Buchtipp: Vom Denken entwöhnt

Es sind deutliche Worte: VOM DENKEN ENTWÖHNT. Eigentlich leben wir im besten Deutschland, das es je gab – so hört man immer wieder. Oder wie es eine Partei im vergangenen Bundestagswahlkampf glauben machen wollte: In einem Land, in dem wir alle gut und gerne leben. Und dann das: DER DEUTSCHE UNTERTAN ist zurück. Josef Kraus, Bestsellerautor und ehemaliger, langjähriger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, findet deutliche Worte in seinem neuesten Buch: „Ich mache mir Sorgen um die Zukunft unseres Landes.“ Erstens wegen der zu beobachtenden Deindustrialisierung, zweitens wegen des stickigen Klimas der öffentlichen Diskurse, drittens wegen des schleichenden Verfalls der Demokratie. Das Gegenmittel? Bildung, Bildung, Bildung – aber in erneuerter Form: mit Anstrengung und ohne falsche „Kuschelpädagogik“, mit schulischer Vielfalt und ohne einen ideologischen Einheitsbrei, mit Lehrplänen und ohne (kompetenzorientierte) Leerpläne. Das Buch ist lesenswert und im besten Sinne „frag-würdig“, da es die richtigen Fragen stellt. Und welche Hoffnung hat sein Autor selber? Josef Kraus: „Darauf setze ich. Auf dass sich der Souverän seine Rechte zurückholt. Und ich setze darauf, dass sich der deutsche Michel auf seinen Namenspatron, den Erzengel Michael, den Drachenbezwinger, besinnt. Auf dass ich mich wieder als deutscher und europäischer Patriot fühlen kann.“

Josef Kraus: Der deutsche Untertan. Vom Denken entwöhnt, München: LMV 2021, 351 Seiten.

Debatte über Löschungen auf Internetplattformen – nur ein Beispiel aus Mönchengladbach

In den Medien wird aktuell über eine zunehmende Zahl von Löschungen auf Internetplattformen und in sozialen Medien diskutiert. Dies ist kein gutes Zeichen für die Meinungs-, Zensur- und Pressefreiheit im Land. Hier nur ein Beispiel: Eine Petition der Jungen Union Mönchengladbach wurde von einer Petitionsplattform entfernt. Nähere Einzelheiten sind der Pressemitteilung der Parteijugend zu entnehmen:

JU Mönchengladbach übt scharfe Kritik am Vorgehen des lokalen Ablegers der Partei „DIE PARTEI“ und der openPetition gGmbH und nimmt Stellung zur geplanten Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße

Mit großer Irritation und tiefer Sorge um unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte hat die JU Mönchengladbach die Androhung der Sperrung ihrer Petition gegen die Einsetzung einer Historikerkommission zur Straßenumbenennung durch die openPetition gGmbH zur Kenntnis genommen. Nachdem diese zunächst am 27.04. die Satzungsmäßigkeit der Petition ausdrücklich bestätigt hatte, meldete sich am 10.06. Redakteur S. und forderte die JU Mönchengladbach zu inhaltlich fadenscheinigen Änderungen am Petitionstext auf. Diese bezogen sich im Wesentlichen auf die Beteiligung der CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach am Grundsatzbeschluss des Kulturausschusses zu dieser Thematik vom 01.12. letzten Jahres und die mit den Umbenennungen einhergehenden Kosten. Dabei wurde seitens S. in Abrede gestellt, dass solche überhaupt notwendigerweise anfallen würden, was mit Blick auf die gewünschte Expertise der Kommission und das Beispiel der Stadt Düsseldorf natürlich als realitätsfern anzusehen ist. Nachdem die Petition dann seitens der openPetition gGmbH pausiert wurde, bekannte sich der lokale Ableger der Partei „DIE PARTEI“ öffentlich zur Denunziation der JU und dem damit einhergehenden Angriff auf die Meinungsfreiheit. Der Vorsitzende der PARTEI-Ratsgruppe ließ es sich in diesem Zusammenhang nicht nehmen, die JU öffentlich als „Trottelverein“ zu diskreditieren, nachdem er am 28.04. bereits einen Beitrag geliked hatte, der die JU mit der Hitlerjugend gleichsetzte.

