Schlaglicht: Pragmatische Erwägungen reichen für schwerwiegende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus

Es war klar, dass die Beteuerungen der Politik, es werde keine Impfpflicht geben, auf Sand gebaut waren. Ministerpräsident Söder bringt offen eine Impfpflicht für Pflegekräfte ins Spiel. Eine solche widerspricht einem christlichen Menschenbild, das auf Freiheit, Mündigkeit und Eigenverantwortung setzt. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen Impfstoffe ein Tabubruch. Zu Recht verweist Armin Käfer im Leitartikel der Stuttgarter Zeitung vom 13. Januar 2021 (Alarm von höchster Stelle, Nr. 9/2021, S. 1) auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Grundrecht gilt allerdings auch für Pflegekräfte. Ein Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen ist, anders als Käfer meint, keine Frage pragmatischer Erwägung, sondern ein schwerwiegender Eingriff in den innersten Kern der Persönlichkeit. Einen solchen darf sich der Staat nicht allein aus pragmatischen Erwägungen anmaßen. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat wäre auf dem Weg zum autoritären Zwangsstaat.

Schlaglicht: Wahlkampf statt Kultuspolitik – Planlose Bildungspolitik geht auch nach Weihnachten weiter

Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorüber, geht die planlose Kultuspolitik weiter wie zuvor. Statt berechenbarer, vorausschauender Krisenpolitik werden Lehrer und Schüler weiterhin zu Opfern eines beständigen politischen Tauziehens. Während Rheinland-Pfalz und Hamburg auch nach Ablauf der Weihnachtsferien zunächst nicht zum vollen Präsenzunterricht zurückkehren wollen, will Baden-Württemberg die Schulen möglichst rasch wieder öffnen – „unabhängig von den Coronazahlen“, wie die Stuttgarter Kultusministerin Eisenmann erklärt. Die CDU-Herausforderin von Ministerpräsident Kretschmann ist schon länger mehr Wahlkämpferin als Bildungspolitikerin – und nimmt dafür die Lehrkräfte ihres Bundeslandes in Mithaftung. Jetzt fordert die SPD-Opposition den Rücktritt der Ministerin. Damit die Wählerstimmen der Eltern nicht verloren gehen, sollen die Schulen im CDU-Landtagswahlkampf als Betreuungseinrichtungen herhalten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte wird weiterhin geleugnet, auch wenn neuere Studien ein höheres Infektionsrisiko in Schulen annehmen, als bisher suggeriert wurde.

Wer einen verlässlichen Unterrichtsbetrieb auch unter Pandemiebedingungen sicherstellen will, sollte den Schulen endlich Planungssicherheit bieten sowie Schulleitungen und Lehrkräfte administrativ wirksam entlasten. Dann könnten die Schulen sich auf den Wiederbeginn des Unterrichts vorbereiten, anspruchsvolle Konzepte für einen Wechselunterricht erarbeiten und das Infektionsrisiko durch kleinere Lerngruppen verringern. Stattdessen gleichen die Weihnachtsferien einmal mehr einer Hängepartie, während alle wie das Kaninchen vor der Schlange gabannt auf die Entscheidungen der ominösen Kanzlerrunde am 5. Januar warten, auch wenn dieses Gremium verfassungsrechtlich keine Legitimation besitzt.

„Bedenken second“ formulierten einst die Liberalen im Wahlkampf. Und nun!? Statt einer blauäugigen, pädagogisch naiven und unüberlegten Digitalisierungseuphorie, die aus der einstigen F.D.P.-Parole sprach, wäre jetzt die Zeit gekommen, die Vorteile eines didaktisch klug überlegten, digital gestützten Wechselunterrichts tatsächlich zu nutzen. Aber hierfür bräuchte es eine rationale Krisen- und Vorsorgepolitik, die nicht affektgeleitet und stimmungsgeleitet, sondern berechenbar und vorausschauend auf die Pandemie reagiert. Und es bräuchte Politiker, die bereit sind, in einer Krisensituation auch tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Eine Politik, deren Krisenvorsorge- und Infektionsschutzmaßnahmen nachvollziehbar, verhältnismäßig und berechenbar wären, könnte auf den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung setzen. Ein solcher kann allerdings nicht erzwungen werden, er setzt Vertrauen in die politisch Verantwortlichen und Freiheitsbewusstsein voraus.

Schlaglicht: Merkel hat Krisen verschärft, nicht gelöst

Thomas Gutschker rühmt in der F.A.Z. vom 29. Dezember 2020 (Europa den Stempel aufgedrückt, S. 1) Angela Merkel als Krisenmanangerin Europas. Ihrer Stärke sei das Brexit-Abkommen vom Heiligabend zu verdanken. Man mag über den EU-Austritt Großbritanniens denken, wie man will. Die europäische Zusammenarbeit ist dadurch geschwächt worden, und damit auch Europas Stärke gegenüber einem autoritären, machtbewussten China. Die deutsche Politik hat Chinas Streben nach globalem Einfluss bisher weitgehend ausgeblendet. Dies wird sich noch rächen. Auch hat die Kanzlerin, anders als Gutschker meint, die Flüchtlingskrise in Europa nicht gelöst, sondern verschärft. Merkel hat ihre moralisierende Migrationspolitik, welche nicht nur die territoriale Integrität Deutschlands, sondern auch die  Stabilität Europas gefährdet, bis heute nicht korrigiert. Dass Europa nicht bereit ist, entschieden gegen illegale Einwanderung vorzugehen, war ein entscheidender Grund, weshalb die Briten für den Austritt aus der EU gestimmt haben. Von weitsichtigem Krisenmanagement kann keine Rede sein.

Schlaglicht: Kein Plan

Kein Plan! – Jürgen Kaube hat Recht (FAZ, 11.12.2020, S. 9): Die Kultuspolitik wollte die Schulen unbedingt offenhalten, hatte aber keinen Plan, was hierfür politisch hätte sichergestellt werden müssen. Wertvolle Zeit wurde verschlafen, wie allein ein Blick auf Baden-Württemberg zeigt: Erst Ende Oktober kam ein Lüftungskonzept, kurz vor den Weihnachtsferien FFP2-Schutzmasken. Bis dahin hatte man die Fürsorgepflicht für Lehrkräfte völlig vergessen. Bereits im Frühsommer hätte man die Schulen administrativ entlasten sollen, damit diese anspruchsvolle Modelle für Hybridunterricht hätten entwickeln können. Verordnungen aus dem Kultusministerin kommen nur scheibchenweise und ohne Planungsvorlauf. Der chaotische Weihnachtsferienerlass war dann nur noch die Krönung einer planlosen Kultuspolitik.

Zu Recht haben die Lehrerverbände auf den fehlenden Gesundheitsschutz an Schulen hingewiesen – das ist ihr gutes Recht und ihre berufspolitische Aufgabe. Ihnen fälschlich zu unterstellen, sie hätten dabei das Recht auf Unterricht vergessen, wie es vielfach in den Medien – auch in der FAZ – geschah, ist böswillig. Für den Untericht interessiert sich, wie Kaube zu Recht anmerkt, auch die wahlkämpfende Politik herzlich wenig. Krisen machen Fehlentwicklungen schmerzlich deutlich: Und so zeigt sich in diesen Tagen, wie sehr in der Politik mittlerweile der Betreuungs- den Bildungsauftrag an Schulen dominiert. Für die geistige Leistungsfähigkeit des Landes verheißt dies nichts Gutes, zumal wir viel intellektuelles Potential brauchen werden, um nach dieser wirtschaftlichen Krise, deren Ende noch keineswegs absehbar ist, wieder auf die Beine zu kommen.

Schlaglicht: Öffentlicher Diskurs muss informiert geführt werden – nicht nur bei Corona

Mittlerweile ist die Kolumne „Verantwortete Freiheit und Corona“ auch in der Onlineausgabe der „Tagespost“ erschienen:

https://www.die-tagespost.de/politik/wirtschaft/kolumne-verantwortete-freiheit-und-corona;art314,213953

Und es verdichten sich Befürchtungen vor unfreiheitlichen Grenzüberschreitungen nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind. Die überhastete Impfstoffzulassung im Vereinigten Königreich ist mehr als fragwürdig und weckt kein Vertrauen. Noch ist sicher, ob den Beteuerungen deutscher Spitzenpolitiker, es werde keine Impfpflicht geben, zu trauen ist oder die Regierung einknicken wird. Eine solche Impflicht wäre angesichts der Unwägbarkeiten der neuen mRNA-Technologie ein unvergleichlicher Tabubruch des Staates, nach den Beschlüssen des Bundestages beim Bevölkerungsschutzgesetz aber keinesfalls ausgeschlossen. Der zweite Tabubruch, der schon bei der Masernimpfpflicht in Kauf genommen wurde und jetzt erneut, wird vollends von den politisch Verantwortlichen totgeschwiegen: Durch die Verwendung menschlicher Bestandteile aus Abtreibungen wird der Mensch für die Pharmaforschung verzweckt. Allein die katholische Kirche hat  meiner Wahrnehmung nach durch wenig Einzelstimmen hierzu überhaupt Stellung genommen.

Leider informiert die Mehrzahl der Zeitungen nur äußerst einseitig über diese Hintergründe. Da geht es dann auch eher um eine herzanrührende Geschichte über einen Unternehmer mit Migrationshintergrund, der es „in Deutschland geschafft hat“. Der Hinweis auf das genbasierte Impfstoffverfahren ist oftmals nur ein dürrer Satz, versteckt am Ende. Damit ist noch keineswegs gesagt, wie am Ende ethisch, rechtlich und politisch zu urteilen ist: Aber der öffentliche Diskurs, die öffentliche Willensbildung und Entscheidungsfindung müssen informiert geführt werden – und das leisten unsere gegenüber der Regierung sehr handzahm gewordene Medien immr weniger. Die Polarisierung des Landes die Merkels Amtszeit prägt, zeigt sich an vielen Stellen, nicht allein in der Migrationspolitik. Und mehr oder weniger alle öffentlichen Akteure sind darin verstrickt. Momentan ist kein politischer Wille zur nationalen Versöhnung erkennbar, selbst nicht beim Bundespräsidenten. Und die Polarisierung wird weitergehen, wenn stattdessen versucht wird, legitime Opposition zu unterdrücken. Wenn der Advent auch eine Zeit der Umkehr sein soll, hätten wir politisch mehr als allen Grund dazu, diesen Advent im Stillstand für eine kollektive Selbstbesinnung in unserem Vaterland zu nutzen. Aber das wird ein frommer Wunsch bleiben …

Schlaglicht: Streik als öffentliche Geiselnahme?

Die Katholische Soziallehre hat bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein? So schreibt es Max Weinkamm, ehemals Energiepolitischer Referent im Vorstandsstab der Bayernwerk AG, Geschäftsführer des Kolping-Bildungswerkes Bayern und Sozialreferent der Stadt Augsburg, in der aktuellen Ausgabe von ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen (CV). Der Titel seines Beitrags: „Der Streik als öffentlche Geiselnahme“ (Ausgabe 6/2020, S. 57 f.).

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Der Dritte Weg der Kirchen kennt kein Streikrecht. Man mag dazu stehen, wie man will. Die Kirche hat allerdings bis heute kein eigenes Modell der Lohnfindung zu Wege gebracht, sondern schließt sich den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst an. Verzichteten die Kirchen darauf, würden sie zahlreiche Fachkräfte verlieren. Auch Weinkamm bleibt die Antwort schuldig, wie auf andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Ein Schiedsgericht – wie vorgeschlagen – könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Den Streik im Öffentlichen Dienst als „Geiselnahme“ zu verzerren, ist populistische Stimmungsmache. Genauso könnte man sagen, eine Verkäuferin im Einzelhandel nehme die Konsumenten in „Geiselhaft“. Weinkamms Beispiele lassen eine andere Vermutung aufkommen: Man will einen Staat, der das Leben schön macht, aber bitte zu geringen Kosten. Die Erziehung der Kinder bleibt erste Pflicht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Es gibt gute Gründe für Kindertageseinrichtungen. Doch wer staatliche Leistungen will, muss die Berufe im Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Alles andere ist  unehrenhaft und vertragsbrüchig. Und dort wo der Staat aus hoheitlichen Gründen Streiks ausschließen will, muss er verbeamten.

