Kommentar: Verzicht auf differenzierte parlamentarische Debatte

Die emotional aufgeladene Debatte um gender- und diversityorientierte Bildungspläne hat gezeigt, wie schwierig das gesellschaftliche Gespräch über den öffentlichen Umgang mit sexueller Vielfalt fallen kann. Nun ging auf einmal alles ganz schnell: Der Bundestag hat am Freitag die „Ehe für alle“ beschlossen – und damit nachvollzogen, was sich im Umgang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften in Politik, Gesellschaft und Rechtsprechung bereits seit längerem abgezeichnet hat.  Die einen sehen hierin die Möglichkeit einer neuen linken Mehrheit jenseits der Union; andere ein geschicktes wahltaktisches Manöver der auch in anderen Fragen recht flexiblen Kanzlerin, die auf diese Weise ein mögliches Reizthema noch vor dem Wahlkampf ganz schnell entsorgt hat. Auch wenn sich die Große Koalition am Freitag im Bundestag alles andere als einig zeigte, bleibt sie sich doch in einem Punkt treu: So wie bei der Grenzöffnung im Sommer 2015 hat man auch dieses Mal auf eine differenzierte parlamentarische Debatte verzichtet.

Kirchliches und staatliches Eheverständnis driften immer mehr auseinander, wie Kardinal Marx zwei Tage vor dem Beschluss des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, anmerkte. Dem ist nicht zu widersprechen. Allerdings hat die katholische Kirche, die nun eine Abkehr vom traditionellen christlichen Eheverständnis, das die Väter des Grundgesetzes im Hinterkopf hatten, beklagt, in den vergangenen Jahren wenig dafür getan, eine spezifisch christliche Leitkultur zu verteidigen. Wer eine solche einfordert, wird auch in der Kirche schnell als Rechtspopulist gebrandmarkt. Die Entscheidung vom Freitag zeigt, wie leicht und schnell kulturelle Bestände umgedeutet werden können – gleich, ob man die „Ehe für alle“ begrüßt oder nicht. Mitten im Reformationsjubiläumsjahr, das man als Christusfest feiern wollte, hat sich im Vorfeld der Bundestagsentscheidung gezeigt, dass sich die Kirchen in Fragen der Ethik keinesfalls einig sind, jedenfalls nicht im Bereich der Sexual-, Familien- und Lebensformenethik.

Noch ein Zweites: Auch Kirchenvertreter und Theologen haben der Definition „Familie ist dort, wo Kinder sind“ zum Durchbruch verholfen. Sozialpolitisch gibt es dafür gute Gründe. Die Kehrseite ist, dass bevölkerungspolitische Argumente dabei schnell unter den Tisch fallen – und damit ein zentrales Argument für die „Wertentscheidung“, die sich in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz ausdrückt und deren Infragestellung Prälat Jüsten, der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, nun in einem Brief an die Mitglieder des Bundestages beklagt. Anders als jetzt hatte die Kirche in der Flüchtlingskrise allerdings keine Probleme mit weitreichenden Entscheidungen, welche die Grundlagen des Staates gefährden, und dies auch noch am Parlament vorbei. Daher mutet es auch nicht besonders glaubwürdig an, wenn „Familienbischof“ Koch im Interview mit „Spiegel online“ jetzt Rücksicht auf Polen anmahnt, wo man die Entscheidung des Bundestages „sehr genau“ verfolgt habe. Und ZdK-Präsident Thomas Sternberg beklagt in diesem Fall eine differenzierte und längere parlamentarische Debatte. 2015 schien er diese nicht vermisst zu haben.

Schwule und Lesben haben in der Vergangenheit staatliches Unrecht erlitten, auch in der Bundesrepublik. Die Entdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen ist zu begrüßen, auch wenn man darüber streiten mag, ob es hierfür gleich eine „Ehe für alle“ braucht. Dem gesellschaftlichen Trend zum Egalitarismus entspricht diese Entwicklung in jedem Fall. Für die Stabilität und Berechenbarkeit der Politik ist der Vorgang vom Freitag, verfassungsrechtlich bedeutsame Fragen wie diese aus wahlstrategischen Überlegungen im Eiltempo durchs Parlament zu peitschen, allerdings kein gutes Zeichen.

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