Nach der Wende hat man dem „Student_innenRat“ (sic!) an der Universität Leipzig erlaubt, selbständig über die Anerkennung studentischer Hochschulgruppen zu entscheiden. Damit waren alle Korporationen irgendwann schon einmal aus dem Spiel. Jetzt trifft es eine politische Hochschulgruppe „der Mitte“ (so sieht sie sich wohl selbst). Nun ja, die Union hat selber nicht zum demokratischen Spektrum rechts der Mitte gehören wollen. Jetzt frisst die Revolution ihre Kinder. Der unionsnahe Hochschulnachwuchs wehrt sich mit einem Offenen Brief:
https://www.rcds-sachsen.de/aktuelles/2022/leipzig-ag-status
Gibt es Protest gegen diese Entscheidung oder Solidarität mit dem RCDS? Bisher wohl nicht. Warum auch? Der Kampf gegen Rechts muss schließlich weitergehen. Wo kämen wir sonst hin, gerade in Sachsen. Leipzig sollte zum Vorbild für alle Universitäten werden – damit Deutschland ein plurales, queeres, buntes, weltoffenes Land bleibt: Mehr Ausgrenzung! Oder: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer!
Kommentar
Kommentar: Schuld und Verantwortung
Unser Gastautor hat angesichts der neueren Entwicklung um das Münchner Missbrauchsgutachten einen Anschlusskommentar verfasst.
Ein Gastbeitrag von Stefan Martin
Die Dinge beginnen sich zu klären. Während die Juristen und Anwälte um Professor Mückl weiterhin Ihren Arbeitsauftrag erfüllen und den Panzer des (Kirchen)rechts schützend vor den Papst emeritus halten, spricht Benedikt selbst erstmals von „übergroßer Schuld in die wir hineingezogen werden, wenn wir sie übersehen wollen oder sie nicht mit der nötigen Entschiedenheit und Verantwortung angehen, wie dies zu oft geschehen ist und geschieht.“
In dieser schwersten Kirchenkrise der vergangenen Jahrzehnte gilt es mindestens drei Dinge voneinander zu trennen: 1. Die Frage nach der moralischen Schuld Benedikts 2. Die Frage nach dem kirchenrechtlichen Tatbestand 3. Die Frage nach der Verantwortung Benedikts als damaligem Erzbischof von München und Freising für die Vorfälle sexuellen Missbrauchs unter seiner Ägide.
Ob Benedikt moralische Schuld auf sich geladen hat, weiß Gott der Herr allein. Ich jedenfalls maße mir nicht an, darüber zu urteilen. Die Frage, ob sein Verhalten einen Tatbestand im kirchenrechtlichen Sinn darstellt, wurde von Mückl et al. in ihrer 82seitigen Stellungnahme und den ergänzenden Erläuterungen vom 08. Februar mit einem eindeutigen Nein beantwortet. Für mich als Katholiken und Nicht-Juristen stellt sich damit die Frage, was ein Kirchenrecht wert ist, wenn es Exhibitionisten unverhohlen schützt. Das Kirchenrecht ist ein stumpfes Schwert, wenn es im „Entblößen des Geschlechtsteils vor vorpupertären Mädchen und der Vornahme von Masturbationsbewegungen“ keine Form der Täterschaft erkennt. Geradezu perfide aber wird es, wenn sich ein ehemaliges Kirchenoberhaupt hinter ebendiesem Kirchenrecht versteckt um sich seiner Verantwortung zu entziehen. Es grenzt an Schizophrenität, wenn die Anwälte von Benedikt in der Erklärung vom 08. Februar zwar auf der einen Seite betonen, dass Benedikt die exhibitionistischen Handlungen „nicht verharmlost, sondern ausdrücklich verurteilt“, und im gleichen Atemzug bekräftigen „dass es sich nach dem damals geltenden Recht nach Einschätzung der kirchenrechtlichen Berater bei Exhibitionismus nicht um eine kirchenrechtliche Straftat handelte, da die einschlägige Strafvorschrift derartige Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasste.“
Ja was denn nun? Entweder die Kirche ist gewillt das Verhalten auffällig gewordener Priester zu sanktionieren indem sie ihnen die weitere seelsorgerliche Tätigkeit einstweilen untersagt und – nicht minder wichtig – die Taten bei einem weltlichen Gericht zur Anzeige bringt, oder aber sie versteckt sich weiterhin hinter einem Kirchenrecht das seinen Namen nicht verdient.
