Die Cancel Culture an Schulen, wie im Text beschrieben, ist gar nicht mehr so weit weg – und sie wird kommen. In den Hochschulen wird kräftig am notwendigen ideologischen Überbau gearbeitet, auch hierzulande – sonst bräuchte es etwa ein Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de) gar nicht. Und das wird über kurz oder lang (vermutlich eher kurz) in die Schulen überschwappen. Wir haben ein wissenschaftsorientiertes Schulsystem, das sich programmatisch und politisch gewollt an aktueller Wissenschaft ausrichten soll – und dann wird es heißen: Das ist der neueste Stand der Wissenschaft. Wenn wir das aufhalten wollen, bräuchte es ein neues Freiheitsbewusstsein, das gegenwärtig nicht zu erkennen ist. Die Autorin folgt selber in vielem dem Zeitgeist, schreckt dann aber doch auf, weil sie ahnt, was da auf uns zukommen wird. Eltern, die sich einer solchen Entwicklung entgegenstellen wollen, können das in der Regel fast nur noch im Innenraum der Familie.
Am Ende sitzen alle im selben Boot, ob Hochschullehrer oder Lehrer. Die Freiheit muss breit verteidigt werden, sonst bleibt davon nicht mehr viel übrig. Ich habe in der Osterwoche in Mönchengladbach an einer Podiumsdiskussion teilgenommen, im kommunalpolitischen, nicht hochschulischen Kontext. Ich sollte das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit vorstellen und zum sprachlichen Gendern etwas sagen. Anlass war zum einen eine Leserbriefdebatte zu vermeintlichem Rassismus in der Lokalzeitung und zum anderen die Einführung von Gendersprache in der Verwaltung. Ein Mitdiskutant auf dem Podium brachte es auf den Punkt: Wir reden hier nicht mehr über Entwicklungen, die irgendwo fernab an der Universität stattfinden und nur eine kleine Gemeinschaft von Wissenschaftlern betreffen. Nein, Cancel Culture und Löschkultur seien schon mitten unter uns angekommen, in der Stadtgesellschaft, in der gesellschaftlichen Breite. – Und leider spielen die Universitäten eine mehr als unrühmliche Rolle, dass es so weit gekommen ist.
Ich habe im April geschrieben – und dazu stehe ich heute noch: Debatten ohne Fraktionsdiszplin waren oft Sternstunden des Parlaments. Die Impfpflichtdebatte hingegen war eine Niederlage des Parlamentarismus. Ein Antrag auf eine Impfpflicht hätte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat die Referentenebene niemals übersteigen dürfen. Und heute? Die freiheitsfeindliche Coronapolitik wird in der Öffentlichkeit weiterhin totgeschwiegen oder sogar heute noch gerechtfertigt, das gilt etwa für eine Mehrheit in Politik, Wissenschaft, Medien oder Kirchen. Die „Junge Freiheit“ fragte erst jüngst in ihrer Ausgabe vom 28. Oktober 2022: „Wie wahrscheinlich ist es, daß sich ein deutscher Politiker für die maßlosen und Grundrechte verletztenden Anti-Corona-Maßnahmen entschuldigt?“ Anlass für diese Frage war die Entschuldigung der kanadischen Politikerin Danielle Smith, Premierministerin der Provinz Alberta: „Es tue ihr ’sehr leid für jeden Regierungsangestellten, der wegen seines Impfstatus entlassen wurde, und ich heiße jeden willkommen, der zurückkommen will.'“ Ich kann nicht sehen, dass in Deutschland ein ernsthaftes Umdenken, gar eine Aufarbeitung eingesetzt hätte. Vielfach wird der Coronadiskurs in weiten Teilen der Öffentlichkeit immer noch voreingenommen geführt und werden abweichende, kritische Stimmen unfair behandelt.
