Bündnis für humane Bildung: Öffentliche Debatte notwendig

Pressemitteilung des Bündnisses für humane Bildung vom 13.7.2026

Prof. Zierer: „Wir stecken mitten in einem Bildungsnotstand!“

Klaus Zierer zur aktuellen Lage im Bildungssystem und zu den Handlungsempfehlungen der Prien-Expertenkommission

Offenburg / Stuttgart. Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, stellt in einem ausführlichen Interview mit dem Bündnis für humane Bildung klar, dass aus schulpädagogischer Perspektive wesentliche Empfehlungen der Prien-Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nicht ausreichend sind und manche sogar in die falsche Richtung gehen.

Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission empfiehlt digitale Bildung bereits in Kindertageseinrichtungen, ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder und eine Altersgrenze von lediglich 13 Jahren für soziale Medien. Dem widerspricht Klaus Zierer: „Hier hatte und habe ich eine dezidiert andere Meinung.“ Die fortschreitende Digitalisierung der frühen Kindheit sei nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Angesichts zunehmender Sprachdefizite, motorischer Auffälligkeiten und sozialer Probleme müsse die Digitalisierung der frühen Bildung gestoppt werden.

Für Klaus Zierer befindet sich die deutsche Bildungspolitik auf dem falschen Weg. Er warnt davor, Digitalisierung mit Bildung zu verwechseln: Wir stecken mitten in einem Bildungsnotstand.“ Die Vorstellung, dass immer mehr Digitalisierung eine Lösung sei und zu besserer Bildung führe, bezeichnet er als „Irrweg“.

Während der Abschlussbericht die Digitalisierung als pädagogische Aufgabe bereits ab der frühen Kindheit versteht und digitale Kompetenzen möglichst früh fördern will, beschreibt Klaus Zierer genau diese Entwicklung als Ursache der aktuellen Bildungskrise. Es sei zu befürchten, „dass sich der Abwärtstrend weiter verstärken wird. Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang, man muss das angesichts der Studienlage so drastisch formulieren, ein Brandbeschleuniger.“ Klaus Zierer fordert stattdessen:

  • keine digitalen Medien in der Kita,
  • kein KI-Unterricht in der Grundschule,
  • spätere Nutzung sozialer Medien (ab 16 Jahren),
  • Smartphone-Verbote an Schulen,
  • einen deutlich restriktiveren Umgang mit Tablets und Künstlicher Intelligenz.

Das vollständige Interview mit Prof. Zierer: https://die-pädagogische-wende.de/ki-seepferdchen-als-vergehen-an-der-bildung-der-kinder/

Bündnis für humane Bildung fordert öffentliche Debatte

Das Bündnis für humane Bildung sieht sich durch die Aussagen von Klaus Zierer in seiner Kritik bestätigt:

„Das Gutachten und die Handlungsempfehlungen sind eine Mogelpackung“, sagt Ralf Lankau, Sprecher des Bündnisses und Professor für Mediengestaltung, Digitaldesign und Medientheorie an der Hochschule Offenburg. „Die Risiken digitaler Medien für Kinder und Jugendliche werden zwar beschrieben, aber statt restriktiver Maßnahmen dienen sie zur Begründung für eine noch frühere und intensivere Nutzung digitaler Endgeräte – und damit faktisch für eine frühe Konditionierung auf Digitalsysteme. Damit kehrt sich die Schutzlogik um. Es ist ein Rettungsversuch des Geschäftsfeldes Bildung für die Industrie und des Zugriffs auf Daten mit dem Ziel der datengesteuerten Schulentwicklung. Das bedient zwar die Interessen der empirischen Bildungsforschung, geht aber an den Bedürfnissen und dem Bildungsanspruch der Schülerinnen und Schüler vorbei. Das Ziel von Erziehung und Unterricht sind gelingende Bildungsbiografien und die Persönlichkeitsentfaltung junger Menschen, die man nicht vollends messen kann, und eben nicht immer mehr Daten über messbare Lernleistungen.“

„Nicht alles, was zählt, kann gezählt werden, und nicht alles, was gezählt werden kann, zählt.“ wird als Zitat meist Albert Einstein zugeschrieben, stammt aber wohl von William Bruce Cameron (1963). Auf die Schule übertragen gilt: Nicht das messbare (Schul-)Wissen ist relevant, sondern das Denken zu lernen und damit auch das selbständige Lernen.

Das Bündnis für humane Bildung fordert Bundesbildungsministerin Karin Prien daher auf, den pädagogisch und gesellschaftlich ungenügenden Handlungsempfehlungen der Kommission nicht zu folgen und stattdessen eine ergebnisoffene und interdisziplinäre Diskussion über Bildungsziele und relevante Vermittlungsmethoden zu eröffnen, an der Erzieher:innen, Kinderärzt:innen, Allgemein- und Fachpädagog:innen, Fachdidaktiker:innen, Psycholog:innen sowie am Gemeinwohl orientierte Vertreter:innen der IT- und KI-Branche vertreten sind.

Neuerscheinung: Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Als Mitgutachter weise ich gern auf folgende Dissertation hin, die neu erschienen ist:

Jens Soemers:

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Eine qualitative Studie zur beruflichen Bildung für nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung

(Hürth 2026).

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft – L-S-B nach J. Soemers

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Zwischenruf: Zwischen Systemfunktion und Lebensrelevanz. Zum Sein und Sollen des katholischen Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute

Ein Gastbeitrag von Dr. phil. Hans-Michael Tappen

Der katholische Religionsunterricht an beruflichen Schulen (BRU) steht heute an einer existentiellen Weggabelung. In einer Zeit, in der sich die Großkirchen in rasantem Tempo aus der gesellschaftlichen Fläche zurückziehen, ist der BRU oft der letzte verbliebene Resonanzraum, in dem junge Erwachsene, die mitten im Berufsleben stehen, mit theologischen und ethischen Fragen in Berührung kommen. Doch welches „Soll“ muss diesen Unterricht heute leiten? Um das zu bestimmen, hilft ein schmerzhafter Blick zurück auf das kirchliche Handeln in der Corona-Krise. Dieses Handeln muss uns als bildungsethisches Lehrstück dienen.

In den Jahren 2020 bis 2022 haben die Kirchenleitungen eine fundamentale Kernbotschaft ihres eigenen Glaubens preisgegeben: die Gewissheit, dass die Auferstehung Jesu kein isoliertes, historisches Biowunder der Vergangenheit ist, sondern ein diesseitiges, zutiefst soziales Geschehen. Wo Paulus die Gemeinschaft als den „Leib Christi“ (Soma pneumatikon) definiert, beschreibt er eine unauflösbare, leibliche und gemeinschaftliche Existenzform. Auferstehung im Hier und Jetzt bedeutet den praktischen Widerstand gegen den „sozialen Tod“ eben gegen die Vereinsamung, die Ausgrenzung und die Depersonalisierung des Menschen.

In der Pandemie jedoch kapitulierten die Kirchen vor einem staatlich verordneten, radikalen Biologismus, der das Menschsein auf ein bloß infektionsfreies Funktionieren reduzierte. Man ordnete das geistliche Schwert der Lebensbegleitung bedingungslos der staatlichen Gefahrenabwehr unter und zog sich ins Virtuelle zurück. Das einsame Verlöschen Tausender alter Menschen in den Heimen, abgeschnitten von leiblicher Zuwendung, war das Resultat dieses bildungsethischen Offenbarungseids.

