Aktivitäten des Netzwerks Menschenrechtsbildung am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

 idw-Pressmitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte und der Gründung des Netzwerks Menschenrechtsbildung am 10. Dezember 2018

Am 10. Dezember 2018 findet weltweit der Human Rights Day 2018 statt. An diesem Tag jährt sich zum siebzigsten Mal die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, einem wichtigen Meilenstein im Menschenrechtschutz.

Aus diesem Anlass hat sich auf Initiative der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein bundesweites Netzwerk „Menschenrechtsbildung“ gebildet, das Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis miteinander vernetzt.

Das Netzwerk will sich für eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung engagieren. Denn Bildung ist ein Menschenrecht und der Schlüssel zu individueller und gesellschaftlicher Entwicklung. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ein erfülltes Leben zu führen. Bildung stärkt Demokratie und fördert Solidarität.

Erste Aktionen und Projekte, die fächerübergreifend an unterschiedlichen Standorten in Deutschland durchgeführt werden, sollen diese Ziele anlässlich des diesjährigen Menschenrechtsjubiläums ins öffentliche Bewusstsein heben. Dadurch wird die Menschenrechtsbildung gestärkt, um eine ethische Orientierungskompetenz für pädagogische Fachkräfte auszubilden, damit sie menschenrechtsorientiert wahrnehmen, beurteilen und handeln können.

Eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung für alle ist das Ziel der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die globale Nachhaltigkeitsagenda hat die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, dieses Ziel bis 2030 zu erreichen. Wie in dieser Agenda grundgelegt, teilen die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk die Ansicht, dass Bildung ein Menschenrecht und Menschenrechtsbildung eine mehrdimensionale Aufgabe im pädagogischen Feld ist.

„In der Demokratie kann man das Denken nicht delegieren und den Experten, Performern oder Demagogen überlassen“, so Aleida und Jan Assmann in ihrer Dankesrede zum Friedenspreis des deutschen Buchhandels 2018. Obwohl es nicht geschlechtergerecht formuliert ist, verweist dieses Zitat darauf, dass demokratie- und solidaritätsförderliches Denken gelernt werden kann und muss.

Dass Lernprozesse demokratisch, menschenrechtsbasiert und kritisch‐reflexiv stattfinden, ist Konsens im Netzwerk Menschenrechtsbildung, das sich derzeit im Gründungsprozess befindet.

„Wahr ist, was uns verbindet!“ ‐ dieser Satz des Philosophen Karl Jaspers bildet die Überschrift der Dankesrede von Aleida und Jan Assmann. Er verbindet auch die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk, die fächerübergreifend und an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland im Kontext des Menschenrechtstages zum 10. Dezember 2018 unter anderem die folgenden Aktivitäten durchführen werden:

PD Dr. Sven Sauter (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Stand up for Human Rights ‐ Projekttag & Campusaktion von Studierenden im Kurs „Bildung, Behinderung, Barrieren: Menschenrechte verstehen und anwenden“

Prof. Dr. Simone Danz (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

„Die Balanced Scorecard als strategisches Instrument zur Umsetzung der Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Institutionen der Sozialen Arbeit“ – Planspiel mit Studierenden im Rahmen des Seminars „Socialmanagement – Strategic Management“ im Bachelor-Doppelabschlussprogramm „International Social Work (B.A.)“ mit der Newman University, Birmingham

PD Dr. Axel Bernd Kunze (Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt; Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), 30.11.2018:

Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ in der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt.

Prof. Dr. Katja Neuhoff (Hochschule Düsseldorf), 05.12.2018:

Vortrag zur Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit von Prof. em. Dr. Klaus Riekenbrauk.

Prof. Dr. Matthias Bahr (Universität Koblenz Landau), 11.12.2018:

Vortrags- und Gesprächsabend mit Ernst Grube: 70 Jahre und so weiter?

Jun.Prof. Dr. Kathrin Müller (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Seminar: „Partizipative Forschung. Teilhabe an Forschung als Empowerment-Strategie für mehr Teilhabe in der Gesellschaft.“

Prof. Dr. Renate Horak (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 10.12.2018:

Wissen um Kinderrechte. Studierende des Studiengangs ‚Frühkindliche Bildung und Erziehung‘ (B.A.) setzen Impulse in ihren sozialen Netzwerken.