Leider werden die Erfahrungen mit der Coronapolitik des vergangenen Winters wohl nicht dazu führen, dass wir künftig mit dem Vorwurf von Verschwörungstheorie oder Schwurblertum vorsichtiger umgehen. Es wäre schön, aber der Mensch ist nicht so. Nun zeigt sich, welche Halbwertszeit Verschwörungstheorien haben können. Wir hätten über unterschiedliche medizinische, wissenschaftliche und politische Standpunkte gelassen streiten und um das bessere Argument ringen können, wenn man sich nicht entschlossen hätte, den freien, streitbaren, pluralen Diskurs durch eine Politik aggressiver Impfnötigung, Menschenhetze, Diffamierung und Ausgrenzung zu unterbinden. Statt die politische und moralische Katastrophe des vergangenen Winters aufzuarbeiten, wird man diese aussitzen und sich hinter neuen Krisenthemen verstecken. Allein: Das Vertrauen in Verfassungsstaat auf der einen und soziale Beziehungen auf der anderen Seite bleibt beschädigt. Das Land politisch willentlich zu spalten und zu polarisieren, bleibt nicht ohne Folgen. Und was wir erlebt haben, betrifft auch die Wissenschaft – nur zwei Beispiele. Vergessen wir nicht: Der Herr Gesundheitsminister ist wissenschaftlicher Kollege. Und im Deutschen Hochschulverband hat man in beiden vergangenen Jahren gezielt Kollegen als Hochschullehrer des Jahres ausgezeichnet, die zu den Hauptakteuren einer fragwürdigen, freiheitsfeindlichen Coronapolitik gehören.
sich necken, dabei aber auch einander Achtung erweisen;
mitunter auch streiten,
freilich ohne Gehässigkeit,
wie man es wohl auch einmal mit sich selbst tut;
manchmal auch in den Meinungen auseinandergehen
und damit die Eintracht würzen;
einander belehren und voneinander lernen;
die Abwesenden schmerzlich vermissen
und die Ankommenden freudig begrüßen –
lauter Zeichen der Liebe und Gegenliebe,
die aus dem Herzen kommt,
sich äußern in Miene, Wort und tausend freundlichen Gesten
und wie Zunder den Geist in Gemeinsamkeit entflammen,
so daß aus den Vielen eine Einheit wird.“
Diese Worte sind tausendsechshundert Jahre alt. So umschreibt der abendländische Kirchenvater Augustinus in seinen „Confessiones“ (IV 8, 13; Übers. zitiert nach Negel, S. 6) die Lebensform der Freundschaft.
Doch was macht deren besonderen Wert aus? Drei Antworten sollen anhand des umfangreichen, tiefgehenden und überaus lesenswerten Bandes aus der Feder Joachim Negels erschlossen werden. Auch wenn der Klappentext des Bandes vorsichtig davon spricht, der Titel bestehe aus zwanzig Essays, die das Thema aus unterschiedlichen Richtungen in den Blick nehmen, ergeben diese für den Leser einen inneren, stimmigen Zusammenhang. Der folgende Dreiklang verweist auf den philosophischen, politischen und geistlichen Gehalt des Freundschaftsversprechens.
(1) Der Fundamentaltheologe an der Universität Freiburg in der Schweiz und Burgpfarrer auf Burg Rothenfels umschreibt die Lebensform der Freundschaft folgendermaßen: „Freundschaft ist zunächst und vor allem Gespräch. Freunde sind im Gespräch miteinander, und je intensiver das Gespräch, umso größer der Raum, der sich zwischen ihnen eröffnet. In ihm wird die Welt bedeutsam; man hört, was die Dinge sagen wollen; man sieht (in) ihr Antlitz und gerät dadurch in eine Tiefe und Weite der eigenen Seele wie auch der Welt, die es vorher nicht gab“(Negel, S. 51). Und so könne die Freundschaft auch als Geburt der Philosophie bezeichnet werden.
Erinnert sei etwa an Vergil. Dieser bedeutendste Vertreter der augusteischen Dichtung führte nicht allein die lateinische Sprache zu besonderer Blüte, was ihm bis heute einen Platz in der humanistischen Bildung sichert. Er setzte in seinem Epos Aeneis dem Freundespaar Euryalus und Nisus ein ewiges Denkmal. Das Ideal ihrer Freundschaft, das Vergil schildert, steht nicht allein für die Tugend römischer Tapferkeit, sondern verkörpert die seelische Größe der Hochherzigkeit, deren Verpflichtung letztlich selbst das Scheitern der Tat überstrahlt.
