Rezension: Plädoyer für das Fach Rechtskunde …

„Im ersten seiner beiden Beiträge ‚Wird der Rechtsstaat noch verstanden“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahme für Sonderinteressen: ‚Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen.‘ (Joseph Ratzinger) Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übersprungen werden, denn: ‚Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wußte, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.‘ Die egalitäre ‚Zivilgesellschaft‘ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm und der deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik muß vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit zu predigen. In der Frage ‚Woraus lebt ein Gemeinwesen‘ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, daß dem Staat letzte Frage entzogen seien: ‚Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.'“

Bernhard Grün in einer Rezension (Von der volkspädagogischen Entgrenzung des Linksstaats, in: Burschenschaftliche Blätter, 135. Jg., H. 3, S. 137 f.) über den Band:

Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

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