Zwischenruf: Der gerufene Name

Transzendentalkritische und dialogische Überlegungen zur Existenzweise von Pädagogik und Sozialethik

Von Dr. Hans-Michael Tappen (Schüler von Marian Heitger)

»Ein Mensch, der so leer wird, dass er sich durch die Armut des Anderen spiegeln kann – nicht um sich darin zu besitzen, sondern um der unvertretbaren Freiheit des Gegenübers Raum zu geben.«

I. Die Grammatik des Namens und der transzendentalkritische Anspruch

Wenn ich bei meinem Namen gerufen werde – als katholischer Religionslehrer, als Berater oder Bewährungshelfer und als Schüler Marian Heitgers –, so vollzieht sich darin kein bloßes Aktenzeichen menschlicher Identität. Mein Name, Michael, birgt in seiner hebräischen Wurzel keine feststellende Behauptung, sondern die radikale Frage: Wer ist wie Gott? Wer transzendentalkritisch denkt, kann seinen eigenen Namen nicht als gesicherten Besitz verwalten. Ihn hinauszutragen bedeutet, ihn über das eigene Ego hinweg nach außen zu öffnen und zugleich über ihn hinauszufragen.

Die Vernunft darf in diesem Horizont nicht als ein beherrschendes Blicken missverstanden werden. Sie muss Einsicht sein – eine Kraft des Lichtes, die zugleich im Vernehmen und Hören verankert ist. Sehen bedeutet dann, in der Weise der Person mit sich eins zu sein. Person, verstanden in ihrer ursprünglichen Wortbedeutung von per-sonare: Was durchtönt mich? Das Handeln im pädagogischen oder seelsorgerlichen Raum wandelt sich so in ein bekennendes Begreifen.

II. Sehen und Hören: Die Phänomenologie der Entäußerung

Im Anschluss an das Denken Martin Bubers offenbart sich das Hören als eine ganz andere Bewegung als das distanzierte Sehen. Während das Sehen die Verankerung im Bei-sich-Sein sichert, streckt sich das Hören ins Scheinbare des Nichts aus. Im Moment des echten Hörens findet eine radikale Selbstenteignung statt. Der Name gewinnt seine eigentliche Gestalt erst im Gegenüber – im Du.

Menschliches Leben ist daher keineswegs bloße Struktur, sondern wesentlich Stimme. Erkenntnis erfordert, das Bild zusammen mit seiner Herkunft zu begreifen. Wenn das Bild immer das Bild von etwas ist, so stellt sich die existenzielle Frage: Wessen Genitiv tragen wir? Wer nach sich selbst fragt und dies im Raum des eigenen Namens tut, erkennt, dass der Name seinen Genitiv nicht abstreiten kann. Wir können nach uns selbst nur als Ausgesetzte fragen – als Wesen, die stets über ihren eigenen Namen hinausgehen.

III. Unverfügbare Freiheit: Marian Heitger und Martin Buber im Gespräch

In der transzendentalkritischen Pädagogik Marian Heitgers ist Freiheit keine empirisch erzeugbare Eigenschaft, sondern die unhintergehbare Bedingung der Möglichkeit von Erziehung überhaupt. Pädagogische Autonomie bedeutet, dass die Freiheit des Zöglings vom Erzieher weder hergestellt noch determiniert werden kann; sie muss vielmehr als unverfügbare Voraussetzung geachtet werden. Erziehung verfehlt ihr eigenes Wesen, sobald sie das Gegenüber zum Objekt technischer Formungs- oder Steuerungsprozesse degradiert.

Hier trifft sich Heitgers kritischer Denkansatz auf fruchtbare Weise mit dem dialogischen Prinzip Martin Bubers. Wo Heitger die wissenschaftstheoretische und transzendentale Grenze pädagogischen Verfügens zieht, beschreibt Buber die existenzielle Wirklichkeit des menschlichen Begegnens: Die Freiheit des Subjekts verwirklicht sich nicht in der monadischen Isolierung des Ichs, sondern im In-Beziehung-Treten zum Du.

Im verdinglichenden Ich-Es-Verhältnis wird das Gegenüber analysiert, beurteilt und zweckhaft eingeordnet – eine Gefahr, die der Pädagogik stets droht, wenn sie sich in bloßer Methodik, Leistungsdiagnostik und Funktionalisierung erschöpft. Das Ich-Du-Verhältnis hingegen entzieht sich jeder Zweck-Mittel-Kategorie. Für die pädagogische und ethische Praxis bedeutet die Verknüpfung beider Denker:

Erstens ist Freiheit keine schrankenlose Beliebigkeit, sondern die Freiheit zur Antwort. Die transzendentalkritische Autonomie bei Heitger schützt die Würde des Zöglings vor pädagogischer Übergriffigkeit; die dialogische Bezogenheit bei Buber verortet diese Autonomie im konkreten, vernehmenden Angesprochensein.

Zweitens bleibt die pädagogische Beziehung ein Wagnis der Unverfügbarkeit. Der Erzieher kann das Du nicht erzwingen, sondern sich nur in wacher Präsenz dafür bereithalten.

Drittens wird der Mensch am Du zum Ich. Autonomie ist damit nicht isolierte Selbstbezogenheit, sondern die Fähigkeit, aus eigener Existenz heraus in der Verantwortung für den Anderen zu stehen.

IV. Wesen als Wohnen und die Flucht in den Schoß des Ichs

Das Suchen nach sich selbst ist ein Akt der Einwilligung und der Bejahung, eine Ausnahme, in der sich das Subjekt selbst riskiert. Denn wer verrät uns, auf welchen verschlungenen Wegen wir zu uns selbst gekommen sind? Ein Mensch, der sich durch die Armut des Anderen spiegelt, erfährt, dass die Freiheit des Anderen weder hörbar noch sichtbar erzwingbar ist. Der Andere muss selbst konkrete, für mich unerfahrbare Freiheit sein; von sich selbst her muss er aus eigener Existenz heraus mithören und mitsprechen. Erst im Hörbarwerden des Ich-Du-Wir findet der Prozess der Selbstverwirklichung statt – im Nachkommen des eigenen Namens unter dem Risiko der inneren Ferne.

Die Wesensgestalt des Namens ist immer bestimmt durch Verheißung. Das mittelhochdeutsche Wort wesan bedeutet ursprünglich wohnen. Man wohnt im eigenen Namen, erfährt darin aber zugleich die Verwundbarkeit einer Existenz auf Abbruch. Aus der Angst vor der Verheißung entspringt die Versuchung, den Namen zu punktualisieren: Ich bin ich und du bist du. Die Transzendenz der Verheißung wird hierbei durch die Beliebigkeit von Möglichkeiten ersetzt; man träumt sich um die Punktualität des eigenen Lebens herum.

In dieser Verweigerung von Verheißung und Handlungskontinuität wurzeln existenzielle Ängste: Die Hysterie als Angst vor der Notwendigkeit des Selbstseins und die Neurose als Angst vor der Selbstverständlichkeit immerwährenden Handelns. Wer vor der Namensgebung flieht und seinen Namen nicht als Gabe hinschenken will, macht ihn schließlich zum bloßen Schoß seines Ichs. Er verschließt sich in einer isolierten Immanenz.

V. Das Unveröffentlichte und die Replik an die Sozialethik

Es gibt Dimensionen des Unveröffentlichten und Unverfügbaren, die man nur erkennt, wenn man sie im Verborgenen belässt. Ein solches reflexives Wissen wird im positiven Vergessen und Sinkenlassen fruchtbar: Ich kann nicht ich selbst sein, ohne dass ich im Tiefsten bereits im Selbst ein Du bin.

Gegenüber der Debatte auf bildungsethik.com um die Frage von Axel Bernd Kunze, ob mit der Christlichen Sozialethik heute noch Staat zu machen sei, drängt sich aus transzendentalkritischer Sicht die Replik auf: Was ist das für ein Staat, der sich nicht in der Gestalt des Denkens verwirklicht?

Ein Gemeinwesen, das die Freiheit des Einzelnen rein funktional oder technisch verkürzt, verfehlt seinen eigentlichen Auftrag. Christliche Sozialethik behält ihre kompromisslose Aktualität genau darin, dass sie den Staat an seine geistige und personale Voraussetzung erinnert: Sie fordert eine Ordnung ein, die den Menschen in seiner unvertretbaren Würde, in seiner Ausgesetztheit und in seiner unverfügbaren Freiheit anerkennt.

Zum Autor:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist promovierter Pädagoge (Universität Wien, in der Tradition Marian Heitgers). Er verbindet jahrzehntelange Erfahrung im staatlichen Justizdienst (u. a. Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe) mit religionspädagogischer Praxis an Berufsschulen. Seine Schwerpunkte liegen an den Schnittstellen von Bildungsethik, Lebensbegleitung und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Hinterlasse einen Kommentar