Coronapolitik: Hat die Freiheit noch Zukunft?

Die Diskussion um die Coronapolitik und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen ist nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene zu führen, auf der gegenwärtig Vorbereitungen für ein digitales COVID-19-Zertifikat laufen. Hierzu ein …

Gastkommentar von Jan Dochhorn

Kennzeichnend für die europäische Staatenwelt – und im engeren Sinne: für die Staatenwelt der EU – sollten zwischenstaatlicher Frieden und Reisefreiheit sein. An diesen beiden Größen entscheidet sich für die Bürger europäischer Staaten die Zuverlässigkeit von Europa-Politik und entscheidet sich für Bürger von EU-Staaten der Gebrauchswert der EU. Näherhin gilt für die EU: Wird diese weniger als Garant für Frieden und Reisefreiheit wahrgenommen denn als Instanz zentraler Kontrolle und Überwachung, dann wird eine ihr zugrundeliegende europäische Idee verblassen und erheblich beschädigt werden. Die EU wäre gut beraten, wenn sie Ihren Mitgliedstaaten den Verzicht auf jegliche COVID-bezogene Einschränkung und Kontrolle von Reisefreiheit nahelegen würde. Reisebeschränkungen, Quarantäneregelungen, Überwachung speziell bei zwischenstaatlicher Mobilität haben bisher kaum erkennbar das Infektionsgeschehen eingegrenzt. Es handelt sich um Maßnahmen, die ebenso kostenintensiv wie kontraproduktiv für ein europäisches Zusammenleben sind; die dafür aufgewendeten Mittel wären in der Forschungsförderung, in der Intensivmedizin und in Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen sinnvoller eingesetzt.  Die EU sollte auf einen COVID-Paß verzichten und die bestehenden Beschränkungen und Kontrollen aufheben. Erweist sie sich dazu unfähig, sollte sie die Einrichtung von Zonen der Reisefreiheit zulassen, die europäische Staaten untereinander vereinbaren können.

Der Kommentar wird unterstützt von Prof. Dr. Ulrike Guérot (Politikwissenschaft) und PD Dr. Axel Bernd Kunze (Erziehungswissenschaft).

Widerstand gegen Impfpflicht: Es ist nur …

Unser Land hat in dieser Krise seine Würde verloren. In Zeiten wie diesen muss daher immer wieder daran erinnert werden: Nicht das Einfordern von Freiheitsrechten ist begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Unsere Parteien – Ausnahmen bestätigen die Regel – haben dies offenbar vergessen. Das freiheitlich gesinnte Bürgertum muss sich den öffentlichen Raum zurückholen. Ohne bürgerliche Freiheit erstirbt die gesellschaftliche Produktivität, und auf Dauer auch die wirtschaftliche. Mit unserem National- und Freiheitsdichter Schiller gesprochen: Freiheit können wir einander nicht geben, sondern nur lassen. Fangen wir endlich wieder damit an.

Zum weiteren Nachdenken: https://www.youtube.com/watch?v=m7PrTsJdy0w

Christliches Forum: Kommentar zur Impfpflichtdebatte

Die Debatte um eine Impfpflicht in Deutschland ist noch nicht beendet – im Gegenteil. Sie geht weiter, auch wenn im März Öffnungsschritte bei den Infektionsschutzmaßnahmen geplant sind. Das „Christliche Forum“ hat den folgenden Kommentar übernommen:

Kommentar: Warum Gendersprache keine Frage individueller Beliebigkeit sein kann

Immer wieder wird über Gendersprache an Universitäten und Hochschulen diskutiert. Jüngstes Beispiel ist eine Debatte an der Theologischen Fakultät in Greifswald. Genügt es, in solchen Debatten lediglich eine Nötigung zum Gendern abzuwehren? Oder ist das zu wenig?

