Neue Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., die an den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron erinnert, hat drei neue Arbeitspapiere (Redaktion: Mechthildis Bocksch und Axel Bernd Kunze) veröffentlicht:

Sich erinnern: woran, warum und wozu? Texte und Zitate zu Erinnerung, Demokratie und Zivilität (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 3/2020). In Kürze online auf den Seiten der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus 2020. Vier Gedenkveranstaltungen am 27. und 28. Januar 2020 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 2/2020). In Kürze online auf den Seiten der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.

Eva Schmidt: Fred Forchheimer: Verfolgung – Emigration – Selbstbehauptung. „Omnia mea mecum porto“ (Alles, was mein ist, trage ich bei mir) (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 1/2020).

Schlaglicht: Gemeinwohl setzt die produktive Freiheit des Einzelnen voraus

Die Verfassung sollte dem gemeinsamen Zusammenleben einen verlässlichen Rahmen geben. Immer häufiger hingegen wird sie zum Spielball einzelner Interessengruppen und zum Instrument einer von oben verordneten Gesellschaftsreform. Ein Missverständnis! Im Vordergrund vieler Reformvorschläge steht häufig nicht mehr die produktive Freiheit der Einzelnen zum Wohl des gesellschaftlichen Ganzen, sondern eine durch den Staat gelenkte Freiheit. Auf diese Weise untergräbt der liberale Rechts- und Verfassungsstaat aber sein eigenes Fundament. Denn ein vitales, geistig produktives und wirtschaftlich erfolgreiches Gemeinwesen bleibt auf individuelle Freiheit angewiesen.“ (Axel Bernd Kunze, Gründungsmitglied der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.)

Eine solche Freiheit wäre umso wichtiger, wenn jetzt die Folgen des pandemiebedingten Stillstands („Lockdown“) bewältigt werden sollen – und nicht ein intventionistischer „Neostaatskapitalismus“ (Die Tagespost), wie er aus dem zweiten coronabezogenen Konjunkturpaket der Bundesregierung spricht. Die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit sowie die Gewährleistung der Daseinsvorsorge müssen wieder zu Hauptaufgaben des Staates werden. Darüber hinaus bedarf es einer neuen Wertschätzung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Selbsttätigkeit. Staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben, die Verstaatlichung privater Mittel (z. B. über staatlich gesteuerte Krisenfonds), europäischer Zentralismus, die Vergemeinschaftung von Staatssschulden, bürokratische Überregulierung, der sozialpolitische Griff in die Staatskasse oder eine weitere Steigerung der Staatsquote werden nicht helfen, die kommende Rezession zu bewältigen. Was Not tut, sind ein Abbau staatlicher Gängelung, finanzielle Entlastungen und die Stärkung gesellschaftlicher Freiheiten, welche helfen, bürgerliche Eigentätigkeit, staatsbürgerliche Verantwortung und wirtschaftliche Produktivität zu entbinden.

[Zitat aus: Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Heft 3/2020]

Neuerscheinung: Sozialethische Gedanken zur Coronakrise – oder: Ist der Beutelsbacher Konsens noch aktuell?

Kontroversen müssen auf dem Boden der Verfassung ausgetragen werden. In politischen Bildungsprozessen wird es darauf ankommen, diese ohne parteipolitische Wertung darzustellen und einsichtig zu machen, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur. Gleiches sollte für die sozialethische Debatte gelten. Wo hingegen suggeriert wird, das politische Werturteil stehe bereits fest und müsste sozialethisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung unterschiedlicher Positionen kein Raum.

Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder einer bestimmten Disziplin erwachsen. Man mag auch die Staatsvergessenheit heutiger Theologie durchaus dazu rechnen. Sehr häufig wird unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der Debatte nicht mehr befragt werden darf.

Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig etikettiert und aus dem gemeinsamen Gespräch ausgeschlossen werden, verkehren sich die gern beschworenen Gebote der Toleranz, Vielfalt oder Neutralität in Machtinstrumente – mit der Folge, dass die öffentliche, kirchliche oder sozialethische Debatte auf Dauer veröden. Denn am Ende erstirbt das notwendige, mitunter harte Ringen um das bessere Argument.

