Neuerscheinung: Schule nach Corona

Schule nach Corona – was haben wir gelernt?, fragt der neue Band aus der Reihe „Gymnasium – Bildung – Gesellschaft“. Die Reihe dokumentiert die Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Philologenverbandes, der jährlich im Herbst zusammenkommt. In diesem Fall geht es um die Beiratssitzung im Coronajahr 2021. Der Band gliedert sich in vier Hauptteile:

  • Einführung: Schule „nach“ Corona
  • Schule „nach“ Corona: Schwerpunkt Digitalisierung
  • Schule „nach“ Corona: Schwerpunkt (Fach-)Unterricht
  • Schule „nach“ Corona: Ein Ausblick

Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): Schule nach Corona – was haben wir gelernt? (Gymnasium – Bildung – Gesellschaft, hg. v. Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Philologenverband), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2023, 214 Seiten.

Neuerscheinung: Menschenrechtsprofession Lehrer

Axel Bernd Kunze: Der Lehrerberuf als Menschenrechtsprofession, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 4, S. 8 f.

„Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden.“

Rezension: An den Rändern der Gesellschaft

Vorankündigung:

Ab 6. Oktober 2023 finden Sie auf socialnet.de folgende neue Rezension:

Axel Bernd Kunze (Rez.):

Cover Christoph Lorke: An den Rändern der Gesellschaft ISBN 978-3-89809-195-4

Christoph Lorke: An den Rändern der Gesellschaft. Armut und soziale Ausgrenzung im geteilten Deutschland. be.bra (Berlin) 2021. 192 Seiten. ISBN 978-3-89809-195-4. D: 22,00 EUR, A: 22,70 EUR.
Reihe: Die geteilte Nation – Deutsch-deutsche Geschichte 1945–1990 – [1].

https://www.socialnet.de/rezensionen/29068.php

Christliches Forum: Christliche Sozialethik bleibt unkritisch gegenüber WHO-Pandemievertrag

„Arbeitspapiere“ sollten eigentlich eine Einladung zur Diskussion sein. Vielfach steht der Name aber nur für eine schnelle, kostengünstige, meist digitale Form der Veröffentlichung unterhalb eines Fachaufsatzes. Daher steht zu vermuten, dass auch in diesem Fall keine sozialethische Debatte über den geplanten WHO-Pandemievertrag beginnt. Die Christliche Sozialethik folgt, wie jüngere Veröffentlichungen zunehmen zeigen, einem neu justierten Verständnis „sozialer Freiheit“ und wendet sich damit von einem starken, abwehrrechtlichen Freiheitsverständnis ab. Für die Disziplin ist es zugleich die Abkehr von einem christlichen Personalismus, der das Gleichgewicht zwischen Sozialität und Individualität, zwischen Solidarität und Freiheit halten wollte. Diese wisenschaftliche Trendumkehr spiegelt sich politisch auch in den Unionsparteien wider. Auch dort ist eine Abkehr von einem freiheitlichen christlichen Personalismus deutlich spürbar. Friedrich Merz wollte in de Debatte um eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag – in Übereinstimmung mit der Mehrheit seiner Fraktion – erst gar keine Gewissensentscheidung mehr erkennen. Markus Söder verstieg sich in der Coronapolitik zur rechtsstaatswidrigen Aussage, er wolle Freiheit wieder zurückgeben – so als seien nicht mehr Eingriffe in Grundrechte in höchstem Maße begründungspflichtig, sondern deren Inanspruchnahme im Verfassungsstaat.

Wir freuen uns, dass das „Christliche Forum“ erneut einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen hat: Wo bleibt innnerhalb der Christlichen Sozialwissenschaften die Kritik am Pandemievertrag der WHO?, lautet die Frage.

Zwischenruf: „Global Health Ethics“ und Freiheit? Fehlanzeige!

Aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften in Münster, der wichtigsten Forschungseinrichtung für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, gibt es ein neues Arbeitspapier: Es geht um „Global Health (Ethics)„. Aber wie so oft: Nichts Neues unter der Sonne. Es dreht sich mal wieder alles um Gleichheit. Freiheit kommt dann allenfalls noch als soziale, primär institutionell vermittelte und damit global gesteuerte oder sogar zugeteilte Freiheit vor.

