zu tun hat

Die NachDenkSeiten kommentieren den aktuellen Aufruf von Sprachwissenschaftlern gegen das sprachliche Gendern im zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das neue Papier „Aufruf zur Toleranz“ des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache:

Wer den Aufruf der Sprachwissenschaftler unterstützen möchte, kann dies hier tun:

https://www.linguistik-vs-gendern.de/

Eine Glosse aus aktuellem Anlass: 375 Jahre Universität Bamberg – ad multos annos!

Die Universität Bamberg, an der ich einst einmal promoviert wurde, feiert sich mit der neuen uni.kat-Ausgabe (so heißt das Bamberger Universitätsmagazin) selber: 375 Jahre Universität Bamberg – unter dem Motto, wie es sich für jedes Unternehmen heute gehört: „Innovationskraft aus Umbrüchen schöpfen“.

Bemerkenswert ist das Interview mit Frau Kollegin Wolter, Inhaberin des Lehrstuhls für BILDUNGsforschung mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Lernen: Wie beeinflusst uns Sprache? Ein Interview über Gender-Sterne und psychologische Erkenntnisse. Schon drei Aussagen im Interview sind bemerkenswert:

1. „Es gibt sicherlich Argumente und Standpunkte, die ich aus meiner Disziplin heraus nicht bewerten will oder kann. Ich schaue aus sozialpsychologischer Perspektive auf das Thema. […] Aus dieser Perspektive findet man zum Beispiel kein einziges (sic!) Argument, warum man das generische Masulinum behalten sollte.“ – Man merke: Disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken in Parzellen befähigt zu einer Professur im Rahmen eines Leibnizinstituts. Die Kollegin wird sicherlich von „Bildung“ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie. Dann weiß ich aber auch, was ich von einem solchen Institut und einem solchen Lehrstuhl zu halten habe. Nichts. Und dann „kein einziges Argument“ – als Privatdozent im Schuldienst bin ich wirklich beeindruckt, zu welcher Differenzierungsfähigkeit sich die Universität Bamberg nach 375 Jahren aufgeschwungen hat. Chapeau! So meistern wir bestimmt die Zukunft.

2. „Man kann versuchen, Veränderung auf freiwilliger Basis herbeizuführen, aber wir versuchen das schon eine ganze Weile.“ – Man merke: Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt. Wer ist dieses omninöse Wir? Herr Drosten mag zwar für die Verwechslung von Wissenschaft und Politik einen DHV-Preis und Ehrendoktor bekommen haben, aber Wissenschaftler besitzen kein demokratisch-verfassungsrechtliches Mandat, über die Form unseres Zusammenlebens zu bestimmen, so sehr sie sich auch noch medial zu einer solchen Pose aufschwingen mögen.

3. „Wir brauchen Wiederholungen, damit eine Gewöhnung eintritt und neue Sprachformen in den allgemeinen Gebrauch übergehen.“ – Man merke: Früher nannte man es Rechtsbruch und Amtsmissbrauch, wenn verbeamtete Professoren gegen amtliche Regeln, hier: der Rechtschreibung, handelten und ein rechtswidriges Verhalten anderen aufdrückten. Heute nennt man das wohl Demokratisierung und Diversität. Der Regenbogen, mit dem auch das Interview in uni.kat indirekt bebildert wurde, ist zum quasistaatlichen Hoheitssymbol avanciert. Die Kollegin verwechselt Wissenschaft und Forschung mit politischem Aktivismus. Früher nannte man das Propaganda und Ideologisierung, Verzeihung: heute natürich Innovationskraft.

Herzlichen Glückwunsch und tiefe Verneigung vor dieser Alma mater im 375. Jubiläumsjahr! Der Schulleiter gratuliert mit Bewunderung und Verehrung.