Gendersprache ist nicht allein eine Frage, die der individuellen Beliebigkeit überlassen werden darf. Wissenschaftler sind in unterschiedlichen Rollen unterwegs. Sie sind Wissenschaftler, aber auch Vertreter einer Institution, in den meisten Fällen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Und im öffentlichen Raum gilt ein Mäßigungsgebot. Die öffentliche Verkehrssprache ist kein Verfügungsobjekt individueller wissenschaftlicher Standpunkte – so sehr ich auch jederzeit bereit bin, das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen. Im privaten Sprachgebrauch kann Freiheit herrschen. Im amtlichen Sprachgebrauch besteht kein Recht, den öffentlichen Raum mit einseitigen ideologischen, partikularen oder weltanschaulichen Überzeugungen, z. B. radikalkonstruktivistischen Sprachauffassungen, zu besetzen. Zum einen ist damit ein Angriff auf die Freiheit Andersdenkender verbunden, die sich zu Recht gegen solche ideologischen Übergriffe im öffentlichen Raum wehren dürfen. Zum anderen darf der Souverän von steuerfinanzierten Amtsträgern erwarten, dass diese im Sinne nationaler Werte handeln und nicht die Grundlagen unserer Kulturnation zerstören. Und zu diesen Grundlagen unserer Kulturnation, die ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut darstellen, gehört eine gemeinsame, von ideologischen Übergriffen geschützte Sprache.

Wo das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum unterlaufen wird, wächst am Ende nicht individuelle Freiheit, sondern gehen individuelle Freiheitsräume verloren und obsiegt am Ende die Gewalt der Mehrheit. Und wenn sich eine bestimmte partikulare Weltanschauung das Recht herausnimmt, den öffentlichen Raum der Sprache einseitig ideologisch zu überformen, ist das letzten Endes nichts anderes als Gewaltanwendung.

Wir erleben einen Freiheitskampf, bei dem es um die Ideologiefreiheit unserer Sprache geht. Und diese ist das wichtigste „Handwerkszeug“ des Wissenschaftlers, zumal des Geisteswissenschaftlers. Gendersprache hat nichts mit natürlichem Sprachwandel zu tun, sondern viel mit technokratischer Umsteuerung der Gesellschaft, mitunter mit brutalen Machtmitteln. Daher ist falsche Irenik fehl am Platze. Dieser Kampf wird nur gewonnen werden, wenn er mit notwendiger Entschiedenheit aufgenommen wird. Um der Freiheit willen.

Kommentar: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer

Nach der Wende hat man dem „Student_innenRat“ (sic!) an der Universität Leipzig erlaubt, selbständig über die Anerkennung studentischer Hochschulgruppen zu entscheiden. Damit waren alle Korporationen irgendwann schon einmal aus dem Spiel. Jetzt trifft es eine politische Hochschulgruppe „der Mitte“ (so sieht sie sich wohl selbst). Nun ja, die Union hat selber nicht zum demokratischen Spektrum rechts der Mitte gehören wollen. Jetzt frisst die Revolution ihre Kinder. Der unionsnahe Hochschulnachwuchs wehrt sich mit einem Offenen Brief:

https://www.rcds-sachsen.de/aktuelles/2022/leipzig-ag-status

Gibt es Protest gegen diese Entscheidung oder Solidarität mit dem RCDS? Bisher wohl nicht. Warum auch? Der Kampf gegen Rechts muss schließlich weitergehen. Wo kämen wir sonst hin, gerade in Sachsen. Leipzig sollte zum Vorbild für alle Universitäten werden – damit Deutschland ein plurales, queeres, buntes, weltoffenes Land bleibt: Mehr Ausgrenzung! Oder: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer!

Kommentar: Schuld und Verantwortung

Unser Gastautor hat angesichts der neueren Entwicklung um das Münchner Missbrauchsgutachten einen Anschlusskommentar verfasst.

Ein Gastbeitrag von Stefan Martin

Die Dinge beginnen sich zu klären. Während die Juristen und Anwälte um Professor Mückl weiterhin Ihren Arbeitsauftrag erfüllen und den Panzer des (Kirchen)rechts schützend vor den Papst emeritus halten, spricht Benedikt selbst erstmals von „übergroßer Schuld in die wir hineingezogen werden, wenn wir sie übersehen wollen oder sie nicht mit der nötigen Entschiedenheit und Verantwortung angehen, wie dies zu oft geschehen ist und geschieht.“

In dieser schwersten Kirchenkrise der vergangenen Jahrzehnte gilt es mindestens drei Dinge voneinander zu trennen: 1. Die Frage nach der moralischen Schuld Benedikts 2. Die Frage nach dem kirchenrechtlichen Tatbestand 3. Die Frage nach der Verantwortung Benedikts als damaligem Erzbischof von München und Freising für die Vorfälle sexuellen Missbrauchs unter seiner Ägide.