Dabei gäbe angesichts der Debatten um den hochproblematischen Pandemievertrag der WHO und eine Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik aus freiheitsrechtlicher Sicht sozialethisch viel zu diskutieren. Doch Fehlanzeige! Mit dem geplanten Pandemievertrag wird nationaler Willensbildung und Entscheidungsfindung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen der Boden entzogen. Freiheitseingriffe werden zum Automatismus einer globalen Steuerungselite. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Das vorliegende Arbeitspapier spricht gern von Menschenrechten, vor allem zuletzt dort, wo es um eine Kritik am Eurozentrismus geht. Freiheit und Menschenrechte bleiben am Ende aber reichlich abstrakt. Doch wo bleibt der Abstieg in jene Niederungen und dunklen Täler, die wir in den Coronajahren massiver, nicht selten reichlich schlampig begründeter Freiheits- und Grundrechtseingriffe ganz real erlebt haben? Ach, nein, zu konkret sollte es doch bitte nicht werden.

Selbst zaghafte Problemanzeigen wie der Hinweis auf „utilitaristische Anklänge“ in „Global Health Ethics“, die sich in den Coronadebatten mehr als deutlich – und nicht selten auf sehr platte Art – gezeigt haben, werden nicht aufgegriffen und sozialethisch näher reflektiert – so heißt es auf Seite 19 des Arbeitspapiers: „Global Health Ethics muss dabei – trotz oder gerade wegen der utilitaristischen Anklänge ihrer Ausrichtung auf ein zukünftiges Gesamtwohl – immer der Versuchung widerstehen, den Ansprüchen der aktuell Bedürftigen nicht genügend gerecht zu werden.“ Unverständlicher kann man nicht formulieren. Es soll wohl wissenschaftlich klingen, macht die Aussage aber nicht besser.

Es gibt viel, sehr viel aufzuarbeiten – an der deutschen und europäischen Coronapolitik, am Umgang mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Krisenfall oder am Verhalten großer Wissenschaftsorganisationen gegenüber einer freiheitsfeindlichen Corona- und Impfpolitik. Erinnert sei nur an die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes, die maßgeblich die regierungsamtliche Linie gestützt hat, während zu den Freiheitseingriffen und gravierenden Grundrechtseinschränkungen andersdenkender, kritischer, vielleicht ungeimpfter Wissenschaftlerkollegen aus dem Verband nur dröhnendes Schweigen zu vernehmen war. Ein moralisches Versagen auf ganzer Linie. Doch die Bereitschaft zu ernstgemeinter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht vorhanden, weder politisch noch wissenschaftlich. Allzu oft versteckt man sich hinter der billigen Ausrede, es hätten eben beide Seiten Fehler gemacht. Wer mit dem Strom schwimmt, darf auf Wissenschafts- und Freiheitspreise hoffen – in Coronazeiten genauso wie jetzt. Kritische Stimmen bleiben unbequem, werden ignoriert und totgeschwiegen. Es ist daher gut, dass die Coronapolitik bis heute nicht aus den aktuellen Wahlkämpfen verschwunden ist. Denn das, was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Dies darf kein Testlauf für noch gravierendere Menschenrechtsübergriffe und Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung werden.

Zwischenruf: Warum ist es bildungsethisch so still geworden?

Um das Bildungssystem in Deutschland steht es nicht gut. Immer wieder haben es Hiobsbotschaften in den vergangenen Wochen und Monaten auf die Titelseite der Zeitung geschafft: Ein größer werdender Teil der Kinder beherrsche am Ende der Grundschule nicht mehr die elementaren Kulturtechniken. Im deutschen Bildungssystem fehle die Mitte, immer mehr akademischen Bildungsbiographien stehe eine wachsende Zahl von Schülern ohne Schulabschluss gegenüber, die Zahl ausbildungsfähiger Schüler in der Mitte hingegen schwinde – wobei die akademischen Abschüsse sich gerade nicht auf anspruchsvolle MINT-Fächer, sondern vornehmlich Sozial- und Kulturwissenschaften mit geringerem Anforderungsniveau verteilten. Der Lehrkräftemangel steige, obwohl die größere Pensionswelle noch bevorstehe. Die Liste ließe sich fortsetzen. Von der einst politwirksam verkündeten „Bildungsrepublik“ ist nicht mehr viel übriggeblieben.