Hier sind wir an einem entscheidenden Punkt angekommen: Der Frage der Verantwortung des Papstes und der Bischöfe bei Vorfällen ähnlicher Art, wie sie in der Vergangenheit hundertfach zu Tage getreten sind. Hier muss endlich ein Paradigmenwechsel her, das muss schnellstmöglich zur Chefsache gemacht werden! Vertuschen, abstreiten und sich hinter dem Kirchenrecht verstecken ist der sichere Weg zum schnellen und vollständigen Kollaps des „Systems Kirche“. Was hat den damaligen Erzbischof von München und Freising denn daran gehindert seine Mitarbeiter anzuweisen, ihm Fälle sexuellen Missbrauchs unverzüglich vorzulegen? Offensichtlich war das nicht gewünscht. Benedikt ist seiner Verantwortung in diesem Punkt schlichtweg nicht nachgekommen. Dies auch öffentlich auszusprechen, und das Kirchenrecht Kirchenrecht sein zu lassen, wäre das Gebot der Stunde.
Kommentar: Bamberger Erklärung – lebendige Zivilgesellschaft oder vermachteter Diskurs?
Eine „Bamberger Erklärung“ zur aktuellen Coronasituation erweckt mittlerweile auch bundesweit in der Presse Aufmerksamkeit. Der ein oder andere von Euch wird die Erklärung sicherlich schon zur Kenntnis genommen haben. Es soll eine Erklärung der Bamberger Zivilgesellschaft sein. Die Erstunterzeichnern sind jedoch zahlreiche Prominente aus der oberfränkischen Bischofs- und Universitätsstadt, darunter auch der Erzbischof oder Bürgermeister, also mehr Amtsträger als Bürger.
Mir ist es immer verdächtig, wenn solche moralisierenden Erklärungen von allen führenden Funktionsträgern gemeinsam unterzeichnet werden, die ihre Unterschrift dann in den Medien auch noch herausstellen. Der „Aufstand der vermeintlich Anständigen“ mit oktroyiertem Konsenszwang verkleistert ethische und politische Konflikte, zerstört den öffentlichen Diskurs und verhindert damit auch eine rationale Lösung solcher Konflikte. Wir brauchen stattdessen einen offen geführten, streitbaren Diskurs über die angemessene Coronpolitik und einen Weg aus der aktuellen Krise heraus.
Aber nicht allein der ausgrenzende und moralisierende Ton erweckt Abwehr, auch die unernste „Kindergottesdienstästhetik“ (womit nichts gegen liturgisch gehaltvolle Kindergottesdienste gesagt ist) einer Menschenkette aus bunten Papiermännchen erscheint angesichts der gravierenden Wert- und Gewissenskonflikte unserer Tage unangemessen. Es spricht eher für einen vermachteten Diskurs als eine lebendige, plurale Zivilgesellschaft, wenn eine solche Erklärung von führenden Vertretern der Bamberger Stadtöffentlichkeit breit mitgetragen wird.
Kommentar: Gendersprache schadet dem Anliegen der Wissenschaftsfreiheit
Die Universität Hamburg hat vor kurzem einen Kodex Wissenschaftsfreiheit vorgelegt, in gegenderter Sprache. Wenn es um Wissenschaftsfreheit geht, können Form und Inhalt keineswegs getrennt voneinander betrachtet werden. Denn das sprachliche „Gendern“ ist kein „Nebenkriegsschauplatz“ der Debatte um Wissenschaftsfreiheit, sondern ein zentraler Tatort: Die Ideologisierung, Politisierung und Moralisierung des Gebrauchs der (Mutter-)Sprache im öffentlichen Raum stellt einen Übergriff in den intimen Kernbereich der Persönlichkeit dar. Wo der eigene Sprachgebrauch nicht mehr vor solchen Übegriffen geschützt ist, besteht auch keine Freiheit mehr – und das ist offensichtlich an der Universität Hamburg der Fall.
