Den historischen Moment fast übersehen … – Persönliche Erinnerungen zum dreißigsten Jahrestag des Mauerfalls

Persönliche Kontakte in die DDR hatten wir mangels „Ostverwandtschaft“ nicht. Das änderte sich in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre: Aufgewachsen im Zonenrandgebiet, gehörten Luftballonweitflugwettbewerbe zu vielen Sommer-, Pfarr- und Schulfesten. Dabei ging es nicht allein um den Wettbewerbscharakter, wie ich erst später verstanden habe: Die Ballons sollten über die Grenze nach Osten fliegen. Und einmal gewann ich sogar den ersten Preis: zehn Kinokarten, überreicht vom Bürgermeister, mit Bild in der Lokalzeitung. Der Ballon wurde in der Nähe von Halberstadt gefunden. Eine Bekanntschaft mit der Finderfamilie entwickelte sich. Seitdem fuhren wir regelmäßig im kleinen Grenzverkehr dorthin und besuchten gemeinsam den Ostharz. Da auf dem Land ein wenig Selbstversorgung möglich war, erhielten wir im Gegenzug Wurst aus Hausschlachtung und Eier als Geschenk mit nach Hause – im Kofferraum für die Grenzkontrolle unter Decken versteckt.

Eine Fahrt ist mir bis heute deutlich in Erinnerung geblieben: Sommer 1989, letzter Feriensonntag in der DDR. Die angespannte Atmosphäre war nahezu greifbar. Es gab abfällige Bemerkungen. Denn als Westdeutscher fiel man unwillkürlich auf. Auf der nächtlichen Rückfahrt (man musste die Grenzübergangsstelle, so der DDR-Jargon, bis Mitternacht passiert haben) wurde unser Westauto in einem Dorf angehalten, Jugendliche trommelten aufs Autodach und rüttelten den Wagen durcheinander. Folgen hatte es nicht, nach kurzem Stopp konnten wir weiterfahren – unheimlich war es aber doch.

Dann überschlugen sich die Ereignisse. Nahezu täglich gab es neue Entwicklungen. Erstmals schauten wir in der Familie die „Aktuelle Kamera“, um zu erfahren, wie in der DDR über die krisenhaften Ereignisse berichtet wurde. Ich weiß noch, wie die Einschränkung der Reisefreiheit in die CSSR in den letzten drei Minuten der Sendung nahezu versteckt wurde. Bei alldem muss ich gestehen, den historischen Moment am 9. November fast übersehen zu haben. Ja, ich hatte davon gehört, aber zunächst nicht ferngesehen. Die Brisanz von Schabowskis Mitteilung auf der abendlichen Pressekonferenz erfasste ich irgendwie so richtig erst ein paar Tage später. Seltsam, aber es fühlte sich zunächst gar nicht nach Mauerfall an, allzu selbstverständlich schienen wir uns mit diesem Monstrum eingerichtet zu haben … – auch wenn Besuche an der innerdeutschen Grenze bei mehreren Klassenfahrten und Schulausflügen zum Pflichtprogramm gehörten. In meiner Schulzeit in den Achtzigern wurden wir, anders als es heute mitunter zu hören ist, immer wieder an das Wiedervereinigungsgebot erinnert.

Recht bald stand der Gegenbesuch an. Wir holten unsere „Luftballonbekanntschaft“ ab und fuhren in den Westen. Noch heute habe ich am Abend auf der Rückfahrt die Autoschlange am provisorischen Grenzübergang vor Augen. Ein DDR-Auto in der Reihe der Wartenden bot sich an, unseren Besuch einsteigen zu lassen, damit wir nicht in der langen Schlage warten mussten.

Eine Berlinreise mit einem Schulfreund zur Nacht auf den 3. Oktober 1990 hatten wir schließlich doch nicht realisiert. Das Datum wirkte ein wenig zufällig. Und vielleicht ist es auch nicht ganz zufällig, dass sich bis heute keine so recht überzeugende Form einstellen will, den neuen Nationalfeiertag festlich zu begehen. Die Wiedervereinigung bleibt letztlich doch emotional ein wenig mehr mit dem 9. November verbunden, als die Mauer fiel.

