Fachschulen zum Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung: BöfAE veröffentlicht „Frankfurter Appell“

BoefAE, die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, reagiert mit einem Frankfurter Appell, der am 9. Dezember 2022 veröffentlicht wurde auf den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter, der ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen soll. Die Vorstandssprecherin Patricia Lammert schreibt dazu:

„Kennzeichnend für die Ganztagsbetreuung in Grundschule sind wenig vorhandene Feldforschungen und Konzepte, ungeordnete Systematisierung der Strukturen sowie teilweise sehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Auch wenn die Umsetzung des Rechtsanspruchs noch weit weg wirkt, für eine Entwicklung eines bundesweiten ‚Qualitätsrahmens Ganztag‘ und die konkrete Ausgestaltung ist es fünf vor zwölf. Wir brauchen jetzt einen breiten Dialog aller Verantwortlichen. Ein Bildungskonzept für den Ganztag sowie ein Ausbildungskonzept für die Fachkräfte müssen jetzt entwickelt werden.

Fachschulen/Fachakademien sowie Berufsfachschulen blicken auf eine langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Ergänzungskräften für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter zurück.“

Der Frankfurter Appell ist im Wortlaut hier veröffentlicht:

Zwischenruf: Schwindende Selbstregulationsmechanismen in der Wissenschaft

Wissenschaft will Hypothesen verifizieren oder falsifizieren. Doch ist vielen Teilen der Wissenschaft die Ausrichtung am Wahrheitsbegriff verloren gegangen. Nicht selten herrscht die Meinung: Die Wissenschaft kann sich gar nicht mehr an Wahrheit ausrichten, weil es diese nicht mehr gibt. Kollegen würden vielleicht von radikaler Pluralität sprechen, ich von radikaler Beliebigkeit. Wenn es aber keine Wahrheit mehr gibt, kann es auch keine Geltungsansprüche mehr geben. Viele Wissenschaftler verstricken sich aber in den Selbstwiderspruch, dass sie Geltungsansprüche verneinen, aber gerade damit einen Geltungsanspruch erheben. Nur eines ist auch klar: Als endliche Menschen werden wir der Wahrheit immer nur nahekommen, diese aber nicht vollständig erreichen. Wissenschaft ist immer der letzte Stand des Irrtums.

In der Konsequenz mag es viele Surrogate geben, die an die Stelle der Wahrheit getreten sind: Funktionalisierung, Moralisierung, Akzeptanzherstellung, Politisierung, Aktivismus, soziale Passung, Reduktion auf einen naiven Positivismus oder Empirismus … Die Rolle vieler Wissenschaftler in der Coronakrise ist nur ein Beispiel, bei dem ein an Wahrheit interessiertes Wissenschaftsverständnis aufgegeben wurde.

Was der Wissenschaft in vielerlei Hinsicht verloren gegangen ist, sind Selbstregulationsmechanismen und Selbstreinigungskräfte. Dann gibt es eben breite Bereiche der Wissenschaft, in denen Agendawissenschaften fraglos und ohne Vorbehalte als zeitgemäße Form von Wissenschaft vollständig akzeptiert sind. Alle Professionen und Berufe, die zu ihrer Ausübung ein bestimmtes Maß an Staatsferne und Freiheit benötigen (Freiheit von Forschung und Lehre, pädagogische Freiheit, Zensur- und journalistische Freiheit …), müssen ihr Ethos über Selbtsregulation sichern. Ansonsten wird über kurz oder lang von außen, in der Regel vom Staat, regulierend und steuernd eingegriffen – zulasten der (Wissenschafts-)Freiheit. Bleibt also die Frage: Wie können die Selbstregulationsmechanismen der Wissenschaft wieder gestärkt oder zurückgewonnen werden? Die Frage ist elementar mti der Sicherung der Wissenschaftsfreiheit elementar damit verknüpft ist.