Beste Zeiten für die Bildungsethik, sollte man meinen. Doch: Fehlanzeige. Die Disziplin ist merklich stumm geworden, obwohl die Schwierigkeiten im deutschen Bildungssystem mit Händen zu greifen sind. Wir sollten uns schon heute auf deutliche Folgewirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates und die Produktivität des Kulturstaates einstellen. Doch für das Schweigen gibt es Gründe, die schon in der Hochphase der bildungsethischen Debatte, die vor zwanzig Jahren begann, hätten gesehen werden können – für den zumindest, der sehen wollte.

Zunächst: Die Karawane ist weitergezogen. Wissenschaft lebt – heute sicher noch stärker als früher – von Moden, Trends und Aufmerksamkeit. Vor zwanzig Jahren war eine Sozialethik der Bildung neu und fand Aufmerksamkeit. Heute lassen sich anderswo mehr Meriten und Drittmittelgelder gewinnen, etwa in der Pflegeethik. Und dann: Der Bildungsethik ging es um Bildung allein im Kompositum, eben um Bildungsgerechtigkeit, Bildungsfinanzierung, Bildungssteuerung, Bildungssozialpolitik und so fort. Auch Fragen hiernach sind zu stellen. Aber im Letzten sind es nachgeordnete Bildungszwecke. Der sozialethische Bildungsdiskurs krankte in vielen – nicht in allen – Entwürfen daran, dass Bildung vielfach auf ihre äußere soziale Seite und damit auf eine soziologisch zu beschreibende Anpassung zwischen Individuum und Sozialstruktur reduziert wurde.

Bildung meint die Befähigung zur Selbstbestimmung. Doch gerade an diesem pädagogisch-humanistischen Kern war das sozialethische Interesse von Anfang an recht gering, als sich ein eigenständiger Bildungsdiskurs innerhalb der Sozialethik nach den ersten PISA-Studien zu etablieren begann. Und damit sind wir bei einem weiteren Grund, warum es bildungsethisch so still geworden ist. Für die gegenwärtigen Probleme im Bildungssystem gibt es keine einfachen Rezepte. Mehr Geld, mehr Lehrer, mehr staatliche Steuerung, mehr Bildungszentralismus statt Bildungsföderalismus … Diese Antworten greifen zu kurz. Vielmehr müsste über zwei Dinge gesprochen werden.

Erstens: die erzieherische Kehrseite des Bildungsauftrags. Denn der Doppelauftrag zu Bildung und Erziehung ist letztlich nicht zu trennen. Und damit sind wir zugleich beim Zusammenspiel von Schule und Familie. Am 21. September zählte die WELT auf, was Lehrer bei Schülern zunehmend auffällt und den Beruf erschwert: schwache Konzentration, Unruhe, Angst. Dem ist nicht durch Bildungsplanung und Strukturen beizukommen, hierauf braucht es nicht zuletzt erzieherische Antworten. Doch über Erziehung wird in der zeitgenössischen „Erziehungs“-Wissenschaft überhaupt so gut wie gar nicht mehr geredet. Die Erziehung ist mit der geisteswissenschaftlichen Pädagogik, die eine „Pädagogik für die Pädagogik“ sein wollte, aus dem pädagogischen Diskurs verschwunden. Auch dies hat Gründe: Über Erziehung zu sprechen, kann unangenehm sein. Hier geht es nicht in erster Linie darum, Erwartungen an den administrativen Sozialstaat zu stellen. Hier geht es um Fragen an das eigene wie an das gesellschaftlich vorherrschende Ethos, um Sinnfragen und Orientierungswerte.