Vom seelsorgerlichen Versagen zum Auftrag des Berufsschulreligionsunterrichts

Dieses Versagen hat direkte Auswirkungen auf das Sein und Sollen des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, ob in der Pflege, im Handwerk, in der Verwaltung oder im sozialen Bereich, wurden in ihren Betrieben oft zu den vordersten Erfüllungsgehilfen dieser kalt-funktionalen Logik gemacht. Sie mussten die Isolation exekutieren oder am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn der Mensch nur noch als Rädchen im ökonomischen oder sanitären System begriffen wird.

Wenn der BRU heute eine Zukunft haben will, darf er sich nicht in die Rolle eines braven, systemstabilisierenden „Werte-Unterrichts“ drängen lassen. Sein Soll bemisst sich an drei fundamentalen Dimensionen:

  1. Einspruch gegen die funktionale Reduktion: Auszubildende an beruflichen Schulen erleben tagtäglich die Ökonomisierung und Optimierung des Lebens. Der Religionsunterricht muss der Ort des radikalen Einspruchs sein. Er hat die Ganzheitlichkeit des christlichen Menschenbildes zu verteidigen: Der Mensch lebt nicht vom Funktionieren allein. Junge Erwachsene müssen sprachfähig gemacht werden, um sich gegen eine Arbeitswelt zu wehren, die Effizienz über die humane Würde stellt.
  2. Pädagogische Verantwortung als Beziehungsarbeit: Das Corona-Handeln der Kirche zeigte ein fatales Vertrauen auf digitale Scheinlösungen. Das Soll des BRU ist die kompromisslose Betonung der analogen, leiblichen Ko-Präsenz. Im Klassenzimmer der Berufsschule muss Gemeinschaft real erfahrbar werden eben als ein Raum, in dem existentielle Ängste, Zweifel und Hoffnungen junger Menschen unzensiert Gehör finden. Ein Religionsunterricht, der sich in digitaler Wissensvermittlung erschöpft, schafft sich selbst ab.
  3. Schulung zum „heiligen Ungehorsam“: Die Krise hat gezeigt, wie schnell moralische Instanzen in vorauseilenden Gehorsam verfallen. Ein moderner BRU muss junge Menschen zu kritischer Wachsamkeit gegenüber staatlichen und institutionellen Zugriffen erziehen. Er muss angehende Fachkräfte – gerade in Pflege- und Sozialberufen – dazu ermutigen, die Würde des Gegenüber (ob alt, krank oder vulnerabel) auch gegen bürokratische Widerstände und systemische Zwänge offensiv zu verteidigen.

Plädoyer für den BRU in einer pluralen Gesellschaft

Gerade in unserer heutigen, multi-kulturell und multi-ethnisch geprägten Gesellschaftsrealität erweist sich das konfessionelle Profil des katholischen Religionsunterrichts an den Berufsschulen nicht als rückständig, sondern als absolut unverzichtbar. Ein unverwässerter, profilierter BRU weicht dem Pluralismus nicht feige aus, sondern bietet jungen Menschen in einer unübersichtlichen Welt einen klaren, reibungsfähigen Standpunkt an, der echtes ethisches Urteilsvermögen und interkulturelle Dialogfähigkeit überhaupt erst ermöglicht.

Fazit

Das gegenwärtige Sein des Berufsschulreligionsunterrichts ist oft von Rechtfertigungsdruck und institutioneller Schwäche geprägt. Sein Soll jedoch ist prophetisch: Er muss das „soziale Geschehen“ der Auferstehung im Hier und Jetzt übersetzen. Er muss jungen Erwachsenen zeigen, dass Glaube keine private Flucht ins Jenseits ist, sondern die unbedingte Kraft zum diesseitigen Aufstehen gegen die lebensfeindlichen Strukturen unserer Gegenwart. Eine Kirche, die diesen kritischen, analogen Bildungsraum an den beruflichen Schulen aufgibt, hat den Auferstandenen bereits im Grab zurückgelassen.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen studierte Pädagogik, Psychologie und Philosophie und wurde an der Universität Wien promoviert. Er absolvierte sein Studium der Sozialpädagogik an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München mit den Schwerpunkten Jugend-, Familien- und Altenhilfe. Seit Jahrzehnten unterrichtet er nebenamtlich katholische Religion an Berufsschulen. Im endenden Schuljahr ist er an einem Beruflichen Schulzentrum (BSZ) in München für Sozialpflege als katholischer Religionslehrer tätig. Seine Perspektive verbindet tiefe, praxisnahe Erfahrungen in staatlichen und kirchlichen Institutionen mit Fragen der Lebensbegleitung, Bildungsethik und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Schule als Erprobungsraum – auch für Lehrer

Lehrkräfte müssen sich um ihre Schülerinnen und Schüler so weit sorgen, dass Unterricht stattfinden kann. Sie müssen eine soziale Ordnung im Klassenraum schaffen, die ein fruchtbares Lernen möglich macht. Nicht zuletzt müssen sie die Unterrichtsinhalte didaktisch auswählen, methodisch zugänglich machen und die Lernenden anleiten, das Gelernte zu werten sowie lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen.

Schule ist aber nicht hinreichend bestimmt, wenn es in ihr nur um eine möglichst effiziente Organisation von Lehr-Lern-Prozessen ginge. Bildung und Erziehung haben entscheidend mit Beziehung und Kommunikation zu tun. Schule wird personal gestaltet und erfahren. Wir wissen, wie stark Erfahrungen aus der Schule mitunter die gesamte Biographie prägen können. Lehrkräfte müssen mehr als Lernbegleiter sein. Dies wäre ein funktionalistisch reduziertes Lehrerbild. Erst wer als Person erlebbar wird, kann Schülerinnen und Schüler motivieren, fachlich begeistern, ermutigen, stützen, herausfordern, fördern und vieles mehr. Unterricht lebt von pädagogischer Freiheit und trägt so etwas wie ein künstlerisches Moment in sich.

Lernende müssen darauf vertrauen können, dass die Inhalte in der Schule des Lernens wert sind – und zwar deshalb, weil die Lehrkraft für diese mit ihrer Person einsteht. Die Karikatur eines Lehrers, der dies nicht kann, ist derjenige, der seiner Klasse auf die Frage „Warum müssen wir das überhaupt lernen?“ antwortet: „Weil es im Lehrplan steht.“ Wer unterrichtet, muss gerade das Gelernte selbst durchdrungen und auf Sinn hin befragt haben. Und diese Aufgabe kann den Lehrenden niemand abnehmen, keine Lehrplankommission oder Schulaufsicht, nicht die Politik und nicht die Gesellschaft – und genauso wenig die Künstliche Intelligenz, die immer mehr in der Schule Einzug hält.

Das heißt dann ganz praktisch: In der Fachschule erproben nicht allein die Auszubildenden, die in einen Beruf hineinwachsen sollen, ihre Fertigkeiten und Kompetenzen, ihre Interessen und Neigungen. Dasselbe gilt auch für das Kollegium. Die Lernenden werden schnell merken, ob der Dozent oder die Dozentin selbst Interesse, Freude oder Neugier an dem hat, was im Unterricht verhandelt wird – oder eben nicht.

