Zwischenruf: Klimaschutz ist Menschenrecht?

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz sorgt für kontroverse Debatten: Für die Richter in Straßburg gilt Klimaschutz als Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz in der Schweiz verletze das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Gericht in seiner aktuellen Entscheidung. Der Kläger, ein Schweizer Verein der Klimaseniorinnen, wurde dabei durch Greenpeace unterstützt.

Schon länger erleben wir eine Entgrenzung der Menschenrechte, die immer weniger Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat formulieren, sondern diesen für gesellschaftsreformerische Projekte in die Pflicht nehmen – im Namen einer nicht mehr hinterfragbaren Moralisierung des öffentlichen Raumes. Man könnte hier auch von einer Pervertierung der Menschenrechte sprechen. Der Staat wird zum großen Beschützer, der alles zu unserem Besten will und einrichtet.

Seit die Menschenrechte nach Ende des Ost-West-Gegensatzes zum „Megathema“ der Sozial- und Geisteswissenschaften geworden sind, sind sie auch zum utopischen Tummelplatz verkommen. Ich habe solche Tendenzen allerdings auch schon auf juristischen Tagungen wahrgenommen, etwa als eine juristische Referentin Klimaschutzmaßnahmen kinderrechtlich begründete. Denn ohne Klima auch
keine Grundrechte, schlichter geht es nicht.

Schutzgüter und Sicherheit sind etwas anderes als (Grund-)Rechte. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer hat dies in seinem lesenswerten Bändchen „Warum Strafe sein muss“ treffend auf den Punkt gebracht – zumal ein „Recht auf Sicherheit“ notwendigermaßen unbegrenzt ist. Denn man könnte immer noch eine Schippe an „Sicherheit“ drauflegen. Wer könnte schließlich schon sagen, genug an Sicherheit getan zu haben, so lange wir nicht im Paradies auf Erden leben – und das wurde bekanntlich immer die Hölle auf Erden. Am Ende gibt es eben keine Freiheit mehr. Das spielt allerdings in einer Gesellschaft immer weniger eine Rolle, in der immer weniger Menschen die Freiheit vermissen. Wie schön lässt es sich doch leben, wenn der Staat rund um für einen sorgt. Sicherheit macht träge, umgekehrt ist Freiheit aber eben anstrengend.

Zwischenruf: Prinzip parlamentarischer Repräsentation nicht verstanden

Bärbel Bas (Interview „Wir wollen keinen Gesinnungs-TÜV“, in: WELT am Sonntag, 24. März 2024, S. 4) fordert einmal mehr eine Quotierung des Parlaments, wobei es für sie in diesem Fall auf einmal doch nur zwei Geschlechter zu geben scheint. Und sie stellt damit die Verfassungsordnung auf den Kopf. Will die Bundestagspräsidentin sagen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen vornehmlich nach Geschlecht treffen!? Diese werden gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages mit KI nach Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Beteiligung, die von oben gesteuert wird, verkommt zur Pseudobeteiligung. Quoten passen nicht zu den Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft.  Wer Quoten für das Parlament fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen.

Leserbrief: „autoritäres Menschenbild“

Leserbrief in der WELT vom 21. März 2024 (Nr. 58, S. 7) zu: Online-Register zu Organspenden gestartet vom 19. März 2024:

Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut. Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen. Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.

Zwischenruf: Souverän, nicht Untertan – politisches Drängen auf Widerspruchslöung offenbart autoritäres Staatsverständnis

Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich – so berichtet etwa DIE WELT in ihrer Ausgabe vom 19. März 2024 unter dem Titel „Online-Register zu Organspenden gestartet“. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut.

Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.

Aus der Christlichen Sozialethik: KSZ wird geschlossen

Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach ist im vergangenen Jahr sechzig Jahre alt geworden. Ihr Gründungsort erinnert an den einflussreichen Mönchengladbacher Volksverein für das katholische Deutschland, der mit dem Nationalsozialismus endete. Der Volksverein war ein wichtiges sozialpolitisches Sprachrohr wie sozialethisches Bildungsinstrument in der zweiten Hälfte des Kaiserreiches und der Weimarer Republik gewesen, gegründet von dem Unternehmer Franz Brandt und dem ersten Lehrstuhlinhaber für Sozialethik, Franz Hitze.

