Lässt sich die Impfpflichtdebatte noch befrieden? – ein Zwischenruf auf den Kölner Sozialethiker Elmar Nass

Andere Länder in Europa öffnen sich wieder stärker, fahren Coronaeinschränkungen zurück, nachdem sich Omikron als weniger gefährlich herausgestellt hat, als zunächst befürchtet. In Deutschland hingegen verschärfen sich die Fronten weiter, wird die Debatte um eine Impfpflicht weiter vorangeführt. Es verwundert nicht, dass die Coronaspaziergänge an Zulauf gewinnen Umso schriller werden die Töne aus der Politik. Am 31. Januar 2022 fragt Rainer Haubrich in der WELT: „Bei der aktuellen Debatte um Corona-Demonstrationen in Deutschland fragt man sich, wer da eigentlich mehr durchdreht: die Protestierenden oder die Politik?“ Dabei sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat klar sein: „In dubio pro Demo“ – so Rainer Haubrich. Nicht die Demonstrierenden müssen sich rechtfertigen, sondern der Staat bleibt in höchstem Maße begründungspflichtig, wenn er eine Demonstration verbieten will. Doch, nein: Im schwäbischen Ostfildern droht der Oberbürgermeister nun sogar mit Einsatz von Waffengewalt.

Ein Ende der Polarisierungsspirale ist nicht in Sicht. Sollte die Krise einmal ausgestanden sein, steht uns ein langwieriger nationaler Aussöhnungsprozess bevor. Dieser wird immer dringlicher, aber auch schwieriger.

Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass hat im Januar auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, dafür plädiert, die Debatte um eine Impfpflicht zu versachlichen und zu befrieden. Das hört sich gut an. Doch kann ein solcher Appell aufgehen?

Immerhin ist Nass einer der wenigen besonnen argumentierenden Sozialethiker, der sich differenziert zu diesem Thema zu Wort meldet und bei dem  ein Gespür für die Schwere der zu verhandelnden Wertkonflikte sichtbar wird. Dennoch überzeugt seine Antwort nicht. Irenik ist gut, und zwar dort, wo sie hingehört. Das ist aber keineswegs bei allen Kontroversen der Fall. Warum?

Auch in der Frage nach einer Impfpflicht sollte es – wie es in einer freiheitlichen Gesellschaft grundsätzlich überhaupt der Fall sein sollte – einen freien Diskurs geben. Aber das heißt nicht, dass es zwingend auch eine ergebnisoffene Debatte geben muss. Eine Impfpflicht bei Impfstoffen mit (noch einmal verlängerter) bedingter Notfallzulassung, geringer Schutzwirkung, aber großer Eingriffstiefe widerspricht vorpositivem Menschenrecht. Wir haben es hier nicht mit alternativen politischen Positionen zu tun, die im Rahmen des Richtigen nebeneinander stehen bleiben können und über die nach Mehrheitsentscheidung abgestimmt werden darf.

Sollte die Entscheidung für eine Impfpflicht fallen, wäre es moralisch legitim und keinesfalls undemokratisch, diese Mehrheitsentscheidung nicht anzuerkennen (die Frage nach zivilem Ungehorsam, die sich daran anschließt, sei an dieser Stelle zunächst außen vor gelassen). Gleiches sollte im übrigen genauso für andere politische Vorhaben gelten, die uns in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach noch ins Haus stehen werden, etwa die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, später vielleicht einmal sogar die vollständige Streichung des Paragraphen 218. Wer diese moralischen Konflikte wechselnden politischen Mehrheiten überlässt, macht die Menschenwürde verhandelbar.