Die Universität Hamburg verletzt auf diese Weise das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum und trägt ihren Anteil zur Moralisierung, Polarisierung und Politisierung der öffentlichen wissenschaftlichen Debatte bei. Es tut mir leid, aber ich bleibe dabei: Der Gebrauch der „Gendersprache“ in einem solchen Kodex, der ausdrücklich Freiheit garantieren will, desavouiert das gesamte Papier. Eine von der Allgemeinheit steuerfinanzierte Institution wie die Universität Hamburg sollte der Kulturordnung unserer Nation und dem Gemeinwohl, nicht einer bestimmten ideologischen, radikalkonstruktivistischen Weltsicht verpflichtet sein.
Daher lautet mein Fazit: Nein, ich werde angesichts dieses vermeintlichen Kodex der Wisenschaftsfreiheit keine Flasche Sekt öffnen. Leider.
Gastbeitrag: In seiner Welt gefangen
Zur Debatte um das Münchner Missbrauchsgutachten hat uns ein Gastbeitrag erreicht, der möglicherweise für Kontroversen sorgen wird. Der Kommentar zeigt aber auch, wie schwer es ist, moralisch Stellung zu beziehen, wenn Juristen und (Kirchen-)Poltiker das Wort übernommen haben, wenn die Stunde der Referenten, politischen Berater und Anwälte schlägt.
Ein Gastbeitrag von Stefan Martin
Das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche schlägt seit Tagen hohe Wellen. Ein Blick in die darin enthaltene Stellungnahme Benedikts zeigt erschreckende Abgründe des Systems Kirche und den Papst emeritus als in seiner Welt Gefangenen.
Viele veröffentlichte Kommentare konzentrieren sich derzeit auf die dreifache Leugnung Benedikts mit anschließender Entschuldigung („nicht aus böser Absicht“). Tatsächlich ist dies ein Nebenkriegsschauplatz. Was viel schwerer wiegt, ist, dass er sich – statt echte Verantwortung zu übernehmen und eigene Schuld einzugestehen – auf formal-juristische Aspekte zurückzieht und sich in kirchenrechtlichen Haarspaltereien ergeht. Schuld ist nicht er als damals verantwortlicher Erzbischof von München und Freising sondern „Personalverantwortliche die trotz entsprechender Kenntnis der Vorgänge keine ausreichenden Maßnahmen getroffen haben“. Das ist an Arroganz nicht zu überbieten und ein offenes Eingeständnis, dass er seinen Laden offensichtlich nicht im Griff hatte. Sämtliche ihn nun belastenden Schriftstücke die das WSW-Gutachten zu Tage gefördert hat, will er nicht zu Gesicht bekommen haben. Selbst wenn das so gewesen wäre (was nur schwer vorstellbar ist), macht es die Sache nicht besser. Dann offenbart es ein eklatantes Systemversagen. Jeder Politiker und Unternehmer muss persönliche Verantwortung in seinem Einflussbereich übernehmen. Und für einen Bischof und späteres Oberhaupt der katholischen Kirche soll das nicht gelten? Als Mitglied dieser Kirche hätte ich von ihm erwartet, dass er sich in einfachen, aber ehrlichen Worten an die Opfer wendet und sie um Entschuldigung bittet. Stattdessen fabuliert er davon, es gehe ihm darum, „die Bewertung historisch richtig einzuordnen und diese in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen“. Von entscheidender Bedeutung für die Bewertung sei „die grundsätzliche Frage, welche kirchenrechtlichen Vorschriften in Kraft getreten, bekannt gemacht und damit anwendbar waren“. Kein Wort von persönlicher Schuld. Das kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich. Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt in seinem damaligen Verantwortungsbereich interessieren sich nicht die Bohne dafür, ob „CrimSol“ eine „Geheiminstruktion des Heiligen Stuhls“ war oder nicht, ob diese „promulgiert“ worden ist oder nicht. Sie erwarten ein Schuldeingeständnis und eine angemessene Wiedergutmachung für die schwerwiegende Versündigung katholischer Geistlicher an ihren Leibern und Seelen.