LESEPROBE AUS:

Axel Bernd Kunze: Sozialethische Umkehr. Zur politisch-gesellschaftlichen Diakonie in Krisenzeiten, in: Die Neue Ordnung 74 (2020), H. 3 v. Juni 2020, S. 164 – 173, online unter: http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO320-2.pdf

Sozialethische Kolumne

Die sozialethische Kolumne „Pflegeprämie: Griff in die Beitragskasse“ ist jetzt auch über die Seiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach abrufbar:

Wöchentlich auf der Wirtschaftsseite beleuchtet „Die Tagespost“ aktuelle soziale oder wirtschaftliche Fragen aus Perspektive der Katholischen Soziallehre.

Neue Kolumne: Pflegeprämie auf dem Prüfstand

Die Wochenzeitung „Die Tagespost“ hat das Konzept ihrer sozialethischen Kolumne umgestellt. Seit dem Frühjahr gibt es verstärkt Kolumnen, welche aktuelle Kontroversen aus Perspektive einer Katholischen Soziallehre aufgreifen. Die Themen werden von der Redaktion ausgeschrieben. Für diese Woche hatte die Redaktion das Vorhaben des Gesundheitsministers, eine Pflegeprämie auszuzahlen, zur Diskussion gestellt. 

Ich habe mich gefragt, was aus Perspektive Katholischer Soziallehre hierzu gesagt werden könnte – und habe mich an meinen viel zu früh verstorbenen akademischen Lehrer in der Sozialethik erinnert: Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Folgelasten der deutschen Einheit über die Sozialversicherungen bezeichnete er damals in der Vorlesung als „Enteignung“ der Beitragszahler. Geschichte wiederholt sich, nicht eins zu eins, aber es gibt zumindest historische Parallelen. Sozialistische Ideen bleiben immer wieder eine „süße“ Versuchung. Nun drohen „Enteignungen“ zugunsten der pandemiebedingten Folgelasten … Die Wortwahl damals verriet sicherlich das Freiheitsstreben des Schweizers, der sich ungern das Recht auf Privateigentum nehmen lässt (das Thema kam in den Lehrveranstaltungen seinerzeit mehrfach zum Tragen). In der jetzigen Krise ist die Sozialethik, im Verhältnis zur Moraltheologie und im Vergleich zur Migrationskrise, merklich verstummt, wie mir vor zwei Tagen erst eine Kollegin von der Universität Eichstätt am Telefon sagte.

Die Kolumne in der „Tagespost“ vom 7. Mai 2020 ist online zu lesen (die Autorennotiz wurde von der Redaktion „verschlimmbessert“):

https://www.die-tagespost.de/politik/wirtschaft/kolumne-pflegepraemie-griff-in-die-beitragskasse;art314,208077

Die sozialethische Kolumne erscheint in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach.

engagement 1/2020: Pädagogische Theorien der Schule – warum und wozu?

Die aktuelle Ausgabe 1/2020 (38. Jg.) der Zeitschrift „engagement“ beschäftigt sich mit der Frage: Pädagogische Theorien der Schule – warum und wozu? Die Beiträge machen deutlich, dass Schule nicht allein in der Kompetenzvermittlung aufgeht. Wenn Schule den Heranwachsenden zugleich Handlungsorientierung ermöglichen will, muss sie ihren Bildungsauftrag ernstnehmen. Erst dann kann aus Kompetenzerwerb auch moralisches Handeln entstehen. Die „ganze Bildungsaufgabe“ der Schule geht nicht in testbaren Kompetenzen auf, sondern verhilft den Educandi, moralische Urteilsfähigkeit – die Fähigkeit zum Werten – zu erwerben.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  • Daniel Burghardt, Jörg Zirfas: Der pädagogische Takt. Eine erziehungswissenschaftliche Problemformel, Weinheim/Basel 2019 (Rez.: Johannes Gutbrod).
  • Aaron Löwenbein, Frank Sauerland, Siegfried Uhl (Hgg.): Berufsorientierung in der Krise? Der Übergang von der Schule in den Beruf, Münster (Westf.) 2017 (Rez.: Katharina Dübgen).
  • Hans-Rudolf Schärer, Michael Zutavern (Hgg.): Das Ethos von Lehrerinnen und Lehrern. Perspektiven und Anwendungen, Münster (Westf.) 2018 (Rez.: Thomas Kesselring).
  • Eva Steinherr: Werte im Unterricht. Empathie, Gerechtigkeit und Toleranz leben, Stuttgart 2017 (Rez.: Thomas Kesselring).
  • Marcus Damm: „Gar nichts muss ich!“ Mit narzisstischen Schülern kompetent umgehen, München 2019 (Rez.: Katharina Dübgen).
  • Volker Ladenthin: Didaktik und Methodik des Pädagogikunterrichts. Eine Grundlegung, Münster (Westf.) 2018; Ders.: Pädagogik unterrichten, Baltmannsweiler 2019 (Rez.: Axel Bernd Kunze).

