Zwischenruf: Aufarbeitung der Coronapolitik und Aussöhnung bleiben weiterhin notwendig

Bis heute verweigern sich die Funktionseliten unseres Landes der Aufarbeitung einer grundrechts- und freieitsfeindlichen Coronapolitik, die weiterhin unser Zusammenleben spaltet. Die Diskussion um die Preisverleihung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit an den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, ist nur ein Beispiel hierfür. Ein kleiner Lichtblick kommt nun aus der Nordkirche und ein notwendiges Eingeständnis: Bischof Jeremias spricht öffentlich davon, dass „wir als Kirche schuldig geworden seien“. Dies ist ein anderes Zeichen als jenes, einen hochschulpolitischen Hauptakteur dieser desaströsen Coronapolitik mit einem Freiheitspreis auzuzeichnen.

Die Haltung gegenüber der damaligen Coronapolitik dürfte ein (nicht der einzige) Grund für den Niedergang der Kirchen sein, den wir gegenwärtig erleben. Ein trauriger Tiefpunkt und eine geistliche Bankrotterklärung waren die 2G-Gottesdienste an Weihnachten 2021. Im neuen Band „Menschenwürde im Intensivstaat?“ (Regensburg 2023) heißt es „Später waren es dann beispielsweise Gottesdienste unter 2G-Regeln, die gerade kirchentreue Gläubige vor den Kopf gestoßen haben. Dieser kirchliche Kern wird nicht aktivistisch lautstark austreten, sondern sich schleichend zurückziehen.“ Als Gesprächspartner für einen differenzierten und verantwortlichen Umgang mit den Wertkonflikten der Coronajahre sind die Kirchen seinerzeit nahezu vollständig ausgefallen, von wenigen persönlichen Ausnahmen abgesehen. Der Niedergang der Kirchen für unser Land und seine geistigen Orientierungswerte wird uns noch bitter auf die Füße fallen wird. Der autoritäre, biopolitische Neokollektivismus einer Coronapolitik „ohne rote Linien“ war ein Vorgeschmack, welch geistiger Klimawandel ins Haus stehen könnte. Noch schlimmer, wenn eine solche Politik auch noch mit Freiheitspreisen gewürdigt wird.

Dabei geht es nicht um die persönliche Schuld des Preisträgers, die er mit seinem Beichtvater ausmachen muss. Es geht um die politische Verantwortung eines langjährigen Funktionärs eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes, von dem Kollegen, die coronapolitisch gravierenden Grundrechtseingriffen und berufliche Nachteile erfahren haben, keinerlei Unterstützung zu erwarten hatten. Dies bleibt für einen Berufsverband ein Armutszeugnis. Und über diese politische Verantwortung muss öffentlich diskutiert werden. Sie ist im Falle Kempens so groß, dass sich die Auszeichnung mit einem Freiheitspreis verbietet. Eine Aufarbeitung dieser Coronapolitik und ein Prozess öffentlicher Aussöhnung bleiben notwendig. Das Eingeständnis des Bischofs der Nordkirche ist ein erster kleiner Schritt dorthin.

Zwischenruf: Die Opfer der Coronapolitik sind vergessen, auch an den Universitäten

Wie die „Tagespost“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2024 berichtet, wurde der langjährige, frühere Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, mit dem Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit des gleichnamigen Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit ausgezeichnet. Der Preis wurde in diesem Jahr am 2. Februar 2024 erstmalig vergeben.

Der Preisträger habe, so heißt es in dem Bericht, einen „nachdenklichen Blick auf den Zustand der Universitäten“ geworfen. Schon früh kritisierte Kempen, dass der europäische Bolognaprozess zu einem „Scheuklappenstudium“ führe, wie Sebastian Sasse in der „Tagespost“ erinnert. In der Folge seien jüngere Wissenschaftler oft gar nicht mehr in der ganzen Breite der eigenen Disziplin verwurzelt. Auch die jüngere Bildungsforschung, die einen enormen Zuwachs an empirischen Studien gebracht hat, bietet hierfür genug Anschauungsmaterial. Gerade junge Wissenschaftler spürten, so heißt es in der „Tagespost“, einen Konformitätsdruck.