Das Gendern wird weitergehen. Die angehenden Lehrer, Journalisten, Referenten werden das Genderdenken an der Universität widerspruchslos aufsaugen und in die gesellschaftliche Breite tragen. Der Präsident macht es im Editorial der Jubiläumsausgabe von uni.kat vor, wie es geht – und fragt dann auch noch alle „Lesenden“, ob sie sich tatsächlich angesprochen fühlen. Mag sein, mag nicht sein. Eine Antwort, die alle befriedigt, wird es nicht geben können. Denn die Debatte über sprachliches Gendern setzt schon voraus, dass keine Sprachform mehr „neutral“ ist. Das ist der Preis der Politisierung und Moralisierung unserer Sprache. Und das Dilemma, aus dem wir so schnell nicht herausfinden werden. Eines sollte der Präsident aber nicht glauben: dass seine Hochschule ein uni.kat sei. Sie erweist sich im Jubiläumsjahr als äußerst zeitgeistig und konventionell.

Hoffen wir, dass es noch den heiligen Rest geben wird, der auch künftig noch freies Denken kennt.

Zwischenruf: Zukunft braucht Identität und Herkunft – gerade in Krisenzeiten

Es war Mitte Juli: Sonntagsausklang bei Apfelwein, Handkäs und grüner Soße vor der Alten Wache in Frankfurt. Eine Gedenktafel erinnert dort heute an den Frankfurter Wachensturm und an die Bedeutung des Ortes im Rahmen der Freiheitskämpfe des neunzehnten Jahrhunderts. Geschichtliche Erinnerung ist notwendig. Denn Zukunft braucht Herkunft und Identität. Doch wer vor der Alten Wache sitzt und den Blick schweifen lässt, wird zugleich nachdenklich. Wie lieblos und traditionsvergessen wurde die Wahlstadt der römischen Könige, später dann auch Krönungsort der deutschen Kaiser, nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut. Das Stadtpalais Thurn und Taxis, die Paulskirche, die Alte Wache, der Eschersheimer Torturm oder die Bockenheimer Warte … – sie wirken nur noch wie traurige Versatzstücke inmitten einer gesichtslosen, wenig einladenden Großstadtarchitektur, die einmal dem Ideal der autogerechten Stadt huldigte.

Der Eindruck, der sich auf der Terrasse vor der Alten Wache einstellt, wird zum Sinnbild eines Landes, das seine freiheitlichen Traditionen vielfach vergessen zu haben scheint, das meint, auf seine überkommene Identität verzichten zu können – und diese ersetzt durch eine neue Zivilreligion der Diversität und Buntheit. Die Regenbogenflagge ist mittlerweile quasi zum staatlichen Hoheitssymbol avanciert und darf ganz offiziell auf Amtsgebäuden wehen. Die Realität hingegen sieht anders aus.

Die Folgen einer auf Spaltung, Ausgrenzung und aggressive Impfnötigung setzenden Coronapolitik sind keineswegs überwunden, geschweige aufgearbeitet – und niemand weiß, ob sich Ähnliches nicht im kommenden Herbst und Winter erneut wiederholen wird. Querdenken gilt nicht mehr als Ausdruck von konstruktiver Kritik und notwendiger Suche nach Innovation, sondern als ein Verdachtsfall verfassungsfeindlicher Gesinnung und Delegitimierung des Staates.

Anlass der Reise nach Frankfurt war die Mitgliederversammlung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, gegründet als Reaktion auf eine zunehmende „Cancel Culture“ und Löschkultur hierzulande. Die Liste an Themen, mit denen sich jemand verdächtig machen kann, wird immer länger. Die Freiheitsräume im öffentlichen und akademischen Diskurs werden zunehmend enger.

In einzelnen Bundesländern können „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenzen“, gemeint sind Gesinnungsdelikte, künftig bei sogenannten Meldestellen dokumentiert werden. Nein, Denunziantentum werde dadurch nicht gefördert, beeilt man sich zu versichern. Die Träger würden schließlich „von einer professionellen Prozess- und Organisations­begleitung unterstützt“. Klingt gut, macht es aber nicht besser. Wer Deutsche hingegen als „Kartoffeln“ verächtlich macht, empfiehlt sich für höchste Staatsämter. Die Mehrheit des Bundestages stört sich an einer solchen Gesinnung offenbar nicht.  