„Obwohl schon länger zu beobachten ist, dass die vermeintliche Satirepartei DIE PARTEI in Mönchengladbach mit diesem Image zwar ihre Stimmen einsammelt, dann im Gegensatz zu ihren Europaparlamentariern aber eine linksidentitäre Realpolitik im Stadtrat vorantreibt, handelt es sich hierbei um eine neue Qualität. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird von uns als JU Mönchengladbach als unfassbar hohes Gut angesehen und dergestalt gelebt, dass wir auch mal eine Meinung haben und artikulieren, die konträr zu unserer Mutterpartei steht. Es mag sein, dass DIE PARTEI intern derart autokratisch strukturiert ist, dass dies für ihre Funktionäre nicht vorstellbar ist, das ist dann aber ihr eigenes Problem. Dass die Schmutzkübel-Pressemitteilung der PARTEI zunächst lediglich von zwei einschlägig bekannten politischen Blogs aufgegriffen und wortwörtlich wiedergegeben wurde, die aufgrund ihrer fehlenden Zustimmung zum Kodex des deutschen Presserates allerdings nicht als journalistisch arbeitende Medien zu qualifizieren sind, rundet das Bild in unseren Augen perfekt ab. Inzwischen hat mit Radio 90.1 zwar auch ein seriös arbeitender Sender dazu berichtet, das Thema dabei aber deutlich sachlicher aufbereitet.“ führt der JU-Kreisvorsitzende Simon Schmitz aus.

Mit Blick auf die nebulös angedeuteten, angeblichen inhaltlichen Fehler der Homepage http://www.meine-strasse-bleibt.de weist die JU Mönchengladbach jede Kritik in aller gebotenen Schärfe zurück. „Wenngleich die Seite nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit hat und auch nie so kommuniziert wurde, sind die dortigen Texte sauber recherchiert und alle Fakten zu den historischen Persönlichkeiten anhand seröser Quellen nachprüfbar. Dies wurde uns unter anderem auch durch den ehemaligen Leiter des Stadtarchives Dr. Wolfgang Löhr bestätigt, mit dem wir uns dazu ausführlich ausgetauscht haben.“ erläutert JU-Kreisvorstandsmitglied Lukas Joeckel.

Hierzu lässt sich Herr Dr. Löhr wie folgt zitieren: „Straßennamen sind seit einigen Jahren wieder in die öffentliche Wahrnehmung getreten und bilden einen Bestandteil der Geschichtspolitik. Die Vergangenheit wirft lange Schatten (Aleida Assmann). Das hat Debatten ausgelöst, die oft genug nicht frei von Vorurteilen sind und auch in eine ,Cancel Culture‘ münden können. Auch in Mönchengladbach wird zurzeit eine Diskussion über Straßennamen geführt. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob gewisse Persönlichkeiten es verdienen, dass nach ihnen eine Straße heißt.

Sieht man einmal von denen ab, die nach dem Zweiten Weltkrieg leicht zu ,entlarven‘ waren, gibt es andere Persönlichkeiten, über die man streiten kann. Die Vorwürfe, die ihnen gemacht werden, sind oft genug von eigenen Überzeugungen geprägt. Neutralität oder Objektivität bleibt dabei eher ein frommer Wunsch. Eins ist sicher: Wenn man will, findet man nur in wenigen Fällen keinen schwarzen Flecken auf der weißen Weste.“