Was für eine politische, zwangsbewehrte Impfpflicht gilt, gilt genauso für eine moralische. Letzterer gegenüber zeigt Nass wenig Distanz. Doch selbst eine „nur“ moralische Impfpflicht wäre in höchstem Maße begründungspflichtig. Auch mit der Forderung nach moralischen Pflichten sollten wir im politischen Zusammenleben vorsichtig umgehen, wenn Andersdenkende nicht ohne Not moralisch unter Druck gesetzt werden sollen. Nicht eine moralische Impfpflicht ist zu fordern, sondern die sorgfältige, differenzierte Güterabwägung des Einzelnen – hierzu besteht eine moralische Pflicht. Diese muss aber frei erfolgen können, ohne faktische Impfnötigung. Moralische Entscheidungen, die dem Einzelnen unter Zwang abgepresst werden, mögen vielleicht politisch wirksam sein, sittlich sind sie wertlos – und sie vergiften das gemeinsame Zusammenleben.

Der Caritasverband und seine oberste Vertreterin scheuen sogar nicht davor zurück, eine allgemeine Impfpflicht zu fordern, damit Pflege- und Gesundheitskräften der Wechsel in andere Berufe versperrt wird. Im Interview mit der F.A.Z. am 27. Januar 2022 verniedlichte die neue Caritaspräsidentin, Eva Maria Welskop-Deffaa, als „praxistaugliche Erweiterung der Impfpflicht“, was eine Funktionalisierung der Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen für berufs- und sozialpolitische Zwecke darstellt. Ein weiterer Tabubruch von vielen innerhalb der gegenwärtigen Coronapolitik, der dem moralischen Ansehen der Kirche schadet. Dass am Ende der Krise nahezu alle politisch-gesellschaftlichen Akteure moralische Blessuren davontragen werden, macht die besondere Dramatik der gegenwärtigen Entwicklung aus: „Die Diskussion ist hoch explosiv“, schreibt Nass.

Die Coronapolitik, der schlampige Umgang mit Grundrechten, das mangelnde Bemühen der Politik, Freheitseinschränkungen sauber zu begründen, eine allzu große Nähe zwischen Judikative und Exekutive, die fortgesetzte Impfnötigung, vieles mehr und erst recht eine gesetzliche Impfpflicht hinterlassen bei vielen den Eindruck, als Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt zu sein. Auch eine breite gesellschaftliche Debatte und eine Mehrheitsentscheidung ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag wird in der gegenwärtigen Situation die gesellschaftliche Lage nicht einfach befrieden können, wie manche Politiker sich das offenkundig vorstellen – hierfür braucht es einen tiefergehenden nationalen Aussöhnungsprozess. Und es braucht hierfür andere Akteure. Der Deutsche Ethikrat, den Nass als großen Moderator ins Spiel bringt, ist mittlerweile  viel zu sehr Partei, als dass er noch ein geeigneter Akteur wäre, eine solche gesellschaftliche Mammutdebatte unvoreingenommen zu moderieren.

Was Nass fordert, liefe gegenwärtig vor allem auf die Gefahr einer Scheindebatte hinaus. Politikern, die keine roten Linien mehr meinen einhalten zu müssen, würde der Wille zu einer sachlichen, befriedenden Debatte nur schwer abgekauft. Dafür ist mittlerweile schon zu viel Vertrauen zerstört worden, durch eine faktische Impfnötigung, die auch ohne explizite Pflicht tiefe Schäden an unser Wert- und Verfassungsordnung hinterlassen wird.  Befrieden ließe sich die Debatte nur noch durch einen Rückzug, durch das Beenden der Impfpflichtdebatte.

Eine Impfpflicht steht medizinisch, rechtlich, politisch und moralisch sowieso auf mehr als tönernen Füßen. Nicht umsonst mehren sich Stimmen aus Politik und Wissenschaft, die eine langsame Abkehr von diesem Instrument andeuten. Allerdings ist es gar nicht so leicht, in einer Sackgasse, in der man feststeckt, zu wenden, wenn ein Wendehammer fehlt. Eine sozialethische Aufgabe müsste in dieser Situation darin liegen, Wege aufzuzeigen, wie den politischen Akteuren ein Notausgang geöffnet werden kann, sodass ein Rückzug aus der Impfpflichtdebatte gesichtswahrend möglich wird. Andernfalls könnten wir in diesem Jahr noch auf eine brandgefährliche Stimmung zusteuern.