Selbstregulationskräfte werden aber nicht darüber zurückgewonnen werden können, dass Grundfreiheiten material aufgeladen werden. Die Freiheit wird nur dann gesichert werden können, wenn auch das Äußern irriger, unkonventioneller, vom Konsens abweichender, anmaßender, anstößiger oder sonstiger Positionen im Rahmen des Rechts geschützt ist. Selbstverständlich fängt dann der streitbare Diskurs erst an. Ohne vitale Selbstregulation im Rahmen der wissenschaftlichen Gemeinschaft können wir auch nicht zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenchaftlichen Äußerungen unterscheiden.

Und dann kann auch deutlich widersprochen werden. Ich möchte aber nicht in einem Gemeinwesen leben, in dem die Grundfreiheiten dafür genutzt werden, Positionen von vornherein als „unwissenschaftlich“ aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Wenn wir dahin kommen, dann wird es immer Akteure geben, die sich anmaßen, darüber zu entscheiden, welche Äußerungen öffentlich legitim sind und welche nur hinter vorgehaltener Hand geäußert werden dürfen. Das ist aber genau das Gegenteil einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung. Die beklagte „Cancel Culture“, gegen die sich etwa das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stellt, hat vielfach einen Grund in einem positiv gefüllten Diskriminierungsverständnis, das dann in der Folge gegen die Freiheit des Individuums in Stellung gebracht wird, um eines vermeintlich gemeinsamen Guten willen, das nicht mehr befragt werden darf. Wir erleben das etwa in der Transgenderdebatte, die zentral auch die Wissenschaftfreiheit berührt: Freiheitsträger, die „queere“ Positionen nicht teilen, dürfen diskriminiert werden, und zwar gerade im Namen des Diskriminierungsverbots oder der Wissenschaftsfreiheit. Das ist eine Pervertierung des Toleranz- und Freiheitsprinzips eines den Grundrechten verpflichteten Verfassungsstaates.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Erweiterung des Paragraphen 130 StGB zum Tatbestand der Volksverhetzung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Erweiterung von § 130 StGB

Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom 05.12.2022

Wir halten die Erweiterung von § 130 des Strafgesetzbuches (Billigung, Leugnung, gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche zu Hass oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören) für juristisch problematisch. Wir fürchten zudem negative Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit, wenn Amtsrichter entscheiden müssen, was als Völkermord oder Kriegsverbrechen zu gelten hat. Entsprechende Urteile werden normierende und abschreckende Wirkung entfalten und die wissenschaftliche Diskussion über Kriegsverbrechen und Genozide, die von vielen sich ändernden Variablen und unterschiedlichen Definitionen sowie dem Fortgang der Forschung bestimmt ist, erheblich behindern. Zudem kritisieren wir entschieden die zunehmende politische und rechtliche Übergriffigkeit im Hinblick auf eine offene Erinnerungskultur in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, selbst wenn sie, wie kürzlich im Falle der Bundestagsresolution zum Holodomor, von positiven Intentionen getragen ist. Komplexe Fragen wie etwa diejenige nach der Charakterisierung als Völkermord oder Klassenmord sollten nicht politisch entschieden werden, sondern Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion bleiben.

Zu dem Beschluss siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Neuerscheinung: PU-Sonderheft für Referendare des Faches Pädagogik

Die Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT, herausgegeben vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, hat ein neues Sonderheft für Studerenten und Referendare mit dem Unterrichtsfach Pädagogik vorgelegt. PÄDAGOGIKUNTERRICHT ist die größte Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum. Dem Wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift gehören an: Prof. Dr. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. Bernhard (Duisburg-Essen), Prof. Dr. Beyer (Köln), Jun.-Prof. Dr. Gather (Paderborn) und Priv.-Doz. Dr. Kunze (Bonn).

