Schlaglicht: Ein neuer Solidaritätszuschlag? – Anmerkungen zu Peter Graf Kielmansegg

Der Politikwissenschaftler, Prof. Dr. Peter Graf Kielsmansegg, fordert in einem Leserbrief an die F.A.Z. („Offensichtliche Ungleichheiten“, Nr. 263, 11.11.2020) einen Solidaritätszuschlag zur Umverteilung der Coronalasten zwischen unterschiedlich betroffenen Berufsgruppen. Die Zeiten verlangen uns „Außergewöhnliches, Außerordentliches“ ab, wie Graf Kielmannsegg schreibt. Gewiss, aber bestehen werden wir diese nur mit stabilen öffentlichen Institutionen. Diese dürfen nicht geschwächt werden – einige Anmerkungen:

1. Die Sonderprämien für Pflege- oder Gesundheitskräfte sind zu kritisieren, weil sie das System der Tarifautonomie unterlaufen und das System der Lohnfindung parteitaktischer Politik nach Gutsherrenart unterwerfen.

2. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen.

3. Auch die Berufsgruppen im öffentlichen Dienst tragen Coronalasten. Dies zeigen aktuell die Schulen (vgl. Bernd Freytag in derselben Ausgabe der F.A.Z., S. 15): Die Politik will diese – auch ohne Sicherheitsabstand – auf Biegen und Brechen offenhalten, schafft hierfür allerdings nicht die notwendigen Rahmenbedingungen und vernachlässigt die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften, die ihre medizinische Schutzausrüstung selbst zahlen müssen.

4. Solidaritätszuschläge sind „ultima ratio“ in nationalen Krisensituationen, aber kein Ersatzinstrument zur Abschaffung der Tarifautonomie.

Für die Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung und ihrer Institutionen muss gelten: „Business as usual“ – sonst verschärfen wir diese Krise. Aber mit unseren öffentlichen Institutionen gehen wir schon lange sehr verschwenderisch um …

PS: Zum Weiterlesen, die Forderungen des Deutschen Lehrerverbandes, der zu Recht auf die Versäumnisse der Politik gegenüber Schulen und Lehrkräften in der zweiten „Coronawelle“ hinweist.

Infektionsschutz in den Schulen: Kultuspolitik wird ihrer Fürsorgeverantwortung für Lehrkräfte nur unzureichend gerecht

Deutschland befindet sich in einem zweiten coronabedingten Stillstand. Das öffentliche Leben ist in weiten Teilen erneut eingeschränkt oder gänzlich lahmgelegt. Allerdings ist es der erklärte politische Wille, dass der Betrieb in Schulen und Kinderntageseinrichtungen weitergehen soll. Doch hängt der Infektionsschutz und der Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten weit hinter den politischen Erklärungen hinterher. Die öffentlichen Arbeitgeber im Bildungsbereich werden ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber Lehrkräften nicht hinreichend gerecht.

Man kann sich schon fragen, warum erst in der zweiten Oktoberhälfte ein Lüftungskonzept für Schulen vorlag. Man kann schon fragen, warum nicht bereits im Sommer begonnen wurde, für Lehrkräfte FFP2-Masken zu bevorraten. Man kann schon fragen, warum man nicht schon früher Entlastungen, etwa bei beim Bürokratieaufwand im Prüfungsbetrieb, für dieses Schuljahr auf den Weg gebracht hat. All dies wäre schon im Frühsommer absehbar gewesen – und nicht erst jetzt, da ein neuerlicher Stillstand begonnen hat. Ganz wird man de Verdacht nicht los, dass eine zunehmend affektgeleitete Politik zu differenzierten, vorausschauenden und zielgenauen Maßnahmen wenig in der Lage ist. Es bleibt abzuwarten, ob wir unter diesen Umständen nicht doch bald einen neuerlichen Stillstand auch in den Schulen erleben werden.

Schon länger erheben Lehrerverbände Forderungen, die zeigen, wie es anders gehen könnte, wenn ein geregelter und sicherer Betrieb an den Schulen auch unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten werden soll. Stellvertrtend seien hier die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Baden-Württemberg vorgestellt (die Gendersprache wurde dem zitierten Original entnommen):

Abstand in den Unterrichtsräumen ermöglichen – umstellen auf Wechselunterricht.