Die Wiedervereinigungszeremonie vor dem Reichstag habe ich dann vor dem Fernseher verfolgt: Zum Anstoßen gab es Sekt; am Abend sind wir in der Familie zum Ökumenischen Gottesdienst gegangen. Später, bereits im Studium, habe ich während der Semesterferien regelmäßig im Untereichsfeld in einer Ferienstätte gearbeitet. Für mich gehörte es immer dazu, mit den Kindern und Jugendlichen zur nahe gelegenen ehemaligen Grenze zu gehen und zu erklären, was dort geschehen ist. Es ist wichtig, die Erinnerung an diese Phase deutscher Nachkriegsgeschichte wachzuhalten. In den ersten Jahren waren immer mal wieder Jugendliche darunter, die selbst noch Erfahrungen als Pionier gesammelt hatten und davon berichten konnten. Aus dem Mund von Gleichaltrigen wirkt Geschichte noch einmal eindrücklicher und lebendiger. Familien aus den neuen Bundesländern waren anfänglich mitunter recht erstaunt, wie mit Aussichtstürmen, Hinweistafeln und Schildern die Erinnerung an die unmenschliche und unnatürliche Teilung wachgehalten worden war.

Und so hatte ich es auch immer empfunden und in der Familie vermittelt bekommen: Es gibt nicht West- und Ostdeutschland. Auf beiden Seiten der Grenze ist Deutschland. Und dieses Gefühl ist geblieben. Für die Wiedervereinigung gab es keine Blaupause, nicht alles mag politisch optimal geglückt sein. Aufs Ganze gesehen, dürfen wir aber überaus dankbar sein, dass eine Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit möglich geworden ist – im knappen Zeitfenster noch nicht einmal eines Jahres nach Maueröffnung.

Neuerscheinung: Voll und ganz Mensch

„Die amerikanische Philosophin Martha Nussbaum hat gefragt: Was verbindet uns als Menschen untereinander? Was gehört zum menschlichen Wesen? Welche Erfahrungen teilen alle Menschen? Ihre Antwort  gibt sie in Form einer Liste menschlicher Wesenseigenschaften. Zu diesen zählt sie unter anderem die Erfahrung, als kleines Kind auf die Welt gekommen zu sein. […]“

Das christliche Dogma geht davon aus, dass Gott Mensch wurde. Und auch hier gilt, was Nussbaum als menschliche Gemeinsamkeit herausgearbeitet wurde: auch die Menschwerdung geschah über die Geburt als kleiner, hilfloser Säugling.

Ein Gottesdienstmodell zum diesjährigen Fest der Heiligen Familie am Sonntag nach Weihnachten geht der Frage nach, was dies theologisch bedeutet:

Axel Bernd Kunze: Voll und ganz Mensch, in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 16 (2019), H. 6, S. 1139 – 1155.

Kinderrechtskonvention wird 30 Jahre alt: pixi-Bücher für die Menschenrechtsbildung im Kindergarten

Alle Kinder haben Rechte! – … dieses Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention ist auch Titel einer Themenreihe der bekannten pixi-Kinderbuchserie. Ein Beispiel daraus: Darf Oma ungefragt in Cems Schublade wühlen? Der Titel „Stopp, PRIVAT!“ thematisiert das Recht von Kindern auf Privatsphäre. Die vom Deutschen Kinderhilfswerk herausgegebenen Büchlein sind eine kindgerechte Möglichkeit, mit Menschenrechtbildung bereits in Kindertageseinrichtungen zu beginnen. Das dreißigjährige Jubiläum der 1989 verabschiedeten Kinderrechtskonvention war Anlass, ein neues menschenrechtspädagogisches Fortbildungsmodul zu konzipieren. Das UN-Dokument legt die Menschenrechte auf die besondere Lebenssituation von Kindern hin aus. Bereits von klein auf besitzen Kinder eigenständige Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte. Mit Hilfe der kleinen Kinderbücher kann dieses Anliegen auch schon in der Elementarbildung mit Kindergartenkindern thematisiert werden.

