Mitunter sind es nur ganz kleine Sätze, die eine Menge offenbaren. Die F.A.Z. berichtet in ihrer heutigen Samstagsausgabe vom 17. Oktober 2020 auf Seite 1 über Eilentscheidungen, mit denen Gerichte die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassene Sperrstunde gekippt haben – mit folgenden Worten: „Während die Bundesregierung die Länder und Kommunen neuerlich zu frühem und entschlossenem Handeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgefordert hat, haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern wichtige erst kürzlich erlassene Einschränkungen wie das Beherbungsverbot für inländische Urlauber aus Risikogebieten oder ein Sperrstunde für Gaststätten ganz oder teilweise aufgehoben.“ Man reibt sich die Augen: Wie war das noch mit der Trennung von Nachricht und Kommentar, die man eigentlich schon im ersten Semester der Journalistenschule lernen sollte!? Über die gerichtlichen Eilentscheidungen zu berichten, ist Chronistenpflicht eines Journalisten. Ob eine Maßnahme „wichtig“ ist oder nicht, gehört aber doch wohl in einen Kommentar oder Leitartikel. Beides zu vermischen, manipuliert den Leser.
Schlaglicht: Zeiterfassung auch für Lehrer und Professoren?
In der aktuellen Ausgabe der GEW-Zeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“ weist die Bildungsgewerkschaft auf das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung hin – … das auch für Lehrkräfte und Wissenschaftler umgsetzt werden sollte (GEW: „Selbstausbeutung bekämpfen“). Die Sache ist m. E. zweischneidig: Zum einen wäre es in der Tat wichtig, einmal den realen Aufwand in lehrenden Berufen zu erfassen – das gehört zur Fürsorgeverpflichtung des Dienstgebers. Andererseits ist die Zeithoheit ein hohes Gut. Gewonnen wäre nichts, wenn am Ende ein bürokratisches Monster steht, das die Mitarbeiter nicht schützt, sondern erdrosselt.
Über die Probleme der Umsetzung der europäischen Vorgaben im Schul- und Hochschulbereich gibt es mittlerweile auch rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen. Professoren, so einer der Juristen, die hierzu publiziert haben, wäre dann auch die Möglichkeit versperrt, Arbeit auf Mitarbeiter im Mittelbau abzuwälzen – denn dies würde durch die Zeiterfassung sichtbar gemacht.
Im GEW-Interview wird die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber jede Arbeitsstunde erfassen müsse. Die Gewerkschaften hoffen, dass damit endlich eine empirische Grundlage zur Verfügung stehen könnte, die Anlass für arbeits- oder verwaltungsrechtliche Klagen bieten würde – mit der Folge, dass der Gesetzgeber gezwungen werden könnte, regelnd einzugreifen. Denn die Arbeitszeit von Lehrkräften oder Professoren dürfe nicht höher sein als bei anderen Beamten oder Angestellten. Ferner geht der interviewte Jurist davon aus, dass das EuGH-Urteil eine Selbsterfassung der Arbeitzseit ausschließe, das heißt: Der Dienstgeber müsste die Arbeitszeit erfassen und dürfte diese Aufgabe nicht durchgängig an die Dienstnehmerseite delegieren (diese Lesart des EuGH-Urteils ist aber juristisch umstritten). Und alle Dokumentationslasten, die der Dienstnehmer erbringt, müssten in die Arbeitszeit eingerechnet werden, dürften also nicht zulasten der Freizeit gehen. Hauck-Scholz, der in der „Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht“ über die Thematik geschrieben hat, spricht zum Beispiel davon, dass Wissenschaftler im Falle von Bibliotheks-, Archivrecherchen oder Studienreisen gezwungen sein könnten, eine Selbsterfassung ihrer Dienstzeit selbst vorzunehmen. Momentan gibt es einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Umsetung des EuGH-Urteils. Dieser berücksichtigt aber nicht die Spezifika von Lehrkräften und Hochschulmitarbeitern, da Beamte nicht im Blick des Ministeriums sind. Es wird noch viel Wasser die Spree runterfließen … Doch bleibt die Frage, ob DGB und DBB/Tarifunion, wenn es dabei bleibt, für den Schul- und Hochschulbereich dann mit Musterklagen dagegen vorgehen werden und eine Zeiterfassung auch hier zu erzwingen versuchen. Das Urteil zeigt, wie stark europäische Rechtsakte mittlerweile in nationale Kulturen und überkommene Traditionen, etwa eines historisch gewachsenen Dienstrechts, einzugreifen im Stande sind.