Und wenn Benedikt selbst noch im Falle des vor einem Mädchen masturbierenden katholischen Priesters formale Spitzfindigkeiten ins Feld führt („zu einer Berührung kam es nicht“) schlägt das dem Fass den Boden aus. „Entblößen des Geschlechtsteils vor vorpupertären Mädchen“ und „die Vornahme von Masturbationsbewegungen“ stellt für das frühere Oberhaupt der katholischen Kirche anscheinend kein sexuell übergriffiges Verhalten dar, das zu ahnden gewesen wäre, mit der wegduckenden (und letztlich perfiden) Begründung, es sei kirchenrechtlich nicht relevant gewesen. Als Katholik schäme ich mich für diese zynischen Einlassungen des Papstes emeritus. Sie zeugen von einer „vollständigen Nicht-Wahrnehmung der Opfer“, wie der Jurist Martin Pusch bei der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens treffend bemerkte. Das Fass ist nicht nur voll, es läuft in Strömen über.
Kommentar: Wir brauchen keine Ausnahmeethik
Politik verkennt Schwere der gegenwärtigen Konfliktlage
Volker Bouffier, CDU-Ministerpräsident in Hessen, vermag in der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht keine Gewissenssentscheidung zu erkennen. Das ist kein christlicher Pesonalismus, das ist ein biosozialistischer Kollektivismus. Und die Impfpflichtdebatte ist auch keine Organisationsfrage, wie der Diakoniepräsident glauben machen will. Wenn C-Parteien und Kirchen die Gewissensfreiheit des Einzelnen in Frage stellen, laufen sie Gefahr, den kirchentreuen, christlich praktizierenden Kern zu verlieren. Dieser wird nicht aktivistisch lautstark austreten, sondern sich schleichend zurückziehen. Für die geistige Kultur, das Werterepertoire und die politisch-morallische Stabilität in unserem Land wäre das katastrophal. Die Impfpflichtdebatte zeigt schon jetzt, wie ein faktischer Säkularismus ohne Achtung vor dem freien Subjekt das gesellschaftliche Klima vergiftet. Und es ist ein weiterer Beleg für die inhaltliche Entkernung der CDU nach sechzehn Merkeljahren, wenn führende Köpfe der CDU dabei mitmachen.
Um es mit den Worten unserer Nationalhymne zu sagen: Die repressive Coronapolitik, die spätesten seit Mitte August auf Ausgrenzung, Diffamierung und Sündenbocksuche setzt, hat bereits jetzt schwerste Schäden an Einigkeit und Recht und Freiheit in unserem Land hinterlassen. Es wäre zu wünschen, dass sich die Politik rasch besinnt und zu den Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung zurückfindet. Aus dem Rechtsstaat ist ein Notrechtsstaat geworden, und zwar auch ohne Not, also in Bereichen, in denen ein Handeln im Rahmen der geltenden Wert- und Verfassungsordnung einen effektiven und rationalen Infektionsschutz ermöglicht hätte. Die Folgeschäden politischer Prinzipienlosigkeit in dieser Krise, mit denen wir schon jetzt rechnen müssen, sind immens und machen einen langen nationalen Aussöhnungsprozess notwendig.
„Ausnahmeethik“ führt auf Abwege
Eines gibt mir als Ethiker schon länger zu denken: In der Anfangseuphorie des Atomzeitalters gab es Rufe nach einer neuen Atomethik, mit Aufkommen der sozialen Medien nach einer neuen Ethik 2.0 – und jetzt gibt es Rufe nach einer „Ausnahmeethik“ für den Ausnahmefall. Nein, solche Versuche, beständige neue, aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen entweder eine Krise oder führen auf Abwege. Neue Herausforderungen und Krisen müssen im Rahmen unserer starken freiheitlichen, rechtsstaatlichen, ethischen Traditionen gelöst werden, wenn grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden sollen – und ich bin mir sicher: Das geht, wenn man es auch ernsthaft will. Und es wäre auch in dieser Coronakrise möglich gewesen.