Die Rede vom vermeintlich „besten Deutschland, das wir je hatten“, erweist sich zunehmend als Pfeifen im Walde. Denn unser Land steckt in der Krise. Selten haben sich in so rascher Folge Gewissheiten einer vermeintlich alternativlosen, utopistisch-moralisierenden Politik aufgelöst. Unser Land ist verwundbar geworden: mangelnde Verteidungsfähigkeit, Energiekrise, Inflation, Stabilitätsverlust des Euro, Fachkräftemangel … Thilo Sarrazin wollte sein Diplom in Volkswirtschaftslehre zurückgeben, wenn nicht binnen zehn Jahren eine Inflation auf die von ihm kritisierte Eurorettungspolitik folgen sollte.

Ja, es hat warnende Stimmen gegeben, die man im Juste Milieu nicht hören wollte. Andreas Zimmermann sieht Deutschland sogar schon auf einem Weg Richtung Schwellenland: „eine Entwicklung, die sich am Zustand von Straßen, öffentlichen Gebäuden und der generellen Infrastruktur mittlerweile bereits recht deutlich abzeichnet“. Wenn wir nicht gegensteuern, sind Wohlstand und Leistungsfähigkeit, Stabilität und Sicherheit unseres geliebten Vaterlandes deutlich in Gefahr.

Gemeinsam geteilte Traditionen, Überzeugungen und Werte halten uns im Alltag den Rücken frei, bewahren davor, unser Zusammenleben ständig neu verhandeln zu müssen, und schaffen jenen Freiraum, der uns geistig vital und produktiv sein lässt. In Krisenzeiten wie diesen könnten wir es noch bitter bereuen, Herkunft und Identität so wenig wertgeschätzt, Kultur und Zusammenhalt unseres Landes leichtfertig aufs Spiel gesetzt zu haben.

Die starke Bindekraft nationaler Identität zeigt sich mitunter erst dann, wenn andere Mechanismen versagen: Sie hilft, so drückt es Francis Fukuyama aus, „Gesellschaften, ihre Tiefpunkte zu überstehen, wenn die Vernunft allein zu Verzweiflung über die Arbeit ihrer Institutionen führen würde.“ Sollte uns ein solcher Anlass im Winter bevorstehen? Noch weiß keiner, wie unser Land mit einer ernsten Mangel- und Krisensituation umgehen wird. Noch weiß auch keiner, welcher gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen „von länger hier Lebenden“ und Zugewanderten dann aktiviert werden kann – oder eben auch nicht. Vielleicht könnten wir uns dann noch nach Identität und Leitkultur sehnen, die so lange kleingeredet oder verdächtigt wurden.

Diskussion um Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen hält an – oder beginnt neu

Im Januar 2022 hat sich im Südwesten eine Initiative „von Eltern, Pädagogen und entschlossenen Bürgern“ – so die Selbstbezeichnung – an die Landesregierung in Stuttgart gewandt und die Aufhebung der Coronamaßnahmen an Schulen gefordert. Ein Antwortbrief auf die Reaktion dre Landesregierung folgte Ende März 2022. Etwas später wandte sich die Initiative an alle Schulleiter im Land und forderte diese auf, für Kinder schädliche Coronamaßnahmen nicht umzusetzen. Nun wirft der Herbst seine Schatten voraus. Im Blick auf die politische Debatte über eine Wiederauflage von Maskenpflicht, Coronatests und Impfnötigung sowie angesichts neuer Studien hat sich die Initiative vor den Sommerferien erneut an die Schulleitung gewandt und gefordert, den Kindern freies Lernen und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Forderungen sollen hier nicht diskutiert werden – aber die neuerliche Inititative zeigt, dass viele dem Sommerfrieden nicht trauen. Die Coronapolitik vor einem Jahr hat erhebliches Vertrauen zerstört. Es bleibt dem Land mehr als zu hoffe, dass dieses Mal ein verfassungsfester Infektionsschutz gelingt, der das verfassungsrechtlich gebotene Kriterium der Verhältnismäßigkeit ernstnimmt. Andererseits würde die Polarisierung und Spaltung des Landes vertieft – und dies in Zeiten wachsender äußerer Bedrohungen.