Das ist die vordringlichste und wirksamste Schutzmaßnahme. Das sieht auch die aktuelle Empfehlung des RKI für die Pandemiestufe 3 vor.

An den Schulen, spätestens ab Klasse 7 sollte der Unterricht mit halben Klassen, z.B. im tageweisen Wechsel in Präsenz stattfinden. Die andere Hälfte der Klasse erhält Aufgaben für den Zwischentag zu Hause. Das Lernen mit kleinen Gruppen ist deutlich effektiver, die Mehrarbeit für die Lehrkräfte begrenzt. Die Berufstätigkeit von Eltern ist bei älteren Schüler*innen nicht gefährdet.

Wo es die digitale Ausstattung erlaubt, sollte den Schulen ermöglicht werden, dass die halbe Klasse in Präsenz mit Abstand und die andere Hälfte zu Hause an den digitalen Geräten am Unterricht teilnimmt – im tageweisen oder wöchentlichen Wechsel.

Auch an den Grundschulen sollte der Abstand eingehalten werden.

Das RKI schlägt auch für Grundschulen Wechselunterricht vor. Dabei sollte der familiäre Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Bis Weihnachten sollten für den Unterricht größere Räume genutzt werden, auch außerhalb der Schule (kommunale und kirchliche Gebäude).

Die Schulen müssen Freiraum erhalten, um die Stundentafel, z.B. bei Ganztagsangeboten, zu kürzen, auch an den Grundschulen und den SBBZ.

Mit der aktuellen Unterrichtsversorgung kann der reguläre Stundenplan an vielen Schulen nicht mehr aufrechterhalten werden.

Durch den Lehrkräftemangel ist es schwierig, an den SBBZ und in der Inklusion sinnvoll zu arbeiten. Um Überlastung und eine Erhöhung von Kontakten zu vermeiden, muss das Unterrichtsangebot gekürzt werden können, wenn nicht genug Lehrkräfte im Präsenzunterricht verfügbar sind.

Masken zur Verfügung stellen.

Auch den Lehrkräften an Grundschulen müssen Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden.

Lehrkräfte müssen auf Wunsch Schutzmasken erhalten. Das hat das KM abgelehnt.

Die Schulleitungen müssen entlastet werden.

Alle Schulleitungen sind einer erheblichen Mehrbelastung und enormen Druck der Eltern ausgesetzt. Grundschulen und SBBZ haben schon seit Schuljahresanfang einen großen Lehrkräftemangel. Jetzt jonglieren und organisieren sie die verbliebenen Lehrkräfte: Quarantäne, Erkrankung, Risikogruppe, schwanger. Vor allem an kleinen Schulen hängt das alles allein an der Schulleitung.

Die Schulen benötigen personelle Unterstützung, z.B. durch Lehramtsstudierende und Pädagogische Assistent*innen. Auch der Ausbau der Schulsozialarbeit ist wichtig.

Die Lernbrücken waren kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht und kein Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung. Schule ist mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen. Selbstverständlich müssen diese Kompetenzen gefördert werden. Bildung heißt aber auch ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.

Schulträger sollten CO2-Messgeräte anschaffen und den Einsatz geeigneter Raumluftfilter prüfen.

Die Vorgaben zum Lüften – alle 20 Minuten – schaffen eine Situation in Unterrichtsräumen, in denen bei niedrigen Außentemperaturen konzentriertes Lernen nicht möglich ist.

Lehrkräfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.

Rechtliche Fragen rund um die Arbeit mit digitalen Geräten müssen geklärt werden.

Eltern und Großeltern sitzen offen und verborgen mit in den Videokonferenzen. Die digitale Ausstattung der Lehrkräfte und Schüler*innen ermöglicht keine stabilen Fernlernangebote im gleichen zeitlichen Umfang wie der Präsenzunterricht. Die Lehrkräfte brauchen sinnvolle  Qualifizierungsangebote für ihre Arbeit mit digitalen Medien.