Wo können sich Lehrkräfte erproben? Ich denke etwa an die Pädagogischen Tage, als an der neuen naturpädagogischen Konzeption für unsere Fachschule gearbeitet wurde. Das ganze Kollegium probierte damals auf dem Schönbühl oder dem Mutterhausgelände aus, was es heißt, in und mit der Natur zu lernen, zu spielen, sich zu betätigen. Ich denke an die Projekttage vor den Sommerferien, an denen sich Lernende und Lehrende gemeinsam auf den Weg machen, eigene Ideen umzusetzen – wobei am Anfang noch nicht vollständig absehbar ist, welches Ziel am Ende erreicht wird. Oder ich denke an die Beteiligung am Schulentwicklungsprojekt „Aufs Ganze gesehen“: Welche Möglichkeiten bietet KI? Wie kann KI verantwortlich in eine umfassende Lernkultur eingebettet werden? Ausprobieren – einordnen – aufs Ganze schauen – und: dranbleiben, lautete das Motto, welches der Referent dem Kollegium mit auf den Weg gab.

Auch der Unterricht ist ein Erprobungsraum. Sei es im religionspädagogischen Nachdenken über die „großen Fragen des Lebens“, bei denen Unterrichtende keineswegs einen Wissensvorsprung haben. Oder in der ästhetischen Bildung, wo das Tun geradezu Programm ist – ohne vorweggenommenes Ergebnis: Aus alten Schulmöbeln, Landkarten oder Röhren entstehen dann große Kunstinstallationen, die der Kreativität der Lernenden wie Lehrenden gleichermaßen Freiraum geben. Oder in einem pädagogischen Handlungsfeld steht plötzlich eine Praxiserfahrung im Raum: Wie soll ich mich hier verhalten? Wie kann ich verantwortungsvoll in der Situation reagieren? Erziehung ist niemals standardisierbar. Jede pädagogische Situation verlangt nach einer eigenen Entscheidung.

Und das gilt auch für den Unterricht: Nicht immer verlaufen Stunden so wie geplant. Und können dennoch pädagogisch sehr ertragreich sein. Herausforderungen, Störungen oder neue Fragen tauchen auf. Dann gilt es, gemeinsam zu überlegen: Wie wollen wir jetzt weitermachen? Wie können wir nach einer Lösung suchen? Die Lehrkraft muss spontan „umbauen“, von der Planung abweichen, neue Methoden ausprobieren …

Sich erproben zu können, setzt voraus, dass kein Fach oder Handlungsfeld bevorzugt oder benachteiligt wird. Wer eine gute Idee hat, soll diese einbringen können. Gleichzeitig ist es wichtig, die unterschiedlichen Lehrerpersönlichkeiten zu achten und mit ihren individuellen Zugängen, Interessen und Neigungen zum Zuge kommen zu lassen. Nicht ein pädagogischer Einheitsbrei, sondern die Vielfalt an Persönlichkeiten lässt Schule gelingen.

Lernen im Grünen: Was bedeutet Naturpädagogik?

Wir Menschen leben immer schon in Beziehungen: zu uns selbst, zu unseren Mitmenschen und zu unser Umwelt, der natürlichen wie der kulturell-technischen. Bildung hilft, diese Beziehungen, in die wir immer schon unweigerlich verstrickt sind, zu klären und zu gestalten. Damit ist auch die Aufgabe der Schule beschrieben: Diese soll die Heranwachsenden dabei unterstützen, sich einen differenzierten Selbst-, Fremd- und Weltentwurf zu erarbeiten. Für eine Fachschule für Sozialpädagogik gilt dies in doppelter Hinsicht: Denn was die Auszubildenden in ihrem eigenen Bildungsprozess erfahren, sollen sie im praktischen Teil der Ausbildung und später im Beruf an Kinder und Jugendliche weitergeben. Von klein auf sollen sie die Heranwachsenden bei derselben dreifachen Bildungsaufgabe begleiten.

In der Begegnung mit ihrer natürlichen Umwelt können Kinder diese als etwas Wertvolles, Lebenswertes und damit Schützenswertes erfahren. Doch die Entwicklung einer verantwortlichen, interessierten Haltung zur Natur hängt ganz entscheidend davon ab, inwieweit Kinder überhaupt Möglichkeiten zur Naturbegegnung in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Viele Kinder, nicht zuletzt in einer städtisch geprägten Region, sind weitgehend von naturnahen Räumen wie Bach, Wald oder Wiese abgeschnitten. Der Lebensraum wird von Verkehr dominiert. Viele Erfahrungen machen die Kinder medial vermittelt. Überdies sehen wir, dass die natürlichen Ressourcen begrenzt sind und wir mit diesen verantwortlich umgehen sollten.

Ein naturpädagogisches Profil, das ganzheitlich angelegt sein soll, verbindet umweltbezogene, soziale und anthropologische Fragen miteinander und durchdringt somit alle Fächer und Handlungsfelder (z. B. geht es um Bewegungspädagogik, LandArt, den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen im Kunstunterricht, Aspekte gesunder und ökologischer Ernährung oder schöpfungstheologische Fragen im Religionsunterricht), die in der Ausbildung Pädagogischer Fachkräfte heute wichtig sind. Im Vordergrund stehen nicht neue Inhalte; dies wäre angesichts der bestehenden Lehrpläne weder didaktisch sinnvoll noch zeitlich möglich. Vielmehr geht es darum, die Bildungsinhalte im Rahmen des Schulcurriculums so zu strukturieren, dass für die Lernenden die drei genannten Dimensionen erfahrbar und damit zugleich aus naturpädagogischer Perspektive „befragbar“ werden. Die angehenden sozialpädagogischen Assistentinnen sowie Erzieher sammeln eigene Erfahrungen und reflektieren diese. Zugleich sollen sie die notwendigen didaktisch-methodischen Fähigkeiten erwerben, die es braucht, Kindern zu helfen, sich die Welt zu erschließen und zu verstehen.

Bündnis für humane Bildung: Kritik an Vorschlägen der Expertenkommission zu Social-media-Verboten für Kinder und Jugendliche

Heute zentrales Thema auf vielen Titelnseiten: Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu Social Media und Smartphone-Verboten für Kinder und Jugendliche. Das Bündnis für humane Bildung hat in einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 Stellung genommen und kritisiert die Handlungsempfehlungen als Mogelpackung. Durch die Hintertür wird die KI-, Smartphone- und Tabletnutzung bereits ab der KiTa empfohlen. Hierzu die Analysen aus dem Bündnis für humane Bildung:

Pressemitteilung:  Bundesregierung muss Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ als ungenügend zurückweisen: https://die-pädagogische-wende.de/bundesregierung-muss-handlungsempfehlungen-der-expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-als-ungenuegend-zurueckweisen/

Prof. Ralf Lankau: Verkehrte Welt. Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission.Von widersinnig bis irrsinnig, ein Kniefall vor den Techkonzernen: https://die-pädagogische-wende.de/verkehrte-welt/

Ralf Lankau / Peter Hensinger: KI in der Schule: „Doof gebor’n wird keiner, doof wird man gemacht …“.Künstliche Intelligenz, Avatare, (Chat)Bots und Digitalpakte: Das ABC der Dehumanisierung von Schule und Unterricht, neuer Fachartikel: https://die-pädagogische-wende.de/doof-geborn-wird-keiner/