Die Politik hat einen anderen Weg gewollt – mit gravierenden Folgeschäden, die uns noch erhebliche Kosten hinterlassen werden, auch im sozialen Zusammenleben und im Menschenbild. Denn es verändert unsere Selbstwahrnehmung und unser Selbstbild, wenn wir unsere Leiblichkeit künftig nur noch als eine vom Staat und von unserer sozialen Umgebung zu vermessende Größe erleben. Bist Du schon geimpft, geboostert, neu geboostert? Immerhin: Die Enteignung des eigenen Körpers bleibt für viele ein Schreckgespenst, das viele in dieser Dimension vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten. Aber es gelingt uns weithin nicht, über diese gravierenden Wertkonflikte angemessen zu diskutieren. Der öffentliche Moraldiskurs ist gestört. Nur ein Beispiel: Abweichende Stimmen werden schnell mit Strohmann- oder Pappkameradenargumenten aufgeblasen und als vermeintlich unseriös diffamiert. Da heißt es dann, es könne keine „absolute“ (!) individuelle Freiheit geben, man müsse auch an das Gemeinwohl denken – selbst dann, wenn das Gegenüber gar nicht von einer individuellen Freiheit im Superlativ gesprochen hat. Gegner, die künstlich aufgeblasen werden, lassen sich leichter treffen. Eine sachliche, differenzierte Debatte wird dadurch aber nicht erreicht.
Die Coronkrise ist auch eine Bildungskrise
Alles in allem haben wir es in dieser Krise auch mit einer veritablen Bildungskrise zu tun, die angesichts des Raubbaus an einem substantiellen Bildungsverständnis in den vergangenen Jahrzehnten nicht erstaunen sollte. Ob jemand ein humanistisches oder ein sozialtechnologisches Bildungsverständnis vertritt, hat mitunter auch auf die Enschätzung politischer Kontroversen und Wertkonflikte jenseits pädagogischer Fragen deutliche Auswirkungen. Die Fragen, die gegenwärtig das Land spalten, reichen weit über die Impfdebatte hinaus. Nicht wenige, die sich kritisch zur derzeitigen Coronapolitik zu Wort melden, eint die Befürchtung: Ein Land, in dem sich ein menschenfeindlicher, unfreiheitlicher autoritärer Grundton erst einmal festgesetzt hat, ist nicht lebenswert. Ein Zurück zur vermeintlichen „Normalität“ wird es so schnell nicht geben können, große Aufräumarbeiten liegen vor uns.
Wie kommen wir aus der Krise wieder heraus?
Der Zwang zum guten Zweck sei keine gute Lösung, wie Veit Neumann in einem Beitrag für ACADEMIA (H. 1/2022, S. 46 – 49) deutlich gemacht hat. Eine solche Politik führe am Ende nur zu immer mehr Zwang. Und sie suggeriert, die Poltik wisse angesichts gravierender Problemlagen schon genau, was zu tun sei. Allzuoft habe sich dies schon als Trugschluss erwiesen.
Wer bei der Problemlösung auf einseitige Großexperimente (wie eine Massenimpfung mit noch ungenau erforschte neuer Impftechnologie) setzt und alternative Meinungen aus dem Diskurs ausschließt, läuft Gefahr, am Ende die Krise noch weiter zu verschärfen. Neumann benennt stattdessen vier Prinpien, die es politisch-gesellschaftlich wiederzuerkennen gelte, wenn die gegenwärtige Polarisierung im Land wieder geheilt werden soll: 1. Menschen sollten nicht erpresst werden, auch dann nicht, wenn man ihre Meinung nicht für richtig hält. 2. Zwang sollte sich nicht als legitimes Mittel in die Politik einschleichen. 3. Menschen, die abweichende Gewissensentscheidungen für ihren Körper treffen, sind nicht zu denunzieren. 4. Und über diese ist auch nicht schlecht zu reden.