(2) Die amicitia ist aber nicht allein eine philosophische, sondern zugleich auch eine eminent politische Tugend. So schreibt Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik: „Die Erfahrung lehrt, daß Freundschaft die Polisgemeinden zusammenhält, denn die [politische] Eintracht hat offenbar eine gewisse Ähnlichkeit mit der Freundschaft.“ Gemeinsame Orientierungswerte, sozialer Zusammenhalt und Bürgersinn stehen als Ressourcen nicht beliebig zur Verfügung. Die Fundamente, auf denen Staat und Gesellschaft ruhen, müssen gepflegt werden. Ein Gemeinwesen sollte daher mit seinen Traditionen, dem Wissen um seine kulturelle Herkunft und Identität nicht allzu verschwenderisch oder leichtfertig umgehen, wenn die Fundamente nicht bröckeln sollen.
Das gemeinsame Ethos unseres Gemeinwesens will gepflegt werden. Gerechtigkeit im Staat gründet im Kern auf der Tugend seiner Bürger. Der Mensch ist unhintergehbar ein zoon politikon, wie Aristoteles formuliert hat, gemeinschaftsfähig wie gemeinschaftsbedürftig zugleich. Für Michel Foucault könne Eintracht als „Freundschaft unter Bürgern“verstanden werden. Diese Tugend ist für Negel unverzichtbar für ein humanes und geordnetes Zusammenleben. Unser gesellschaftliches Ethos „beruht auf der Vorzüglichkeit ihrer seelischen Veranlagung, auf der konzentrierten Pflege solcher Veranlagung im Austausch mit den Freunden sowie auf der daraus sich erbildenden vernünftigen Einsicht“ (ebd., S. 127). Wo dieses Ethos zerfällt, setzen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe ein, auf Dauer degeneriere der Staat zur Tyrannis, zur Ochlokratie oder zur Oligarchie.
Ein Freundschaftsideal zu pflegen, hat insofern eine eminent politische Bedeutung, die wir nicht unterschätzen sollten, und dieses Pfund sollten wir – gerade als Christen – nicht hinter Mauern im Privaten verstecken, sondern im Beruf, im Engagement für das Gemeinwesen und in der gesellschaftlichen Diakonie gelebten Glaubens einsetzen, damit es reichen Zins bringt.
(3) Und ein dritter Gedanke: „Nur am Du bildet sich ein Ich.“ Ohne liebendes Du könne es auch kein Ich geben – so habe es Martin Buber in seiner Dialogphilosophie stark gemacht. Dies mag der Grund sein, warum das Thema Freundschaft die Gemüter aller Epochen der abendländischen Geistesgeschichte immer wieder bewegt hat. Wo sich Menschen in Freundschaft verbinden, öffnen sich unverhoffte Möglichkeiten, erleben wir uns als beschenkt und können auch andere beschenken: Ich kann dem Leben trauen, weil ein anderer zu mir steht.
Freundschaft bedeute Treue und Trost – so heißt es schon in der alttestamentlichen Weisheitsliteratur. „Es gibt Gefährten, die gereichen zum Verderben. Mancher Freund aber ist anhänglicher als ein Bruder“(Spr 18, 24), heißt es im Buch der Sprichwörter. Und „ein treuer Freund ist ein Trost im Leben; ihn findet, wer den Herrn fürchtet“ (Sir 6, 16), sagt der Weisheitslehrer Jesus Sirach.
Trost und Treue: Nicht umsonst sei in der christlichen Tradition versucht worden, auch die innertrinitarische Beziehung in Freundschaftskategorien zu denken und die Beziehung zu Gott als Gottesfreundschaft zu deuten.