Neuerscheinung zum Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: Kindheit – Veränderung und Unveränderliches

2019 wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dreißig Jahre alt. Aus diesem Anlass trägt die neue Ausgabe 2018/19 der Reihe „Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft“ den Titel

KINDHEIT – Veränderung und Unveränderliches.

Axel Bernd Kunze fragt in seinem Beitrag, welche Konsequenzen sich aus den Kinderrechten für die Didaktik der Elementarbildung und die Erzieherausbildung ergeben:

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention – im Rahmen der Staatenberichte – zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein […]

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die in der Familie vor allem mit Internet oder Fernsehen aufwachsen; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in der Familie keine Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen …

Auszug aus: Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird 30 Jahre alt, in: Antje Helmond, Axel Bernd Kunze, Magdalene Simpfendörfer-Autenrieht (Red.): Kindheit – Veränderung und Unveränderliches (Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft; 2018/19), o. O. (Weinstadt) 2018, S. 42 – 47.

Bamberger Wanderausstellung: Wölfel, Aron, Stauffenberg – Formen des Widerstandes

Der jüdische Justizreferendar, Sozialdemokrat und Verbindungsstudent Willy Aron wurde als erstes Opfer aus Bamberg im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau ermordet. Die nach ihm benannte Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat es sich zum einen zum Ziel gesetzt, das Andenken an den Bamberger Widerstand lebendig zu erhalten; zum anderen will die Gesellschaft durch ihre Bildungsarbeit zum Einsatz für Freiheit, Recht und Demokratie heute ermutigen.

Hierzu hat der Verein eine vierzehnteilige Wanderausstellung konzipiert. Die Bildtafeln beleuchten einerseits den ideologischen Hintergrund des Nationalsozialismus sowie die Rolle von Militär, Justiz und Religion im NS-Staat, andererseits das Leben und Wirken drei zentraler Bamberger Widerstandskämpfer, deren Vermächtnis auch ein gemeinsames Denkmal im Bamberger Harmoniegarten würdigt. Der schon genannte Willy Aron steht exemplarisch für den Widerstand der Arbeiterbewegung, der Rechtsanwalt Hans Wölfel für den christlich motivierten Widerstand und Claus Schenk Graf von Stauffenberg, einer der Hauptakteure des Hitlerattentats vom 20. Juli 1944, für den militärisch-konservativen Widerstand. Am Ende der Ausstellung wird gezeigt, wie die Bamberger Akteure innerhalb der verschiedenen Gruppen und Kreise des deutschen Widerstandes vernetzt waren.

Die Ausstellung wurde konzipiert durch die Bamberger Historiker Daniel Dorsch und Andreas Ullmann, die Dramaturgin am städtischen E.T.A.-Hoffmann-Theater, Anja Simon, sowie die Bamberger Pädagogen Erhard Schraudolph und Mechthildisch Bocksch, letztere wurde nicht zuletzt durch ihre Studie über Hans Wölfel bekannt. Die Wanderausstellung kann von Bildungseinrichtungen, Pfarreien, Kommunen, Museen, Verbänden, Behörden oder Betrieben beim Katholischen Erwachsenenbildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V. (Kontakt: Herr Kainzbauer-Wütig, erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de) oder beim Vorstand der Willy-Aron-Gesellschaft kostenlos ausgeliehen werden. Die Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt Bamberg e. V. (Kontakt: kath.bildung-ba@t-online.de) und die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg  e. V. (Kontakt: vorstand@willy-aron-geellschaft.de)  vermitteln auch gern Führungen durch die Ausstellung.

Getragen wird das Ausstellungsprojekt, das u. a. durch die Oberfrankenstiftung gefördert wird, neben der Willy-Aron-Gesellschaft durch das Bamberger E.T.A.-Hoffmann-Theater, die Initiative Widerstands-DokuZentrum, die Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt und im Landkreis Bamberg e. V., den Förderkreis zur Pflege des Erinnerns an Hans Wölfel e. V., die Projektabteilung im Erzbistum Bamberg sowie die Bamberger SPD.