Eine Politik, die sich zu diesen altbekannten Prinzipien bekennen würde, wäre eine Politik, die wieder „rote Linien“ kennt. Solche roten Linien wieder anzuerkennen, wäre eine zwingende Voraussetzung, damit überhaupt ein nationaler Aussöhnungsprozess in Gang kommen kann.
Kommentar: Hamburger Universität gibt sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit
Die Universität Hamburg hat sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit gegeben. Im Hintergrund stehen etwa die Auseinandersetzungen um den Begründer der AfD, Bernd Lucke, nach seiner Rückkehr ans Vorlesungspult. Das Hamburger Papier klingt auf den ersten Blick recht gut. Aber ich will doch Wasser in den Wein gießen. Anzumahnen ist eine Umsetzung in freiheitlichem Geist. Doch schon die ausgrenzende, leserunfreundliche, zwanghafte Gendersprache lässt erhebliche Zweifel aufkommen, dass das Papier in einem solchen verfasst ist. Aber davon jetzt einmal abgesehen, liegt die Crux mal wieder im Detail. Ob das Papier wirklich ein Kodex pro Wissenschaftsfreiheit ist, wird sich erst noch erweisen müssen. Nur ein Beispiel: „Für die Wissenschaft liegen die Grenzen dort, wo durch wissenschaftliche Tätigkeiten die Grundrechte anderer Mitglieder der Universität oder Dritter unmittelbar betroffen sind und deshalb die Rechte der Wissenschaftler:innen mit ihnen abgestimmt werden müssen“ (S. 4). Immer wieder ist zu erleben, wie Denk- und Sprechverbote dadurch gerechtfertigt werden, dass Grundrechte anderer verletzt werden. Wie schnell werden sprachliche Ausgrenzung, diskriminierende Stereotypen, Verstöße gegen das Dogma vermeintlicher Viefalt usw. unterstellt – und in der Folge dann Grundrechtseingriffe im Namen vermeintlicher Toleranz und Diversity gefordert. Wie die Mechanismen funktionieren, zeigt jüngst das Deutsche Institut für Menschenrechte: Im Namen der Menschenrechte soll nicht mehr der Staat begründen, warum ein Beamter gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt, sondern der Beamte, der in einer bestimmten Partei Mitglied ist, soll nachweisen, dass er unschuldig ist. So schnell können Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien umgedeutet werden. Nein, ich bleibe dem Hamburger Papier gegenüber vorerst skeptisch. Wir werden die Wissenschaftsfreiheit nur dann bewahren, wenn es eine ethische Neugründung des Freiheitsbewusstseins an und in den Universitäten und unter den Wissenschaftlern gibt. Denn Papier ist zunächst einmal geduldig. Entscheidend bleibt am Ende, wie Freiheit auf dem Papier steht, sondern wie sie gelebt wird – oder auch nicht.
Kommentar: Welche sozialethischen Fragen stellen sich, wenn die gesellschaftliche Polarisierung befriedet werden soll?
Im Januar hat der Kölner Sozialethiker Elmar Nass auf katholisch.de, dem Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, einen verfahrensethischen Vorschlag vorgelegt, wie die aufgeheizte Impfpflichtdebatte, die das Land spaltet, befriedet werden könnte. Die Lage ist politisch-gesellschaftlich auch deshalb so zugespitzt, weil wir es mit einem Wertkonflikt zu tun haben, bei dem es um konkrete Zwangseingriffe in den eigenen Körper und eine Verletzung der leiblichen Integrität geht. Niemand kann sich einer solchen Konfliktlage gegenüber neutral verhalten. Nass steht mit seinem Vorschlag zu einer verfahrensethischen Lösung innerhalb der sozialethischen Disziplin mehr oder weniger allein auf weiter Flur, umso verdienstvoller ist dieser Vorschlag.
Allerdings stellen sich in der gegenwärtigen Lage tiefergehende Fragen, die nicht allein verfahrensethisch zu lösen sein werden. Denn eine Reflexion auf die gegenwärtige Impfpflichtdebatte kann nicht davon absehen, dass diese eine Vorgeschichte in Gestalt fortwährender Impfnötigung besitzt. Diese Impfnötigung verstößt ethischer und politische Überzeugung eines nicht geringen Teils des Souveräns ein vielen Bereichen bereits unterhalb einer Impfpflicht gegen unsere geltende Wert- und Verfassungsordnung. Die Bewegung der „Spaziergänger“ demonstriert dies. In einer solchen Situation trägt ein verfahrensethischer Lösungsvorschlag allein nicht. Er muss scheitern, weil die Gesprächsgrundlagen, auf denen ein solcher Klärungsprozess in Gang gesetzt werden müsste, bereits beschädigt sind.
Menschen sind bereits in ihrer Würde verletzt. Die Politik hat bereits deutliche verbale und praktische Grenzüberschreitungen begangen. Ein verbaler Verzicht auf rote Linien durch einen Bundeskanzler mit Richtlinienkompetenz ist nur die Spitze des Eisbergs; auch das gefährliche Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ hat das Klima im Land vergiftet, etwa wenn Einzelne aufgrund ihrer Gewissensentscheidung offen für den Tod von Menschen verantwortlich gemacht werden – das sind die konkret-praktischen Folgen einer politisch-gesellschaftlichen Debatte, die Maß und Mitte verloren hat. Es stehen gravierende Drohungen, mittlerweile bis zum Einsatz von Waffengewalt im Raum. Und dies alles geschieht offen vor den Augen der politischen Öffentlichkeit und unter indirekter bis bewusster Billigung zentraler politisch-gesellschaftlicher Akteure. Aus diesem Grund muss ein Klärungsprozess tiefer ansetzen und braucht ein möglicher Ausweg aus dieser äußerst dramatischen Lage unseres Gemeinwesens mehr als einen Verfahrensvorschlag. Es bedarf eines echten, tiefergehenden Aussöhnungsprozesses
Aussöhnungsprozesse werden in Gemeinwesen dann notwendig, wenn nicht unerhebliche Teile des Souveräns sich in ihrer Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt sehen und politisches Vertrauen maßgeblich zerstört worden ist. Und diese Situation ist mittlerweile in unserem Land gegeben. Dennoch bleiben verfahrensethische Lösungen wichtig. Denn letzlich muss beides zusammengedacht und zusammengebracht werden.
Sozialethisch ist dabei noch einmal ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, wie überhaupt zunächst einmal die Grundlagen dafür wiederhergestellt werden können, dass eine verfahrensethische Klärung möglich werden kann. Diese Frage scheint mir im vorliegenden Fall äußerst sensibel zu sein, da bereits nahezu alle großen gesellschftlichen Akteure Partei geworden sind. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass – wie von Nass vorgeschlagen – der Deutsche Ethikrat zu einer unvoreingenommenen Moderation eines solchen Prozesses noch in der Lage ist. Das Gremium hat die fortgesetzte Impfnötigung und die damit einhergehenden Verletzungen der Menschenwürde mehr oder weniger offen mitgertragen und sich vor Weihnachten auf methodisch durchaus problematische Weise in der Impfpflichtdebatte positioniert. Auch die großen Kirchen fallen als Moderator in dieser Krise weitgehend aus. Durch die Praxis von 2G-Gottesdiensten in Teilen der Kirchen, und zwar über staatliche Auflagen hinaus, tragen diese selber ihren Anteil zur gesellschaftlichen Spaltung bei. Und eine Kirche, die in Gestalt ihrer organisierten Caritas politisch für eine Impfpflicht votiert, kann keine unvoreingenommene Moderatorenrolle übernehmen.
Der Bundespräsident hat sich mit der – schlecht vorbereiteten – Impfdebatte Mitte Januar im Schloss Bellevue um eine Moderation der zugespitzten Debatte bemüht, ist aber weitgehend im Modus der Moralisierung steckengeblieben. Leider ist dem gegenwärtigen und wohl auch künftigen Amtsinhaber das Format für eine solche Mammutaufgabe nicht zuzutrauen. Guter Rat ist teuer.