Eine „Cancel Culture“ ist auch an deutschen Universitäten nicht mehr zu übersehen. Seinem eigenen Verband bescheinigt Kempen, angesichts derartiger Entwicklungen viel geleistet und wichtige Akzente in der hochschulpolitischen Debatte gesetzt zu haben. Bemerkenswerte Akzente hat der Verband allerdings auch in anderer Hinsicht gesetzt: Mit seiner Preispolitik bei der Kür der „Hochschullehrer des Jahres“ in den Coronajahren 2021 und 2022 hat der Verband mehr als deutlich die regierungsamtliche Linie einer grundrechts- und freiheitsfeindlichen Coronapolitik unterstützt. 2021 wurden die Virologen Christian Drosten und Sandra Ciesek, 2022 die BioNTech-Gründer Özlem Türeci und Ugur Sahin ausgezeichnet.

Stimmen, die sich kritisch mit der herrschenden Coronapolitik und den Grundrechtseingriffen, von denen auch zahlreiche Wissenschaftler betroffen waren, auseinander setzten, wurden vom Deutschen Hochschulverband gezielt ignoriert, totgeschwiegen oder in der vom Verband herausgegebenen Zeitschrift „Forschung und Lehre“ zensiert. Zu dieser Verbandspolitik, für die Kempen als langjähriger Präsident eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes maßgeblich die politische Verantwortung trägt, hätte man sich ebenfalls einen „nachdenklichen Blick“ gewünscht, ja mehr noch: deutliche Selbstkritik. Der Deutsche Hochschulverband hat in der Coronakrise politisch und moralisch versagt. Mitglieder, die in dieser Zeit abweichende Meinungen vertraten und gravierenden Eingriffen in ihre Grundrechte, etwa auf körperliche Unversehrtheit, Wissenschaftsfreiheit oder Berufsausübungsfreiheit, ausgesetzt waren, duften von ihrem Berufsverband keinerlei Unterstützung erwarten.

Eine Aufarbeitung dieses Versagens steht noch aus. Und so lange dies so ist, hinterlässt die Preisentscheidung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit mehr als einen schalen Nachgeschmack. Der Preisträger „ragte“ dann auch in den Coronajahren alles andere als „durch einen Einsatz für die Freiheit von Forschung und Lehre hervor“, wie die Vorsitzende des Netzwerkes in einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2024 betont. Wer angesichts einer zunehmenden Polarisierung, Politisierung, Moralisierung, Ideologisierung und Emotionalisierung die Wissenschaftsfreiheit robust verteidigen will, sollte auf einem substantiellen Freiheitsverständnis bestehen und die Unteilbarkeit der Grundrechte verteidigen. Für beides steht der erste Preisträger des neugeschaffenen Preises für Wissenschaftsfreiheit nicht. Sein Stifter, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, positioniert sich mit seiner Nominierung im politisch-gesellschaftlichen Mainstream, in dem freiheitlich-konservative Stimmen überdeutlich an den Rand gedrängt werden.

Wer die Wissenschaftsfreiheit robust verteidigen will, darf über die coronapolitischen Angriffe auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die wir erlebt haben, nicht schweigen. Alle, welche die Coronapolitik und die damit verbundene Umdeutung des Freiheitsverständnisses unterstützen, so schrieb die Vorsitzende des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, Sandra Kostner, noch 2022 in ihrem Sammelband „Pandemiepolitik? Freiheit unterm Rad“ (Stuttgart 2022) sollten sich fragen, „ob sie wollten, dass andere darüber bestimmen können, welche pharmakologischen Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Denn es könnte der Tag kommen, an dem es um Substanzen geht, die sie nicht verabreicht bekommen möchten. Der Geist, der das ermöglicht, ist aus der Flasche. Es ist an uns, ihn dort wieder hineinzubekommen und als Lehre aus den Pandemiejahren künftig darauf zu achten, dass er nicht mehr entweichen kann.“

Dieser Geist ist nun eines Freiheitspreises würdig. Die Opfer einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik sind hingegen vergessen, auch an den Universitäten.