Hinsichtlich der Umbenennung der besonders umstrittenen Lettow-Vorbeck-Straße, die nun in der Ratssitzung am 30.06. erfolgen soll, ist die JU irritiert über die Aussage des Oberbürgermeisters, die Mehrheit der Anwohner stünde nun hinter der Umbenennung. „Unsere Petition wurde von einer nicht unerheblichen Anzahl von Anwohnern unterzeichnet, die nun zumindest in Teilen scheinbar sehr schnell ihre Meinung geändert haben müssen, anders ist dies nicht zu erklären. Das verwundert natürlich sehr, zumal die reine Faktenlage bezüglich der Person Paul-Emil von Lettow-Vorbeck sich durch die Anerkenntnis des Völkermordes an den Herero und Nama im heutigen Namibia durch den deutschen Bundestag nicht verändert hat. Gerade weil sich aber nun endlich eine Erinnerungskultur an dieses schlimme Verbrechen etablieren muss, wäre Aufklärung statt damnatio memoriae auf Kosten der Allgemeinheit hier der richtige Weg, besteht doch aktuell schon faktisch kein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür. Dabei wirft auch das Verhalten anderer handelnder Akteure einige Fragen auf. So war der FDP 2019 beispielsweise noch entschieden gegen die Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße, während SPD-Ratsherr Reinhold Schiffers schon damals freimütig zu Protokoll gab, dass er aus ideologischen Gründen nicht bereit sei einen Bürgerwillen bzw. eine demokratische Mehrheit zu akzeptieren. Abschließend stellt sich natürlich auch die Frage, warum dieses Thema nicht schon während der Zeit der ersten Ampel-Mehrheit ab 2009 angegangen wurde, wenn es doch angeblich so wichtig für unsere Stadt ist.“ so Simon Schmitz.

Leider war es aufgrund des Umfangs des Sachverhaltes nicht möglich, diesen durch die vorstehenden Ausführungen vollumfänglich darzustellen. Daher wird die JU Mönchengladbach der interessierten Öffentlichkeit hierzu zeitnah ein detailliertes Dossier zur Verfügung stellen, in welchem die Thematik strukturiert aufgearbeitet wird.

Schlaglicht: Freiheitsgedanken

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erleben. Grund genug, sich einmal mehr Gedanken über die Freiheit zu machen.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken. Zugleich ist der Staat aber auch zur Freiheitsvorsorge aufgerufen. Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände oder Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, Denk- und Sprachverboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch um das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden, wie der Dokumentationsteil dieser Personennachrichten deutlich werden lässt. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), bleibt gesellschaftlich wichtig – auch und gerade post coronam und ganz sicher auch in der neuen Legislaturperiode.

Schlaglicht: Kulturkampf um Gendersprache – wäre der Verzicht auf Regeln ein Ausweg?

Die Gendersprache hat einen Kulturkampf ausgelöst, sie spaltet das Land. Und so wird vorgeschlagen, jeder solle doch so schreiben, wie er will. Ein möglicher Ausgang aus der Arena des Kulturkampfes!?  Leider erlebe ich im Umgang mit Gendersprache wenig Freiheit, aber viel Gängelung. In meinen Disziplinen wird es immer schwerer, Publikationsorte zu finden, die hier nicht gängeln – da besteht gerade keine Freiheit, dass jeder schreiben kann, wie es seiner Intention entspricht, von einem moralisierenden Rechtfertiungszwang einmal abgesehen. Mittlerweile erlebe ich immer häufiger folgende Argumentationsfigur: Wer Vorbehalte gegen Gendersprache äußert, erscheint als ein Feind der Freiheit, da er andere gängeln wolle; die realen politischen Zwänge, die von der Gegenseite aufgebaut werden, fallen unter den Tisch. Und noch eine Argumentationsfigur ist zu hören: Verzichten wir doch auf Regeln – dann braucht es auch keine Auseinandersetzung um das Gendern mehr zu geben.

Doch besteht ein Unterschied zwischen Freiheit und Anarchie. Nur zwei Anmerkungen: Der beständige Zwang, Freiheitsräume neu verhandeln zu müssen, schafft kein Mehr an Freiheit. Dies gilt auch für den Gesprach unserer (Verkehrs-)Sprache im öffentlichen Raum. Wer wissenschaftlich oder journalistisch arbeitet, muss eine robuste Wissenschafts- und Publikationsfreiheit genießen. Diese zählen zu den zentralen Grundfreiheiten und sind individuelle Grundrechte. Universitäten, zumal staatliche, oder öffentlich-rechtliche Medien haben aber keinen Auftrag zur Gesellschaftsreform im Sinne einer politisch einseitigen, vielleicht sogar ideologischen Umsteuerung der Gesellschaft. Ein solcher Auftrag untergräbt den Charakter des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates, der auf verlässliche Institutionen, nicht Anarchie setzt. Und ein solcher Auftrag wirkt sich individuell freiheitsschädlich aus, etwa indem er in die Freiheit des Lehrens und Forschens wie des Studiums eingreift.

