Kommentar: Theologie ohne Kreuz …

… Ein neues Dogma – im Namen der Pluralität?

An der Wiener Universität sollen die Kreuze aus den theologischen Hörsälen verschwinden (Jan-Heiner Tück: Gegen die weiße Wand, in: FAZ v. 15.02.2018, S. 9). Die liberale Gesellschaft frisst ihre Kinder. Vorbei die Zeiten, in denen es darum ging, unterschiedliche Weltanschauungen im öffentlichen Raum sichtbar werden zu lassen, damit diese in einen fairen Wettstreit der Argumente treten können. Die vermeintlich plurale Gesellschaft verlangt Unterwerfung unter ihr egalitaristisches Dogma. Wer hiervor nicht die Knie beugt, wird zum Ketzer erklärt. Um der Pluralität willen wird die gesellschaftliche Vielfalt im Namen ihrer links-liberalen Priester abgeschafft. Früher nannte man das totalitär. Es ehrt den Verfasser, Jan-Heiner Tück, wenn er als Theologe die Anstößigkeit des Kreuzes zumindest als Leerstelle erhalten will – für die Verteidigung der Freiheit und ihrer geistigen Grundlagen bleibt es allerdings viel zu zahm.

Kommentar: Verbeamtete Lehrer – „Unfug“ oder Garanten eines handlungsfähigen Staates?

Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob verbeamtete Lehrer weiterhin einem Streikverbot unterliegen sollen. Im Hintergrund der Klage steht eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – und damit die Frage, ob Deutschland sein Beamtenrecht im Zuge der europäischen Einigung anpassen muss. Die Kläger führen an, dass ein Streikverbot nur dann gelten dürfe, wenn Beamte – wie etwa Polizisten – im Namen des Staates Zwang anwendeten.

Einmal mehr zeigt sich, dass über die Frage, was eine hoheitliche Tätigkeit ist, keine Einigkeit besteht, weder juristisch noch politisch oder gesellschaftlich. Heike Göbel hat in der F.A.Z. vom 18. Januar 2018 der deutschen Tradition, Lehrer zu verbeamten, recht platt das Etikett „Unfug“ umgehängt, verbunden mit der Unterstellung, die Verbeamtung verhindere Motivation und Leistungsbereitschaft in der Lehrerschaft.

Wer den Staat nur noch als Agentur betrachtet, die private Bedürfnisse befriedigt und für ein glückliches Leben zu sorgen habe, mag sich vielleicht schwer vorstellen, dass Lehrer Aufgaben von hoheitlicher Qualität ausführen. Dies gilt erst recht für Deutschland, in dem das Bildungs- und Berechtigungswesen eng miteinander verflochten sind. Lehrer vergeben formale Bildungszertifikate. Zum einen nehmen sie damit nicht unerheblich Einfluss auf den Lebensweg des Einzelnen; dies wird schnell deutlich, wenn Eltern Leistungsbeurteilungen ihrer Sprösslinge mit dem Rechtsanwalt zu Fall bringen wollen. Zum anderen übernehmen sie Gewähr dafür, dass bestimmte Berufe nur von jenen ergriffen werden können, die auch die notwendige Qualifikation mitbringen. Lehrer können diese Aufgaben nur dann angemessen ausfüllen, wenn sie vor Einflussnahme von außen geschützt sind und ein hohes Maß an pädagogischer Freiheit genießen. Die Verbeamtung ist hier nicht der schlechteste Weg.

Immer häufiger, so auch in diesem Fall, sollen überkommene Traditionen ohne erkennbare Not über Bord geworfen werden. Die Frage nach einem handlungsfähigen Staat tritt in den Hintergrund. Wir sollten diese Frage nicht erst dann stellen, wenn angestellte Lehrer demnächst tatsächlich in Prüfungsphasen einmal streiken werden.

Neue Kolumne: Geht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu weit?