Zwischenruf: Innerkirchlicher Umgang mit Kritikern der Coronapolitik wirft theologische Fragen auf – Anmerkungen zu einem aktuellen Vorgang im Erzbistum Paderborn

Zur Erinnerung: Die „Autonomie der irdischen Wirklichkeiten“ nach dem Zweiten Vatikanum

Medizinische Fragen gehören zu den irdischen Wirklichkeiten, die unter Beachtung der ihnen „eigenen Gesetze und Werte“ (Gaudium et spes 36) zu klären sind. So hat es das Zweite Vatikanische Konzil mit seiner Lehre von der Autonomie der irdischen Wirklichkeiten formuliert. Urteile in zeitlichen Dingen, die auf eine der Vernunft und ihrem Sollen angemessene Weise gefällt werden, sollten dem Kriterium der Verbindlichkeit genügen, können aber keinen Anspruch auf Endgültigkeit oder Absolutheit erheben. Sie gelten immer nur bis zum Erweis des Gegenteils.

Kurz gesagt: Medizinische Fragen können durchaus eine theologisch-ethische Seite haben. Ihr Sachanteil aber muss medizinisch geklärt werden. Dabei ist nicht zwingend wissenschaftliche Einstimmigkeit zu erwarten. Allein die Debatte über die richtige medizinische Strategie gegen COVID-19-Erkrankungen hat dies jüngst mehr als gezeigt.

Bei der Klärung wissenschaftlicher Streitfragen und der damit verbundenen ethischen Implikationen werden Christen bei gleicher Gewissenhaftigkeit dann auch durchaus zu unterschiedlichen Antworten gelangen können. Dies wusste schon das vergangene Konzil und mahnte die eigenen Gläubigen: „Immer aber sollen sie in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein“ (Gaudium et spes 43).

Aktuell: Erzbistum Paderborn suspendiert Briloner Priester

Vor diesem Hintergrund lässt eine Meldung aus dem Erzbistum Paderborn aufhorchen. Wie Medien in der vergangenen Woche meldeten, ist ein Priester in Brilon vom Erzbischof nach eingehender kirchenrechtlicher Prüfung, wie es von Bistumsseite heißt, suspendiert worden. Der Priester war durch Kritik am Synodalen Weg aufgefallen und hatte dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Glaubensabfall vorgeworfen. Lassen wir diese Vorwürfe im vorliegenden Kontext einmal außen vor.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Äußerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils ist ein anderer Punkt am vorliegenden Fall bemerkenswert, und zwar der Umgang mit innerkirchlichen Kritikern der aktuellen Coronapolitik.

Denn es gab noch ein zweites Thema, bei dem sich der Briloner Priester vorgewagt hatte: So hatte er die Impfaktion im Paderborner Dom im Dezember 2021 und die Impfempfehlung des Paderborner Oberhirten kritisiert. Erzbischof Becker hatte die Coronaschutzimpfung als „Schutz für sich und andere“, als ein „Gebot der Stunde“ und als „gelebte Nächstenliebe“ bezeichnet. Der WDR hatte bereits im März 2022 über den Priester berichtet, der Priesterrat sich daraufhin von dem Briloner Amtsbruder distanziert. Im Folgenden hatte sich dieser nicht mehr auf den Internetseiten des Priesterkreises, dem er angehört, geäußert.

Das Problem: Erzbistum zeigt mangelnde Vorsicht in medizinisch strittigen Fragen

Das Erzbistum wertet die Äußerungen des suspendierten Priesters gegenüber der Presse als „private Meinungsäußerungen“. Das ist in solchen Fällen zu erwarten. Nicht privater Natur sind offenbar die Äußerungen des Erzbischofs in medizinischen Sachfragen. Als Theologe weiß Becker offenbar sehr genau Bescheid über die Schutzwirkung der neuartigen Coronaimpfstoffe, deren Nebenwirkungen und damit verbundenen medizinischen Aufklärungs- und Abwägungsfragen. Lehramt und theologische Ethik können eine differenzierte ethische Güter- und Übelabwägung vornehmen und Hilfen für die individuelle Gewissenssentscheidung anbieten. Dies aber mit der gebotenen Vorsicht gegenüber medizinischen Fragen, die noch ungeklärt sind oder kontrovers diskutiert werden. Denn diese werden nicht durch plakative Slogans von Kirchenleitungen, theologische Vereinfachungen oder Disziplinarmaßnahmen geklärt. Diese Fragen müssen medizinisch geklärt werden. Und medizinische Erkenntnisse gelten wie alle wissenschaftlichen Aussagen immer nur bis zum Erweis des Gegenteils.