Rezension: Plädoyer für das Fach Rechtskunde …
„Im ersten seiner beiden Beiträge ‚Wird der Rechtsstaat noch verstanden“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahme für Sonderinteressen: ‚Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen.‘ (Joseph Ratzinger) Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übersprungen werden, denn: ‚Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wußte, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.‘ Die egalitäre ‚Zivilgesellschaft‘ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm und der deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik muß vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit zu predigen. In der Frage ‚Woraus lebt ein Gemeinwesen‘ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, daß dem Staat letzte Frage entzogen seien: ‚Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.'“
Bernhard Grün in einer Rezension (Von der volkspädagogischen Entgrenzung des Linksstaats, in: Burschenschaftliche Blätter, 135. Jg., H. 3, S. 137 f.) über den Band:
Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.
Neuerscheinung: Menschenrechtsbildung aus pädagogisch-professionstheoretischer Perspektive
Axel Bernd Kunze: Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Verlag der Evangelischen Gesellschaft; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020.
Der genannte Beitrag stellt u. a. ein Modell ethischer Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen vor, das in der Fortbildung mit Pädagogischen Fachkräften entwickelt und in verschiedenen Hochschulseminaren mit Studenten erprobt wurde.
Der Band dokumentiert Gastvorlesungen, die im Rahmen der Vorlesungspartnerschaft zwischen der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg gehalten wurden. Eine Frucht dieser Vorlesungspartnerschaft war die Gründung des bundesweiten Netzwerkes Menschenrechtsbildung.
Theologisches Feuilleton „feinschwarz“ wird fünf Jahre alt
Das theologische Feuilleton www.feinschwarz.net wird fünf Jahre – und die Redaktion hat im Oktober gefragt: Wo, wann, warum? … lesen Sie dieses Medium? Um „Orte des Nachdenkens, um Grenzen und das Überschreiten derselben“ will es „feinschwarz“ gehen. Doch die Grenzen sind eng gesteckt. Dies lehrte ein Leserbrief, der in der Hochzeit des Coronastillstands entstanden ist und eingereicht wurde. Doch die Redaktion wusste schon vorab, welche Standpunkte diskussionswürdig sind und welche nicht. Früher stand ein Feuilleton einmal für den streitbaren Meinungskampf: Gekämpft wurde mit dem scharfen Schwert des freien Wortes um das bessere Argument. Und es gab Zeiten – aber es sind nicht die unsrigen – da übersetzte man Polemik noch mit Streitkunst; oder wie es die „Fliegenden Blätter“ einmal ausgedrückt haben: „Was ist Polemik? Eine öffentliche und moralische Balgerei zwischen zwei gebildeten Menschen, wobei statt Blut Tinte fließt.“ Aber ein solcher Streit hat in der Theologie gegenwärtig nur noch selten eine Heimat. Und dies gilt offenbar auch für „feinschwarz“. Der Leserbrief wurde andernorts als Glosse in einer theologischen Fachzeitschrift veröffentlicht. „Wunderbar, der Artikel. Danke für Ihre klaren Worte“, schrieb ein Kollege. Das muss niemand teilen. Gewiss nicht. Gerade der streitbare Meinungskampf aber sollte das Lebenselixier eines Feuilletons sein. Wo das nicht mehr gilt, verödet auf Dauer die Debatte. Mein Interesse an „feinschwarz“ jedenfalls ist erlahmt. Über kontroverse Standpunkte könnte man sich leidenschaftlich streiten – ja, „könnte“, wenn es denn gewollt wäre und solche zur Diskussion gestellt werden. Bei „feinschwarz“ ist dies offenbar nicht gewollt, auch wenn es im Impressum heißt, man wolle „pluralen und pluralitätsfähigen Diskussionen“ Raum geben. Ein anderer Kollege schrieb auf meinen Beitrag unter Verweis auf diese Selbstbeschreibung Ihres Mediums: „Ja, tatsächlich ist es so, dass diejenigen, die am meisten von Pluralität und Diversitätstoleranz reden, am wenigsten tolerant sind, wenn es vom Mainstream abweichende Meinungen gibt. Ist auch meine Erfahrung.“ Quod erat demonstrandum.
