Das „Christliche Forum“ hat den Kommentar zur „Floskel des Jahres 2022“ übernommen:
Einspruch: Ist FREIHEIT nur eine Floskel?
Das „Christliche Forum“ hat den Kommentar zur „Floskel des Jahres 2022“ übernommen:
Einspruch: Ist FREIHEIT nur eine Floskel?
Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker würdigt den verstorbenen Papst emeritus, Benedikt XVI. Hervorgehoben wird vor allem seine theologische Rolle.
„Floskelwolke“ (https://floskelwolke.de/) nennt sich ein Blog, der mit Methoden der „Digital Humanities“. Riesige Datenmengen werden mit Algorithmen digital ausgewertet. Das ist in den Geisteswissenschaften gegenwärtig sehr en vogue, dafür gibt es viele Drittmittel. Man verspricht sich durch die technische Auswertung großer Datenmenge, was jetzt digital möglich ist, neue Erkenntnis. Ich bleibe skeptisch, da Digital Humanities vielfach hermeneutisch naiv bleiben. Eine Gewichtung der Daten wird so von vornherein gar nicht wahrgenommen.
Pünktlich zum Jahresbeginn kürte das Blog nun „Freiheit“ zur Floskel des Jahres 2022. Doch auch damit ist Floskelwolke alles andere als innovativ: Gegenwärtig wird im politischen, medialen und wissenschaftlichen Diskurs versucht, einen individuellen Freiheitsbegriff zu denunzieren (als unverantwortlich, egoistisch, unsozial …) und durch ein soziales Freiheitsverständnis zu ersetzen. Wir erleben das Heraufsteigen eines neuen autoritären Kollektivismus in Politik und Gesellschaft. Nicht mehr der starke, leistungsbereite, originäre Einzelne zählt, sondern die Anpassung an das Kollektiv. Nicht mehr der kreative Gedanke, sondern das kollektive Bedürfnis. Der Einzelne wird zur politisch beliebigen Verfügungsmasse politischer Funktionäre. Erwünscht ist, was sich dem vermeintlich demokratischen Mainstream anbiedert. Von Stauffenberg und andere wären nach einem solchen Freiheitsverständnis ausgesprochene dumme Leute gewesen.
Die aggressive Impfnötigungspolitik hat im vergangenen Jahr gezeigt, dass selbst die körperliche Unversehrtheit nicht mehr tabu ist. Doch der Beispiele sind viele. Die Grünen beginnen das neue Jahr mit neuen Verbots- und Verteuerungsvorschlägen für Alkohol. Die C-Parteien haben ihren christlichen Personalismus längst aufgegeben, weshalb Merz in einer staatlich verordneten Zwangsimpfung im April v. J. auch keine Gewissensfrage mehr zu erkennen vermochte. Verfechter der Gendersprache wollen sogar den Gebrauch der Sprache dem Einzelnen wegnehmen und kollektivieren. Die Kirchen machen sich zu Fürsprechern eines radikalen Klimaaktivismus. Politisch und medial werden immer mehr Haltungen gesteuert und damit kollektiviert, egalisiert, nivelliert. Selbst dem Selbstverständnis nach „klassische Liberale“ sprechen davon, dass Freiheit in Deutschland nur noch als Egoismus auf Kosten der Allgemeinheit verstanden werde. Und, und, und. Ich denke, dass wir in Kürze in Davos noch weitere Angriffe auf die Freiheit des Einzelnen hören werden.
Ich hatte die Grundrechte unserer Verfassungsordnung bisher immer anders verstanden. Selbstverständlich endet die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des anderen beginnt – aber eben auch nicht früher. Ein sozialer Freiheitsbegriff läuft darauf hinaus, dass der Gebrauch der Freiheit von sozialer Erlaubnis abhängig gemacht werden soll. Das ist das Ende des Individuums. Und deshalb sage ich: Nicht diejenigen, die an einem starken, widerständigen, individuellen Freiheitsbegriff festhalten, sondern die Vertreter einer sozial umdefinierten Freiheit machen diese zur Floskel.