Freundschaft ist ein großes Versprechen. Letztlich versprechen wir mit jeder Freundschaft mehr, als wir Menschen in unserer Sterblichkeit halten können. Mit der Treue, die wir einander versprechen, eröffnen sich existentielle Fragen religiöser Natur, so Negel. Es gehe um den Grund des Lebens, der mich trägt. In einer säkularen Gesellschaft wirkten Fragen danach oft peinlich. Selbst in kirchlichen Zusammenhängen mag es oft nicht mehr leicht fallen, diese Fragen zu stellen. Und doch: Wir können ihnen am Ende nicht ausweichen. „Die Religion war mir seit langem zuwider, und trotzdem spürte ich auf einmal eine Sehnsucht, mich auf etwas beziehen zu können. Es war unerträglich, einzeln und mit sich allein zu sein.“ – zitiert Negel den Schriftsteller Peter Handke mit seinem „Kurzen Brief zum langen Abschied“.
Für Christen könne der tragende Grund des Lebens letztlich vom Menschen nicht selbst gemacht werden oder von ihm ausgesucht werden; er übersteige das, was der Mensch sich selbst geben kann. Für Christen sei es ein ganz Anderer, der uns sagt: Du sollst sein. Theologen sprechen von Gnade. An ihr habe die Freundschaft Anteil. Und so öffne uns die Freundschaft eine Tür in die Unendlichkeit, in die Ewigkeit.
Gespräch und Hochherzigkeit, Eintracht und vernünftige Einsicht, Treue und Trost – sind Kurzformeln für jene Tiefe der Freundschaft, die Negel in seinem Essayband auf sehr berührende Weise erschließt. Hier wird theologische Reflexion zu literarischem Genuss. Das Werk füllt in der Debatte über Freundschaft eine zentrale Lücke, indem nicht allein philosophische, psychologische oder kulturwissenschaftliche Fragen verhandelt werden. Unaufdringlich gelingt es Negel, auch die politischen Implikationen und nicht zuletzt religiösen Hintergründe des Freundschaftsideals auszuleuchten.
Allerdings vermeidet Negel zu recht die Falle, die Tugend der Freundschaft nahtlos zu einer normethischen Kategorie zu erheben, aus der sich vorschnell politische Forderungen ableiten lassen, wie es etwa in jüngeren sozialethischen Veröffentlichungen immer wieder zu erleben ist, nicht zuletzt wenn von Gastfreundschaft im Rahmen der migrationsethischen Debatte die Rede ist. Die Verfassung steckt den Rahmen ab, in dem Freiheit sich entfalten kann. Wie dieser Rahmen so ausgefüllt wird, dass ein lebensdienliches wie gemeinwohlförderliches Zusammenleben sich entfalten kann, muss immer wieder ausgehandelt werden, im Rahmen einer gesellschaftlichen Öffentlichkeit, welche die Tätigkeit des Staates und den produktiven Willen der Einzelsubjekte zusammenbringt.
Christen werden dabei ihre Orientierungswerte, etwa die Tugend der Gastfreundschaft, einbringen. Sie wissen aber auch um die Differenz zwischen religiöser und politischer Sphäre, nach der unnachahmlichen Formel bei Matthäus: Gebt Gott, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist. Denn das christliche Evangelium stemmt sich nicht allein politischen Heilslehren entgegen, die sich selbst absolut setzen, es liefert umgekehrt auch nicht einfach ein umfassendes göttliches Gesetz. Vielmehr eröffnet das Evangelium den Raum für eine Politik aus christlicher Verantwortung, die im politischen Diskurs Kontur gewinnt und eine Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt.
Joachim Negel: Freundschaft. Von der Vielfalt und Tiefe einer Lebensform, Freiburg im Breisgau: Herder 2019, 533 Seiten.
Die Leitung Universität Witten-Herdecke hat mit einem Offenen Brief eine Tagung der Initiative „Das Ich im Wir“ abgesagt. Begründung: Die Universität wolle durch auf diese Weise nicht mit der sogenannten Querdenkerszene in Verbindung gebracht werden. Untermalt wird dieser Hinweis auf den universitätseigenen Internetseiten mit einem Emblem, bei dem das Wort „Querdenker“ wie bei einem Verbotsschild rot durchgestrichen ist. Die Intention dahinter umreißt die Universität wörtlich so: „keine Verletzung geltenden Rechts, keine persönlichen Angriffe, kein Missbrauch der Universität unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit, um nachweislich widerlegten Aussagen eine Bühne zu geben.“
Wäre eine unwissenschaftliche und unseriöse Tagung zu erwarten gewesen? Das kann hier nicht beurteilt werden. Und darum geht es auch nicht. Denn eines lässt sich aber sagen: Unsachlichen und unfairen Äußerungen ist mit Argumentation zu begegnen, nicht mit Aktivismus. Und genau durch diese mangelnde Unterscheidung ist die Universität in Witten-Herdecke ins Straucheln geraten. Denn das verwendete Emblem straft die Worte der Universitätsleitung selbst der Lüge.
