Die Alfred-Petzelt-Stiftung für Wissenschaft und Forschung ist eine Stiftung nach bürgerlichem Recht mit Sitz in Karlsruhe; gegründet im Februar 2018. Der Stiftungszweck besteht in der „Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Bildungspolitik im Sinne der Prinzipien systematischer Pädagogik von Alfred Petzelt“. Verwirklicht wird dieser Zweck insbesondere durch wissenschaftliche Arbeiten im Bereich theoretischer Pädagogik, die den systematischen Denkansatz Petzelts weiterführen.
Zum 01.04.2020 vergibt die Alfred-Petzelt-Stiftung zum zweiten Mal ein themengebundenes Promotionsstipendium.
Themen der Dissertation
Das Stipendium ist gebunden an die Bearbeitung einer der folgenden Themenaspekte:
- Biographie Alfred Petzelts
- Kommentierte Bibliographie zu Alfred Petzelts Werk
- Alfred Petzelts „Theorie des Ich“ und ihre Verknüpfung mit aktuellen erziehungswissenschaftlichen Diskursen um Subjekt und Subjektivierung
Die Stiftung bietet
- ein Stipendium in Höhe von 500 € monatlich bei einer Laufzeit von (zunächst) 12 Monaten.
- Beratung und Förderung durch wissenschaftliche Expertise.
- die Möglichkeit, im Rahmen der Jahrestagung Vortrags- und Diskussionserfahrungen vor und mit renommierten Fachvertreter/innen zu sammeln.
Die Stiftung erwartet
- einen zur Promotion berechtigenden Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fach.
- überdurchschnittliche Studienleistungen, die durch ein Empfehlungsschreiben der promotionsbetreuenden Person bestätigt werden.
- eine Skizze des Dissertationsprojekts zu einem der oben genannten Themenaspekte (max. 10 Seiten mit Angaben zu Forschungsstand, Methode, Gliederung, erwartetem Ertrag, Bibliographie und Zeitplan).
Bewerbungsunterlagen mit Projektskizze, Lebenslauf, Empfehlungsschreiben sowie Zeugniskopien richten Sie bitte bis zum 31.12.2019 in elektronischer Form (zusammenhängende pdf) an den Vorstand der Alfred-Petzelt-Stiftung (info@alfred-petzelt.de).
Rückfragen bitte an den Stiftungsvorsitzenden, PD Dr. Thomas Mikhail (mikhail@kit.edu). Über die Bewilligung des Stipendiums entscheidet der Stiftungsvorstand; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.