Ob Benedikt moralische Schuld auf sich geladen hat, weiß Gott der Herr allein. Ich jedenfalls maße mir nicht an, darüber zu urteilen. Die Frage, ob sein Verhalten einen Tatbestand im kirchenrechtlichen Sinn darstellt, wurde von Mückl et al. in ihrer 82seitigen Stellungnahme und den ergänzenden Erläuterungen vom 08. Februar mit einem eindeutigen Nein beantwortet. Für mich als Katholiken und Nicht-Juristen stellt sich damit die Frage, was ein Kirchenrecht wert ist, wenn es Exhibitionisten unverhohlen schützt. Das Kirchenrecht ist ein stumpfes Schwert, wenn es im „Entblößen des Geschlechtsteils vor vorpupertären Mädchen und der Vornahme von Masturbationsbewegungen“ keine Form der Täterschaft erkennt. Geradezu perfide aber wird es, wenn sich ein ehemaliges Kirchenoberhaupt hinter ebendiesem Kirchenrecht versteckt um sich seiner Verantwortung zu entziehen. Es grenzt an Schizophrenität, wenn die Anwälte von Benedikt in der Erklärung vom 08. Februar zwar auf der einen Seite betonen, dass Benedikt die exhibitionistischen Handlungen „nicht verharmlost, sondern ausdrücklich verurteilt“, und im gleichen Atemzug bekräftigen „dass es sich nach dem damals geltenden Recht nach Einschätzung der kirchenrechtlichen Berater bei Exhibitionismus nicht um eine kirchenrechtliche Straftat handelte, da die einschlägige Strafvorschrift derartige Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasste.“

Ja was denn nun? Entweder die Kirche ist gewillt das Verhalten auffällig gewordener Priester zu sanktionieren indem sie ihnen die weitere seelsorgerliche Tätigkeit einstweilen untersagt und – nicht minder wichtig – die Taten bei einem weltlichen Gericht zur Anzeige bringt, oder aber sie versteckt sich weiterhin hinter einem Kirchenrecht das seinen Namen nicht verdient.

Hier sind wir an einem entscheidenden Punkt angekommen: Der Frage der Verantwortung des Papstes und der Bischöfe bei Vorfällen ähnlicher Art, wie sie in der Vergangenheit hundertfach zu Tage getreten sind. Hier muss endlich ein Paradigmenwechsel her, das muss schnellstmöglich zur Chefsache gemacht werden! Vertuschen, abstreiten und sich hinter dem Kirchenrecht verstecken ist der sichere Weg zum schnellen und vollständigen Kollaps des „Systems Kirche“. Was hat den damaligen Erzbischof von München und Freising denn daran gehindert seine Mitarbeiter anzuweisen, ihm Fälle sexuellen Missbrauchs unverzüglich vorzulegen? Offensichtlich war das nicht gewünscht. Benedikt ist seiner Verantwortung in diesem Punkt schlichtweg nicht nachgekommen. Dies auch öffentlich auszusprechen, und das Kirchenrecht Kirchenrecht sein zu lassen, wäre das Gebot der Stunde.

Kommentar: Bamberger Erklärung – lebendige Zivilgesellschaft oder vermachteter Diskurs?

Eine „Bamberger Erklärung“ zur aktuellen Coronasituation erweckt mittlerweile auch bundesweit in der Presse Aufmerksamkeit. Der ein oder andere von Euch wird die Erklärung sicherlich schon zur Kenntnis genommen haben. Es soll eine Erklärung der Bamberger Zivilgesellschaft sein. Die Erstunterzeichnern sind jedoch zahlreiche Prominente aus der oberfränkischen Bischofs- und Universitätsstadt, darunter auch der Erzbischof oder Bürgermeister, also mehr Amtsträger als Bürger.

Mir ist es immer verdächtig, wenn solche moralisierenden Erklärungen von allen führenden Funktionsträgern gemeinsam unterzeichnet werden, die ihre Unterschrift dann in den Medien auch noch herausstellen. Der „Aufstand der vermeintlich Anständigen“ mit oktroyiertem Konsenszwang verkleistert ethische und politische Konflikte, zerstört den öffentlichen Diskurs und verhindert damit auch eine rationale Lösung solcher Konflikte. Wir brauchen stattdessen einen offen geführten, streitbaren Diskurs über die angemessene Coronpolitik und einen Weg aus der aktuellen Krise heraus.

Aber nicht allein der ausgrenzende und moralisierende Ton erweckt Abwehr, auch die unernste „Kindergottesdienstästhetik“ (womit nichts gegen liturgisch gehaltvolle Kindergottesdienste gesagt ist) einer Menschenkette aus bunten Papiermännchen erscheint angesichts der gravierenden Wert- und Gewissenskonflikte unserer Tage unangemessen. Es spricht eher für einen vermachteten Diskurs als eine lebendige, plurale Zivilgesellschaft, wenn eine solche Erklärung von führenden Vertretern der Bamberger Stadtöffentlichkeit breit mitgetragen wird.