Zwischenruf: Idee eines „Bildungsjahres“ überzeugt nicht

Bildungsjahr – so nennt der Kölner Sozialethiker Elmar Nass sein Modell eines allgemeinen Dienstjahres, über das gegenwärtig in der Politik diskutiert wird. Mit diesem Etikett versehen, soll eine Dienstpflicht für junge Menschen die für soziale Berufe notwendige professionelle Kompetenz in die gesellschaftliche Breite tragen und obendrein noch die Demokratiekompetenz fördern. Ja, mehr noch: Ein solches Jahr im Dienst am Gemeinwohl könne auch die Resilienz junger Menschen stärken, nicht den falschen Heilsversprechen autoritärer Despoten in die Hände zu fallen. China wird als warnendes Beispiel genannt. Kleiner geht es offenbar nicht.

„Aus sozialethischer Sicht ist ein solches Bildungsjahr sehr zu begrüßen“, gibt sich Nass in der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 18. Januar 2024 überzeugt. Und er nimmt die Kirchen in die Pflicht, sich führend dabei einzubringen. Für die Organisationen, die dabei mitwirken, winkt ein „Gemeinwohl-Siegel“.

Das allgemeine Bildungsjahr soll Wissen, Ethik und Tun verbinden. Das klingt nach Freiheit und Selbstbestimmung – und nicht mehr so nach Zwang wie Wehrpflicht und Dienstjahr. Ob es bei einem solchen Pflichtjahr allerdings tatsächlich um Bildung und Selbstbestimmung ginge, sei hier einmal dahingestellt. Allzu sehr hört sich Bildung in dieser Konzeption doch eher als Mittel zum Zweck an. Was die Politik nicht mehr richtet, was die Gesellschaft an Integration und Selbstregulierung nicht mehr leistet, soll nun durch pädagogische Steuerung erreicht werden. Nur ist es dieses Mal nicht die Schule, die als Reparaturwerkstatt für alles Mögliche herhalten muss, sondern eine neu aufzubauende Bildungs- und Sozialadministration: „Für die konkrete Umsetzung ist ein begleitendes Curriculum nötig, das bestehende Programme entsprechend der Prinzipien und Leitlinien weiterführt. Entsprechendes Bildungspersonal ist dafür essenziell.“

Dieses ließe sich aus den wachsenden Kultur- und Sozialwissenschaften möglicherweise noch gewinnen. Der Öffentliche Dienst würde weiter wachsen. Eine genaue Kostenrechnung, was ein solches „Bildungsjahr“ kosten würde, macht Nass in seinem Beitrag  allerdings nicht auf. Ebenso wenig fragt der Autor, ob ein verpflichtendes Dienstjahr die von ihm favorisierten wertkonservativen Ziele überhaupt verfolgen würde. Vermutlich würden die Curricula und ihre praktische Umsetzung schnell in den üblichen links-liberalen Mainstream umkippen.

Die Wehrpflicht war ein bewährtes, traditionelles Modell zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Dieses haben wir aufgegeben. Ein Nachfolgemodell zu finden, wird nicht leicht fallen. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Debatte in unzählige Vorschläge zerfallen wird. Nass hat diesem Chor an Vorschlägen nur einen weiteren hinzugefügt, der nicht besonders überzeugt.