Wenn unser Land in der gegenwärtigen Lage einer Klärung näher kommen will, bleiben drei Aspekte zu bedenken. Und über diese muss weiter diskutiert werden:
(1.) Ein verfahrensethischer Klärungsprozess kann erst dann in Gang kommen, wenn zumindest der Wille für einen politisch-gesellschaftlichen Waffenstillstand erkennbar ist, ein Verzicht auf politische Drohungen bis zum Einsatz von Waffengewalt und ein Verzicht auf fortgesetzte Impfnötigung, Diffamierung und Ausgrenzung.
(2.) Der Frage nach einer Moderatorenrolle muss sorgfältig nachgegangen werden. Möglicherweise wird nach dem Modell eines Runden Tisches zu suchen sein, der mehr vom gemeinsamen Gesprächswillen als einer prominent besetzten Moderatorenrolle lebt. Denn die prominenten Akteure sind in dieser Krise alle bereits mehr oder weniger moralisch diskreditiert. Jetzt schlägt nicht die Stunde der Funktionäre, sondern des selbstbewussten, sich freiheitlich verstehenden Bürgertums. Aus diesen Reihen müssten sich Moderatoren rekrutieren.
(3.) Ein verfahrensethischer Vorschlag kann nur Teil eines Klärungsprozesses sein, eingebettet in einen tiefergehenden, umfassenderen Aussöhnungsprozess. Nicht nur politisches Vertrauen ist auf breite Weise zerstört worden, sondern auch „normales“ Vertrauen im alltäglichen sozialen Umgang.
Und leider haben sich Theologie und Kirchen in dieser Debatte, gegen die oft vollmundige, sonst übliche theologische und kirchliche Rhetorik, in dieser gefährlichen Konfliktlage nicht als hilfreich erwiesen, im Gegenteil. Sie sind selbst treibende Kräfte von Konflikten. Umso mehr bleibt zu hoffen, dass besonnene Stimmen wie Elmar Nass theologische Mitdenker und Unterstützung erfahren. Die Sozialethik steht gerade jetzt vor gewichtigen Aufgaben. Sie muss diese aber auch erkennen.
Gedanken zu einer bürgerlichen Ausdrucksform – aus aktuellem Anlass
Kollege Peter J. Brenner hat zum Monatswechsel in seinem Bildungsblog wieder einmal eine glänzende Glosse abgeliefert. Wer Spaziergänge verdächtigt, meint ein zentrales Element bürgerlicher Kultur und trifft damit die freiheitliche Gesellschaft in ihren Grundlagen. Besonders wichtig ist folgender Satz, der starke Anklänge an Odo Marquardt enthält: „In den Spaziergängen verdichtet sich vielmehr ein Unbehagen an poliltischen und mehr noch an gesellschaftlichen Entwicklungen, welche Schritt für Schritt die bürgerliche Lebenswelt zerstören.“ Zerstört werden eine bürgerliche Vereinskultur, freiheitliche Studentenverbindungen, ein starker Mittelstand, selbstbewusste Formen bürgerlicher, staalicher Selbstorganisation, Orte einer vitalen Hochkultur und zentralen Arenen des freiheitlichen Diskurses … Wir werden das noch deutlich zu spüren bekommen. Wer bürgerliche Lebenswelt zerstört, diffamiert, bedroht, verächtlich macht, trifft das Freiheitsbewusstsein moderner Gesellschaft in seinem tiefen Kern. Bürgerlichkeit, wie sie sich in den Spaziergängen artikuliert, ist gerade deshalb eine zeitgemäße Form des Widerstands, weil eine bürgerliche.
https://imsw.de/2022/01/der-spaziergang-es-geht-nicht-um-corona/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=der-bildungsblog-or-date-mtext_1
Christliches Forum: Im Zweifel für das Versammlungsrecht
Die Impfpflichtdebatte geht weiter: staatlich, gesellschaftlich, kirchlich … – doch wird sich diese nicht vorschnell befrieden lassen: