Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Verantwortung der Wissenschaft für die Schäden der Corona-Politik

Leserbrief zur Ausgabe 4/2024 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), von der Redaktion nicht abgedruckt:

Der Schwerpunkt des April-Heftes von Forschung & Lehre lautet „Verantwortung“. Die fünf Beiträge blättern das Thema auf 15 Seiten nach gemischten Kriterien auf: die philosophischen Grundlagen (Stoecker), die Präventivverantwortung der Wissenschaft für „schutzwürdige Güter“ (Siegmund/Fritsch), die  Vielfalt der „Stakeholder“ der „multifunktionalen Hochschule“ (Ash), die rechtliche Verantwortung für „Fehlverhalten im Wissenschaftssystem“ (Gädertz) sowie ein Potpourri von sieben weiteren „Stimmen aus der Wissenschaft“.

Weitgehend außen vor bleibt das gesellschaftlich wohl wichtigste Thema der vergangenen Jahre, die harten Corona-Jahre, als unsere grundgesetzlichen Freiheiten im Zeichen „evidenzbasierter“ Politik ihre größte Bewährungsprobe erlebten. An vorderster Front mitverantwortlich hierfür sowie für die Beleidigungen („Wissenschaftsleugner“) und Ausgrenzungen der Kritiker waren Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen (einschließlich des Deutschen Hochschulverbandes), deren Vereinnahmungen durch die Politik („follow the science“, „science will win“) jüngst bestätigt wurden durch die Krisenstab-Protokolle des Robert-Koch-Instituts. Dies ist der sprichwörtliche „elephant in the room“, von dem dieses Schwerpunktheft schweigt.

Allein Ash streift den Punkt aus sicherer Distanz mit der Feststellung, spätestens „seit der Coronakrise, aber eigentlich schon viel früher“ werde die Offenlegung von Forschungsmethoden, Daten, Datenvernetzungen und Ergebnissen sowie der Unsicherheitsfaktoren in der Urteilsbildung von Expertinnen und Experten“ gefordert. Aber warum werden sie gefordert und von wem? Es haben sich hier – mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten – gerade die Kritiker der Coronamaßnahmen hervorgetan, die man eher gewaltsam ausgegrenzt hat, als dass man ihnen argumentativ begegnet wäre. Wieder ist Chance der Aufarbeitung vertan worden, passend zu den fünf Beiträgen des Schwerpunktthemas „Wissenschaft und Politik“ aus dem Heft 5/2023.


Professor Dr. jur. Günter Reiner, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Privatdozent Dr. theol. Axel Bernd Kunze, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Associate Professor Dr. theol. Jan Dochhorn Durham University/UK

Zwischenruf: Europa wählen!?

Gib Europa Deine Stimme! – so ein Wahlaufruf der Salesianer Don Boscos für die kommende Europawahl am 9. Juni 2024. Einer von vielen. Einer von vielen, die ähnlich klingen. Doch wofür soll der deutsche Wahlbürger stimmen? Nein, parteipolitisch will man nicht sein. Man ist Zivilgesellschaft, was suggeriert, als würde es noch eine andere Gesellschaft geben. Also bleibt es vage: Wir sollen Europa wählen, Europa unsere Stimme geben … Offenbar kann man Europa auch nicht wählen. Etwa abwählen? Wir wollen nicht kleinlich sein: Wer meint, am 9. Juni 2024 werde über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abgestimmt, muss umdenken. Es zählen nicht mehr konkrete Parteiprogramme und politische Interessen, sondern Gesinnung. Doch die muss zwangsläufig schwammig bleiben. Hat Europa ein einheitliches Interesse? Denkt und fühlt Europa im Gleichschritt? Wohl kaum. Wir müssen uns nur die unterschiedliche Haltung einzelner EU-Staaten im Nahostkonflikt ansehen. Wer ist Europa – Spanien und Irland mit ihrer Anerkennung eines Palästinenserstaates oder Deutschland, das diesen Schritt nicht geht? Wer europäische Politik auf Gesinnungsformeln verkürzt, kehrt politische Differenzen unter den Teppich. Vielmehr sollte gerade ein Parlament der Ort sein, konfligierende Interessen zu diskutieren, zu abstimmungsfähigen Alternativen zu bündeln und unter dem Anspruch des Gemeinwohls um tragfähige Alternativen zu ringen. Hierfür sollten die Wähler ihre Stimme gebe – ob in Europa oder auf anderen Ebenen. Und das ist auch gut so. Denn freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine wichtige Grundlage der Freiheit. Aber nicht, wenn diese zum Gesinnungstest verkommen. Wir müssen über unterschiedliche nationale Interessen, politische Konzepte und zukunftsfähige Lösungen streiten – auch in Europa, gerade um Europa willen. Also: Gib Europa Deine Stimme! Aber nach verantwortlicher Abwägung der zur Wahl stehenden Kandidaten und Programme.  

Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?

Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.

Zwischenruf: Ist die Kirchensteuer überholt?

GEZ-Gebühren muss ich zahlen, wenn ich einen Haushalt betreibe. Ein Ausstieg aus dem Beitragssystem ist nicht mehr möglich. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Der Einzug über die Finanzämter, der immer wieder die Gemüter beherrscht, ist nur eine Marginalie, die von den Kirchen sehr gut bezahlt wird. Das kooperative Staat-Kirchen-Verhältnis, das diesem Modell zugrundeliegt, hat Licht und Schatteen, aber es entspricht unserer kulturellen Tradition. Und für mich überwiegen staatlicherseits die Vorteile. Denn stabile Kirchen sind ein wichtiger kulturethischer Pfeiler unseres Gemeinwesens. Ärgernisse an der aktuellen Kirchenpolitik, die es durchaus gibt und zu allen Zeiten gab, können und dürfen zu Recht diskutiert werden. Die menschliche Seite der Kirche ist keinesfalls sakrosankt. Wo aber die Kirche ausfällt, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert ist, muss der Staat die Lücke füllen. Ein Freiheitsgweinn ist mit einem Gemeinwohlmonopol des Staates, das wir zum Glück (noch) nicht haben, nicht verbunden.

Zwischenruf: Kulturstaatlicher Schutzauftrag oder staatlicher Übergriff?

Yvonne Dorf kritisiert in Forschung & Lehre 5/2024, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren.

Zwischenruf: Klimaschutz ist Menschenrecht?

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz sorgt für kontroverse Debatten: Für die Richter in Straßburg gilt Klimaschutz als Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz in der Schweiz verletze das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Gericht in seiner aktuellen Entscheidung. Der Kläger, ein Schweizer Verein der Klimaseniorinnen, wurde dabei durch Greenpeace unterstützt.

Schon länger erleben wir eine Entgrenzung der Menschenrechte, die immer weniger Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat formulieren, sondern diesen für gesellschaftsreformerische Projekte in die Pflicht nehmen – im Namen einer nicht mehr hinterfragbaren Moralisierung des öffentlichen Raumes. Man könnte hier auch von einer Pervertierung der Menschenrechte sprechen. Der Staat wird zum großen Beschützer, der alles zu unserem Besten will und einrichtet.

Seit die Menschenrechte nach Ende des Ost-West-Gegensatzes zum „Megathema“ der Sozial- und Geisteswissenschaften geworden sind, sind sie auch zum utopischen Tummelplatz verkommen. Ich habe solche Tendenzen allerdings auch schon auf juristischen Tagungen wahrgenommen, etwa als eine juristische Referentin Klimaschutzmaßnahmen kinderrechtlich begründete. Denn ohne Klima auch
keine Grundrechte, schlichter geht es nicht.

Schutzgüter und Sicherheit sind etwas anderes als (Grund-)Rechte. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer hat dies in seinem lesenswerten Bändchen „Warum Strafe sein muss“ treffend auf den Punkt gebracht – zumal ein „Recht auf Sicherheit“ notwendigermaßen unbegrenzt ist. Denn man könnte immer noch eine Schippe an „Sicherheit“ drauflegen. Wer könnte schließlich schon sagen, genug an Sicherheit getan zu haben, so lange wir nicht im Paradies auf Erden leben – und das wurde bekanntlich immer die Hölle auf Erden. Am Ende gibt es eben keine Freiheit mehr. Das spielt allerdings in einer Gesellschaft immer weniger eine Rolle, in der immer weniger Menschen die Freiheit vermissen. Wie schön lässt es sich doch leben, wenn der Staat rund um für einen sorgt. Sicherheit macht träge, umgekehrt ist Freiheit aber eben anstrengend.

Zwischenruf: Prinzip parlamentarischer Repräsentation nicht verstanden

Bärbel Bas (Interview „Wir wollen keinen Gesinnungs-TÜV“, in: WELT am Sonntag, 24. März 2024, S. 4) fordert einmal mehr eine Quotierung des Parlaments, wobei es für sie in diesem Fall auf einmal doch nur zwei Geschlechter zu geben scheint. Und sie stellt damit die Verfassungsordnung auf den Kopf. Will die Bundestagspräsidentin sagen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen vornehmlich nach Geschlecht treffen!? Diese werden gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages mit KI nach Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Beteiligung, die von oben gesteuert wird, verkommt zur Pseudobeteiligung. Quoten passen nicht zu den Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft.  Wer Quoten für das Parlament fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen.

Leserbrief: „autoritäres Menschenbild“

Leserbrief in der WELT vom 21. März 2024 (Nr. 58, S. 7) zu: Online-Register zu Organspenden gestartet vom 19. März 2024:

Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut. Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen. Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.

Zwischenruf: Souverän, nicht Untertan – politisches Drängen auf Widerspruchslöung offenbart autoritäres Staatsverständnis

Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich – so berichtet etwa DIE WELT in ihrer Ausgabe vom 19. März 2024 unter dem Titel „Online-Register zu Organspenden gestartet“. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut.

Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.