Es bestehen eine große Unsicherheit und ein großer Unwille, genau hierüber zu sprechen. Denn dann müssten wir uns eingestehen, dass es mit dem Erziehungsverständnis gegenwärtig nicht weit her ist, dass wir unsere Prioritäten überdenken sollten. Etwa in der Digitalisierung, die mit dem Geldsegen des Digitalpaktes noch einmal deutlich forciert wurde. Digitale Produkte verführen, geben aber nicht vor, wie sie verantwortlich genutzt werden sollten. Genau das sollte Schule leisten. Genau das geschieht aber äußerst selten, weil die ältere Generation sich scheut, Orientierung zu geben und Grenzen zu setzen. W-LAN in allen Schulen ist mittlerweile Standard, das Smartphone auch hier allgegenwärtig, auch wenn wir wissen könnten, dass Konzentration, Muße, differenziertes Lesen und Textverstehen so gerade nicht gefördert werden. Und ja: Sollte hier etwas geändert werden, müssten sich auch viele Pädagogen selbst eingestehen, mehr oder weniger schon längst digital abhängig zu sein.

Beteiligungsrechte von Heranwachsenden werden überbetont, Erziehungsfragen deutlich unterschätzt. Wo eine Gleichrangigkeit an Verantwortung, Selbständigkeit und Erfahrung, die pädagogisch, entwicklungspsychologisch und emotional nicht gegeben ist, proklamiert und die Differenz zwischen den Generationen verleugnet wird, wird der Erziehungsaufgabe der Boden entzogen. Wo aber der Erziehungsgedanke sich verflüchtigt und das Bewusstsein für die besondere erzieherische Verantwortung der Elterngeneration schwindet, besteht die Gefahr, dass die Heranwachsenden notwendige pädagogische Förderung und Unterstützung verlieren und am Ende mit den zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben alleingelassen werden. Denn wo die besondere Verwiesenheit der Heranwachsenden auf Eltern sowie Pädagogen und umgekehrt deren pädagogische Verantwortung verkannt werden, wird es auch kommunikativ schwerfallen, das besondere pädagogische Angewiesensein der Kinder und Jugendlichen und deren Recht auf Erziehung zu thematisieren und zu sichern.

Zweitens: Eine ernsthafte bildungsethische Auseinandersetzung müsste in der gegenwärtigen Situation damit beginnen, über die zahlreichen Elefanten zu sprechen, die im Raum stehen: die hohen Zuwanderungszahlen und die damit verbunden kulturellen Verteilungskämpfe, das Verdrängen von Fragen nach kultureller Bindung und nationaler Identität, der wachsende Sprachförderbedarf durch eine rasch wachsende Zahl von Kindern ohne deutsche Muttersprache, die wachsenden finanziellen Belastungen durch Inflation und Preissteigerung, die psychologischen Folgen der Coronapolitik, die fehlenden Lehrkräfte und das schlechte Image des Berufes angesichts der gestiegenen Anforderungen, die administrativen Belastungen der Lehrkräfte … Nein, über diese Themen zu sprechen, passt nicht zu einer Sozialethik, die sich in weiten Teilen zunehmend als Agenda- und Haltungswissenschaft zeigt. Mit der Frage nach den Chancen und Grenzen dessen, was Schule gesellschaftlich zu leisten vermag, steht unweigerlich auch das eigene Staats- und Gesellschaftsverständnis der Disziplin auf dem Prüfstand. Und davor drückt man sich.

Was es bräuchte, wäre eine Bildungsethik, die ihr Pendant nicht allein in der empirischen Bildungsforschung sieht. Notwendig wäre eine Bildungsethik, die ebenso das Gespräch mit der Bildungs- und Erziehungsphilosophie sucht und genauso mit der pädagogischen Praxis. Denn wie schon gesagt: Die Themen liegen für eine Bildungsethik gegenwärtig geradezu auf der Straße.