Im Deutschlandfunk-Interview kritisiert der Schulpädagoge Prof. Klaus Zierer, selbst Mitglied der Kommission, indirekt die Handlungsempfehlungen und spricht sich für strikte Verbote bis zum 16. Lebensjahr aus (ab Min 4:00):  Zu wenig Schutz vor Social Media? – Int Prof. Klaus Zierer, Uni Augsburg

Magnifica Humanitas: Bündnis für humane Bildung nimmt Stellung

Am Pfingstmontag hat Papst Leo XIV. persönlich seine Antrittsenzyklika vorgestellt. Es ist die erste päpstliche Enzyklika, die sich dem Thema Künstliche Intelligenz widmet. Das Bündnis für humane Bildung hat hierzu Stellung genommen:

Es ist ein Dokument von weltweiter Bedeutung, die ENZYKLIKA MAGNIFICA HUMANITAS von Papst Leo XIV. Sie rechnet mit dem Digitalisierungs- und KI-Hype ab. Der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Augsburg) hat die Aussagen der Enzyklika zur Bildung in der Pressemitteilung : „Menschlichkeit in den Mittelpunkt: Durch Bildung KI entwaffnen!“ analysiert und schreibt:

  • „Die KI-Besoffenheit von Bildungspolitik, Schulaufsicht und einem großen Teil der Erziehungswissenschaften wirkt derzeit wie ein Brandbeschleuniger nach Jahren des Zündelns mit dem Feuer der Digitalität, das bereits großen Schaden angerichtet hat. Das Haus der Schule muss neu gebaut werden.“

Zur Analyse von Prof. Zierer:

https://die-pädagogische-wende.de/durch-bildung-ki-entwaffnen

Weitere Artikel zur Enzyklika und aktueller Schulpolitik:

Prof. Ralf Lankau: „Angst muss man nicht vor Maschinen haben, sondern vor den Menschen, die sie entwickeln und missbrauchen.“

Der Papst warnt in seiner ersten Enzyklika vor existenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz für Individuen und Völker. Ralf Lankau hofft im Interview mit den NachDenkSeiten auf neue Impulse in der Diskussion. Zugleich ist er sicher: Widerstand ist möglich!

https://die-pädagogische-wende.de/angst-muss-man-nicht-vor-maschinen-haben

Prof. Gertraud Teuchert-Noodt. Offener Brief an Ministerin Prien und die Expertenkommission: Kritische Stellungnahme zur aktuellen Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kindes- und Jugendschutz in der digitalen Welt vom 20.04.2026:

„Die Forderung aus diesen Erkenntnissen der Neurowissenschaften kann vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Probleme nur lauten, digitale Medien nicht als Hirnkiller bzw. Lernersatz für die biologisch-grandiosen haptischen Werkzeuge jedes Menschen einzusetzen. Sie haben in der gesamten Kindes- und Jugendentwicklung nichts zu suchen.“

https://die-pädagogische-wende.de/stellungnahme-teuchert-noodt_2026

Nina Kolleck, Joachim Bauer: Zwei neue Bücher für alle, die die digitale Sozialisation unserer Kinder verstehen wollen. 

https://die-pädagogische-wende.de/nina-kolleck-der-kampf-in-den-koepfen

https://die-pädagogische-wende.de/joachim-bauer-menschlichkeit-in-digitalen-zeiten

Bündnis für humane Bildung kritisiert Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gutachten ist ein trojanisches Pferd: Richtige Diagnose, industriefreundliche Folgerungen.

https://die-pädagogische-wende.de/erstaunliche-diskrepanz-zwischen-erkenntnis-und-folgerung

(Peter Hensinger, Bündnis für humane Bildung)

Festrede: Schule und KI – Gedanken aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive

Die folgende Festrede wurde am 23. Mai 2026 im Rahmen des Festkommerses der Schwarzburgtagung 2026 in Bad Hersfeld gehalten. Eine Druckveröffentlichung ist in Vorbereitung.

Hohes Präsid, Hohe Festcorona!

Herzlichen Dank für die Einladung, hier vorn stehen zu dürfen. Es ist eine große Ehre für mich, die Festrede auf der diesjährigen SBT in Bad Hersfeld halten zu dürfen.

Erlaubt mir, mit einem kurzen Umweg zu beginnen, der in die „fränkische Toskana“ vor den Toren Bambergs führt: in jenen Landstrich, in dem man nicht „in den Biergarten“, sondern „auf den Keller“ geht. – Man merke: Bei Studentenverbindungen fängt irgendwie doch immer alles mit dem Bier an. – Geisfeld hat einen wunderschönen Bierkeller. Und seit 1972 eine moderne Pfarrkirche. Die barocke Dorfkirche war zu klein geworden und wurde abgerissen. Nur der Turm blieb stehen. Mittlerweile ohne Pfarrer, sorgte der Bamberger Liturgiewissenschaftler für die Seelsorge vor Ort. Von diesem erhielt ich einmal ein Exemplar der örtlichen Pfarrchronik. Und wie begründete man laut Grundsteinurkunde seinerzeit den Neubau der Pfarrkirche? Der Mensch des Atomzeitalters brauche auch neue Kirchen.

Mittlerweile ist Deutschland aus der Kernenergie ausgestiegen – eine politische Entscheidung, die hier nicht näher diskutiert werden soll. Aber zum Glück haben wir zwischenzeitlich nicht alle barocken Dorfkirchen abgerissen.

1. Was hat die Anekdote mit der heutigen Festrede zu tun?

In der Anfangseuphorie des Atomzeitalters gab es Rufe nach einer neuen Atomethik, mit Aufkommen der sozialen Medien nach einer neuen Ethik 2.0, während der Coronakrise wurde – so ein Buchtitel – eine Business Ethik 3.0 gefordert und Thomas Gremsl fragte schon vor drei Jahren, ob es einer Ethik 4.0 für das Zeitalter digitaler Transformation bedürfe.

Das Zeitalter der KI hat begonnen – und genau um diese soll es heute gehen, genauer: aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive. Ich hatte gehofft, dabei auch etwas zur ersten KI-Enzyklika eines Papstes sagen zu können; aber nun ist die Auftaktenzyklika Leos XIV. doch nicht, wie gemutmaßt, am Jahrestag von Rerum novarum, dem 15. Mai, veröffentlicht worden, sondern wird erst am Pfingstmontag kommen.

