Rezension: Archive und Demokratie

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Helge Kleifeld: Archive und Demokratie. Demokratische Defizite der öffentlichen Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Essen: akadpress 2018, 301 Seiten.

… besprochen in der aktuellen Ausgabe von AMOSinternational. Gesellschaft gerecht gestalten – Internationalen Zeitschrift für christliche Sozialethik (Jg. 13, Heft 3, S. 48):

Gerade an dieser Stelle zeigt sich der Wert der vorliegenden, gut lesbaren  Arbeit, die damit auch sozial- und politikethisch interessant ist: Erstmals werden die Aufgaben, welche Archive im freiheitlich-demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat erfüllen, einer politikwissenschaftlichen und demokratietheoretischen Beurteilung unterzogen. Das Thema ist allerdings alles andere als randständig. Angesichts veränderter Partizipationsansprüche – sowohl was ein inklusives Recht auf Information als auch ein datenschutzbezogenes Recht auf Vergessenwerden betrifft – sind die Ergebnisse durchaus brisant, wie der Verfasser selber andeutet, wenn er der eigenen Zunft eine „indifferente und zudem latent forschungsfeindliche Haltung“ (S. 217) attestiert. Und weiter: Die mangelnde Bereitschaft auf Seiten der Archive, ihre Aufgaben in einer sich wandelnden Demokratie selbstkritisch zu reflektieren, „kann als durchaus politisch gedeutet werden“ (ebd.).

Schlaglicht: Päpstlicher Populismus?

F.A.Z.: „Arsenpillen für den Heiligen Vater“?

Im deutschen Katholizismus sind viele bereit, über die Fragwürdigkeiten dieses Pontifikats hinwegzusehen. Franziskus verkauft sich medial gut, zeigt aber wenig Interesse, bestehende Probleme strukturiert anzugehen. Eine klare Linie ist nicht erkennbar, vor allem fehlt es an theologischer Substanz. Wenn der Papst vor politischem Populismus warnt, wäre zugleich Selbstkritik und weniger Selbstgewissheit bei vorletzten Fragen angebracht. Franziskus liebt plakative Formulierungen, bedient dabei aber allzuoft linke Klischees oder den politischen Zeitgeist. Von einer großen Glaubensgemeinschaft wie der katholischen Kirche wäre mehr sozialethische Klugheit und staatsethische Verantwortung zu erwarten. Zudem verliert Religion, wo diese politisiert wird, an geistlicher Kraft. Das nächste Konklave dürfte ebenfalls wenig berechenbar sein, da die Kardinalsernennungen der letzten Jahre die bisherigen theologischen Zentren in Europa und Nordamerika geschwächt haben. Zumindest das war Programm.

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/papst-warnt-europa-und-geht-mit-kritikern-hart-ins-gericht-16379857.html

Vortrag: Überlegungen zum Verhältnis von Parteien und Korporationen (am Beispiel der SPD)

Auf der letztjährigen Studentenhistorikertagung im Oktober 2018 in Bonn sprach Axel Bernd Kunze über das Verhältnis von Studentenverbindungen und Sozialdemokratie. Der Lassalle-Kreis, ein bundesweites Netzwerk korporierter Sozialdemokraten, hat den Vortrag nun in überarbeiteter Form vorab auf seinen Internetseiten veröffentlicht:

https://lassalle-kreis.de/content/%C3%BCberlegungen-zum-verh%C3%A4ltnis-von-parteien-und-korporationen-am-beispiel-der-spd

Der Beitrag bietet zugleich grundsätzliche Gedanken über das Verhältnis zwischen politischen Parteien und studentischen Korporationen an.

Eine Buchveröffentlichung ist für die Tagungsdokumentation geplant: Sebastian Sigler (Hg.): Die Vorträge der 78. deutschen Studentenhistorikertagung. Bonn 2018 (Beiträge zur deutschen Studentengeschichte), München: Akademischer Verlag München 2019 [i. Dr.].