Kommentar: Gendersprache schadet dem Anliegen der Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Hamburg hat vor kurzem einen Kodex Wissenschaftsfreiheit vorgelegt, in gegenderter Sprache. Wenn es um Wissenschaftsfreheit geht, können Form und Inhalt keineswegs getrennt voneinander betrachtet werden. Denn das sprachliche „Gendern“ ist kein „Nebenkriegsschauplatz“ der Debatte um Wissenschaftsfreiheit, sondern ein zentraler Tatort: Die Ideologisierung, Politisierung und Moralisierung des Gebrauchs der (Mutter-)Sprache im öffentlichen Raum stellt einen Übergriff in den intimen Kernbereich der Persönlichkeit dar. Wo der eigene Sprachgebrauch nicht mehr vor solchen Übegriffen geschützt ist, besteht auch keine Freiheit mehr – und das ist offensichtlich an der Universität Hamburg der Fall.

Die Universität Hamburg verletzt auf diese Weise das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum und trägt ihren Anteil zur Moralisierung, Polarisierung und Politisierung der öffentlichen wissenschaftlichen Debatte bei. Es tut mir leid, aber ich bleibe dabei: Der Gebrauch der „Gendersprache“ in einem solchen Kodex, der ausdrücklich Freiheit garantieren will, desavouiert das gesamte Papier. Eine von der Allgemeinheit steuerfinanzierte Institution wie die Universität Hamburg sollte der Kulturordnung unserer Nation und dem Gemeinwohl, nicht einer bestimmten ideologischen, radikalkonstruktivistischen Weltsicht verpflichtet sein.

Daher lautet mein Fazit: Nein, ich werde angesichts dieses vermeintlichen Kodex der Wisenschaftsfreiheit keine Flasche Sekt öffnen. Leider.

Gastbeitrag: In seiner Welt gefangen

Zur Debatte um das Münchner Missbrauchsgutachten hat uns ein Gastbeitrag erreicht, der möglicherweise für Kontroversen sorgen wird. Der Kommentar zeigt aber auch, wie schwer es ist, moralisch Stellung zu beziehen, wenn Juristen und (Kirchen-)Poltiker das Wort übernommen haben, wenn die Stunde der Referenten, politischen Berater und Anwälte schlägt.

Ein Gastbeitrag von Stefan Martin

Das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche schlägt seit Tagen hohe Wellen. Ein Blick in die darin enthaltene Stellungnahme Benedikts zeigt erschreckende Abgründe des Systems Kirche und den Papst emeritus als in seiner Welt Gefangenen.

Viele veröffentlichte Kommentare konzentrieren sich derzeit auf die dreifache Leugnung Benedikts mit anschließender Entschuldigung („nicht aus böser Absicht“). Tatsächlich ist dies ein Nebenkriegsschauplatz. Was viel schwerer wiegt, ist, dass er sich – statt echte Verantwortung zu übernehmen und eigene Schuld einzugestehen – auf formal-juristische Aspekte zurückzieht und sich in kirchenrechtlichen Haarspaltereien ergeht. Schuld ist nicht er als damals verantwortlicher Erzbischof von München und Freising sondern „Personalverantwortliche die trotz entsprechender Kenntnis der Vorgänge keine ausreichenden Maßnahmen getroffen haben“. Das ist an Arroganz nicht zu überbieten und ein offenes Eingeständnis, dass er seinen Laden offensichtlich nicht im Griff hatte. Sämtliche ihn nun belastenden Schriftstücke die das WSW-Gutachten zu Tage gefördert hat, will er nicht zu Gesicht bekommen haben. Selbst wenn das so gewesen wäre (was nur schwer vorstellbar ist), macht es die Sache nicht besser. Dann offenbart es ein eklatantes Systemversagen. Jeder Politiker und Unternehmer muss persönliche Verantwortung in seinem Einflussbereich übernehmen. Und für einen Bischof und späteres Oberhaupt der katholischen Kirche soll das nicht gelten? Als Mitglied dieser Kirche hätte ich von ihm erwartet, dass er sich in einfachen, aber ehrlichen Worten an die Opfer wendet und sie um Entschuldigung bittet. Stattdessen fabuliert er davon, es gehe ihm darum, „die Bewertung historisch richtig einzuordnen und diese in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen“. Von entscheidender Bedeutung für die Bewertung sei „die grundsätzliche Frage, welche kirchenrechtlichen Vorschriften in Kraft getreten, bekannt gemacht und damit anwendbar waren“. Kein Wort von persönlicher Schuld. Das kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich. Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt in seinem damaligen Verantwortungsbereich interessieren sich nicht die Bohne dafür, ob „CrimSol“ eine „Geheiminstruktion des Heiligen Stuhls“ war oder nicht, ob diese „promulgiert“ worden ist oder nicht. Sie erwarten ein Schuldeingeständnis und eine angemessene Wiedergutmachung für die schwerwiegende Versündigung katholischer Geistlicher an ihren Leibern und Seelen.

