Zwischenruf: Was bleibt? – Ein anderer Jahresrückblick nach einem Jahr, in dem Deutschland über eine Impfplicht diskutierte

Ein Jahr scharfer politischer und ethischer Polarisierung neigt sich dem Ende entgegen: Deutschland diskutierte über die Einführung einer allgemeinen Impflicht. Am Ende hat sich der Bundestag dagegen entschieden. Befriedet wurde die Debatte dadurch nicht. Die politisch bewusst provozierte Politisierung des Landes dauert fort. Welche Lehren lassen sich am Ende des Jahres aus dem Erlebten ziehen?

1. Schon die aggressive Impfnötigungspolitik, die wir erlebt haben, war eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates unwürdig. Die Politik hat ein Klima der Menschenhetze, Diffamierung und sozialer Ausgrenzung erzeugt, bei dem Grundrechte ohne sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung, ohne sorgfältige und ergebnisoffene Folgenabschätzung sowie ohne hinreichende Begründung eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt worden sind. Pars pro toto mag hier der ehemalige saarländische Ministerpräsident Hans stehen, der am 10. Dezember 2021 erklärte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“Dass über eine allgemeine Impfpflicht im Parlament abgestimmt wurde, war ein Tiefpunkt des Parlamentarismus; ein solches Gesetzesvorhaben hätte niemals die Referentenebene überschreiten dürfen.

2. Eine Politik, die gegen vorpositives Menschenrecht verstößt, kann als „menschenverachtend“ charakterisiert werden. Wir sollten politische Konflikte nicht ohne Not zu moralischen Ziel- und Gewissenskonflikten aufbauen. Wir sollten umgekehrt aber, wo es solche gibt, diese auch nicht verharmlosen und schönreden. Das wäre falsche Irenik. Wenn die körperliche Unversehrtheit, die zum innernsten Kernbereich der Persönlichkeit gehört, nicht mehr unantastbar ist,  ist ein solches Attribut gerechtfertigt. Es hat durch die Coronapolitik reale Formen der Ausgrenzung und eine politisch herbeigezwungene Polarisierung des Landes gegeben, für die jetzt nicht diejenigen verantwortlich gemacht werden können, die – vielleicht mit scharfen Worten, die nicht jedem gefallen – daran Kritik üben.

3. Diese Politik hat politsches und soziales Vertrauen zerstört. Dieses Coronaregime muss aufgearbeitet werden, hierfür fehlen bisher aber der politische und gesellschaftliche Wille. Damit wird sich die politisch bewusst in Kauf genommene Polarisierung fortsetzen. Dies alles ist nicht trivial: Denn die mRNA-Technologie soll mittelfristig die bisherigen Masernimpfstoffe ersetzen, für die schon jetzt eine statusbezogene Impfpflicht gilt. Hier braut sich neues gesellschaftliches und ethisches Konfliktpotential zusammen.

4. Zu einer solchen Aufarbeitung gehört, dass wir aufhören, beim Thema Corona in Schwarz-Weiß-Schablonen zu denken. Wer kritische Fragen zu den neuen mRNA- oder Vektorimpfstoffen stellt, verharmlost damit nicht zwangsläufig Corona, verteufelt nicht Impfstoffe oder diskutiert unseriös. Es ist eine einseitige Unterstellung, dass es unseriöse Argumentation nur auf Seiten der Kritiker der Coronapolitik gegeben habe. Ad-hominem-Argumente, Manipulation, Indoktrination, unseriöser Umgang mit wissenschaftlchen Argmenten, Diskursverweigerung und anderes hat es genauso auf Seiten der Befürworter der Coronapolitik gegben. So wie es auf der einen Seite eine Verharmlosung der Krankheit gegeben haben mag, gab es auf der anderen Seite eine Verharmlosung der Impfschäden  und Nebenwirkungen.

Dass ein Zusammenhang  zwischen Impfung und Nebenwirkungen oft nicht belegt werden kann, hat auch mit coronapolitischen Entscheidungen und einem  unseriösen wissenschaftlichen Umgang zu tun; Obduktionen wurden bewusst verhindert, bestimmte Folgen der Impfungen nicht hinreichend untersucht, Daten unter Verschluss gehalten usw. Ein Rechts- und Verfassungssstaat, in dem nicht mehr die freie Impfentscheidung  gilt, begibt sich auf Abwege. Diese und das Recht am eigenen Körper werden nicht erst durch eine Impfpflicht, sondern bereits durch eine aggressive Impfnötigungspolitik, wie wir sie erlebt haben,  verletzt.

5. Wir sollten, gerade auch bildungsethisch, für einen freien, fairen und sachlichen wissenschaftlichen Diskurs eintreten. Zu einem solchen Diskurs gehört sehr wohl, Impfverfahren kritisch zu befragen und ggf. auch abzulehnen, politische Maßnahmen kritisch zu diskutieren, den wissenschaftlichen Umgang mit endemischen oder pandemischen Krankheitslagen kritisch zu befragen und, und, und. Das ist nicht „irrational“, wie kritischen Stimmen gern vorgeworfen wurde, sondern notwendiger Bestandteil eines freien, fairen und pluralen wissenschaftlichen Diskurses.