Fünf Thesen zur Diakonischen Bildung – nicht nur an Fachschulen für Sozialpädagogik

  1. Diakonische Bildung im Rahmen sozial-caritativer Einrichtungen ist wichtig und vielfältig – in zwei Richtungen: im Blick auf die eigene Profilbildung als kirchlicher, wertorientierter Bildungsanbieter bzw. Träger und im Blick auf die berufsethische Befähigung der Mitarbeiter.
  2. Aber: Diakonische Bildung braucht zeitliche und personelle Ressourcen.
  3. Allerdings wird Diakonische Bildung nur dann Akzeptanz finden, wenn sie nicht zu einer zusätzlichen Verdichtung des „Tagesgeschäfts“ beiträgt. Die behandelten Fragen müssen dem jeweiligen Arbeitsfeld entsprechen, die Teilnahme daran einen Gewinn für die eigene, konkrete Arbeit versprechen. Dies verlangt dem Moderator häufig hohe Flexibilität und kommunikative Kompetenz ab.
  4. Für die schulische Arbeit in Fachschulen für Sozial- und Pflegeberufe sind Schnittstellen zwischen Fragen diakonischer Bildung und pädagogischer (Berufs-)Ethik (einschl. Menschenrechtsbildung) besonders wichtig. Dies kann z. B. durch die Möglichkeit zur kollegialen Fallbesprechung/Beratung gelingen.
  5. Diakonische Bildung kann nicht additiv sein, sondern sollte schlüssig in das Leben der Schulgemeinde eingebunden werden. Unterrichtsgestaltung soll zur ethischen Urteilsbildung anregen. Gemeinschaft muss im Schulalltag konkret erlebbar sein – dazu gehört auch: Interesse an der Persönlichkeit des Einzelnen zeigen. Der eigene Anspruch („anspruchsvoll“) darf auch eingefordert werden – durch das wertschätzende, aber verbindliche Vorbild. Und: Wenn Partizipation zum eigenen Selbstanspruch gehört, müssen Formen Diakonischer Bildung im Schulalltag auch partizipativ entwickelt werden.

Neuerscheinung: Festschrift zum zweihundertjährigen Jubiläum des Wartburgfestes

Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817 stellt einen wichtigen Schritt in der deutschen Nationalstaatswerdung und Verfassungsgeschichte dar. Auch der Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes wurzelt letztlich in diesem Ereignis. Am 21. Oktober 2017 fand auf Einladung der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung e. V. auf der Göpelskuppe bei Eisenach – direkt neben dem Burschenschaftsdenkmal, mit Blick auf die Wartburg – ein Festsymposium zum zweihundertjährigen Jubiläum des Wartburgfestes statt. Nun – zwei Jahre später – liegt in der Reihe „Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert“ die Dokumentation der Tagung vor:

Harald Lönnecker, Klaus Malettke (Hgg.): 200 Jahre Wartburgfest. 18. Oktober 1817 – 18. Oktober 2017. Studien zur politischen Bedeutung, zum Zeithintergrund und zum Fortwirken der Wartburgfeier, Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2019.

Ein Beitrag der Festschrift widmet sich dem christlichen Zweig der burschenschaftlichen Bewegung:

Axel Bernd Kunze: Gott – Freiheit – Vaterland. Erbe und Auftrag christlicher Burschenschaften, in: ebd., S. 393 – 422.

Facharbeiten in der Erzieherausbildung

Hinter der Facharbeit, welche angehende Erzieher und Erzieherinnen zum Abschluss ihrer Ausbildung anfertigen müssen, steckt ein hoher Anspruch. Das wissenschaftliche Arbeiten, das diese Prüfungsleistung erfordert, ist für viele Schüler ungewohnt. Immer wieder entstehen aber auch Facharbeiten, die eine erstaunlich hohe Qualität erreichen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Motivation, mit welcher der Prüfling ans Werk geht: Handelt es sich um ein Thema, für welches der Einzelne brennt, das ihm besonders am Herzen legt, bei dem er etwas Neues Entdecken oder Herausfinden möchte?