Und wenn Benedikt selbst noch im Falle des vor einem Mädchen masturbierenden katholischen Priesters formale Spitzfindigkeiten ins Feld führt („zu einer Berührung kam es nicht“) schlägt das dem Fass den Boden aus. „Entblößen des Geschlechtsteils vor vorpupertären Mädchen“ und „die Vornahme von Masturbationsbewegungen“ stellt für das frühere Oberhaupt der katholischen Kirche anscheinend kein sexuell übergriffiges Verhalten dar, das zu ahnden gewesen wäre, mit der wegduckenden (und letztlich perfiden) Begründung, es sei  kirchenrechtlich nicht relevant gewesen. Als Katholik schäme ich mich für diese zynischen Einlassungen des Papstes emeritus. Sie zeugen von einer „vollständigen Nicht-Wahrnehmung der Opfer“, wie der Jurist Martin Pusch bei der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens treffend bemerkte. Das Fass ist nicht nur voll, es läuft in Strömen über.

Kommentar: Wir brauchen keine Ausnahmeethik

Politik verkennt Schwere der gegenwärtigen Konfliktlage

Volker Bouffier, CDU-Ministerpräsident in Hessen, vermag in der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht keine Gewissenssentscheidung zu erkennen. Das ist kein christlicher Pesonalismus, das ist ein biosozialistischer Kollektivismus. Und die Impfpflichtdebatte ist auch keine Organisationsfrage, wie der Diakoniepräsident glauben machen will. Wenn C-Parteien und Kirchen die Gewissensfreiheit des Einzelnen in Frage stellen, laufen sie Gefahr, den kirchentreuen, christlich praktizierenden Kern zu verlieren. Dieser wird nicht aktivistisch lautstark austreten, sondern sich schleichend zurückziehen. Für die geistige Kultur, das Werterepertoire und die politisch-morallische Stabilität in unserem Land wäre das katastrophal. Die Impfpflichtdebatte zeigt schon jetzt, wie ein faktischer Säkularismus ohne Achtung vor dem freien Subjekt das gesellschaftliche Klima vergiftet. Und es ist ein weiterer Beleg für die inhaltliche Entkernung der CDU nach sechzehn Merkeljahren, wenn führende Köpfe der CDU dabei mitmachen.

Um es mit den Worten unserer Nationalhymne zu sagen: Die repressive Coronapolitik, die spätesten seit Mitte August auf Ausgrenzung, Diffamierung und Sündenbocksuche setzt, hat bereits jetzt schwerste Schäden an Einigkeit und Recht und Freiheit in unserem Land hinterlassen. Es wäre zu wünschen, dass sich die Politik rasch besinnt und zu den Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung zurückfindet. Aus dem Rechtsstaat ist ein Notrechtsstaat geworden, und zwar auch ohne Not, also in Bereichen, in denen ein Handeln im Rahmen der geltenden Wert- und Verfassungsordnung einen effektiven und rationalen Infektionsschutz ermöglicht hätte. Die Folgeschäden politischer Prinzipienlosigkeit in dieser Krise, mit denen wir schon jetzt rechnen müssen, sind immens und machen einen langen nationalen Aussöhnungsprozess notwendig.

„Ausnahmeethik“ führt auf Abwege

Eines gibt mir als Ethiker schon länger zu denken: In der Anfangseuphorie des Atomzeitalters gab es Rufe nach einer neuen Atomethik, mit Aufkommen der sozialen Medien nach einer neuen Ethik 2.0 – und jetzt gibt es Rufe nach einer „Ausnahmeethik“ für den Ausnahmefall. Nein, solche Versuche, beständige neue, aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen entweder eine Krise oder führen auf Abwege. Neue Herausforderungen und Krisen müssen im Rahmen unserer starken freiheitlichen, rechtsstaatlichen, ethischen Traditionen gelöst werden, wenn grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden sollen – und ich bin mir sicher: Das geht, wenn man es auch ernsthaft will. Und es wäre auch in dieser Coronakrise möglich gewesen.

