Deutschland befindet sich in einem zweiten coronabedingten Stillstand. Das öffentliche Leben ist in weiten Teilen erneut eingeschränkt oder gänzlich lahmgelegt. Allerdings ist es der erklärte politische Wille, dass der Betrieb in Schulen und Kinderntageseinrichtungen weitergehen soll. Doch hängt der Infektionsschutz und der Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten weit hinter den politischen Erklärungen hinterher. Die öffentlichen Arbeitgeber im Bildungsbereich werden ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber Lehrkräften nicht hinreichend gerecht.
Man kann sich schon fragen, warum erst in der zweiten Oktoberhälfte ein Lüftungskonzept für Schulen vorlag. Man kann schon fragen, warum nicht bereits im Sommer begonnen wurde, für Lehrkräfte FFP2-Masken zu bevorraten. Man kann schon fragen, warum man nicht schon früher Entlastungen, etwa bei beim Bürokratieaufwand im Prüfungsbetrieb, für dieses Schuljahr auf den Weg gebracht hat. All dies wäre schon im Frühsommer absehbar gewesen – und nicht erst jetzt, da ein neuerlicher Stillstand begonnen hat. Ganz wird man de Verdacht nicht los, dass eine zunehmend affektgeleitete Politik zu differenzierten, vorausschauenden und zielgenauen Maßnahmen wenig in der Lage ist. Es bleibt abzuwarten, ob wir unter diesen Umständen nicht doch bald einen neuerlichen Stillstand auch in den Schulen erleben werden.
Schon länger erheben Lehrerverbände Forderungen, die zeigen, wie es anders gehen könnte, wenn ein geregelter und sicherer Betrieb an den Schulen auch unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten werden soll. Stellvertrtend seien hier die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Baden-Württemberg vorgestellt (die Gendersprache wurde dem zitierten Original entnommen):
„Abstand in den Unterrichtsräumen ermöglichen – umstellen auf Wechselunterricht.
Das ist die vordringlichste und wirksamste Schutzmaßnahme. Das sieht auch die aktuelle Empfehlung des RKI für die Pandemiestufe 3 vor.
An den Schulen, spätestens ab Klasse 7 sollte der Unterricht mit halben Klassen, z.B. im tageweisen Wechsel in Präsenz stattfinden. Die andere Hälfte der Klasse erhält Aufgaben für den Zwischentag zu Hause. Das Lernen mit kleinen Gruppen ist deutlich effektiver, die Mehrarbeit für die Lehrkräfte begrenzt. Die Berufstätigkeit von Eltern ist bei älteren Schüler*innen nicht gefährdet.
Wo es die digitale Ausstattung erlaubt, sollte den Schulen ermöglicht werden, dass die halbe Klasse in Präsenz mit Abstand und die andere Hälfte zu Hause an den digitalen Geräten am Unterricht teilnimmt im tageweisen oder wöchentlichen Wechsel.
Auch an den Grundschulen sollte der Abstand eingehalten werden.
Das RKI schlägt auch für Grundschulen Wechselunterricht vor. Dabei sollte der familiäre Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Bis Weihnachten sollten für den Unterricht größere Räume genutzt werden, auch außerhalb der Schule (kommunale und kirchliche Gebäude).
Die Schulen müssen Freiraum erhalten, um die Stundentafel, z.B. bei Ganztagsangeboten, zu kürzen, auch an den Grundschulen und den SBBZ.
Mit der aktuellen Unterrichtsversorgung kann der reguläre Stundenplan an vielen Schulen nicht mehr aufrechterhalten werden.
Durch den Lehrkräftemangel ist es schwierig, an den SBBZ und in der Inklusion sinnvoll zu arbeiten. Um Überlastung und eine Erhöhung von Kontakten zu vermeiden, muss das Unterrichtsangebot gekürzt werden können, wenn nicht genug Lehrkräfte im Präsenzunterricht verfügbar sind.
Masken zur Verfügung stellen.
Auch den Lehrkräften an Grundschulen müssen Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden.
Lehrkräfte müssen auf Wunsch Schutzmasken erhalten. Das hat das KM abgelehnt.
Die Schulleitungen müssen entlastet werden.
Alle Schulleitungen sind einer erheblichen Mehrbelastung und enormen Druck der Eltern ausgesetzt. Grundschulen und SBBZ haben schon seit Schuljahresanfang einen großen Lehrkräftemangel. Jetzt jonglieren und organisieren sie die verbliebenen Lehrkräfte: Quarantäne, Erkrankung, Risikogruppe, schwanger. Vor allem an kleinen Schulen hängt das alles allein an der Schulleitung.
Die Schulen benötigen personelle Unterstützung, z.B. durch Lehramtsstudierende und Pädagogische Assistent*innen. Auch der Ausbau der Schulsozialarbeit ist wichtig.
Die Lernbrücken waren kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht und kein Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung. Schule ist mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen. Selbstverständlich müssen diese Kompetenzen gefördert werden. Bildung heißt aber auch ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.
Schulträger sollten CO2-Messgeräte anschaffen und den Einsatz geeigneter Raumluftfilter prüfen.
Die Vorgaben zum Lüften alle 20 Minuten – schaffen eine Situation in Unterrichtsräumen, in denen bei niedrigen Außentemperaturen konzentriertes Lernen nicht möglich ist.
Lehrkräfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.
Rechtliche Fragen rund um die Arbeit mit digitalen Geräten müssen geklärt werden.
Eltern und Großeltern sitzen offen und verborgen mit in den Videokonferenzen. Die digitale Ausstattung der Lehrkräfte und Schüler*innen ermöglicht keine stabilen Fernlernangebote im gleichen zeitlichen Umfang wie der Präsenzunterricht. Die Lehrkräfte brauchen sinnvolle Qualifizierungsangebote für ihre Arbeit mit digitalen Medien.
Weitere aktuelle Hinweise:
Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass es für Lehrkräfte und Schüler*innen im Tagesverlauf eine Pause von der Maskenpflicht gibt. Dafür wurde inzwischen die Maskenpflicht im Freien in den Pausen aufgehoben, wenn der Abstand eingehalten ist. Das ist gut reicht aber nicht aus. Lehrkräfte arbeiten mehr und sind durch die Masken belastet sie brauchen Pausen innerhalb der Arbeitszeit.
Das Kultusministerium hat mehrfach betont, dass Räume, die nicht angemessen gelüftet werden können, für Unterricht ungeeignet sind.
Das Land Baden-Württemberg übernimmt 95 Prozent der Kosten für Zusatzbusse. Zusatzbusse können eingesetzt werden, wenn in Bussen alle Sitzplätze besetzt sind. Verantwortlich ist der Schulträger.
Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass Stornokosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen im ersten Schulhalbjahr 2020/21 erstattet werden. Das KM hat eine wohlwollende Prüfung zugesagt.
Sitzungen der schulischen Gremien können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, sollen aber in Präsenz möglichst reduziert werden.
Bei Zwischen- und Abschlussprüfungen kann die Maskenpflicht entfallen, wenn der Abstand eingehalten wird. Die GEW hat bisher leider erfolglos – gefordert, dies auch auf Klassenarbeiten auszuweiten.“
(Forderungskatalog der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Baden-Württemberg)