Zur Erinnerung: Im April 1950 lässt Konrad Adenauer das „Lied der Deutschen“ singen

Clemens Escher: „Deutschland, Deutschland, Du mein alles!“ Die Deutschen auf der Suche nach einer neuen Hymne 1949 – 1952, Leiden/Boston: Ferdinand Schöningh 2017, 364 Seiten.

Am 18. April 1950 ließ der Bundeskanzler in Berlin bei einer Rede im Titania-Palast die dritte Strophe des Liedes der Deutschen singen – und löste damit einen Eklat gegenüber den alliierten Stadtkommandanten und der SPD aus. Das Grundgesetz hatte zwar die Bundesfarben bestimmt, nicht aber die künftige Nationalhymne. Sehr zum Missfallen Konrad Adenauers war bei bestimmten Veranstaltungen schon einmal „Wir sind die Einwohner von Trizonesien“ oder „Heidewitzka, Herr Kapitän“ gespielt worden. Eine Lösung in der Hymnenfrage musste also her.

Eine Dissertation, die an der Technischen Universität Berlin entstanden ist, zeichnet nach, wie kompliziert sich in der jungen Bundesrepublik die Suche nach einer Nationalhymne gestaltete. Der Parlamentarische Rat hatte diese Frage offengelassen und selbst auf das Studentenlied „Ich hab mich ergeben“ aus der Einigungsbewegung des anfänglichen neunzehnten Jahrhunderts zurückgegriffen. Bekanntlich wollte der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, eine gänzlich neue Hymne schaffen. Die  von Rudolf Alexander Schröder gestaltete, auch im Kommersbuch zu findende Neuschöpfung „Land des Glaubens, deutsches Land“ fiel bei der Bevölkerung allerdings durch. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass sich die Gruppe der Lehrer noch verhältnismäßig viel mit diesem neuen Hymnenvorschlag beschäftigte und Heuss einiges dafür tat, die Schulen in der Hymnenfrage pädagogisch in die Pflicht zu nehmen. Weniger bekannt ist, dass die Bundesbürger in der Folge selber dichteten. Mehr als sechshundert Hymnenvorschläge gingen im Bundespräsidialamt ein.

Der Umgang mit nationalen Symbolen ist ein wichtiger Indikator für die Identitätskultur eines Landes und den Zustand seines staatsbürgerlichen Denkens. Insofern ist es lohnend, die damalige Hymnendebatte aus kulturgeschichtlicher Sicht nachzuzeichnen. Clemens Escher, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag tätig, hat die Eingaben an den Bundespräsidenten oder andere staatliche Stellen ausgewertet und in kategorisierbare Topoi zusammengefasst. Auf diese Weise wird sichtbar, welche Themen die Staatsbürger in den Anfangsjahren der Nachkriegsdemokratie bewegten. Es geht um Nähe oder Distanz zu den Erfahrungen von Weimar, um Schuld und Verdrängung nach Ende des Nationalsozialismus, um den Verlust der ostdeutschen Gebiete und Vertreibung, um Antikommunismus und Föderalismus, um Friedenssehnsucht und Wiederbewaffnung, um das Verhältnis der Generationen und Geschlechter oder um das Verhältnis von Nation und Religion.