Leserbriefe: „Das Schiff setzt das falsche Signal“
Lange hat es gedauert: Am 2. August berichteten die Kirchenzeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse, zu der sich vier Verlage zusammengeschlossen haben, über das Seenotrettungsschiff der evangelischen Kirche, das im Mittelmeer kreuzt. Zweieinhalb Monate (und zwei Nachfragen) später hat die Redaktion im Mantelteil nun doch Leserbriefe zu diesem Thema veröffentlicht, in der Mehrzahl kritisch gegenüber der migrationspolitischen Haltung der Kirchen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt … – man kann ein Thema auch verschleppen, bis sich niemand mehr an die ursprüngliche Berichterstattung, auf welche sich die Leserbriefe beziehen, erinnert. Auch in der Berichterstattung in den bistumseigenen Blättern überwog ein moralisierender Diskurs, staatsethische Überlegungen suchte man einmal mehr vergeblich. Kirchen wie Politik senden weiterhin die falschen Signale zur Lösung der mittlerweile schon fünf Jahre und länger währenden Migrationskrise. Der geplante, weitgehend ohne Bürgerbeteiligung durchgedrückte EU-Migrationspakt wird daran nichts ändern – im Gegenteil. Die Staatsvergessenheit im kirchlichen und öffentlichen Diskurs wird sich auf absehbare Zeit und wohl auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.
Rezension: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie
Der Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün würdigt – unter Bezugnahme auf den dreißigsten Jahrestag der deutschen Einheit – in der aktuellen Ausgabe der „Burschenschaftlichen Blätter“ (Jg. 135, H. 3, S. 137 f.) den von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger im Sommer verfassten Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020). In der Besprechung heißt es:
Die für eine erneuerte protestantische Zwei-Regimente-Lehre eintretenden Theolgen Alexander Dietz und Jan Dochhorn sowie Ludger Schwienhorst-Schönberger und Axel Bernd Kunze als Vertreter einer katholischen Staatstradition haben einen interessanten Ansatz gewählt: jeder entfaltet aus der Sicht seines Spezialgebiets in fünf aufeinander bezogenen Beiträgen die unterschiedlichen Dimensionen des Themas, durchlaufend in 39 Thesen dekliniert. […] Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein – sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen Europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Position“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.
Themenheft zur Hochschulpolitik
Die aktuelle Ausgabe der traditionsreichen „Burschenschaftlichen Blätter“ ist dem Thema Hochschulpolitik gewidmet. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich im Schwerpunktbeitrag mit der Frage, wie sich die gegenwärtige „Coronakrise“ auf die Hochschullehre auswirkt: Eine Verteidigung der Präsenzlehre. Erste Antwortversuche auf die Erfahrungen des Sommersemesters 2020, in: Burschenschaftliche Blätter 135 (2020), H. 3, S. 100 – 105.
Ein Auszug aus dem Beitrag:
Selbst wenn Schulen und andere öffentliche Einrichtungen mittlerweile, gleichwohl unter deutlichen Auflagen, wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt sind, haben viele Hochschulen vorschnell angekündigt, auch im folgenden Wintersemester weitgehend auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Weder wurde über diese weitreichende Maßnahme konsensual innerhalb der akademischen Gemeinschaft entschieden noch haben die Hochschulleitungen ausreichend die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs in die Lehrfreiheit geprüft. Als die Hochschulrektorenkonferenz Anfang Juli 2020 in einer Mitteilung bekanntgab, für sie habe der Gesundheitsschutz „absolute Priorität“, kritisierte der Münsteraner Verfassungsrechtler Oliver Lepsius dies sogar als „verfassungswidrig“ (F.A.Z. v. 9. Juli 2020). Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes verlange eine Abwägung unterschiedlicher Schutzgüter; die Hochschulen sollten sich nicht verweigern, über einen angemessenen Umgang mit dem neuen Virus nachzudenken, das noch länger zum allgemeinen Lebensrisiko gehören werde.
