Einspruch gegen Gendersprache in theologischen Ausbildungsstätten

Dreizehn Theologen aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wenden sich in der Fachzeitschrift „Auftrag und Wahrheit“ gegen Gendersprache in theologischen Ausbildungsstätten. Ihr „Einspruch“ wurde an alle theologischen Ausbildungssstätten im deutschsprachigen Raum weitergeleitet:

Oleg Dik, Jan Dochhorn, Therese Feiler, Michael F. Feldkamp, Meik Gerhards, Christian Herrmann, Detlef Hiller, Hans-Gerd Krabbe, Axel Bernd Kunze, Detlef Metz, Marius Reiser, Reinhard Weber und Ulrich Willers:

Einspruch gegen die Nötigung zur Verwendung sog. „geschlechtergerechter Sprache“ in theologischen Ausbildungsstätten,

in: Auftrag und Wahrheit. Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie 2 (2022/2023), H. 5, S. 28 – 39.

Zwischenruf: Was bleibt? – Ein anderer Jahresrückblick nach einem Jahr, in dem Deutschland über eine Impfplicht diskutierte

Ein Jahr scharfer politischer und ethischer Polarisierung neigt sich dem Ende entgegen: Deutschland diskutierte über die Einführung einer allgemeinen Impflicht. Am Ende hat sich der Bundestag dagegen entschieden. Befriedet wurde die Debatte dadurch nicht. Die politisch bewusst provozierte Politisierung des Landes dauert fort. Welche Lehren lassen sich am Ende des Jahres aus dem Erlebten ziehen?

1. Schon die aggressive Impfnötigungspolitik, die wir erlebt haben, war eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates unwürdig. Die Politik hat ein Klima der Menschenhetze, Diffamierung und sozialer Ausgrenzung erzeugt, bei dem Grundrechte ohne sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung, ohne sorgfältige und ergebnisoffene Folgenabschätzung sowie ohne hinreichende Begründung eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt worden sind. Pars pro toto mag hier der ehemalige saarländische Ministerpräsident Hans stehen, der am 10. Dezember 2021 erklärte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“Dass über eine allgemeine Impfpflicht im Parlament abgestimmt wurde, war ein Tiefpunkt des Parlamentarismus; ein solches Gesetzesvorhaben hätte niemals die Referentenebene überschreiten dürfen.

2. Eine Politik, die gegen vorpositives Menschenrecht verstößt, kann als „menschenverachtend“ charakterisiert werden. Wir sollten politische Konflikte nicht ohne Not zu moralischen Ziel- und Gewissenskonflikten aufbauen. Wir sollten umgekehrt aber, wo es solche gibt, diese auch nicht verharmlosen und schönreden. Das wäre falsche Irenik. Wenn die körperliche Unversehrtheit, die zum innernsten Kernbereich der Persönlichkeit gehört, nicht mehr unantastbar ist,  ist ein solches Attribut gerechtfertigt. Es hat durch die Coronapolitik reale Formen der Ausgrenzung und eine politisch herbeigezwungene Polarisierung des Landes gegeben, für die jetzt nicht diejenigen verantwortlich gemacht werden können, die – vielleicht mit scharfen Worten, die nicht jedem gefallen – daran Kritik üben.

3. Diese Politik hat politsches und soziales Vertrauen zerstört. Dieses Coronaregime muss aufgearbeitet werden, hierfür fehlen bisher aber der politische und gesellschaftliche Wille. Damit wird sich die politisch bewusst in Kauf genommene Polarisierung fortsetzen. Dies alles ist nicht trivial: Denn die mRNA-Technologie soll mittelfristig die bisherigen Masernimpfstoffe ersetzen, für die schon jetzt eine statusbezogene Impfpflicht gilt. Hier braut sich neues gesellschaftliches und ethisches Konfliktpotential zusammen.