Denn mit einem sozialen Freiheitsbegriff, der jetzt öffentlichkeitswirksam propagiert wird, bleibt von der Freiheit nichts mehr übrig. Daher sollte auch zwischen „liberal“ und „freiheitlich“ unterschieden werden. Die Polarisierung durch die Coronapolitik, die politisches und soziales Vertrauen unwiderbringlich zerstört hat, war nur ein Anfang, wir werden noch heftigere Kulturkämpfe erleben, wenn wir die affektgeleitete Politik der letzten Jahre weiterfahren und auch künftig so fahrlässig mit den geistig-moralischen Grundlagen unseres Zusammenelebens umgehen.
Erst im Dezember wurde von der Sprecherin der AG Christliche Sozialethik, der Würzburger Sozialethikerin Michelle Becka, in der Grünen Reihe der Katholisch-sozialwissenschaftlichen Zentralstelle ein sozialer Freiheitsbegriff an prominenter Stelle propagiert (https://www.gruene-reihe.eu/artikel/herausgeforderte-freiheit/). Verräterisch ist etwa folgender Satz aus dem Text: „Die Freiheit der Einzelnen ist immer soziale Freiheit und als solche institutionell verfasst. Axel Honneth spricht von sozialer Freiheit, um deutlich zu machen, dass Freiheit auf die Beziehungen mit anderen Menschen und auf Institutionen nicht nur angewiesen ist, sondern erst durch sie ermöglicht und konstituiert werden kann.“ Wenn wir Freiheit so konstruieren, entscheiden am Ende Kollektive, seien es Parteien, Gremien, Impfkommissionen …, darüber, welchen Gebrauch wir überhaupt noch von unserer Freiheit machen dürfen. Nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist rechtfertigungsbedürftig, sondern deren Einschränkung um des Gesamtsysstems der Freiheit willen.
Wenn wir uns von der Freiheit des Individuums verabschieden, wie wir es gegenwärtig tun, werden über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe beginnen. Wir werden uns auf einen Verfall unserer Kultur, einen Verlust an Lebensqualität und Wohlstand einstellen müssen, die schon längst begonnen haben. Ein sozialer Freiheitsbegriff versteht unter Freiheit am Ende nur noch sozialstaatliches Anspruchsdenken (der Begriff „Bürgergeld“ ist im Grunde pervers, weil dieses Bürgergeld mit produktiver Bürgerlichkeit nichts zu tun hat), jene bürgerliche Produktivität, die unsere Gesellschaften einmal groß gemacht hat, wird hingegegen erstickt. Die Aussichten zu Beginn des neuen Jahres stimmen leider alles andere als zuversichtlich.
Daher sei es gesagt: Nein, Freiheit ist keine Floskel. Freiheit bleibt die wichtigste Grundlage eines humanen Zusammenlebens. Und diese Grundlage verspielen wir gegenwärtig.
Kollege Peter J. Brenner hat für seinen Bildungsblog so etwas wie eine pädagogische „Neujahrsansprache“ verfasst.
https://imsw.de/2022/12/farblose-menschen-oder-der-fluch-des-normalseins/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=der-bildungsblog-or-date-mtext_1
Hoffen wir, dass am Ende noch genügend bürgerliche Tugend vorhanden sein wird, die Gesellschaft wieder ans Laufen zu bringen, wenn es zu bunt geworden und die „schöne neue Welt“ trotz großzügiger politischer Aliementierung zusammengefallen sein wird. Wem Bildung am Herzen liegt, sollte seinen Teil dazu beitragen.
Das CHRISTLICHE FORUM übernimmt Kommentar zur Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes:
Der Deutsche Hochschulverband, die wichtigste berufsständische Vertretung im Universitätsbereich, zeichnet jährlich einen Kollegen oder eine Kollegin als „Hochschullehrer des Jahres“ aus. Die Auszeichnung ist mit zehntausend Euro dotiert. In den Vorjahren waren die Preisträger 2021 der Virologe Christian Drosten, 2022 Özlam Türeci und Ugur Sahin. Drosten bestimmte maßgeblich die coronapolitische Linie der Bundesregierung und bestimmte durch eigene Podcasts dann auch noch gleich selbst wesentlich deren wissenschaftsjournalistische Kommentierung. Türeci und Sahin waren über ihre Firma BioNTech maßgeblich an der Entwicklung der neuen umstrittenen Coronaimpfstoffe auf Basis der mRNA-Technologie beteiligt. Dass sowohl Drostens wissenschaftliche Haltung als auch die intransparente Rolle von BioNTech in der Coronakrise bis heute umstritten ist, ficht den Deutschen Hochschulverband, der mit seiner Preispolitik einseitig Position für die aggressive deutsche Impfnötigungspolitik bezogen hat, in keiner Weise an.
Nun steht fest, wer die Auszeichnung im kommenden Jahr erhalten wird: Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrums für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, Professorin für Geomikrobiologie an der Universität Bremen und Gruppenleiterin am Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie in Bremen. Die wissenschaftliche Leistung der Preisträgerin soll nicht in Abrede gestellt werden, keineswegs. Doch auch dieses Mal ist die Preisverleihung offenbar in erster Linie politisch motiviert.
Denn der Präsident des Verbandes, Bernhard Kempen, verweist in der Bekanntgabe zur Preisentscheidung ausdrücklich darauf, dass die Geehrte als „Anwältin der Meere und herausragende Wissenschaftskommunikatorin“ ausgezeichnet werde. Aha! Wer meinte, die Hauptaufgabe von Hochschullehrern seien Forschung und Lehre, muss sich wohl irren. Nach Ansicht des Hochschulverbandes sind offenbar politisches Agendasetting und Wissenschaftskommunikation wichtiger. Der Auszeichnung erweist der Verband damit einen Bärendienst.
Wem pädagogische und wissenschaftsethische Standards am Herzen liegen, sollte den Preis künftig eher meiden. Einmal mehr verwechselt der Deutsche Hochschulverband bei seiner Preispolitik Wissenschaft mit Politik. Seriöse Politikberatung ist etwas anderes als ein wissenschaftliches Expertentum, das als Sprachrohr der Politik ausgegeben wird. Ein Wissenschaftsfunktionär wie Kempen tut der Kollegin keinen Gefallen, diese in eine politische Rolle zu drängen. Und Expertise ist noch keine Entscheidung.
Die Wissenschaft kann nicht politische Abwägungen vorwegnehmen und der Politik die Aufgabe aus der Hand nehmen, verbindliche Entscheidungen zu formulieren und parlamentarisch zu legitimieren. Umgekehrt kann die Politik ihr abverlangte Wertentscheidungen nicht unmittelbar aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableiten und sich dadurch zu entlasten suchen, dass sie allein Expertenmeinungen umsetze. Wo die Unterscheidung zwischen Beratung und Legitimation verkannt wird, tun sich weder Politik noch Wissenschaft auf Dauer einen Gefallen. Politik bedarf der wissenschaftlichen Beratung von außen, aber aus ihr lassen sich nicht gleichsam wie mit einer mathematischen Formel politische Entscheidungen ableiten. Wo das versucht wird, verkehren sich wissenschaftliche Argumente zu politischen Sachzwängen, die sich am Ende politischer Verantwortung entziehen. Umgekehrt erstirbt auf Dauer der wissenschaftliche Diskurs, wenn durch eine Verwechslung der Handlungsebenen Argumente, denen die Politik nicht folgt, auch zugleich als unqualifiziert oder unmoralisch aus dem wissenschaftlichen Diskurs ausgeschieden werden.
Hochschullehrer, die sich wissenschaftlich und pädagogisch verdient gemacht haben, sollen durchaus geehrt werden. Aber dann auch als Hochschullehrer, und nicht als politische Anwälte, Aktivisten oder Wissenschaftsjournalisten. Eine solche Preispolitik verträgt sich nicht mit den ethischen Maximen eines fairen, unparteiischen und ergebnisoffenen wissenschaftlichen Diskurses.
Ein Jahr scharfer politischer und ethischer Polarisierung neigt sich dem Ende entgegen: Deutschland diskutierte über die Einführung einer allgemeinen Impflicht. Am Ende hat sich der Bundestag dagegen entschieden. Befriedet wurde die Debatte dadurch nicht. Die politisch bewusst provozierte Politisierung des Landes dauert fort. Welche Lehren lassen sich am Ende des Jahres aus dem Erlebten ziehen?
1. Schon die aggressive Impfnötigungspolitik, die wir erlebt haben, war eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates unwürdig. Die Politik hat ein Klima der Menschenhetze, Diffamierung und sozialer Ausgrenzung erzeugt, bei dem Grundrechte ohne sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung, ohne sorgfältige und ergebnisoffene Folgenabschätzung sowie ohne hinreichende Begründung eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt worden sind. Pars pro toto mag hier der ehemalige saarländische Ministerpräsident Hans stehen, der am 10. Dezember 2021 erklärte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“Dass über eine allgemeine Impfpflicht im Parlament abgestimmt wurde, war ein Tiefpunkt des Parlamentarismus; ein solches Gesetzesvorhaben hätte niemals die Referentenebene überschreiten dürfen.