Nach dem Jubiläum folgt nun der Katzenjammer: Die KSZ muss zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen. Deutsche Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihre Finanzierung zurückgezogen, der Trägerverein muss am Dienstag der Auflösung noch zustimmen und wird dann vermutlich ab April mit der Liquidation beschäftigt sein. Die KSZ war ein sozialethisches Forschungsinstitut, das gemeinsam von der Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken getragen wurde. Unter dem langjährigen Direktor Anton Rauscher war es zunehmend zu einer Frontstellung zwischen KSZ und AG Christlicher Sozialethik, der Fachgesellschaft sozialethischer Lehrstuhlinhaber, gekommen. Letztere hatte das Berliner Werkstattgespräch in der Katholischen Akademie in Berlin als Gegenpol ins Leben gerufen. Unter dem jetztigen Direktor, Peter Schallenberg, hatte dann wieder eine Annäherung zwischen beiden Einrichtungen stattgefunden.

Über die Gründe, die zum Schließungsbeschluss geführt haben, ist bis jetzt offiziell noch nichts bekanntgegeben worden. Der Gedanke einer Schließung stand allerdings auch vor Jahren schon einmal im Raum. Ebenso wenig ist darüber bekannt, ob die Bischofskonferenz darüber nachdenkt, die Aufgaben ihres Sozialinstituts in veränderter Form weiterzuführen. Und so kann nur spekuliert werden. Ist es der allgemeine Spardruck in Zeiten zurückgehender Kirchenmitglieder, der Bischofskonferenz und VDD nun dazu gebracht hat, ihr Sozialinstitut zu schließen? Oder räumt man selbst der eigenen Tradition Katholischer Soziallehre nur noch wenig Relevanz im öffentlichen Diskurs ein?

Die Frage ist, auf welche Weise die Bischöfe künftig sozialethische und sozialpolitische Expertise einwerben wollen, vielleicht stärker und ausschließlich über Berater im Umfeld der hierfür zuständigen Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, die vom Hildesheimer Bischof, Heiner Wilmer, geleitet wird. Möglicherweise spiegelt sich im Auflösungsbeschluss auch wider, dass sozialethische Stellungnahmen heute weniger auf solide sozialpolitische Analyse und Urteilsbildung als vielmehr eine kulturwissenschaftliche Agenda setzen. Die verpflichtende Verwendung regelwidriger Gendersprache in der vom Direktor der KSZ mitherausgegebenen Fachzeitschrift „AMOSinternational“ spricht dafür.

Ob eine solche zeitgeistige Agenda aber auf Dauer der kirchlichen Stimme angesichts gravierender politisch-gesellschaftlicher Wertkonflikte tatsächlich Relevanz, Ernsthaftigkeit und Einfluss sichern wird, kann durchaus bezweifelt werden. Allzuoft verstärkt die kirchliche Sozialverkündigung auf diese Weise nur den aktuellen Mainstream. Die Anti-AfD-Erklärung, welche die Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz beschlossen haben, zeugt davon. In Zeiten rückläufiger Kirchenbindung und zunehmenden Säkularisierungsdrucks wird die Kirche auf diese Weise immer mehr zu einem austauschbaren zivilgesellschaftlichen Akteur unter vielen.

Wer sein eigenes Profil nicht schärft, wird am Ende auch nicht mehr als relevant wahrgenommen. Und dies möglicherweise zu recht.

Zwischenruf: Wer bietet mehr?

Der nächste Bundestagswahlkampf ist eröffnet. Wer verspricht mehr? Liest man die „Waiblinger Kreiszeitung“ der vergangenen Woche, haben Rot-Grün die Nase vorn. Warum? Auch wenn die Lokführer für die 35-Stunden-Woche streiken, geht bei dem Thema offenbar noch mehr, deutlich mehr. Jusos und Grüne Jugend im Südwesten wollen die 20-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Am 8. März sogar Titelthema auf Seite 1, was nebenbei auch einiges über den gegenwärtigen Lokaljournalismus aussagt. Also wirklich, mehr und Besseres verspricht keine andere Partei.