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

Schlaglicht: Wozu noch Politik, wenn es ein „Klimamainstreaming“ gibt?

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte nicht verwundern: „Freiheitsrechte künftiger Generationen müssten geschützt werden“ (F.A.Z.,  30. April 2021, S. 1) Jedenfalls, den nicht, der die akademische Debatte um Menschen- und Kinderrechte, Klima- und Generationengerechtigkeit aufmerksam verfolgt. Seit Jahren wird an den Universitäten die Werbetrommel dafür gerührt, die Menschenrechte beständig auszuweiten. Individuelle Freiheitsrechte sind zu wenig, nein die nachfolgenden Generationen müssen mitbedacht werden. Individuelle Freiheitsrechte müssen ausgeweitet werden – bis zur Unkenntlichkeit. Die internationalen Solidaritätsrechte sollten gleichberechtigt neben den Abwehr- und Sozialrechten stehen. Wer darauf bestand, dass Träger der Menschenrechte nur Individuen, nicht aber Kollektive sein könnten, galt als Ewiggestriger.

Kurz und gut: Solches war aus Karlsruhe irgendwann zu erwarten. Am Ende bleiben auch Juristen Kinder ihrer  Zeit. Selbst auf der Bamberger Generalversammlung (ich war damals ob der verhandeltetn Thematik aus der pädagogischen Sektion in die juristische geflohen) der einstmals konservativen Görresgesellschaft, eine der ältesten Wissenschaftsvereinigungen Deutschlands, war vor Jahren schon die wissenschaftliche Grundlage für das neue Urteil gelegt worden: Die Referentin forderte den Einbezug von Generationengerechtigkeit in die Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen.

Es war Andrea Edenharter, ihr Beitrag am Ende der schwächsten in der Tagungsdokumentation. Angesichts der aktuellen Klimadebatte war die Referentin bereit, einen Bruch mit der gegenwärtigen Rechtsdogmatik zu wagen und Nachhaltigkeitsrechte künftiger Generationen verfassungsrechtlich zu implementieren. Als Unterton schwang ein umweltpolitischer Alarmismus mit. Ein solcher wäre verfassungspolitisch allerdings ein schlechter Ratgeber. Die Aufgabe einer Verfassung ist eine andere: Diese steckt den formalen Rahmen ab, in dem selbst strittige oder komplexe Debatten politisch bearbeitet werden können. Die Frage, welche konkreten umweltpolitischen Mittel dem Ziel der Nachhaltigkeit tatsächlich entsprechen, kann nicht im Vorhinein juristisch entschieden werden. Mit einer ergebnisoffen geführten wissenschaftlichen wie politischen Debatte und einem Staat, der politisch Handlungsspielraum behält, wird einer wirksamen Umweltpolitik besser gedient sein als mit Versuchen, die Justiziabilität der Kinderechte aufzugeben, indem diese in Gestalt internationaler Solidaritätsrechte überdehnt werden.

Nun habe sich das Bundesverfassungsgericht, wie Reinhard Müller am 30. April 2021 in der F.A.Z. kommentiert, für allzuständig erkärt. Wird die Welt dadurch gerechter, eben generationengerechter? Michael Klonovsky bezweifelt dies – jedenfalls dann, wenn man die Staatsverschuldung gegenrechnet, die in Coronazeiten auch schon ganz ohne „Klimamainstreaming“ in ungeahnte Höhen schießen wird. Aber wie beides zusammengeht, wird uns im grün-schwarzen Deutschland dann ganz öffentlich-rechtlich jeden Abend in den Klimanachrichten vor Acht erklärt werden. Noch Fragen? Ja. Wofür brauchen wir noch Politiker, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt selbst Politik gestaltet und die politische Abwägung konkurrierender Maßnahmen sowieso nicht mehr vorgesehen ist. Denn mit der Weltrettung vor der Klammer können alle politischen Maßnahmen gerechtfertigt werden. Dann erübrigt sich aber auch eine Wahl. Lassen wir doch gleich die Verfassungsrichter entscheiden.

