Rezensionen: engagement 4/2019

Im Rezensionsteil des aktuellen Heftes 4/2019 der Zeitschrift engagement werden folgende Titel besprochen:

  • Judith Könemann, Denise Spiekermann (Hgg.): Katholische Schulen – Herausgeforderte Identität (Paderborn 2019) – Rezensent: Hans- Michael Mingenbach
  • Hermann Vortmann: Schul-Leben (Münster/Westf. 2017) – Rezensent: Wilhelm Wittenbruch
  • Olaf-Axel Burow: Schule digital – wie geht das? Wie die digitale Revolution uns und die Schule verändert (Weinheim u. a. 2019) – Rezensent: Volker Ladenthin
  • Maike Tournier: Kognitiv anregende Fachkraft-Kind-Interaktionen im Elementarbereich. Eine qualitativ-quantitative Videostudie (Münster/Westf. u. a. 2017) – Rezensentin: Katharina Dübgen
  • Arnd Uhle (Hg.): Kinder im Recht. Kinderrechte im Spiel der Kindesentwicklung (Berlin 2019) – Rezensent: Axel Bernd Kunze
  • Frank Maria Reifenberg: Wo die Freiheit wächst. Briefroman zum Widerstand der Edelweißpiraten (München 2019) – Rezensentin: Anja Kuypers
  • Nia Weger: Als mein Bruder ein Wal wurde (Hamburg 2019) – Rezensentin: Anna Winkler-Benders

Die Zeitschrift wird herausgegeben von der Konferenz der Träger Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland und erscheint im Aschendorff-Verlag Münster. Dem Herausgeberbeirat gehören an: Dr. Rafael Frick (Ludwigsburg), Dr. Christopher Haep (Hamburg), PD Dr. Axel Bernd Kunze (Bonn), Dr. Peter Nothaft (München), Prof. Dr. Matthias Proske (Köln), Sr. Dr. M. Dorothea Rumpf (Duderstadt), Prof. Dr. Clauß Peter Sajak (Münster/Westf.) und Prof. Dr. Sabine Seichter (Salzburg).

Neuerscheinung: Bildung und Beteiligung

Bildung wird im jüngeren bildungsethischen Diskurs als zentrales Medium von Beteiligung betrachtet. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 2019 dreißig Jahre alt wird, hat darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder bereits von klein auf Beteiligungsrechte besitzen. Der vorliegende Beitrag fragt, welche Bedeutung der Beteiligungsbegriff für die pädagogische Arbeit von Erziehern und Erzieherinnen besitzt.

Mit Verspätung ist Themenheft 4/2019 der Zeitschrift engagement zu Religion in der Schule erschienen. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich in der themenoffenen UMSCHAU des Heftes mit dem Zusammenhang von Bildung und Beteiligung in der Elementarbildung:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Beteiligung. Ein Impuls aus der Erzieherausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik, in: Engagement 37 (2019), H. 4, S. 209 – 213.

Die Freiheit soll am höchsten leben! – Gedanken zum 250. Geburtstag Ernst Moritz Arndts

„Überhaupt bin ich nach meiner Ansicht der Dinge und nach der Erfahrung, die ich im Leben gemacht habe, der Meinung, dass für die Freiheit, welche akademische Freiheit heißt, fast gar keine Gesetze gegeben werden müssen, sondern dass die Jugend, welche bestimmt ist, einmal die Geister zu führen, durch das freieste Gesetz der Meinung und dadurch der freiesten Meister, durch den Geist beherrscht werden muss. […] Ja, wir müssen es aller Welt sagen, dass unsere Universitäten, dass die akademische Freiheit und der akademische Geist, der wie ein frischer Samen der Tugend und Ehre über das ganze Vaterland ausgesät wurde, unser Vaterland von Sklaverei errettet habe.“

Der dieses Hohelied akademischer Freiheit gesungen hat, zählte zu den ersten Professoren der als preußischer Reformuniversität gegründeten Bonner Alma mater. Sein Denkmal steht noch heute unweit der Universität auf dem Alten Zoll, hoch über Vater Rhein: 1818 zum Professor für Geschichte berufen, 1821 mit Lehrverbot belegt, 1826 im Zuge der Demagogenverfolgung vom Professorenamt suspendiert und 1840 durch Friedrich Wilhelm IV. rehabilitiert. Die Rede ist von Ernst Moritz Arndt, Mitglied der deutschen Nationalversammlung von 1848. Am vergangenen zweiten Weihnachtstag jährte sich sein Geburtstag zum zweihundertfünfzigsten Mal, in diesem Jahr, am 29. Januar, können wir seinen hundertsechzigsten Todestag begehen.