4. Zu einer solchen Aufarbeitung gehört, dass wir aufhören, beim Thema Corona in Schwarz-Weiß-Schablonen zu denken. Wer kritische Fragen zu den neuen mRNA- oder Vektorimpfstoffen stellt, verharmlost damit nicht zwangsläufig Corona, verteufelt nicht Impfstoffe oder diskutiert unseriös. Es ist eine einseitige Unterstellung, dass es unseriöse Argumentation nur auf Seiten der Kritiker der Coronapolitik gegeben habe. Ad-hominem-Argumente, Manipulation, Indoktrination, unseriöser Umgang mit wissenschaftlchen Argmenten, Diskursverweigerung und anderes hat es genauso auf Seiten der Befürworter der Coronapolitik gegben. So wie es auf der einen Seite eine Verharmlosung der Krankheit gegeben haben mag, gab es auf der anderen Seite eine Verharmlosung der Impfschäden  und Nebenwirkungen.

Dass ein Zusammenhang  zwischen Impfung und Nebenwirkungen oft nicht belegt werden kann, hat auch mit coronapolitischen Entscheidungen und einem  unseriösen wissenschaftlichen Umgang zu tun; Obduktionen wurden bewusst verhindert, bestimmte Folgen der Impfungen nicht hinreichend untersucht, Daten unter Verschluss gehalten usw. Ein Rechts- und Verfassungssstaat, in dem nicht mehr die freie Impfentscheidung  gilt, begibt sich auf Abwege. Diese und das Recht am eigenen Körper werden nicht erst durch eine Impfpflicht, sondern bereits durch eine aggressive Impfnötigungspolitik, wie wir sie erlebt haben,  verletzt.

5. Wir sollten, gerade auch bildungsethisch, für einen freien, fairen und sachlichen wissenschaftlichen Diskurs eintreten. Zu einem solchen Diskurs gehört sehr wohl, Impfverfahren kritisch zu befragen und ggf. auch abzulehnen, politische Maßnahmen kritisch zu diskutieren, den wissenschaftlichen Umgang mit endemischen oder pandemischen Krankheitslagen kritisch zu befragen und, und, und. Das ist nicht „irrational“, wie kritischen Stimmen gern vorgeworfen wurde, sondern notwendiger Bestandteil eines freien, fairen und pluralen wissenschaftlichen Diskurses.

7. Und noch ein letzter Gedanke: Zum wissenschaftlichen Ethos gehört auch, die Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Wissenschaft, wissenschaftlicher Erkenntnis und wissenschaftlichem Handeln realistisch und selbstkritisch zu beurteilen. Die mRNA-Impfstoffe sind kein „Segen“ und auch kein „Unheil“. Dies hieße, wissenschaftliche Erkenntnis quasireligös zu überhöhen oder umgekehrt zu verteufeln. Sie sind eine Frucht wissenschaftlicher Forschung, über die sachlich, seriös und ergebnisoffen diskutiert und weiter geforscht werden muss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ihr Einsatz muss dem freien Willen des Patienten überlassen bleiben.

Leider gelingt uns dieser Diskurs angesichts von Corona auch heute nicht auf befriedigende Weise. Wollten wir künftig jede Epidemie oder Pandemie mit einer Massenimpfung der Gesamtbevölkerung bekämpfen (was, so weit ich das als, Nichtbiologe und Nichtmediziner beurteilen kann, auch nicht funktioniert), wäre das eine Hybris von Wissenschaft und Gesundheitspolitik.

Ethische Wertkonflikte lassen sich nicht mit Statistik klären, auch wenn jedes ethische Problem immer einen empirischen Anteil besitzt. Im ethischen Gespräch müssen auch die Wertungen empirischer Daten ethisch reflektiert werden können, und zwar ohne Ad-hominem-Argumente, mit denen eine bestimmte Seite als „unseriös“ bereits von vornherein moralisch diskreditiert und aus dem Gespräch ausgeschlossen wird. Im Fall der neuartigen Coronaimpfstoffe wurde die Schutzwirkung beständig nach unten angepasst, was auch immer wieder eine neue ethische Gütabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung hätte notwendig machen müssen.

Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperlilche Unversehrtheit, über den nur der Einzelne vor seinem Gewissen entscheiden darf. Von dieser Überzeugung haben wir uns in weiten Teilen politisch und wissenschaftlich verabschiedet. An dieser Umdeutung unserer Wert-, Freiheits- und Grundrechtsordnung bleibt weiterhin deutlich Kritik zu üben. Abzulehnen ist jener autoritäre, biopolitische Neokollektivismus, der hinter solchen Umdeutungen steht. Schon allein, weil der Geist jetzt aus der Flasche ist, muss die Kritik an einer solchen Gesundheitspolitik weitergehen. Wer diese Impfpolitik unterstützt hat, sollte sich überlegen, dass auch für ihn einmal der Tag kommen kann, an dem seinem Körper eine pharmakologische Substanz zugeführt wird, die er freiwillig und aus eigener Einsicht nicht zu sich nehmen wollte.

Es gibt einen Unterschied zwischen wissenschaftlicher Forschung und dem politisch-gesellschaftlichen Umgang mit deren Erkenntnissen. Der Staat hat die Wissenschaftsfreiheit zu achten. Er hat aber ebenso wenig ein Recht, den Einzelnen gegen seinen Willen zur Einnahme einer bestimmten pharmakologischen Substanz zu zwingen. Im Jubiläumsjahr des Nürnberger Ärztekodex kann an dieser Stelle auch an die historische Verantwortung erinnert werden, die sonst immer so gern im Munde geführt wird. Bei der aggressiven, menschenverachtenden Impfnötigungspolitik handelt es sich nicht einfach um einen politischen Betriebsunfall, über den wir jetzt bedauernd, aber letztlich achselzuckend hinweggehen könnten. Der Bundeskanzler hat offen eine Politik „ohne rote Linien“ bei der Coronabekämpfung angekündigt. Eine solche Äußerung ist verfassungsfeindlich, da sie die roten Linien, welche die Verfassung setzt, nicht achtet. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes hat in diesem Jahr eine allgemeine Impfpflicht gefordert, damit die statusbezogene Impfpflicht der Pflegekräfte nicht mehr umgangen werden kann. Mit einer solchen Äußerung hat die Vertreterin eines der großen Wohlfahrtsverbände die Gesamtbevölkerung für ihre Personalpolitik instrumentalisiert und damit den Einzelnen zum bloßen Mittel degradiert. Die beiden Beispiele sollen genügen.

Dass beide Äußerungen, von einer Ausnahme abgesehen, von den Bundestagsparteien nahezu unwidersprochen blieben, zeigt eine tiefe Verrohung der politischen Kultur in unserem Land. Der Einzelne bleibt stets als Selbstzweck zu achten. Wo diese Überzeugung nicht mehr geachtet wird, sind wir bereits tief gesunken. Daher bleibt nach Corona das deutliche Misstrauen, dass unsere Verfassung im Ernstfall die körperliche Unversehrtheit nicht hinreichend schützt. Denn wann, wenn nicht in der Krise, muss sich erweisen, ob eine Verfassung trägt. Andere Länder haben die Coronakrise gesellschaftlich deutlich besser bewältigt.

Dies alles sollte aufgearbeitet werden. Sonst werden dauerhafte geistig-moralische Folgeschäden für unser Zusammenbleiben, wird das politische und soziale Misstrauen weiter wirken – zum Schaden des politischen und gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Verlagswechsel bei der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“

engagement – die Zeitschrift der katholischen Schulen – erscheint seit 2022 in einem neuen Verlag: Die Zeitschrift für Erziehung und Schule wird künftig vom Göttinger Verlag Vandenhoeck und Ruprecht betreut. Jetzt ist die erste Ausgabe in neuem Format erschienen. Diese beschäftigt sich mit katholischen Schulen heute. Die Zeitschrift erscheint künftig zweimal jährlich, jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres.

Weitere Informationen zum Abonnement finden Sie hier:

https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/engagement?c=1880

Informationen zu Heft 1/2022 und Bestellmöglichkeit:

https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/detail/index/sArticle/58128

Dem Herausgeberbeirat gehören an: Dr. Rafael Frick (Ludwigsburg), Dr. Christofer Haep (Hamburg), P. Marco Hubrig (St. Blasien), Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze (Bonn), Dr. Peter Nothaft (Eichstätt), Prof. Dr. Matthias Proske (Köln), Sr. Dorothea Rumpf (Duderstadt) und Prof. Dr. Clauß Peter Sajak (Münster in Westfalen).