Der Ausstellungskatalog ist nun in zweiter, korrigierter, überarbeiteter und erweiterter Auflage innerhalb der Reihe „Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.“ erschienen (online abrufbar unter: http://www.willy-aron-gesellschaft.de/Dokumentationen.html#menu1-12):

Daniel Manthey, Mechthildisch Bocksch. Andreas Ullmann (Hgg.); Mechthildis Bocksch, Axel Bernd Kunze (Red.): „Wölfel, Aron, Stauffenberg – Formen des Widerstandes“ Ausstellungseröffnung am 7. Februar 2014 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 1/2018), o. O. (Bamberg) ²2018, 63 Seiten.

Petition: Deutschland soll UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen

Nachdem Österreich angekündigt hat, den UN-Migrationspakt nicht zu unterzeichnen, ist auch in Deutschland eine heftige Diskussion darüber ausgebrochen.  Neben dem Pakt selbst wird von den Gegnern dieses UN-Papiers auch die Art und Weise kritisiert, wie die Bundesregierung eine Teilnahme Deutschlands an diesem Pakt ohne größere öffentliche oder parlamentarische Debatte durchsetzen will. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb in einem Kommentar hierzu: „Die Diskussion um den Migrationspakt entlarvte einmal mehr die intellektuelle Bequemlichkeit im Deutschen Bundestag. Viele Parlamentarier glauben, mit einem Anti-AfD-Reflex seien sie für solche Debatten hinreichend gerüstet. Sie täuschen sich.“ Auch ein „Schlaglicht“ in diesem Weblog beschäftigte sich vor einigen Tagen mit den zu erwartenden Folgen des UN-Migrationspaktes. Aus diesem Instrument eines „soft law“ würde über kurz oder lang „hartes Recht“ werden, auch wenn die Befürworter immer wieder beteuern, der Pakt sei in keiner Weise rechtsverbindlich.

Die Diskussion zeigt Wirkung. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun doch beschlossen, eine von 55 Unterschriftensammlungen als Petition zu listen. Notwendig ist ein Quorum von 50.000 Unterschriften. Die Onlinepetition findet sich unter folgendem Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

 

 

Schlaglicht: „Soft law“ bleibt „law“ – Gedanken zum UN-Migrationspakt

Deutschland streitet um den UN-Migrationspakt („Global Compact for Migration“) – nicht ganz: Die öffentliche Meinung ist gespalten. Die politischen Entscheidungsträger versuchen, eine öffentliche Debatte so gut es geht zu verhindern. Der Pakt sei gar nicht rechtsverbindlich, eine parlamentarische Beschlussfassung daher auch gar nicht notwendig, werden Bedenken heruntergespielt. Die Regierungsparteien bedienen sich dabei der üblichen Etikettierungen („Rechtspopulisten“) oder der Beschimpfung („Verschwörungstheoretiker-Verein“, „Antisemiten“) des politischen Gegners. Populismus gibt es nicht allein rechts von der Mitte, sondern in allen politischen Richtungen – die Migrationskrise hat dafür seit 2015 eine Menge Beispiele geliefert.

Wenn ein Pakt nicht rechtsverbindlich ist und angeblich nichts ändert, braucht man ihn auch nicht zu unterschreiben … – ist schon mal eine erste, sehr naheliegende Vermutung. Bei genauerem Hinsehen sieht man: Es handelt sich hier um „soft law“, wie es in der internationalen Politik inzwischen äußerst beliebt ist. Die Erfahrung zeigt, dass aus diesem „soft law“ über kurz oder lang durch die damit verbundenen Monitoringsysteme, über Gewohnheitsrecht und durch politischen Druck, u. a. von NIchtregierungsorganisationen, dann doch „hartes Recht“ wird. Dies sind keine Verschwörungstheorien, hierfür gibt es diverse Beispiele, auch aus der bildungsethischen Diskussion (etwa die Debatte um Inklusion). „Soft law“ bleibt eben doch „law“. Juristen, die es in der Politik zuhauf gibt, sollten das wissen. Dies ausschließlich als „Verschwörungstheorie“ abzutun, grenzt schon an gezielte Wählertäuschung. Die Initiatoren und Befürworter des Pakts wollen die Koordinaten staatlicher Souveränität verschieben – und dies durch Umgehung des Souveräns, des Volkes. Daher wird die Öffentlichkeit nicht richtig informiert, deshalb findet kein öffentlicher Diskurs statt und deshalb werden Petitionen auf die lange Bank geschoben. Nebenbei: Wenn Abgeordnete versuchen, die Schuld nun auf das Auswärtige Amt abzuschieben, mag dies nicht ganz falsch sein. Aber was macht eigentlich das Parlament? Die Legislative hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Wenn der parteipolitische Diskurs nicht so borniert geführt würde, könnte man zumindest in diesem Punkt Schnittpunkte zwischen der AfD und den übrigen Parteien erkennen.