Manches kommt nicht überraschend. Doch zeigt die detaillierte Auswertung der Briefe, wie sich bereits in den Anfangsjahren der Nachkriegsdemokratie Themen und Entwicklungen ankündigen, die erst später in der öffentlichen Debatte an Fahrt gewinnen sollten. Hier nur zwei Beispiele, etwa Deutschland als neues Missionsland: Religion spielte eine wichtige Rolle, mit den erlittenen Verlusten umzugehen und den Wiederaufbau zu bewältigen: „Neues Deutschland nun erwache, / schauet hoch zum Himmel empor, / Glaubet alle Gott den Gerechten, / Er ist unsre Rechte Hand: / ‚Gott beschütze, Gott behüte, unser Volk und Vaterland‘!“ Doch zeigen sich auch bereits Abbrüche einer gefestigten konfessionellen Tradition. Ruth Digmas aus Freiburg verglich die Herausforderungen im neuen Staat mit der Missionsarbeit des Paulus in Athen.

Oder man versuchte, die Gefahr eines neuerlichen Nationalismus durch föderale und europäische Töne einzuhegen – so etwa Hans Heiland aus Bergisch Gladbach, wenn er dichtete: „Brüderlich loyal vereinigt sind mit ihrer Eigenart, / Uns’re schönen deutschen Länder rechtmäßig zum Bundesstaat. / Gib O Herr uns Allerwege: Mut und Kraft zu edler Tat, / Daß die Herzen höher schlagen, blühe deutscher Bundesstaat.“ Der Heidelberger Karl Heinz schlug vor: „Deutschland als ein Teil Europas / Steht für die Gesamtheit ein / Deutschland will die Volksversöhnung / Aber gleichberechtigt sein.“

Am Ende siegte dann doch das Lied der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben, das der erste Bundespräsident angesichts der Gebietsverluste als „Irredenta-Hymne“ verworfen hatte. 1952 einigten sich Bundespräsident und Bundeskanzler auf diese Lösung im Hymnenstreit. Nur am Rande: Es gab auch Vorschläge, die geographischen Grenzen, die Hoffmann von Fallersleben gezogen hatte, anzupassen – Karl Müller aus Baden-Baden wollte hinfort singen „Von der Ems bis an die Memel, von dem Bodensee zum Belt“, ein Bürger aus Esslingen von der „Saar bis an die Memel“ oder Georg Mißbach aus Sinsheim: „Von dem Rhein bis an die Memel / Von der Zugspitz bis zum Belt“. Die Memel blieb in der Regel bestehen, Maas, Belt oder Etsch wurden ausgetauscht – nach einer Allensbachumfrage von 1954 waren die geographischen Kenntnisse der Bundesbürger beim Fluss im Osten im Gegensatz zu den drei anderen Gewässern am besten; fünfundvierzig Prozent konnten ihn richtig einordnen.

Franz Hagemeier aus Hamburg-Altona war nur eine Stimme, die sich für das Lied der Deutschen stark machte; er schrieb an den Deutschen Bundestag: „Hoffmanns Ruf und Geisteshaltung ward durch jene kriegslüsternen und überheblichen Bürgerlichen geschändet. Zur Ehrenrettung des großen Revolutionärs und Republikaners müssen wir immer wieder darauf hinweisen, daß er ein furchtloser, unbeugsamer und leidenschaftlicher Kämpfer für die Rechte des Volkes gegen Fürsten und Adlige war.“

Escher bietet einen gut lesbaren, sprachlich ansprechenden Einblick in die kollektive Gemütslage der Deutschen in den Aufbaujahren, auch wenn sich der Autor nicht ganz von bundesrepublikanischem Schulwissen freimachen kann. So schimmert zwischen den Zeilen immer mal wieder eine allzu vorschnelle Gleichsetzung von Nationalismus und Nationalstaat oder ein unkritisches Verständnis von Säkularisierung und Modernisierung durch. Auch ist fraglich, ob Eingaben, die dem Parlamentarischen Rat Zurückhaltung in der Hymnenfrage auferlegen wollten, wirklich zuvorderst „postnational“ motiviert waren; möglicherweise stand im Gegenteil eher die Sorge hinter derartigen Äußerungen, die Teilung der Nation könnte vorschnell zementiert werden.