Schulbuch: Globales Lernen als Auftrag an die Elementarbildung

Lehrwerk für Berufliche Gymnasien übernimmt Textausschnitt zum Globalen Lernen aus dem „Kita-Handbuch“:

Axel Bernd Kunze: Globales Lernen (Berufsfelder gestalten. Gesundheit und Soziales), in: Maria Brathe/Jörg Köchling (Hgg.): Anstöße. Gesellschaftslehre mit Geschichte, Stuttgart: Ernst Klett 2021, S. 426 (Aufgabenstellungen: S. 427) [auch E-Book].

Der Originalbeitrag wurde erstmals hier veröffentlicht:

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/bildung-erziehung-betreuung/1789/

Fachschulen zum Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung: BöfAE veröffentlicht „Frankfurter Appell“

BoefAE, die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, reagiert mit einem Frankfurter Appell, der am 9. Dezember 2022 veröffentlicht wurde auf den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter, der ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen soll. Die Vorstandssprecherin Patricia Lammert schreibt dazu:

„Kennzeichnend für die Ganztagsbetreuung in Grundschule sind wenig vorhandene Feldforschungen und Konzepte, ungeordnete Systematisierung der Strukturen sowie teilweise sehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Auch wenn die Umsetzung des Rechtsanspruchs noch weit weg wirkt, für eine Entwicklung eines bundesweiten ‚Qualitätsrahmens Ganztag‘ und die konkrete Ausgestaltung ist es fünf vor zwölf. Wir brauchen jetzt einen breiten Dialog aller Verantwortlichen. Ein Bildungskonzept für den Ganztag sowie ein Ausbildungskonzept für die Fachkräfte müssen jetzt entwickelt werden.

Fachschulen/Fachakademien sowie Berufsfachschulen blicken auf eine langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Ergänzungskräften für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter zurück.“

Der Frankfurter Appell ist im Wortlaut hier veröffentlicht:

Zwischenruf: Schwindende Selbstregulationsmechanismen in der Wissenschaft

Wissenschaft will Hypothesen verifizieren oder falsifizieren. Doch ist vielen Teilen der Wissenschaft die Ausrichtung am Wahrheitsbegriff verloren gegangen. Nicht selten herrscht die Meinung: Die Wissenschaft kann sich gar nicht mehr an Wahrheit ausrichten, weil es diese nicht mehr gibt. Kollegen würden vielleicht von radikaler Pluralität sprechen, ich von radikaler Beliebigkeit. Wenn es aber keine Wahrheit mehr gibt, kann es auch keine Geltungsansprüche mehr geben. Viele Wissenschaftler verstricken sich aber in den Selbstwiderspruch, dass sie Geltungsansprüche verneinen, aber gerade damit einen Geltungsanspruch erheben. Nur eines ist auch klar: Als endliche Menschen werden wir der Wahrheit immer nur nahekommen, diese aber nicht vollständig erreichen. Wissenschaft ist immer der letzte Stand des Irrtums.

In der Konsequenz mag es viele Surrogate geben, die an die Stelle der Wahrheit getreten sind: Funktionalisierung, Moralisierung, Akzeptanzherstellung, Politisierung, Aktivismus, soziale Passung, Reduktion auf einen naiven Positivismus oder Empirismus … Die Rolle vieler Wissenschaftler in der Coronakrise ist nur ein Beispiel, bei dem ein an Wahrheit interessiertes Wissenschaftsverständnis aufgegeben wurde.

Was der Wissenschaft in vielerlei Hinsicht verloren gegangen ist, sind Selbstregulationsmechanismen und Selbstreinigungskräfte. Dann gibt es eben breite Bereiche der Wissenschaft, in denen Agendawissenschaften fraglos und ohne Vorbehalte als zeitgemäße Form von Wissenschaft vollständig akzeptiert sind. Alle Professionen und Berufe, die zu ihrer Ausübung ein bestimmtes Maß an Staatsferne und Freiheit benötigen (Freiheit von Forschung und Lehre, pädagogische Freiheit, Zensur- und journalistische Freiheit …), müssen ihr Ethos über Selbtsregulation sichern. Ansonsten wird über kurz oder lang von außen, in der Regel vom Staat, regulierend und steuernd eingegriffen – zulasten der (Wissenschafts-)Freiheit. Bleibt also die Frage: Wie können die Selbstregulationsmechanismen der Wissenschaft wieder gestärkt oder zurückgewonnen werden? Die Frage ist elementar mti der Sicherung der Wissenschaftsfreiheit elementar damit verknüpft ist.