Genau solche Leistungen möchte das im Berliner W. Dohrmann-Verlag erscheinende, ursprünglich als Zeitschrift gegründete Jahrbuch „Beiträge aus der sozialpädagogischen Ausbildung“ einer größeren Öffentlichkeit sichtbar machen. Aus unserer Fachschule konnten in den vergangenen Jahren bereits zwei Arbieten dort veröffentlicht werden. Das eine Mal ging es um eine Neubewertung von Aggression im Kinderspiel, das andere Mal um die pädagogische Begleitung von Kindern mit Tod- und Trauererfahrungen. Die Möglichkeit einer Veröffentlichung unterstreicht auch noch einmal, dass Facharbeiten im Rahmen der Erzieherausbildung dem Anspruch des Deutschen Qualifikationsrahmens (Niveaustufe 6) durchaus gerecht werden können und Anregungen für die praktische Arbeit Pädagogischer Fachkräfte enthalten, die zu wertvoll sind, als dass sie in der Schublade verschwinden sollten.

Eine andere Weise, herausragende Facharbeiten zu würdigen, können Schulpreise sein. Seit dem Schuljahr 2012/13 vergibt unsere Fachschule im Rahmen der jährlichen Abschlussfeiern drei Auszeichnungen, die besondere Leistungen oder besonderes Engagement im Rahmen der Erzieher- oder Kinderpflegeausbildung anerkennen und sichtbar machen sollen. Auf diese Weise soll zugleich gezeigt werden, welch hohe Qualität eine Ausbildung in diesem Bereich besitzt. Seit dem Schuljahr 2012/13 verleiht der Schulträger einen Stiftungspreis für besondere Leistungen im Rahmen der Ausbildung. Falls möglich, würdigt der Stiftungsvorstand dabei herausragende Facharbeiten. Der Stiftungspreis ist mit einem Geldpreis dotiert. Als weiterer Preis wird ein Schulpreis für besondere Leistungen im Rahmen der schulischen Ausbildung vergeben. Die Auswahl des Preisträgers oder der Preisträgerin erfolgt durch das Kollegium. Dieser Preis ist mit einem Sachgeschenk für Fachliteratur versehen.

Einige Jahre später ist nach Diskussion im Kollegium die Idee entstanden, noch einen dritten Preis auszuloben, den Kollegiumspreis. Dieser wird vom Kollegium selbst vergeben und ist gleichfalls mit einem fachbezogenen Sachgeschenk verbunden, welches das Kollegium selbst finanziert. Im Gegensatz zu den vorhergehenden beiden Preisen würdigt der Kollegiumspreis den besonderen sozialen Einsatz für die Schul- oder Klassengemeinschaft. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass sich ein Schüler oder eine Schülerin in besonderer Weise um die Lernatmosphäre in der Klasse verdient gemacht hat und bei Konflikten vermittelt hat. Die Preise und damit verbundenen Urkunden werden öffentlich im Rahmen der feierlichen Zeugnisfeiern durch ein Mitglied des Stiftungsvorstands, der Schulleitung oder des Kollegiums vergeben.

„Mehr rein englischsprachige Studiengänge“ (FAZ vom 14.10.2019)

„Bayerns Hochschulen sollen künftig technische Studiengänge durchweg in englischer Sprache anbieten. Andere sollen folgen. Bei den Bachelorstudiengängen wurden bestehende Beschränkungen bereits aufgehoben.“

… berichtet Heike Schmoll in der F.A.Z. vom 14. Oktober 2019:

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hochschulen-in-bayern-wollen-mehr-englischsprachige-studiengaenge-16431456.html

Bayern will wieder einmal an der Spitze des gesellschaftlichen Fortschritts stehen. Und fällt gerade jenen in den Rücken, die sich darum mühen, Deutsch als Wissenschaftssprache zu stärken – dann sollte sich die CSU aber auch nicht wundern, wenn sie am konservativen Rand weiter Wähler verliert. Angesichts des Brexit ist ein weiterer Ausbau des Englischen poltisch das falsche Signal. Mit dem Verzicht auf eine selbstbewusste Landessprache geht immer auch Differenzierung in der gesellschaftlichen Debatte verloren – am Ende sprechen alle schlechtes Einfachenglisch. Der Steuerzahler kann sich durchaus fragen, warum er für solche Universitäten und Professoren zahlen soll. Und ob ein solcher Verzicht auf leistungsfähige nationale Universitäten volkswirtschaftlich sinnvoll ist, steht auch noch einmal auf einem anderen Blatt. Wer für eine globalisierte „Elite“ ausbildet, sollte sich auch von transnationalen Akteuren bezahlen lassen, soweit diese im Inland überhaupt Steuern zahlen. Das wäre so manchem Hochschullehrer vielleicht am Ende doch weniger recht als die Euphorie für eine kulturell nivellierte Weltgesellschaft glauben machen lässt.