Seit Beginn des Jahres 2018 erscheint Die Tagespost jeweils donnerstags als Wochenzeitung. Dementsprechend werden dort die von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach organisierten und bisher in den Samstagsausgaben vorzufindenden Kolumnen veröffentlicht. Regelmäßig kommentieren Christliche Sozialethiker dort aktuelle soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen. Im aktuellen Beitrag vom 4. Januar 2018 warnt Privatdozent Dr. Axel Bernd Kunze, Sozialethiker, Schulleiter und Privatdozent für Erziehungswissenschaft vor einer Entwicklung, bei welcher der Staat immer mehr private Lebensbereiche hoheitlich ordnet und dadurch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

Die Kolumne mit dem Titel FREIHEIT UND VERANTWORTUNG beschäftigt sich mit einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde: Verstoßen Friseure und Reinigungen gegen die Gleichstellung?, fragt Kolumnist Axel Bernd Kunze und schlägt am Ende den Bogen zu den Sondierungsgesprächen im Berlin.

Den Text der Kolumne aus der TAGESPOST vom 4. Januar 2018 finden Sie online:

http://www.ksz.de/aktuelle_nachrichten.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=527&cHash=af7095d00d043cadb90458ce317633a7

http://www.die-tagespost.de/politik/Kolumne-Freiheit-und-Verantwortung;art314,184750

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Ich wünsche allen Lesern meines Weblogs ein glückseliges neues Jahr und einen gesegneten Festtag der Erscheinung des Herrn. Ich freue mich auch im neuen Jahr auf einen interessanten Austausch über sozial- und bildungsethische Fragen.

Ihr Axel Bernd Kunze

 

 

 

Schlaglicht: „Nicht jeder Doktor muss Professor werden“

„Nicht jeder Doktor muss Professor werden“, meint Gerald Wagner im Hochschulteil der Frankfurter Allgemeinen vom 25. Oktober 2017 (S. N4). Und weiter: „Die Flut an Promotionen ist weniger problematisch als die mit dem Doktortitel verbundenen Erwartungen.“ Der Verfasser hat Recht, dass nicht jede Promotion dauerhaft in eine hauptberufliche wissenschaftliche Tätigkeit münden muss. Unsere Gesellschaft könnte in vielen Bereichen von promovierten Fachkräften profitieren. Allerdings beleuchtet Wagner nur die hochschulische Seite. Der Arbeitsmarkt muss sich auch aufnahmebereit zeigen. Höchstqualifikationen werden häufig gerade nicht als „individuell und gesamtgesellschaftlich erwünschte Investition“ gesehen: Promovierte Bewerber gelten allzuoft als zu alt, praxisfern, nicht berufsqualifizierend ausgebildet, eben überqualifiziert. Hier verschleudert unser Land Talente mit vollen Händen, was wir an anderen Stellen der Bildungsdebatte wortreich beklagen. Nicht zuletzt im öffentlichen und kirchlichen Dienst grassiert gerade zu eine Intellektuellenfeindlichkeit. Dabei könnte gerade der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen, etwa durch Anpassung von Altersgrenzen für promovierte Bewerber oder gezielte Vermittlungsangebote an Bewerber, die das Risiko einer befristeten Qualifikationsstelle eingegangen sind und dann wieder in den außeruniversitären Arbeitsmarkt zurückfinden wollen. Wo ständig von Kompetenzen geredet wird, sollten wir hochqualifizierten Absolventen und Experten ihres Faches auch zutrauen, sich in berufliche Arbeitsfelder einarbeiten zu können.