2. Eine Politik, die gegen vorpositives Menschenrecht verstößt, kann als „menschenverachtend“ charakterisiert werden. Wir sollten politische Konflikte nicht ohne Not zu moralischen Ziel- und Gewissenskonflikten aufbauen. Wir sollten umgekehrt aber, wo es solche gibt, diese auch nicht verharmlosen und schönreden. Das wäre falsche Irenik. Wenn die körperliche Unversehrtheit, die zum innernsten Kernbereich der Persönlichkeit gehört, nicht mehr unantastbar ist, ist ein solches Attribut gerechtfertigt. Es hat durch die Coronapolitik reale Formen der Ausgrenzung und eine politisch herbeigezwungene Polarisierung des Landes gegeben, für die jetzt nicht diejenigen verantwortlich gemacht werden können, die – vielleicht mit scharfen Worten, die nicht jedem gefallen – daran Kritik üben.
3. Diese Politik hat politsches und soziales Vertrauen zerstört. Dieses Coronaregime muss aufgearbeitet werden, hierfür fehlen bisher aber der politische und gesellschaftliche Wille. Damit wird sich die politisch bewusst in Kauf genommene Polarisierung fortsetzen. Dies alles ist nicht trivial: Denn die mRNA-Technologie soll mittelfristig die bisherigen Masernimpfstoffe ersetzen, für die schon jetzt eine statusbezogene Impfpflicht gilt. Hier braut sich neues gesellschaftliches und ethisches Konfliktpotential zusammen.
4. Zu einer solchen Aufarbeitung gehört, dass wir aufhören, beim Thema Corona in Schwarz-Weiß-Schablonen zu denken. Wer kritische Fragen zu den neuen mRNA- oder Vektorimpfstoffen stellt, verharmlost damit nicht zwangsläufig Corona, verteufelt nicht Impfstoffe oder diskutiert unseriös. Es ist eine einseitige Unterstellung, dass es unseriöse Argumentation nur auf Seiten der Kritiker der Coronapolitik gegeben habe. Ad-hominem-Argumente, Manipulation, Indoktrination, unseriöser Umgang mit wissenschaftlchen Argmenten, Diskursverweigerung und anderes hat es genauso auf Seiten der Befürworter der Coronapolitik gegben. So wie es auf der einen Seite eine Verharmlosung der Krankheit gegeben haben mag, gab es auf der anderen Seite eine Verharmlosung der Impfschäden und Nebenwirkungen.
Dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Nebenwirkungen oft nicht belegt werden kann, hat auch mit coronapolitischen Entscheidungen und einem unseriösen wissenschaftlichen Umgang zu tun; Obduktionen wurden bewusst verhindert, bestimmte Folgen der Impfungen nicht hinreichend untersucht, Daten unter Verschluss gehalten usw. Ein Rechts- und Verfassungssstaat, in dem nicht mehr die freie Impfentscheidung gilt, begibt sich auf Abwege. Diese und das Recht am eigenen Körper werden nicht erst durch eine Impfpflicht, sondern bereits durch eine aggressive Impfnötigungspolitik, wie wir sie erlebt haben, verletzt.
5. Wir sollten, gerade auch bildungsethisch, für einen freien, fairen und sachlichen wissenschaftlichen Diskurs eintreten. Zu einem solchen Diskurs gehört sehr wohl, Impfverfahren kritisch zu befragen und ggf. auch abzulehnen, politische Maßnahmen kritisch zu diskutieren, den wissenschaftlichen Umgang mit endemischen oder pandemischen Krankheitslagen kritisch zu befragen und, und, und. Das ist nicht „irrational“, wie kritischen Stimmen gern vorgeworfen wurde, sondern notwendiger Bestandteil eines freien, fairen und pluralen wissenschaftlichen Diskurses.
7. Und noch ein letzter Gedanke: Zum wissenschaftlichen Ethos gehört auch, die Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Wissenschaft, wissenschaftlicher Erkenntnis und wissenschaftlichem Handeln realistisch und selbstkritisch zu beurteilen. Die mRNA-Impfstoffe sind kein „Segen“ und auch kein „Unheil“. Dies hieße, wissenschaftliche Erkenntnis quasireligös zu überhöhen oder umgekehrt zu verteufeln. Sie sind eine Frucht wissenschaftlicher Forschung, über die sachlich, seriös und ergebnisoffen diskutiert und weiter geforscht werden muss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ihr Einsatz muss dem freien Willen des Patienten überlassen bleiben.