Ein Zwang zur Bildung um erwünschter staatlicher Ziele willen wäre das Gegenteil, was Humboldt, sofern man sich an ihn noch erinnern will, einmal die Freisetzung der Einzelnen zur Selbsttätigkeit nannte. Wohlwissend, dass der Staat letztlich niemanden „bebilden“ kann. Freiwilligendienste mit attraktiven Rahmenbedingungen sind das eine – und als Orientierungsjahr von vielen jungen Menschen geschätzt. Ein verpflichtendes Bildungsjahr unter staatlicher Kontrollbürokratie aber etwas anderes. Für die erhofften Bildungseffekte dürfte dies nicht unerheblich sein.

Und damit sind wir beim Menschenbild und Staatsverständnis, das hinter dem vorgeschlagenen Bildungsjahr sichtbar wird: Ein verpflichtendes Dienstjahr, ob zur Landesverteidigung, im Sozialsektor oder als Bildungsjahr verkleidet, bleibt ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Doch diesem gegenüber bleibt der von Nass vorgelegte Vorschlag stumm. Dabei sollten Grundrechtskonflikte und Freiheitseingriffe ein genuines Thema sozialethischer Reflexion sein. Gravierende Grundrechtseingriffe sind in höchstem Maße begründungspflichtig. Im Falle der Wehrpflicht ist dies möglich, wenn es um den Erhalt des Gemeinwesens und die Verteidigung der nationalen Sicherheit geht, und damit um die Verteidigung unserer Grundrechts- und Freiheitsordnung. Hier stoßen grundrechtsrelevante Güter aufeinander.

Dies ist aber anders, wenn Grundrechtseingriffe mit dem Anliegen staatlicher Steuerung von erwünschten politischen oder gesellschaftlichen Einstellungen begründet wird. Der Grundrechtsträger ist der Souverän und muss es bleiben. Es widerspricht dem liberalen Rechts- und Verfassungsstaat, den Einzelnen zum Mittel staatlicher Zwecke zu machen. Vielmehr muss der Staat Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Kernbereich der Persönlichkeit sorgfältig begründen. Der Vorschlag, den Nass vorgelegt hat, leistet dies gerade nicht. Indem dieser über die gravierenden Grundrechtseingriffe gar kein Wort verliert, wird er weder dem Personalitäts- noch Gemeinwohlprinzip katholischer Soziallehre gerecht.

Die noch nicht allzu lang zurückliegende Coronapolitik hat uns gezeigt, welche – bis heute fortwirkende – Polarisierung droht, wenn Grundrechtseingriffe nicht sorgfältig abgewogen, begründet und beständig auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden.

Neuerscheinung: Nur Einzelmaßnahmen, kein Grundkonsens

Aus der Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 18. Januar 2024:

Heute will der Bundestag ein Gesetzespaket mit Neuregelungen in der Asyl- und Migrationspolitik verabschieden. Auf diese Maßnahmen hatten sich Bund und Länder im November geeinigt. Abschiebungen sollen dann leichter möglich sein. Eine Analyse:

Axel Bernd Kunze: Nur Einzelmaßnahmen, kein Grundkonsens, in: Die Tagespost 77 (2024), Nr. 3 vom 18. Januar 2024, S. 4.

Aus aktuellem Anlass: Bayerischer Kreuzerlass wurde bestätigt

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen. Daher ist es erfreutlich, dass gegen zahlreiche anderslautende Stimmen aus Zivilgesellschaft, aber auch Kirchen der Kreuzerlass in Bayern nun gerichtlich bestätigt worden ist. Ob sein Urheber darüber glücklich ist, steht auf einem anderen Blick; zwischenzeitlich hatte er sich in Aussagen schon deutlich von diesem wieder distanziert.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.

Zwischenruf: Was mit der Widerspruchslösung auf dem Spiel steht …

Was vor einigen Jahren im Bundestag scheiterte, soll jetzt über den Bundesrat kommen – jedenfalls wenn es nach dem Willen der Länderkammer geht: die Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Jeder soll demnach als potentieller Organspender gelten – oder aber er hat bereits zu seinen Lebzeiten widersprochen, ersatzweise dann noch seine Hinterbliebenen. Die Beweislast wird umgekehrt. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügung über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Anders als bei der aggressiven Coronaimpfnötigungspolitik, die wir erlebt haben, kommt dieses Mal Widerspruch aus der katholischen Moraltheologie. Andreas Lob-Hüdepohl, der seinerzeit deutlich für eine mindestens moralische Impfpflicht plädiert hatte, meldete in einem Interview mit der Zeitschrift „Publik-Forum“ deutliche Bedenken an einer Widerspruchslösung an. Organspende müsse immer eine freiwillige Entscheidung bleiben, es gehe um die Entscheidung über den eigenen Sterbeprozess. Eine derart freiheitliche Position hätte man sich vom Mitglied des Deutschen Ethikrates auch schon zu Coronazeiten gewünscht, als es um nicht weniger als gravierende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ging.

In beiden Fällen geht es um einen autoritären biopolitischen Neokollektivismus, bei dem der Staat sich Zugriff auf den innersten Kernbereich der Persönlichkeit, das Recht am eigenen Körper und am eigenen Sterbeprozess, anmaßt. Dahinter verbirgt sich ein mehr als verqueres Menschenbild: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Ein solches Machthandeln des Staates ist das Gegenteil von Selbstbestimmung. Schon in der Coronazeit wurde gegen Anstand und Logik gleichermaßen zu begründen versucht, dass Druck kein Zwang sei – selbst dann nicht, wenn die so zur Impfung Genötigten am Ende Arbeitsplatz, Bewegungsfreiheit und soziale Teilhabe verlieren sollten. Ein Staat, der so agiert, muss sich am Ende nicht wundern, wenn ihm kein Vertrauen mehr entgegebengebracht wird. Und wer Zwang sät, wird Entsolidarisierung ernten.

Organspende ist eine ehrenwerte Sache, für die es gute Argumente gibt, sie darf aber nicht erzwungen werden. Sie muss eine freie, selbstbestimmte moralische Entscheidung des Einzelnen bleiben. Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel. Ein Rechtsstaat, der seine Bevölkerung zur Impfung mit einem allein notfallzugelassenen neuartigen Impfverfahren mit großer Eingriffstiefe, aber geringer Schutzwirkung zwingt, verliert seine Würde. Ein Rechtsstaat, der sich die freie Zustimmung der Einzelnen zu medizinischen Maßnahmen im Grenzbereich von Leben und Tod dadurch erschleicht, dass er Schweigen schon als eine solche deutet, ebenso.

Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat darf Anreize setzen, die Spendebereitschaft zu erhöhen, aber er darf nicht den freien Willen der Einzelnen außer Kraft setzen. Es verheißt nichts Gutes für künftige gesundheitspolitische Debatten, nicht zuletzt in den Grenzbereichen am Anfang und Ende des Lebens, wenn ein solches Staatsverständnis weiter um sich greift. Die bis heute nicht geheilte Spaltung der Gesellschaft durch eine freiheitsfeindliche, polarisierende Coronapolitik zeigt, was auf dem Spiel steht. Es geht um mehr als eine bloße Änderung des Transplantationsgesetzes. Es geht um unser Menschenbild und Staatsverständnis.

Gesellschaft für Bildung und Wissen: Digitalisierung in der Bildung erzeugt deutliche Nebenwirkungen

Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen vom 22.11.2023

(Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsethik“ verwendet aus politischer, pädagogischer und ethischer Überzeugung keine Gendersprache; im Folgenden wird diese lediglich als Zitat aus der Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen übernommen)

40 Wissenschaftler:innen fordern Moratorium für Digitalisierung an Schulen und Kitas!

Grund: Sinkende Lernleistung, negative gesundheitliche, psychische und soziale Nebenwirkungen

Frankfurt am Main, 22.11.2023: Über 40 führende Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Disziplinen fordern zusammen mit Kinder- und Jugendärzten von den Kultusminister:innen der Länder ein Moratorium für die Digitalisierung an Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen. Unter den Erstunterzeichnern sind führende Experten wie der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Universität Augsburg), die Mediziner Prof. Manfred Spitzer (Universitätsklinik Ulm) und Prof. Thomas Fuchs (Jaspers-Lehrstuhl Universität Heidelberg) sowie der Medienpädagoge Prof. Ralf Lankau (Hochschule Offenburg).

„Wir fordern die Kultusminister:innen aller 16 Bundesländer auf, bei der Digitalisierung an Schulen und Kitas ein Moratorium zu erlassen“, sagt Prof. Ralf Lankau, einer der Initiatoren des Aufrufs. „Die wissenschaftliche Erkenntnis ist inzwischen, dass Unterricht mit Tablets und Laptops die Kinder bis zur 6. Klasse nicht schlauer, sondern dümmer macht. Hinzu kommen laut Studien negative gesundheitliche, psychische und soziale Wirkungen durch den vermehrten Einsatz digitaler Geräte im Unterricht. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass die Schulpolitik auf die Pädagogen und Kinderärzte dieses Landes hört und den Versuch des digitalen Unterrichts abbricht! In Schweden ist es bereits so weit: Die schwedische Bildungsministerin stoppte den Tablet-Einsatz in der Primarstufe. Das können die Kultusminister:innen in den Ländern nun auch tun.“

Der Moratoriumsaufruf in voller Länge und mit allen Erstunterzeichnern: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Die skandinavischen Länder waren Vorreiter in der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen. Doch die schwedische Regierung korrigierte 2023 die Entscheidung ihrer Vorgänger, bereits Vorschulen des Landes verpflichtend mit digitalen Geräten auszustatten. Der Grund für das Umdenken ist die Stellungnahme von fünf Professor:innen des renommierten Karolinska-Instituts (Stockholm), die die Strategie der Digitalisierung von Schulen in einem Gutachten als falsch kritisierten: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die behaupteten positiven Befunde nicht belegbar seien. Die Forschung habe stattdessen gezeigt, dass „die Digitalisierung der Schulen große negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler“ habe. Die Ziele (Bildungs- und Chancengerechtigkeit, Unterrichtsverbesserung, gesellschaftliche Teilhabe) würden nicht erreicht, im Gegenteil: „Es ist offensichtlich, dass Bildschirme große Nachteile für kleine Kinder haben. Sie behindern das Lernen und die Sprachentwicklung. Zu viel Bildschirmzeit kann zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und die körperliche Aktivität verdrängen“ (Gutachten des Karolinska-Instituts von 2023, einer der besten medizinischen Forschungseinrichtungen der Welt).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat 2023 Leitlinien zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend herausgegeben, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie von vielen Fachverbänden aus Medizin, Psychologie und Suchtprävention mitgetragen werden. Die wichtigste Empfehlung für alle Altersstufen: Reduktion der Bildschirmzeiten, keine eigenen Geräte für Kinder und keinen unkontrollierten, unbegleiteten Zugang zum Internet.

Der U.S. Surgeon General (oberste Gesundheitsbehörde in den USA) hat 2023 eine Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie zeigt detailliert auf, wie stark junge Menschen von digitalen Medien beeinflusst und abhängig werden. Die immer längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter habe Folgen für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Körperunzufriedenheit, gestörtes Essverhalten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, geringes Selbstwertgefühl, Depression.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.

Die im Juni 2010 gegründete Gesellschaft für Bildung und Wissen dient der Auseinandersetzung mit den Grundzügen, Voraussetzungen und Folgen der gegenwärtigen umfassenden Bildungsreform von Schule und Hochschulen. Sie will Beiträge leisten zur öffentlichen Debatte über das Ziel, die Inhalte und Methoden dieser Reform.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.
Didaktik der Biowissenschaften
Riedberg / Biologicum / Flügel D
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main
https://bildung-wissen.eu

Zwischenruf: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.