Am Ende diagnostiziert der Historiker eine „Epochenverschleppung“, die sich bis heute bemerkbar mache: „Während Restauration ein statischer Terminus ist, handelt es sich bei der Epochenverschleppung um eine anthropologische Grundkonstante von großer Kraft. So ist es heutzutage beliebt, die Bundesrepublik bis zum Annus mirabilis 1989 als ein gelobtes Land zu sehen – was sie vollgestopft von atomaren Sprengköpfen und einer innerdeutschen Grenze niemals sein konnte“ (S. 275).  Der Band ordnet sich damit in den Forschungstrend ein, in der Ideengeschichte der Bundesrepublik stärker Kontinuitäten als eine „Stunde Null“ auszumachen. Es sei um „Wiederaufbau“ nicht „Neuaufbau“ gegangen. Der Alleinvertretungsanspruch, so Escher, des westdeutschen Teilstaates „bestand auch gegenüber der Geschichte“ (S. 273). Zwar konnte man nicht bruchlos an das Frühere anknüpfen, doch warf man auch nicht alle Mythen von vornherein über Bord – das zeigt der Hymnenstreit sehr deutlich. Für Escher ging die Epochenverschleppung, die sich in starken Bezügen auf eine imaginierte Welt äußerte (beispielhaft erwähnt er die Heimatfilme der Fünfzigerjahre) mit einem Hang zur Entschleunigung einher Man sehnte sich nach Beruhigung und Komplexitätsvermeidung. Der Aufbau eines immer engmaschiger gewordenen Sozialstaates findet hier seine Wurzeln. All dies änderte sich dann mit den Debatten der Sechzigerjahre … – aber das ist ein anderes Kapitel.

Einen kurzen Ausblick wagt Escher am Ende doch noch: Auch aus den Jahren von 1972 bis 1990 gibt es zahlreiche Bürgerbriefe zur Hymnenfrage. Vielleicht werden auch diese einmal wissenschaftlich sorgfältig ausgewertet. Ein Brief an die frei gewählte Volkskammer der DDR dient Escher als Beleg, dass der Versuch, „Geschichte von unten“ zu schreiben, auch seine deutlichen Grenzen hat – vorgeschlagen wurde folgende Mischfassung einer Hymne des wiedervereinigten Deutschlands: „Einigkeit und Recht und Freiheit / Und der Zukunft zugewandt / Danach lasst uns alle streben / Dienend unser’m Vaterland.“ Am Ende entschieden sich Bundespräsident und Bundeskanzler dann doch wieder für das „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne, allerdings verkürzt allein auf die dritte Strophe.

Recht auf Bildung in der Erzieherausbildung

Wie lässt sich das Recht auf Bildung als Querschnittsthema in der Erzieherausbildung einführen? Welche Rolle spielen Menschenrechtsfragen in der Ausbildung Pädagogischer Fachkräfte?

Axel Bernd Kunze: Jedermann hat das Recht auf Bildung (Art. 26 Abs. 1 AEMR 1948). Das Recht auf Bildung als Querschnittsthema innerhalb der Erzieherausbildung:

abrufbar über das Wissenschaftsportal Academia

Rezension: Kinderrechte – in die Verfasssung?

Der vorliegende Gesetzesentwurf für ein eigenständiges Kindergrundrecht in der Verfassung ist vorerst politisch gescheitert, doch dürfte in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen … Wer sich mit dem Thema intensiver beschäftigen möchte, sei auf folgende Publikation hingewiesen:

„Sollten Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden oder nicht? Es gibt gute juristische Gründe, dies nicht zu tun, wie der Band verdeutlicht. Pädagogen mögen das vielleicht nicht immer gern hören, aber die Verfassung ist der falsche Ort für Symbolpolitik. Die Gefahr systematischer Brüche in der Verfassungsordnung wäre viel zu groß – die Folgen könnten am Ende nicht allein Eltern, sondern auch Lehrer deutlich zu spüren bekommen.“

aus: Axel Bernd Kunze (Rez.): Rezension zu: Arnd Uhle (Hg.): Kinder im Recht. Kinderrechte im Spiegel der Kindesentwicklung (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zu Philosophie, Politik und Geistesgeschichte; 96), Berlin: Duncker & Humblot 2019, 328 Seiten, in: Engagement 37 (2019), H. 4, S. 221 f.