Die derzeitige Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, versprach noch während ihrer Zeit als Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt auf ihrer Internetseite, die „Digitale Schule“ der Zukunft werde „agil, innovativ, international, partizipativ, vernetzt, hybrid, selbstregulativ, projektbezogen“ sein. Die Erwartungen waren und sind hochgesteckt. Und machen mitunter dann doch schneller als erwartet einer Ernüchterung Platz: „Dänemark zeigt deutschen Irrtum“, titelte im Mai 2025 die WELT: „Deutsch­land“, so hieß es zu Beginn des Beitrags, „will bis 2030 Milliarden in die Digitalisierung von Schulen investieren. Doch ausgerechnet der nördliche Nachbar lässt am Sinn der Offensive zweifeln.“

Mittlerweile diskutieren wir auch hierzulande über Smartphoneverbote an Grundschulen oder Social-media-Verbote für Heranwachsende. Nahezu kein Medium, in dem nicht über die Gefahren eines übermäßigen Smartphonegebrauchs für Kinder und Jugendliche debattiert wird – nur zwei beispielhafte Schlagzeilen: „Verwahrlost und verdummt durch digitale Sucht“, so die WELT am Sonntag am 12. April dieses Jahres über die „Generation Z“; die kognitiven Fähigkeiten fielen laut US-Neurowissenschaftlern hinter die Vorgängergeneration zurück. Oder: „Wenn die KI uns das eigenständige Denken abnimmt“, so Frauke Rostalski am 8. April in der WELT. Das Mitglied des Ethikrates warnt: „Eine liberale Gesellschaft, die sehenden Auges den Abbau der Fähigkeit zu kritischem Denken in Kauf nimmt, gefährdet ihre freiheitlichen Ideale.“ Und Kristina Schröder warnt vor einem Verlust, Texte differenziert zu verstehen, und spricht von der „stille[n] Tragödie der ‚Tablet-Klassen‘“. Andere Länder haben in ihren Schulen bereits reagiert, so Frankreich 2018 mit einem Verbot internetfähiger Geräte, die Niederlande 2024 mit einem Smartphoneverbot oder Schweden mit dem Verzicht auf Tablets in Vor- und Grundschulen zugunsten eigens verteilter Bücher. Verliert Deutschland den Anschluss – dieses Mal nicht durch ein Zuwenig, sondern ein Zuviel an Digitalisierung in der Schule?

Nach einer neuen Studie, so die WELT in dieser Woche, nutzen immer mehr Jugendliche KI regelmäßig für das Schreiben, für Hausarbeiten oder die Freizeit. Zugleich wachsen damit aber auch Ängste: Knapp ein Viertel der Vierzehn- bis Siebzehnjährigen fürchteten, dass kognitive Computersysteme ihre beruflichen Ziele und Wünsche gefährdeten.

Ich kann mich noch gut an die Diskussionen während meiner Qualifikationsphase an der Universität Bamberg erinnern. Ich arbeitete damals in einem bildungsethischen DFG-Forschungsprojekt. Angesichts der neuen, immer schneller werdenden digitalen Entwicklungen brauche es ein neues Menschenbild 2.0, eine neue Ethik 2.0, eine neue Bildung 2.0 – und so fort. Ja, unsere ethischen und pädagogischen Grundorientierungen können durch schnelle Veränderungen, politische, gesellschaftliche, mediale oder wirtschaftliche Entwicklungen einem Stresstest ausgesetzt werden. Versuche jedoch, aus der Lage heraus immer neue „Sonderethiken“ zu schaffen, können schnell auf Abwege führen, grundlegende Sicherungen des Rechts und der Kultur gefährden und erratische Entwicklungen befördern. Gerade wenn Bekanntes in die Krise gerät, sollte sich beweisen, ob die zentralen Grundprinzipien unserer Wert-, Freiheits- und Verfassungsordnung tragfähig sind.

Und gerade dann bleibt die kritische Reflexion über Moral und die Befähigung zur Selbstbestimmung, über Bildung und Erziehung auf eingeführte Kriterien angewiesen. Zentrale Maßstäbe ethisch-pädagogischer Urteilsbildung bleiben weiterhin sachliche Angemessenheit, Widerspruchsfreiheit, Verhältnismäßigkeit oder die Tugend der Klugheit. Neue Herausforderungen müssen im Rahmen unserer starken freiheitlichen, ethischen, päd-agogischen Traditionen gelöst werden, wenn grundlegende Sicherungen der Humanität nicht preisgegeben werden sollen – und ich bin mir sicher: Das geht, wenn man es ernsthaft will.

Wie anders als der Ruf nach einem vollkommen neuen Menschenbild 4.0 klingt das Bündnis für humane Bildung, das sich vor kurzem mit einer Stellungnahme zum Gutachten der Bundesregierung „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu Wort gemeldet hat. Auf der Internetseite des Bündnisses, das unter anderem vom Offenburger Medienpädagogen Ralf Lankau initiiert wurde, heißt es: „Wir treten dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in den Schulen persönlich unterrichtet und betreut werden, unabhängig von Sozialstatus und Finanzkraft der Eltern. Denn was sich hinter Begriffen wie ‚digitale Bildung oder „digitaler Unterricht‘ verbirgt, sind keine pädagogischen Konzepte für den Einsatz von Medien(-technik) im Unterricht, sondern technische Konzepte für die Automatisierung, Standardisierung und Kontrolle von Unterricht. Dabei ist bekannt: Alle Versuche der Automatisierung und Standardisierung von Unterricht und Lernprozessen sind gescheitert.“

Spricht das Gutachten der Bundesregierung von einer „begleitenden Medienpädagogik“, fordert das Bündnis für eine humane Bildung alternativ „emanzipierende Medienpädagogik“, verstanden als antizyklische Erziehung zur Medienmündigkeit. In der aktuellen Stellungnahme des Bündnisses vom 12. Mai 2026 heißt es: „Schreiben ohne KI, Denken ohne Assistenz, Lesen ohne Ablenkung und eine Aufklärung über die Risiken. […] Die antizyklische Medienerziehung stärkt den Menschen gegenüber der Maschine – und genau das ist heute die zentrale Bildungsaufgabe. Medienmündigkeit entsteht nicht dadurch, dass Kinder möglichst früh und möglichst intensiv digitale Geräte nutzen, sondern darin zu lernen, dass Medienangebote auch mit […] Gefahren verbunden sind und man sie nicht nutzen muss, nur weil sie da sind. Denn wer zu früh und zu einseitig digital sozialisiert wird, […] lernt nur Medien zu bedienen und zu konsumieren und gewöhnt sich daran bis zur unreflektierten Sucht.“

2. Welche Grundsätze sollten für eine pädagogische Medienethik leitend sein?

In seiner „Ethik der Digitalisierung“ benennt Wolfgang Huber „Selbstkontrolle im Umgang mit digitalen Medien“ als eine wichtige pädagogische Voraussetzung, einen selbstbestimmten und mündigen Umgang mit diesen zu erlernen. Für den evangelischen Sozialethiker und ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden bleibt bildungsethisch zu berücksichtigen, dass die digitalen Möglichkeiten ein Potential der Fremd- wie Selbstschädigung beinhalteten. Es gehe nicht um einseitige Technikkritik oder eine Bewahrpädagogik, sondern um einen verantwortlichen Umgang mit den Möglichkeiten der Digitalisierung. Für eine humane Digitalisierung brauche es flankierend eine erneuerte pädagogische Kultur der Mäßigung (temperantia), die zu den vier platonischen Kardinaltugenden zählt, der Entschleunigung und der Wertschätzung traditioneller Kulturtechniken. Im Schwarzburgbund sollte uns der Grundsatz der Mäßigkeit nicht unbekannt sein!

Denn die erweiterten Möglichkeiten wird nur der mündig nutzen können, der durch Bildung jene Fertigkeiten und Fähigkeiten qualifiziert erworben hat, welche digitale Technik und Medien selbst gerade nicht anbieten und welche nicht allein funktional durch Techniknutzung erworben werden können. Digitale Geräte binden Aufmerksamkeit, digitale Medien faszinieren. Eine umfassende pädagogische Ethik der Digitalisierung sollte kritisch über die weitergehenden Folgen der digitalen Medien und der damit verbundenen Kultur sowie deren Konsequenzen für Schule, Unterricht und Lehrerrolle reflektieren. Jede Technik erzeugt Wirkungen, trägt mit ihr verbundene Routinen, Erwartungen und Handlungsweisen in den Unterricht ein. Daher geht es um das Abwägen von Gründen und daraus abgeleitete bewusste pädagogische Entscheidungen im Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten, um Reflexion ihrer erzieherischen Wirkungen und die erzieherisch wie didaktisch reflektierte Nutzung in Schule und Hochschule.

Voraussetzung für einen pädagogisch fundierten Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten bleibt, dass Lehrer, Erzieher und Pädagogen zum einen bereit sind, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen, und zum anderen zugleich ihre eigene Haltung geklärt haben. Für eine humane Digitalisierung bleibt es unverzichtbar, theoretische Gründe für deren Wertung und praktische Gründe für einen verantwortlichen Umgang mit den erweiterten technischen Möglichkeiten angeben zu können. Und hierfür braucht es weiterhin und an erster Stelle Bildung und eine pädagogische Ethik, die sich den Fragen nach der erkenntnistheoretischen Rationalität digitaler Prozesse stellt. Auch ist darauf zu achten, dass Schulen nicht in wirtschaftliche Abhängigkeiten geführt werden.

Der schon erwähnte Ralf Lankau initiierte in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Bildung und Wissen die Tagungsplattform „futur iii“ – unter dem Motto: „Digitaltechnik zwischen Freiheitsversprechen und Totalüberwachung“. Sein Projekt der „Pädagogischen Wende“ fordert einen pädagogischen Primat ein – so heißt es im Gründungsaufruf: „Ausgangspunkt dieses Projekts ist die Diskrepanz zwischen pädagogischen Erkenntnissen, Prämissen und Denkweisen und gegenwärtigen Digitalisierungsstrategien im Raum Schule, die von Bereichen der empirischen Bildungsforschung und wirtschaftsnahen Verbänden unterstützt wird. Damit verbunden ist der Anspruch einer digitalbasierten Transformation des Bildungs- und Erziehungssystems. Dem widersprechend müssen Erziehung und Bildung als pädagogisches Primat, mit den (in den Landesverfassungen hinterlegten) Zielen übereinstimmen und dürfen nicht mit den Vorstellungen einer möglichst frühen (und lebenslang andauernden), kleinteiligen Lernleistungsvermessung zum Zwecke einer bildungsökonomischen Nutzung kindlicher Humanressourcen zusammenfallen.“

Die neuen Möglichkeiten der KI stellen die Schule vor eine zweifache Aufgabe – auch dies ist nicht neu: Schule hat einen Auftrag zu Bildung und Erziehung. Nehmen wir nur das Beispiel neuer Täuschungsmöglichkeiten, welche KI in Prüfungen eröffnet: Der Umgang mit KI in der Schule wird vielfach vorrangig schul- und prüfungsrechtlich, am Rande noch didaktisch wahrgenommen – nicht aber erzieherisch. Dabei fängt beim Aufdecken von Täuschungs- und Betrugsversuchen auf Schülerseite die erzieherische Arbeit erst richtig an.

Welcher Bildungs- und Erziehungskultur wir folgen wollen, hat Einfluss weit über den Raum der Schule hinaus. Denn eine Kultur der verbindlichen, differenziert argumentierenden, am Subjekt orientierten Kultur des öffentlichen Diskurses, eine informierte Öffentlichkeit und eine berechenbare, rational abwägende Ausgestaltung demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse setzen ein hinreichendes Maß an Textverstehen und Lesefähigkeit notwendig voraus. Pädagogisch zu fördern, sind Räume der Muße, welche die Freiheit zum vertieften Nachdenken und zum differenzierten Argumentieren bieten, die Verbindlichkeit statt Flüchtigkeit fördern, die nicht vorrangig auf Visuelles setzen, die haptische, neuronal nachhaltige Erfahrungen – ein „Be-Greifen“ im wörtlichen Sinne – wie personale Begegnung befördern. Temporäre smartphonefreie Bildungsräume können dieses Ziel unterstützen, aber auch eine neue Wertschätzung für eine Vortrags- und Vorlesungskunst, die Lust weckt, anderen beim Denken zuzuhören – statt an der Oberfläche visueller, mit Stichworten überladener PowerPoint-Folien kleben zu bleiben.

3. Worauf kommt es beim Lernen an?

Technische Lösungen sind kein Ersatz für fehlendes pädagogisches Verständnis. Ein didaktisch undurchdachter Unterrichtsverlauf wird auch digital didaktisch undurchdacht bleiben. Es braucht ein umfassendes Verständnis von Bildung, nicht allein funktionale, lehr-lern-prozessbezogene Kompetenzen. Die Qualität des Unterrichts hängt entscheidend von der Lehrperson ab, weshalb der Deutsche Ethikrat warnt, Lehrer im Zuge Künstlicher Intelligenz ersetzen zu wollen: „In der komplexen Situation der schulischen Bildung bedarf es eines personalen Gegenübers, das mithilfe technischer Komponenten zwar immer stärker unterstützt werden kann, dadurch selbst als Verantwortungsträger für die pädagogische Begleitung und Evaluation des Bildungsprozesses aber nicht überflüssig wird.“ Technische Möglichkeiten können das personale Handeln im Unterricht allenfalls erweitern, wie dies etwa bei intelligenten Tutorsystemen oder Telepräsenzrobotern der Fall ist.

Ein besonderes Moment der didaktischen Inszenierung beim Einsatz von Chatbotsystemen im Unterricht ist die Gestaltung der zeitlichen Abfolge. Die KI-generierten Äußerungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Sekunden nach Eingabe. Die Lehrkraft wird darauf zu achten haben, dass im Anschluss an die Ausgabe hinreichend Reflexionszeit eingebaut wird, die es ermöglicht, über die generierten Äußerungen, über das Vorgehen wie über die im Hintergrund stehenden Prozesse zu reflektieren.

„Alles alte Hüte“, höre ich bei diesen Themen die Schulleiterkollegen sagen. „Das machen wir schon immer.“ Ich bin mir dann nicht immer sicher, was Sein und was Schein ist. Sind unsere Schüler alle so mündig? Gelingt es der Schule wirklich ausreichend, wie es in Sonntagsreden gern klingt, das notwendige Differenzierungsvermögen im Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln? Der Zustand des öffentlichen Diskurses lässt bei mir Zweifel aufkommen.

Mit dem Vordringen erweiterter Formen Künstlicher Intelligenz bis hin zu komplexen künstlichen neuronalen Netzen (Deep Learning) stellen sich neue Fragen. Sprechen wir von KI, geht es nicht um starre Algorithmen, sondern um dynamische, flexibel und selbstbezüglich agierende Verfahren. Inwiefern ist es aber möglich, diesen Intelligenz zuzusprechen? Oder handelt es sich allein um einen Anthropomorphismus, hier von Intelligenz zu sprechen? Ist es möglich, in Fall von KI zumindest rudimentäre Formen von Bedeutung anzunehmen, wenn wir davon ausgehen, dass künstliche neuronale Netze in der Lage sind, Informationen unter bestimmte Kategorien zu subsumieren?

Intelligenz setzt nicht allein Problemlösungskompetenz voraus, sondern vorausliegend die Fähigkeit, etwas als Problem zu erkennen, und erst dann kann von Autonomie gesprochen werden. Künstliche neuronale Netze lösen allein Problemstellungen, die ihnen heteronom – von außen – gestellt werden. Sie müssen auf ein Problem ausgerichtet oder angesetzt werden, etwa durch Eingabe einer Fragestellung, zu der Antworten generiert werden. Voraussetzung bleibt eine Datengrundlage, auf die zugegriffen werden kann. Je differenzierter diese Datengrundlage, desto komplexer wird die Kategorisierungsleistung ausfallen, die erbracht wird. Der Lernprozess künstlicher neuronaler Netze scheint prinzipiell unabschließbar. Er ähnelt menschlichen Lernprozessen insofern, als Feedbackschleifen eine Form der Selbstbezüglichkeit ermöglichen. So lange künstliche neuronale Netze allerdings nicht in der Lage sind, sich selbst Probleme zu stellen, wird ihnen Intelligenz im vollen Sinne nur im Modus des „Als-ob“ zugeschrieben werden können, so der Münchner Philosoph Jörg Noller: „Künstliche neuronale Netze sind demnach hypothetisch intelligent; sie erkennen nur unter den Bedingungen der heteronomen Vorgaben von Interessen, Kategorien, Sollwerten und Datengrundlagen bestimmte Dinge.“ Oder anschaulicher: Die KI wäre dann autonom, wenn sie sich selbständig über das hinwegsetzen könnte, was andere vorher programmiert haben.

Menschliches Denken ist mit bewusster Erfahrung verbunden, die sich physisch allein nicht erklären lässt. Neuromedizinische Verfahren machen Gehirnaktivität sichtbar, nicht aber Denken an sich. Technisch lassen sich allein äußere Reaktionen auf Erfahrungen imitieren. Erfahrungen oder Informationen emotionale und subjektiv bedeutsame Sinngehalte zuzuweisen (der Kern jedes Bildungsprozesses!), kann hingegen physikalisch-technisch nicht reproduziert werden. Verstehende Bedeutung bleibt auf personales Erleben angewiesen. Das damit angesprochene Personsein lässt sich aus der Tatsache unserer Erfahrungen erschließen, aber damit nicht erklären. Künstliche Intelligenz bleibt im Letzten synkretistisch, indem ihre Antworten an Rechenoperationen hängen, die Zentrierung auf eine wertgebundene Rationalität aber fehlt. KI hat dann auch kein Problem damit, zuzugeben, gelogen zu haben.

Anwendungen, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, werden Prozesse der Datenerfassung und -verarbeitung deutlich verändern. Ethisch neutral sind die Verfahren, die dabei zum Einsatz kommen, keineswegs. Da es um sich selbst regulierende maschinelle Prozesse der Informationsverarbeitung geht, besteht die Gefahr, dass vorherrschende Debattentrends sich verstärken und perpetuieren, abweichende Positionen aber an den Rand gedrängt werden. Ihre Grenze finden diese Anwendungen dort, wo es um die verstehende Einordnung geht. Informationen in Form von Kodes, Signalen oder Zeichen beinhalten noch keine Bedeutung. Diese muss erst hermeneutisch zugewiesen werden. Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass weist an dieser Stelle auf die gefährliche Illusion KI-erzeugter Evidenz hin: „Überhaupt ist das Evidenzversprechen ein Angriff auf Kreativität, Vielfalt, Freiheit und Demokratie. Verlassen sich Journalisten oder Politiker auf die Lösungen von KI oder KM [= Künstlicher Moral] so braucht es am Ende keine Debatten mehr und auch keine Pressefreiheit. Das vernünftige Ringen um Wahrheit wird erstickt: ein fundamentaler Angriff auf die Humanökologie.“

Und wir können ergänzen: Wo es keine Debatten mehr gibt, braucht es am Ende auch den Schutz geistiger Integrität und ein Recht auf Bildung nicht mehr. Das Gelernte zu werten, sich dazu zu verhalten, bilden den Kern gelingender Bildungsprozesse und sind zentraler Ausdruck menschlicher Freiheit.

„Die Technologie muss immer dem Menschen dienen, nicht umgekehrt“, erklärte Kardinal Gerhard Ludwig Müller Anfang des Jahres in einem Interview. Bildungsethisch heißt das: Wie können die neuen technischen Möglichkeiten in der Schule so eingesetzt werden, dass sie dem Anspruch, die Schüler zur Selbstbestimmung zu befähigen, gerecht werden und deren selbsttätige Auseinandersetzung mit dem Gelernten unterstützen? Wie können die Educandi dabei unterstützt werden, mit den Möglichkeiten und Kommunikationsbedingungen einer digital gestalteten Welt kompetent und selbstbestimmt umzugehen? Wie müssen die neuen technischen Möglichkeiten kulturell eingebettet werden, damit ihr Einsatz in der Schule deren Bildungs- und Erziehungsauftrag stützt und nicht unterläuft? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit die Freiheit des Lernens und Lehrens, die Rechte der Lernenden wie der Lehrenden, auch im Umgang mit erweiterten digitalen Möglichkeiten, geschützt sind (beispielsweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Datensouveränität oder die Privatsphäre)? Wie kann eine gerechte Teilhabe an den neuen Möglichkeiten sichergestellt werden? Welche Ressourcen (z. B. an Ausstattung oder Fortbildung) benötigen Lehrkräfte für einen pädagogisch verantwortlichen Umgang mit diesen?

Ein großes Versprechen der neuen Medien ist die Befreiung des Konsumenten, der nicht allein Rezipient, sondern zugleich Produzent sei. In der Folge wird die Darstellung entprofessionalisiert, die Inhalte unterliegen nicht mehr zwingend fachlicher Kontrolle (was zunehmend auch für Lehrmaterialien gilt, die – anders als staatlich zugelassene Schulbücher – schnell aus dem Netz, aus Youtube und Co. gezogen werden können). Inhalte werden beliebig vervielfacht, die Urheberschaft anonymisiert. Die Bewertung mittels Likefunktion ersetzt das differenzierte Urteil, der Link  eine begründete und hierarchisierte Abfolge von Gedanken und Begründungen.

Schule kann digitale Medien aber nicht einfach einsetzen, indem sie aufseiten der Lernenden die notwendigen Fähigkeiten zu ihrer Nutzung bereits unterstellt. Sie muss im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die Schüler zum fachlich kompetenten wie sittlich verantwortlichen Umgang mit ihnen befähigen.  Das Gesagte hat mit KI noch an Bedeutung gewonnen. Diese selbstbestimmt zu nutzen und sich nicht davon beherrschen zu lassen, wird nur gelingen, wenn auch das Nichtintendierte KI-gesteuerter Prozesse erfasst werden kann und der Einzelne davon nicht überwältigt wid. Die Nutzung digitaler Angebote bleibt auf die Ausbildung analoger Fähigkeiten zentral angewiesen. Ein selbstbestimmter und kompetenter Umgang mit generativer KI erfordert anspruchsvolle analytische und ethische Fähigkeiten sowie ein hohes kognitives Abstraktionsvermögen. Die UNESCO empfiehlt daher deren Einsatz in der Schule erst ab einer Altersgrenze von dreizehn Jahren.

Traditionell kennt Unterricht drei Anforderungsniveaus: Es geht um Reproduktion, um Anwendung des Gelernten sowie um Problemlösung und Transfer. Auf einer Fortbildung in diesem Frühjahr sprach ein Kollege aus dem Gymnasium davon, dass Unterricht künftig nichts mehr mit Reproduktion und Anwendung zu tun haben werde. Das erledige sowieso die KI. Der Unterricht steige dann gleich auf der höchsten Anforderungsstufe von Transfer und Problemlösen ein. Ich frage mich, wie dies gelingen soll, wenn hierfür keine grundlegenden Kenntnisse und Kompetenzen mehr gelegt werden. Beruflich seien diese angeblich nicht mehr notwendig, da Arbeitgeber künftig sowieso davon ausgingen, dass Präsentationen in zwei Minuten mittels KI erstellt würden. Ganz praktisch: Die KI erstellt die Powerpointpräsentation, im Unterricht wird dann darüber gesprochen. Wir können es auch böswillig sagen: Gymnasial  und akademisch ist es künftig, wenn nur noch über Inhalte gelabert wird.

Ich bin überzeugt davon, dass ein solcher Unterricht nicht aufgehen wird – weder didaktisch-pädagogisch noch gesellschaftlich. Er wäre wie ein Wolkenkratzer ohne Fudament und Erdgeschoss. Eine Gesellschaft, die ihr Denken an technische Prozesse abtritt, wird nicht mehr innovativ sein.

5. Was bleibt?

Der Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in der Schule ist kein Selbstzweck. Auch in diesem Fall sollte gelten: Sie kann eingesetzt werden, so der pädagogische Fachdidaktiker Elmar Wortmann, „wenn dies neue motivierende und zugleich fachlich ertragreiche didaktische Handlungsoptionen eröffnet.“ Es gilt weiterhin der altbekannte didaktische Grundsatz: Ein Medium, eine Technik, eine Methode sollte dann im Unterricht eingesetzt werden, wenn damit ein wirklicher Mehrwert für die Lernenden verbunden ist.

Keinesfalls aber sollte der Einsatz generativer KI dazu genutzt werden, fachliche Anforderungen herunter zu schrauben, Eigenaktivität und damit verbundene notwendige Anstrengungsbereitschaft zu umgehen oder die eigene Urteilsbildung zu substituieren. Mithilfe Künstlicher Intelligenz können in kurzer Zeit umfangreiche Inhalte, Texte und Informationen generiert werden. Es muss aber klar bleiben, dass es sich dabei um maschinengenerierte Äußerungen handelt. Diese zu generieren, fördert bestimmte Kompetenzen, die für die Nutzung von KI-Tools wichtig sind, etwa das effektive Prompting. Nicht erworben werden hierdurch jedoch schriftsprachlicher Ausdruck, Lesefähigkeit, hermeneutische oder ethische Urteilskompetenzen. Diese Fähigkeiten können nicht generiert, sie müssen handlungspraktisch vermittelt und eingeübt werden.

Chatbottexte sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz generierte, möglicherweise vereinfachende Angebote sollten nicht das Lesen von Quellen oder Originaltexten ersetzen. Die eigene Urteilsbildung und das differenzierte Argumentieren sollten nicht KI-generierten Vorlagen übereignet werden. Schriftliche Ausdrucksfähigkeit muss auch weiterhin durch eigene schriftliche Leistungen eingeübt werden. Lesefähigkeit und sinnerfassendes Textverstehen müssen weiterhin durch die Lektüre von literarischen wie wissenschaftlichen Originaltexten im Druckformat geübt werden.

Der Nürnberger Trichter war zu allen Zeiten eine pädagogische Illusion. Heute ist vielleicht ein anderes Bild passender: Das Lernen an technische Hilfsmittel abtreten zu wollen, muss eine Illusion bleiben, wäre vergleichbar mit dem Training auf einem Hometrainer, an den ein Elektromotor angeschlossen ist. Es wäre die Simulation von Lernen, im Letzten ein pädagogischer Selbstbetrug.

Dies hätte auch gesellschaftlich-kulturell weitreichende Folgen: Denn wo subjektive Urheberschaft nicht mehr zählt, kann am Ende auch nicht mehr von Individualität, Personalität, Originalität, Kreativität und auch nicht mehr von Widerständigkeit und Kritik des Subjekts gesprochen werden. Der öffentliche Diskurs würde an geistiger Vitalität, intellektueller Tiefe, Differenzierungsfähigkeit und Humanität verlieren.

Bildung meint die Fähigkeit, fremde Geltungsansprüche eigenständig zu prüfen sowie selbst sachliche wie sittliche Geltungsansprüche zu setzen. Chatbots generieren verständliche Texte, können aber keine Geltungsansprüche sachlicher oder normativer Art begründen. Die mit Künstlicher Intelligenz generierten Äußerungen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, sie legen aber nicht – so noch einmal Wortmann – „die Genese der Fragestellungen, das methodische Vorgehen und die Entwicklung der Schlussfolgerungen“ offen und setzen diese auch nicht der Kritik aus. Ob die generierten Äußerungen einen Wahrheitsanspruch beinhalten und ob in ihrem Fall der unterstellte Anspruch auf Richtigkeit auch fachlich wie normativ tatsächlich gerechtfertigt werden kann, muss im erziehenden Unterricht geprüft werden.

Die Geltungsansprüche generierter Chatbottexte kritisch zu prüfen, ist notwendig, wenn der Unterricht die Lernenden zur Autonomie befähigen soll. Kleiner geht es nicht. Und dies gilt digital wie analog. Insofern braucht es keine neue Bildung oder Ethik 4.0, sondern Klarheit über das, was Lehrerhandeln im Kern schon immer war und bleiben muss: Denn verweigern sich Lehrkräfte der Aufgabe, die Schüler dazu aufzufordern und anzuleiten, nach Gründen zu verlangen, Geltungsansprüche zu prüfen und ebenso Gründe für eigene Äußerungen im Unterricht zu geben, werden sie ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht gerecht. 

Sprechen wir über KI in der Schule, geht es um einen doppelten Bezug: Bei der pädagogischen Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz ist diese nicht allein Unterrichtsmethode, sondern zugleich Anlass zur bildenden Auseinandersetzung. Pädagogisches Handeln wird personal gestaltet und erfahren. Bildung bestimmt sich vom sich bildenden Subjekt her, nicht von technischen Anforderungen. Es geht um die Befähigung zum selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten.

Hierfür braucht es keine neuen Dorfkirchen, gar Kathedralen oder Tempel „digitaler Bildung“. Es braucht in der Schule kein neues Menschenbild 4.0 oder keine neue Ethik 4.0. Es braucht auch künftig zuallererst pädagogisches Handeln, das sich seiner ureigenen Aufgabe bewusst ist, auch und gerade angesichts neuer digitaler Möglichkeiten. Kurz gesagt: Gefragt ist angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen nicht ein pädagogisches Programm für Digitalisierung, sondern eine reflektierte Pädagogik angesichts der Digitalisierung. Wir sollten uns nicht vor KI fürchten, sondern vor einer Gesellschaft, die möglicherweise das Selberdenken verlernt.

Gerade Studentenverbindungen könnten Bildungsorte sein, in denen eine akademische Kultur des Selberdenkens gepflegt und gelebt wird. Dies wäre ein zeitgemäßes, ein emanzipatorisches, vielleicht heute mutiges Programm. In diesem Sinne wünsche ich unserem SB und allen seinen Verbindungen zu dieser SBT ein herzliches Vivant, crescant, floreant!

Ich danke für Eure geschätzte Aufmerksamkeit.