Rezension: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

https://www.socialnet.de/rezensionen/16449.php

Silvia Staub-Bernasconi hat mit ihrem Paradigma, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession zu denken, innerhalb der Disziplin einen ungeheuren Widerhall erzeugt. Heute gehören Menschenrechtsfragen flächendeckend zum Curriculum. Der Auftaktband der neuen Reihe „Soziale Arbeit und Menschenrechte“, die programmatisch diesem Disziplinverständnis verpflichtet ist, stellt dieses Paradigma  vor. Den akademischen Gepflogenheiten entsprechend, gebührt der erste Band der Reihenherausgeberin selbst. Axel Bernd Kunze würdigt den Band in einer Besprechung im Onlineportal Socialnet.de:

Cover

Silvia Staub-Bernasconi: Soziale Arbeit und Menschenrechte. Vom beruflichen Doppelmandat zum professionellen Tripelmandat, Opladen, Berlin, Toronto: Barbara Budrich 2018. 230 Seiten. ISBN 978-3-8474-0166-7. D: 24,90 EUR, A: 25,60 EUR, CH: 34,60 sFr.

Schlaglicht: Erziehung zur Freiheit?

Deutschland diskutiert über ein Kopftuchverbot für Grundschülerinnen (Helene Bubrowski: Erziehung zur Freiheit, F.A.Z. v. 30.08.2019). Was als „Erziehung zur Freiheit“ verkauft wird, ist am Ende eine deutliche Einschränkung des Elternrechts. Der weltanschaulich neutrale Staat wird übergriffig, wenn er die selbstbestimmte Religionsausübung in der Familie erst ab dem vierzehnten Lebensjahr eines Kindes anerkennen will. Beim Gutachten des Tübinger Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim bleibt unklar, warum die Gleichstellung von Mann und Frau höher gewichtet werden soll als die Religionsfreiheit oder das Elternrecht, die gleichfalls Grundrechtsrang besitzen. Mitunter entsteht der Eindruck, der Gleichheitsgedanke sei der einzige Grundwert, auf den sich eine Gesellschaft, deren christlich-kulturelle Identität sich immer mehr verflüchtigt, noch verständigen kann. Doch Vorsicht: Die plurale Gesellschaft wird nicht zwangsläufig toleranter und freier. Wo gemeinsam geteilte Übereinstimmungen im Zusammenleben schwinden und kulturelle Konflikte wachsen, muss der Staat zunehmend steuern. Eingriffe in die private Lebensführung sind vorprogrammiert. Erst ein Mindestmaß an kulturellen Selbstverständlichkeiten und konkret gelebten Orientierungswerten ermöglicht gesellschaftliche Freiheit.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kopftuchverbot-fuer-maedchen-an-grundschulen-16358244.html

Noch einmal gelesen: Ist die staatliche Schulpflicht alternativlos?

Am 17. August 2019 diskutierte der Landesarbeitskreis Bildungspflicht und lebenslanges Lernen der Jungen Liberalen in Nordrhein-Westfalen auf seiner Sitzung im Jugendgästehaus am Münsteraner Aasee über Bedeutung und Grenzen der Schulpflicht. Diese ist in Deutschland im Gegensatz zu nahezu allen anderen europäischen Ländern äußerst strikt festgeschrieben und lässt keine Ausnahmen zu. Konflikte mit Eltern, die für Homeschooling, Homeeducation oder andere Formen des Lernens außerhalb einer öffentlichen Schule streiten, gibt es immer wieder. Die Hintergründe, Motivlagen und Forderungen der Eltern können sehr unterschiedlich sein, wie Thomas Spiegler in seiner Studie „Home Eduction in Deutschland. Hintergründe – Praxis – Entwicklung“ (Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008) aus bildungssoziologischer Perspektive nachzeichnet. An der Expertendiskussion in Münster nahmen Ilka Hoffmann vom Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Thomas Spiegler von der Theologischen Hochschule Friedensau sowie Axel Bernd Kunze, Schulleiter, Bildungsethiker und Erziehungswissenschaftler von der Universität Bonn. Für ihn ist die Schulpflicht aus bildungsethischer Perspektive keinesfalls alternativlos. In seinem Eingangsstatement in Münster plädierte er für eine starke, freiheitlich ausgestaltete Schulaufsicht, die in begründeten Einzelfällen kontrollierte Alternativen zur staatlichen Schulpflicht offenhält. Die Position stützt sich auf eine Studie zum Menschenrecht auf Bildung, die in einem gleichnamigen DFG-Forschungsprojekt entstanden ist:

Dem Staat fällt […] starke Kontroll- und Aufsichtspflicht zu. Ob Kinder später die reale Möglichkeit haben, frei entscheiden zu können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am sozialen Leben gleichberechtigt teilzunehmen, kann nicht in das Belieben der Eltern oder auch der Kinder selbst gestellt werden, die aufgrund ihres Alters noch gar nicht in der Lage sind, ihre Zukunft dergestalt zu planen und Entscheidungen dieser Tragweite mit all ihren Konsequenzen – auch für Dritte und die staatliche Gemeinschaft – zu durchdenken. Daher sprechen gewichtige rechtliche und pädagogische Argumente für die Durchsetzung einer allgemeinen Schulpflicht, mit deren Hilfe Kinder notfalls ihren Anspruch auf schulische Bildung selbst gegenüber den eigenen Eltern durchsetzen können. Doch auch in diesem Fall bleibt der Staat begründungs­pflichtig.

Wenn Eltern belegen können, dass sie auf andere Weise ihre Kinder pädagogisch besser erziehen können als im Rahmen einer öffentlichen Schule, ist diese Alternative ihnen aus Freiheitsgründen nur schwer abzusprechen. Auch wenn die Ableistung einer Schulpflicht (möglichst bis zum Eintritt der Volljährigkeit) der Regelfall bleiben sollte, müsste es – strenge staatliche Vorgaben vorausgesetzt – Eltern im Einzelfall dennoch möglich sein, die Schulpflicht durch eine Unterrichtspflicht zu ersetzen; die Erreichung der notwendigen Bildungsziele wäre dann über den Weg von Homeschooling oder Privatunterricht sicherzustellen.

Beschulung außerhalb des schulischen Unterrichts könnte in spezifischen Bedarfssituationen eine individuelle Förderung ermöglichen und solche Schüler auffangen, die aus bestimmten Gründen in einer Regelschule nicht beschulbar sind oder dort sozial und emotional überfordert wären […]. Homeschooling könnte dort inkludierend wirken, wo Schulverweigerer oder Schulabbrecher durch das öffentliche Bildungs- und Erziehungssystem nicht mehr sozial adressierbar sind […]. Die Möglichkeit zum Homeschooling – unter strikter staatlicher Aufsicht – offen zu halten, könnte nicht zuletzt aber auch gesellschaftlich und pädagogisch konfliktmindernd und befriedend wirken, wo Eltern politisch oder juristisch gegen die Schulpflicht ihrer Kinder vorgehen und staatliche Zwangsbeschulung andernfalls die letzte Konsequenz wäre.

Allerdings ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht allein ein bestimmtes, in Prüfungen abfragbares Wissen von den Eltern garantiert wird (was in einer durch Bildungstitel regulierten Gesellschaft allerdings auch nicht hintenan gestellt werden darf), sondern dass auch weitere pädagogische Mindestbedingungen hinsichtlich der Sozialqualität und persönlichkeits­bildenden Wirkung fruchtbarer Bildungsprozesse nicht unterlaufen werden. Ferner muss auch im Falle von Homeschooling gewährleistet sein, dass der Staat sein Wächteramt gegenüber den Kindern wahrnehmen kann (dieses ist gerade auch dann geboten, wenn Eltern sich zusammenschließen und nicht allein die eigenen Kinder unterrichten).