Wenn die Wert- und Verfassungsordnung unseres Gemeinwesens noch trägt, dürfte der Bundespräsident ein Gesetz zur Impfpflicht gar nicht unterzeichnen. Mindestens müsste er von sich aus das Bundesverfassungsgericht zur Klärung anrufen, wollte er sein Amt nicht beschädigen. Aber ein Amtsinhaber, der ausdrücklich zur Impfdiskussion Mitte Januar in Schloss Bellevue einlädt und dann noch nicht einmal um die bedingte Notfallzulassung der bisherigen COVID-19-Impfstoffe weiß, wird diese politisch-moralische Weitsicht nicht aufbringen. Stattdessen verstärkte der höchste Repräsentant des Staates (ebenso wie seine persönliche Referentin) bei dieser Diskussion einmal mehr den Eindruck, dass Bildung und Wissen in der Politik mittlerweile weniger zählen als Moralisierung und Emotionalisierung – ein fataler Eindruck und kein gutes Omen für die Debatte, die uns in den kommenden Wochen bevorstehen wird.

„Die Impfpflicht ist keineswegs ein Klacks“ …

… meint Klaus Peter Krause und verweist in seiner Begründung auch auf die „7 Argumente“ der gleichnamigen Autorengruppe:

Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dage­gen sei eine Impfung ein Klacks und die Impf­pflicht ein weit­hin aner­kann­tes Instru­ment, das zum Arse­nal auch des Rechts­staa­tes gehöre. Das betrof­fe­ne Grund­recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit stehe keines­wegs per se über ande­ren Werten von Verfas­sungs­rang und  sei im Prin­zip rela­tiv leicht einschränk­bar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhält­nis­mä­ßigkeit. So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek  ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig. Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.

Zum Weiterlesen:

https://kpkrause.de/2022/01/20/die-impfpflicht-ist-kein-klacks/

Kommentar: Friedrich Merz – der neue Heilsbringer der Union?

Friedrich Merz ist aufs Schild gehoben. Die CDU hat ihren Heilsbringer gefunden. Wird der neue Vorsitzende die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen? Zunächst: Einzelne „Heilsbringer“ können allein wenig bewirken, sie können allenfalls Stimmungen in der Partei unternehmerisch aufgreifen und politisch handlungsfähig machen. Doch ist gegenwärtig nicht zu erkennen, dass es einen ernstzunehmenden Willen in der Partei zur geistig-moralischen Erneuerung gibt, allenfalls halbherzige Ansätze, die schon aus Unentschiedenheit scheitern werden.

Die CDU als Volkspartei hat viel zum staatlichen Substanzverlust der letzten Jahre beigetragen. Und dieser Raubbau an den geistig-politischen Grundlagen unseres Zusammenlebens geht unvermindert weiter, quer durch unsere Parteienlandschaft. Wir erleben eine Politik, die grundlegende Prinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung offen angreift. Ein Kollege hat es vor kurzem so ausgedrückt: Wir werden nach dieser Coronakrise eine ethische Neugründung unserer Verfassungsordnung benötigen. In einer Situation, in der ein nicht unerheblicher Teil des Souveräns sich nicht mehr in seiner Rechtspersönlichkeit geschützt sieht (die „Spaziergänge“ sind Ausdruck hierfür), wird es einen nationalen Aussöhnungsprozess brauchen.

Doch wie und von wem sollte ein solcher angestoßen werden? Das ist gegenwärtig schwer zu sagen. Ich vermute, dass es hierfür neue politische Koalitionen geben muss, vielleicht auch partiell neue Parteien, etwa zwischen AfD und CDU. Aus den bisherigen Volksparteien heraus wird dies nicht gelingen. Zum einen vertreten diese längst einen großen Teil des demokratischen Spektrums ganz bewusst nicht mehr. Zum anderen stehen diese in zentralen Politikbereichen nicht mehr für staatlichen Substanzerhalt.