Die Vorsitzende der Grünen Jugend erklärt, man wolle schrittweise vorgehen: erst mal 35 bei den Lokführern, dann 30 und dann könne man 20 anpeilen. Warum solle man sich im Beruf kaputtmachen, so rechnet sie vor, wenn man am Ende nichts davon hat, noch nicht einmal eine sichere Rente. Auf Einwände von Journalisten kontert sie (auch schon mal gehört): Die junge Generation sei nicht faul und wolle arbeiten, das zeigten die Klimaproteste. Ach ja, und das Geld – wissen wir ja – kommt aus dem Geldautomaten. Eine utopistisch-infantile Politik schraubt sich in neue Höhen. In diesem Sinne: Fortschritt immer, Rückschritt nimmer. Auf in die 20-Stunden-Woche. Glück auf!

Zwischenruf: „Cancel Culture“ innerhalb der sozialethischen Disziplin

Schon seit etlichen Jahren und des Öfteren war ich für die Zeitschrift „AMOSinternational“ als Rezensent tätig gewesen. Die Zusammenarbeit mit dem früheren Redakteur der Rezensionsabteilung, mittlerweile im Ruhestand, war stets angenehm gewesen. Die – so der Untertitel – internationale Zeitschrift für Christliche Sozialethik war innerhalb der Disziplin eine wichtige Stimme. Diese Zeiten sind jetzt offenbar leider vorbei.

Die sozialethische Fachzeitschrift reiht sich in jene Periodika ein, die eine regelwidrige, sprachwissenschaftlich nicht begründete Gendersprache verwenden. Doppelpunkt und Genderstern sind für diejenigen Pflicht, die dort publizieren wollen. Autoren, die sich diesem Diktat nicht beugen wollen, werden von der Redaktion aus der Heftplanung gelöscht – so jedenfalls meine eigene Erfahrung. Die Zeitschrift will offenbar nicht mehr der Ort eines freien und pluralen Diskurses sein.

In einer Erklärung vom 26. Juni 2021 positionierte sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ablehnend gegenüber dem Zwang, in wissenschaftlichen Publikationen „gendern“ zu müssen: „Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit tritt dafür ein, dass niemandem eine als geschlechterinklusiv deklarierte Sprache aufgenötigt werden darf, die nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht. Insbesondere darf niemand gezwungen werden, in wissenschaftlichen Publikationen […] Formen geschlechterinklusiver Sprache zu verwenden.“ Solche Versuche sind als Form von „Cancel Culture“ (Löschkultur) zu werten.

Ich lehne Gendersprache aus wissenschaftlicher, ethischer, pädagogischer, politischer und kultureller Überzeugung ab. Ich muss annehmen, dass diese Position auch schon dazu geführt hat, dass ich aus dem Kreis der Kolumnisten für die sozialethische Kolumne in der „Tagespost“ ausgeschlossen worden bin, bezeichnenderweise, aber zu einem unfreiheitlichen Diskursklima sehr passend ohne persönliche Rücksprache mit mir. Andere Personen gegen ihren Willen zu einem regelwidrigen, ideologisch motivierten, aktivistischen Sprachgebrauch zu zwingen, ist ein Übergriff in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit. Es ist für die sozialethische Disziplin im deutschsprachigen Raum bezeichnend, dass gerade eine sozialethische Zeitschrift die persönliche Freiheit ihrer Autoren derart missachtet. Die Nötigung, sprachlich „gendern“ zu müssen, ist typisch für Agenda- oder Haltungswissenschaften. Wenn AMOSinternational dieser Linie folgen will, entspricht dies mehr dem Charakter eines aktivistischen Politmagazins als einer wissenschaftlicher Objektivität verpflichteten Fachzeitschrift.

Die Zeitschrift wird herausgegeben von Prälat Dr. Peter Klasvogt (Sozialinstitut Kommende, Dortmund), Prof. Dr. Christian Spieß (Katholische Privat-Universität Linz/Österreich), Jun.-Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Peter Schallenberg (Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle, Mönchengladbach) und erscheint im Münsteraner Aschendorff-Verlag. Die wissenschaftliche Fachzeitschrift ist –  neben dem „Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften“ – die einzige, die innerhalb der deutschsprachigen katholischen Sozialethik in Printform erscheint und maßgeblich durch die zentrale Fachgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik, getragen wird. Der Zeitschrift fällt damit eine zentrale Rolle zu, wenn Autoren innerhalb ihres Faches publizieren und wahrgenommen werden wollen.

Neuerscheinung: Das Fach Deutsch ist unbeliebt

„Der neueste, im Oktober 2023 veröffentlichte IQB-Bildungstrend hat die schon zuvor mangelhaften Deutschkenntnisse auch für ältere Jahrgänge bestätigt. Fünfzehn Prozent der Neuntklässler verfehlten die Mindeststandards für einen einfachen, dreiunddreißig Prozent für einen mittleren Bildungsabschluss. Hier entstehen Folgeprobleme, die das Bildungs- und Arbeitsmarktsystem deutlich belasten werden. Aber auch der öffentliche Diskurs im Land wird von unzureichenden Deutschkenntnissen nicht unberührt bleiben.“

Axel Bernd Kunze: Das Fach Deutsch ist unbeliebt. Ein bildungsethischer Zwischenruf zum jüngsten IQB-Bildungstrend, in: Sprachnachrichten, Nr. 101, Heft I/2024, S. 14 f.

Die „Sprachnachrichten“ werden herausgegeben vom Verein Deutsche Sprache e. V.

Interview: Warum der Einsatz von Tablets an Grundschulen kritisiert wird

Aus dem Bonner GENERAL-ANZEIGER am 20. Februar 2024:

„Auch aus dem Alltag von Kindern sind Bildschirme nicht mehr wegzudenken. Über den Einsatz von Tablets an Grundschulen wird jedoch viel diskutiert. Wir haben Pädagogen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zu ihren Erfahrungen befragt.“ –

… darunter auch den Bonner Erziehungswissenschaftler und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze

https://ga.de/bonn/stadt-bonn/warum-der-einsatz-von-tablets-an-grundschulen-kritisiert-wird_aid-107437597

Neuerscheinung: Warum „gendergerechte“ Sprache gerade nicht gerecht ist

„Wenn behauptet wird, das generische Maskulinum sei nicht neutral, sondern Ausdruck sprachlicher Diskriminierung, setzt dies eine Politisierung und Moralisierung unserer Sprache bereits voraus. Mitunter wird das „Gendern“ in der Sprache mit einem Gesslerhut verglichen. Nehmen wir einmal an, der Vergleich stimmt, wohlwissend, dass Vergleiche immer hinken: Einem Gesslerhut gegenüber kann man sich nicht „nichtverhalten“. Jede Haltung dem Gesslerhut gegenüber wird als Reaktion gedeutet. Und damit zieht ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang ein. Der Gesslerhut war ein Machtmittel der habsburgischen Obrigkeit. Heute gibt es genügend gesellschaftliche Gesslerhüte, für die es gar keine Obrigkeit mehr braucht. Die Gendersprache ist einer davon. Die neuen Gesslerhüte versprechen Toleranz, Vielfalt und Respekt, vermachten aber hingegen den öffentlichen Diskurs und moralisieren unserer Zusammenleben. Doch Vorsicht: Dem Gesslerhut war kein dauernder Bestand beschieden. Nicht das erzwungene obrigkeitliche Wohlverhalten war am Ende stärker, sondern die Freiheit. Das gibt Hoffnung und Mut.“

Auszug aus:

Axel Bernd Kunze: Warum „gendergerechte“ Sprache gerade nicht gerecht ist. Anmerkungen aus sozialethischer Perspektive, in: Theologisches. Katholische Monatsschrift 53 (2024), Nr. 01/02 v. Januar/Februar, Sp. 53 – 58.