Außerschulische Unterrichtung ist demnach grundsätzlich nur dann pädagogisch und menschenrechtlich verantwortbar, wenn diese nicht elterlicher Willkür entspringt und wenn die Eltern sich nicht einfach nur dem Angebot der staatlichen Schule verweigern. Anders herum gesagt: Von den Eltern muss einerseits verlangt werden, Auskunft darüber zu geben, wie sie mit den Bildungsansprüchen ihrer Kinder umgehen, und sie müssen andererseits ein gleichwertiges und nachprüfbares pädagogisches Alternativangebot zum Besuch der staatlichen Schule sicherstellen […].

Eine reale Wahlfreiheit sowohl in religiöser und weltanschaulicher als auch pädagogischer Hinsicht wird Lernenden und ihren Eltern nur dann gesichert sein, wenn der Staat im Bildungsbereich kein Monopol, beispielsweise ein Schulmonopol, für sich reklamieren kann. Um ein solches zu verhindern, bedarf es einer gesicherten Gründungsfreiheit für nichtstaatliche Träger. Die Privatschulfreiheit im Besonderen garantiert einen nichtstaatlichen öffentlichen Schulsektor.

Axel Bernd Kunze: Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung, Bielefeld 2012, S. 325 f.

Kolumne: Arme Kirche? – Dies hätte auch Folgen für den Bildungsbereich

In der aktuellen Ausgabe der katholischen Wochenzeitschrift „Die Tagespost“ setzt sich Axel Bernd Kunze, Schulleiter, Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler, aus bildungsethischer Perspektive mit der Forderung nach einer „armen Kirche“ auseinander. Dabei geht es auch um die Kirche als großer, traditionsreicher Bildungsträger – und um eine gesicherte Wahlfreiheit im Bildungssystem. Dort, wo die Kirche als Schulträger auftritt, ist sie ein starker Garant dafür, dass der Staat kein Bildungsmonopol für sich reklamieren kann. Wer eine freiheitliche Gesellschaft und freie Individuen möchte, sollte auch für ein starkes freies Schulwesen eintreten. Hier ein Auszug aus der Kolumne mit dem Titel „Gegen eine falsche Armutsromantik“:

Kirchlicher Besitz ist kein Selbstzweck, wohl aber notwendig für eine Kirche, die sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber, Vertragspartner, Immobilienbesitzer, Kulturträger, Bewahrer von Kunstschätzen, Bildungsträger oder Sozialpartner bewusst ist. Wo etwa die kirchliche Zusatzversorgungskasse wackelt, sollte dies als Warnzeichen verstanden werden.

Die Qualität kirchlicher Dienste steigt nicht, wenn die soziale Absicherung kirchlicher Mitarbeiter sinkt. Ohne Tarifbindung wie im öffentlichen Dienst wären Caritas und Diakonie als Arbeitgeber nicht mehr attraktiv.

Doch steht mehr auf dem Spiel. Unser kooperatives Staat-Kirche-Modell verhindert staatliche Machtkonzentration, führt zu einem Trägerpluralismus und wirkt freiheitsichernd. Wo Kirche als verlässlicher Akteur, etwa im Sozialbereich, ausfällt, muss der Staat die Lücke füllen. Er erhält so mehr steuernden Einfluss auf gesellschaftliche Bereiche oder die private Lebensführung. Eine Umwandlung kirchlicher Rechtstitel, die als Entschädigung für die Säkularisation dienen, müsste sorgfältig verhandelt werden; denn mit staatlichem Zentralismus wäre für die Handlungsfähigkeit der Kirche wenig gewonnen.

Die sozialethische Kolumne in der „Tagespost“ erscheint in Zusammenarbeit mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach. Die Kolumne finden Sie online hier:

https://www.ksz.de/aktuelle_nachrichten.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=657&cHash=f978b477df3069493d9eee363f3be8b7

https://www.die-tagespost.de/politik/wirtschaft/Kolumne-Gegen-eine-falsche-Armutsromantik;art314,200688