Was auf der Strecke bleibt: die Selbstbestimmung des Einzelnen

Das Erzbistum Paderborn folgte im Coronawinter 2021/22 der Linie, welche der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz vorgegeben hatte, der im November 2021 eine moralische Impfpflicht postuliert hatte. Keine Frage: In einer nationalen Krisensituation besteht für den Einzelnen eine moralische Pflicht zur sorgfältigen ethischen Gewissensbildung und Güterabwägung. Wer aber im Sinne einer ultima ratio mehr fordern wollte, müsste eine solche Verpflichtung sorgfältig empirisch wie ethisch begründen – doch in diesem Fall Fehlanzeige: „Impfen ist in dieser Pandemie eine Verpflichtung aus Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe“, erklärten die Mitglieder des Ständigen Rates. Näher hergeleitet wurde dieser Verpflichtungszusammenhang nicht. Dem christlichen Personalismus entspricht ein solches Vorgehen nicht. In der Folge konnte dann der Fraktionsvorsitzende der beiden C-Parteien bei der Impfpflichtdebatte im Bundestag erklären, er vermöge bei diesem Thema gar keine Gewissenssentscheidung zu erkennen.

Der pauschale Verweis auf ethische Hochglanzbegriffe jedoch wird weder dem Ernst der ethischen Entscheidungssituation gerecht noch bietet er geistig-moralische Orientierung und Entscheidungshilfe an. Dies wäre um der Selbstbestimmungsfähigkeit des Subjekts willen aber wichtig. Denn wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Am Ende bleibt der Eindruck, dass die Kirche zwar schnell bei der Hand ist, moralische Ansprüche zu erheben, sich aber nicht in der Lage sieht, diese substantiell zu begründen.

Wer das Argumentieren verweigert, nimmt den Einzelnen und dessen Anspruch auf Selbstbestimmung nicht ernst. Moralische Erkenntnis, die der Selbstbestimmung des Menschen entspricht, bleibt auf Wissen angewiesen, das vom Einzelnen selbst auf Geltung hin geprüft wird. Nur dann sind autonome Entscheidungen möglich, welche der besonderen Erkenntnisfähigkeit der praktischen Vernunft entsprechen und moralisches Handeln im Vollsinn möglich machen. Der Gläubige wird dabei durchaus am kirchlichen Lehramt Maß zu nehmen haben und sich an dessen Aussagen orientieren. Aber diese müssen selbst hinreichend begründet sein. Medizinische Sachfragen dürfen nicht mit billigen Floskeln aus dem kirchlichen Apparat plattgewalzt werden.

Und die Moral von der Geschicht‘? Wird über eine Impfpflicht debattiert, ist mit einer solchen Debatte implizit schon eine Ohnmacht moralischer Argumentation eingestanden. Zwang im öffentlichen Diskurs setzt bereits dort ein, wo nicht mehr auf die Überzeugungskraft des rationalen Arguments vertraut wird.

Zwischenruf: Warum ich die F.A.Z. abbestellt habe …

Vor fast einem Jahr habe ich die F.A.Z. abbestellt. Und falls ich es vergessen haben sollte, warum ich dieses Revolverblatt aus Frankfurt abbestellt habe … – seit heute, 8. Juli, weiß ich es wieder. Dank zweier Kommentare auf Seite 8.