Weitere aktuelle Hinweise:

Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass es für Lehrkräfte und Schüler*innen im Tagesverlauf eine Pause von der Maskenpflicht gibt. Dafür wurde inzwischen die Maskenpflicht im Freien in den Pausen aufgehoben, wenn der Abstand eingehalten ist. Das ist gut –reicht aber nicht aus. Lehrkräfte arbeiten mehr und sind durch die Masken belastet – sie brauchen Pausen innerhalb der Arbeitszeit.

Das Kultusministerium hat mehrfach betont, dass Räume, die nicht angemessen gelüftet werden können, für Unterricht ungeeignet sind.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt 95 Prozent der Kosten für Zusatzbusse. Zusatzbusse können eingesetzt werden, wenn in Bussen alle Sitzplätze besetzt sind. Verantwortlich ist der Schulträger.

Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass Stornokosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen im ersten Schulhalbjahr 2020/21 erstattet werden. Das KM hat eine wohlwollende Prüfung zugesagt.

Sitzungen der schulischen Gremien können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, sollen aber in Präsenz möglichst reduziert werden.

Bei Zwischen- und Abschlussprüfungen kann die Maskenpflicht entfallen, wenn der Abstand eingehalten wird. Die GEW hat – bisher leider erfolglos – gefordert, dies auch auf Klassenarbeiten auszuweiten.“

(Forderungskatalog der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Baden-Württemberg)

Kolumne: Güter abwägen, nicht polarisieren

Axel Bernd Kunze, promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler, beschäftigt sich in dieser Woche in der aktuellen sozialethischen Kolumne in der „Tagespost“ mit der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum neuerlichen „Coronalockdown“: Güter abwägen, nicht polarisieren, in: Die Tagespost, 73. Jg., 5. November 2020, S. 28.

Axel Bernd Kunze in seiner Kolumne: „Eine affektgeleitete, stets den Ausnahmezustand beschwörende Politik, die ethische Maximalforderungen erhebt, sich aber der vergleichenden Beurteilung und rationalen Abwägung verweigert, verspielt auf Dauer an Kompetenz, Vertrauen und Überzeugungskraft.“ Es wäre seiner Meinung nach Zeit, sich wieder daran zu erinnern, was es nach der Katholischen Soziallehre für eien überzeugende, öffentliche Kontroversen befriedende Güterabwägung braucht: „die differenzierte Wahrnehmung kontroverser Standpunkte, die Unterscheidung zwischen gutem Willen und richtiger Tat sowie die Anwendung ethischer Vorzugsregeln auf konkrete Entscheidungen.“

Leserbrief: Zu reifer Urteilsbildung befähigen

Leserbriefe bleiben ein Refugium bürgerlicher Meinungsfreiheit. Heute hat es wieder einmal einer in die F.A.Z. vom 3. November geschafft – zum Leitartikel „Kampf für die freie Gesellschaft“ am 22. Oktober 2020, der den brutalen Terroranschlag gegen einen Lehrerkollegen in Frankreich kommentierte. Leider ging die gestrige Gedenkminute gerade in Baden-Württemberg, einem Anrainerstaat Frankreichs, mehr oder weniger unter.

Neuerscheinung: Bildungsgerecht – Überlegungen zur Gestaltung des Schulsystems vor dem Hintergrund bildungspolitischer Debatten um Sozialindizes und Vermeidung von Übergängen

„Der Beitrag des Erziehungswissenschaftlers Axel Bernd Kunze thematisiert aus gegebenem Anlass grundsätzliche Fragen der Bildungsgerechtigkeit vor dem Hintergrund von Überlegungen und Visionen zu einer sozialpolitisch motivierten Neuausrichtung des Schulsystems.“ (Lars Strotmann im Editorial zu „Bildung aktuell“, Heft 6/2020)

Axel Bernd Kunze: Bildungsgerecht. Überlegungen für ein Schulsystem, das dem Einzelnen gerecht wird, in: Bildung aktuell 71 (2020), H. 6/2020 (November), S. 6 – 8.

Schlaglicht: „Volkspädagogische Bevormundung“ oder kulturpolitische Daseinsvorsorge?