Mit einer solchen bildlichen Untermalung wird gezielt eine Gruppe Andersdenkender diffamiert, ausgegrenzt, ihrer Integrität beraubt und aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. Wer Menschen durchstreicht, auch wenn es nur „symbolisch“ gemeint sein sollte, verhält sich unanständig. Ein solcher Stil der Auseinandersetzung verletzt nicht nur akademischen, sondern humanen Anstand und sollte einer Universität unwürdig sein.
Solche Diskursstrategien sind der Anfang einer neuen Menschenhetze, von neuen Diffamierungs- und Ausgrenzungsstrategien, wie wir sie im vergangenen Herbst und Winter im Rahmen einer freiheitsfeindlichen, die Menschenwürde verletzenden aggressiven Impfnötigungspolitik erlebt haben. Hier sage ich: Wehret den Anfängen.
Ich möchte mich im Rahmen einer Universität nicht auf diese aktivistische, an Comics erinnernde Kommunikation einlassen. Das ist alles andere als lustig. Im Gegenteil: Dieser universitäre, administrativ gesteuerte Kommunikationsstil ist Ausdruck von Dummheit und Verrohung im öffentlichen Diskurs – und eine Form der Gewaltanwendung. Wo Bildung sein sollte, tritt Aktivismus an die Stelle. Und auf Dummheit folgt am Ende Gewalt, weil gehandelt, aber nicht mehr argumentiert und über das Handeln reflektiert wird.
Die folgende Stellungnahme veröffentlichen wir auf Wunsch von Prof. Dr. Jan Dochhorn. „Bildungsethik“ unterstützt das Anliegen der dahinter stehenden Wissenschaftlergruppe.
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)
Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demokratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:
1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Nebenwirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.
2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusammenleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschenwürdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.
3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Gründen auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:
a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungenläge eine eklatante Diskriminierung vor.
b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].
c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.
4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.
5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.
6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Ungeimpften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifestationen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.
7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.
Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen
– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.
[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.
[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).
[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.
[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.
„Ohne Abi und Studium geht nichts, meinen viele Eltern. Kein Wunder, dass uns die Handwerker fehlen, sagt der Bildungsaktivist Michael Felten. Er fordert mehr Anerkennung für Ausbildungsberufe und strengere Zugangsbeschränkungen für Gymnasien.“ (Politisches Feuilleton im Deutschlandfunk, 30.08.2022)
Der Infobrief des Vereins Deutsche Sprache vom 14. August 2022 verweist auf Beitrag aus „Bildungsethik“:
Der Schulleiter und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze kommentiert in seinem Blog ein Interview mit der Inhaberin des Bamberger Lehrstuhls für Bildungsforschung, Ilka Wolter, im Universitätsmagazin uni.kat. „Wie beeinflusst uns Sprache? “ lautet das Thema. Aus ihrer sozialpsychologischen Perspektive finde man kein einziges Argument, warum man das generische Maskulinum behalten sollte, sagt die Bildungsforscherin Wolter da. Für Kunze ist das „disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken“. „Die Kollegin wird sicherlich von ‚Bildung‘ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie“.
Die NachDenkSeiten kommentieren den aktuellen Aufruf von Sprachwissenschaftlern gegen das sprachliche Gendern im zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das neue Papier „Aufruf zur Toleranz“ des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache:
Die Universität Bamberg, an der ich einst einmal promoviert wurde, feiert sich mit der neuen uni.kat-Ausgabe (so heißt das Bamberger Universitätsmagazin) selber: 375 Jahre Universität Bamberg – unter dem Motto, wie es sich für jedes Unternehmen heute gehört: „Innovationskraft aus Umbrüchen schöpfen“.