Ein Blick auf Arndt lohnt aber nicht allein wegen der runden Jubiläen (oder weil der Vortragende selbst ein rheinisches Band jener Universität trägt, an welcher Arndt einmal als Professor tätig war). Ich möchte den heutigen festlichen Abend zum Anlass nehmen, an ein paar seiner Gedanken zu erinnern. Die geneigte Corona mag urteilen, ob Arndt heute noch aktuell ist oder nicht.

 

(1.) Arndts Bildungslehre ist wenig rezipiert worden; diese kennt noch nicht die systematische Unterscheidung zwischen Allgemein- und Fachbildung, wie sie heute Gemeingut ist. Doch gibt es für Arndt eine klare Reihenfolge: „Nur im Amtskleide, nur im Amts- und Berufsgeschäfte müßte man den Bürger sehen, weil er da gilt, bei allen anderen Dingen sollte der Mensch immer vorscheinen, das Große vor dem Kleinen.“ Arndt fragt nicht danach, was der Einzelne im Detail an Kenntnissen und Fertigkeiten für seinen Beruf braucht. Der gebildete Mensch – so seine Überzeugung – werde sich leicht, mit geschärftem Sinn und mit eigenem Urteil in die Bürgerpflichten einfinden.

Die Studentenzeit ist für ihn jene Zeit, in der „eine neue akademische Ritterlichkeit in Tat und Gesinnung“ geschaffen wird. Der heutige Abend zeugt davon, dass eine solche Haltung ein ganzes Leben lang tragen kann. Für das Niveau der gesellschaftlichen Debatte und die Leistungsfähigkeit des Landes bleibt es entscheidend, dass es uns auch heute noch gelingt, ein akademisches Ethos zu vermitteln. Kurzatmige Qualifizierung oder „Googlekompetenz“ reichen hierfür nicht aus – so hat vor einigen Jahren der Verfassungsrichter Johannes Masing in der Frankfurter Allgemeinen gefragt: „[…] braucht ein Arzt, ein Anwalt, ein Richter, ein Lehrer oder ein Bankier nicht eine Grundlage, die ihn mit geistiger Nahrung versieht und ihn in die Lage versetzt, ein berufliches Ethos über Jahrzehnte der Berufstätigkeit durchzuhalten.“

 

(2.) Was wir hier tun, mag für viele veraltet, elitär, nicht mehr zeitgemäß sein. Und doch halten wir daran fest. Warum? Vielleicht kann uns ein zweiter Blick in Arndts Bildungslehre dabei helfen: Wahre Menschenbildung  – so Arndt – wolle den anderen nicht bilden, sondern lasse ihm die Freiheit, sich selbst zu bilden. Arndt wörtlich: „Sich bilden lassen soll man den jungen Menschen, alle Züge der schönen Welt sich frisch in die weiche Tafel einzeichnen lassen; so soll das lustige Reich der Bilder, so das Bild der Bilder, das Leben, in ihm und vor ihm auf- und untergehen. Dies wollen wir Bildung nennen, und die Nichtstörung dieses einfältigen Naturverfahrens heißt uns Menschenbildung im höchsten Sinn.“

