Schlaglicht: Eine Verteidigung der Freiheit sieht anders aus – Anmerkungen zu einem Deutschlandfunkinterview mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes

„Wir erleben eine Verengung des Diskurskorridors“, beklagt der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Bernhard Kempen, im Deutschlandfunk. Es ist sicherlich gut, wenn der wichtigste Berufsverband im Raum der Universität für mehr Meinungsfreiheit im wissenschaftlichen Bereich eintritt. Denn mit dieser ist es oft nicht weit her (ich denke nur an den katastrophalen Boykottaufruf meiner eigenen Disziplin gegen die „Neue Ordnung“). Bei genauerem Hinsehen stellen sich allerdings Fragen.

Bernhard Kempen spricht davon, dass für „Populisten“ an der Universität „kein Platz“ sei. Genau mit dieser schwammigen Formulierung lädt der DHV-Präsident geradezu zu missbräuchlichen Beschränkungen der Meinungsfreiheit ein. Wer bestimmt, was „populistisch“ ist und was nicht? Ob Argumente tragfähig sind oder nicht, kann erst im fairen, pluralen, streitbaren Diskurs geprüft werden. Hierfür müssen diese erst einmal geäußert werden. Herr Kempen weiß offenbar schon vorher, was „populistisch“ ist oder nicht.

Eine solche Aussage äußert der willkürlichen Verfolgung missliebiger Meinungen an der Universität Tür und Tor. Als Liberaler wie als Jurist sollte Herr Kempen hier schon mehr Freiheitsbewusstsein zeigen. Und was will er damit sagen, dass sogenannte Populisten an der Universität „keinen Platz“ haben sollten? Will er damit auf Arbeitsverbote, Studienverbote, Hausverbote, Redeverbote … für Angehörige oder Anhänger bestimmter Parteien hinaus? Dies wäre das Ende einer freiheitlichen Gesellschaft. Und falls er damit die größte Oppositionspartei im aktuellen Bundestag meinen sollte, bleibt darauf hinzuweisen: Diese ist bis heute nicht verboten.

Sollte Herr Kempen seine Redweise tatsächlich ernst meinen, wäre ein Rücktritt dringend geraten. Seine Aussagen im Deutschlandfunk sind bei genauerer Betrachtung selbst „populistisch“. Er übernimmt die Methoden und Argumentationsfiguren jener Kräfte in der Gesellschaft, die dafür verantwortlich sind, dass der Diskurskorridor immer enger wird. Von einem Universitätsprofessor der Rechtswissenschaft, der überdies schon einmal als Bundesverfassungsrichter gehandelt wurde, ist mehr Differenzierungsvermögen und mehr Verantwortung bei öffentlichen Stellungnahmen  zu fordern. Eine Verteidigung der Freiheit an den Universitäten sieht anders aus. Im Gegenteil: Mit diesem Interview trägt der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes zur Polarisierung des öffentlichen Diskurses und zur Aushöhlung der Freiheit in der Universität und darüber hinaus bei.

Ein Gedanke zu “Schlaglicht: Eine Verteidigung der Freiheit sieht anders aus – Anmerkungen zu einem Deutschlandfunkinterview mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes

  1. Eine passende Stellungnahme des DHV-Präsidenten zum Thema sähe in etwa folgendermaßen aus:

    1. Ein Universitätsmitarbeiter, der konstatiert, daß eine liberale Zuwanderungspolitik nachteilhaft für Deutschland, Europa und die Welt sei, und dies mit Argumenten belegt, verweigert sich nicht dem wissenschaftlichen Gespräch, sondern zettelt es an – und hat dementsprechend selbstverständlich Platz an der Universität; der DHV wird ihn gegen jede Anfeindung oder Repressalie nachdrücklich unterstützen.

    2. Ein Politiker, der solche Standpunkte vertritt, kann selbstverständlich genauso zu einer Lehrveranstaltung oder zu einer universitären Publikumsveranstaltung eingeladen werden wie auch andere Politiker. Jeder Universitätsmitarbeiter, der wegen einer solchen Einladung angefeindet, bedroht oder gemaßregelt wird, hat den DHV unbedingt auf seiner Seite.

    3. Die grundgesetzliche Forderung der Verfassungstreue von Wissenschaft und Kunst (GG § 5.3,2) ist minimalistisch auszulegen, weil ansonsten eine Gefahr für die Verfassung (ihre freiheitliche Grundidee) aufkäme, die bedrohlicher wäre als jegliche Verfassungskritik.

    4. Das Grundgesetz ist primär Ermöglichungsordnung und nicht Restriktionsordnung. Es soll ein freiheitliches Leben von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Religion, Wirtschaft, Politik etc. ermöglichen, während auf keinen Fall in seinem Namen die Identifikation und Liquidation politischer Abweichler betrieben werden darf.

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