Leider gelingt uns dieser Diskurs angesichts von Corona auch heute nicht auf befriedigende Weise. Wollten wir künftig jede Epidemie oder Pandemie mit einer Massenimpfung der Gesamtbevölkerung bekämpfen (was, so weit ich das als, Nichtbiologe und Nichtmediziner beurteilen kann, auch nicht funktioniert), wäre das eine Hybris von Wissenschaft und Gesundheitspolitik.
Ethische Wertkonflikte lassen sich nicht mit Statistik klären, auch wenn jedes ethische Problem immer einen empirischen Anteil besitzt. Im ethischen Gespräch müssen auch die Wertungen empirischer Daten ethisch reflektiert werden können, und zwar ohne Ad-hominem-Argumente, mit denen eine bestimmte Seite als „unseriös“ bereits von vornherein moralisch diskreditiert und aus dem Gespräch ausgeschlossen wird. Im Fall der neuartigen Coronaimpfstoffe wurde die Schutzwirkung beständig nach unten angepasst, was auch immer wieder eine neue ethische Gütabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung hätte notwendig machen müssen.
Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperlilche Unversehrtheit, über den nur der Einzelne vor seinem Gewissen entscheiden darf. Von dieser Überzeugung haben wir uns in weiten Teilen politisch und wissenschaftlich verabschiedet. An dieser Umdeutung unserer Wert-, Freiheits- und Grundrechtsordnung bleibt weiterhin deutlich Kritik zu üben. Abzulehnen ist jener autoritäre, biopolitische Neokollektivismus, der hinter solchen Umdeutungen steht. Schon allein, weil der Geist jetzt aus der Flasche ist, muss die Kritik an einer solchen Gesundheitspolitik weitergehen. Wer diese Impfpolitik unterstützt hat, sollte sich überlegen, dass auch für ihn einmal der Tag kommen kann, an dem seinem Körper eine pharmakologische Substanz zugeführt wird, die er freiwillig und aus eigener Einsicht nicht zu sich nehmen wollte.
Es gibt einen Unterschied zwischen wissenschaftlicher Forschung und dem politisch-gesellschaftlichen Umgang mit deren Erkenntnissen. Der Staat hat die Wissenschaftsfreiheit zu achten. Er hat aber ebenso wenig ein Recht, den Einzelnen gegen seinen Willen zur Einnahme einer bestimmten pharmakologischen Substanz zu zwingen. Im Jubiläumsjahr des Nürnberger Ärztekodex kann an dieser Stelle auch an die historische Verantwortung erinnert werden, die sonst immer so gern im Munde geführt wird. Bei der aggressiven, menschenverachtenden Impfnötigungspolitik handelt es sich nicht einfach um einen politischen Betriebsunfall, über den wir jetzt bedauernd, aber letztlich achselzuckend hinweggehen könnten. Der Bundeskanzler hat offen eine Politik „ohne rote Linien“ bei der Coronabekämpfung angekündigt. Eine solche Äußerung ist verfassungsfeindlich, da sie die roten Linien, welche die Verfassung setzt, nicht achtet. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes hat in diesem Jahr eine allgemeine Impfpflicht gefordert, damit die statusbezogene Impfpflicht der Pflegekräfte nicht mehr umgangen werden kann. Mit einer solchen Äußerung hat die Vertreterin eines der großen Wohlfahrtsverbände die Gesamtbevölkerung für ihre Personalpolitik instrumentalisiert und damit den Einzelnen zum bloßen Mittel degradiert. Die beiden Beispiele sollen genügen.
Dass beide Äußerungen, von einer Ausnahme abgesehen, von den Bundestagsparteien nahezu unwidersprochen blieben, zeigt eine tiefe Verrohung der politischen Kultur in unserem Land. Der Einzelne bleibt stets als Selbstzweck zu achten. Wo diese Überzeugung nicht mehr geachtet wird, sind wir bereits tief gesunken. Daher bleibt nach Corona das deutliche Misstrauen, dass unsere Verfassung im Ernstfall die körperliche Unversehrtheit nicht hinreichend schützt. Denn wann, wenn nicht in der Krise, muss sich erweisen, ob eine Verfassung trägt. Andere Länder haben die Coronakrise gesellschaftlich deutlich besser bewältigt.