Durch die Coronakrise fast schon vergessen sind die Vorgänge um die Wahl eines F.D.P.-Ministerpräsidenten in Thüringen. Was im Anschluss an diese Wahl passiert ist, war ein demokatischer Tabubruch. Nun plädiert der Thüringer CDU-Mann Mike Mohring anstelle einer Impfpflicht für eine radikalisierte, fortgesetzte staatliche Impfnötigung durch 1G-Regel, die breite Teile des Souveräns von sozialer Teilhabe ausschließt. Einer Partei, aus der solche Töne kommen, ist ein moralischer Erneuerungsprozess und ein substantieller Beitrag zur gesellschaftlichen Aussöhnung kaum zuzutrauen, auch nicht in der Opposition. Ich selbst habe nach achtundzwanzig Jahren mein eigenes Parteibuch Ende November ganz bewusst zurückgegeben, weil ich eine Politik ohne rote Linien nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Eine Politik ohne rote Linien überschreitet eindeutig die roten Linien der Verfassung. Und es spricht für den moralischen Zustand unseres Gemeinwesens, dass ein solcher Extremismus von der sog. bürgerlichen Mitte mittlerweile nahezu unwidersprochen mitgetragen wird.

Wenn es nach dem straußschen Diktum geht, rechts von der Union dürfe es keine Partei geben, dann war damit gemeint, dass die CSU demokratische Positionen im Spektrum rechts der Mitte selber abdecken sollte. Das gilt schon lange nicht mehr, daher ist auch dieser Satz überholt. Stattdessen haben die Unionsparteien viel dazu beigetragen, das politische Klima zu vergiften, indem sie demokratische Positionen und deren Vertreter ausgrenzen und diffamieren, statt den streitbaren politischen Diskurs zu pflegen – selbst dann, wenn es um Positionen geht, welche die C-Parteien früher selber einmal vertreten haben. Solche Strategien widersprechen demokratischem Anstand und beschädigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir werden dies noch bitter bereuen, wenn wir die moralischen Schäden dieser Krise aufarbeiten müssen. Die notwendige nationale Aussöhnung wird nicht mit billiger Münze zu haben sein.

Gegenwärtig sehe ich nur, dass Merz mit leichten Akzentverschiebungen und kosmetischen Veränderungen in der gegenwärtigen Spur seiner Partei bleibt: einer Partei, die ihren konservativen Flügel längst abgestoßen hat. Laschet hat ja sogar einen konservativen Traditionsstrang innerhalb der CDU geleugnet. Ich bin kein CDU-Mitglied, aber ich vermute, dass die Partei mit dem Erbe Merkels intern noch einiges aufzuarbeiten haben wird. Will sie auf Dauer eine sozialdemokratisierte Partei bleiben, macht sich die CDU selbst überflüssig.

Daher bleibt eine Neugründung neben ihr durchaus denkbar. Dauerhaft erfolgreiche Neugründungen von Parteien sind immer schwierig, schon aus Ressourcengründen, aber nicht unmöglich, wie die Grünen und die AfD bewiesen haben. Entscheidend bleiben politische „Unternehmen“, die eine Bewegung aufgreifen und institutionalisieren. Ich meine, dass eine solche Neugründung durchaus notwendig wäre, wenn die Wert- und Verfassungsordnung unseres Landes wieder neu gesichert werden soll. Allerdings bedarf es dann auch einer Koalitionsfähigkeit der verschiedenen Parteien im konservativ-freiheitlichen Spektrum. Sollte sich die diffamierende Ausgrenzung konservativer und freiheitlicher Postionen, die gewiss niemand parteipolitisch teilen muss, wohl aber demokratisch tolerieren sollte, ungehemmt weiter fortsetzen, wird die Polarisierung des Landes weiter gefährlich zunehmen.

Kommentar: Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur Impfpflicht wird gesellschaftliche Debatte nicht befrieden

Am 22. Dezember 2021 verabschiedete der Deutsche Ethikrat eine neue Ad-hoc-Empfehlung zu einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht:

https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-allgemeine-impfpflicht.pdf

Mit dem Instrument einer Ad-hoc-Empfehlung verabschiedet sich der Nationale Ethikrat von seiner bisherigen Forderung nach einem breiten gesellschaftlichen Diskurs. Selbst wenn in der Frage Zeitdruck bestehen sollte, müsste zumindest kurzfristig ein solcher Diskurs organisiert werden (hierfür plädierte vor kurzem auch der ehemalige Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages Eckhard Nagel). Eine Entscheidung von solch gewaltiger Tragweite ohne Transparenz und Breite durchzudrücken, gefährdet den ohnehin schon bedrohten gesellschaftlich-politischen Frieden noch weiter.