Wir betreiben ein lustiges Spiel mit bunten Bändern und Mützen, und doch mit tiefem Ernst. Unser Comment ist kein Selbstzweck. Er realisiert eine akademische Bildungsgemeinschaft, die groß vom Einzelnen denkt, die um den Ernst des Daseins weiß, die das Individuum zur Selbsttätigkeit freisetzen und nicht betreuen will, die zum Selberdenken herausfordert und jene Kräfte weckt, die notwendig sind, sich dem Zwang zum unproduktiven Gruppendenken zu widersetzen. Wenn das gelingt, können Studentenverbindungen Orte sein, die eine substantiell durch Bildung bestimmte Lebensform der Freiheit vermitteln, die ein ganzes Leben lang tragen kann – der heutige Abend zeugt davon. Ernst Moritz Arndt hat es in seiner Schrift über den „deutschen Studentenstaat“ so ausgedrückt:

„Wer diese höchste Zeit des Daseins, diese deutsche Studentenzeit durchlebt und durchgespielt und durchgefühlt hat, wer in ihr gleichsam alle Schatten eines dämmernden Vorlebens und alle Masken einer beschränkteren und mühevolleren Zukunft in verkleideten Scherzen und mutwilligen Parodien durchgemacht hat, der nimmt in das ärmere Bürgerleben, dem er nachher heimfällt, und dem er seinen gebührlichen Zins abtragen muss, einen solchen Reichtum von Anschauungen und Phantasien hinüber, der ihn nie ganz zu einer chinesischen Puppe und zu einem hohlen und zierlichen Lückenbüßer und Rückenbücker der Vorzimmer werden lässt.“

 

(3.) Ich hoffe, dass wir uns alle diesen Reichtum an Anschauungen und Phantasien bewahrt haben. Genießen wir den heutigen Abend – gegen alle Eintönigkeit, von denen sowohl Studium als auch akademischer Beruf nicht immer frei sind. Singen wir und erheben wir unsere Gläser – gegen alle Traurigkeit und Lebensangst, die uns vielleicht auch dann und wann befallen mag. Bekennen wir Farbe – gegen den Hang zur Banalisierung und Verflachung. Bekennen wir uns zu unseren Werten und Traditionen – gegen den Trend zur Unverbindlichkeit. Und feiern wir heute Abend, was Band und Zipf ausdrücken: die Verbundenheit und die Freundschaft im Lebensbund. In diesem Sinne gratuliere ich zum heutigen Zipfeltausch aus ganzem Herzen – wie könnte es anders sein, noch einmal mit einem Wort Ernst Moritz Arndts:

Willkommen denn zun Neuen Jahr!

Laß uns die Blicke fröhlich heben!

Die Freundschaft lebe treu und wahr!

Die Freiheit soll am höchsten leben!

 

(Grußwort, gehalten zum Zipfeltausch der AV Vitruvia am 14. Januar 2020 in Stuttgart)

Neuerscheinung: Sind Internate noch aktuell?

Sind Internate noch aktuell?, fragt Axel Bernd Kunze in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ (128. Jahrgang, Nr. 4/2019, S. 10 –  14):

„Internate erfreuen sich in der Kinder- und Jugendbuchwelt weiterhin einer ungebrochenen Beliebtheit; ansonsten stehen sie gegenwärtig aber nicht im Mittelpunkt des Interesses, weder in der Erziehungswissenschaft noch in der Bildungspolitik. In der Erzieherausbildung oder Lehrerbildung kommen sie so gut wie gar nicht vor. Zum einen werfen die verschiedenen Missbrauchsskandale ihre langen Schatten. Zum anderen hängt Internaten der Ruf an, elitär und ausgrenzend zu sein; nicht selten werden sie daher als Bremsklotz für mehr Bildungsgerechtigkeit und Inklusion im Schulsystem betrachtet.

Doch gibt es vielfältige Gründe, warum ein Leben im Internat sinnvoll sein kann: die Entfernung zur Schule; die familiären Verhältnisse oder die berufliche Situation der Eltern; besondere Bedürfnisse der Schüler und bessere Fördermöglichkeiten; Schwierigkeiten innerhalb der bisherigen Bildungsbiographie; die Möglichkeit, spezielle Interessen gezielt zu vertiefen; der Wunsch, selbständig zu werden …

Internate finden sich an allgemeinbildenden, aber auch berufsbildenden Schulen. […] Baustein innerhalb eines differenzierten Bildungssystems darstellen, das unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden will.“

Neuerscheinung: Was Erziehung heute leisten kann. Pädagogik jenseits von Illusionen

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Von Professor Dr. Bernd Ahrbeck, Lehrstuhlinhaber für Psychoanalytische Pädagogik an der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin, ist im Kohlhammer-Verlag aktuell erschienen: Was Erziehung heute leisten kann. Pädagogik jenseits von Illusionen (Stuttgart 2020).