Der Musikwissenschaftler Laurenz Lütteken erkennt zwischen den europäischen Reformprozessen im Hochschulbereich und den Reaktionen der Hochschulleitungen auf die Coronapandenemie durchaus Parallelen, wie er im Julieditorial von „Forschung & Lehre“ schrieb. Er fühle sich erinnert „an die zwar gescheiterte, aber erbittert aufrechterhaltene Bologna-Reform, die ebenfalls auf dem Verordnungsweg – und gegen die Bedenken der Fakultäten – durchgesetzt wurde. […] Die Annahme, ein Lehrbetrieb ließe sich mehr oder weniger schlagartig auf digitale Formate umstellen, mag vielleicht ein Wunschtraum jener Technokraten sein, die glauben, Universitäten würden dann besonders gut ‚funktionieren‘, wenn man sie nur dirigistisch ‚führe‘.“
In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Hochschulleitungen doch weniger stark durchgreifen können, als sie gern nach außen suggerieren. Am Ende läuft die Kommunikation zwischen Dozenten und Studenten dezentral über die einzelnen Lehrstühle, was durchaus der akademischen Freiheit entspricht. Dies gilt umso mehr für Studiengänge, die in starkem Maße auf Lehrbeauftragte setzen, die schon aus rechtlichen Gründen und um der Gefahr der Scheinselbständigkeit willen nicht weisungsabhängig sind.
Zu lösen sind aber nicht nur administrative oder technische Schwierigkeiten. Angefragt ist zugleich das Bildungsverständnis der Universität. Denn diese kann nur sehr begrenzt auf Präsenz verzichten, wie ein Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“ (https://www.praesenzlehre.com/) im Sommer 2020 deutlich gemacht hat. Fast fünftausendfünfhundert Unterzeichner weisen darauf hin, dass virtuelle Formate unter den Bedingungen einer Pandemie vielleicht notwendig, aber im Letzten doch immer nur ein begrenzter Ersatz sein dürfen: „Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.“ Dass die Präsenzlehre heute eigens verteidigt werden muss, ist nicht vom Himmel gefallen. In der „Universität ohne Präsenzbetrieb“ werden Entwicklungen verstärkt deutlich, die schon ante coronam in ihr angelegt waren.
Glosse zum liturgischen Verhalten der Kirche in der Coronakrise
In der aktuellen Ausgabe der Neuen Ordnung (Jg. 74, H. 5/2020) ist eine Glosse erschienen, welche das liturgische Verhalten der Kirchen angesichts der Coronakrise reflektiert – gedacht für jene, die Freude daran haben, geistig die Klingen zu kreuzen. Ich hoffe auf eine anregende Lektüre.
Erlaubt sei an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Auch wenn der harte Coronastillstand der Kar- und Ostertage mittlerweile schon länger wieder gelockert worden ist, enthält der Text möglicherweise Aspekte, die auch im Herbst noch zum Nachdenken anregen … Der Beitrag wurde als Leserbrief zum zitierten Beitrag von Clemens Leonhard (30.03.2020) vom Debattenportal „feinschwarz.net – Theologisches Feuilleton“ für eine Veröffentlichung abgelehnt. Früher stand ein Feuilleton einmal für den streitbaren Meinungskampf: Gekämpft wurde mit dem scharfen Schwert des freien Wortes um das bessere Argument. Und es gab Zeiten – aber es sind nicht die unsrigen – da übersetzte man Polemik noch mit Streitkunst; oder wie es die „Fliegenden Blätter“ einmal ausgedrückt haben: „Was ist Polemik? Eine öffentliche und moralische Balgerei zwischen zwei gebildeten Menschen, wobei statt Blut Tinte fließt.“ Aber ein solcher Streit hat in der Theologie gegenwärtig nur noch selten eine Heimat. Auf Dauer bekommt dies einer Disziplin nicht. Streit belebt; alles schon von vornherein besser zu wissen, verödet die Debattenkultur. Es gibt „Banalitäten“, auch in der Kirche oder der Theologie. Dies ist nicht zu ändern. Darüber nicht reden zu wollen, schafft das Phänomen aber nicht aus der Welt. Über die Wertung könnte man sich dann immer noch streiten – ja, „könnte“, wenn es denn gewollt wäre. Bei „feinschwarz“ ist dies offenbar nicht der Fall, auch wenn es im Impressum heißt, man wolle „pluralen und pluralitätsfähigen Diskussionen“ Raum geben.