Zum einen von Reinhard Müller – zur höchstrichterlichen Bestätigung der Impfpflicht für Soldaten: Die Impfpropaganda in der Zeitung für angeblich kluge Köpfe geht unvermittelt weiter. Und dies völlig unbeirrt von empirischen Anfrangen. Diese werden weiterhin ignoriert. Dafür müsste man bei einem hohen Rechtsgut wie der körperlichen Unversehrtheit doch wohl besonders sorgfältig abwägen. Der  neue heiße deutsche Herbst steht vor der Tür. Und Müller weiß: „Das ändert aber nichts daran, dass bisher die Vorteile der Impfung die Risiken klar überwiegen. Auch das ist noch einmal auf wissenschaftlicher Grundlage für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen klargestellt worden. Das ist wichtig für die Anordnung weiterer Auffrischimpfungen und für den kommenden Herbst angsichts immer noch zahlreicher Wissenschaftsfeinde.“ Platter und dumpfer geht es nicht. O sancta simplicitas, ora pro nobis. Ja, und die F.A.Z. weiß auch: Die Impfung schützt vor Weitergabe. Wer anderes behauptet, ist ein Wissenschaftsfeind. Das ist die Bankrotterklärung der sog. Wissensgesellschaft – oder: Magie ersetzt seriöse Wissenschaftsorientierung. Und letztere weiß eben: Wissenschaft ist nie schwarz oder weiß, sondern ein beständiges Ringen um das bessere Argument.

Zum anderen von Daniel Deckers – diese Mal geht es um die CDU-Pläne für eine soziale Dienstpflicht: Was mit der menschenwürdefeindlichen Impfnötigung praktiziert wurde, will Deckers jetzt bei diesem Thema fortsetzen: „Um so eher könnte sie Nägel mit Köpfen machen und ein Konzept für Freiwilligendienste entwerfen, die so attraktiv sind, dass junge Menschen nur um den Preis erheblicher immaterieller und womöglich sogar materieller Nachteile ausschlagen können.“ Was meint Deckers damit? Mehr BAföG, wenn man sozial gedient hat? Oder Steuernachlässe in jungen Jahren? Wie auch immer … Freiwiligkeit durch staatlichen Zwang. Mir graust bei einem solchen Staatsverständnis und Menschenbild.

Sollte Bürgerlichkeit noch etwas mit dem „Sapere aude“ Kants und der Aufklärung zu tun haben, dann hat diese in der F.A.Z. keinen Ort mehr.

Zwischenruf: Wie steht es um das freie Gespräch im Deutschen Hochschulverband?

Ein Gastbeitrag von Jan Dochhorn

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Christian Drosten als den Hochschullehrer des Jahres 2021 augezeichnet. Kritik daran haben zahlreiche Mitglieder des DHV formuliert, die einen entsprechenden Leserbrief an das DHV-Mitgliedermagazin »Forschung und Lehre« geschickt haben. Der Leserbrtief wurde nicht abgedruckt. Abgedruckt wurde immerhin ein Leserbrief von Axel Bernd Kunze, der dieses Thema neben anderem erwähnte (in: Forschung & Lehre, 29. Jg., Heft 6/2022, S. 468). Die betreffenden Passagen wurden von der Redaktion gestrichen mit der Begründung, die Zeitschrift werde auch von Externen gelesen und es würden daher Bezüge zum DHV gestrichen. Es sieht so aus, als bevorzuge der DHV Zuschriften von begeisterten Mitgliedern (Danksagungen an den Vorstand, Einmütigkeit in allen Diskurslagen). Hoffen wir, daß der DHV sich zu mehr innerverbandlicher Pluralität aufrafft. Wissenschaft ist nicht Wissenschaft, wenn sie nicht offener Diskurs ist. Der DHV hat sich entschlossen, einen politiknahen Wissenschaftler auszuzeichnen. Das war ein kontroversieller Akt, und in einem offenen System (in gelingender Wissenschaft als einer Teilpraxis von offener Gesellschaft) muß man dann auch die Kontroverse aushalten. Tut man es nicht, versündigt man sich gegen den Geist der Wissenschaft. Ich ahne, wie schwierig solche Kontroversen durchzuhalten sind für einen Verband, der auch die gemeinsamen Standesinteressen zu vertreten hat, aber das kann man, wenn man geistige Spannkraft hat. Und vor allem: Eine unser wichtigsten Standesinteressen ist nun einmal das unverbrüchliche Recht auf freien Diskurs – auch und gerade in der Auseinandersetzung mit anderen Wissenschaftlern.