Schlaglicht: Wird der neue Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg von vornherein „ungerecht“ sein?

… das sollte man meinen, wenn die Grünen doch sonst immer gern darauf pochen, dass Sprache „geschlechterGERECHT“ sein müsse. Im Ländle sind sie jetzt „auf Bitten“ der CDU umgefallen. Gewiss, Nichtdiskriminierung ja, aber doch nicht auf Kosten der Macht. Wenn die CDU schon so lieb bittet, dann darf man doch auch ein wenig diskriminieren.

Nun gut, ich teile die Prämisse, dass Gendersprache „gerecht“ sei, von vornherein nicht. Diese ist exkludierend und übergriffig, wie im vorangegangenen „Schlaglicht“ zu lesen war. Aber wenigstens bleibt das ZdK aufrecht und will jetzt künftig der evangelischen Kirche nicht nachstehen.

Und was hat beides miteinander zu tun? 1. Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt, dass Gendersprache nicht inklusiv, sondern parteipolitisch ist. 2. Das ZdK übernimmt eine partikulare Position. 3. Nur sollte das ZdK dann nicht mehr behaupten, „die“ katholischen Laien zu vertreten – offenbar vertreten sie nur einen bestimmten parteipolitischen Ausschnitt des deutschen Laienkatholizismus. Quod erat demonstrandum.

PS: Auch Daniel Deckers hat sich in der F.A.Z. mit beiden Themen beschäftigt – wobei ich auch privat dazu rate, von Gendersprache die Hände zu lassen. Nicht zuletzt um der Schönheit unserer Sprache und der Sicherung dieses zentralen Kulturgutes willen.

Neue Rezension: Helge Kleifeld würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ für die Akademischen Monatsblätter

Helge Kleifeld würdigt in der aktuellen Ausgabe 3/2021 (133. Jg.) der AKADEMISCHEN MONATSBLÄTTER den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) des Autorenquartetts Alexander Dietz (Hochschule Hannover und Universität Heidelberg), Jan Dochhorn (Universität Durham), Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Universität Wien) – hier ein Auszug:

Die Autoren verstehen ihr Werk als „Diskussionsbeitrag“ (S. 27 und 206) mit dem Ziel, „dass Theologie und christlicher Glaube von verantwortungsbewussten Staatsbürgern und politischen Entscheidungsträgern wieder als konstruktive und lösungsorientierte Ideengeber wahrgenommen werden“ (S. 27 f.). Es werden u. a. zahlreiche heiße Eisen angefasst: Globalisierung und Nationalstaat bzw. Nationalität, Migration, Gewaltmonopol des Staates sowie die sogenannte „Political Correctness“. Dabei diskutieren die Autoren Positionen, die mittlerweile von politischen Kreisen tabuisiert werden. Diese Bemerkung führt unmittelbar zur Beschäftigung mit der sogenannten „Political Correctness“ durch dieses Buch, die hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.