Der Pakt erklärt explizit Migration zu einem Erfolgsmodell, wenn es diese als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ bezeichnet – damit wird die internationale Migration durch falsche Signale weiter angefacht. Was es braucht, sind deutliche Zeichen gegen Migration sowie die damit verbundene Organisierte Kriminalität, nicht zuletzt das Schlepperunwesen. Dann hätten wir immer noch genug damit zu tun, die weiterhin vorhandene Migration aus unabweisbar humanitären Gründen zu regeln.

Mag sein, dass viele Staaten den Pakt unterstützen. Viele tun es aber auch nicht, etwa Ungarn, Israel, Österreich, Tschechien, Bulgarien, Estland oder die USA … Dafür gibt es gute Gründe. Nicht allein die staatliche Souveränität wird durch den Pakt über kurz oder lang eingeschränkt, sondern auch die demokratische Mitbestimmung des Souveräns verletzt. Wir verlagern Entscheidungen in internationale Organisationen, machen das über weiche Steuerungsinstrumente und am Ende will es niemand gewesen sein. Colin Crouch ist nur einer, der dies in seinem Suhrkampbändchen zur Postdemokratie beschrieben hat. Schleichend und ohne demokratische Legitimation werden die verfassungsmäßigen Grundlagen des Staatswesens verändert. Die politische Elite hat sich schon weit vom Nationalstaatsgedanken verabschiedet, scheut aber die offene, faire und mitbestimmungsoffene Debatte darüber.

Nun wird man immer mit politischen Entscheidungen leben müssen, die einem nicht gefallen. Der demokratische Konsens, mit Mehrheitsabstimmungen zu leben und diese mitzutragen, wird aber beschädigt, wo die politischen Entscheidungsträger nicht mehr bereit sind zu argumentieren. Der Pakt liege im nationalen Interesse, behauptet die Bundesregierung. Allein: Die Begründung bleibt sie bis heute schuldig.

Schlaglicht: Wertschätzung für Dialog wird zum Nichtdialog – Ansichten zur innerkirchlichen Lage

