Neuerscheinung: Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule

Axel Bernd Kunze: „Wir sind Rechtsstaat“. Ein Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2021), Heft 4, S. 26 – 32.

Leseprobe

Im September 2019 startete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Imagekampagne unter dem Motto „Wir sind Rechtsstaat“. Videoclips und Plakate sollen das Verständnis für die Arbeitsweise unserer Justiz, ausgewählte Grundrechte oder zentrale rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die richterliche Unabhängigkeit stärken.  Die Kampagne macht darauf aufmerksam, dass ein funktionsfähiger Rechtsstaat keineswegs selbstverständlich ist. Er lebt von kulturellen Voraussetzungen, die immer wieder neu gesichert werden müssen. Auch die Schule trägt hierzu ihren Anteil bei. 

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Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt, etwa in Form von gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Hausordnungen oder Dienstanweisungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass Rechtskunde innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Mittel- und Oberstufe eher eine Randstellung einnimmt. Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird die Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. Ohne solide rechtskundliche Kompetenzen hängen auch schulische Querschnittsthemen wie Menschenrechtsbildung oder Demokratiepädagogik in der Luft – mit der Gefahr, dass Fragen der Menschenrechtsförderung oder demokratischen Kultur einseitig moralisierend geführt werden.

Sollen rechtskundliche Inhalte verstärkt im Curriculum des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule verankert und sachanalytisch informiert gelehrt werden, wird dies nicht ohne flankierende Maßnahmen im Lehramtsstudium und der schulpraktischen Ausbildungsphase gelingen. Wichtig wäre, rechtskundliche Anteile in Kooperation mit juristischen Fakultäten oder Professuren in alle gesellschaftswissenschaftlichen Lehramtsstudiengänge einzubinden. Zumindest für den Erwerb einer Fakultas in Sozialwissenschaften, Sozial-, Gemeinschaftskunde oder Politikunterricht sollten diese auch verbindlicher Bestandteil der Prüfungsanforderungen sein.

Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechts- und Verfassungsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Diese institutionelle Substanz unseres Zusammenlebens gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden, wo die Rechtsfunktion des Staats nicht mehr verstanden wird. Rechtskunde sollte stärker als bisher ein notwendiger Teil des öffentlichen Bildungssystems sein, wenn die öffentliche Debatte über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, geführt werden soll. In solide Rechtskunde an der Schule und nicht zuletzt am Gymnasium zu investieren, wird auf Dauer nachhaltiger sein, als dem Rechtsstaat – wovon oben die Rede war – eine boulevardähnliche Imagepolitur aus der Werbeagentur zu verpassen.

Zum Weiterlesen:

Peter Kostorz: Grundfragen der Rechtsdidaktik. Wer soll wozu, von wem, was, wann, mit wem, wie, womit und wo lernen?, Berlin: Lit 2016.

Axel Bernd Kunze: Menschenrechtsbildung – mehr als eine Modeerscheinung? Anfragen und Perspektiven zu ihrem didaktischen Ort in der Schule, in: Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs, Bielefeld: W. Bertelsmann 2009, S. 147 – 155.

Axel Bernd Kunze: Wird der Rechtsstaat noch verstanden? Sozial- und bildungsethische Überlegungen zu einem konstitutiven Merkmal unseres Gemeinwesens, in: Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, S. 137 – 175.

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