Neuerscheinung: Wüstenerfahrung

Vielleicht kann der folgende Text einen geistlichen Impuls für die herausfordernden Zeiten setzen, die wir gegenwärtig durchstehen müssen:

Wüstenerfahrungen gibt es viele – im Leben der Kirche wie im Leben des Einzelnen. Jeder von uns wird möglicherweise eine andere Erfahrung vor Augen haben, die er als Wüstennot und Durststrecke erlebt hat – etwa eine tiefe Enttäuschung, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder in der Schule, eine Krankheit, Phasen der Einsamkeit oder der Verlust eines lieben Menschen, Glaubenszweifel und sinkenden Lebensmut.

Die Kirche in unserem Land scheint gegenwärtig auch eine Wüstenzeit zu durchleben. Die Zahl der aktiven Gläubigen sinkt. Immer mehr Menschen leben ohne kirchliche Bindung so, als würde ihnen nichts fehlen.

Aber auch diese Erfahrung ist nicht neu, wie die Mahnung des Mose in der heutigen Lesung zeigt. Er schärft dem Volk ein, die Erinnerung an die Wüstenjahre im Wohlstand nicht zu vergessen. Es geht um wertvolle Erfahrungen mit Gott, die auch für das Leben im Land ihre Bedeutung besitzen. Es geht um die Erfahrung, dass Gott mitgezogen ist in die Wüste. Ausdruck seiner liebenden Sorge sind das Manna und das Wasser aus dem Felsen, mit dem Gott den Hunger des Volkes gestillt hat.

Aber es geht nicht allein um körperliche Bedürfnisse. Im Menschen ist eine Sehnsucht lebendig, die über die bloßen Mittel zu seiner Daseinserhaltung hinausgehen. Die Sehnsucht nach Liebe und Gemeinschaft, nach Freiheit und Sinn – und nicht zuletzt die Sehnsucht nach Gott. Unsere Sehnsucht ist größer als das, was wir Menschen einander versprechen können. Daher lebt der Mensch nicht allein vom Brot, so wichtig dieses für unser Leben auch ist, sondern von jedem Wort aus Gottes Mund.

Wüstenerfahrungen können existentiell sehr wichtige Erfahrungen sein. Wir müssen auf vermeintliche Sicherheiten und Annehmlichkeiten verzichten. Aber gerade dann kann die Sehnsucht nach dem Mehr in unserem Leben wieder neu entfacht werden. Hieran erinnert Mose das Volk mit eindringlichen Worten: Nimm dich in Acht, werde nicht hochmütig, vergiss Gott nicht in den Zeiten, in denen es dir gut geht.

Die Mahnung bleibt auch für die Kirche aktuell. Diese lebt nicht aus eigener Kraft, sie lebt aus dem, was sie von Gott empfängt. Wo die Kirche zum Selbstzweck wird, wird ihre Botschaft hohl und leer. Die Kirche bleibt vielmehr angewiesen auf die dauernde Verbundenheit mit Jesus Christus. Nur in ihm und durch ihn wird sie lebendig bleiben. Jesus Christus selbst ist das lebendige Brot, von dem die Kirche lebt, die Kraft, aus der sie Nahrung und Leben erhält.

(von Axel Bernd Kunze; aus einem Predigtvorschlag zum diesjährigen Fronleichnamsfest, veröffentlicht in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen, 17. Jg., H. 3/2020, S. 559 ff.)

Bleiben Sie alle wohlbehütet! Hoffen und beten wir für unser Land und für die, für die wir pädagogisch Verantwortung tragen, damit wir diese Zeit der Krise durchstehen. Und stellen wir anschließend die richtigen Fragen, damit wir aus den Erfahrungen lernen.