Neue Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft erschienen

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat zwei neue Arbeitspapiere veröffentlicht:

  • Oberst i. G. Graf Stauffenberg – als Soldat im Widerstand (Vortrag von Oberst Prof. Dr. Winfried Heinemann; Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Bd. 2/2019)
  • Holocaust-Gedenken 2019 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Bd. 1/2019)

Die Arbeitspapiere werden herausgegeben von Daniel Manthey, Mechthildis Bocksch und Andreas Ullmann; die redaktionelle Verantwortung liegt in den Händen von Mechthildis Bocksch und Axel Bernd Kunze.

Die Bamberger Willy-Aron-Gesellschaft hält die Erinnerung an den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron wach. Sie setzt sich für Demokratie, Menschenrechte und Zivilcourage heute ein. Dabei arbeitet sie mit Methoden aus der Gedenkstättenarbeit und Menschenrechtsbildung.

Weitere Informationen: www.willy-aron-gesellschaft.de

Schlaglicht: Zwischen Begrenztheit und Unendlichkeit – ein Paradoxon der aktuellen Gerechtigkeitsdebatte

Zwei Gründe zwingen uns dazu, über Gerechtigkeit nachzudenken: die Erfahrung von Ungleichheit und die Begrenztheit aller irdischen Ressourcen. So weit, so gut, könnte man meinen. Und die Klimadebatte scheint diese keineswegs neue Erfahrung zu bestätigen. Die Ressourcen der Erde sind begrenzt, die fossilen Rohstoffe endlich – anderes zu behaupten, wäre töricht. Doch bleibt die Frage, ob Panik ein guter Ratgeber ist, mit begrenzten Ressourcen umzugehen. Diese führt zunächst einmal zu kopflosem Verhalten, nicht aber unbedingt zu sinnvoller Weiterentwicklung der kulturell-technischen Möglichkeiten, die der Mensch als „Kulturwesen von Natur aus“ (Arnold Gehlen) zum Überleben braucht. Solche braucht es vielleicht mehr als eine säkularisierte postprotestantische Verzichtsethik, die gegenwärtig gepredigt, aber keinesfalls gelebt wird.

Und Panik verstellt den Blick. Sonst würde möglicherweise auffallen, dass wir in einer anderen zentralen Debatte unserer Zeit ganz anders argumentieren: „Weshalb Grenzen offen sein sollten“, lautet ein Essay Joseph H. Carens (Ditzingen: Reclam 2019), der bereits 1987 verfasst, aber in unseren Tagen neu aufgelegt wurde. Wer Grenzen grundsätzlich unter Generalverdacht steht, muss von der Unendlichkeit staatlicher Ressourcen überzeugt sein. Wer wie Carens sowohl eine unbegrenzte Freiheit aller Menschen, verstanden als Niederlassungsfreiheit, als auch unbegrenzte Gleichheit aller Menschen, die jegliche Begrenzung als inhuman diskreditiert, fordert, versucht die Quadratur des Kreises. Gerechtigkeit bildet sich durch das polare Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit. Wo es keine Begrenzungen mehr gibt, gibt es auch keine Unterscheidung mehr, damit aber auch weder Identität noch Individualität.

Praxisbeispiel: Diakonische Bildung an der Fachschule für Sozialpädagogik

Unsere Fachschule ist im Bereich der Kinderpflege- und Erzieherausbildung tätig. Gemeinsam mit der Evangelischen und der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg bieten wir seit 2017 auch ein Integriertes Studienmodell an, das Ausbildung und Studium miteinander verzahnt: Neben der staatlichen Anerkennung im Erzieherberuf ist gleichzeitig der Erwerb eines Bachelorabschlusses in Früher Bildung und Erziehung möglich. Gesellschaftliche Veränderungen, aber auch die Aufnahme neuer Ausbildungsgänge haben dazu beigetragen, dass die Schulgemeinde heterogener und pluraler geworden ist. Mit religiöser und kultureller Vielfalt pädagogisch angemessen umgehen zu können, wird für angehende Kinderpfleger und Erzieherinnen immer wichtiger, nicht zuletzt in der Region Stuttgart.