… „auslisten“ ist eine sehr euphemistische Umschreibung für das, worauf Josef Kraus in einer aktuellen Kolumne aufmerksam macht. Von Volks-„Pädagogik“ wird man auch nur mit Sarkasmus sprechen können. Denn Pädagogik sollte ja zum Selberdenken, zur Selbstbestimmung und zum freien Prüfen fremder Geltungsansprüche anleiten, nicht zur Zensur. Die kann es nicht allein von staatlicher Seite aus geben, sondern auch durch einflussreiche gesellschaftliche Kollektive. Es ist keine gute Entwicklung, welche der Börsenverein hier vorantreibt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie wir seinerzeit im sozialethischen Oberseminar über den Amazonboykott diskutiert haben (ja, damals konnte man über solche Themen noch diskutieren …) – ich hatte damals schon ein ungutes Gefühl, aber leider war ich in der Minderheit. Es ist Ausdruck eines schwindenden Freiheitsbewusstseins, wenn unliebsame Meinungen nicht mehr dem freien Diskurs ausgesetzt werden, sondern unter der Ladentheke verschwinden. So waren Zensurverbot, Meinungs- und Pressefreiheit des Grundgesetzes ursprünglich nicht gemeint gewesen. Sollte der Börsenverein diese Verbandspolitik weiter umsetzen, wären kulturpolitische Schutzmechanismen wie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher und die Buchpreisbindung nicht mehr gerechtfertigt. Diese Instrumente sind Ausdruck einer kulturpolitischen Daseinsvorsorge, der sich der Börsenverein offenbar nicht mehr verpflichtet sieht.

Neuerscheinung: Gottesdienstmodell für den zweiten Weihnachtsfeiertag

Der zweite Weihnachtsfeiertag ist dem Gedächtnis des heiligen Stephanus, des ersten Märtyrers, gewidmet. Das Heiligenfest ist ein guter und leider notwendiger Anlass, das christliche Martyrium theologisch wieder stärker ins Blickfeld zu rücken – ein kurzer Auszug aus dem Predigtvorschlag:

Gerade einmal ein Tag und eine Nacht – und die Weihnachtsidylle ist wie weggeblasen. Ein neues Kapitel bricht in den heutigen Lesungen für das junge Christentum an: Die Steinigung des Stephanus ist Auftakt für die Verfolgung und Zerstreuung der Jerusalemer Urgemeinde.

Weitere Verfolgungen werden folgen, bis in unsere Tage. Papst Johannes Paul II. schrieb vor der Jahrtausendwende: „In unserem Jahrhundert sind die Märtyrer zurückgekehrt, häufig unbekannt, gleichsam ‚unbekannte Soldaten‘ der großen Sache Gottes.“ Ein Ende ist nicht abzusehen. Das Christentum sei die am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft weltweit, urteilen Nichtregierungsorganisationen. Das Hilfswerk „Open Doors“ spricht von rund 160 Millionen verfolgten Christen; in 69 Ländern seien sie Bedrohungen oder Benachteiligungen ausgesetzt.

Axel Bernd Kunze: Anfrage an uns (Lesejahr B: Fest des heiligen Stephanus), in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 17 (2020), Heft 6, S. 1119 – 1134, hier: 1122 f.

Offener Brief: Ein Abonnent geht von Bord

… und wieder hat ein sog. Flaggschiff einen Abonnenten verloren. Professor Brenner, der schon früher in einem Offenen Brief seine Mitgliedschaft in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft gekündigt hat, hat nun auf dieselbe Weise sein Abonnement der FAZ beendet.

Einige der genannten Kommentare und Beiträge haben auch bei mir Unmut erzeugt. In der Hochzeit des „Stillstands“ hatte ich dann die NZZ im Probeabonnement. Die journalistische Qualität ist dort grundsätzlich (noch?) höher; allerdings reicht mir die Deutschlandberichterstattung auch bei der NZZ-Deutschlandausgabe dann am Ende doch nicht aus. So sehe ich momentan keine Alternative zur FAZ, wenn die journalistische Qualität dort auch bedenklich nachgelassen hat.

Der Offene Brief findet sich unter folgendem Link: https://www.tumult-magazine.net/post/peter-j-brenner-k%C3%BCndigung-der-faz