Spielt Weinkamm mit seiner Kolumne „Ansichtssache“ auf die diesjährigen Warnstreiks in Kindergärten und im Nahverkehr an? Dann soll er Ross und Reiter nennen. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine coronabedingte Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen. Nicht die Erzieherinnen haben Eltern die Kinderbetreuung verweigert, sondern die Dienstgeberseite wollte sich aus der Verantwortung stehlen.

Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt, zerstört die Tarifautonomie und macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese als „Eigennutz“ verunglimpft, begeht ein Foul.

Schlaglicht: Grundrechtliche Konflikte in der Schule zwischen Integrationsfunktion und individueller Freiheit

Zunehmende Vielfalt macht das Leben nicht allein bunter. Nein, sie führt auch zu Wertkonflikten. Dies hat man auch in der Kultuspolitik erkannt. Wie sollen Schulen mit Grundrechtskollisionen umgehen? Eine neue Broschüre der staatlichen Schulaufsicht gibt Auskunft. Zunächst viele Fallbeispiele, dann Hinweise zu den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Werbeverbot, Beutelsbacher Konsens usw.). Federführende Autorin ist eine Professorin der Universität Göttingen. Beim ersten Durchsehen scheint die Broschüre relativ neutral formuliert zu sein – man ist heute ja schon ganz anderes gewohnt. Die Fallkommentare sind juristisch und ethisch plausibel, sie entsprechen der geltenden Rechtslage und diese wird unvoreingenommen dargestellt.

Beim genaueren Hinsehen stellt sich aber auch noch ein anderer Eindruck ein: Die invididuelle Freiheit wird zunehmend beschnitten zugunsten der Integrationsfunktion der Schule – ein Beispiel: Schüler müssen auch dann auf einen Klassenausflug mit, wenn die Einhaltung religiöser Speisevorschriften nicht sichergestellt ist. Die Integrationsfunktion der Schule sei höher zu gewichten als die individuelle Religionsfreiheit. Von einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes sei nicht auszugehen, da alle Kinder dasselbe zu essen bekommen und die Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung sowohl eine Schlechter- als auch Besserstellung aufgrund religiöser Merkmale verbieten. Man wird abwarten, ob die Auffassung des Staates im Konfliktfall gerichtsfest ist.

Die Tendenz geht bei mehr Pluralität in eine Richtung: weniger individuelle Freiheit, mehr kollektive Anpassung. Momentan geht es um Einzelfälle, die juristische und politische Tendenz hinter dieser Güterabwägung kann aber auf Dauer auch für die gesellschaftliche Mehrheit einen Verlust an Freiheit bedeuten. Es ist auf Dauer nicht gleichgültig, wie das Staatsvolk zusammengesetzt ist, auch wenn die Stralsunder Rede der Kanzlerin anderes suggerierte. Bei Verfassungsrechtlern konnte man dies schon immer nachlesen.

Schlaglicht: Notwendige Einschränkungen von Grundrechten müssen zeitlich befristlich sein

Eine denkwürdige, leider wenig hoffnungsvoll stimmende Woche neigt sich dem Ende entgegen: Es war wahrlich keine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie, die wir in Deutschland erlebt haben. Im Gegenteil: Ein Parlament, von einer Fraktion abgesehen, gibt sich selbst auf. Die politisch Verantwortlichen haben die Spaltung unseres Landes und die Polarisierung unserer Gesellschaft in dieser Woche auf gefährliche Weise weiter vorangetrieben; und die Parlamentarierer haben sich eine selbst verschuldete Niederlage beigebracht. Ein großer Teil des bürgerlichen Lagers hat den Kampf um die Freiheit in weiten Teilen aufgegeben. Wenn die F.D.P.-Fraktion sich in einer solchen Situation einer Klage in Karlsruhe nicht anschließen wollte, zumal nach Lindners Rede, kann der institutionalisierte Liberalismus einpacken.

Damit ist wohlgemerkt nicht gesagt, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen sinnlos oder unverhältnismäßig seien. Im Gegenteil: Dieselben Parteien, die im Bundestag den neuen Infektionsschutzregelungen zugestimmt haben, vernachlässigen weiter auf gefährliche und unverantwortliche Weise denselben in den Schulen, die man auf Biegen und Brechen offenhalten will, ohne hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen – auf Kosten der Lehrkräfte, für die es offensichtlich keine Fürsorgepflicht der Dienstgeberseite zu geben scheint. Die F.A.Z. hat in ihrer Samstagsausgabe die „Wutrede“ einer Frankfurter Lehrerin veröffentlicht, die auf das bildungspolitische Versagen in dieser zweiten Pandemiewelle hinweist.

Nur braucht es über die notwendigen Einschränkungen der Grundrechte eine parlamentarische Debatte. Und die entsprechenden Ermächtigungen der Exekutive müssen immer zeitlich befristet sein – genau das aber hat der Bundestag in seiner Mehrheit verneint. Vom Bundespräsidenten, der mittlerweile wie andere politische Entscheidungsträger ebenfalls Partei geworden ist, war nicht zu erwarten, dass er verfassungsrechtliche  Zweifel hegen wird. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden wird. Einen Hinweis auf einen Widerspruch, der in dieser Woche ebenfalls sichtbar wurde, habe ich in den Zeitungs- und Internetkommentaren allerdings vermisst: Hatten dieselben Politiker nicht im ersten „Lockdown“ gerade Victor Orbán vollmundig wegen eines solchen Vorgehens kritisiert?

Angesichts einer solchen Entwicklung hege ich durchaus starke Zweifel an einer Staatsgläubigkeit, die sich aktuell in einer neuen Laizismusdebatte bahn bricht. Wir sollten vorsichtig sein, dem Staat allzu großen zivilreligiösen Einfluss auf die gesellschaftlichen Orientierungswerte zuzuschreiben. Ja, wir brauchen einen starken Staat, der seinen Kernaufgben innere und äußere Sicherheit gerecht wird (vgl. A. Dietz, J. Dochorn, A. B. Kunze, L. Schwienhorst-Schönberg: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020). Aber der Staat muss auf verlässlichen, rechtsstaatlich kontrollierten und durch Gewaltenteilung eingehegten Institutionen basieren.

Schlaglicht: Eine Verteidigung der Freiheit sieht anders aus – Anmerkungen zu einem Deutschlandfunkinterview mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes

„Wir erleben eine Verengung des Diskurskorridors“, beklagt der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Bernhard Kempen, im Deutschlandfunk. Es ist sicherlich gut, wenn der wichtigste Berufsverband im Raum der Universität für mehr Meinungsfreiheit im wissenschaftlichen Bereich eintritt. Denn mit dieser ist es oft nicht weit her (ich denke nur an den katastrophalen Boykottaufruf meiner eigenen Disziplin gegen die „Neue Ordnung“). Bei genauerem Hinsehen stellen sich allerdings Fragen.

Bernhard Kempen spricht davon, dass für „Populisten“ an der Universität „kein Platz“ sei. Genau mit dieser schwammigen Formulierung lädt der DHV-Präsident geradezu zu missbräuchlichen Beschränkungen der Meinungsfreiheit ein. Wer bestimmt, was „populistisch“ ist und was nicht? Ob Argumente tragfähig sind oder nicht, kann erst im fairen, pluralen, streitbaren Diskurs geprüft werden. Hierfür müssen diese erst einmal geäußert werden. Herr Kempen weiß offenbar schon vorher, was „populistisch“ ist oder nicht.

Eine solche Aussage äußert der willkürlichen Verfolgung missliebiger Meinungen an der Universität Tür und Tor. Als Liberaler wie als Jurist sollte Herr Kempen hier schon mehr Freiheitsbewusstsein zeigen. Und was will er damit sagen, dass sogenannte Populisten an der Universität „keinen Platz“ haben sollten? Will er damit auf Arbeitsverbote, Studienverbote, Hausverbote, Redeverbote … für Angehörige oder Anhänger bestimmter Parteien hinaus? Dies wäre das Ende einer freiheitlichen Gesellschaft. Und falls er damit die größte Oppositionspartei im aktuellen Bundestag meinen sollte, bleibt darauf hinzuweisen: Diese ist bis heute nicht verboten.

Sollte Herr Kempen seine Redweise tatsächlich ernst meinen, wäre ein Rücktritt dringend geraten. Seine Aussagen im Deutschlandfunk sind bei genauerer Betrachtung selbst „populistisch“. Er übernimmt die Methoden und Argumentationsfiguren jener Kräfte in der Gesellschaft, die dafür verantwortlich sind, dass der Diskurskorridor immer enger wird. Von einem Universitätsprofessor der Rechtswissenschaft, der überdies schon einmal als Bundesverfassungsrichter gehandelt wurde, ist mehr Differenzierungsvermögen und mehr Verantwortung bei öffentlichen Stellungnahmen  zu fordern. Eine Verteidigung der Freiheit an den Universitäten sieht anders aus. Im Gegenteil: Mit diesem Interview trägt der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes zur Polarisierung des öffentlichen Diskurses und zur Aushöhlung der Freiheit in der Universität und darüber hinaus bei.

Schlaglicht: Nur ein Titel … – Halt! War da nicht noch mehr?

Politische Rücktritte sind nicht mehr in Mode. So war auch nicht zu vermuten, dass Bundesfamilienministerin Giffey einen solchen ankündigte, als sie sich aus der Schusslinie bringen wollte und – einer Aberkennung zuvorkommend – ihren Doktortitel zurückgab. Lassen wir einmal die juristischen Feinheiten beiseite, ob ein solcher Schritt überhaupt möglich ist. Denn eigentlich kann ein Doktortitel nur aberkannt werden. Daher will die Freie Universität Berlin, wie zu vernehmen ist, das Überprüfungsverfahren erneut aufrollen. Schließlich geht es nicht allein um einen Titel, sondern auch um eine dahinterstehende Forschungsarbeit, die Dissertation – und die bleibt schließlich weiterhin in der Welt, ob jemand seinen Doktortitel führt oder nicht.

Für die Ministerin scheint die Forschungsarbeit überhaupt keine Rolle mehr zu spielen. Ihr geht es nur um den Titel: „Wer ich bin und was ich kann“, sei nicht von diesem abhängig. „Was mich als Mensch ausmacht“, liege nicht an dem akademischen Grad. Was einen als Menschen ausmacht, hängt sicher nicht vom akademischen Grad ab – aber der ist offenbar sowieso nur eine leere Hülle für das Prestige. Für Kenntnisse scheint man einen akademischen Grad offenbar für entbehrlich zu halten. Wer wissenschaftlich in der Tat etwas geleistet hat, was im vorliegenden Fall offenbar nicht der Fall ist, darf sich durchaus selbstbewusst mit einem Titel zieren.

Das Bild der Politik wird die Ministerin und vielleicht bald auch Berliner Landesvorsitzende ihrer Partei mit ihren Erklärungen nicht befördern. Denn ein Verstoß gegen wissenschaftliche Redlichkeit, der jetzt von der Ministerin vergessen gemacht werden soll, sagt dann doch etwas über den Menschen hinter dem Titel aus. Aber was soll’s, mag man sich im politischen Berlin denken: Mittlerweile haben alle Parteien ihre Promotionsskandale – also kommt es darauf jetzt auch nicht mehr an. Wertschätzung und Verständnis für Wissenschaft sieht anders aus. Wir werden sehen, ob Giffey die Affäre aussitzen kann. Doch wem die akademische Stärke unseres Landes noch ein Anliegen ist, sollte die bemerkenswerten Worte der nun titellosen Ministerin so oder so nicht vergessen.