Neuerscheinung: Couleurstudentisches Corona-Tagebuch
„Wie signalisieren und realisieren Sie in Corona-Zeiten den besonderen Zusammenhalt Ihrer Verbindung?“ fragte die Zeitschrift „Studenten-Kurier. Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen“, herausgegeben von der Gemeinschaft für deutsche Studentengeschichte (GDS). In der aktuellen Ausgabe 2 + 3/2020 wurden ausgewählte Antworten abgedruckt, darunter auch der Beitrag „Couleurstudentisches Corona-Tagebuch“ (34. Jg. der Neuen Folge, S. 4 f.) von Axel Bernd Kunze (LB! Alemannia zu Bamberg, B! Rheno-Germania Bonn, B! Alemannia Leipzig). Hier ein Auszug – zum ersten Onlinestammtisch im Stillstand:
Ist genug Bier im heimischen Kühlschrank kalt gestellt? Gut, dann kann es losgehen. Ja, es ist schön, die Bundesbrüder zu treffen, auch solche, die nicht immer so oft aufs Haus kommen können. Und auch der Verfasser dieser Zeilen hatte es im Wintersemester aus Termingründen nicht dorthin geschafft. Ein freudiges Hallo. Ein gemeinsames Anstoßen am Bildschirm. Auch ein glücklicher Vater mit seiner erst wenige Wochen alten Tochter ist anfangs dabei. Die Technik ist durchaus stabil. Eine willkommene Abwechslung in Coronazeiten mit „Home office“ und „Social Distancing“. So weit, so gut.
Aber das virtuelle Treffen hat auch deutliche Grenzen. Gespräche kommen eher zäh in Gang. Mancher klinkt sich über längere Zeit aus dem gemeinsamen Austausch aus. Woran liegt es? Sicherlich ist es ungewohnt, sich selbst beim Reden zuzusehen, wenn auch nur in einem kleinen Fensterchen auf dem Bildschirm. Vor allem fehlt die Möglichkeit zu Nebengesprächen, zum Austausch in kleiner Zweier- oder Dreierrunde, der Austausch mal nach rechts und mal links und mal quer über den Tisch, wie er bei einem Stammtisch üblich ist. Ein tieferes Gespräch, etwa über die beruflichen Erfahrungen in diesen herausfordernden Zeiten oder die politische Beurteilung des erzwungenen Stillstands und dessen Folgen, gelingt nur selten.
Das Experiment ist gelungen. Und doch kann ein virtuelles Treffen den persönlichen Austausch nicht ersetzen. Dieser wird hoffentlich bald wieder in kleiner Runde möglich sein, wenn auch ohne Händeschütteln und mit gebotenem Sicherheitsabstand.
Lehrveranstaltungen mögen online möglich sein, wenn auch gleichfalls mit Einschränkungen. Keilarbeit ist es nicht. So manche kleine Aktivitas wird vom Stillstand hart getroffen. Auch der neue Semesterstart im Herbst wird deutlich erschwert sein. Hier braucht es gute Ideen, wie das Verbindungsleben wieder in Schwung kommen und das verloren gegangene Keilpotential aufgefangen werden kann. Ein interkorporativer Austausch über gute Ideen wäre hilfreich, auch im Rahmen der GDS.