„Eine Abgrenzung zwischen der Vermittlung schulischer Wissensbestände einerseits und Wertvorstellungen auf der anderen Seite kann zwar im Einzelfall schwierig sein, grundsätzlich stehen sich jedoch unterscheidbare Pole gegenüber. Auch auf der Ebene der Werte und Bewertungen sind wichtige Differenzierungen vorzunehmen, die entlang der Linie Öffentliches und Privates, gesellschaftlich Erwartbares und Intimes entfalten. Axel Bernd Kunze (2015) hat darauf anhand des Verhältnisses von Toleranz und Akzeptanz verwiesen Beide dürfen nicht miteinander verwechsel werden. […] Aus diesem Grund ist Kunze skeptisch, wenn staatlicherseits oder in anderen Bereichen des öffentlchen Lebens Akzeptanz eingefordert wird, eine Akzeptanz, die im Widerspruch zur Selbstbestimmung und freien Selbstentfaltung stehen kann. ‚Von der Schule erzwungene, [oder gar noch] durch Noten sanktionierte Werturteile sind moralisch wertlos und widersprechen dem Indoktrinatiinsverbot‘ (Kunze, 2015, S. 7).“

(S. 129 f.)

Neuerscheinung: Festschrift zum zweihundertjährigen Jubiläum des Wartburgfestes

Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817 stellt einen wichtigen Schritt in der deutschen Nationalstaatswerdung und Verfassungsgeschichte dar. Auch der Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes wurzelt letztlich in diesem Ereignis. Am 21. Oktober 2017 fand auf Einladung der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung e. V. auf der Göpelskuppe bei Eisenach – direkt neben dem Burschenschaftsdenkmal, mit Blick auf die Wartburg – ein Festsymposium zum zweihundertjährigen Jubiläum des Wartburgfestes statt. Nun – zwei Jahre später – liegt in der Reihe „Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert“ die Dokumentation der Tagung vor:

Harald Lönnecker, Klaus Malettke (Hgg.): 200 Jahre Wartburgfest. 18. Oktober 1817 – 18. Oktober 2017. Studien zur politischen Bedeutung, zum Zeithintergrund und zum Fortwirken der Wartburgfeier, Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2019.

Ein Beitrag der Festschrift widmet sich dem christlichen Zweig der burschenschaftlichen Bewegung:

Axel Bernd Kunze: Gott – Freiheit – Vaterland. Erbe und Auftrag christlicher Burschenschaften, in: ebd., S. 393 – 422.

Stipendium der Alfred-Petzelt-Stiftung

Die Alfred-Petzelt-Stiftung für Wissenschaft und Forschung ist eine Stiftung nach bürgerlichem Recht mit Sitz in Karlsruhe; gegründet im Februar 2018. Der Stiftungszweck besteht in der „Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Bildungspolitik im Sinne der Prinzipien systematischer Pädagogik von Alfred Petzelt“. Verwirklicht wird dieser Zweck insbesondere durch wissenschaftliche Arbeiten im Bereich theoretischer Pädagogik, die den systematischen Denkansatz Petzelts weiterführen.

Zum 01.04.2020 vergibt die Alfred-Petzelt-Stiftung zum zweiten Mal ein themengebundenes Promotions­stipendium.