  1. Profilfächer

Das Zusammenleben in der Schulgemeinde wie der Einsatz in den Praxiseinrichtungen vermitteln gehaltvolle soziale Erfahrungen. Hieraus können wichtige Bildungsprozesse werden, wenn es Schule gelingt, den Schülern Hilfestellung zu geben, diese geistig zu verarbeiten. Unsere Fachschule reagiert auf die genannten Herausforderungen im Rahmen des Wahlpflichtbereichs. Schon vor einiger Zeit haben wir damit begonnen, diesen Bereich der Stundentafel zu Profilfächern auszubauen, die nicht nur klassen-, sondern auch ausbildungsgangübergreifend unterrichtet werden und in denen spezifische Themen der Ausbildung praxisorientiert vertieft werden sollen. In Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern besteht die Möglichkeit, durch eine praktische Zusatzleistung oder eine Praxisprüfung Zusatzzertifikate zu erwerben.

Neu zum Kanon der Profilfächer gehören die Fächer „Theologisieren mit Kindern“ sowie „Interreligiöses Lernen“. In der Konzeption des zweiten der beiden Fächer heißt es: „Die Welt trifft sich im Kindergarten. Und Kinder erleben sie ganz selbstverständlich: die kulturelle und religiöse Vielfalt, die unser gesellschaftliches Zusammenleben heute prägt. Zugleich nehmen wir aber wahr, dass religiöse Differenz auch zu Konflikten und Abgrenzungen führen kann. So wird auch von der Gestaltung religiöser Vielfalt der gesellschaftliche Frieden in unserem Land abhängen. Deswegen ist danach zu fragen, wie diese Vielfalt pädagogisch gestaltet und für Bildungsprozesse fruchtbar gemacht werden kann“ [Pfr. Andreas Lorenz]. An dieser Stelle wird deutlich, wie sich individueller Kompetenzaufbau und gesellschaftliche Diakonie miteinander verschränken.

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Beide Formate bieten vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, religiöse und kulturelle Vielfalt als Lernanlass aufzugreifen und reflexiv zu bearbeiten, in Auseinandersetzung mit der spezifischen Tradition einer evangelischen Ausbildungsstätte wie der persönlichen Identität des einzelnen Schülers.

  1. Wochenimpuls

Je mehr Religion aus dem gelebten Alltag schwindet, desto weniger wird es Schule möglich sein, an den religiösen Gehalt der Kultur anzuknüpfen, den die Lernenden in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Wo religiöse Erfahrungen fehlen oder auch eine religiös indifferente Lernumwelt die Begegnung mit gelebter Religion verhindert, müssen solche Grundlagen pädagogisch erst angebahnt werden. Angehende Pädagogische Fachkräfte werden auch nur dann religiöse Lern- und Bildungsprozesse bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eröffnen und begleiten können, wenn sie selbst ein hinreichendes Verständnis hierfür entwickelt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Nicht selten werden Erfahrungen, an welche der Unterricht bei der Beschäftigung mit Religion anknüpfen kann, über die zeitstrukturierende Funktion religiöser Ausdrucksformen angebahnt. Eine wichtige religionspropädeutische Rolle spielen hierbei Rituale. Diese sind kulturelle Handlungen, die für den Einzelnen und seine Identitätsbildung unverzichtbare Bedeutung erlangen können. Anders als Regeln, die für einen angemessenen sozialen Umgang wichtig sind, lassen sich Rituale nicht einfach zweckrational deuten. Rituale wollen vielmehr Freiräume eröffnen. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für gemeinsame Prozesse der Sinnsuche, der Verständigung, der Konfliktlösung oder der gemeinschaftlichen Selbstvergewisserung.

Eine wichtige Rolle im religionspädagogischen Profil unserer Fachschule nimmt der Wochenimpuls ein, der jeden Dienstag den Schulalltag für einen Moment unterbricht – unter dem Motto: „7 Minuten Stille … für Dich … für Gott“. Gerahmt durch eine sehr sparsame, aber deutlich erkennbare, wiederkehrende liturgische Struktur lädt der Impuls, der aus dem Kreis der Lehrer- oder Schülerschaft gestaltet wird, dazu ein, ein Gedicht, einen Text, ein Bild, einen Gedanken oder ein Lied gemeinsam miteinander zu teilen.

