Mitunter sind es nur ganz kleine Sätze, die eine Menge offenbaren. Die F.A.Z. berichtet in ihrer heutigen Samstagsausgabe vom 17. Oktober 2020 auf Seite 1 über Eilentscheidungen, mit denen Gerichte die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassene Sperrstunde gekippt haben – mit folgenden Worten: „Während die Bundesregierung die Länder und Kommunen neuerlich zu frühem und entschlossenem Handeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgefordert hat, haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern wichtige erst kürzlich erlassene Einschränkungen wie das Beherbungsverbot für inländische Urlauber aus Risikogebieten oder ein Sperrstunde für Gaststätten ganz oder teilweise aufgehoben.“ Man reibt sich die Augen: Wie war das noch mit der Trennung von Nachricht und Kommentar, die man eigentlich schon im ersten Semester der Journalistenschule lernen sollte!? Über die gerichtlichen Eilentscheidungen zu berichten, ist Chronistenpflicht eines Journalisten. Ob eine Maßnahme „wichtig“ ist oder nicht, gehört aber doch wohl in einen Kommentar oder Leitartikel. Beides zu vermischen, manipuliert den Leser.