Die Wurzeln dieses politischen Programms dürfen neben anderen in der Radikalisierung der 1968er-Bewegung mit dem ihr immanenten Anarchismus und dem aus ihr resultierenden Terrorismus gesehen werden. Unter anderem aus dieser Bewegung entstand die ökologische, gegenwärtig als grün bezeichnete politische Richtung, die das Prinzip einer die staatliche Rechtsordnung überformenden und überlagernden, vorgeblich moralisch fundierten Diskussions- und Debattenkontrolle etablierte und weitgehend durchsetzt. Die Autoren vertreten den Standpunkt, dass die Selbstaufwertung der Träger von politisch korrekten Meinungen durch die Beanspruchung einer höheren Moral als die der politisch Andersdenkenden, die „Bezweiflung der moralischen Integrität der Argumente des politischen Gegners“ (S. 20) bis hin zur Abwertung des politischen Gegners als „moralisch böse“ (S. 20) die eigene Position gegen Kritik immunisiere und zur „Selbstermächtigung zum Verstoß gegen geltendes Recht“ (S. 20) führe. Dieses Handeln führe zudem dazu, dass Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen und politischen Diskurses durch politischen Moralismus „insbesondere in Form von political correctness“ (S. 21) gefährdet sei. Politische Konflikte würden zu moralischen erklärt und ausgewählte ethische Positionen sakral überhöht. So entstünde die Zensur von Sprache und die Diskriminierung von Andersdenkenden.

Neuerscheinung: Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule

Axel Bernd Kunze: „Wir sind Rechtsstaat“. Ein Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2021), Heft 4, S. 26 – 32.

Leseprobe

Im September 2019 startete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Imagekampagne unter dem Motto „Wir sind Rechtsstaat“. Videoclips und Plakate sollen das Verständnis für die Arbeitsweise unserer Justiz, ausgewählte Grundrechte oder zentrale rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die richterliche Unabhängigkeit stärken.  Die Kampagne macht darauf aufmerksam, dass ein funktionsfähiger Rechtsstaat keineswegs selbstverständlich ist. Er lebt von kulturellen Voraussetzungen, die immer wieder neu gesichert werden müssen. Auch die Schule trägt hierzu ihren Anteil bei. 

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Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt, etwa in Form von gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Hausordnungen oder Dienstanweisungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass Rechtskunde innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Mittel- und Oberstufe eher eine Randstellung einnimmt. Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird die Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. Ohne solide rechtskundliche Kompetenzen hängen auch schulische Querschnittsthemen wie Menschenrechtsbildung oder Demokratiepädagogik in der Luft – mit der Gefahr, dass Fragen der Menschenrechtsförderung oder demokratischen Kultur einseitig moralisierend geführt werden.

Sollen rechtskundliche Inhalte verstärkt im Curriculum des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule verankert und sachanalytisch informiert gelehrt werden, wird dies nicht ohne flankierende Maßnahmen im Lehramtsstudium und der schulpraktischen Ausbildungsphase gelingen. Wichtig wäre, rechtskundliche Anteile in Kooperation mit juristischen Fakultäten oder Professuren in alle gesellschaftswissenschaftlichen Lehramtsstudiengänge einzubinden. Zumindest für den Erwerb einer Fakultas in Sozialwissenschaften, Sozial-, Gemeinschaftskunde oder Politikunterricht sollten diese auch verbindlicher Bestandteil der Prüfungsanforderungen sein.

Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechts- und Verfassungsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Diese institutionelle Substanz unseres Zusammenlebens gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden, wo die Rechtsfunktion des Staats nicht mehr verstanden wird. Rechtskunde sollte stärker als bisher ein notwendiger Teil des öffentlichen Bildungssystems sein, wenn die öffentliche Debatte über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, geführt werden soll. In solide Rechtskunde an der Schule und nicht zuletzt am Gymnasium zu investieren, wird auf Dauer nachhaltiger sein, als dem Rechtsstaat – wovon oben die Rede war – eine boulevardähnliche Imagepolitur aus der Werbeagentur zu verpassen.

Zum Weiterlesen:

Peter Kostorz: Grundfragen der Rechtsdidaktik. Wer soll wozu, von wem, was, wann, mit wem, wie, womit und wo lernen?, Berlin: Lit 2016.

Axel Bernd Kunze: Menschenrechtsbildung – mehr als eine Modeerscheinung? Anfragen und Perspektiven zu ihrem didaktischen Ort in der Schule, in: Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs, Bielefeld: W. Bertelsmann 2009, S. 147 – 155.

Axel Bernd Kunze: Wird der Rechtsstaat noch verstanden? Sozial- und bildungsethische Überlegungen zu einem konstitutiven Merkmal unseres Gemeinwesens, in: Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, S. 137 – 175.