7. Und noch ein letzter Gedanke: Zum wissenschaftlichen Ethos gehört auch, die Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Wissenschaft, wissenschaftlicher Erkenntnis und wissenschaftlichem Handeln realistisch und selbstkritisch zu beurteilen. Die mRNA-Impfstoffe sind kein „Segen“ und auch kein „Unheil“. Dies hieße, wissenschaftliche Erkenntnis quasireligös zu überhöhen oder umgekehrt zu verteufeln. Sie sind eine Frucht wissenschaftlicher Forschung, über die sachlich, seriös und ergebnisoffen diskutiert und weiter geforscht werden muss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ihr Einsatz muss dem freien Willen des Patienten überlassen bleiben.

Leider gelingt uns dieser Diskurs angesichts von Corona auch heute nicht auf befriedigende Weise. Wollten wir künftig jede Epidemie oder Pandemie mit einer Massenimpfung der Gesamtbevölkerung bekämpfen (was, so weit ich das als, Nichtbiologe und Nichtmediziner beurteilen kann, auch nicht funktioniert), wäre das eine Hybris von Wissenschaft und Gesundheitspolitik.

Ethische Wertkonflikte lassen sich nicht mit Statistik klären, auch wenn jedes ethische Problem immer einen empirischen Anteil besitzt. Im ethischen Gespräch müssen auch die Wertungen empirischer Daten ethisch reflektiert werden können, und zwar ohne Ad-hominem-Argumente, mit denen eine bestimmte Seite als „unseriös“ bereits von vornherein moralisch diskreditiert und aus dem Gespräch ausgeschlossen wird. Im Fall der neuartigen Coronaimpfstoffe wurde die Schutzwirkung beständig nach unten angepasst, was auch immer wieder eine neue ethische Gütabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung hätte notwendig machen müssen.

Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperlilche Unversehrtheit, über den nur der Einzelne vor seinem Gewissen entscheiden darf. Von dieser Überzeugung haben wir uns in weiten Teilen politisch und wissenschaftlich verabschiedet. An dieser Umdeutung unserer Wert-, Freiheits- und Grundrechtsordnung bleibt weiterhin deutlich Kritik zu üben. Abzulehnen ist jener autoritäre, biopolitische Neokollektivismus, der hinter solchen Umdeutungen steht. Schon allein, weil der Geist jetzt aus der Flasche ist, muss die Kritik an einer solchen Gesundheitspolitik weitergehen. Wer diese Impfpolitik unterstützt hat, sollte sich überlegen, dass auch für ihn einmal der Tag kommen kann, an dem seinem Körper eine pharmakologische Substanz zugeführt wird, die er freiwillig und aus eigener Einsicht nicht zu sich nehmen wollte.

Es gibt einen Unterschied zwischen wissenschaftlicher Forschung und dem politisch-gesellschaftlichen Umgang mit deren Erkenntnissen. Der Staat hat die Wissenschaftsfreiheit zu achten. Er hat aber ebenso wenig ein Recht, den Einzelnen gegen seinen Willen zur Einnahme einer bestimmten pharmakologischen Substanz zu zwingen. Im Jubiläumsjahr des Nürnberger Ärztekodex kann an dieser Stelle auch an die historische Verantwortung erinnert werden, die sonst immer so gern im Munde geführt wird. Bei der aggressiven, menschenverachtenden Impfnötigungspolitik handelt es sich nicht einfach um einen politischen Betriebsunfall, über den wir jetzt bedauernd, aber letztlich achselzuckend hinweggehen könnten. Der Bundeskanzler hat offen eine Politik „ohne rote Linien“ bei der Coronabekämpfung angekündigt. Eine solche Äußerung ist verfassungsfeindlich, da sie die roten Linien, welche die Verfassung setzt, nicht achtet. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes hat in diesem Jahr eine allgemeine Impfpflicht gefordert, damit die statusbezogene Impfpflicht der Pflegekräfte nicht mehr umgangen werden kann. Mit einer solchen Äußerung hat die Vertreterin eines der großen Wohlfahrtsverbände die Gesamtbevölkerung für ihre Personalpolitik instrumentalisiert und damit den Einzelnen zum bloßen Mittel degradiert. Die beiden Beispiele sollen genügen.

Dass beide Äußerungen, von einer Ausnahme abgesehen, von den Bundestagsparteien nahezu unwidersprochen blieben, zeigt eine tiefe Verrohung der politischen Kultur in unserem Land. Der Einzelne bleibt stets als Selbstzweck zu achten. Wo diese Überzeugung nicht mehr geachtet wird, sind wir bereits tief gesunken. Daher bleibt nach Corona das deutliche Misstrauen, dass unsere Verfassung im Ernstfall die körperliche Unversehrtheit nicht hinreichend schützt. Denn wann, wenn nicht in der Krise, muss sich erweisen, ob eine Verfassung trägt. Andere Länder haben die Coronakrise gesellschaftlich deutlich besser bewältigt.

Dies alles sollte aufgearbeitet werden. Sonst werden dauerhafte geistig-moralische Folgeschäden für unser Zusammenbleiben, wird das politische und soziale Misstrauen weiter wirken – zum Schaden des politischen und gesellschaftlichen Zusammenhalts.

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