Unser Land ist gespalten. Hierzu ließe sich politisch vieles sagen, dazu ist hier nicht der Ort. Die Verwerfungen, welche die zu Ende gehende Kanzlerschaft hinterlassen hat, werden uns noch lange beschäftigen. Welche Kraft im Land wäre in der Lage, in dieser Situation so etwas wie eine gesellschaftliche Moderatorenrolle zu übernehmen? Auch die Kirche fällt aus. Sozialethisch hat sich die Kirche selbst zur Partei gemacht, die politische Kraft des Glaubens mit Parteipolitik verwechselt und kräftig an der gesellschaftlichen Spaltung mitgewirkt – bis heute. Mittlerweile steht die Kirche oft genug nur noch für eine gesinnungsethische Schrumpfform des Christentums. Ich bin fast geneigt, von einer Art „Dialog- und Vielfaltskult“ zu sprechen, dem die Kirche frönt. Vergessen ist die große Tradition katholischer Staatslehre. Stattdessen beteiligen sich die Kirchenleitungen im Land auf unverantwortliche Weise daran, den Staat zu schwächen, wo es nur geht. Nicht zuletzt in der Migrationskrise hat sich die Kirche auf beschämende Weise illoyal gegenüber dem eigenen Volk verhalten. Dem unnachahmlichen Wort des Neuen Testaments „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ entspricht dies nicht. Die Botschaft des Evangeliums ist politisch relevant, aber nicht parteipolitisch. Aus dem Evangelium lässt sich kein umfassendes politisches Gesetz ableiten. So wie das Wort einer Vergötzung des Staates wehrt, mahnt es umgekehrt die Kirche vor allzu viel Selbstgewissheit in vorletzten Fragen. Politik aus gläubiger Verantwortung gewinnt erst im politischen Diskurs Kontur. Und so können Christen auch zu ganz unterschiedlichen konkreten Antworten bei politischen Streitfragen finden, im demokratischen Spektrum links wie rechts der Mitte. Dies gilt es innerhalb der gläubigen Gemeinde auszuhalten. Einem Redakteur der Hildesheimer Kirchenzeitung scheint das nicht zu gelingen, wenn man sein Editorial in der Ausgabe vom 21. Oktober 2018 liest. Nun mag jeder eine Partei „widerlich“ finden oder nicht. Doch ist gerade von einem Journalisten zu erwarten, dass er die Bereitschaft aufbringt, das Selbstverständnis der anderen politischen Seite zunächst überhaupt erst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen. Und dann wird er feststellen, dass diese Partei ihre Anhänger und Wähler auch unter den eigenen Kirchenmitgliedern findet. Politisch andersdenkende Mitchristen werden ausgrenzt und auf moralisierende Weise abqualifiziert. Dabei könnte gerade hier die Gelegenheit bestehen, mit dem Andersdenkenden ins Gespräch zu kommen – denn genau das fordert das Editorial in seinem zweiten Teil. Stattdessen verdoppeln wir die gesellschaftliche Spaltung auch noch innerkirchlich. Es gibt so etwas wie eine unbewusste Milieubindung, die unsere Sprache (auch in meinem Beruf bin ich davor nicht gefeit) eintönig, austauschbar und einseitig werden lässt. Wir reden von Dialog, Vielfalt und Toleranz – und finden selbst doch nicht die Kraft, dies innerkirchlich zu leben.

100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – und was heute daraus gemacht wird …

Die Kanzlerin beklagt anlässlich einer Veranstaltung zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts einen „geschrumpften Frauenanteil im Bundestag“ (F.A.Z., 13.11.2018, S. 1). Und Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sekundiert sofort und fordert eine Quotierung im Wahlrecht. Prominente Verfechterin dieses Vorstoßes, der die Demokratie auf den Kopf stellt, war früher schon Justizministerin Katarina Barley. Was soll die Forderung sagen? … dass männliche Abgeordnete künftig vornehmlich die Interessen der Männer im Land vertreten!? Abgeordnete, ob männlich oder weiblich, werden gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Interessen oder Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages von einem Computerprogramm nach den Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Die notwendige Forderung vor hundert Jahren steigert sich heute zu einem Extremismus der Mitte. Beteiligung, die von oben gesteuert wird, verkommt zur Pseudobeteiligung. Quoten sind grundsätzlich freiheitsfeindlich und passen nicht zu den Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft.  Im Wahlrecht sind sie erst recht eine gefährliche Schnapsidee. Wer zu viel Schnaps trinkt, sollte aufhören, bevor die Sinne vollkommen vernebelt sind – bei Schnapsideen gilt diese Bremse oft nicht. Denn wer Quoten für Kandidatenlisten fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen und sollte politischen Nachhilfeunterricht nehmen.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2018: Neues Netzwerk verbindet Angebote aus der Menschenrechtsbildung miteinander

Anlässlich des Human Rights Day 2018, also zum siebzigsten Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat sich auf Initiative von Privatdozent Dr. Sven Sauter, Sonderpädagoge an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, ein bundesweites Netzwerk Menschenrechtsbildung gegründet. Das Netzwerk verbindet Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis, die ihre fächerübergreifenden Forschungsprojekte und Lehrveranstaltungen künftig koordinieren wollen. An verschiedenen Standorten in Deutschland durchgeführte Veranstaltungen sollen die Bedeutung der Menschenrechte für  Demokratie und Teilhabe an einer Gesellschaft ohne Diskriminierung wachhalten und stärken. Erste Veranstaltungen führten die Netzwerkpartner Anfang Dezember im Umfeld des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10.12.2018 durch.

Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt) ist mit folgendne Angeboten vertreten:

  • Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ im Rahmen einer Fortbildung zur Nachqualifizierung Pädagogischer Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Ziff. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt;
  • Themenheft 2018/19 „Kindheit – Veränderungen und Unveränderliches“ in der Reihe „Gruß der Großheppacher Schwesternschaft“ (= Kind und Schwester; Nr. 126) mit einem Beitrag von PD Dr. Axel Bernd Kunze zum Thema „30 Jahre Kinderrechte“ – Überlegungen zum dreißigjährigen Jubiläum der Kinderrechte, zur Elementarbildung als Menschenrechtsprofession und zu Konsequenzen für die Didaktik der Erzieherausbildung (Heft erscheint Ende November/Anfang Dezember 2018);
  • Themenheft „Eine Frage der Haltung … Pädagogische Menschenbilder“ der schulpädagogischen Fachzeitschrift „Engagement“, verantwortlich für den Thementeil: PD Dr. Axel Bernd Kunze (Heft erscheint Anfang Dezember 2018 im Münsteraner Verlag Aschendorff).

Rezension: Potential und Versuchung

Das neue Themenheft der Zeitschrift CONCILIUM widmet sich dem Thema „Weisheit der Völker. Theologie des Volkes“, herausgegeben von Carlos Mendoza-Alvarez und Po Ho Huang.

Am Ende des Heftes bespricht Axel Bernd Kunze zwei Titel zum Thema:

Walter Lesch (Hg.): Christentum und Populismus. Klare Fronten?, Freiburg i. Brsg.: Herder 2017, 228 S.

Birgit Weiler: Gut leben – Tajimat Pujút. Prophetische Kritik aus Amazonien im Zeitalter der Globalisierung (Theologie interkulturell; 27), Ostfildern: Matthias Grünewald 2017, 215 S.

Axel Bernd Kunze (Rez.): Potenzial und Versuchung, in: Concilium 54 (2018), H. 3, S. 348 – 352.

Rezension: Günter W. Zwanzig bespricht „Bildung in der Demokratie“

Kunze, Axel Bernd: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind, Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 2018 (= Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; Band 16).

Kunze, Axel Bernd: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München: AVM Akademische Verlagsgesellschaft München 2013 (= AVM.edition).

Anliegen des Verfassers ist es, Bildung und Erziehung in einem demokratischen Gemeinwesen so zu verankern, dass sie sich voll entfalten können. Insoweit stellt das vorliegende Buch eine beträchtliche Erweiterung der Ideen dar, wie sie im früheren Werk des Autors, „Befähigung zur Freiheit“, niedergelegt wurden. Kunze bezeichnet „Bildung“ als „das Vermögen des Einzelnen, ein reflexives Verhältnis zu sich selbst, zu anderen und zu seiner Umwelt einzunehmen. Bildung ist das Vermögen des Menschen, sich selbst als Urheber eigener Bildungsprozesse zu erfahren und eigene Geltungsansprüche zu erheben (…) Wer sich bildet, soll sein Leben aktiv gestalten, sich nicht einfach nur treiben lassen oder äußeren Erwartungen oder Zwängen entsprechen. Das gelingt nur, wenn Bildung mehr sein will als Wissensvermittlung, wenn sie den Einzelnen als sittliches und religiöses Subjekt ernst nimmt.“

Der Verfasser stellt die Anwendbarkeit seiner Vorstellungen gleichsam auf den Prüfstand, indem er die „Demokratie als Thema der Pädagogik“ aufzeigt und in Kontext mit der Entwicklung der parlamentarischen Demokratie bringt. Ihm ist wichtig, dass „Bildungsangebote dem Einzelnen Alternativen eröffnen und die Möglichkeit für Abweichungen offenhalten.“ Es geht um die „Fähigkeit zur eigenen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems  einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.“

Besonders interessant sind seine Ausführungen zu den beiden Prüfsteinen „Elternrecht“ und „Inklusion“. Er geht sehr behutsam und differenziert mit der Thematik um. Inklusion sollte gut gemachte  Integration sein. Freiheit bleibe nur in maßvollen Systemen erhalten.

Dr. Günter W. Zwanzig, Regierungsdirektor a. D., Oberbürgermeister a. D., Bezirksrat ehem.