Die Politik hat einen anderen Weg gewollt – mit gravierenden Folgeschäden, die uns noch erhebliche Kosten hinterlassen werden, auch im sozialen Zusammenleben und im Menschenbild. Denn es verändert unsere Selbstwahrnehmung und unser Selbstbild, wenn wir unsere Leiblichkeit künftig nur noch als eine vom Staat und von unserer sozialen Umgebung zu vermessende Größe erleben. Bist Du schon geimpft, geboostert, neu geboostert? Immerhin: Die Enteignung des eigenen Körpers bleibt für viele ein Schreckgespenst, das viele in dieser Dimension vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten. Aber es gelingt uns weithin nicht, über diese gravierenden Wertkonflikte angemessen zu diskutieren. Der öffentliche Moraldiskurs ist gestört. Nur ein Beispiel: Abweichende Stimmen werden schnell mit Strohmann- oder Pappkameradenargumenten aufgeblasen und als vermeintlich unseriös diffamiert. Da heißt es dann, es könne keine „absolute“ (!) individuelle Freiheit geben, man müsse auch an das Gemeinwohl denken –  selbst dann, wenn das Gegenüber gar nicht von einer individuellen Freiheit im Superlativ gesprochen hat. Gegner, die künstlich aufgeblasen werden, lassen sich leichter treffen. Eine sachliche, differenzierte Debatte wird dadurch aber nicht erreicht.

Die Coronkrise ist auch eine Bildungskrise

Alles in allem haben wir es in dieser Krise auch mit einer veritablen Bildungskrise zu tun, die angesichts des Raubbaus an einem substantiellen Bildungsverständnis in den vergangenen Jahrzehnten nicht erstaunen sollte. Ob jemand ein humanistisches oder ein sozialtechnologisches Bildungsverständnis vertritt, hat mitunter auch auf die Enschätzung politischer Kontroversen und Wertkonflikte jenseits pädagogischer Fragen deutliche Auswirkungen. Die Fragen, die gegenwärtig das Land spalten, reichen weit über die Impfdebatte hinaus. Nicht wenige, die sich kritisch zur derzeitigen Coronapolitik zu Wort melden, eint die Befürchtung: Ein Land, in dem sich ein menschenfeindlicher, unfreiheitlicher autoritärer Grundton erst einmal festgesetzt hat, ist nicht lebenswert. Ein Zurück zur vermeintlichen „Normalität“ wird es so schnell nicht geben können, große Aufräumarbeiten liegen vor uns.

Wie kommen wir aus der Krise wieder heraus?

Der Zwang zum guten Zweck sei keine gute Lösung, wie Veit Neumann in einem Beitrag für ACADEMIA (H. 1/2022, S. 46 – 49) deutlich gemacht hat. Eine solche Politik führe am Ende nur zu immer mehr Zwang. Und sie suggeriert, die Poltik wisse angesichts gravierender Problemlagen schon genau, was zu tun sei. Allzuoft habe sich dies schon als Trugschluss erwiesen.

Wer bei der Problemlösung auf einseitige Großexperimente (wie eine Massenimpfung mit noch ungenau erforschte neuer Impftechnologie) setzt und alternative Meinungen aus dem Diskurs ausschließt, läuft Gefahr, am Ende die Krise noch weiter zu verschärfen. Neumann benennt stattdessen vier Prinpien, die es politisch-gesellschaftlich wiederzuerkennen gelte, wenn die gegenwärtige Polarisierung im Land wieder geheilt werden soll: 1. Menschen sollten nicht erpresst werden, auch dann nicht, wenn man ihre Meinung nicht für richtig hält. 2. Zwang sollte sich nicht als legitimes Mittel in die Politik einschleichen. 3. Menschen, die abweichende Gewissensentscheidungen für ihren Körper treffen, sind nicht zu denunzieren. 4. Und über diese ist auch nicht schlecht zu reden.

Eine Politik, die sich zu diesen altbekannten Prinzipien bekennen würde, wäre eine Politik, die wieder „rote Linien“ kennt. Solche roten Linien wieder anzuerkennen, wäre eine zwingende Voraussetzung, damit überhaupt ein nationaler Aussöhnungsprozess in Gang kommen kann.