Themen der Dissertation

Das Stipendium ist gebunden an die Bearbeitung einer der folgenden Themenaspekte:

  • Biographie Alfred Petzelts
  • Kommentierte Bibliographie zu Alfred Petzelts Werk
  • Alfred Petzelts „Theorie des Ich“ und ihre Verknüpfung mit aktuellen erziehungs­wissenschaftlichen Diskursen um Subjekt und Subjektivierung

Die Stiftung bietet

  • ein Stipendium in Höhe von 500 € monatlich bei einer Laufzeit von (zunächst) 12 Monaten.
  • Beratung und Förderung durch wissenschaftliche Expertise.
  • die Möglichkeit, im Rahmen der Jahrestagung Vortrags- und Diskussionserfahrungen vor und mit renommierten Fachvertreter/innen zu sammeln.

Die Stiftung erwartet

  • einen zur Promotion berechtigenden Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fach.
  • überdurchschnittliche Studienleistungen, die durch ein Empfehlungsschreiben der promo­tionsbetreuenden Person bestätigt werden.
  • eine Skizze des Dissertationsprojekts zu einem der oben genannten Themenaspekte (max. 10 Seiten mit Angaben zu Forschungsstand, Methode, Gliederung, erwartetem Ertrag, Bibliographie und Zeitplan).

Bewerbungsunterlagen mit Projektskizze, Lebenslauf, Em­pfehlungsschreiben sowie Zeugniskopien richten Sie bitte bis zum 31.12.2019 in elektronischer Form (zusammenhängende pdf) an den Vorstand der Alfred-Petzelt-Stiftung (info@alfred-petzelt.de).

 

Rückfragen bitte an den Stiftungsvorsitzenden, PD Dr. Thomas Mikhail (mikhail@kit.edu). Über die Bewilligung des Stipendiums entscheidet der Stiftungsvorstand; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bildung und Beteiligung

Jetzt wird es ernst: Mit der Verleihung der staatlichen Anerkennung geht Ihre drei- oder vierjährige Ausbildung endgültig zu Ende. Das Berufspraktikum, das nun endet, war ein begleiteter Übergang in den Beruf: Sie waren zwar nur noch zu einzelnen Studientagen hier in der Schule, hatten in Ihrer Praxiseinrichtung aber noch einen Ausbildungsstatus. Sie hatten noch eine Praxisanleitung, durften noch ein wenig unsicher sein, nachfragen und sich erproben. Nun werden Sie aber vollends in die berufliche Selbständigkeit entlassen – mit allen Rechten und Pflichten. Das ist auch gut so. Denn nun dürfen Sie zeigen, was Sie gelernt haben. Sie dürfen beruflich Verantwortung übernehmen und als Pädagogische Fachkraft arbeiten – mit und für die Kinder, die Ihnen erzieherisch anvertraut sind.

Und vielleicht sehen wir Sie dann, wenn Sie die ersten Berufserfahrungen gesammelt haben, hier in der Schule wieder – dann allerdings in einer anderen Rolle: als Mentorin oder Mentor, – und damit als jemand, der selbst junge Menschen in das Berufsfeld der frühen Bildung und Erziehung einführt. Im Rahmen der heutigen Festrede soll ein Blick darauf geworfen werden, welche Rolle Beteiligung und Partizipation dabei für Ihr pädagogisches Arbeitsfeld spielen.

Der folgende Beitrag wurde am 22. Juli 2019 als Schulleitungsrede zur feierlichen Zeugnisübergabe am Ende des Berufspraktikums gehalten.

Bildung und Bindung gehören eng zusammen – dies ist Ihnen ganz sicher noch aus Ihrer Ausbildung bekannt. In der aktuellen Bildungsreformdebatte, die mit der ersten PISA-Studie vor nicht ganz zwanzig Jahren begann, ist aber noch ein weiterer Zusammenhang immer stärker ins Blickfeld der pädagogischen Debatte getreten: der Zusammenhang von Bildung und Beteiligung. Hierzu beigetragen hat nicht zuletzt der Besuch des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, 2006 in Deutschland. Der UN-Vertreter aus Costa Rica machte Beteiligung zum Leitprinzip seines Berichts, den er ein Jahr später dem Menschenrechtsrat in Genf vorlegte. Im evangelischen Bereich war es nicht zuletzt der Systematische Theologe und ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, der diesen Zusammenhang in seiner Gerechtigkeitstheorie herausgestellt hat.

Menschen haben einen Anspruch darauf, sich am sozialen Leben beteiligen zu können. Dieser Anspruch auf Beteiligung bestimmt sich durch zwei, sich wechselseitig bedingende Aspekte, und zwar Beitragen und Teilhaben. Was meint dies?

Betrachten wir zunächst einmal den Aspekt der beitragenden Gerechtigkeit. Niemand kann für sich allein leben. Der Einzelne kann sich nur im sozialen Miteinander verwirklichen. Sich nicht einfach treiben oder von äußeren Zwängen beherrschen zu lassen, sondern sein Leben aktiv gestalten und etwas zum Gemeinwohl beitragen zu können, ist eine (wenn auch nicht die einzige) Form sozialer Anerkennung und Wertschätzung. Bildung ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung, zum Autor des eigenen Lebens werden zu können. In der modernen Gesellschaft gibt es wohl keinen Bereich des Zusammenlebens, der nicht durch Bildung bestimmt wird. Wer keinen ausreichenden Zugang zu Bildung hat, wird sich in nahezu allen anderen Lebensbereichen schwer tun: auf dem Arbeitsmarkt oder im bürgerschaftlichen Engagement, bei politischer Beteiligung oder beim Konsum, in der eigenen Erziehungspraxis oder beim eigenen Gesundheitsverhalten, bei der Bewältigung des Alltags oder bei der privaten Selbstverwirklichung. Die Beteiligung an Bildung wird zudem immer wichtiger in einer Gesellschaft, die sich immer weiter ausdifferenziert und spezialisiert, beschleunigt und pluralisiert. Der Einzelne sieht sich heute einer Vielzahl konkurrierender Lebensentwürfe und Handlungsmuster gegenüber, aus denen er auswählen muss. Die Freiheit, die dem Einzelnen aufgegeben ist, fordert ihm ständig Entscheidungen ab. Dies verlangt Orientierungswissen und die Kompetenz, begründet und selbstverantwortlich entscheiden zu können. Wer nicht gelernt hat, mit der Vielfalt an Angeboten und Meinungen umzugehen, über den wird sehr leicht entschieden – aber eben von anderen.

Dann gibt es aber auch die andere Seite, gleichsam die Kehrseite derselben Medaille: die teilhabende Gerechtigkeit. Der Gemeinschaft kann es nicht gleichgültig sein, ob der Einzelne sich beteiligen kann oder nicht. Die sozialen Institutionen, etwa unser Bildungs- und Erziehungssystem, sind daher so zu gestalten, dass sie dem Einzelnen auch die aktive Teilhabe am sozialen Leben real ermöglichen. Der Einzelne soll seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einbringen können. Und er soll in der Lage sein, sich an jenen sozialen und politischen Aushandlungsprozessen zu beteiligen, in denen immer wieder von neuem um das Gemeinwohl und seine angemessene Verwirklichung gerungen wird.

Der schon erwähnte Wolfgang Huber hat darauf hingewiesen, dass diese Fähigkeiten nicht von vornherein vorausgesetzt werden können. Sie müssen gefördert und eingeübt werden. Er spricht daher auch von der notwendigen Befähigung zur Gerechtigkeit, zur Beteiligung und Mitbestimmung.