Üblicherweise veröffentlicht der Deutsche Ethikrat abweichende Voten. Das ist bei gravierenden ethischen Wertkonflikten auch zwingend geboten. Nur dann ist auch eine differenzierte persönliche Gewissensentscheidung möglich – und vor einer solchen stehen schon allein die Parlamentarier, da bei der geplanten Abstimmung zur Impfpflicht der Fraktionszwang ausgesetzt sein wird. Jetzt werden vier abweichende Voten genannt, aber zunächst nicht publiziert (wer will, kann diese mit etwas Verspätung mittlerweile hinter einer Bezahlschranke im Onlineauftritt der F.A.Z. nachlesen). Das vermachtet den ohnehin schon polarisierten öffentlichen Diskurs noch weiter.

Auf den ersten Blick wirkt die Stellungnahme schwammig, unmotiviert und intransparent. Hierzu trägt auch bei, dass im Literaturverzeichnis keine ethische Fachliteratur im engeren Sinne aufgeführt ist (wenn man von den selbstreferentiellen Verweisen auf die Eigenpublikationen absieht). Und es fehlt nicht nur eine wissenschaftliche Referenz auf ethische Positionen oder Methodik, sondern auch auf die Verfassung.

Das Papier vermittelt einen enttäuschenden Eindruck und wird den aufgeheizten, vermachteten Diskurs über die Coronapolitik vermutlich nicht nennenswert befrieden können. Es entspricht damit der polarisierten politischen Grundlinie, welche der neue Bundeskanzler in seiner ersten Regierungserklärung vorgegeben hat. Für das weitere Debattenklima im Land verheißt dies nichts Gutes. Über gravierende Freiheits- und Wertkonflikte sollte ein Gremium mit dieser Verantwortung und Reputation sorgfältiger und transparenter urteilen.

Ein Bespiel höherer Dialektik in der Kirche: Spaltung durch Ausgrenzung bekämpfen – oder: ein kritischer Kommentar zum Offenen Brief an Papst Franziskus zu aktuellen Äußerungen von Kardinal Müller

Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Kardinal Müller, ist durchaus ein kantiger Kirchenmann, an dem sich die Geister scheiden. Vor kurzem äußerte sich Müller in einem Videointerview mit dem Institut St. Bonifatius erneut zu gravierenden Wertkonflikten, die Kirche und Gesellschaft gegenwärtig spalten. Impfzwang, eine chaotische staatliche Coronapolitik,  2G-Regel in Gottesdiensten (für Müller unmissverständlich ein Verrat der Kirche am Auftrag ihres Herrn), das Buch von Klaus Schwab und Thierry Malleret „COVID-19. Der große Umbruch“ sind nur einige der heißen Eisen, zu denen Kardinal Müller Position bezieht. Und er äußert „Kapitalismuskritik“ von rechts – wie gefährlich! So wirft Müller im Interview die Frage auf, ob eine derart gewaltige Kapitalkumulation, wie wir sie bei einigen Unternehmensgründern erleben, zum demokratietheoretischen Problem werden könne – über diese Frage wird durchaus sozialethisch diskutiert und über diese Frage kann und sollte seriös diskutiert werden.