Bemerkenswert ist das Interview mit Frau Kollegin Wolter, Inhaberin des Lehrstuhls für BILDUNGsforschung mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Lernen: Wie beeinflusst uns Sprache? Ein Interview über Gender-Sterne und psychologische Erkenntnisse. Schon drei Aussagen im Interview sind bemerkenswert:
1. „Es gibt sicherlich Argumente und Standpunkte, die ich aus meiner Disziplin heraus nicht bewerten will oder kann. Ich schaue aus sozialpsychologischer Perspektive auf das Thema. […] Aus dieser Perspektive findet man zum Beispiel kein einziges (sic!) Argument, warum man das generische Masulinum behalten sollte.“ – Man merke: Disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken in Parzellen befähigt zu einer Professur im Rahmen eines Leibnizinstituts. Die Kollegin wird sicherlich von „Bildung“ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie. Dann weiß ich aber auch, was ich von einem solchen Institut und einem solchen Lehrstuhl zu halten habe. Nichts. Und dann „kein einziges Argument“ – als Privatdozent im Schuldienst bin ich wirklich beeindruckt, zu welcher Differenzierungsfähigkeit sich die Universität Bamberg nach 375 Jahren aufgeschwungen hat. Chapeau! So meistern wir bestimmt die Zukunft.
2. „Man kann versuchen, Veränderung auf freiwilliger Basis herbeizuführen, aber wir versuchen das schon eine ganze Weile.“ – Man merke: Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt. Wer ist dieses omninöse Wir? Herr Drosten mag zwar für die Verwechslung von Wissenschaft und Politik einen DHV-Preis und Ehrendoktor bekommen haben, aber Wissenschaftler besitzen kein demokratisch-verfassungsrechtliches Mandat, über die Form unseres Zusammenlebens zu bestimmen, so sehr sie sich auch noch medial zu einer solchen Pose aufschwingen mögen.
3. „Wir brauchen Wiederholungen, damit eine Gewöhnung eintritt und neue Sprachformen in den allgemeinen Gebrauch übergehen.“ – Man merke: Früher nannte man es Rechtsbruch und Amtsmissbrauch, wenn verbeamtete Professoren gegen amtliche Regeln, hier: der Rechtschreibung, handelten und ein rechtswidriges Verhalten anderen aufdrückten. Heute nennt man das wohl Demokratisierung und Diversität. Der Regenbogen, mit dem auch das Interview in uni.kat indirekt bebildert wurde, ist zum quasistaatlichen Hoheitssymbol avanciert. Die Kollegin verwechselt Wissenschaft und Forschung mit politischem Aktivismus. Früher nannte man das Propaganda und Ideologisierung, Verzeihung: heute natürich Innovationskraft.
Herzlichen Glückwunsch und tiefe Verneigung vor dieser Alma mater im 375. Jubiläumsjahr! Der Schulleiter gratuliert mit Bewunderung und Verehrung.
Das Gendern wird weitergehen. Die angehenden Lehrer, Journalisten, Referenten werden das Genderdenken an der Universität widerspruchslos aufsaugen und in die gesellschaftliche Breite tragen. Der Präsident macht es im Editorial der Jubiläumsausgabe von uni.kat vor, wie es geht – und fragt dann auch noch alle „Lesenden“, ob sie sich tatsächlich angesprochen fühlen. Mag sein, mag nicht sein. Eine Antwort, die alle befriedigt, wird es nicht geben können. Denn die Debatte über sprachliches Gendern setzt schon voraus, dass keine Sprachform mehr „neutral“ ist. Das ist der Preis der Politisierung und Moralisierung unserer Sprache. Und das Dilemma, aus dem wir so schnell nicht herausfinden werden. Eines sollte der Präsident aber nicht glauben: dass seine Hochschule ein uni.kat sei. Sie erweist sich im Jubiläumsjahr als äußerst zeitgeistig und konventionell.
Hoffen wir, dass es noch den heiligen Rest geben wird, der auch künftig noch freies Denken kennt.