Dies alles sollte aufgearbeitet werden. Sonst werden dauerhafte geistig-moralische Folgeschäden für unser Zusammenbleiben, wird das politische und soziale Misstrauen weiter wirken – zum Schaden des politischen und gesellschaftlichen Zusammenhalts.
BoefAE, die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, reagiert mit einem Frankfurter Appell, der am 9. Dezember 2022 veröffentlicht wurde auf den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter, der ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen soll. Die Vorstandssprecherin Patricia Lammert schreibt dazu:
„Kennzeichnend für die Ganztagsbetreuung in Grundschule sind wenig vorhandene Feldforschungen und Konzepte, ungeordnete Systematisierung der Strukturen sowie teilweise sehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Auch wenn die Umsetzung des Rechtsanspruchs noch weit weg wirkt, für eine Entwicklung eines bundesweiten ‚Qualitätsrahmens Ganztag‘ und die konkrete Ausgestaltung ist es fünf vor zwölf. Wir brauchen jetzt einen breiten Dialog aller Verantwortlichen. Ein Bildungskonzept für den Ganztag sowie ein Ausbildungskonzept für die Fachkräfte müssen jetzt entwickelt werden.
Fachschulen/Fachakademien sowie Berufsfachschulen blicken auf eine langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Ergänzungskräften für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter zurück.“
Der Frankfurter Appell ist im Wortlaut hier veröffentlicht:
Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom 05.12.2022
Wir halten die Erweiterung von § 130 des Strafgesetzbuches (Billigung, Leugnung, gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche zu Hass oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören) für juristisch problematisch. Wir fürchten zudem negative Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit, wenn Amtsrichter entscheiden müssen, was als Völkermord oder Kriegsverbrechen zu gelten hat. Entsprechende Urteile werden normierende und abschreckende Wirkung entfalten und die wissenschaftliche Diskussion über Kriegsverbrechen und Genozide, die von vielen sich ändernden Variablen und unterschiedlichen Definitionen sowie dem Fortgang der Forschung bestimmt ist, erheblich behindern. Zudem kritisieren wir entschieden die zunehmende politische und rechtliche Übergriffigkeit im Hinblick auf eine offene Erinnerungskultur in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, selbst wenn sie, wie kürzlich im Falle der Bundestagsresolution zum Holodomor, von positiven Intentionen getragen ist. Komplexe Fragen wie etwa diejenige nach der Charakterisierung als Völkermord oder Klassenmord sollten nicht politisch entschieden werden, sondern Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion bleiben.
Zu dem Beschluss siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600.
Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/
Zu Recht verweist Ursula Nothelle-Wildfeuer in einem Interview für die Bistumspresse (Nr. 46, 20.11.2022, S. 4 f.), den bistumsübergreifenden Zusammenschluss der nord- und mitteldeutschen Kirchenzeitungen, auf den Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung. Dieser wird aber missverstanden, wenn dadurch der Einzelnen für Zwecke der Gemeinschaft funktionalisiert wird. Eingriffe in personale Freiheitsrechte, wie wir sie bei Corona erlebt haben, bleiben im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat in hohem Maße begründungspflichtig. Der Sozialethikerin kommt es offenbar nicht in den Sinn, dass Kritiker der Coronamaßnahmen berechtigte Anliegen haben könnten und dass es ihnen ebenfalls um Verantwortung und Gemeinwohl geht (z. B. in der Sorge um schwere Impfschäden oder eine Polarisierung der Gesellschaft durch überzogene 2G-Regeln). Äußerst holzschnittartig unterstellt Nothelle-Wildfeuer den Kritikern gleich zu Beginn, Freiheit auf simple Weise mit Beliebigkeit zu verwechseln. Gerade die Sozialethik hätte auf die Verantwortung hinweisen sollen, dass Grundrechtseingriffe immer wieder sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden müssen. Dies war bei der Coronoapolitik häufig nicht der Fall; vielmehr wurden Andersdenkende auf üble Weise diffamiert oder ausgegrenzt. Leider setzt Nothelle-Wildfeuer diese Linie fort. So entsteht kein Mehr an gesellschaftlicher Verantwortung – im Gegenteil.