Doch es kam, wie es kommen musste. Schnell waren die üblichen Vorwürfe von Verschwörungstheorien und antisemitischen Klischees zu vernehmen. Allesamt Ad-hominem-Argumente die drauf zielen, die moralische Integrität des Gegenüber zu beschädigen und eine sachliche ethische Debatte zu unterlaufen. Lassen wir einmal außen vor, ob viele Vorwürfe, die Kardinal Müller mit seinem Interview auf sich gezogen hat, nicht eher Projektion sind. Der Kardinal bedient Verschwörungstheorien oder Antisemitismen im Interview in keiner Weise, aber er äußert sich zu brisanten Themenfeldern, bei denen es solche im öffentlichen Diskurs durchaus gibt. Dass darf aber kein Grund sein, die Debatte über diese Themen zu beenden, sondern vielmehr für einen sachlichen, differenzierten und angemessenen Ton innerhalb der sozialethischen Debatte zu sorgen. Beides macht einen Unterschied.

Müller weicht heiklen Themen nicht aus – und gibt so jene geistlich-moralische Orientierung, die gegenwärtig so viele schmerzhaft von der Kirche vermissen. Müller tritt für eine funktionierende Gewaltenteilung ein, eine unabhängige Judikative, eine Wahrung der Wert-, Grundrechts- und Menschenrechtsordnung, für die Freiheit des Gewissens, für ein freiheitliches Diskursklima an den Universitäten (hier fällt seine Kritik durchaus sehr scharf und schonungslos aus, immerhin war Müller selbst einmal Professor gewesen), für die Freiheit Andersdenkender, etwa im universitären Raum, und er wendet sich im Einklang mit der Glaubenskongregration seiner Kirche gegen eine Impfpflicht im konkreten Fall. Alles in allem eine starke christliche Freiheitslehre, die Müller vertritt. Man muss Müller nicht in jedem Detail politisch zustimmen, aber man sollte sein Anliegen unvoreingenommen würdigen.

Umgekehrt gehört schon viel Chuzpe dazu, wenn die Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ in einem am 23. Dezember veröffentlichten offenen Brief, für den um weitere Mitzeichner geworben wird, den Kardinal gerade im Namen der Freiheit mundtot machen will: „Wir appellieren eindringlich an Papst Franziskus, dafür Sorge zu tragen, dass dem unverantwortlichen Treiben von Kardinal Gerhard Ludwig Müller umgehend Einhalt geboten wird.“ Ja, mehr noch: Der Kardinal solle aus dem Kreis der Papstwähler ausgeschlossen und aus dem Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur verbannt werden. Die Begründung der Kirchenaktivisten ist bemerkenswert: Ein Kardinal sollte alles tun, „um Spaltungen in Gesellschaft und Kirche zu vermeiden.“ Das nennt man wohl höhere Dialektik. Spaltung soll mit einem Aufruf zur Ausgrenzung beantwortet werden, im Namen der Pluralität, versteht sich.

Hier soll ein streitbarer Kirchenmann, dessem Ansichten vielen zu freiheitlich oder konservativ sind, sozial vernichtet werden. Das Urteil steht schon im Voraus fest. Da kann der Kardinal machen, was er will, selbst wenn er unmissverständlich vor der Gefahr einer Spaltung infolge einer polarisierenden Coronapolitik warnt. Streitbar und prinzipienfest, wohl auch ein wenig stur, so lässt sich Müller beschreiben – für die einen ein Überzeugungstäter, für die Kirchenaktivisten ein notorischer Wiederholungstäter.  Denn, so die Kritik im Offenen Brief: Medienkritik ficht ihn nicht an, im Gegenteil: Sie führt nur dazu, noch einmal nachzulegen, zu bekräftigen, sogar zu verschärfen.

Aber Müller trägt die rote Farbe gerade nicht allein als Schmuck. Nein, hier ist ein Kardinal zu erleben, der Widerspruch, Bekenntnis und Klarheit um der Wahrheit willen nicht scheut – aus gläubiger Verantwortung. Ein Kardinal, der für seine Positionen streitet, und nicht bereit ist, gravierende Wertkonflikte vorschnell unter den Teppich zu kehren, bis man nur noch gebückt unter der kirchlichen Zimmerdecke laufen kann. Chapeau!

Gastkommentar: Würde Kant sich impfen lassen?

Ja, Kant würde sich impfen lassen – meinte jedenfalls Thomas Kielinger in einem Kommentar am 21. Dezember 2021 in der WELT. Es ist nicht das erste Mal, dass Kant in der Coronadebatte als Kronzeuge herhalten muss – zu Unrecht, wie die folgende Glosse meint.

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Ein Gastkommentar von Tino Landmann

Weihnachten ist bekanntlich die Zeit der gutgemeinten Wünsche und einer davon wird nun auch tatsächlich wahr werden: die langersehnte Impfpflicht! Endlich! Und dies flankiert von Kronzeugen, deren Glaubwürdigkeit niemals in Frage gestellt werden kann – ob sie es wollen oder nicht! Oder noch besser: Weil sie dafür sind!

Und einer davon ist wieder einmal ein alter Stratege des philosophischen Spektrums: der gute Kant, der jetzt eindeutig für eine Impfpflicht „wäre“.

Soso, Kant wäre für die Impflicht und deswegen ist jetzt auch der „Ethikrat“ dafür! Jawohl, genau so muss das sein! Die Begründung dafür gleicht einem philosophischen Husarenritt – allerdings auf einem Ackergaul. Nichts gegen das gute Tier: Es verrichtet seine Arbeit so, wie man das als Nutztier eben kann. Kants ethisches Nutztier, besser bekannt als Kategorischer Imperativ soll hier aber wieder einmal Arbeiten verrichten, für die er gar nicht gedacht worden ist. Aber Kant selbst soll nun (wieder einmal) den Kategorischen Moralgaul einspannen, weil er ja für etwas „wäre“.

Wenn es nicht derart ernst „wäre“, könnte ich  jetzt vor Lachen vom Stuhl fallen!

Wenn ich das immer lese, irgendjemand „wäre“ für dieses oder jenes! Das ist intellektuelle Hochstaplerei!

Zum einen: Kant ist tot! Niemand kann ihn mehr fragen, für was er „wäre“ oder nicht!

Und warum muss immer Kant gefragt werden? Warum fragt niemand Aristoteles, Hegel, Nietzsche, Marx oder Jesus? Ja, lasst uns Jesus fragen, für was er wäre! Allein diese Formulierung „für was jemand wäre“ offenbart doch eine infantile Weltsicht! Aber kleine Kinder wissen es eben noch nicht besser!

Insofern sind derartige Aussagen völliger Blödsinn!

Zum anderen: Wer so etwas behauptet, dem empfehle ich die Lektüre der Tugendlehre und der dort aufgeführten Einteilung der Pflichten. Die Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit wird hier als vollkommene Pflicht gegenüber sich selbst geführt und ist somit jedweder Fremdbestimmung entzogen. Daneben: Wenn hier mit Kant und Würde „argumentiert“ wird, sei darauf hingewiesen, dass nach Kant nur der Mensch als Person selbst in der Lage ist, sich zu entwürdigen, da auch die Würde bzw. die Idee der Menschheit an sich jedweder Fremdbestimmung entzogen ist.

Aber nur zu, Ihr Karikaturen philosophischen Geistes! Verunstaltet, verfremdet und verzerrt die wirklich großen Köpfe der europäisch-deutschen Geistesgeschichte! Nur zu, Ihr lächerlichen Ciceros! Hoffentlich werdet Ihr irgendwann Opfer Eurer eigenen Anmaßung! Aber bis dahin genießt Euren Lohn im Kampf für eine neue Gesellschaft im Lichte des Heiligenscheins medialer Aufmerksamkeit!

Und weil wir es gerade mit Weihnachten und den Wünschen hatten: Eines wünsche ich mir von den Vertretern der philosophischen Zunft: Lasst Kant in Frieden ruhen! Und den Kategorischen Imperativ tatsächlich das leisten, wofür er dem gemeinen Menschenverstand als Kompass an die Hand gegeben worden ist: Es geht nicht darum, ob Kant für oder gegen eine Impflicht plädieren würde. Es geht einzig darum, ob die Maxime als allgemeines Gesetz gelten kann.

Frohe Weihnachten!

Der Verfasser ist promovierter Philosoph und Fachleiter für Geschichte der Philosophie und deren Didaktik.