Selbstregulationskräfte werden aber nicht darüber zurückgewonnen werden können, dass Grundfreiheiten material aufgeladen werden. Die Freiheit wird nur dann gesichert werden können, wenn auch das Äußern irriger, unkonventioneller, vom Konsens abweichender, anmaßender, anstößiger oder sonstiger Positionen im Rahmen des Rechts geschützt ist. Selbstverständlich fängt dann der streitbare Diskurs erst an. Ohne vitale Selbstregulation im Rahmen der wissenschaftlichen Gemeinschaft können wir auch nicht zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenchaftlichen Äußerungen unterscheiden.

Und dann kann auch deutlich widersprochen werden. Ich möchte aber nicht in einem Gemeinwesen leben, in dem die Grundfreiheiten dafür genutzt werden, Positionen von vornherein als „unwissenschaftlich“ aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Wenn wir dahin kommen, dann wird es immer Akteure geben, die sich anmaßen, darüber zu entscheiden, welche Äußerungen öffentlich legitim sind und welche nur hinter vorgehaltener Hand geäußert werden dürfen. Das ist aber genau das Gegenteil einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung. Die beklagte „Cancel Culture“, gegen die sich etwa das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stellt, hat vielfach einen Grund in einem positiv gefüllten Diskriminierungsverständnis, das dann in der Folge gegen die Freiheit des Individuums in Stellung gebracht wird, um eines vermeintlich gemeinsamen Guten willen, das nicht mehr befragt werden darf. Wir erleben das etwa in der Transgenderdebatte, die zentral auch die Wissenschaftfreiheit berührt: Freiheitsträger, die „queere“ Positionen nicht teilen, dürfen diskriminiert werden, und zwar gerade im Namen des Diskriminierungsverbots oder der Wissenschaftsfreiheit. Das ist eine Pervertierung des Toleranz- und Freiheitsprinzips eines den Grundrechten verpflichteten Verfassungsstaates.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Erweiterung des Paragraphen 130 StGB zum Tatbestand der Volksverhetzung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Erweiterung von § 130 StGB

Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom 05.12.2022

Wir halten die Erweiterung von § 130 des Strafgesetzbuches (Billigung, Leugnung, gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche zu Hass oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören) für juristisch problematisch. Wir fürchten zudem negative Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit, wenn Amtsrichter entscheiden müssen, was als Völkermord oder Kriegsverbrechen zu gelten hat. Entsprechende Urteile werden normierende und abschreckende Wirkung entfalten und die wissenschaftliche Diskussion über Kriegsverbrechen und Genozide, die von vielen sich ändernden Variablen und unterschiedlichen Definitionen sowie dem Fortgang der Forschung bestimmt ist, erheblich behindern. Zudem kritisieren wir entschieden die zunehmende politische und rechtliche Übergriffigkeit im Hinblick auf eine offene Erinnerungskultur in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, selbst wenn sie, wie kürzlich im Falle der Bundestagsresolution zum Holodomor, von positiven Intentionen getragen ist. Komplexe Fragen wie etwa diejenige nach der Charakterisierung als Völkermord oder Klassenmord sollten nicht politisch entschieden werden, sondern Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion bleiben.

Zu dem Beschluss siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Neuerscheinung: PU-Sonderheft für Referendare des Faches Pädagogik

Die Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT, herausgegeben vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, hat ein neues Sonderheft für Studerenten und Referendare mit dem Unterrichtsfach Pädagogik vorgelegt. PÄDAGOGIKUNTERRICHT ist die größte Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum. Dem Wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift gehören an: Prof. Dr. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. Bernhard (Duisburg-Essen), Prof. Dr. Beyer (Köln), Jun.-Prof. Dr. Gather (Paderborn) und Priv.-Doz. Dr. Kunze (Bonn).

Das Heft kann über die Geschäftsstelle des Verbands bezogen werden: geschaeftsstelle@vdp.org