Kommentar: Verzicht auf differenzierte parlamentarische Debatte

Die emotional aufgeladene Debatte um gender- und diversityorientierte Bildungspläne hat gezeigt, wie schwierig das gesellschaftliche Gespräch über den öffentlichen Umgang mit sexueller Vielfalt fallen kann. Nun ging auf einmal alles ganz schnell: Der Bundestag hat am Freitag die „Ehe für alle“ beschlossen – und damit nachvollzogen, was sich im Umgang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften in Politik, Gesellschaft und Rechtsprechung bereits seit längerem abgezeichnet hat.  Die einen sehen hierin die Möglichkeit einer neuen linken Mehrheit jenseits der Union; andere ein geschicktes wahltaktisches Manöver der auch in anderen Fragen recht flexiblen Kanzlerin, die auf diese Weise ein mögliches Reizthema noch vor dem Wahlkampf ganz schnell entsorgt hat. Auch wenn sich die Große Koalition am Freitag im Bundestag alles andere als einig zeigte, bleibt sie sich doch in einem Punkt treu: So wie bei der Grenzöffnung im Sommer 2015 hat man auch dieses Mal auf eine differenzierte parlamentarische Debatte verzichtet.

Kirchliches und staatliches Eheverständnis driften immer mehr auseinander, wie Kardinal Marx zwei Tage vor dem Beschluss des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, anmerkte. Dem ist nicht zu widersprechen. Allerdings hat die katholische Kirche, die nun eine Abkehr vom traditionellen christlichen Eheverständnis, das die Väter des Grundgesetzes im Hinterkopf hatten, beklagt, in den vergangenen Jahren wenig dafür getan, eine spezifisch christliche Leitkultur zu verteidigen. Wer eine solche einfordert, wird auch in der Kirche schnell als Rechtspopulist gebrandmarkt. Die Entscheidung vom Freitag zeigt, wie leicht und schnell kulturelle Bestände umgedeutet werden können – gleich, ob man die „Ehe für alle“ begrüßt oder nicht. Mitten im Reformationsjubiläumsjahr, das man als Christusfest feiern wollte, hat sich im Vorfeld der Bundestagsentscheidung gezeigt, dass sich die Kirchen in Fragen der Ethik keinesfalls einig sind, jedenfalls nicht im Bereich der Sexual-, Familien- und Lebensformenethik.

Noch ein Zweites: Auch Kirchenvertreter und Theologen haben der Definition „Familie ist dort, wo Kinder sind“ zum Durchbruch verholfen. Sozialpolitisch gibt es dafür gute Gründe. Die Kehrseite ist, dass bevölkerungspolitische Argumente dabei schnell unter den Tisch fallen – und damit ein zentrales Argument für die „Wertentscheidung“, die sich in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz ausdrückt und deren Infragestellung Prälat Jüsten, der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, nun in einem Brief an die Mitglieder des Bundestages beklagt. Anders als jetzt hatte die Kirche in der Flüchtlingskrise allerdings keine Probleme mit weitreichenden Entscheidungen, welche die Grundlagen des Staates gefährden, und dies auch noch am Parlament vorbei. Daher mutet es auch nicht besonders glaubwürdig an, wenn „Familienbischof“ Koch im Interview mit „Spiegel online“ jetzt Rücksicht auf Polen anmahnt, wo man die Entscheidung des Bundestages „sehr genau“ verfolgt habe. Und ZdK-Präsident Thomas Sternberg beklagt in diesem Fall eine differenzierte und längere parlamentarische Debatte. 2015 schien er diese nicht vermisst zu haben.

Schwule und Lesben haben in der Vergangenheit staatliches Unrecht erlitten, auch in der Bundesrepublik. Die Entdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen ist zu begrüßen, auch wenn man darüber streiten mag, ob es hierfür gleich eine „Ehe für alle“ braucht. Dem gesellschaftlichen Trend zum Egalitarismus entspricht diese Entwicklung in jedem Fall. Für die Stabilität und Berechenbarkeit der Politik ist der Vorgang vom Freitag, verfassungsrechtlich bedeutsame Fragen wie diese aus wahlstrategischen Überlegungen im Eiltempo durchs Parlament zu peitschen, allerdings kein gutes Zeichen.