Die Kanzlerin beklagt anlässlich einer Veranstaltung zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts einen „geschrumpften Frauenanteil im Bundestag“ (F.A.Z., 13.11.2018, S. 1). Und Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sekundiert sofort und fordert eine Quotierung im Wahlrecht. Prominente Verfechterin dieses Vorstoßes, der die Demokratie auf den Kopf stellt, war früher schon Justizministerin Katarina Barley. Was soll die Forderung sagen? … dass männliche Abgeordnete künftig vornehmlich die Interessen der Männer im Land vertreten!? Abgeordnete, ob männlich oder weiblich, werden gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Interessen oder Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages von einem Computerprogramm nach den Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Die notwendige Forderung vor hundert Jahren steigert sich heute zu einem Extremismus der Mitte. Beteiligung, die von oben gesteuert wird, verkommt zur Pseudobeteiligung. Quoten sind grundsätzlich freiheitsfeindlich und passen nicht zu den Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft. Im Wahlrecht sind sie erst recht eine gefährliche Schnapsidee. Wer zu viel Schnaps trinkt, sollte aufhören, bevor die Sinne vollkommen vernebelt sind – bei Schnapsideen gilt diese Bremse oft nicht. Denn wer Quoten für Kandidatenlisten fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen und sollte politischen Nachhilfeunterricht nehmen.