Podiumsdiskussion in Zürich: Wissenschaft und Totalitarismus in der Postmoderne

Über diese Fragen diskutieren am 14. Oktober 2023 um 19.30 Uhr im Blauen Saal des Volkshauses Zürich auf Einladung der Akademie Freiheit Lebenswerk Michael Esfeld, Christian Kreiß und Stephan Rist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die gegenwärtigen Debatten zu den Themen Covid, Klima, Energie, Digitalisierung, Gender, Erziehung, Nachhaltigkeit, Friedens- oder Geopolitik, drängen kritische Zeitgenossen zu folgender Frage: Warum legitimiert ein großer Teil von Wissenschaftlern die notorische Einseitigkeit, Scheinheiligkeit und Bruchstückhaftigkeit der Politiknarrative, anstatt diese kritisch zu hinterfragen?

Die drei Professoren auf dem Podium suchen nach Antworten auf diese wichtige Frage. Sie diskutieren folgende Thesen:

  • Beim aktuellen Übergang von der Moderne zur Postmoderne erleben wir, dass Vernunft, Freiheit und Selbstbestimmung, als Mittel zur Machtbegrenzung in Rechtsstaat, Wirtschaft und Wissenschaft durch postmoderne Fremdbestimmung mittels «technischer und sozialer Ingenieurskunst» ersetzt werden sollen?
  • Unter dem Diktum «trust and follow the science» werden dem öffentlichen und privaten Leben, willkürlich festgelegte, sogenannte «evidenzbasierte» Massnahmen aufgezwungen. Der postmoderne Staat wird so zur Schnellstrasse in den Totalitarismus.
  • Der Ausweg ist die Aufklärung 2.0:  Die Trennung und selbstbestimmte Neuorganisation von Rechtsstaat, Wirtschaft und Wissenschaft. Dadurch entstehen, ein stark abgespecktes, demokratisches Rechtsleben, das solidarisch-assoziative Wirtschaftsleben und das freie Geistesleben, das Wissenschaft, Erziehung, Medizin, Rechtsprechung, Medien und Kultur, umfasst.
  • Über die Zusammenarbeit von demokratischem Rechtsleben, solidarischer Wirtschaft und freiem Geistesleben, können die grossen Probleme unserer Zeit, jenseits der Totalitarismen von Kapitalismus, Sozialismus, Kommunismus oder Faschismus, angegangen werden. 

Michael Esfeld ist Professor für Wissenschaftsphilosophie der Universität Lausanne. Sein aktuelles Buch «Land ohne Mut – Eine Anleitung für die Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung» ist Anlass des Podiums. Das Buch legt die Grundlage für das Aufdecken des Zusammenhangs von Wissenschaft, Totalitarismus und der Zerstörung einer freiheitlichen Rechtsordnung dar.
Christian Kreiß ist Professor für Wirtschaft an der Hochschule Aalen. In seinem Buch «Das Mephisto-Prinzip in unserer Wirtschaft», schlüpft er in die Rolle des Mephisto, der in Goethes Faust nach Möglichkeiten der Zerstörung der Menschheit sucht. Der Buchautor kommt zum erstaunlichen Schluss, dass die heutige Ökonomie, das Ziel von Mephisto hervorragend bedient.
Stephan Rist ist emeritierter Professor für Geografie der Uni Bern. Seine Arbeiten über «Kritische Nachhaltigkeitsforschung» zeigen, dass wirkliche Nachhaltigkeit eine Zunahme von Freiheit, Selbstbestimmung und Spiritualisierung der Wissenschaft braucht. Andernfalls ist Nachhaltigkeit ein Herrschaftsinstrument, das den Wunsch der Menschen nach Umweltschutz missbraucht.

Stephan Rist erläutert das Anliegen des kommenden Podiums folgendermaßen:

„Es geht um eine Entflechtung der drei – jetzt total vermischten und sich gegenseitig phagozytierenden – Funktionsbereiche moderner Gesellschaften: Das Kultur- oder Geisteslebens (Wissenschaft, Bildung, Künste, Gesundheit, Medien, Rechtssprechung etc.), die Wirtschaft und das Rechtsleben oder Politik und Staat Die Entflechtung der drei Funktionsbereiche, ist die Grundlage für die Neuordnung der Beziehungen untereinander. Jeder der drei Bereiche organisiert sich selbst, also nicht mehr in Funktion der internen und externen Machtansprüche aus dem beiden Bereichen. Jeder Bereich entwickelt sich autonom und rund um einen spezifischen Grundwert der Aufklärung im Sinne der französischen Revolution.

