Wissenschaft will Hypothesen verifizieren oder falsifizieren. Doch ist vielen Teilen der Wissenschaft die Ausrichtung am Wahrheitsbegriff verloren gegangen. Nicht selten herrscht die Meinung: Die Wissenschaft kann sich gar nicht mehr an Wahrheit ausrichten, weil es diese nicht mehr gibt. Kollegen würden vielleicht von radikaler Pluralität sprechen, ich von radikaler Beliebigkeit. Wenn es aber keine Wahrheit mehr gibt, kann es auch keine Geltungsansprüche mehr geben. Viele Wissenschaftler verstricken sich aber in den Selbstwiderspruch, dass sie Geltungsansprüche verneinen, aber gerade damit einen Geltungsanspruch erheben. Nur eines ist auch klar: Als endliche Menschen werden wir der Wahrheit immer nur nahekommen, diese aber nicht vollständig erreichen. Wissenschaft ist immer der letzte Stand des Irrtums.
In der Konsequenz mag es viele Surrogate geben, die an die Stelle der Wahrheit getreten sind: Funktionalisierung, Moralisierung, Akzeptanzherstellung, Politisierung, Aktivismus, soziale Passung, Reduktion auf einen naiven Positivismus oder Empirismus … Die Rolle vieler Wissenschaftler in der Coronakrise ist nur ein Beispiel, bei dem ein an Wahrheit interessiertes Wissenschaftsverständnis aufgegeben wurde.
Was der Wissenschaft in vielerlei Hinsicht verloren gegangen ist, sind Selbstregulationsmechanismen und Selbstreinigungskräfte. Dann gibt es eben breite Bereiche der Wissenschaft, in denen Agendawissenschaften fraglos und ohne Vorbehalte als zeitgemäße Form von Wissenschaft vollständig akzeptiert sind. Alle Professionen und Berufe, die zu ihrer Ausübung ein bestimmtes Maß an Staatsferne und Freiheit benötigen (Freiheit von Forschung und Lehre, pädagogische Freiheit, Zensur- und journalistische Freiheit …), müssen ihr Ethos über Selbtsregulation sichern. Ansonsten wird über kurz oder lang von außen, in der Regel vom Staat, regulierend und steuernd eingegriffen – zulasten der (Wissenschafts-)Freiheit. Bleibt also die Frage: Wie können die Selbstregulationsmechanismen der Wissenschaft wieder gestärkt oder zurückgewonnen werden? Die Frage ist elementar mti der Sicherung der Wissenschaftsfreiheit elementar damit verknüpft ist.
Selbstregulationskräfte werden aber nicht darüber zurückgewonnen werden können, dass Grundfreiheiten material aufgeladen werden. Die Freiheit wird nur dann gesichert werden können, wenn auch das Äußern irriger, unkonventioneller, vom Konsens abweichender, anmaßender, anstößiger oder sonstiger Positionen im Rahmen des Rechts geschützt ist. Selbstverständlich fängt dann der streitbare Diskurs erst an. Ohne vitale Selbstregulation im Rahmen der wissenschaftlichen Gemeinschaft können wir auch nicht zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenchaftlichen Äußerungen unterscheiden.
Und dann kann auch deutlich widersprochen werden. Ich möchte aber nicht in einem Gemeinwesen leben, in dem die Grundfreiheiten dafür genutzt werden, Positionen von vornherein als „unwissenschaftlich“ aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Wenn wir dahin kommen, dann wird es immer Akteure geben, die sich anmaßen, darüber zu entscheiden, welche Äußerungen öffentlich legitim sind und welche nur hinter vorgehaltener Hand geäußert werden dürfen. Das ist aber genau das Gegenteil einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung. Die beklagte „Cancel Culture“, gegen die sich etwa das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stellt, hat vielfach einen Grund in einem positiv gefüllten Diskriminierungsverständnis, das dann in der Folge gegen die Freiheit des Individuums in Stellung gebracht wird, um eines vermeintlich gemeinsamen Guten willen, das nicht mehr befragt werden darf. Wir erleben das etwa in der Transgenderdebatte, die zentral auch die Wissenschaftfreiheit berührt: Freiheitsträger, die „queere“ Positionen nicht teilen, dürfen diskriminiert werden, und zwar gerade im Namen des Diskriminierungsverbots oder der Wissenschaftsfreiheit. Das ist eine Pervertierung des Toleranz- und Freiheitsprinzips eines den Grundrechten verpflichteten Verfassungsstaates.