Themenheft zur Hochschulpolitik

Die aktuelle Ausgabe der traditionsreichen „Burschenschaftlichen Blätter“ ist dem Thema Hochschulpolitik gewidmet. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich im Schwerpunktbeitrag mit der Frage, wie sich die gegenwärtige „Coronakrise“ auf die Hochschullehre auswirkt: Eine Verteidigung der Präsenzlehre. Erste Antwortversuche auf die Erfahrungen des Sommersemesters 2020, in: Burschenschaftliche Blätter 135 (2020), H. 3, S. 100 – 105.

Ein Auszug aus dem Beitrag:

Selbst wenn Schulen und andere öffentliche Einrichtungen mittlerweile, gleichwohl unter deutlichen Auflagen, wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt sind, haben viele Hochschulen vorschnell angekündigt, auch im folgenden Wintersemester weitgehend auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Weder wurde über diese weitreichende Maßnahme konsensual innerhalb der akademischen Gemeinschaft entschieden noch haben die Hochschulleitungen ausreichend die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs in die Lehrfreiheit geprüft. Als die Hochschulrektorenkonferenz Anfang Juli 2020 in einer Mitteilung bekanntgab, für sie habe der Gesundheitsschutz „absolute Priorität“, kritisierte der Münsteraner Verfassungsrechtler Oliver Lepsius dies sogar als „verfassungswidrig“ (F.A.Z. v. 9. Juli 2020). Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes verlange eine Abwägung unterschiedlicher Schutzgüter; die Hochschulen sollten sich nicht verweigern, über einen angemessenen Umgang mit dem neuen Virus nachzudenken, das noch länger zum allgemeinen Lebensrisiko gehören werde.

Der Musikwissenschaftler Laurenz Lütteken erkennt zwischen den europäischen Reformprozessen im Hochschulbereich und den Reaktionen der Hochschulleitungen auf die Coronapandenemie durchaus Parallelen, wie er im Julieditorial von „Forschung & Lehre“ schrieb. Er fühle sich erinnert „an die zwar gescheiterte, aber erbittert aufrechterhaltene Bologna-Reform, die ebenfalls auf dem Verordnungsweg – und gegen die Bedenken der Fakultäten – durchgesetzt wurde. […] Die Annahme, ein Lehrbetrieb ließe sich mehr oder weniger schlagartig auf digitale Formate umstellen, mag vielleicht ein Wunschtraum jener Technokraten sein, die glauben, Universitäten würden dann besonders gut ‚funktionieren‘, wenn man sie nur dirigistisch ‚führe‘.“

In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Hochschulleitungen doch weniger stark durchgreifen können, als sie gern nach außen suggerieren. Am Ende läuft die Kommunikation zwischen Dozenten und Studenten dezentral über die einzelnen Lehrstühle, was durchaus der akademischen Freiheit entspricht. Dies gilt umso mehr für Studiengänge, die in starkem Maße auf Lehrbeauftragte setzen, die schon aus rechtlichen Gründen und um der Gefahr der Scheinselbständigkeit willen nicht weisungsabhängig sind.

Zu lösen sind aber nicht nur administrative oder technische Schwierigkeiten. Angefragt ist zugleich das Bildungsverständnis der Universität. Denn diese kann nur sehr begrenzt auf Präsenz verzichten, wie ein Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“ (https://www.praesenzlehre.com/) im Sommer 2020 deutlich gemacht hat. Fast fünftausendfünfhundert Unterzeichner weisen darauf hin, dass virtuelle Formate unter den Bedingungen einer Pandemie vielleicht notwendig, aber im Letzten doch immer nur ein begrenzter Ersatz sein dürfen: „Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.“ Dass die Präsenzlehre heute eigens verteidigt werden muss, ist nicht vom Himmel gefallen. In der „Universität ohne Präsenzbetrieb“ werden Entwicklungen verstärkt deutlich, die schon ante coronam in ihr angelegt waren.

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