Das Kultur- oder Geistesleben kümmert sich um freie Wissenschaften, Erziehung, Künste, Gesundheitsversorgung, Medienwesen, Richter etc. Hier steht im Zentrum die individuelle Freiheit als Grundlage zur Ausbildung von Wissen und Fähigkeiten, wie sie aus dem freien und selbstbestimmten Menschenwesen heraus entwickelt werden können. Die Selbstorganisation eines freien Geisteslebens und einer solidarisch-brüderlichen Wirtschaft erlaubt es schliesslich, den Staat oder das Rechtsleben auf das zu beschränken, wozu er am ehesten zu gebrauchen ist: den Schutz der Grundfreiheiten und Menschenrechte die wir – über demokratische Verfahren – festsetzen und von denen wir  wollen, dass wir vor den entsprechenden Gesetzen alle gleich sind. Das Rechtsleben dreht sich also um den Grundwert der Gleichheit. Dieser gilt nur hier und nicht in der Wirtschaft oder im Kulturleben, denn dort sind die beiden anderen Grundwerte – Solidarität und Freiheit – am besten aufgehoben. Da das Geistesleben die individuelle Freiheit aller Menschen zum Ausdruck bringt und die Wirtschaft sich um die Deckung des Bedarfs (nicht der Maximierung desselben per se) kümmert, können die drei, so neugeordneten Funktionsbereiche – in der Summe – die Ideen von Freiheit, Brüderlichkeit und Gleichheit, viel besser in eine dynamische und komplementäre Zusammenarbeit bringen, als dies im Kontext des aktuellen Totalitarismus möglich ist, der sich aus dem Überhandnehmen des politischen Szientismus in Wirtschaft und Politik, ergeben hat.“

Veranstaltet wird das Podium im Volkshaus Zürich von der Akademie Freiheit – Lebenswerk, der Fördergesellschaft Demokratie und Graswurzle.

Leipzig: Projekttag hat politisches und juristisches Nachspiel

Der Beutelsbacher Konsens steht noch auf dem Papier. Sein Überwältigungsverbot wie sein Kontroversitätsgebot werden aber – bei ehrlicher Betrachtung – vielfach nicht mehr verstanden. Wundern sollte uns das nicht, wenn wir uns das schwindende Freiheitsbewusstsein im Land ansehen. Wie wenig der Beutelsbacher Konsens heute noch wirklicher Konsens ist, zeigt einmal mehr die Leipziger Gerda-Taro-Schule – „Bildungsethik“ berichtete vor kurzem. Dort mussten die Schüler im Rahmen eines Projekttages verpflichtend am Klimastreik von „Fridays for Future“ teilnehmen. Das Vorgehen der Schule hat nun ein politisches und juristisches Nachspiel. Die AfD im Leipziger Stadtrat wie im sächsischen Landtag fordert von der Stadtverwaltung und der Schulaufsicht nun Aufklärung. Der Leipziger AfD-Fraktions- und Kreisvorsitzende Siegbert Droese erklärt laut einer Pressemitteilung seiner Fraktion unter Berufung auf den Beutelsbacher Konsens: „Die schulische Bildung und Ausbildung unserer Kinder darf keinem Zweifel auf eventuelle einseitige politische Agitation oder ähnlichem unterliegen. Die verpflichtende Teilnahme von Schülern der Leipziger Gerda-Taro-Schule an der „Fridays for Future“-Demonstration am 15. September 2023 muss daher umgehend aufgeklärt werden!“ Gleichzeitig habe Droese laut Pressemitteilung Anzeige erstattet, damit auch juristisch die Verantwortlichkeiten geklärt und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden.