Schlaglicht: Notwendige Einschränkungen von Grundrechten müssen zeitlich befristlich sein

Eine denkwürdige, leider wenig hoffnungsvoll stimmende Woche neigt sich dem Ende entgegen: Es war wahrlich keine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie, die wir in Deutschland erlebt haben. Im Gegenteil: Ein Parlament, von einer Fraktion abgesehen, gibt sich selbst auf. Die politisch Verantwortlichen haben die Spaltung unseres Landes und die Polarisierung unserer Gesellschaft in dieser Woche auf gefährliche Weise weiter vorangetrieben; und die Parlamentarierer haben sich eine selbst verschuldete Niederlage beigebracht. Ein großer Teil des bürgerlichen Lagers hat den Kampf um die Freiheit in weiten Teilen aufgegeben. Wenn die F.D.P.-Fraktion sich in einer solchen Situation einer Klage in Karlsruhe nicht anschließen wollte, zumal nach Lindners Rede, kann der institutionalisierte Liberalismus einpacken.

Damit ist wohlgemerkt nicht gesagt, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen sinnlos oder unverhältnismäßig seien. Im Gegenteil: Dieselben Parteien, die im Bundestag den neuen Infektionsschutzregelungen zugestimmt haben, vernachlässigen weiter auf gefährliche und unverantwortliche Weise denselben in den Schulen, die man auf Biegen und Brechen offenhalten will, ohne hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen – auf Kosten der Lehrkräfte, für die es offensichtlich keine Fürsorgepflicht der Dienstgeberseite zu geben scheint. Die F.A.Z. hat in ihrer Samstagsausgabe die „Wutrede“ einer Frankfurter Lehrerin veröffentlicht, die auf das bildungspolitische Versagen in dieser zweiten Pandemiewelle hinweist.

Nur braucht es über die notwendigen Einschränkungen der Grundrechte eine parlamentarische Debatte. Und die entsprechenden Ermächtigungen der Exekutive müssen immer zeitlich befristet sein – genau das aber hat der Bundestag in seiner Mehrheit verneint. Vom Bundespräsidenten, der mittlerweile wie andere politische Entscheidungsträger ebenfalls Partei geworden ist, war nicht zu erwarten, dass er verfassungsrechtliche  Zweifel hegen wird. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden wird. Einen Hinweis auf einen Widerspruch, der in dieser Woche ebenfalls sichtbar wurde, habe ich in den Zeitungs- und Internetkommentaren allerdings vermisst: Hatten dieselben Politiker nicht im ersten „Lockdown“ gerade Victor Orbán vollmundig wegen eines solchen Vorgehens kritisiert?

Angesichts einer solchen Entwicklung hege ich durchaus starke Zweifel an einer Staatsgläubigkeit, die sich aktuell in einer neuen Laizismusdebatte bahn bricht. Wir sollten vorsichtig sein, dem Staat allzu großen zivilreligiösen Einfluss auf die gesellschaftlichen Orientierungswerte zuzuschreiben. Ja, wir brauchen einen starken Staat, der seinen Kernaufgben innere und äußere Sicherheit gerecht wird (vgl. A. Dietz, J. Dochorn, A. B. Kunze, L. Schwienhorst-Schönberg: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020). Aber der Staat muss auf verlässlichen, rechtsstaatlich kontrollierten und durch Gewaltenteilung eingehegten Institutionen basieren.

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