  1. Ethische Fallbesprechung

Zur Fachschule gehört gleichfalls ein Fortbildungsbereich für Pädagogische Fachkräfte; u. a. bieten wir auf Basis des baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetzes bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit, sich berufsbegleitend als Pädagogische Fachkraft für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen nachzuqualifizieren.

Im Rahmen der Aktualisierung unseres religionspädagogischen Profils war es uns als diakonischer Einrichtung ein Anliegen, hierbei ausdrücklich auch Fragen der sozialpädagogischen Berufsethik einzubinden. Ein angemessener Umgang mit Menschen- oder Kinderrechten setzt die Befähigung zur sittlichen Urteilsbildung und Entscheidungsfindung voraus. Ethische Fallbesprechungen können ein Weg sein, die hierfür erforderlichen Kompetenzen einzuüben. Hierfür wurde ein eigenes Ethikmodul konzipiert, das in verschiedenen Kontexten erprobt und vorgestellt wurde, etwa in einem Gastvortrag an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und auf einem Fachtag des Bundesverbands evangelischer Ausbildungsstätten.

Die folgende Fallbesprechung ist anschlussfähig an verschiedene pädagogische Themenfelder: zum Beispiel Integration und Identität, Normen und Werte in der Erziehung, Heterogenität und Interkulturelle Pädagogik, Inklusion und pädagogischer Umgang mit unterschiedlichen Bedürfnissen, politische Bildung und Demokratiepädagogik, Rahmenbedingungen erzieherischen Handelns und Ausgestaltung pädagogischer Institutionen. Abhängig vom Kontext und von den Erfahrungen der Lerngruppe, sind vorbereitend sozial- und berufsethische Prinzipien einzuführen, die für eine begründete Abwägung der betroffenen Werte und eine sachlich informierte Fallbesprechung wichtig sind.

Die Lernenden werden rasch merken, dass es bei diesen fiktiven Speiseplänen nicht allein um Fragen der Küchenorganisation geht. Hinter beiden Speiseplänen stecken Wertentscheidungen, welche die „Rechte in der Bildung“ betreffen und die in der gemeinsamen Diskussion sichtbar gemacht werden sollen: Was ist einer Bildungseinrichtung wichtiger? Geht es in öffentlichen Kindergärten in erster Linie um Gleichheit oder um die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen? Wie weit darf eine Bildungseinrichtung Anpassung von denen erwarten, die sie besuchen? Wie weit sind individuelle Bedürfnisse und Weltanschauungen zu berücksichtigen? Und was fördert Integration besser?

In Unterricht und Fortbildung kann ein ethischer Konflikt nur simuliert werden. Dennoch sollen die Lernenden am Ende begründet eine konkrete Handlungsoption formulieren. Charakteristisch für menschenrechtsethische Konflikte ist, dass diese allein im praktischen Vollzug aufgelöst werden können, wobei nach einer Lösung zu suchen ist, bei der alle betroffenen Werte und Güter geachtet werden, soweit dies in der konkreten Konfliktsituation möglich ist. Ziel ethischer Fallbesprechung ist kein Konsens. Das sollte einleitend in der Lerngruppe auch angesprochen werden. Es kann und darf abweichende Voten geben, auch wenn sich die Gruppe am Ende auf eine Lösung verständigen soll.

Folgende Schritte sind bei der ethischen Fallbesprechung zu gehen:

  1. Hinführung zum Thema und Sammlung erster Hypothesen: Warum liegt hier ein ethisches Problem vor?
  2. Intuitiver Zugang: Jeder Gesprächsteilnehmer bringt immer schon erste Intuitionen bei der Beurteilung von Wertkonflikten mit; diese sollten eingangs in einem ersten Meinungsbild zugelassen werden.
  3. Erarbeitung: Hier ist es wichtig, nach dem intuitiven Zugang eine gewisse Distanz zu schaffen. Die Lerngruppe kann nach Zufall geteilt werden; beide Teilgruppen erhalten – unabhängig von der persönlichen Meinung jedes Einzelnen – den Auftrag, nach Motiven und Gründen zu suchen, warum die „eigene“ Bildungseinrichtung einen Speiseplan wie den vorgelegten verwendet.
  4. Sicherung: Die Ergebnisse werden im Plenum gesammelt und vom Moderator stichwortartig visualisiert.
  5. Auswertung: Im Auswertungsgespräch wird es darauf ankommen, die Kerngedanken beider Positionen herauszuarbeiten. Dabei wird deutlich, dass beide Einrichtungen möglicherweise ähnliche Motive gesellschaftlicher Integration oder Toleranz verfolgen – aber auf zwei unterschiedlichen Wegen: Im einen Fall werden gleichheitsorientierte Ansprüche höher gewichtet, im anderen Fall freiheitsorientierte Ansprüche. Im ersten Fall geht es darum, dass in Bildungseinrichtungen „das Gemeinsame“ im Mittelpunkt steht. Etwaige individuelle kulturelle oder religiöse Bedürfnisse müssen dahinter zurücktreten. Im zweiten Fall steht die Anerkennung von Vielfalt stärker im Mittelpunkt. Die einzelne Bildungseinrichtung muss sich auf individuelle Bedürfnisse einlassen, da eine gemeinsame kulturelle Auffassung, beispielsweise hinsichtlich der Ess- und Speisekultur, nicht mehr vorausgesetzt werden darf.
  6. Formulierung einer eigenen Entscheidung: Dabei geht es nicht um „richtige“ oder „falsche“ Antworten. Entscheidend bleibt die Stimmigkeit der ethischen Argumentation, mit welcher der Einzelne seine Position begründet und gegenüber den anderen vermittelt. Aufgabe des Moderators ist es an dieser Stelle, durch aktives Zuhören, gezielte Impulse oder vertiefte Nachfragen dazu anzuregen, die eigene Position argumentativ auszuweisen, abzusichern oder noch einmal an anderen Perspektiven zu messen und gegebenenfalls zu überdenken.

Das Fallbeispiel ist erkennbar konstruiert, greift aber aktuelle politische Debatten auf und lässt grundsätzlich mehrere Handlungsoptionen offen. Der zur Diskussion stehende Fall macht zentrale Konflikte um die Rechte in Bildungseinrichtungen und den Umgang mit den Freiheitsräumen der Heranwachsenden (und ihrer Eltern) sichtbar. Die Lehrkraft darf Perspektiven ergänzen, muss aber aushalten können, dass Positionen vertreten werden, die der eigenen widersprechen. Gerade dies kann ein Lackmustest für gelebte Freiheit im pädagogischen Prozess sein, der damit implizit selbst zu einem modellhaften Lernort für den Umgang mit Freiheitsrechten in der Bildung wird.

 

Zum Weiterlesen:

Zu Kap. 1:

  • Axel Bernd Kunze: Wie sollte pädagogisch über Religion gesprochen werden? Überlegungen zum Verhältnis von Bildung und Religion in der pluralen Gesellschaft, in: Pädagogische Rundschau 67 (2013), H. 5, S. 491 – 505.
  • Axel Bernd Kunze: Religion nicht unter Wert verkaufen: Zum pädagogischen Stellenwert interreligiöser Lernprozesse, in: Katholische Bildung 115 (2014), H. 3, S. 111 – 121.

Zu Kap. 2:

  • Ruth Herb: Innehalten in der Schulgemeinschaft, in: Gruß der Großheppacher Schwesternschaft 58 (2016/2017), Nr. 125 v. November 2016, S. 38 – 40.
  • Axel Bernd Kunze: Religionspädagogische Propädeutik. Zur Bedeutung gemeinsamer Rituale in der Schulgemeinde, in: Engagement 34 (2016), H. 4, S. 254 – 256.

Zu Kap. 3:

  • Axel Bernd Kunze: Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen, in: Engagement 36 (2018), H. 4, S. 191 – 195.
  • Axel Bernd Kunze: Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), H. 2/3, S. 11 – 17.

 

Kurzvortrag (Praxisbeispiel) im Workshop „Gemeinsame Identität weitergeben – Diakonische Bildung an Schulen und Ausbildungsstätten“ im Rahmen des 1. Diakonischen Bildungskongresses des Kaiserswerther Verbandes mit dem Titel „Flughöhe gewinnen“ (Lutherstadt Wittenberg, 20. September 2019)