Und die Fähigkeiten hierzu sollten von klein auf eingeübt werden. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in diesem Jahr vor genau dreißig Jahren verabschiedet wurde, macht deutlich, dass Kinder eigenständige Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte besitzen. Der UN-Kinderrechtsausschuss, der die Einhaltung der Konvention überwachen soll, verlangt im Sinne des Schutzauftrags eine auf das Kind konzentrierte Form der Bildung, welche die notwendigen Fähigkeiten zur Selbstbehauptung vermittelt. Eng verbunden ist damit ein Recht auf Erziehung, also auf pädagogische Unterstützung, Begleitung und Förderung, damit das Kind schrittweise, dem Alter und der Entwicklung angemessen, dazu befähigt wird, immer stärker Selbstverantwortung für das eigene Leben übernehmen und Beteiligungsmöglichkeiten eigenständig nutzen zu können. Die Sozialethikerin Anna-Maria Riedl hat in ihrer 2017 veröffentlichten Doktorarbeit zum Kindeswohl angemahnt, dass noch einige Anstrengung notwendig ist, den eigenständigen Anspruch von Kindern auf Beteiligung zu qualifizieren – sie schreibt: „[E]s geht nicht nur um das ‚Dass‘ der Beteiligung, sondern auch um das ‚Wie‘.“ Die Theologin lässt keinen Zweifel daran, dass aus einem erweiterten Beteiligungsbegriff auch erweiterte Rechtsansprüche der Kinder gegenüber Staat und Gesellschaft erwachsen. Diese dürften nicht allein der individuellen Verantwortung von Eltern und Pädagogischen Fachkräften überlassen bleiben, sie müssten auch strukturell verankert werden.

Dies geschieht bereits, wenn Beteiligungsansprüche der Kinder in den staatlichen Bildungsplänen oder den Konzeptionen der einzelnen Träger verankert werden. Die Kinderkonferenz oder das Kinderparlament beispielsweise sind didaktisch-methodische Möglichkeiten, diese Vorgaben dann auch in der pädagogischen Praxis umzusetzen. Bei alldem bleibt es aber wichtig, eines nicht zu vergessen: Verwirklichen lassen sich die eigenständigen Ansprüche der Kinder, wie sie etwa in der Kinderrechtskonvention formuliert sind, nur im angemessen Zusammenspiel von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Denn Kinder bereits als vollgültige Akteure im Kampf um Anerkennung und Beteiligung anzusehen, nimmt ihnen jenen pädagogischen Bildungsraum des „Als-ob“, in dem sich die notwendigen Fähigkeiten für wirksame Beteiligung erst entwickeln können.

Der „Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ von 2004, auf dem auch der baden-württembergische „Orientierungsplan“ fußt, hebt die „guten Beteiligungsmöglichkeiten“ in den Kindertagesstätten hervor. In der Elementarbildung soll sich der „Prozess der Weltaneignung“ – wie Bildung im Gemeinsamen Rahmen der Länder umschrieben wird – vorrangig aus sozialen Situationen ergeben, also alltagsbasiert erfolgen. Wörtlich heißt es: „Eine Fächerorientierung oder Orientierung an Wissenschaftsdisziplinen ist dem Elementarbereich fremd. Eine Beschreibung von Themenfeldern, in denen sich kindliche Neugier artikuliert, aber ist sinnvoll, weil sie die Angebote der Kindertageseinrichtung konkretisiert.“

Der Alltag fordert die Neugier der Kinder heraus. Dieser soll bilden – aber eines darf nicht übersehen werden: Es geht in weiten Teilen um einen gestalteten Alltag. Oder wie es der Kölner Pädagoge Matthias Burchardt unter Bezugnahme auf sogenannte „Wolfskinder“, mit denen auch Sie sich zu Beginn Ihrer Ausbildung einmal auseinandersetzen mussten, zuspitzt: Eben „nicht diese fiese Umwelt mit Spinnen und Dreck, sondern die arrangierte Vollwert-Umwelt: die Lernumgebung. Sie stellt die Herausforderungen, die einzeln oder kooperativ bewältigt werden müssen. Sie schafft Lerngelegenheiten und Entwicklungschancen.“

Jörg Maywald beschreibt zu Beginn seines Buches „Kinderrechte in der Kita“, wie er sich eine Kindertageseinrichtung vorstellt, die „vom Kind denkt“ und dessen Wohl in den Mittelpunkt stellt: „Schnell erkennen [die Kinder], dass sie willkommen sind und eingeladen, die Welt um sie herum zu erkunden, und dabei von feinfühligen und engagierten Erwachsenen begleitet und unterstützt werden. Nicht zuletzt fühlen sich die Kinder davon angezogen, Schritt für Schritt die Begrenztheit ihrer Familie zu verlassen. Dies gilt umso mehr, weil sie die Erfahrung machen, am Ende des Kita-Tages in den familiären Raum zurückzukehren, wo sie Vertrauen begegnen und neue Kraft für den nächsten Tag schöpfen. Kinder sind wissbegierig und nutzen jede Gelegenheit, Neues auszuprobieren. Gerade weil sich die Familien-Welt von der Kita-Welt unterscheidet und an beiden Orten nicht die gleichen Regeln gelten, profitieren Kinder von dem geteilten Betreuungssetting.“ Erziehung findet nicht allein im direkten Kontakt zwischen Kind und Fachkraft statt, sondern auch auf indirekte Weise – über die Gestaltung von Beziehungen, Spielmaterial, Zeiten und Räumen. Das ist richtig, soweit bewusst bleibt, dass es zunächst einmal um Beteiligung im Rahmen einer gestalteten Umgebung geht.

Noch wichtiger aber sind wirksame Beteiligungsmöglichkeiten, die sich tatsächlich aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben, aber nicht aus den „Angeboten“ – und solche realen Erfahrungen können ungemein fruchtbar sein für die Werterziehung, wie Volker Elsenbast beispielhaft verdeutlicht: Es können beispielsweise „Situationen entstehen, in denen Kinder, Erzieherinnen oder beide gerechte Entscheidungen herbeiführen wollen, zum Beispiel beim Teilen: Ob es um die Aufteilung von Spielmaterial geht oder um das Austeilen bei Mahlzeiten: Soll jede/jeder das Gleiche bekommen? Oder das, was er/sie will? Oder das, was Kinder so im Durchschnitt brauchen […]?“

Denn Vorsicht: Partizipation ist kein bloßes Mittel zum Zweck. Wo Beteiligungsmöglichkeiten pädagogisch allein arrangiert und zugeteilt werden, kann paradoxerweise gerade die Erfahrung von Beteiligung verloren gehen. Wer immer schon den Eindruck gewinnt, wirksamen Einfluss bereits zu besitzen, braucht sich um eigene Gestaltungsmacht keine Gedanken mehr zu machen. Wo die Umwelt den Einzelnen steuert, gerät Bildung zur Anpassungsleistung: Entweder passt sich das Kind an seine gesellschaftliche Umwelt und die von ihr ausgehenden Erwartungen an, oder die Lernumwelt wird optimal an die Bedürfnisse des Kinder angepasst. Doch damit sich Selbständigkeit und Mündigkeit – die großen Themen der Bildung! – entwickeln können, braucht es gerade auch die Erfahrung, sich an den Widerständigkeiten der Umwelt abarbeiten zu müssen.

Der schon zitierte Jörg Maywald nennt drei Ebenen, auf denen Pädagogische Fachkräfte die Beteiligung der Kinder fördern sollen: Erstens sind sie selbst ein Vorbild im Umgang mit den Beteiligungsrechten der Kinder. Zweitens sollen sie Kindern erschließen, welche Rechte sie haben. Und drittens sollen sich Erzieherinnen und Erzieher dafür einsetzen, die Rechte der Kinder auch in den Leitbildern, Konzepten und im Curriculum der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu verankern.

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen in Ihrer Berufslaufbahn gelingt, den Ihnen anvertrauten Kindern dabei zu helfen, Beteiligungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen – und sie so auf dem Weg zu immer mehr Selbständigkeit, Eigenständigkeit und Verantwortung zu begleiten. Vergessen Sie aber auch nicht, welche Beteiligungsmöglichkeiten Sie selbst haben: Sie sind jetzt „Experten“ für frühe Bildung und Erziehung. Mischen Sie sich ein und gestalten Sie Ihr eigenes Arbeitsfeld mit – in beruflichen Gremien, in Berufsverbänden oder in der bildungspolitischen Öffentlichkeit. Im Namen unseres Schulträgers, der Schulleitung sowie des gesamten Kollegiums, aber auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen für Ihren weiteren Berufsweg alles Gute, Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die notwendige Kraft, Erfolg, vor allem aber Gottes Segen. Unser aller Glück- und Segenswünsche begleiten Sie in die berufliche Selbständigkeit.