Das Heft kann über die Geschäftsstelle des Verbands bezogen werden: geschaeftsstelle@vdp.org

Zwischenruf: Simple Logik – einer Sozialethikerin, nicht der Kritiker konkreter Coronapolitik

Zu Recht verweist Ursula Nothelle-Wildfeuer in einem Interview für die Bistumspresse (Nr. 46, 20.11.2022, S. 4 f.), den bistumsübergreifenden Zusammenschluss der nord- und mitteldeutschen Kirchenzeitungen, auf den Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung. Dieser wird aber missverstanden, wenn dadurch der Einzelnen für Zwecke der Gemeinschaft funktionalisiert wird. Eingriffe in personale Freiheitsrechte, wie wir sie bei Corona erlebt haben, bleiben im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat in hohem Maße begründungspflichtig. Der Sozialethikerin kommt es offenbar nicht in den Sinn, dass Kritiker der Coronamaßnahmen berechtigte Anliegen haben könnten und dass es ihnen ebenfalls um Verantwortung und Gemeinwohl geht (z. B. in der Sorge um schwere Impfschäden oder eine Polarisierung der Gesellschaft durch überzogene 2G-Regeln). Äußerst holzschnittartig unterstellt Nothelle-Wildfeuer den Kritikern gleich zu Beginn, Freiheit auf simple Weise mit Beliebigkeit zu verwechseln. Gerade die Sozialethik hätte auf die Verantwortung hinweisen sollen, dass Grundrechtseingriffe immer wieder sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden müssen. Dies war bei der Coronoapolitik häufig nicht der Fall; vielmehr wurden Andersdenkende auf üble Weise diffamiert oder ausgegrenzt. Leider setzt Nothelle-Wildfeuer diese Linie fort. So entsteht kein Mehr an gesellschaftlicher Verantwortung – im Gegenteil. 

Neue Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit: Mangelnde Solidarität der Wiener Universitätsführung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah

Pressemitteilung, 28.11.2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah, seit 2018 Professor an der Universität Wien für islamisches Recht, die nun zu seinem Weggang von der Universität führte. Von Anfang an war er zahlreichen und regelmäßigen Angriffen ausgesetzt, darunter Beleidigungen und Bedrohungen. Noch vor seinem Antritt der Professur wurden Unterschriftlenlisten gegen seine Berufung geführt. Grund dafür waren allein seine kritischen Positionen in seinem Forschungsgebiet. Es wäre die Pflicht der Universitätsleitung gewesen, ihn gegen diese Angriffe in Schutz zu nehmen.

Mobbing gegen Kritiker des politischen Islamismus auch in der Wissenschaft ist weltweit kein Einzelfall, sondern ein bekanntes Muster, es reicht von Störungen von Vorlesungen bis hin zu Morddrohungen gegenüber den Wissenschaftlern und ihren Familien. Es ist nicht nur Pflicht der Hochschulleitungen, sich schützend vor diese Wissenschaftler zu stellen, sondern auch Aufgabe der wissenschaftlichen Community insgesamt. Leider lässt es gerade diese oftmals an Solidarität fehlen und nimmt teilweise gar an den Kampagnen teil. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert hier ein grundlegendes Umdenken und bedingungslose Solidarität mit denjenigen Kollegen, die sich für die Freiheit und die Menschenrechte einsetzen.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht 4/2022

Die neue Ausgabe der Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT (Jg. 42, Heft 4, November 2022) ist erschienen. Der Thementeil trägt den Titel „Prüfungsformate zeitgemäß“. Das vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen herausgegebene Periodikum ist die größte Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum.

Zwischenruf: Ehrung nach Quote?

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier möchte künftig vierzig Prozent der Verdienstorden an Frauen verleihen, wie das ZDF meldet: „Obwohl sich Frauen und Männer gleichermaßen engagierten, gehe nur rund ein Drittel der Orden an Frauen, hieß es. Das Staatsoberhaupt rief gleichzeitig dazu auf, mehr Frauen für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen. ‚Schauen Sie sich um, in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrer Freizeit, bei Ihren Kolleginnen‘, erklärte er.“

Es ist ein weiterer Schritt – und damit für Hochschullehrer wie Lehrer pädagogisch nicht unwichtig – zum Abbau des Leistungsgedankens in unserem Land. Gesellschaftlich wird das nicht folgenlos bleiben – aber nicht im Sinne der Ehrung wirklicher Leistung, sondern im Sinne eines weiteren Verlusts an Leistungsfähigkeit in unserem Land.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/steinmeier-verdienstorden-frauenquote-100.html